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FinanzbildungWohnungsbauprämie10 Min.

Wohnungsbauprämie So sicherst du dir die staatliche Förderung beim Bausparen

Wohnungsbauprämie & Berufseinsteiger: Wer hat Anspruch, wie hoch ist die Prämie und wie stellst du den Antrag? Jetzt informieren.

WohnungsbauprämieRechnerWas steckt hinter
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Staatliche Förderung für Bausparer – der Staat bezuschusst deine Einzahlungen auf einen Bausparvertrag direkt mit einer Prämie.
  • Ziel: Eigentumsbildung und Wohnraumschaffung für Privatpersonen fördern – auch relevant für junge Menschen, die später kaufen oder bauen wollen.
  • Rechtsgrundlage: Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) – Förderung existiert seit Jahrzehnten, Beträge und Einkommensgrenzen werden regelmäßig angepasst.
  • Wichtiger Unterschied zur Arbeitnehmer-Sparzulage: Wohnungsbauprämie ist unabhängig vom Arbeitgeber, wird direkt über die Bausparkasse beantragt.

Wohnungsbauprämie: Staatsgeld fürs Bausparen – auch

Staatliche Förderung für Bausparer – der Staat bezuschusst deine Einzahlungen auf einen Bausparvertrag direkt mit einer Prämie.

Der Staat belohnt dich dafür, dass du frühzeitig fürs Wohneigentum sparst: Mit der Wohnungsbauprämie schreibt er dir jährlich einen prozentualen Zuschuss auf deine Bauspareinzahlungen gut. Gerade für Menschen mit niedrigem Einkommen ist diese Förderung besonders attraktiv – weil ihr zu versteuerndes Einkommen oft weit unter der gesetzlichen Grenze liegt.

Kurzfassung: Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG). Sie wird als prozentualer Zuschuss auf deine jährlichen Einzahlungen in einen Bausparvertrag gewährt – bis zu einem gesetzlich geregelten Höchstbetrag. Voraussetzungen: mindestens 16 Jahre alt, Einkommen unterhalb der gesetzlichen Grenze, Bausparvertrag bei einer zugelassenen Bausparkasse. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, profitiert zusätzlich von einer Sonderregelung ohne Zweckbindung.

AUF EINEN BLICK

  • Ziel: Eigentumsbildung und Wohnraumschaffung für Privatpersonen fördern – auch relevant für alle, die später kaufen oder bauen wollen.
  • Rechtsgrundlage: Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) – Förderung existiert seit Jahrzehnten, Beträge und Einkommensgrenzen werden regelmäßig angepasst.
  • Wichtiger Unterschied zur Arbeitnehmer-Sparzulage: Wohnungsbauprämie ist unabhängig vom Arbeitgeber, wird direkt über die Bausparkasse beantragt.

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Was steckt hinter der Wohnungsbauprämie?

Mindestalter: Du musst mindestens 16 Jahre alt sein – damit ist die Prämie auch für junge Menschen grundsätzlich erreichbar.

Die Wohnungsbauprämie ist eine direkte staatliche Förderung für Menschen, die Geld in einen Bausparvertrag einzahlen. Das Prinzip ist simpel: Du zahlst in deinen Bausparvertrag ein, und der Staat bezuschusst diese Einzahlungen mit einem festgelegten Prozentsatz – direkt und ohne Umwege über die Steuererklärung. Die Förderung wird dem Bausparvertrag gutgeschrieben und steht dir bei wohnwirtschaftlicher Verwendung zur Verfügung. Das politische Ziel dahinter ist klar: Eigentumsbildung und Wohnraumschaffung sollen für Privatpersonen mit mittlerem und niedrigem Einkommen gefördert werden.

Die Rechtsgrundlage bildet das Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG), das bereits seit Jahrzehnten in Deutschland existiert. Prämiensatz und Einkommensgrenzen werden dabei regelmäßig vom Gesetzgeber angepasst, weshalb es sich lohnt, die aktuell gültigen Werte direkt bei der Bausparkasse oder beim Bundesfinanzministerium zu erfragen. Die Förderung hat sich über die Jahre bewährt und ist ein fester Bestandteil des deutschen Systems der Wohneigentumsförderung.

Ein wichtiger Unterschied, den viele verwechseln: Die Wohnungsbauprämie ist vollständig unabhängig von deinem Arbeitgeber. Du brauchst keinen Tarifvertrag, keine betriebliche Vereinbarung und keine Gehaltsumwandlung. Den Antrag stellst du eigenständig über deine Bausparkasse – ein klarer Vorteil gegenüber der Arbeitnehmer-Sparzulage, die an vermögenswirksame Leistungen (VL) und damit an ein Beschäftigungsverhältnis geknüpft ist. Das macht die Wohnungsbauprämie besonders attraktiv für alle, die noch keinen festen Job haben oder deren Einkommen schwankt.

AUF EINEN BLICK

  • Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen): Es gelten gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen für Alleinstehende und Verheiratete/Eingetragene Lebenspartnerschaften – diese müssen nicht überschritten werden.
  • Zweckbindung: Bausparvertrag muss wohnwirtschaftlich genutzt werden (Kauf, Bau, Modernisierung, Entschuldung) – bei Erstvertrag und unter 25 Jahren gibt es eine Sonderregelung.
  • Der Bausparvertrag muss bei einer zugelassenen Bausparkasse (z. B. Mitglied im Verband der Privaten Bausparkassen) abgeschlossen sein.
  • Mindestbindefrist: Die eingezahlten Beiträge unterliegen einer Haltefrist; wird diese nicht eingehalten, entfällt die Prämie rückwirkend – Ausnahmen z. B. bei Todesfall oder schwerer Erkrankung.

Wer bekommt die Wohnungsbauprämie? – Die Bedingungen im Überblick

Wer den Bausparvertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, kann die Prämie auch für nicht-wohnwirtschaftliche Zwecke auszahlen lassen – ein entscheidender Vorteil.

Damit du die Wohnungsbauprämie erhalten kannst, müssen drei Grundvoraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein: Du musst mindestens 16 Jahre alt sein, dein zu versteuerndes Einkommen darf eine gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreiten, und du musst einen Bausparvertrag bei einer zugelassenen Bausparkasse abgeschlossen haben. Das Mindestalter von 16 Jahren ist bewusst niedrig angesetzt – damit können auch Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger die Förderung nutzen, sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen.

Die Einkommensgrenze bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes – also nicht auf dein Bruttoeinkommen. Alleinstehende und verheiratete Personen oder eingetragene Lebenspartnerschaften unterliegen dabei unterschiedlichen Grenzen. Da das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Freibeträgen, Werbungskosten und Sonderausgaben ermittelt wird, liegt es in der Regel spürbar unter dem Bruttoeinkommen. Für viele Sparerinnen und Sparer ergibt sich dadurch ein echter Vorteil, denn ihr Erwerbseinkommen ist oft gering oder fehlt ganz.

Die Zweckbindung ist ein weiteres zentrales Merkmal: Grundsätzlich muss der angesparte Betrag für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden – also für den Kauf, den Bau, die Modernisierung oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie. Der Bausparvertrag muss außerdem bei einer anerkannten Bausparkasse abgeschlossen sein, etwa einem Mitglied im Verband der Privaten Bausparkassen oder einer öffentlich-rechtlichen Landesbausparkasse. Nicht jedes Sparprodukt qualifiziert sich – ein normales Tagesgeldkonto oder ein ETF-Depot reicht nicht aus.

AUF EINEN BLICK

  • Damit wird der Bausparvertrag für junge Sparerinnen und Sparer quasi zu einem geförderten Sparprodukt ohne Verwendungszwangbindung in der Ansparphase.
  • Diese Ausnahmeregelung gilt nur einmal pro Person und nur für einen Vertrag.
  • Praxistipp: Wer kurz vor dem 25. Geburtstag steht, sollte den Abschluss nicht verzögern, um diese Flexibilität noch mitzunehmen.

Unter 25 Jahren: Die Sonderregelung, die du kennen musst

Die Prämie berechnet sich als prozentualer Anteil deiner förderfähigen Einzahlungen in einem Kalenderjahr – es gibt einen gesetzlich geregelten Prämiensatz.

Eine der wichtigsten und zugleich am wenigsten bekannten Regelungen der Wohnungsbauprämie betrifft junge Menschen unter 25 Jahren. Wer einen Bausparvertrag vor seinem 25. Geburtstag abschließt, darf die angesammelten Beträge einschließlich Prämie auch für nicht-wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden – also zum Beispiel für die Finanzierung einer Weiterbildung, eine Auslandsreise oder andere persönliche Ausgaben. Die sonst geltende Zweckbindung fällt damit weg. Das macht den Bausparvertrag für junge Sparerinnen und Sparer quasi zu einem staatlich geförderten Sparprodukt mit maximaler Flexibilität.

Diese Ausnahme ist bewusst gesetzlich verankert, um junge Menschen frühzeitig ans Sparen heranzuführen – auch wenn der Weg zur eigenen Immobilie noch weit erscheint. In der Praxis bedeutet das: Du kannst in jungen Jahren regelmäßig kleine Beträge einzahlen, staatliche Prämien kassieren und dir nach Ablauf der Mindestlaufzeit alles wieder auszahlen lassen – ohne an einen Hausbau oder Wohnungskauf gebunden zu sein.

Wichtig zu wissen: Diese Sonderregelung gilt nur einmal pro Person und nur für einen einzigen Bausparvertrag. Eine zweite Inanspruchnahme bei einem weiteren Vertrag ist nicht möglich. Wer also kurz vor seinem 25. Geburtstag steht, sollte den Abschluss eines Bausparvertrags nicht unnötig hinauszögern – jeder verpasste Tag vor dem Stichtag kann die Flexibilität für die gesamte Ansparphase kosten. Ein Praxistipp: Schon ein einfacher Standardvertrag mit minimalem Einzahlungsbetrag reicht, um die Sonderregelung zu sichern.

AUF EINEN BLICK

  • Es gibt einen jährlichen Höchstbetrag für förderfähige Einzahlungen (unterschiedlich für Alleinstehende und Ehepaare/Lebenspartnerschaften).
  • Maximale Jahresprämie ergibt sich aus Prämiensatz × Höchstbetrag – genaue Zahlen müssen jährlich beim Bundesfinanzministerium oder der Bausparkasse geprüft werden.
  • Nicht verbrauchte Jahreshöchstbeträge können nicht ins Folgejahr übertragen werden – regelmäßiges Einzahlen lohnt sich daher.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie tatsächlich?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen gemäß Einkommensteuergesetz – nicht das Bruttoeinkommen.

Die Wohnungsbauprämie errechnet sich als prozentualer Anteil deiner förderfähigen Einzahlungen in einem Kalenderjahr. Es gilt ein gesetzlich geregelter Prämiensatz, der auf einen Höchstbetrag angewendet wird – für Alleinstehende und für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften gelten dabei unterschiedliche Maximalbeträge. Die daraus resultierende maximale Jahresprämie ergibt sich also aus der Multiplikation des Prämiensatzes mit dem jeweiligen Höchstbetrag. Da Prämiensatz und Höchstbeträge vom Gesetzgeber angepasst werden können, solltest du die aktuell gültigen Werte stets direkt bei deiner Bausparkasse oder beim Bundesfinanzministerium erfragen, bevor du konkrete Berechnungen anstellst.

Was bleibt, ist ein strukturelles Prinzip, das du verstehen solltest: Nur der Teil deiner Einzahlungen, der den jährlichen Förderhöchstbetrag nicht übersteigt, wird mit der Prämie bezuschusst. Einzahlungen darüber hinaus fließen zwar in den Bausparvertrag, werden aber nicht gefördert. Umgekehrt gilt: Nicht genutzte Förderspielräume eines Jahres verfallen ersatzlos – sie können nicht auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Regelmäßige Einzahlungen im Jahresverlauf sind daher sinnvoller als unregelmäßige Großeinzahlungen.

Für Sparerinnen und Sparer bedeutet das in der Praxis: Schon kleine monatliche Beträge können ausreichen, um den Jahreshöchstbetrag vollständig auszuschöpfen und die maximale Prämie zu erhalten. Die Flexibilität, die ein Bausparvertrag bietet, kombiniert mit der staatlichen Förderung, macht ihn zu einem überlegenswerten Baustein in einer durchdachten Sparstrategie – selbst wenn der Weg zur eigenen Immobilie noch in weiter Ferne liegt.

AUF EINEN BLICK

  • Viele Sparerinnen und Sparer haben ein geringes oder kein Erwerbseinkommen und liegen damit gut unterhalb der Einkommensgrenze.
  • Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit können nach Abzug der Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen deutlich senken.
  • Auch Minijob-Einkommen bis zum Pauschalbetrag und die Werbungskosten-Pauschale können das zu versteuernde Einkommen deutlich senken.
  • Bei Unsicherheit: Die Bausparkasse oder ein Steuerberater kann prüfen, ob die Einkommensgrenze eingehalten wird.

Wohnungsbauprämie und Einkommensgrenze: Was zählt wirklich?

Schritt 1: Bausparvertrag bei einer Bausparkasse abschließen und sicherstellen, dass du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst.

Die entscheidende Größe für die Wohnungsbauprämie ist das zu versteuernde Einkommen gemäß Einkommensteuergesetz – nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen auf deinem Gehaltszettel. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich erst, nachdem Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge vom Gesamteinkommen abgezogen wurden. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt beispielsweise ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der das steuerliche Einkommen automatisch mindert. Der steuerliche Grundfreibetrag für Ledige liegt im Jahr 2026 bei 12.348 Euro – bis zu dieser Höhe fällt ohnehin keine Einkommensteuer an.

Viele Sparerinnen und Sparer haben gar kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen und liegen damit ohne weiteres Zutun deutlich unterhalb der Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie. Besonders relevant: Staatliche Transferleistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld zählen nicht als zu versteuerndes Einkommen und bleiben bei der Berechnung vollständig außen vor. Wer also ausschließlich solche Leistungen bezieht, muss sich um die Einkommensgrenze keine Sorgen machen.

Auch Einkünfte aus einem Minijob können das zu versteuernde Einkommen kaum spürbar erhöhen. Die Minijob-Grenze liegt im Jahr 2026 bei monatlich 603 Euro beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr. Da Minijob-Einkommen pauschal versteuert wird und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie weitere Abzugsbeträge greifen, bleibt das zu versteuernde Einkommen für die meisten Bezieherinnen und Bezieher weit unterhalb der relevanten Grenze. Bei einer Gehaltserhöhung oder einem Jobwechsel ändert sich das jedoch schnell – dann lohnt eine jährliche Überprüfung, ob die Einkommensgrenze noch eingehalten wird.

AUF EINEN BLICK

  • Schritt 2: Am Jahresende oder zu Beginn des Folgejahres den Prämienantrag ausfüllen – dies läuft meist direkt über die Bausparkasse.
  • Schritt 3: Die Bausparkasse leitet den Antrag ans Finanzamt weiter; bei Bewilligung wird die Prämie dem Bausparvertrag gutgeschrieben, nicht direkt ausgezahlt.
  • Antragsfrist beachten: Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Sparjahres gestellt werden.
  • Unterlagen: In der Regel nur das ausgefüllte Antragsformular der Bausparkasse nötig; beim ersten Antrag ggf. Einkommensnachweis.

Wie du den Antrag auf Wohnungsbauprämie richtig stellst

Kombination mit Arbeitnehmer-Sparzulage möglich, wenn du auch vermögenswirksame Leistungen (VL) in einen Bausparvertrag fließen lässt.

Der Antragsprozess für die Wohnungsbauprämie ist in der Praxis unkompliziert, weil die Bausparkasse die meiste organisatorische Arbeit übernimmt. Im ersten Schritt schließt du einen Bausparvertrag bei einer zugelassenen Bausparkasse ab und stellst sicher, dass du alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllst – insbesondere Mindestalter und Einkommensgrenze. Viele Bausparkassen informieren ihre Kundinnen und Kunden aktiv über die Fördermöglichkeiten, sobald der Vertrag abgeschlossen ist.

Am Ende des jeweiligen Sparjahres oder zu Beginn des Folgejahres füllst du den Prämienantrag aus – das geschieht in der Regel direkt über deine Bausparkasse, inzwischen oft auch digital im Online-Portal. Die Bausparkasse leitet den Antrag dann an das zuständige Finanzamt weiter. Bei Bewilligung wird die Prämie nicht an dich ausgezahlt, sondern direkt dem Bausparvertrag gutgeschrieben. Das ist ein häufiges Missverständnis: Du siehst das Geld nicht auf deinem Girokonto, sondern es erhöht das Guthaben deines Bausparvertrags.

Die wichtigste Frist, die du im Blick behalten musst: Der Antrag auf Wohnungsbauprämie muss innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Sparjahres gestellt werden. Wer also für das Sparjahr 2024 eine Prämie beantragen möchte, hat dafür Zeit bis Ende 2026. Diese Frist klingt großzügig, wird aber in der Praxis überraschend oft vergessen – besonders dann, wenn man mehrere Sparjahre gleichzeitig nachbeantragen möchte. Ein einfacher Eintrag im Kalender am Jahresanfang schützt vor dem ärgerlichen Prämienverlust.

AUF EINEN BLICK

  • Kombination mit Riester-Zulage grundsätzlich nicht auf demselben Vertrag möglich – separate Verträge nötig.
  • Für Berufseinsteiger: Wenn das Einkommen steigt, lohnt sich die frühzeitige Prüfung, ob die Einkommensgrenze noch eingehalten wird.
  • Schon kleine monatliche Einzahlungen können ausreichen, um den jährlichen Förderhöchstbetrag voll auszuschöpfen – Flexibilität nutzen.

Wohnungsbauprämie clever kombinieren – Synergien nutzen

Zu spät beantragen: Die Zwei-Jahres-Frist wird oft vergessen – Erinnerung im Kalender setzen.

Die Wohnungsbauprämie lässt sich grundsätzlich mit der Arbeitnehmer-Sparzulage kombinieren, wenn vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber in denselben Bausparvertrag fließen. Das setzt allerdings voraus, dass du in einem Beschäftigungsverhältnis bist, das VL-Leistungen umfasst – was für viele Beschäftigte mit geringerem Einkommen oft nicht zutrifft, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit entsprechenden Tarifverträgen aber durchaus möglich ist. Die Kombination beider Förderungen kann die effektive Rendite des Bausparvertrags spürbar erhöhen.

Eine gleichzeitige Nutzung von Wohnungsbauprämie und Riester-Zulage auf demselben Vertrag ist dagegen nicht möglich. Beide Förderungen schließen sich für ein und denselben Bausparvertrag gegenseitig aus. Wer beide Förderwege nutzen möchte, braucht separate Verträge – einen Riester-Bausparvertrag für die Riester-Förderung und einen zusätzlichen klassischen Bausparvertrag für die Wohnungsbauprämie. Das erhöht jedoch auch den administrativen Aufwand, weshalb eine sorgfältige Abwägung sinnvoll ist.

Für Berufseinsteiger und alle, deren Einkommen sich erhöht, gilt eine besondere Aufmerksamkeit: Sobald das Einkommen steigt, kann die Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie überschritten werden. Das passiert oft schneller als erwartet, wenn man beispielsweise nach einer Gehaltserhöhung oder einem Jobwechsel mehr verdient. Hier lohnt es sich, spätestens in dem Jahr, in dem das Einkommen steigt, die Einkommenssituation zu prüfen und gegebenenfalls den Bausparvertrag strategisch anzupassen. Kleine, regelmäßige Einzahlungen schon frühzeitig sichern die maximale Prämie für jedes Förderjahr und sorgen für einen guten Start in den Vermögensaufbau.

AUF EINEN BLICK

  • Vorzeitige Kündigung des Bausparvertrags ohne Ausnahmegrund führt zur Rückforderung der Prämie.
  • Einkommensgrenze überschreiten und es nicht prüfen – im Jahr der Einkommenssteigerung besonders relevant.
  • Annahme, dass die Prämie ausgezahlt wird – sie wird dem Bausparvertrag gutgeschrieben, ist also gebunden.
  • Falsches Sparjahr: Einzahlungen, die erst im Januar des Folgejahres ankommen, zählen für das neue Sparjahr – Jahresend-Fristen beachten.

Typische Fehler bei der Wohnungsbauprämie – und wie du sie vermeidest

Bevor du einen Bausparvertrag abschließt, lohnt sich ein Blick auf deine gesamte Finanzlage: Notgroschen vorhanden? Sonstige Verbindlichkeiten?

Der häufigste Fehler: Die Zwei-Jahres-Antragsfrist wird schlicht vergessen. Wer in einem Jahr fleißig in den Bausparvertrag einzahlt, aber versäumt, rechtzeitig den Prämienantrag zu stellen, verliert den Förderanspruch für dieses Jahr ersatzlos. Da die Frist großzügig bemessen ist, wiegt der Verlust umso schwerer – er wäre durch einen einfachen Kalendertermin vermeidbar gewesen. Setze dir eine jährliche Erinnerung, am besten gleich nach dem Jahreswechsel.

Ein weiterer klassischer Fehler betrifft die vorzeitige Kündigung des Bausparvertrags. Wer den Vertrag kündigt, ohne einen der gesetzlich anerkannten Ausnahmegründe zu erfüllen, muss damit rechnen, dass bereits erhaltene Prämien zurückgefordert werden. Ausnahmen gelten zum Beispiel bei Tod, Berufsunfähigkeit oder bestimmten Härtefällen sowie bei der bereits erwähnten Sonderregelung für unter 25-Jährige. Außerhalb dieser Ausnahmen ist eine vorzeitige Kündigung aus rein finanziellen Erwägungen in der Regel mit Förderverlusten verbunden.

Schließlich unterschätzen viele die Einkommensveränderung beim Berufseinstieg. Wer im letzten Studienjahr oder im ersten Berufsjahr deutlich mehr verdient als in den Jahren zuvor, sollte prüfen, ob das zu versteuernde Einkommen noch unterhalb der Grenze liegt. Gerade wenn Abschlussarbeit, erstes Gehalt und eventuelle Nebeneinkünfte in einem Steuerjahr zusammenfallen, kann der Sprung über die Einkommensgrenze überraschend sein. Im Zweifel hilft eine kurze Rücksprache mit der Bausparkasse oder einem Steuerberater.

AUF EINEN BLICK

  • Der StudySmarter Finanz-Score-Rechner zeigt dir, ob und wie viel du monatlich sinnvoll zurücklegen kannst.
  • Tipp: Nutze den Rechner als ersten Schritt, bevor du dich an eine Bausparkasse wendest – so gehst du gut vorbereitet ins Gespräch.

Jetzt handeln: Wohnungsbauprämie sichern und Finanz-Score prüfen

Die Wohnungsbauprämie ist eine der unkompliziertesten staatlichen Förderungen, die Sparer:innen und Verbraucher:innen in Deutschland nutzen können. Wer die Einkommensgrenze einhält, mindestens 16 Jahre alt ist und einen Bausparvertrag abschließt, profitiert von einem jährlichen staatlichen Zuschuss auf seine Einzahlungen – ganz ohne Arbeitgeber, ohne komplizierte Steuererklärung und mit dem besonderen Vorteil der flexiblen Verwendung für unter 25-Jährige. Das Erfolgsrezept ist dabei denkbar einfach: früh anfangen, regelmäßig einzahlen, Antragsfrist nicht vergessen.

Dein nächster Schritt: Bevor du einen Bausparvertrag abschließt, lohnt sich ein ehrlicher Blick auf deine gesamte Finanzlage. Hast du einen Notgroschen? Wie viel kannst du monatlich wirklich zurücklegen? Der StudySmarter Finanz-Score-Rechner zeigt dir in wenigen Minuten, wo du finanziell stehst und ob ein Bausparvertrag gerade der richtige Baustein für dich ist – damit du gut vorbereitet ins Gespräch mit der Bausparkasse gehst.

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Häufige Fragen

Ja, auch als Sparer kannst du Wohnungsbauprämie beantragen, sofern du einen förderfähigen Bausparvertrag besparst und dein zu versteuerndes Einkommen die gesetzliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Förderung ist unabhängig von deinem Berufsstatus, entscheidend sind allein die Einkommens- und Vertragsvoraussetzungen.

Wenn du deinen Bausparvertrag kündigst, entfällt der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie für die Zukunft, und bereits gutgeschriebene Prämien können unter Umständen zurückgefordert werden. Die Rückforderung betrifft in der Regel die Prämien der letzten Jahre, wenn die Sperrfrist von sieben Jahren nicht eingehalten wurde.

Die Höhe der Wohnungsbauprämie richtet sich nach dem jährlichen Sparbeitrag und beträgt für Alleinstehende einen festgelegten Prozentsatz, der sich in den letzten Jahren nicht verändert hat. Für 2026 gelten weiterhin die seit mehreren Jahren unveränderten Fördersätze und Höchstbeträge, die du bei deinem Bausparinstitut oder dem Bundesfinanzministerium einsehen kannst.

Für die Wohnungsbauprämie zählt dein zu versteuerndes Einkommen, das sich nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und anderen Freibeträgen vom Bruttoeinkommen ergibt. Dein Nettoeinkommen ist nicht maßgeblich, sondern das Einkommen, das in deiner Steuererklärung als maßgebliches Einkommen ausgewiesen wird.

Ja, du kannst die Wohnungsbauprämie mit vermögenswirksamen Leistungen kombinieren, sofern beide Förderungen auf denselben Bausparvertrag einzahlen und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die vermögenswirksamen Leistungen werden jedoch auf den förderfähigen Sparbeitrag angerechnet, sodass du nicht doppelt über dem Höchstbetrag fördern kannst.

Den Antrag auf Wohnungsbauprämie musst du grundsätzlich mit deiner Einkommensteuererklärung für das jeweilige Beitragsjahr stellen, also für das Jahr, in dem du die Sparbeiträge geleistet hast. Die Abgabefrist für die Steuererklärung richtet sich nach den allgemeinen steuerlichen Fristen, die in der Regel bis zum Ende des Folgejahres oder später mit Steuerberater möglich ist.

Ob sich ein Bausparvertrag für Verbraucher lohnt, hängt von deiner individuellen Sparfähigkeit und deinen langfristigen Wohnzielen ab. Wenn du regelmäßig kleine Beträge ansparen kannst und die staatliche Förderung mitnimmst, kann sich der Vertrag lohnen; ohne Förderung oder bei sehr niedrigen Zinsen ist er oft weniger attraktiv als andere Anlageformen.

Die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage sind zwei getrennte staatliche Förderungen, die jedoch auf denselben Bausparvertrag angewendet werden können. Die Wohnungsbauprämie wird für eigene Sparbeiträge gewährt, während die Arbeitnehmer-Sparzulage die vermögenswirksamen Leistungen deines Arbeitgebers fördert, wobei beide an unterschiedliche Einkommensgrenzen und Bedingungen geknüpft sind.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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