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FinanzbildungGrunderwerbsteuer10 Min.

Grunderwerbsteuer Was du als Erstkäufer wissen musst

Grunderwerbsteuer: Wie hoch ist sie in deinem Bundesland, wann fällt sie an & wie sparst du als Erstkäufer? Einfach erklärt für junge Erwachsene.

GrunderwerbsteuerRechnerWas ist die
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Einmalige Steuer, die beim Kauf von Grundstücken und Immobilien in Deutschland anfällt
  • Schuldner ist laut GrEStG grundsätzlich der Käufer – auch wenn Verkäufer vertraglich haften kann
  • Entsteht beim notariellen Beurkundungsdatum des Kaufvertrags
  • Finanzamt sendet Steuerbescheid; erst danach erteilt das Grundbuchamt die Auflassungsvormerkung

Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf: Das Wichtigste auf einen Blick

Einmalige Steuer, die beim Kauf von Grundstücken und Immobilien in Deutschland anfällt

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie in Deutschland anfällt. Als Käufer bist du in der Regel der Steuerschuldner – und die Zahlung ist Pflicht, bevor du überhaupt ins Grundbuch eingetragen werden kannst.

Kurz gefasst: Die Grunderwerbsteuer bemisst sich am notariellen Kaufpreis und variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Sie muss aus eigenen Mitteln bezahlt werden – die meisten Banken finanzieren diese Nebenkosten nicht. Erst nach Zahlung erteilt das Grundbuchamt die Auflassungsvormerkung, die deinen Eigentumserwerb absichert.

AUF EINEN BLICK

  • Schuldner ist laut GrEStG grundsätzlich der Käufer – auch wenn Verkäufer vertraglich haften kann
  • Entsteht beim notariellen Beurkundungsdatum des Kaufvertrags
  • Finanzamt sendet Steuerbescheid; erst danach erteilt das Grundbuchamt die Auflassungsvormerkung
  • Relevant für alle, die erstmals eine Wohnung oder ein Haus kaufen – auch für Berufseinsteiger oder junge Familien
Kennzahl (2026)Wert
Grunderwerbsteuer3,5 %–6,5 % (je Bundesland)
Spekulationsfrist10 Jahre

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Was ist die Grunderwerbsteuer – und wer zahlt sie?

Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache – jedes Bundesland legt seinen Satz selbst fest (GrEStG § 11

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Verkehrsteuer, die beim entgeltlichen Erwerb von Grundstücken und Immobilien in Deutschland erhoben wird. Die gesetzliche Grundlage bildet das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Steuerschuldner ist laut GrEStG grundsätzlich der Käufer – also du als Erstkäufer. Zwar können Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag vereinbaren, dass der Verkäufer einen Teil der Steuer übernimmt, doch gegenüber dem Finanzamt haftet der Käufer stets. In der Praxis zahlt fast immer der Käufer allein.

Die Steuer entsteht in dem Moment, in dem der notarielle Kaufvertrag beurkundet wird – nicht erst mit der Schlüsselübergabe oder dem Grundbucheintrag. Nach der Beurkundung meldet der Notar den Vertragsabschluss automatisch an das zuständige Finanzamt. Dieses erlässt anschließend den Grunderwerbsteuerbescheid. Erst wenn die Steuer vollständig bezahlt ist, stellt das Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Nur mit dieser Bescheinigung erteilt das Grundbuchamt die Auflassungsvormerkung und trägt dich als neuen Eigentümer ein. Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist also keine bürokratische Formalität, sondern eine echte Voraussetzung für den rechtssicheren Eigentumserwerb.

Wichtig zu verstehen: Die Grunderwerbsteuer ist streng von der Grundsteuer zu unterscheiden. Während die Grunderwerbsteuer einmalig beim Kauf anfällt, ist die Grundsteuer eine laufende kommunale Abgabe, die Eigentümer jährlich entrichten müssen. Beide Steuern betreffen zwar dasselbe Objekt, haben jedoch völlig unterschiedliche Rechtsgrundlagen, Berechnungsweisen und Fälligkeitszeitpunkte.

AUF EINEN BLICK

  • Bayern und Sachsen haben traditionell die niedrigsten Sätze; Bundesländer wie Thüringen, NRW oder Schleswig-Holstein liegen höher
  • Tabelle: Bundesland | aktueller Steuersatz | Beispielrechnung bei Kaufpreis X (Platzhalter
  • Wichtig: Wer am Studienort kauft, zahlt den Satz des jeweiligen Bundeslandes – nicht den des Heimatorts

Grunderwerbsteuersätze nach Bundesland 2026

Bemessungsgrundlage ist der im notariellen Kaufvertrag festgehaltene Kaufpreis (Gegenleistung

Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache. Gemäß § 11 GrEStG legt jedes Bundesland seinen eigenen Steuersatz fest. Ursprünglich galt bundesweit ein einheitlicher Satz von 3,5 %, doch seit der Föderalismusreform 2006 haben die Länder das Recht, ihre Sätze eigenständig anzupassen – und viele haben davon ausgiebig Gebrauch gemacht.

Bayern und Sachsen halten traditionell am niedrigsten Satz von 3,5 % fest und gelten damit als günstigste Bundesländer für Immobilienkäufer. Am oberen Ende liegen Bundesländer wie Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, die Sätze von bis zu 6,5 % erheben. Die übrigen Bundesländer verteilen sich in einem Korridor dazwischen, häufig bei 5,0 % oder 6,0 %. Für Erstkäufer, die flexibel in der Wahl ihres Wohnorts sind, kann der Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes daher ein durchaus relevanter finanzieller Faktor sein.

Die folgende Übersicht zeigt die Steuersätze der Bundesländer. Da sich Sätze politisch ändern können, empfiehlt es sich, den aktuellen Stand direkt beim zuständigen Finanzamt oder auf den Seiten des jeweiligen Landesfinanzministeriums zu prüfen. Als Orientierungshilfe gilt: Je höher der Kaufpreis, desto stärker fällt der Unterschied zwischen einem 3,5-%-Satz und einem 6,5-%-Satz ins Gewicht – bei einem typischen Immobilienkauf kann das eine Differenz von mehreren tausend Euro bedeuten, die du vollständig aus Eigenkapital aufbringen musst.

AUF EINEN BLICK

  • Formel: Kaufpreis × Steuersatz = Grunderwerbsteuer
  • Mitgekaufte bewegliche Gegenstände (Küche, Möbel) können die Bemessungsgrundlage mindern – korrekte Aufteilung notwendig
  • Bei unentgeltlichen Übertragungen (z. B. Schenkung, Erbschaft) greift nicht die GrEStG, sondern die Erbschaft-/Schenkungsteuer
  • Nutze den StudySmarter-Brutto-Netto-Rechner, um zu sehen, wie viel Kaufnebenkosten du aus deinem Nettoeinkommen stemmen kannst

So wird die Grunderwerbsteuer berechnet

Notar- und Grundbuchkosten (ca. Prozentsatz des Kaufpreises

Die Berechnung der Grunderwerbsteuer folgt einer einfachen Formel: Kaufpreis multipliziert mit dem jeweiligen Steuersatz ergibt die fällige Steuer. Bemessungsgrundlage ist dabei die sogenannte Gegenleistung, also der im notariellen Kaufvertrag festgehaltene Kaufpreis inklusive aller vereinbarten Nebenleistungen des Käufers – etwa die Übernahme von Schulden des Verkäufers. In der Regel ist der vereinbarte Kaufpreis gleichzusetzen mit der Bemessungsgrundlage.

Eine legale und häufig genutzte Möglichkeit, die Bemessungsgrundlage zu reduzieren, ist die gesonderte Ausweisung mitverkaufter beweglicher Gegenstände. Klassische Beispiele sind eine hochwertige Einbauküche, Gartengeräte, Außenmöbel oder eine Sauna. Werden diese Gegenstände im Kaufvertrag mit einem realistischen und plausiblen Wert separat aufgeführt, mindert dieser Betrag die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage. Das Finanzamt prüft jedoch die Plausibilität dieser Aufteilung genau – ein überhöhter Wert für eine veraltete Küche wird nicht anerkannt und kann zu Nachforderungen führen. Korrekte und marktgerechte Wertangaben sind daher essenziell.

Keine Grunderwerbsteuer fällt an, wenn eine Immobilie unentgeltlich übertragen wird, also bei Schenkung oder Erbschaft. In diesen Fällen greift stattdessen die Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem ErbStG. Gleiches gilt für Übertragungen innerhalb der geraden Linie (Eltern an Kinder, Kinder an Eltern) sowie zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern – diese sind nach § 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Auch unterhalb einer gesetzlichen Freigrenze entsteht keine Grunderwerbsteuerpflicht; diese Freigrenze ist im GrEStG geregelt und liegt bei einem sehr geringen Betrag, der für reale Immobilientransaktionen in der Praxis kaum relevant ist.

AUF EINEN BLICK

  • Maklerprovision, falls ein Makler eingeschaltet wurde (gesetzliche Regelung seit 2020: Halbteilung
  • Gesamte Nebenkosten können einen erheblichen Anteil des Kaufpreises ausmachen – früh einplanen
  • Als junger Erstkäufer: Eigenkapital sollte mindestens die Nebenkosten vollständig decken (Empfehlung vieler Finanzierungsberater
  • Checkliste: Wann entstehen welche Kosten (Reservierung → Notartermin → Grundbucheintrag → Übergabe

Kaufnebenkosten im Überblick: Was noch auf dich zukommt

Kaufpreis unterhalb der Freigrenze (GrEStG § 3 Nr. 1

Die Grunderwerbsteuer ist zwar der größte Einzelposten unter den Kaufnebenkosten, aber bei weitem nicht der einzige. Als Erstkäufer musst du zusätzlich mit Notar- und Grundbuchkosten rechnen. Diese richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und werden auf Basis des Kaufpreises berechnet. Zusammen belaufen sich Notar und Grundbuch in der Regel auf einen Anteil von rund 1,5 % bis 2,0 % des Kaufpreises – exakte Zahlen hängen vom individuellen Kaufpreis und dem Umfang der notariellen Leistungen ab.

Hinzu kommt in vielen Fällen eine Maklerprovision. Seit der gesetzlichen Neuregelung 2020 gilt in Deutschland das Prinzip der Halbteilung: Wird ein Makler vom Verkäufer beauftragt, darf er höchstens die Hälfte seiner Provision auf den Käufer umlegen. Die Maklerprovision liegt je nach Region und Vereinbarung üblicherweise in einer Spanne, über die du dich vorab informieren solltest – konkret vereinbarte Sätze variieren regional stark. In vielen Fällen liegt die gesamte Provision für beide Seiten bei rund 6 % bis 7 % des Kaufpreises, von denen du als Käufer maximal die Hälfte trägst.

In der Summe können alle Kaufnebenkosten – Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und ggf. Makler – einen erheblichen Anteil des Kaufpreises ausmachen, der je nach Bundesland und Maklereinbindung deutlich variiert. Finanzierungsberater empfehlen einhellig, dass Erstkäufer zumindest die gesamten Nebenkosten aus vorhandenem Eigenkapital bestreiten sollten. Eine Vollfinanzierung der Nebenkosten durch die Bank ist zwar technisch möglich, erhöht jedoch die Zinskosten und das Risiko erheblich. Als Immobilienkäufer, der erstmals in Eigentum investiert, ist ein solides Eigenkapitalpolster daher keine optionale Empfehlung, sondern eine praktische Notwendigkeit.

AUF EINEN BLICK

  • Übertragungen zwischen Ehe-/Lebenspartnern und in gerader Linie (Eltern ↔ Kinder) sind befreit
  • Erbschaft und Schenkung lösen keine Grunderwerbsteuer aus
  • Erwerb durch Gesamtrechtsnachfolge (z. B. Verschmelzung von Gesellschaften) kann befreit sein
  • Kein allgemeiner Freibetrag für Erstkäufer auf Bundesebene – einige Länder diskutieren jedoch Modelle (aktuellen Stand prüfen

Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an? – Ausnahmen und Befreiungen

Kaufpreisaufteilung: Wert mitverkaufter beweglicher Güter separat im Vertrag ausweisen (Finanzamt prüft Plausibilität

Das GrEStG enthält in § 3 eine Reihe von Befreiungstatbeständen, die in bestimmten Situationen die Steuerpflicht vollständig entfallen lassen. Am relevantesten für Privatpersonen sind die Befreiungen für Übertragungen innerhalb der Familie: Erwerbe zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern sowie in gerader Linie – also zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln – sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Das gilt sowohl für entgeltliche als auch für teilentgeltliche Übertragungen innerhalb dieses Personenkreises.

Erbschaften und Schenkungen lösen grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer aus. Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, zahlt stattdessen – sofern der Wert über den persönlichen Freibeträgen liegt – Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach dem ErbStG. Diese ist in ihrer Struktur völlig von der Grunderwerbsteuer getrennt. Für viele junge Erwachsene, die eine elterliche Immobilie übernehmen, ist dies ein relevantes Planungselement.

Auch bei Gesamtrechtsnachfolgen, etwa bei der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, können Befreiungen nach § 6a GrEStG greifen. Dies ist für Privatpersonen in der Regel nicht unmittelbar relevant, aber als Grundlagenwissen nützlich – etwa wenn du eine Immobilie über eine GmbH oder eine andere Gesellschaftsstruktur erwerben möchtest. In solchen Fällen ist kompetente steuerrechtliche Beratung unerlässlich, denn die Regelungen sind komplex und einzelfallabhängig.

AUF EINEN BLICK

  • Share Deal (Anteilskauf statt Direktkauf) – komplexes Konstrukt, meist nicht für Privatpersonen relevant, aber Grundlagenwissen nützlich
  • Neubau: Grundstück und Gebäude ggf. getrennt kaufen – nur Grundstück löst GrEStG aus, wenn Gebäude noch nicht existiert (Vorsicht: Verkäuferidentität entscheidend
  • Länder mit niedrigeren Sätzen können bei flexiblem Wohnort relevant sein
  • Staatliche Förderungen prüfen: KfW-Programme, Wohn-Riester oder länderspezifische Erstkäufer-Zuschüsse können Gesamtbelastung senken

Grunderwerbsteuer sparen – legale Strategien für Erstkäufer

Banken verlangen in der Regel, dass Kaufnebenkosten (inkl. Grunderwerbsteuer) aus Eigenkapital finanziert werden

Die effektivste und einfachste Strategie für Privatpersonen ist die korrekte Kaufpreisaufteilung im Notarvertrag. Werthaltige bewegliche Güter, die zusammen mit der Immobilie verkauft werden – zum Beispiel eine neue Einbauküche, hochwertige Einbauschränke oder Gartengeräte – sollten mit einem plausiblen Marktwert separat im Kaufvertrag ausgewiesen werden. Dieser Betrag fließt nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ein. Wichtig ist dabei: Das Finanzamt prüft die Angaben auf Plausibilität. Übertriebene Wertangaben werden korrigiert, und im schlimmsten Fall drohen Nachforderungen oder steuerrechtliche Konsequenzen. Lass dich von deinem Notar beraten, welche Beträge realistisch und akzeptiert sind.

Ein weiteres Modell, das vor allem bei gewerblichen Immobilientransaktionen bekannt ist, ist der sogenannte Share Deal: Statt die Immobilie direkt zu kaufen, werden Gesellschaftsanteile an einer Kapitalgesellschaft erworben, die die Immobilie hält. Unter bestimmten Schwellenwerten kann dabei die Grunderwerbsteuer ganz oder teilweise vermieden werden. Dieses Konstrukt ist jedoch komplex, erfordert rechtliche und steuerliche Expertise und ist für die meisten Privatpersonen nicht praktikabel. Als Erstkäufer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines Hauses ist der Share Deal in aller Regel kein relevantes Modell.

Interessant für Menschen mit flexiblem Wohnort: Wer noch nicht festgelegt ist, ob er in Bayern oder beispielsweise in Nordrhein-Westfalen kauft, sollte den Steuersatz als einen von mehreren Standortfaktoren berücksichtigen. Die Differenz zwischen 3,5 % und 6,5 % kann bei einem höheren Kaufpreis einen erheblichen Betrag ausmachen, der dein verfügbares Eigenkapital entlastet. Bei einem Neubau lohnt sich zudem zu prüfen, ob Grundstück und Gebäude von verschiedenen, unabhängigen Verkäufern erworben werden können – in diesem Fall fällt Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis an, nicht auf den Gebäudewert. Sobald jedoch Verkäufer und Bauträger wirtschaftlich oder rechtlich verbunden sind, behandelt das Finanzamt beide Leistungen als einheitliches Vertragswerk und bezieht den Gesamtpreis in die Bemessungsgrundlage ein.

AspektWorauf es ankommt
Banken verlangen in der Regeldass Kaufnebenkosten (inkl. Grunderwerbsteuer) aus Eigenkapital finanziert werden
Vollfinanzierung (100 % oder 110 %) möglichaber mit höheren Zinsen verbunden
Steuerbescheid muss vor Grundbucheintragung bezahlt sein – Liquiditätsplanung wichtig,
Tipp: SteuererstattungenRücklagen oder Eigenheimzulage-Nachfolger als Eigenkapitalbaustein nutzen

Grunderwerbsteuer und Finanzierung: Was Banken erwarten

1. Notarieller Kaufvertrag wird beurkundet → Steuer entsteht

Bei der Immobilienfinanzierung spielt die Grunderwerbsteuer eine wichtige Rolle für deine Eigenkapitalplanung. Banken verlangen in der Regel, dass alle Kaufnebenkosten – also Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und ggf. Makler – vollständig aus eigenen Mitteln bestritten werden. Das Darlehen selbst deckt dabei üblicherweise nur den reinen Kaufpreis der Immobilie ab, manchmal auch nur einen Teil davon. Diese Anforderung besteht unabhängig davon, wie gut deine Bonität ist.

Eine sogenannte Vollfinanzierung, bei der die Bank 100 % oder sogar 110 % des Kaufpreises (inkl. Nebenkosten) finanziert, ist bei einzelnen Kreditinstituten möglich – aber sie ist mit deutlich höheren Zinssätzen verbunden und setzt eine besonders gute Bonität sowie einen sehr stabilen Einkommensnachweis voraus. Für junge Erstkäufer oder Menschen mit geringem Eigenkapital ist diese Option in der Praxis selten realistisch und finanziell riskant. Im schlimmsten Fall bist du von Beginn an in einer negativen Eigenkapitalposition, falls der Immobilienwert sinkt.

Besonders wichtig ist die Liquiditätsplanung: Der Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamts wird nach der notariellen Beurkundung zugestellt. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheids läuft eine Zahlungsfrist von einem Monat. Erst nach vollständiger Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für den Grundbucheintrag erforderlich ist. Du musst also sicherstellen, dass du zu diesem Zeitpunkt tatsächlich liquide bist – das Geld muss abrufbar vorhanden sein, nicht nur theoretisch in einem schwer zugänglichen Depot oder Bausparvertrag.

AUF EINEN BLICK

  • 2. Notar meldet den Kaufvertrag an das zuständige Finanzamt
  • 3. Finanzamt erlässt Grunderwerbsteuerbescheid
  • 4. Käufer zahlt Steuer fristgerecht
  • 5. Finanzamt erteilt Unbedenklichkeitsbescheinigung

Schritt für Schritt: Von der Unterschrift bis zur Steuerzahlung

Der Weg von der Kaufvertragsbeurkundung bis zur Grundbucheintragung folgt einem klar geregelten Ablauf. Als Erstkäufer hilft es, diesen Prozess zu verstehen, damit du keine Fristen versäumst und den Überblick behältst.

Im ersten Schritt wird der notarielle Kaufvertrag beurkundet. In diesem Moment entsteht die Grunderwerbsteuerschuld – nicht erst bei der Zahlung oder dem Eigentumswechsel. Der Notar übermittelt anschließend eine Abschrift des Kaufvertrags an das zuständige Finanzamt; dieser Schritt erfolgt in der Regel automatisch und ohne dein Zutun. Das Finanzamt erlässt dann auf Basis des Kaufvertrags den Grunderwerbsteuerbescheid und sendet ihn an dich als Käufer. Nach Erhalt des Bescheids hast du einen Monat Zeit, die Steuer zu bezahlen.

Nach der Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die dem Notar und dem Grundbuchamt signalisiert, dass steuerlich keine Hindernisse mehr bestehen. Erst jetzt kann das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung vornehmen und die zuvor eingetragene Auflassungsvormerkung in eine vollständige Eigentümerstellung umwandeln. Der gesamte Prozess vom Notartermin bis zum Grundbucheintrag dauert in der Praxis typischerweise mehrere Wochen bis einige Monate, abhängig von der Auslastung der Behörden und der Schnelligkeit aller Beteiligten.

Fazit: Gut vorbereitet in den Immobilienkauf starten

Das Wichtigste zusammengefasst: Die Grunderwerbsteuer ist eine unvermeidbare Nebenkoste beim Immobilienkauf, die je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises beträgt. Als Erstkäufer bist du der Steuerschuldner und musst den Betrag in der Regel aus Eigenkapital aufbringen. Informiere dich frühzeitig über den Satz in deinem Zielland, plane deine Liquidität für den Bescheid-Zahlungszeitraum und nutze legale Optimierungsstrategien wie die korrekte Ausweisung beweglicher Güter im Kaufvertrag. Die Grunderwerbsteuer ist bezahlt – und erst dann bist du wirklich Eigentümer. Damit du weißt, wie viel dir nach allen Abzügen tatsächlich zum Investieren und Sparen bleibt, nutze jetzt unseren kostenlosen Rechner.

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Häufige Fragen

Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache und liegt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Den genauen Satz für Ihr Bundesland finden Sie auf der offiziellen Website Ihres Finanzministeriums.

Nein, die Grunderwerbsteuer können Sie nicht direkt von der Steuer absetzen. Sie erhöht jedoch die Anschaffungskosten Ihrer Immobilie und kann über die jährliche Abschreibung (AfA) bei vermieteten Objekten steuerlich geltend gemacht werden.

Einen allgemeinen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für Erstkäufer gibt es in Deutschland nicht. Einige Bundesländer haben jedoch spezielle Regelungen für den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum eingeführt, die Sie individuell prüfen sollten.

Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald der notarielle Kaufvertrag beurkundet ist und das Finanzamt den Steuerbescheid erlassen hat. In der Regel müssen Sie die Steuer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zahlen.

Ja, die Grunderwerbsteuer fällt auch beim Erwerb einer Eigentumswohnung an. Sie wird auf den Kaufpreis der Wohnung erhoben, unabhängig davon, ob Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen.

Wenn der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird, kann die bereits gezahlte Grunderwerbsteuer unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Dafür müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen und nachweisen, dass der Vertrag wirksam aufgehoben wurde.

Nein, für Käufer gelten beim Immobilienkauf am neuen Wohnort keine besonderen Regeln. Sie werden wie jeder andere Käufer behandelt, müssen aber wie alle anderen auch die Grunderwerbsteuer und die Notar- sowie Grundbuchkosten tragen.

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer auf den Erwerb einer Immobilie, während die Grundsteuer eine laufende jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden ist. Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben und richtet sich nach dem Einheitswert oder Grundsteuerwert, nicht nach dem Kaufpreis.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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