Zahlst du als Werkstudent eigene Krankenkassenbeiträge, wann bleibst du über deine Eltern versichert und was kostet die studentische Krankenversicherung? Hier kommen die wichtigsten Regeln und Zahlen, Stand 2026, mit eigenen Hinweisen für deine Eltern.
Als Werkstudent zahlst du aus deinem Job dank Werkstudentenprivileg keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, nur die Rentenversicherung bleibt. Versichert bist du trotzdem: bis 25 oft kostenlos über deine Eltern familienversichert, darüber zahlst du die studentische Krankenversicherung für rund 130 Euro im Monat. Stand 2026.
Das klingt erstmal nach zwei verschiedenen Dingen, ist aber leicht zu trennen: Das Werkstudentenprivileg betrifft die Beiträge aus deinem Job. Wie du krankenversichert bist, hängt davon ab, ob du noch über deine Eltern mitläufst oder dich selbst versichern musst. Beides erklären wir der Reihe nach.
Weil bei einem Werkstudenten das Studium im Vordergrund steht, gilt das Werkstudentenprivileg. Solange du in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitest, fallen aus dem Job die meisten Sozialbeiträge weg.
| Versicherung | Aus dem Werkstudentenjob |
|---|---|
| Krankenversicherung | entfällt |
| Pflegeversicherung | entfällt |
| Arbeitslosenversicherung | entfällt |
| Rentenversicherung | bleibt |
Wichtig: Dass aus dem Job keine Krankenkassenbeiträge anfallen, heißt nicht, dass du unversichert bist. Krankenversichert sein musst du als Studentin oder Student immer. Die Frage ist nur, über welchen Weg, und genau das klären die nächsten Abschnitte.
Das Werkstudentenprivileg spart dir die Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aus dem Job. Den Krankenversicherungsschutz selbst regelst du davon getrennt über die Familienversicherung oder die studentische Krankenversicherung.
Bist du jünger als 25, kannst du in der Regel kostenlos über ein gesetzlich versichertes Elternteil mitversichert sein. Das nennt sich Familienversicherung. Du zahlst dann keinen eigenen Krankenkassenbeitrag, solange dein Einkommen unter der Grenze bleibt.
Verdienst du als Werkstudent dauerhaft mehr als diese Grenze, fällst du aus der Familienversicherung und musst dich selbst versichern, dann über die studentische Krankenversicherung. Auch ab dem 25. Geburtstag endet die kostenlose Familienversicherung.
Solange Ihr Kind unter 25 ist und unter der Einkommensgrenze bleibt, ist es kostenlos über Sie familienversichert. Maßgeblich sind 565 Euro Einkommen pro Monat, bei einem reinen Minijob 603 Euro (Stand 2026). Verdient Ihr Kind dauerhaft mehr, wechselt es in die studentische Krankenversicherung und zahlt dort einen eigenen Beitrag.
Ein einmaliger Mehrverdienst, etwa ein voller Ferienmonat, ist meist unkritisch. Liegst du aber regelmäßig über 565 Euro im Monat (bei reinem Minijob 603 Euro), endet die Familienversicherung. Im Zweifel klärst du das vorab mit deiner Krankenkasse.
Sobald du nicht mehr familienversichert bist, also zum Beispiel ab 25 oder weil dein Einkommen zu hoch ist, greift die studentische Krankenversicherung, kurz KVdS. Diesen günstigen Studententarif kannst du bis zum 30. Lebensjahr nutzen. Den Beitrag zahlst du dann selbst, er ist aber deutlich niedriger als bei einer normalen Versicherung.
| Bestandteil | Betrag pro Monat (Stand 2026) |
|---|---|
| Krankenversicherung (Festbetrag) | rund 87,38 € |
| Kassenindividueller Zusatzbeitrag | je nach Krankenkasse |
| Pflegeversicherung (mit Kind) | 30,78 € |
| Pflegeversicherung (kinderlos ab 23) | 35,91 € |
| Gesamt (grob) | rund 130 € |
Der Gesamtbetrag von grob rund 130 Euro im Monat hängt von deiner Krankenkasse ab, weil der Zusatzbeitrag von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist. Ein Vergleich der Krankenkassen kann sich also lohnen.
Die studentische Krankenversicherung ist an Größen wie den BAföG-Höchstsatz gekoppelt. Der Beitrag kann sich daher zum Wintersemester 2026/27 erhöhen. Den aktuellen Betrag bestätigt dir deine Krankenkasse.
Ob du einen eigenen Krankenkassenbeitrag zahlst, hängt vor allem von deinem Alter und deinem Einkommen ab. Diese Übersicht zeigt, was wann gilt:
| Situation | So bist du versichert |
|---|---|
| Unter 25 und unter der Einkommensgrenze | Familienversicherung, kostenlos |
| Unter 25, aber dauerhaft über der Grenze | studentische KV, rund 130 € im Monat |
| Ab 25 bis 30 | studentische KV, rund 130 € im Monat |
| Ab 30 oder nach sehr langem Studium | freiwillige gesetzliche oder private KV, teurer |
Kurz: Bis 25 und unter der Einkommensgrenze bleibst du in der Regel kostenfrei familienversichert. Darüber oder ab 25 zahlst du die studentische Krankenversicherung. Ab 30 oder nach einem sehr langen Studium fällt der günstige Studententarif weg, dann wird es über die freiwillige gesetzliche oder die private Krankenversicherung teurer.
Familienversicherung kurz erklärt: Ihr Kind kann bis zum 25. Geburtstag kostenlos über Sie mitversichert sein, ohne eigenen Beitrag. Voraussetzung ist, dass das Einkommen unter 565 Euro pro Monat bleibt, bei einem reinen Minijob unter 603 Euro (Stand 2026). Der Werkstudentenjob an sich schadet der Familienversicherung nicht, entscheidend ist die Höhe des Verdienstes.
Danach wird es eigenständig: Wird Ihr Kind 25 oder verdient es dauerhaft mehr als die Grenze, wechselt es in die studentische Krankenversicherung für grob rund 130 Euro im Monat (Stand 2026, je nach Krankenkasse). Dieser günstige Tarif gilt bis zum 30. Lebensjahr. Den genauen Beitrag nennt Ihnen die eigene Krankenkasse.
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Aus deinem Werkstudentenjob zahlst du dank Werkstudentenprivileg keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, nur die Rentenversicherung bleibt. Krankenversichert bist du trotzdem: bis 25 oft kostenlos über deine Eltern familienversichert, danach oder bei zu hohem Einkommen über die studentische Krankenversicherung. Stand 2026.
Die Familienversicherung ist bis zum 25. Geburtstag kostenlos möglich. Dein Gesamteinkommen darf dafür im Monat 565 Euro nicht überschreiten, bei einem reinen Minijob liegt die Grenze bei 603 Euro. Liegst du dauerhaft darüber oder wirst du 25, fällst du aus der Familienversicherung. Stand 2026.
Der Krankenversicherungs-Festbetrag liegt bei rund 87,38 Euro im Monat, dazu kommen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherung (30,78 Euro mit Kind, 35,91 Euro kinderlos ab 23). Insgesamt sind das grob rund 130 Euro im Monat, je nach Krankenkasse. Der Betrag kann sich zum Wintersemester 2026/27 erhöhen. Stand 2026.
Die studentische Krankenversicherung (KVdS) gilt bis zum 30. Lebensjahr, sobald du nicht mehr familienversichert bist, also zum Beispiel ab 25 oder bei zu hohem Einkommen. Ab 30 oder nach einem sehr langen Studium wechselst du in die freiwillige gesetzliche oder die private Krankenversicherung, die teurer ist. Stand 2026.
Nicht durch den Job an sich, sondern durch das Einkommen. Solange dein Verdienst unter 565 Euro im Monat bleibt (bei reinem Minijob 603 Euro) und du unter 25 bist, bleibst du familienversichert. Verdienst du dauerhaft mehr, wechselst du in die studentische Krankenversicherung für rund 130 Euro im Monat. Stand 2026.
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