Bausparvertrag gekündigt Was du jetzt wissen und tun musst
Bausparvertrag gekündigt – was jetzt? Kündigungsrechte, Fristen, Guthaben-Auszahlung & Alternativen einfach erklärt.
- Zwei Seiten der Kündigung: Du kündigst selbst (Eigenkkündigung) oder die Bausparkasse kündigt dir (Fremdkündigung) – rechtliche Ausgangslage ist je unterschiedlich.
- Häufige Eigenkundigungsgründe bei Studierenden: Geldmangel, Umzug ins Ausland, Studienfinanzierungslücke, fehlende Notwendigkeit einer Immobilie.
- Fremdkündigung durch Bausparkasse: meist bei sehr langen Laufzeiten und dauerhaft niedrigen Zinsen auf das Bausparguthaben – BGH-Urteile haben hier den Rahmen gesetzt.
- Wichtig: Eltern schließen Verträge oft für Kinder ab – als junger Erwachsener solltest du prüfen, ob der Vertrag auf dich übertragen wurde und wer Vertragspartner ist.
Bausparvertrag gekündigt – das sind deine wichtigsten nächsten Schritte
Zwei Seiten der Kündigung: Du kündigst selbst (Eigenkkündigung) oder die Bausparkasse kündigt dir (Fremdkündigung) – rechtliche Ausgangslage ist je unterschiedlich.
Ob du selbst gekündigt hast oder die Bausparkasse dir die Kündigung ins Haus geschickt hat: Der erste Moment ist oft verwirrend. Was passiert mit deinem Geld? Verlierst du staatliche Förderung? Und was musst du jetzt konkret tun? Diese Seite beantwortet alle Fragen, die für Sparerinnen und Sparer rund um einen gekündigten Bausparvertrag relevant sind – Schritt für Schritt, ohne Fachjargon-Wirrwarr.
AUF EINEN BLICK
- Häufige Eigenkundigungsgründe: Geldmangel, Umzug ins Ausland, finanzielle Engpässe, fehlende Notwendigkeit einer Immobilie.
- Fremdkündigung durch Bausparkasse: meist bei sehr langen Laufzeiten und dauerhaft niedrigen Zinsen auf das Bausparguthaben – BGH-Urteile haben hier den Rahmen gesetzt.
- Wichtig: Verträge werden oft für Kinder abgeschlossen – als Erwachsener solltest du prüfen, ob der Vertrag auf dich übertragen wurde und wer Vertragspartner ist.
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Warum wird ein Bausparvertrag überhaupt gekündigt?
Bausparverträge sind ordentlich kündbar – eine gesetzliche Mindestlaufzeit gibt es nicht, aber die AGB der Bausparkasse regeln Kündigungsfristen (typischerweise drei Monate, Fristen bitte in deinem Vertrag prüfen).
Bei einem Bausparvertrag gibt es zwei grundlegend verschiedene Ausgangslagen: Entweder kündigst du selbst (Eigenkündigung), oder die Bausparkasse kündigt dir (Fremdkündigung). Die rechtliche Ausgangslage und die Konsequenzen sind in beiden Fällen unterschiedlich, weshalb es wichtig ist, zunächst zu klären, wer hier wen kündigt und aus welchem Grund.
Viele Sparerinnen und Sparer kündigen ihren Bausparvertrag häufig aus ganz pragmatischen Gründen: Geldmangel in einer finanziell angespannten Phase, eine Finanzierungslücke, die sich nicht durch andere Mittel schließen lässt, ein geplanter Auslandsaufenthalt oder schlicht die Erkenntnis, dass eine eigene Immobilie in absehbarer Zeit kein Thema sein wird. Gerade wer den Vertrag nicht selbst abgeschlossen hat, sondern von den Eltern beschenkt wurde, fragt sich außerdem oft, ob der Vertrag überhaupt auf die eigene Person übertragen wurde – und wer formal als Vertragspartner gilt. Das lohnt sich unbedingt zu prüfen, bevor du handelst.
Die Fremdkündigung durch die Bausparkasse ist ein anderes Phänomen. Sie tritt vor allem dann auf, wenn ein Vertrag seit vielen Jahren zuteilungsreif ist, das Bauspardarlehen aber nie abgerufen wurde. In einem Umfeld dauerhaft niedriger Zinsen, wie es die Jahre nach 2010 prägten, wurden viele alte Hochzinsverträge für Bausparkassen zunehmend unwirtschaftlich. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 21. Februar 2017 (BGH XI ZR 185/16) den rechtlichen Rahmen für solche Kündigungen gesetzt und klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Bausparkassen zuteilungsreife Verträge kündigen dürfen.
Besonders wichtig: Wenn deine Eltern den Bausparvertrag für dich abgeschlossen haben, solltest du genau prüfen, ob dieser Vertrag formal auf deinen Namen läuft oder ob deine Eltern noch Vertragspartner sind. Nur wer als Vertragspartner gilt, kann selbst kündigen oder einer Kündigung wirksam widersprechen. Im Zweifel hilft ein Blick in die Vertragsunterlagen oder ein Anruf bei der Bausparkasse.
AUF EINEN BLICK
- Recht auf Guthaben-Auszahlung: Nach wirksamer Kündigung musst du das eingezahlte Guthaben inklusive gutgeschriebener Zinsen erhalten – abzüglich etwaiger Kontogebühren und Abschlussgebühren gemäß AGB.
- Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage: Bei vorzeitiger Kündigung können staatliche Förderungen zurückgefordert werden – Ausnahmen gelten u. a. bei Heirat, Berufsunfähigkeit oder Tod; Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Finanzamt sind zuständige Stellen.
- Schriftform empfohlen: Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, Kündigungsdatum und Vertragsnummer angeben und Empfangsbestätigung aufbewahren.
Deine Rechte als Bausparerin oder Bausparer bei der Kündigung
BGH-Rechtsprechung: Bausparkassen dürfen zuteilungsreife Verträge, die seit einer bestimmten Zeitspanne nach Zuteilungsreife nicht genutzt wurden, kündigen – konkrete Fristen ergeben sich aus den jeweiligen AGB und der Gerichtsentscheidung (BGH XI ZR 185/16).
Bausparverträge sind ordentlich kündbar. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestlaufzeit, die du einhalten musst. Allerdings regeln die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der jeweiligen Bausparkasse die Kündigungsfristen – typischerweise beträgt die Frist drei Monate, wobei du die genaue Frist immer in deinem eigenen Vertrag nachlesen solltest, da sie je nach Anbieter variieren kann.
Nach einer wirksamen Kündigung hast du klaren Anspruch auf die Auszahlung deines eingezahlten Guthabens inklusive der gutgeschriebenen Zinsen. Davon abgezogen werden können Kontoführungsgebühren sowie die beim Vertragsabschluss erhobene Abschlussgebühr – letztere wird grundsätzlich nicht erstattet, da sie als Entgelt für die Vertragsbearbeitung gilt und in der Regel bereits mit den ersten Einzahlungen verrechnet wurde. Prüfe die Abrechnung der Bausparkasse dennoch sorgfältig auf Korrektheit.
Wer staatliche Förderung erhalten hat – also Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmer-Sparzulage – muss bei vorzeitiger Kündigung damit rechnen, dass diese zurückgefordert wird. Zuständig ist je nach Förderart das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beziehungsweise das Finanzamt. Es gibt jedoch Ausnahmen: Bei Heirat, Berufsunfähigkeit oder Tod des Sparers entfällt die Rückforderung. Für Verträge, die für Minderjährige abgeschlossen wurden, kann die Volljährigkeit ebenfalls als Ausnahmetatbestand greifen – das lohnt sich im Einzelfall zu prüfen.
Formell gilt: Kündige immer schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Gib im Schreiben deine Vertragsnummer, das gewünschte Kündigungsdatum und deine aktuelle Kontoverbindung für die Auszahlung an. Bewahre die Empfangsbestätigung auf – sie ist dein Nachweis, falls es später Streit über den Kündigungszeitpunkt gibt.
AUF EINEN BLICK
- Nicht-zuteilungsreife Verträge darf die Bausparkasse in aller Regel nicht einfach kündigen – hier lohnt anwaltliche Prüfung oder Kontakt zur Verbraucherzentrale.
- Vorgehen bei Streit: Beschwerde bei der BaFin-Schlichtungsstelle oder beim zuständigen Ombudsmann der privaten Bausparkassen einlegen – kostenlos und ohne Anwaltspflicht.
- Fristen prüfen: Nach Erhalt der Kündigung hast du eine begrenzte Zeit, Widerspruch einzulegen oder rechtliche Schritte einzuleiten – lies das Kündigungsschreiben genau und handle schnell.
Fremdkündigung durch die Bausparkasse: Ist das überhaupt legal?
Auszahlung des Guthabens: Die Bausparkasse überweist eingezahlte Beträge plus Zinsen abzüglich Vertragsgebühren – prüfe die Abrechnung auf Korrektheit.
Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Grundsatzurteil vom 21. Februar 2017 (BGH XI ZR 185/16) entschieden, dass Bausparkassen zuteilungsreife Verträge kündigen dürfen, wenn diese nach Eintritt der Zuteilungsreife über eine bestimmte Zeitspanne hinaus nicht genutzt worden sind. Der BGH sah die Bausparkassen in solchen Konstellationen als berechtigt an, sich auf außerordentliches Kündigungsrecht zu berufen. Die konkreten Fristen ergeben sich aus den jeweiligen AGB und der Auslegung des BGH-Urteils im Einzelfall.
Wichtig zu wissen: Für nicht-zuteilungsreife Verträge – also Verträge, bei denen die für eine Zuteilung nötige Ansparquote noch nicht erreicht ist – gilt dieses Recht in aller Regel nicht. Hier darf die Bausparkasse nicht einfach kündigen. Wenn du eine solche Kündigung erhältst und dein Vertrag noch nicht zuteilungsreif ist, lohnt sich dringend eine rechtliche Prüfung – entweder über die Verbraucherzentrale in deinem Bundesland oder durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Im Streitfall stehen dir kostenlose außergerichtliche Wege offen: Die BaFin-Schlichtungsstelle nimmt Beschwerden gegen beaufsichtigte Finanzinstitute entgegen – Bausparkassen fallen darunter. Alternativ kannst du den Ombudsmann der privaten Bausparkassen anrufen. Das Verfahren ist kostenlos, du brauchst keinen Anwalt, und Entscheidungen sind für die Bausparkasse bis zu einem bestimmten Streitwert bindend. Beide Wege sind niedrigschwellig und gerade für Verbraucher mit begrenztem Budget sinnvoll, bevor teure Gerichtskosten anfallen.
Eines ist entscheidend: Handele schnell. Nach Eingang der Kündigung hast du eine begrenzte Zeit, um Widerspruch einzulegen oder rechtliche Schritte einzuleiten. Lies das Kündigungsschreiben genau, notiere alle relevanten Fristen und kontaktiere im Zweifel noch am selben Tag eine Beratungsstelle. Abwarten kostet hier unter Umständen bares Geld und dein Widerspruchsrecht.
AUF EINEN BLICK
- Abschlussgebühr: Beim Vertragsabschluss wird eine Gebühr auf die Bausparsumme erhoben – diese wird nicht erstattet, da sie für die Vertragsbearbeitung berechnet wird.
- Steuern auf Zinsgutschriften: Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) plus Solidaritätszuschlag fallen auf Zinserträge an – als Privatperson mit geringem Einkommen ggf. Freistellungsauftrag prüfen oder Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuererklärung nutzen.
- Wohnungsbauprämie-Rückforderung: Bei Kündigung vor Ablauf der Sperrfrist kann der Staat bereits gewährte Prämien zurückfordern – Ausnahmen beantragen lohnt sich in Härtefällen.
Was passiert mit deinem Geld? Guthaben, Gebühren und Steuern
Wohnungsbauprämie: Staatliche Förderung auf Bausparbeiträge, die an Einkommensgrenzen geknüpft ist – Sparer:innen mit geringem Einkommen können die Grenze oft einhalten.
Nach der Kündigung überweist die Bausparkasse das Auszahlungsguthaben auf dein angegebenes Konto. Dieses Guthaben setzt sich zusammen aus den von dir eingezahlten Beträgen plus den gutgeschriebenen Zinsen, abzüglich Kontoführungsgebühren und möglicherweise weiterer vertraglich vereinbarter Kosten. Die Abschlussgebühr, die zu Vertragsbeginn fällig wurde, bekommst du nicht zurück – sie ist in aller Regel unwiderruflich. Prüfe die Abrechnung dennoch Zeile für Zeile: Fehler bei der Zinsberechnung oder unberechtigte Abzüge kommen vor und sollten sofort reklamiert werden.
Auf die aufgelaufenen Zinsgutschriften fällt Kapitalertragsteuer an. Der gesetzliche Steuersatz beträgt 25 % (Abgeltungsteuer), zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer. Für Sparer:innen mit geringem Einkommen gibt es jedoch wichtige Stellschrauben: Der Sparerpauschbetrag liegt für Ledige bei 1.000 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag bleiben Zinserträge steuerfrei, wenn du einen entsprechenden Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse erteilt hast. Übersteigen deine gesamten Kapitalerträge diesen Betrag nicht, zahlst du keine Steuer – vorausgesetzt, der Freistellungsauftrag wurde rechtzeitig gestellt.
Wer ein geringes Gesamteinkommen hat – Stichwort Grundfreibetrag von 12.348 Euro für Ledige im Jahr 2026 – kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung die sogenannte Günstigerprüfung beantragen. Dabei prüft das Finanzamt, ob die Besteuerung der Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz günstiger wäre als die pauschale Abgeltungsteuer. Wer kaum andere Einkünfte hat, bekommt auf diesem Weg unter Umständen einen Teil der einbehaltenen Steuer zurück.
Wenn dein Bausparvertrag bisher einen Freistellungsauftrag hatte, vergiss nach der Kündigung nicht, diesen bei der Bausparkasse zu widerrufen. Gleichzeitig solltest du prüfen, ob du den freigewordenen Betrag auf andere Kapitalanlagen verteilen möchtest, um deinen Sparerpauschbetrag weiterhin optimal zu nutzen.
AUF EINEN BLICK
- Sperrfrist: Die Wohnungsbauprämie wird nur gewährt, wenn der Vertrag eine Mindestlaufzeit nicht unterschreitet – genaue Frist bitte mit BAFA oder Finanzamt klären.
- Ausnahmen von der Sperrfrist (Unschädlichkeitsverwendung): z. B. Heirat, Volljährigkeit, Tod, Berufsunfähigkeit – als Verbraucher:in ist Volljährigkeit ein möglicher Ausnahmegrund für ältere Verträge.
- Arbeitnehmer-Sparzulage: Nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte relevant – ein Minijob oder eine geringfügige Beschäftigung kann den Anspruch begründen, bei Kündigung ggf. Rückforderung prüfen.
Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage: Förderung retten oder verlieren?
Notgroschen aufbauen: Als Sparer empfiehlt sich ein Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto für liquide Reserve – keine Bindung, flexibler Zugriff.
Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die auf Einzahlungen in Bausparverträge gewährt wird und an Einkommensgrenzen geknüpft ist. Sparer:innen mit geringem Einkommen liegen häufig unterhalb dieser Grenzen und können die Prämie grundsätzlich beanspruchen. Entscheidend für die Frage, ob du die bereits erhaltene Prämie behalten darfst, ist die sogenannte Sperrfrist. Kündigst du deinen Bausparvertrag innerhalb dieser Frist, wird die Prämie vom zuständigen Finanzamt zurückgefordert. Die genaue Dauer der Sperrfrist erfährst du am zuverlässigsten direkt bei der BAFA oder deinem Finanzamt, da sich die Regelungen über die Jahre geändert haben und es auf den Abschluss- und Beitragszahlungszeitraum ankommt.
Es gibt jedoch Ausnahmen von der Sperrfrist, die sogenannten Unschädlichkeitsverwendungen. Dazu zählen unter anderem Heirat, Tod des Sparers, Berufsunfähigkeit – und für ältere Verträge, die für Minderjährige abgeschlossen wurden, kann die Vollendung des 18. Lebensjahrs ein Ausnahmetatbestand sein. Wenn du in eine dieser Kategorien fällst, lohnt sich die Mühe, beim BAFA oder Finanzamt einen entsprechenden Antrag zu stellen, bevor du die Kündigung einreichst oder nach Erhalt der Kündigung.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist für Verbraucher:innen nur dann relevant, wenn sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Auch ein Minijob (bis zu 603 Euro monatlich im Jahr 2026) kann grundsätzlich den Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen und damit auf die Arbeitnehmer-Sparzulage begründen, wenn der Arbeitgeber entsprechende Leistungen zahlt. Bei Kündigung des Bausparvertrags vor Ablauf der Sperrfrist kann auch hier eine Rückforderung drohen – kläre das vorab mit deinem Finanzamt.
Generell gilt: Prüfe vor der Kündigung immer zuerst, welche Förderungen im Vertrag stecken und ob du sie bei einer Kündigung verlierst oder halten kannst. Diese Prüfung kostet dich nichts – ein Anruf beim BAFA oder beim Steuerberater kann aber verhindern, dass du mehrere Hundert Euro an Fördergeldern zurückzahlen musst, die du hättest behalten dürfen.
AUF EINEN BLICK
- ETF-Sparplan: Wer langfristig spart (Zeithorizont >5 Jahre), kann mit monatlich kleinen Beträgen in breit gestreute Index-Fonds (z. B. MSCI World) Vermögen aufbauen – Risiko und Rendite abwägen.
- Fördersituation prüfen: Wenn du staatliche Förderungen erhältst, können Guthaben auf deinem Konto die Förderung beeinflussen – prüfe Vermögensfreibeträge bei der zuständigen Stelle.
- Neuer Bausparvertrag: Nur sinnvoll, wenn du mittelfristig (>7 Jahre) eine Immobilie anstrebst – aktuell verfügbare Konditionen und staatliche Förderung vorab analysieren, kein überstürzter Neuabschluss.
- Schulden tilgen: Wenn du einen Kredit oder Dispokredit hast, kann es sinnvoller sein, mit dem Guthaben Schulden zu reduzieren, bevor neu gespart wird.
Alternativen nach der Kündigung: Sinnvoller Umgang mit dem freigewordenen Kapital
Schritt 1 – Kündigung dokumentieren: Kündigungsschreiben (eigenes oder der Bausparkasse) sicher aufbewahren, Datum und Fristen notieren.
Wenn das Guthaben aus dem gekündigten Bausparvertrag auf deinem Konto landet, stellt sich die Frage: Was jetzt? Als Erstes solltest du klären, ob du überhaupt einen Notgroschen hast. Finanzexperten empfehlen, drei bis sechs Monatsausgaben als liquide Reserve vorzuhalten. Dafür eignet sich ein Tagesgeldkonto – kein Mindestanlagebetrag, keine Kündigungsfrist, jederzeit verfügbar. Aktuelle Zinssätze variieren stark je nach Anbieter und Marktlage, vergleiche daher mehrere Angebote.
Wer langfristig denkt – also einen Zeithorizont von mehr als fünf bis sieben Jahren mitbringt – kann mit dem freigewordenen Kapital den Einstieg in einen ETF-Sparplan erwägen. Breit gestreute Indexfonds, die etwa den MSCI World abbilden, ermöglichen mit kleinen monatlichen Beträgen einen kostengünstigen Vermögensaufbau. Wichtig dabei: ETF-Anlagen sind mit Kursschwankungsrisiken verbunden. Wer das Geld in zwei Jahren für eine Mietkaution braucht, sollte es nicht in Aktien-ETFs stecken.
Wenn du staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten hast, ist besondere Vorsicht geboten: Die zuständigen Stellen prüfen bei der Förderberechnung vorhandenes Vermögen. Es gelten Freibeträge, und wenn dein Guthaben aus dem Bausparvertrag diese überschreitet, kann dein Förderanspruch sinken oder entfallen. Kläre das vor der Auszahlung mit deinem zuständigen Amt oder deiner Behörde.
Einen neuen Bausparvertrag abzuschließen, macht nach einer Kündigung nur dann Sinn, wenn du konkret planst, innerhalb der nächsten sieben bis zehn Jahre eine Immobilie zu erwerben, und wenn die aktuellen Konditionen wettbewerbsfähig sind. Lass dich nicht von Banken oder Sparkassen dazu drängen, spontan einen neuen Vertrag zu unterschreiben – prüfe Zinsen, Gebühren und Darlehensbedingungen in Ruhe und vergleiche mehrere Angebote.
AUF EINEN BLICK
- Schritt 2 – Abrechnung prüfen: Guthaben-Aufstellung von der Bausparkasse anfordern und mit eigenen Unterlagen abgleichen – Unstimmigkeiten sofort reklamieren.
- Schritt 3 – Förderungen klären: Bei BAFA oder Finanzamt nachfragen, ob Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmer-Sparzulage zurückgefordert wird oder ob eine Ausnahme greift.
- Schritt 4 – Freistellungsauftrag anpassen: Wenn der Vertrag einen Freistellungsauftrag hatte, diesen bei der Bausparkasse widerrufen und ggf. auf andere Konten verteilen.
- Schritt 5 – Finanzen neu planen: Freigewordenes Kapital bewusst einsetzen – Notgroschen, Schuldenabbau oder langfristiger Sparplan.
Schritt für Schritt: So gehst du nach der Kündigung vor
Prüfe zunächst kostenlos: Verbraucherzentrale in deinem Bundesland bietet Erstberatung an – Termin buchen bevor du anwaltliche Hilfe zahlst.
Der erste und wichtigste Schritt: Dokumentiere alles. Bewahre das Kündigungsschreiben – egal ob du selbst gekündigt hast oder die Kündigung von der Bausparkasse kam – sicher auf. Notiere das Datum des Eingangs, die im Schreiben genannten Fristen und alle relevanten Vertragsdaten. Wenn du selbst gekündigt hast, heftet die Sendebestätigung deines Einschreibens dazu. Diese Unterlagen sind dein Fundament für alle weiteren Schritte.
Im zweiten Schritt prüfst du die Abrechnung der Bausparkasse. Fordere eine detaillierte Aufstellung des Guthabens, der gutgeschriebenen Zinsen und aller vorgenommenen Abzüge an. Vergleiche diese mit deinen eigenen Einzahlungsbelegen und prüfe, ob die Zinsgutschriften nachvollziehbar sind. Entdeckst du Unstimmigkeiten, reklamiere sofort schriftlich – auch hier empfiehlt sich Einschreiben mit Rückschein.
Im dritten Schritt klärst du die Förderfrage. Wende dich an die BAFA (für die Wohnungsbauprämie) und dein Finanzamt (für die Arbeitnehmer-Sparzulage), um zu erfahren, ob und in welcher Höhe Förderungen zurückgefordert werden. Falls du in einen Ausnahmetatbestand fällst, stelle den entsprechenden Antrag aktiv – die Behörden prüfen das nicht automatisch zu deinen Gunsten.
Im vierten Schritt passt du deinen Freistellungsauftrag an. Wenn der Bausparvertrag bisher einen Teil deines Sparerpauschbetrags (1.000 Euro für Ledige) gebunden hat, widerrufe den Auftrag bei der Bausparkasse und verteile den freigewordenen Betrag auf andere Konten oder Depots, bei denen du Kapitalerträge erwartest. So nutzt du deinen Steuervorteil optimal aus.
AUF EINEN BLICK
- BaFin-Schlichtungsstelle: Kostenlose Beschwerde möglich – zuständig für beaufsichtigte Finanzinstitute; Bausparkassen fallen darunter.
- Ombudsmann private Bausparkassen: Kostenloses Verfahren außerhalb des Gerichtswegs; Entscheidung ist für die Bausparkasse bis zu einem bestimmten Streitwert bindend.
- Anwaltliche Beratung: Bei hohem Guthaben oder komplexem Sachverhalt lohnt sich ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – prüfe, ob du über eine private Rechtsschutzversicherung abgesichert bist.
Wann lohnt sich ein Widerspruch gegen die Kündigung durch die Bausparkasse?
Nicht jede Kündigung durch eine Bausparkasse ist rechtlich einwandfrei. Gerade wenn dein Vertrag noch nicht zuteilungsreif ist, solltest du nicht einfach akzeptieren, was im Briefkasten liegt. Der erste und günstigste Schritt ist die Verbraucherzentrale in deinem Bundesland. Sie bietet Erstberatungen zu Finanzthemen an – häufig gegen eine geringe Gebühr oder sogar kostenlos – und kann dir sagen, ob die Kündigung dem Grunde nach berechtigt ist. Das ist sinnvoller, als direkt zum Anwalt zu gehen und möglicherweise hohe Beratungskosten für einen Fall aufzuwenden, der sich außergerichtlich lösen lässt.
Die BaFin betreibt eine eigene Schlichtungsstelle für Verbraucher, die sich ungerecht von einem beaufsichtigten Finanzinstitut behandelt fühlen. Die Beschwerde ist kostenlos, du brauchst keinen Anwalt und das Verfahren ist unkompliziert. Bausparkassen unterliegen der BaFin-Aufsicht, die Schlichtungsstelle ist also zuständig.
Alternativ gibt es den Ombudsmann der privaten Bausparkassen. Dieses außergerichtliche Schlichtungsverfahren ist ebenfalls kostenlos, und Entscheidungen des Ombudsmanns sind für die Bausparkasse bis zu einem bestimmten Streitwert bindend. Für alle, die nicht viel Geld in einen Rechtsstreit investieren können oder wollen, ist das ein attraktiver Weg.
Wenn der Streitwert hoch ist – etwa weil dein Bausparvertrag über viele Jahre angespart wurde und ein beträchtliches Guthaben enthält – oder wenn der Sachverhalt rechtlich komplex ist, kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die richtige Wahl sein. Prüfe in diesem Fall vorab, ob du über eine private Rechtsschutzversicherung abgesichert bist, die Anwaltskosten in solchen Fällen übernimmt. Viele Arbeitgeber und Gewerkschaften bieten zudem kostenlose Rechtsberatungen an.
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Häufige Fragen
Bei einer Kündigung erhalten Sie Ihr angespartes Bausparguthaben inklusive der darauf entfallenden Zinsen und einer eventuellen Überschussbeteiligung zurück. Das Bauspardarlehen, also der Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen, verfällt mit der Kündigung vollständig.
Die Bausparkasse kann Ihren Vertrag nur unter bestimmten, gesetzlich oder vertraglich festgelegten Bedingungen kündigen, etwa bei Zahlungsverzug mit mehreren Monatsbeiträgen. Eine willkürliche Kündigung durch die Bausparkasse ist nicht zulässig, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
Wenn Sie den Bausparvertrag vor Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist von sieben Jahren kündigen, müssen Sie die bereits erhaltene Wohnungsbauprämie zurückzahlen. Nach Ablauf der Sperrfrist bleibt die Prämie in der Regel erhalten, auch wenn Sie den Vertrag danach kündigen.
Die Auszahlung nach einer Kündigung dauert in der Regel einige Wochen, da die Bausparkasse den Vertrag prüfen und die Schlussabrechnung erstellen muss. Die genaue Dauer hängt von der jeweiligen Bausparkasse und der Komplexität Ihres Vertrags ab, üblich sind jedoch zwei bis sechs Wochen.
Ja, Sie können Ihren Bausparvertrag jederzeit kündigen, um beispielsweise eine größere Anschaffung oder ein persönliches Projekt zu finanzieren. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei einer vorzeitigen Kündigung die Wohnungsbauprämie zurückzahlen müssen und möglicherweise Vorfälligkeitsentschädigungen oder andere Gebühren anfallen können.
Die Auszahlung Ihres angesparten Bausparguthabens ist in der Regel nicht einkommensteuerpflichtig, da es sich um bereits versteuertes Einkommen handelt. Allerdings müssen Sie die erhaltenen Zinsen in Ihrer Steuererklärung angeben, sofern Ihr Sparerpauschbetrag überschritten wird.
Die Kündigungsfrist bei einem Bausparvertrag ist gesetzlich nicht einheitlich geregelt und hängt von den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) Ihrer Bausparkasse ab. In der Praxis beträgt die Frist meist drei bis sechs Monate, kann aber auch kürzer oder länger sein.
Ob Sie kündigen oder ruhen lassen, hängt von Ihrer finanziellen Situation und Ihren Zukunftsplänen ab. Wenn Sie das Geld benötigen oder keine Immobilienpläne mehr haben, ist die Kündigung sinnvoll; wenn Sie sich die Option auf ein zinsgünstiges Darlehen erhalten möchten, ist das Ruhenlassen oft die bessere Wahl.
Quellen & Stand 09.07.2026
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