Werkstudent und Krankenversicherung.

Zahlst du als Werkstudent eigene Krankenkassenbeiträge, wann bleibst du über deine Eltern versichert und was kostet die studentische Krankenversicherung? Hier kommen die wichtigsten Regeln und Zahlen, Stand 2026, mit eigenen Hinweisen für deine Eltern.

SS StudySmarter Redaktion · Erstellt 18.06.2026 · Aktualisiert 18.06.2026 · Stand 2026
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Werkstudent und Krankenversicherung: die Sofort-Antwort

Kurz erklärt

Als Werkstudent zahlst du aus deinem Job dank Werkstudentenprivileg keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, nur die Rentenversicherung bleibt. Versichert bist du trotzdem: bis 25 oft kostenlos über deine Eltern familienversichert, darüber zahlst du die studentische Krankenversicherung für rund 130 Euro im Monat. Stand 2026.

Das klingt erstmal nach zwei verschiedenen Dingen, ist aber leicht zu trennen: Das Werkstudentenprivileg betrifft die Beiträge aus deinem Job. Wie du krankenversichert bist, hängt davon ab, ob du noch über deine Eltern mitläufst oder dich selbst versichern musst. Beides erklären wir der Reihe nach.

Werkstudent und KV: das Privileg

Weil bei einem Werkstudenten das Studium im Vordergrund steht, gilt das Werkstudentenprivileg. Solange du in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitest, fallen aus dem Job die meisten Sozialbeiträge weg.

VersicherungAus dem Werkstudentenjob
Krankenversicherungentfällt
Pflegeversicherungentfällt
Arbeitslosenversicherungentfällt
Rentenversicherungbleibt

Wichtig: Dass aus dem Job keine Krankenkassenbeiträge anfallen, heißt nicht, dass du unversichert bist. Krankenversichert sein musst du als Studentin oder Student immer. Die Frage ist nur, über welchen Weg, und genau das klären die nächsten Abschnitte.

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Privileg betrifft den Job, nicht die KV-Pflicht

Das Werkstudentenprivileg spart dir die Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aus dem Job. Den Krankenversicherungsschutz selbst regelst du davon getrennt über die Familienversicherung oder die studentische Krankenversicherung.

Familienversicherung: bis 25 kostenlos mitversichert

Bist du jünger als 25, kannst du in der Regel kostenlos über ein gesetzlich versichertes Elternteil mitversichert sein. Das nennt sich Familienversicherung. Du zahlst dann keinen eigenen Krankenkassenbeitrag, solange dein Einkommen unter der Grenze bleibt.

Verdienst du als Werkstudent dauerhaft mehr als diese Grenze, fällst du aus der Familienversicherung und musst dich selbst versichern, dann über die studentische Krankenversicherung. Auch ab dem 25. Geburtstag endet die kostenlose Familienversicherung.

👪 Hinweis für Eltern

Solange Ihr Kind unter 25 ist und unter der Einkommensgrenze bleibt, ist es kostenlos über Sie familienversichert. Maßgeblich sind 565 Euro Einkommen pro Monat, bei einem reinen Minijob 603 Euro (Stand 2026). Verdient Ihr Kind dauerhaft mehr, wechselt es in die studentische Krankenversicherung und zahlt dort einen eigenen Beitrag.

⚠️
Grenze nicht dauerhaft reißen

Ein einmaliger Mehrverdienst, etwa ein voller Ferienmonat, ist meist unkritisch. Liegst du aber regelmäßig über 565 Euro im Monat (bei reinem Minijob 603 Euro), endet die Familienversicherung. Im Zweifel klärst du das vorab mit deiner Krankenkasse.

Studentische Krankenversicherung (KVdS): ab wann und was kostet sie

Sobald du nicht mehr familienversichert bist, also zum Beispiel ab 25 oder weil dein Einkommen zu hoch ist, greift die studentische Krankenversicherung, kurz KVdS. Diesen günstigen Studententarif kannst du bis zum 30. Lebensjahr nutzen. Den Beitrag zahlst du dann selbst, er ist aber deutlich niedriger als bei einer normalen Versicherung.

BestandteilBetrag pro Monat (Stand 2026)
Krankenversicherung (Festbetrag)rund 87,38 €
Kassenindividueller Zusatzbeitragje nach Krankenkasse
Pflegeversicherung (mit Kind)30,78 €
Pflegeversicherung (kinderlos ab 23)35,91 €
Gesamt (grob)rund 130 €

Der Gesamtbetrag von grob rund 130 Euro im Monat hängt von deiner Krankenkasse ab, weil der Zusatzbeitrag von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist. Ein Vergleich der Krankenkassen kann sich also lohnen.

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Betrag kann steigen

Die studentische Krankenversicherung ist an Größen wie den BAföG-Höchstsatz gekoppelt. Der Beitrag kann sich daher zum Wintersemester 2026/27 erhöhen. Den aktuellen Betrag bestätigt dir deine Krankenkasse.

Wann musst du selbst zahlen?

Ob du einen eigenen Krankenkassenbeitrag zahlst, hängt vor allem von deinem Alter und deinem Einkommen ab. Diese Übersicht zeigt, was wann gilt:

SituationSo bist du versichert
Unter 25 und unter der EinkommensgrenzeFamilienversicherung, kostenlos
Unter 25, aber dauerhaft über der Grenzestudentische KV, rund 130 € im Monat
Ab 25 bis 30studentische KV, rund 130 € im Monat
Ab 30 oder nach sehr langem Studiumfreiwillige gesetzliche oder private KV, teurer

Kurz: Bis 25 und unter der Einkommensgrenze bleibst du in der Regel kostenfrei familienversichert. Darüber oder ab 25 zahlst du die studentische Krankenversicherung. Ab 30 oder nach einem sehr langen Studium fällt der günstige Studententarif weg, dann wird es über die freiwillige gesetzliche oder die private Krankenversicherung teurer.

Für Eltern: Was die Krankenversicherung für Sie bedeutet

👪 Hinweis für Eltern

Familienversicherung kurz erklärt: Ihr Kind kann bis zum 25. Geburtstag kostenlos über Sie mitversichert sein, ohne eigenen Beitrag. Voraussetzung ist, dass das Einkommen unter 565 Euro pro Monat bleibt, bei einem reinen Minijob unter 603 Euro (Stand 2026). Der Werkstudentenjob an sich schadet der Familienversicherung nicht, entscheidend ist die Höhe des Verdienstes.

👪 Hinweis für Eltern

Danach wird es eigenständig: Wird Ihr Kind 25 oder verdient es dauerhaft mehr als die Grenze, wechselt es in die studentische Krankenversicherung für grob rund 130 Euro im Monat (Stand 2026, je nach Krankenkasse). Dieser günstige Tarif gilt bis zum 30. Lebensjahr. Den genauen Beitrag nennt Ihnen die eigene Krankenkasse.

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Stand 2026, ohne Gewähr. Beträge und Grenzen (Einkommensgrenze der Familienversicherung, Minijob-Grenze, Beiträge der studentischen Krankenversicherung, Pflegeversicherung) werden regelmäßig angepasst und können sich zum Wintersemester 2026/27 ändern. Im Zweifel zählen die offiziellen Stellen: GKV-Spitzenverband und deine eigene Krankenkasse. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung.
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Häufige Fragen zur Werkstudent-Krankenversicherung

Aus deinem Werkstudentenjob zahlst du dank Werkstudentenprivileg keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, nur die Rentenversicherung bleibt. Krankenversichert bist du trotzdem: bis 25 oft kostenlos über deine Eltern familienversichert, danach oder bei zu hohem Einkommen über die studentische Krankenversicherung. Stand 2026.

Die Familienversicherung ist bis zum 25. Geburtstag kostenlos möglich. Dein Gesamteinkommen darf dafür im Monat 565 Euro nicht überschreiten, bei einem reinen Minijob liegt die Grenze bei 603 Euro. Liegst du dauerhaft darüber oder wirst du 25, fällst du aus der Familienversicherung. Stand 2026.

Der Krankenversicherungs-Festbetrag liegt bei rund 87,38 Euro im Monat, dazu kommen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherung (30,78 Euro mit Kind, 35,91 Euro kinderlos ab 23). Insgesamt sind das grob rund 130 Euro im Monat, je nach Krankenkasse. Der Betrag kann sich zum Wintersemester 2026/27 erhöhen. Stand 2026.

Die studentische Krankenversicherung (KVdS) gilt bis zum 30. Lebensjahr, sobald du nicht mehr familienversichert bist, also zum Beispiel ab 25 oder bei zu hohem Einkommen. Ab 30 oder nach einem sehr langen Studium wechselst du in die freiwillige gesetzliche oder die private Krankenversicherung, die teurer ist. Stand 2026.

Nicht durch den Job an sich, sondern durch das Einkommen. Solange dein Verdienst unter 565 Euro im Monat bleibt (bei reinem Minijob 603 Euro) und du unter 25 bist, bleibst du familienversichert. Verdienst du dauerhaft mehr, wechselst du in die studentische Krankenversicherung für rund 130 Euro im Monat. Stand 2026.

Quellen
  1. GKV-Spitzenverband. Familienversicherung, Einkommensgrenzen und Voraussetzungen. Stand 2026.
  2. vdek (Verband der Ersatzkassen). Studentische Krankenversicherung (KVdS), Beiträge und Altersgrenzen. Stand 2026.
  3. Eigene Krankenkasse (z. B. TK, AOK). Aktuelle Beiträge, Zusatzbeitrag und Familienversicherung. Stand 2026.

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