Werkstudent-Gehalt: was bleibt netto?

Wie viel verdient man als Werkstudent, was bleibt nach Abzügen übrig und wie viel darfst du überhaupt verdienen, ohne Familienversicherung, BAföG oder Kindergeld zu gefährden? Hier sind alle Zahlen mit Beispielrechnung, Stand 2026.

SS StudySmarter Redaktion · Erstellt 18.06.2026 · Aktualisiert 18.06.2026 · Stand 2026
Inhalt
Kurz und direkt

Werkstudenten verdienen meist 14 bis 20 Euro pro Stunde (Mindestlohn 2026: 13,90 Euro). Vom Brutto geht als echter Werkstudent vor allem dein Rentenversicherungsanteil von rund 9,3 Prozent ab. Solange du unter rund 13.614 Euro im Jahr bleibst, fällt keine Lohnsteuer dauerhaft an. Eine feste Verdienstgrenze fürs Gehalt selbst gibt es nicht, aber höchstens 20 Stunden pro Woche im Semester.

Wie viel verdient ein Werkstudent?

Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Werkstudenten liegen real meist darüber, je nach Branche, Studienfach und Aufgabe oft zwischen 14 und 20 Euro pro Stunde. Technische, kaufmännische oder IT-nahe Stellen zahlen tendenziell mehr als reine Aushilfstätigkeiten.

Anders als beim Minijob gibt es für das Werkstudenten-Gehalt selbst keine feste Verdienstgrenze. Begrenzt wird stattdessen die Arbeitszeit: In der Vorlesungszeit darfst du höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, sonst verlierst du das Werkstudentenprivileg. In den Semesterferien darfst du auch Vollzeit arbeiten.

Beispiel: Monatsgehalt bei 20 Stunden pro Woche

Bei 20 Stunden pro Woche kommst du auf rund 86 Stunden im Monat. So sieht das Bruttogehalt je nach Stundenlohn aus:

StundenlohnStunden pro MonatBrutto pro Monat
14 €ca. 86 hca. 1.204 €
16 €ca. 86 hca. 1.376 €
20 €ca. 86 hca. 1.720 €
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Achtung bei den Verdienstgrenzen

Hoch verdienen ist beim Gehalt selbst erlaubt, kann aber andere Leistungen kippen: Familienversicherung, BAföG-Freibetrag oder den steuerfreien Jahresbetrag. Welche Grenze wann greift, siehst du weiter unten in der großen Tabelle.

Was bleibt netto? Beispielrechnung

Als echter Werkstudent gilt das Werkstudentenprivileg: keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es bleibt nur dein Rentenversicherungsanteil von rund 9,3 Prozent. Bleibst du außerdem unter dem steuerfreien Jahresbetrag von rund 13.614 Euro, fällt keine Lohnsteuer dauerhaft an. So sieht eine einfache Rechnung aus:

PositionBetrag (Beispiel)
Bruttogehalt pro Monat1.000,00 €
minus Rentenversicherung (ca. 9,3 %)- 93,00 €
minus Lohnsteuer (unter dem Freibetrag)0,00 €
Netto pro Monat (ca.)ca. 907,00 €
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Nur ein Beispiel

Diese Rechnung ist ein vereinfachtes Beispiel mit 1.000 Euro Brutto und ohne Lohnsteuer, weil im Beispiel unter dem Freibetrag geblieben wird. Dein tatsächliches Netto hängt von Stundenlohn, Steuerklasse, Kirchensteuer und Jahreseinkommen ab. Einbehaltene Lohnsteuer holst du dir meist über die Steuererklärung zurück.

Wie viel darf ein Student verdienen?

Das Werkstudenten-Gehalt selbst kennt keine feste Obergrenze. Trotzdem gibt es Grenzen, die du im Blick behalten solltest, weil sie andere Leistungen betreffen: die Familienversicherung, das BAföG, die Steuerfreigrenze und beim Kindergeld die Frage, ob es eine Grenze gibt. Die wichtigsten Werte, Stand 2026:

GrenzeBetrag 2026Was bei Überschreitung passiert
Minijob-Grenze603 € pro Monat (7.236 € pro Jahr)Darüber kein Minijob mehr, du wirst Werkstudent oder Midijob (Übergangsbereich 603,01 bis 2.000 €).
Familienversicherung565 € pro Monat (603 € bei reinem Minijob)Dauerhaft darüber: Wechsel in die studentische Krankenversicherung nötig.
BAföG (anrechnungsfrei)ca. 603 € pro Monat brutto (7.237 € pro Jahr)Darüber wird das Einkommen teilweise auf den BAföG-Satz angerechnet.
Steuerfreigrenzeca. 13.614 € pro JahrDarüber fällt Einkommensteuer an, einbehaltene Lohnsteuer ist teils per Erklärung zurückholbar.
Kindergeldkeine EinkommensgrenzeIm Erststudium bis 25 bleibt das Kindergeld unabhängig vom Verdienst.

Wichtig zur Einordnung: Diese Grenzen gelten jeweils für eine bestimmte Leistung, nicht für dein Gehalt insgesamt. Du kannst zum Beispiel mehr als 565 Euro verdienen und trotzdem Kindergeld bekommen, musst dann aber die Krankenversicherung neu klären.

👪 Hinweis für Eltern

Familienversicherung: Ihr Kind ist bis 25 oft kostenlos über Sie mitversichert. Verdient es dauerhaft mehr als die Einkommensgrenze (565 Euro pro Monat, bei reinem Minijob 603 Euro, Stand 2026), muss es in die studentische Krankenversicherung wechseln. Die Details lesen Sie im Ratgeber zur Krankenversicherung.

👪 Hinweis für Eltern

Kindergeld bleibt: Solange Ihr Kind unter 25 ist und sich im Erststudium befindet, bekommen Sie weiterhin Kindergeld, egal wie viel Ihr Kind als Werkstudent verdient. Eine Einkommensgrenze gibt es seit 2012 nicht mehr. Erst in einer Zweitausbildung darf die Arbeit 20 Stunden pro Woche nicht dauerhaft überschreiten.

Werkstudent und Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist der einzige Sozialversicherungszweig, der als Werkstudent bleibt. Der Beitragssatz beträgt insgesamt 18,6 Prozent des Bruttolohns. Den teilst du dir mit dem Arbeitgeber: Dieser trägt rund 9,3 Prozent, dein eigener Anteil liegt ebenfalls bei rund 9,3 Prozent und wird direkt vom Gehalt abgezogen.

Anders als die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung lässt sich die Rentenversicherung als echter Werkstudent nicht abwählen. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist nur im Minijob möglich, nicht im Werkstudentenjob.

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Der Beitrag ist nicht verloren

Den Rentenanteil zahlst du nicht umsonst: Du sammelst echte Rentenpunkte und Versicherungszeiten, die später für deine eigene Rente zählen. Schon während des Studiums baust du so Ansprüche auf.

RentenversicherungAnteil
Gesamtbeitragssatz18,6 %
Arbeitgeberanteilca. 9,3 %
Dein Anteil (Werkstudent)ca. 9,3 %
Befreiung möglich?nur im Minijob, nicht als Werkstudent

Steuern kurz erklärt

Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro pro Jahr (Stand 2026) zahlst du keine Einkommensteuer. Rechnest du den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro dazu, bleiben rund 13.614 Euro im Jahr lohnsteuerfrei. Solange du darunter bleibst, fällt für dich praktisch keine Lohnsteuer an.

Wird unterjährig trotzdem Lohnsteuer einbehalten, etwa wegen einer ungünstigen Steuerklasse, holst du sie dir in der Regel über die freiwillige Steuererklärung zurück, wenn du am Jahresende unter den Grenzen bleibst. Wie das genau geht und was mit BAföG und Kindergeld zusammenhängt, liest du im Ratgeber Werkstudent Steuern, BAföG und Kindergeld.

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Stand 2026, ohne Gewähr. Beträge und Grenzen (Mindestlohn, Minijob-Grenze, Rentenversicherungssatz, Grundfreibetrag, Familienversicherung, BAföG, Kindergeld) werden regelmäßig angepasst. Die Beispielrechnung ist vereinfacht und ersetzt keine individuelle Berechnung. Im Zweifel zählen die offiziellen Stellen: Deutsche Rentenversicherung, deine Krankenkasse, das Finanzamt, das BAföG-Amt und die Familienkasse. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung.
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Häufige Fragen zum Werkstudenten-Gehalt

Der Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Werkstudenten verdienen real oft mehr, je nach Branche und Aufgabe meist zwischen 14 und 20 Euro pro Stunde. Bei 20 Stunden pro Woche kommen so mehrere Hundert bis über 1.000 Euro brutto im Monat zusammen.

Vom Brutto geht als echter Werkstudent vor allem dein Rentenversicherungsanteil von rund 9,3 Prozent ab. Solange du unter dem steuerfreien Jahresbetrag von rund 13.614 Euro bleibst, fällt keine Lohnsteuer dauerhaft an. Bei 1.000 Euro brutto bleiben so etwa 907 Euro netto. Das ist ein Beispiel, dein Wert kann abweichen.

Für das Werkstudenten-Gehalt selbst gibt es keine feste Verdienstgrenze, du darfst aber während der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Grenzen gibt es bei anderen Leistungen: Familienversicherung 565 Euro pro Monat (603 Euro bei reinem Minijob), BAföG anrechnungsfrei rund 603 Euro pro Monat brutto, steuerfrei rund 13.614 Euro pro Jahr. Beim Kindergeld gibt es im Erststudium keine Einkommensgrenze.

Ja. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt insgesamt 18,6 Prozent. Davon trägt dein Arbeitgeber rund 9,3 Prozent, dein eigener Anteil liegt ebenfalls bei rund 9,3 Prozent. Eine Befreiung ist nur im Minijob möglich, nicht als echter Werkstudent. Du sammelst dafür echte Rentenpunkte.

Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro pro Jahr (Stand 2026) fällt keine Einkommensteuer an. Mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro bleiben rund 13.614 Euro im Jahr lohnsteuerfrei. Wird unterjährig Lohnsteuer einbehalten, holst du sie über die freiwillige Steuererklärung in der Regel zurück, wenn du unter diesen Grenzen bleibst.

Nein. Im Erststudium bleibt das Kindergeld bis zum 25. Geburtstag erhalten, egal wie viel das Kind als Werkstudent verdient. Eine Einkommensgrenze gibt es seit 2012 nicht mehr. Eine Grenze von 20 Stunden pro Woche gilt erst in einer Zweitausbildung.

Quellen
  1. Deutsche Rentenversicherung. Werkstudenten, Werkstudentenprivileg und Rentenversicherungspflicht (Beitragssatz 18,6 Prozent). Stand 2026.
  2. Minijob-Zentrale. Minijob-Verdienstgrenze und Übergangsbereich (Midijob). Stand 2026.
  3. Bundesministerium der Finanzen (BMF). Grundfreibetrag und Arbeitnehmerpauschbetrag. Stand 2026.
  4. GKV-Spitzenverband. Einkommensgrenze der Familienversicherung. Stand 2026.
  5. Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Kindergeld und Altersgrenzen. Stand 2026.

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