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FinanzbildungBausparvertrag10 Min.

Bausparvertrag kündigen Fristen, Kosten & Alternativen

Bausparvertrag kündigen als Student: Wann lohnt es sich, welche Fristen gelten & was kostet es? Jetzt informieren + kostenlosen Finanz-Check starten.

BausparvertragRechnerWas ist ein
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Kurze Erklärung des Bausparvertrags: Ansparphase + Darlehensanspruch im Überblick
  • Typische Situationen: Geld wird für Lebenshaltung, BAföG-Ergänzung oder Umzug benötigt
  • Häufige Gründe: langer Zeithorizont, geringe Guthabenzinsen, bessere Alternativen zum Vermögensaufbau
  • Wichtig: Kündigung ist jederzeit möglich – aber nicht immer wirtschaftlich sinnvoll

Bausparvertrag kündigen: Was Sparer:innen wirklich wissen müssen

Kurze Erklärung des Bausparvertrags: Ansparphase + Darlehensanspruch im Überblick

Ja, du kannst deinen Bausparvertrag grundsätzlich jederzeit kündigen – doch ob das auch wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von Laufzeit, Prämien und deiner persönlichen Situation ab. Besonders für Sparer:innen lohnt sich ein genauer Blick, bevor man handelt.

Das Wichtigste in Kürze: Eine ordentliche Kündigung ist jederzeit möglich und muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt vertragsabhängig typischerweise drei Monate. Nach zehn Jahren Laufzeit greift das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB mit einer Frist von sechs Monaten – ohne Abzüge. Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage können bei vorzeitiger Kündigung zurückgefordert werden, sofern keine Ausnahmeregelung greift.

AUF EINEN BLICK

  • Typische Situationen: Geld wird für Lebenshaltung, Notfallrücklagen oder Umzug benötigt
  • Häufige Gründe: langer Zeithorizont, geringe Guthabenzinsen, bessere Alternativen zum Vermögensaufbau
  • Wichtig: Kündigung ist jederzeit möglich – aber nicht immer wirtschaftlich sinnvoll

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Was ist ein Bausparvertrag – und warum kündigen Sparer:innen ihn?

Gesetzliches Kündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Sonderkündigungsrecht) und allgemeines Vertragsrecht

Ein Bausparvertrag ist ein staatlich gefördertes Spar- und Darlehensmodell: In der Ansparphase zahlst du regelmäßig Beträge in einen Sparvertrag ein, bis du die vertraglich festgelegte Bausparsumme zu einem bestimmten Prozentsatz (die sogenannte Mindestansparquote) erreicht hast. Danach hast du Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen. Das Ziel ist klassisch der Erwerb oder die Renovierung von Wohneigentum – ein Horizont, der für viele Menschen häufig weit entfernt erscheint.

Viele Sparer:innen haben ihren Bausparvertrag nicht selbst abgeschlossen, sondern ihn von den Eltern oder Großeltern als Spargeschenk bekommen. Jetzt stehen sie vor der Frage: Weitersparen, obwohl das Geld gerade für Lebenshaltungskosten, Miete oder einen Umzug gebraucht wird? Oder kündigen und das angesparte Kapital freisetzen? Gerade wenn das Einkommen nicht ausreicht oder ein Nebenverdienst wegfällt, rückt das ruhende Guthaben plötzlich in den Fokus.

Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Viele Bausparverträge, die vor Jahren abgeschlossen wurden, bieten Guthabenzinsen, die im aktuellen Umfeld kaum konkurrenzfähig sind. Wer sein Geld alternativ in einen ETF-Sparplan oder ein Tagesgeldkonto umschichten möchte, hat dafür nachvollziehbare Gründe. Trotzdem gilt: Eine Kündigung ist nicht automatisch die beste Lösung. Es gibt Alternativen, die das Guthaben erhalten, ohne die Prämien zu gefährden.

Entscheidend ist daher nicht nur die Frage „Kann ich kündigen?", sondern „Wann und wie kündige ich so, dass ich möglichst wenig verliere?" Dieser Artikel führt dich Schritt für Schritt durch alle relevanten Aspekte – von den rechtlichen Grundlagen bis zu den häufigsten Fehlern.

AUF EINEN BLICK

  • Ordentliche Kündigung: Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist (typisch laut ABB der Bausparkassen
  • Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren Laufzeit: gesetzlich verankert, kein Abzug möglich
  • Schriftformerfordernis: Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen
  • Hinweis: Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der jeweiligen Bausparkasse immer prüfen

Wann und wie darf man einen Bausparvertrag kündigen?

Sonderkündigung nach 10 Jahren: Frist beträgt laut § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB 6 Monate

Das Recht zur Kündigung eines Bausparvertrags ergibt sich aus zwei Quellen: dem allgemeinen Vertragsrecht sowie dem speziellen Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB. Letzteres ist besonders relevant: Nach Ablauf von zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Darlehens oder – bei reinen Sparverträgen – nach zehn Jahren Laufzeit steht dir ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu, das die Bausparkasse nicht ausschließen kann. Das bedeutet: Selbst wenn dein Vertrag eigentlich eine längere Bindung vorsieht, kannst du nach Ablauf dieser Frist mit sechs Monaten Frist kündigen – ohne dass die Bausparkasse eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf.

Für die ordentliche Kündigung außerhalb des Sonderkündigungsrechts gelten die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der jeweiligen Bausparkasse. Diese sind vertragsabhängig, sehen aber typischerweise eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor. Lies daher unbedingt deine individuellen Vertragsbedingungen, bevor du eine Kündigung einreichst – abweichende Regelungen sind möglich.

Hinsichtlich der Form ist die Rechtslage eindeutig: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Mündliche Mitteilungen oder eine einfache E-Mail ohne qualifizierte digitale Signatur sind in der Regel nicht ausreichend. Empfohlen wird der Versand per Einschreiben mit Rückschein, damit du den Eingang der Kündigung im Zweifelsfall beweisen kannst. Vergiss nicht, die Vertragsnummer sowie deine IBAN für die Auszahlung des Guthabens anzugeben.

Befindest du dich bereits in der Darlehensphase – das heißt, du hast das Bauspardarlehen bereits erhalten – gelten andere Regeln. In diesem Fall ist die Kündigung des Darlehensanteils wesentlich komplexer und kann mit einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden sein. Für Sparerinnen und Sparer, die noch in der Ansparphase sind, ist dieser Fall jedoch die Ausnahme.

AUF EINEN BLICK

  • Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Sonderkündigung nach 10 Jahren
  • Ansparphase vs. Darlehensphase: unterschiedliche Fristen und Konsequenzen beachten
  • Tipp: Kündigungsdatum strategisch wählen, um volle Zinsgutschrift noch mitzunehmen

Kündigungsfristen beim Bausparvertrag – das musst du einhalten

Rückerstattung des angesparten Guthabens inklusive Zinsen (abzüglich etwaiger Gebühren

Die Kündigungsfrist bei einem Bausparvertrag hängt davon ab, ob du ordentlich oder per Sonderkündigungsrecht kündigst. Bei der ordentlichen Kündigung in der Ansparphase sehen die ABB der meisten Bausparkassen eine Frist von drei Monaten vor – gerechnet ab dem Datum, an dem deine schriftliche Kündigung bei der Bausparkasse eingeht. Da diese Frist vertragsabhängig ist, solltest du deine individuelle Vereinbarung prüfen. Eine zu spät eingereichte Kündigung kann dazu führen, dass der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat oder Quartal verlängert wird.

Das Sonderkündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB sieht eine Frist von sechs Monaten vor. Diese Frist ist zwar länger als bei der ordentlichen Kündigung, hat aber einen entscheidenden Vorteil: Die Bausparkasse darf keine Vorfälligkeitsentschädigung erheben. Das Guthaben wird in voller Höhe (abzüglich anderer verrechenbarer Gebühren) ausgezahlt. Dieses Recht greift, wenn dein Vertrag seit mindestens zehn Jahren besteht – also lohnt es sich, den genauen Abschlusszeitpunkt zu kennen.

Ein wichtiger Unterschied besteht zudem zwischen Ansparphase und Darlehensphase: In der Ansparphase sind die Fristen für eine Kündigung in der Regel kürzer und unkomplizierter. Wer das Darlehen bereits in Anspruch genommen hat, muss dagegen die Bedingungen des Darlehensvertrags genau prüfen. Dort können längere Bindefristen und erhebliche finanzielle Konsequenzen lauern. Wer keine Immobilie erwerben möchte und das Darlehen nicht abrufen will, für den ist die Ansparphase der relevante Fall.

AUF EINEN BLICK

  • Mögliche Abschlussgebühr wurde zu Vertragsbeginn bereits bezahlt – kein Rückerstattungsanspruch
  • Kontoführungsgebühren können rückwirkend verrechnet werden
  • Wohnungsbauprämie: Rückforderung durch Finanzamt möglich, wenn Verwendungszweck nicht erfüllt
  • Arbeitnehmer-Sparzulage: Rückzahlungspflicht bei Zweckentfremdung vor Ablauf der Sperrfrist

Kosten und Abzüge: Was behält die Bausparkasse ein?

Wohnungsbauprämie wird nur ausgezahlt, wenn der Vertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird oder eine Ausnahmeregelung greift (z. B. Alter unter 25, Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit

Viele Sparerinnen und Sparer gehen davon aus, dass sie bei einer Kündigung einfach ihr angespartes Guthaben plus Zinsen zurückbekommen. Das stimmt im Grundsatz – aber es gibt Abzüge, die man kennen sollte. Die Abschlussgebühr, die du zu Vertragsbeginn gezahlt hast (typischerweise ein bestimmter Prozentsatz der Bausparsumme), wird nicht erstattet. Sie gilt als verbraucht und ist ein einmaliger Kostenpunkt, der bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigt werden sollte.

Darüber hinaus können Kontoführungsgebühren eine Rolle spielen. Je nach Vertragsbedingungen werden diese entweder jährlich abgebucht oder nachträglich verrechnet. In einigen Fällen können rückständige Gebühren vom Guthaben abgezogen werden, bevor die Auszahlung erfolgt. Prüfe daher deinen aktuellen Kontoauszug und die ABB deines Vertrags, um unerwartete Abzüge zu vermeiden.

Besonders wichtig: Wenn du staatliche Prämien wie die Wohnungsbauprämie erhalten hast, kann das Finanzamt diese zurückfordern, sofern der Vertrag nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Das kann bedeuten, dass dein Guthaben auf den ersten Blick höher erscheint als der tatsächliche Auszahlungsbetrag. Informiere dich daher vorab bei deiner Bausparkasse, wie hoch dein tatsächliches Nettoguthaben nach allen Abzügen wäre – viele Anbieter bieten hierfür eine unverbindliche Auskunft an.

AUF EINEN BLICK

  • Arbeitnehmer-Sparzulage: bei vorzeitiger Kündigung ohne Ausnahmetatbestand vollständige Rückzahlung
  • Personen ohne Arbeitsverhältnis erhalten i. d. R. keine Arbeitnehmer-Sparzulage – Prüfung empfohlen
  • Ausnahme: Kündigung wegen Tod, Berufsunfähigkeit oder Langzeitarbeitslosigkeit – kein Prämienrückruf

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage bei Kündigung

Schritt 1: Vertrag und ABB heraussuchen – Kündigungsfristen und Sonderregelungen prüfen

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Grundsätzlich wird sie nur dann ausgezahlt, wenn du das Bausparguthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendest – also zum Beispiel für den Kauf, Bau oder die Renovierung einer Immobilie. Kündigst du den Vertrag und verwendest das Geld für andere Zwecke, kann das Finanzamt die bereits gutgeschriebene Prämie zurückfordern. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wer zum Zeitpunkt der Kündigung unter 25 Jahre alt ist, kann die Prämie unter Umständen ohne Zweckbindung behalten. Auch bei Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit gibt es Ausnahmeregelungen.

Die Sperrfrist für die Wohnungsbauprämie beträgt sieben Jahre ab dem Ende des Beitragsjahres, für das die Prämie beantragt wurde. Erst nach Ablauf dieser Frist kannst du das Guthaben frei verwenden, ohne die Prämie zu verlieren. Wer seinen Vertrag beispielsweise mit 18 Jahren abgeschlossen hat und jetzt mit 22 Jahren kündigen möchte, für den ist diese Frist also noch nicht abgelaufen – was finanzielle Konsequenzen hat.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine weitere staatliche Förderung, die jedoch nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist, die vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten. Wer keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, für den ist sie in der Regel nicht relevant. Wer jedoch in einem Minijob (bis zu 603 Euro monatlich im Jahr 2026) oder in Teilzeit arbeitet, sollte prüfen, ob er Anspruch hat. Bei vorzeitiger Kündigung ohne anerkannten Ausnahmetatbestand ist die Arbeitnehmer-Sparzulage vollständig zurückzuzahlen. Eine Beratung durch die Bausparkasse oder einen Lohnsteuerverein ist hier empfehlenswert.

Zusammengefasst: Staatliche Prämien sind ein wichtiger Faktor in der Kündigungsentscheidung. Wer die Altersgrenze von 25 Jahren noch nicht erreicht hat oder eine Ausnahmesituation geltend machen kann, sollte dies vor der Kündigung abklären – denn die Rückforderung kann den Auszahlungsbetrag erheblich reduzieren.

AUF EINEN BLICK

  • Schritt 2: Zeitpunkt festlegen – Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren nutzen, falls zutreffend
  • Schritt 3: Kündigungsschreiben aufsetzen – Muster-Vorlage verwenden (Name, Vertragsnummer, Kündigungstermin, IBAN für Auszahlung
  • Schritt 4: Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an die Bausparkasse senden – Kopie aufbewahren
  • Schritt 5: Bestätigung abwarten und Auszahlungsbetrag prüfen – bei Unstimmigkeiten schriftlich widersprechen

Schritt für Schritt: So kündigst du deinen Bausparvertrag richtig

Beitrag aussetzen (beitragsfreie Stellung): Ansparung pausieren, ohne Vertrag zu verlieren

Bevor du zur Tat schreitest, solltest du alle relevanten Unterlagen zusammensuchen. Das bedeutet: Bausparvertrag, die aktuellen Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) sowie den letzten Kontoauszug deiner Bausparkasse. Prüfe darin die vereinbarte Kündigungsfrist, ob Sonderregelungen bestehen und wie hoch das aktuelle Guthaben inklusive aufgelaufener Zinsen ist. Notiere außerdem den genauen Abschlussdatum des Vertrags, um zu beurteilen, ob das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren bereits greift.

Im zweiten Schritt legst du den optimalen Kündigungszeitpunkt fest. Falls du die Zehnjahresfrist bereits erreicht hast, ist das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB die bessere Option – auch wenn die Frist sechs Monate beträgt, sparst du dir mögliche Abzüge. Liegt der Vertragsabschluss noch keine zehn Jahre zurück, wäge ab, ob das Abwarten der Frist sinnvoll ist. Prüfe gleichzeitig, ob du die 25-Jahre-Grenze für die Wohnungsbauprämie bald erreichst oder ob andere Ausnahmetatbestände greifen.

Dann setzt du dein Kündigungsschreiben auf. Es muss mindestens folgende Angaben enthalten: deinen vollständigen Namen und deine Adresse, die Vertragsnummer des Bausparvertrags, das gewünschte Kündigungsdatum (unter Einhaltung der Frist), die Bitte um Auszahlung des Guthabens sowie deine IBAN für die Überweisung. Eine formlose Formulierung reicht aus – du musst keine Begründung angeben. Bewahre eine Kopie des Schreibens auf.

Schritt vier ist der Versand: Sende das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an die zuständige Bausparkasse. Das Datum des Eingangs bei der Bausparkasse ist maßgeblich für den Beginn der Kündigungsfrist – nicht das Absendedatum. Bewahre den Rückschein und alle Belege sorgfältig auf. Falls du nach einigen Wochen keine Bestätigung erhalten hast, frage aktiv nach und bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

AUF EINEN BLICK

  • Zuteilung abwarten und Darlehen nicht abrufen: Guthaben bleibt erhalten, Darlehensanspruch verfällt
  • Abtretung oder Übertragung des Vertrags: z. B. auf Eltern oder Geschwister übertragen
  • Niedrigzinsphase vs. aktuelles Zinsniveau: Vergleich ob Guthaben besser in Tagesgeld, ETF-Sparplan oder ähnliches umgeschichtet wird
  • Finanz-Score-Check empfohlen: Gesamtbild der finanziellen Situation betrachten, bevor eine Entscheidung getroffen wird

Alternativen zur Kündigung: Weitersparen, ruhen lassen oder übertragen?

Frist verschlafen: Kündigung zu spät eingereicht – Vertrag läuft automatisch weiter

Eine Kündigung ist nicht der einzige Ausweg, wenn du den Bausparvertrag nicht aktiv weiterführen möchtest. Viele Bausparkassen bieten die Möglichkeit der sogenannten beitragsfreien Stellung an: Du kannst die laufenden Einzahlungen pausieren, ohne den Vertrag zu verlieren. Das Guthaben bleibt erhalten und verzinst sich weiter. Das ist besonders sinnvoll, wenn du gerade knapp bei Kasse bist, aber langfristig von dem Vertrag profitieren möchtest oder das Sonderkündigungsrecht in wenigen Jahren greift.

Eine weitere Option ist das Abwarten der Zuteilung ohne Inanspruchnahme des Darlehens. Hast du die Mindestansparquote erreicht und wirst zugeteilt, kannst du das Darlehen einfach nicht abrufen. Dein Guthaben bleibt erhalten und kann zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt werden – zum Beispiel, wenn du doch eine Immobilie erwerben möchtest. Diese Strategie erfordert allerdings Geduld und passt nicht, wenn du das Geld kurzfristig brauchst.

Interessant ist auch die Möglichkeit der Abtretung oder Übertragung des Bausparvertrags. In vielen Fällen kannst du den Vertrag auf eine andere Person übertragen – zum Beispiel auf Eltern oder Geschwister, die vielleicht näher an einem Immobilienkauf sind. Das schützt staatliche Prämien und vermeidet Abzüge, erfordert aber die Zustimmung der Bausparkasse und der Gegenpartei.

Schließlich lohnt sich ein nüchterner Vergleich: Was würdest du nach einer Kündigung (abzüglich aller Abzüge) tatsächlich erhalten – und was könnte dieses Kapital in einem ETF-Sparplan oder auf einem Tagesgeldkonto erwirtschaften? Vergiss dabei nicht, den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Ledige zu berücksichtigen, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei sind. Erst wenn der Vergleich klar zugunsten der Kündigung ausfällt, ist dieser Schritt empfehlenswert.

AUF EINEN BLICK

  • Formfehler: mündliche oder E-Mail-Kündigung ohne schriftliche Bestätigung ist unwirksam
  • Prämienrückzahlung unterschätzt: Wohnungsbauprämie wird zurückgefordert und überraschend vom Guthaben abgezogen
  • IBAN vergessen anzugeben: Auszahlung verzögert sich
  • Steuerliche Dimension ignoriert: Zinserträge nicht im Freistellungsauftrag berücksichtigt – unnötige Steuerbelastung

Diese Fehler bei der Kündigung solltest du unbedingt vermeiden

Der häufigste Fehler: Die Kündigung wird zu spät eingereicht. Wer die Frist um nur wenige Tage verpasst, muss mit einem automatischen Weiterlaufen des Vertrags rechnen. Die Frist beginnt erst mit dem Eingang der Kündigung bei der Bausparkasse – nicht mit dem Absendedatum. Plane daher ausreichend Puffer ein, insbesondere wenn du das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren nutzen möchtest und der Stichtag bald kommt.

Ebenfalls kritisch: Formfehler bei der Kündigung. Eine mündliche Kündigung am Telefon oder eine einfache E-Mail ohne digitale Signatur ist in der Regel nicht rechtswirksam. Nur die schriftliche Kündigung – idealerweise per Einschreiben mit Rückschein – entfaltet die gewünschte Wirkung. Wer diesen Fehler macht, stellt oft erst Wochen später fest, dass der Vertrag noch immer läuft.

Viele Kündigende unterschätzen außerdem die Rückforderung der Wohnungsbauprämie. Der Auszahlungsbetrag, den die Bausparkasse kommuniziert, enthält manchmal noch Prämienbeträge, die das Finanzamt später zurückfordert. Das führt zu bösen Überraschungen, wenn auf dem Konto weniger ankommt als erwartet. Lass dir daher vorab schriftlich bestätigen, welcher Nettobetrag nach allen Abzügen ausgezahlt wird.

Zuletzt: die fehlende IBAN. Wer vergisst, seine Bankverbindung im Kündigungsschreiben anzugeben, muss damit rechnen, dass die Auszahlung sich erheblich verzögert. In einigen Fällen sendet die Bausparkasse einen Scheck oder fordert gesondert eine Bankverbindung an – das kostet Zeit, die gerade in finanziellen Engpässen wertvoll ist. Gib die IBAN daher immer direkt im Kündigungsschreiben an.

Kündigen oder nicht? So triffst du die richtige Entscheidung

Ein Bausparvertrag ist kein unveräußerliches Gut – du kannst ihn kündigen, wann immer du es für richtig hältst. Entscheidend ist aber, wie du kündigst: mit dem richtigen Timing, der korrekten Form und einem klaren Bild darüber, welcher Betrag nach allen Abzügen tatsächlich auf deinem Konto ankommt. Besonders für Sparer unter 25 Jahren lohnt es sich, die Ausnahmeregel für unter 25-Jährige bei der Wohnungsbauprämie zu prüfen und die beitragsfreie Stellung als schonendere Alternative zur vollständigen Kündigung in Betracht zu ziehen.

Nächster Schritt: Berechne jetzt, wie dein Bausparvertrag in deinen Gesamtfinanzplan passt – und ob Kündigung, Weiterführung oder eine Alternative für dich sinnvoller ist. Unser kostenloser Finanz-Score hilft dir dabei, deine finanzielle Situation als Verbraucher strukturiert zu bewerten.

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Häufige Fragen

Ja, Sie können Ihren Bausparvertrag in der Regel jederzeit kündigen, sofern die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wird. Beachten Sie, dass bei einer Kündigung vor der Zuteilung die Bausparkasse eine Kündigungsfrist von in der Regel drei Monaten verlangen kann.

Die Kosten einer vorzeitigen Kündigung hängen von Ihrem Vertrag und dem Zeitpunkt ab. In der Regel erhalten Sie Ihr angespartes Guthaben samt Zinsen zurück, müssen aber möglicherweise auf das Darlehen und die damit verbundenen Rechte verzichten. Es können zudem Gebühren oder eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen, wenn Sie das Darlehen bereits in Anspruch genommen haben.

Die Kündigungsfrist bei einem Bausparvertrag beträgt in der Regel drei Monate, sofern der Vertrag noch nicht zugeteilt ist. Nach der Zuteilung kann die Frist kürzer sein, aber Sie sollten immer die konkreten Bedingungen in Ihrem Vertrag prüfen.

Wenn Sie Ihren Bausparvertrag kündigen, müssen Sie die Wohnungsbauprämie in der Regel zurückzahlen, sofern Sie sie bereits erhalten haben. Die Rückzahlung ist fällig, weil die Prämie an die langfristige Bindung des Vertrags gekoppelt ist und eine vorzeitige Kündigung diese Bindung auflöst.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird bei einer Kündigung ebenfalls in der Regel zurückgefordert, da sie an die Einhaltung der Sperrfrist von sieben Jahren gebunden ist. Wenn Sie den Vertrag vor Ablauf dieser Frist kündigen, müssen Sie die erhaltene Zulage an das Finanzamt zurückzahlen.

Ja, Sie können einen Bausparvertrag kündigen, um das Geld für andere Zwecke wie Miete oder andere Ausgaben zu nutzen, da es sich um Ihr eigenes Guthaben handelt. Bedenken Sie jedoch, dass Sie dadurch die staatlichen Förderungen verlieren und möglicherweise auf die spätere Darlehensoption verzichten.

Für ein Kündigungsschreiben genügt ein formloses Schreiben mit Ihrem Namen, Ihrer Vertragsnummer und der eindeutigen Erklärung, dass Sie den Vertrag kündigen möchten. Geben Sie das Datum an, zu dem die Kündigung wirksam werden soll, und senden Sie das Schreiben per Post oder Fax, um den Zugang nachweisen zu können.

Ob eine Kündigung sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, etwa von der Höhe des Guthabens, den Zinsen und Ihrem Bedarf an Liquidität. Wenn Sie das Geld kurzfristig benötigen oder die Förderung bereits verloren haben, kann eine Kündigung sinnvoll sein; andernfalls kann das Weiterlaufen des Vertrags wegen der Zinsvorteile und der Darlehensoption vorteilhafter sein.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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