Wie viel darfst du im Minijob verdienen, welche Abgaben fallen an und wann lohnt sich ein Midijob oder Werkstudentenjob mehr? Hier sind die Regeln und alle Zahlen, Stand 2026, inklusive der Punkte, die deine Eltern betreffen.
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der du 2026 höchstens 603 Euro im Monat verdienst (7.236 Euro im Jahr). Du zahlst kaum eigene Abgaben, der Verdienst ist für dich in der Regel steuerfrei. Die meisten Beiträge übernimmt der Arbeitgeber.
Der Minijob ist die einfachste Form, neben Schule oder Studium etwas dazuzuverdienen. Es gibt zwei Varianten: den klassischen 603-Euro-Minijob (geringfügig entlohnt) und die kurzfristige Beschäftigung, etwa einen Ferienjob, der zeitlich begrenzt ist. Dieser Ratgeber dreht sich um den 603-Euro-Minijob.
Wer regelmäßig mehr verdienen will, schaut sich den Midijob oder den Werkstudentenjob an. Den Vergleich findest du weiter unten.
Seit 2022 ist die Minijob-Grenze fest an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Weil der Mindestlohn 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigt, liegt die Verdienstgrenze jetzt bei 603 Euro im Monat.
Wichtig ist der Jahresdurchschnitt: Du darfst in einzelnen Monaten mehr und in anderen weniger verdienen, solange du im Schnitt unter 603 Euro bleibst. Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten ist erlaubt, in der Regel in bis zu zwei Kalendermonaten pro Jahr.
Hast du zwei oder mehr Minijobs gleichzeitig, addiert die Minijob-Zentrale die Verdienste. Liegt die Summe über 603 Euro, ist es kein Minijob mehr und wird sozialversicherungspflichtig. Ein Minijob neben einem Hauptjob ist dagegen meist abgabenfrei möglich.
Welche Job-Form sich lohnt, hängt davon ab, wie viel du verdienen und arbeiten willst. Die wichtigsten Unterschiede, Stand 2026:
| Minijob | Midijob | Werkstudent | |
|---|---|---|---|
| Verdienst pro Monat | bis 603 € | 603,01 bis 2.000 € | ohne feste Grenze |
| Steuern | meist steuerfrei | steuerpflichtig | ab Grundfreibetrag |
| Sozialbeiträge | nur RV (Befreiung möglich) | reduziert, steigend | nur RV (ca. 9,3 %) |
| Arbeitszeit | frei (über Verdienst begrenzt) | frei | max. 20 h/Woche im Semester |
| Gut für | kleines Zubrot | mittlere Verdienste | regelmäßig mehr verdienen |
Kurz gesagt: Der Minijob lohnt sich für kleine Beträge fast abgabenfrei. Beim Midijob im Übergangsbereich verdienst du mehr und bist voll sozialversichert, zahlst aber reduzierte Beiträge. Als Werkstudent darfst du ohne feste Verdienstgrenze arbeiten und sparst die meisten Sozialabgaben, solange du die 20-Stunden-Regel einhältst.
Steuern: In den meisten Fällen führt der Arbeitgeber eine pauschale Steuer von 2 Prozent ab. Dann ist der Minijob für dich steuerfrei und taucht nicht in deiner Steuererklärung auf. Alternativ kann nach deiner individuellen Lohnsteuerklasse abgerechnet werden, dann holst du zu viel gezahlte Lohnsteuer über die Steuererklärung meist zurück.
Sozialabgaben: Für dich fällt nur dein Rentenversicherungsanteil an. Den größeren Teil zahlt der Arbeitgeber als Pauschalbeiträge.
| Wer zahlt | Was |
|---|---|
| Du (Arbeitnehmer) | Rentenversicherung 3,6 % (ca. 21,71 € bei 603 €), Befreiung möglich |
| Arbeitgeber | Pauschalbeiträge rund 31 % (Rente, Kranken, Pauschsteuer, Umlagen) |
Unterm Strich kommt bei einem 603-Euro-Minijob für dich fast das gesamte Geld an, abgesehen vom kleinen Rentenanteil. Genau das macht den Minijob attraktiv.
Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent, du stockst auf den vollen Beitragssatz auf, dein Eigenanteil liegt bei 3,6 Prozent. Bei 603 Euro sind das rund 21,71 Euro im Monat.
Du kannst dich auf Antrag von diesem Eigenanteil befreien lassen. Dann hast du minimal mehr netto, sammelst aber weniger Rentenansprüche. Ob sich die Befreiung lohnt, hängt vom Einzelfall ab:
Für junge Leute mit langem Erwerbsleben vor sich ist der kleine Rentenanteil meist gut investiert. Wer nur kurz jobbt, kann die Befreiung in Erwägung ziehen. Die Befreiung gilt für alle gleichzeitigen Minijobs.
Als Schüler: Ein regelmäßiger Minijob ist ab 15 Jahren möglich, dann gelten die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes (begrenzte Stunden, keine Nacht- und Schwerstarbeit). Für einen zeitlich begrenzten Ferienjob gelten eigene Regeln, die wir im Ratgeber Ferienjob für Schüler erklären.
Als Student: Ein Minijob ist unkompliziert, weil kaum Abgaben anfallen und du flexibel bleibst. Wer regelmäßig mehr als 603 Euro verdienen möchte, fährt mit einem Werkstudentenjob oft besser, weil dort keine feste Verdienstgrenze gilt. In den Semesterferien darfst du auch mehr arbeiten.
In jedem Fall gilt: Der Job sollte nicht zulasten der Noten gehen. Wer die verbleibende Lernzeit clever nutzt, bekommt beides unter einen Hut.
Neben dem Minijob bleibt weniger Zeit zum Lernen. Mit der StudySmarter App lernst du in kurzen, fokussierten Einheiten und behältst mit Karteikarten und Lernplan den Überblick. Kostenlos nutzbar.
Kindergeld bleibt: Solange Ihr Kind unter 25 ist und sich in der Schule oder im Erststudium befindet, bekommen Sie weiterhin Kindergeld (259 Euro pro Monat, Stand 2026), egal wie viel Ihr Kind im Minijob verdient. Eine Einkommensgrenze gibt es im Erststudium seit 2012 nicht mehr.
Familienversicherung: Ihr Kind bleibt bis 25 oft kostenlos über Sie mitversichert. Für einen reinen Minijob gilt dabei die höhere Sondergrenze von 603 Euro pro Monat (sonst 565 Euro, Stand 2026). Mehrere Einkünfte werden zusammengerechnet. Mehr dazu im Ratgeber zur Krankenversicherung.
Minijobs, Werkstudenten- und Ferienjobs für Schüler und Studierende findest du im StudySmarter Jobboard.
Den passenden Minijob findest du im StudySmarter Jobboard. Und damit Schule oder Studium die Hauptsache bleiben, macht die StudySmarter App aus deinen Unterlagen automatisch Karteikarten, Zusammenfassungen und einen Lernplan.
Im Minijob darfst du 2026 höchstens 603 Euro im Monat verdienen, das sind 7.236 Euro im Jahr. Die Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt (13,90 Euro pro Stunde) und steigt mit ihm. Bei Mindestlohn entspricht das rund 10 Stunden Arbeit pro Woche.
In der Regel nicht. Meist führt der Arbeitgeber eine pauschale Steuer von 2 Prozent ab, dann ist der Minijob für dich steuerfrei und taucht nicht in deiner Steuererklärung auf. Alternativ kann nach deiner Lohnsteuerklasse abgerechnet werden, dann holst du zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung meist zurück.
Für dich fällt nur dein Rentenversicherungsanteil von 3,6 Prozent an, bei 603 Euro sind das rund 21,71 Euro im Monat. Von diesem Anteil kannst du dich auf Antrag befreien lassen. Den größeren Teil zahlt der Arbeitgeber: Pauschalbeiträge von rund 31 Prozent des Verdienstes.
Beim Minijob verdienst du bis 603 Euro im Monat und zahlst kaum Abgaben. Beim Midijob liegt der Verdienst im Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 Euro. Midijobs sind steuerpflichtig, dafür zahlst du reduzierte, mit dem Verdienst steigende Sozialbeiträge und bist voll sozialversichert.
Ja. Solange Ihr Kind unter 25 ist und sich in der Schule oder im Erststudium befindet, bleibt das Kindergeld erhalten, egal wie viel es im Minijob verdient. Eine Einkommensgrenze gibt es im Erststudium seit 2012 nicht mehr.
Die anderen Job-Formen und was sie für Geld, Steuern und Versicherung bedeuten.