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FinanzenWohnenKaufen 2021 Wichtige Aenderungen Rund Um Immobilien Und Familien
Finanzbildung20219 Min.

Wichtige Änderungen rund um Immobilien und Familie Was du 2026 wissen musst

Welche Regelungen bei Immobilienkauf & Familie gelten – Grunderwerbsteuer, Baukindergeld & Förderungen einfach erklärt. Jetzt Finanz-Score checken.

Immobilien undRechnerWarum Immobilien
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Familiengründung und Eigenheim gehen für viele junge Erwachsene Hand in Hand – Förderprogramme verknüpfen beide Bereiche bewusst.
  • Gesetzliche Änderungen bei Grunderwerbsteuer, Freibeträgen und staatlichen Zuschüssen betreffen Familien und Erstkäufer:innen überproportional.
  • Auch Studierende, die ihren ersten Schritt in Richtung Eigentum planen, profitieren vom frühzeitigen Überblick über geltende Regelungen.
  • Die Seite erklärt die relevanten Regelungsbereiche und zeigt, welche davon sich seit 2021 bis heute verändert haben oder weiterentwickelt wurden.

Immobilien und Familie 2026: Was wirklich zählt

Familiengründung und Eigenheim gehen für viele junge Erwachsene Hand in Hand – Förderprogramme verknüpfen beide Bereiche bewusst.

Wer eine Familie gründet und gleichzeitig über Wohneigentum nachdenkt, steht vor einem komplexen Geflecht aus Förderungen, Steuerregeln und Kreditbedingungen. Seit 2021 hat sich in diesem Bereich einiges verändert – Baukindergeld ist ausgelaufen, neue KfW-Programme sind entstanden, und steuerliche Freibeträge wurden angepasst. Diese Seite verschafft dir einen strukturierten Überblick, damit du 2026 informiert entscheiden kannst.

Das Wichtigste auf einen Blick: Baukindergeld ist seit Ende 2022 nicht mehr beantragbar. Als Nachfolge existieren KfW-Förderprogramme mit Tilgungszuschüssen für Familien. Schenkungen und Erbschaften innerhalb der Familie sind grunderwerbsteuerfrei. Elterngeld gilt bei Bankprüfungen nur eingeschränkt als Einkommen. Wohnriester ermöglicht den steuerlich geförderten Einsatz von Altersvorsorgekapital für die eigene Immobilie. Wer früh plant, hat deutlich mehr Handlungsspielraum.

AUF EINEN BLICK

  • Gesetzliche Änderungen bei Grunderwerbsteuer, Freibeträgen und staatlichen Zuschüssen betreffen Familien und Erstkäufer:innen überproportional.
  • Auch alle, die ihren ersten Schritt in Richtung Eigentum planen, profitieren vom frühzeitigen Überblick über geltende Regelungen.
  • Die Seite erklärt die relevanten Regelungsbereiche und zeigt, welche davon sich seit 2021 bis heute verändert haben oder weiterentwickelt wurden.

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Warum Immobilien und Familie so eng zusammenhängen

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Immobilienkauf an und variiert je nach Bundesland – für Familien gibt es in manchen Ländern Erleichterungen.

Für viele Menschen fallen zwei der größten Lebensentscheidungen zeitlich zusammen: Familiengründung und der erste Immobilienkauf. Das ist kein Zufall – staatliche Förderprogramme verknüpfen beide Bereiche ganz bewusst. Wer Kinder hat oder plant, erhält in zahlreichen Programmen bessere Konditionen, höhere Zuschüsse oder erweiterte Freibeträge. Genau diese Verknüpfung macht es wichtig, beide Themen gemeinsam zu betrachten, statt sie isoliert zu analysieren.

Gesetzliche Änderungen bei der Grunderwerbsteuer, bei Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibeträgen sowie bei staatlichen Zuschüssen treffen Familien und Erstkäufer:innen überproportional – sowohl positiv als auch negativ. Eine Grunderwerbsteuererhöhung in einem Bundesland kann den Kaufpreis effektiv um mehrere Prozentpunkte erhöhen. Ein neu aufgelegtes KfW-Programm kann dagegen tausende Euro an Tilgungszuschüssen bedeuten. Der Überblick über den aktuellen Stand dieser Regelungen ist deshalb kein akademisches Interesse, sondern eine handfeste finanzielle Notwendigkeit.

Auch Sparer:innen und Berufseinsteiger:innen, die ihren ersten Schritt in Richtung Eigentum planen, profitieren vom frühzeitigen Überblick. Wer weiß, welche Förderungen für welche Lebenssituation gelten, kann gezielt Eigenkapital aufbauen, den richtigen Kaufzeitpunkt wählen und vermeidet teure Fehler. Diese Seite erklärt die relevanten Regelungsbereiche und zeigt, welche davon sich seit 2021 bis heute verändert haben oder weiterentwickelt wurden – damit du 2026 mit einem klaren Bild in deine Finanzplanung startest.

AUF EINEN BLICK

  • Einige Bundesländer haben Freibetragsmodelle oder Steuersatzreduktionen für Erstkäufer:innen und Familien mit Kindern eingeführt oder angekündigt.
  • Der Bund diskutiert seit Jahren eine bundeseinheitliche Regelung, die Familien gezielt entlasten soll
  • Wichtig: Schenkungen und Erbschaften innerhalb der Familie sind von der Grunderwerbsteuer befreit, was für die Vermögensplanung relevant ist.

Grunderwerbsteuer: Freibeträge und Sonderregelungen für Familien

Das Baukindergeld (Antragstellung bis Ende 2022) ist ausgelaufen – wer damals beantragt hat, erhält Zahlungen noch über den bewilligten Zeitraum.

Die Grunderwerbsteuer ist eine der größten Nebenkosten beim Immobilienerwerb und fällt beim Kauf an. Sie wird von den Bundesländern eigenständig festgelegt und variiert je nach Bundesland erheblich – von 3,5 Prozent in Bayern und Sachsen bis zu 6,5 Prozent in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Auf einen Kaufpreis von 300.000 Euro bedeutet das einen Unterschied von mehreren tausend Euro allein durch den Wohnort.

Einige Bundesländer haben in den vergangenen Jahren Erleichterungsmodelle für Erstkäufer:innen und Familien mit Kindern diskutiert oder eingeführt. Bayern etwa hat Freibetragsmodelle geprüft, und einzelne Länder haben Steuersatzreduktionen für bestimmte Käufergruppen angekündigt oder umgesetzt. Der Bund diskutiert seit Jahren eine bundeseinheitliche Regelung, die Familien beim Erwerb des ersten selbstgenutzten Eigenheims gezielt entlasten soll – die konkrete Ausgestaltung und der aktuelle parlamentarische Stand sollten jeweils aktuell beim Bundesfinanzministerium recherchiert werden, da sich politische Vorhaben in diesem Bereich laufend verändern.

Ein besonders wichtiger Punkt für die Familienplanung: Schenkungen und Erbschaften innerhalb der Familie sind von der Grunderwerbsteuer vollständig befreit. Wenn also Eltern ihren Kindern eine Immobilie schenken oder vererben, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das gilt auch für Übertragungen zwischen Ehepartner:innen sowie für bestimmte Übertragungen im Rahmen von Erbauseinandersetzungen. Diese Regelung macht die vorweggenommene Erbfolge zu einem attraktiven Instrument der familiären Vermögensplanung – insbesondere wenn die Schenkungsteuerfreibeträge ausreichend sind, um auch die Schenkungsteuer zu vermeiden oder zu minimieren.

AUF EINEN BLICK

  • Als Nachfolge wurden verschiedene KfW-Programme und das Wohneigentumsprogramm 'Jung kauft Alt' sowie das Programm für klimafreundlichen Neubau aufgelegt.
  • Für Familien mit Kindern gibt es spezifische Zinsvergünstigungen und Tilgungszuschüsse über die KfW
  • Erwachsene ohne Kinder können dennoch von allgemeinen KfW-Erstkäuferprogrammen profitieren.

Baukindergeld und Nachfolgeprogramme: Was gilt heute noch?

Während der Elternzeit sinkt das anrechenbare Einkommen – Banken bewerten die Bonität in dieser Phase oft konservativer.

Das Baukindergeld war eines der bekanntesten Förderprogramme für Familien beim Immobilienerwerb. Die Antragstellung war bis Ende 2022 möglich – wer rechtzeitig einen Antrag gestellt und eine Bewilligung erhalten hat, empfängt die Zahlungen noch über den bewilligten Zeitraum von zehn Jahren weiter. Wer 2026 jedoch zum ersten Mal über einen Immobilienkauf nachdenkt, kann das Baukindergeld nicht mehr beantragen. Es ist damit endgültig Geschichte als Eintrittspfad für Neuantragsteller:innen.

Als Nachfolge hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der KfW verschiedene Programme aufgelegt. Das Programm „Jung kauft Alt" richtet sich an Familien, die ältere Bestandsgebäude erwerben und sanieren möchten, und verknüpft damit energie- und familienpolitische Ziele. Das Programm für klimafreundlichen Neubau (KFN) fördert den Bau oder Kauf energieeffizienter Neubauten mit zinsgünstigen Krediten und – für Familien mit bestimmten Einkommensgrenzen – mit Tilgungszuschüssen. Die genauen Konditionen, Förderhöhen und Einkommensgrenzen dieser Programme ändern sich regelmäßig und sollten direkt auf der KfW-Website oder beim zuständigen Kreditinstitut abgefragt werden, bevor konkrete Finanzierungsentscheidungen getroffen werden.

Wichtig zu wissen: Für Familien mit Kindern gibt es innerhalb der KfW-Produktwelt spezifische Zinsvergünstigungen und erhöhte Tilgungszuschüsse. Je mehr Kinder im Haushalt leben, desto größer kann der Fördervorteil ausfallen. Diese Kinderkomponente macht die Programme für junge Familien besonders attraktiv. Auch Einzelpersonen und Paare ohne Kinder sind dabei nicht ausgeschlossen – sie können von den allgemeinen KfW-Erstkäuferprogrammen profitieren, die unabhängig vom Familienstand geförderte Konditionen für selbstgenutztes Wohneigentum bieten.

AUF EINEN BLICK

  • Elterngeld gilt bei Kreditprüfungen häufig nur eingeschränkt als Einkommensnachweis, da es zeitlich befristet ist.
  • Ein Immobilienkauf während der Elternzeit ist grundsätzlich möglich, erfordert aber eine sorgfältige Liquiditätsplanung und ggf. höheres Eigenkapital.
  • Wichtig: Elternzeit-Anspruch und Elterngeld-Höchstbetrag sind gesetzlich geregelt

Elterngeld, Elternzeit und Immobilienfinanzierung: Was Banken prüfen

Immobilien können zu Lebzeiten durch Schenkung oder nach dem Tod durch Erbschaft auf Familienmitglieder übertragen werden.

Die Elternzeit ist eine Phase, die das finanzielle Bild junger Familien erheblich verändert – und damit auch die Kreditwürdigkeitsprüfung durch Banken. Während der Elternzeit sinkt das anrechenbare Einkommen deutlich, da das volle Erwerbseinkommen vorübergehend entfällt oder stark reduziert ist. Banken bewerten die Bonität in dieser Phase oft konservativer, weil das dauerhaft verfügbare Nettoeinkommen aus ihrer Perspektive schwerer einzuschätzen ist. Wer während der Elternzeit einen Immobilienkredit beantragen möchte, muss damit rechnen, dass Banken einen höheren Eigenkapitalanteil verlangen oder den maximalen Kreditbetrag niedriger ansetzen als außerhalb der Elternzeit.

Elterngeld gilt bei Kreditprüfungen häufig nur eingeschränkt als Einkommensnachweis. Der Grund: Es ist zeitlich befristet – je nach gewähltem Modell (Basis-Elterngeld, ElterngeldPlus) über einen unterschiedlichen Zeitraum – und endet danach vollständig. Für eine Kreditlaufzeit von 20 oder 30 Jahren ist ein zeitlich begrenzter Einkommenszufluss für Banken wenig aussagekräftig. Einige Banken berücksichtigen Elterngeld gar nicht, andere teilweise – das hängt von der hausinternen Praxis des jeweiligen Instituts ab.

Ein Immobilienkauf während der Elternzeit ist grundsätzlich möglich und kann in bestimmten Marktphasen sinnvoll sein. Er erfordert jedoch eine besonders sorgfältige Liquiditätsplanung: Neben den Kreditraten müssen auch die gestiegenen Lebenshaltungskosten durch das Kind, eventuelle Betreuungskosten und die reduzierten Einnahmen realistisch einkalkuliert werden. In vielen Fällen empfiehlt es sich, mit dem Kaufabschluss zu warten, bis mindestens ein Elternteil wieder vollständig erwerbstätig ist – oder ein besonders hohes Eigenkapitalpolster vorzuhalten. Elterngeld-Anspruch und die geltenden Höchstbeträge sind gesetzlich in § 2 BEEG geregelt; aktuelle Beträge veröffentlicht das Bundesfamilienministerium.

AUF EINEN BLICK

  • Freibeträge bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer ermöglichen steuerfreie Übertragungen bis zu bestimmten Obergrenzen – diese gelten alle zehn Jahre neu.
  • Die Übertragung des selbstgenutzten Familienheims auf Ehepartner:innen oder Kinder unter bestimmten Voraussetzungen ist steuerfrei möglich.
  • Für junge Erwachsene, die eine Immobilie erben, entstehen besondere Fragen rund um Nutzung, Vermietung und Kreditpflichten.

Erbrecht und Schenkung: Immobilien in der Familie übertragen

Beim Kauf einer vermieteten Immobilie gilt: 'Kauf bricht nicht Miete' – bestehende Mietverhältnisse laufen weiter.

Immobilien können auf zwei Wegen innerhalb der Familie übertragen werden: zu Lebzeiten durch Schenkung oder nach dem Tod durch Erbschaft. Beide Wege unterliegen der Erbschaft- und Schenkungsteuer – aber beide Wege bieten auch erhebliche Freibeträge, die insbesondere für enge Familienangehörige sehr hoch sind. Der persönliche Freibetrag bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer beträgt für Kinder je Elternteil 400.000 Euro, für Ehepartner:innen 500.000 Euro. Diese Freibeträge können alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden – was eine schrittweise, steuerlich optimierte Übertragung größerer Immobilienvermögen über mehrere Jahrzehnte ermöglicht.

Die Übertragung des selbstgenutzten Familienheims genießt einen besonderen steuerlichen Schutz. Ehepartner:innen können das gemeinsam genutzte Familienheim steuerfrei übernehmen, wenn sie die Immobilie anschließend selbst bewohnen. Für Kinder gilt eine ähnliche Regelung, allerdings ist die steuerfreie Übernahme auf eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern begrenzt. Wer diese Grenze überschreitet, zahlt auf den überschreitenden Teil Erbschaftsteuer. Diese Regelungen machen die selbstgenutzte Immobilie zu einem der steuerlich günstigsten Vermögenswerte, die innerhalb der Familie übertragen werden können.

Wer unerwartet eine Immobilie erbt, steht vor ganz eigenen Fragen. Soll die Immobilie selbst genutzt, vermietet oder verkauft werden? Bei Vermietung entstehen Einnahmen, die versteuert werden müssen. Beim Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren fällt gegebenenfalls Einkommensteuer an. Und wenn auf der Immobilie noch Hypotheken oder Grundschulden lasten, übernimmt der Erbende diese Verpflichtungen mit. Eine frühzeitige Beratung – etwa durch eine Steuerberatung oder eine unabhängige Finanzberatung – kann in dieser Situation helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden.

AUF EINEN BLICK

  • Eigenbedarfskündigung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, muss aber klar begründet und mit gesetzlichen Fristen eingehalten werden.
  • Für Mieter-Familien mit Kindern und vulnerable Gruppen gibt es erhöhten Kündigungsschutz in bestimmten Konstellationen.
  • Wer eine Eigentumswohnung kauft und selbst einziehen möchte, sollte die Sperrfristen und regionalen Kappungsgrenzen kennen.

Mietrecht und Eigenbedarfskündigung: Schutz für Mieter-Familien

Wohnriester ermöglicht, angesparte Riester-Guthaben für den Kauf oder Bau der selbstgenutzten Immobilie zu nutzen.

Wer eine vermietete Wohnung oder ein vermietetes Haus kauft, tritt automatisch in den bestehenden Mietvertrag ein. Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" ist in § 566 BGB verankert und schützt Mieter:innen davor, allein aufgrund eines Eigentümerwechsels ihre Wohnung verlieren zu können. Das bedeutet: Als neue:r Eigentümer:in übernimmst du alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag – inklusive des Mietpreises, der Nebenkostenansprüche und des Kündigungsschutzes.

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, muss aber klar begründet werden. Eigenbedarf besteht, wenn du die Wohnung für dich selbst, für nahe Familienangehörige oder für Angehörige deines Haushalts benötigst. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, den konkreten Eigenbedarf nachvollziehbar darlegen und die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten – je nach Mietdauer können das drei bis neun Monate sein. Vortäuschung von Eigenbedarf ist strafbar und kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

Für Mieter-Familien mit Kindern und andere vulnerable Gruppen – dazu zählen etwa Menschen mit Behinderung, Schwangere oder sehr ältere Personen – gibt es erhöhten Kündigungsschutz. Sie können einer Eigenbedarfskündigung mit einem sogenannten Härtefalleinwand widersprechen. Das Gericht wägt dann die Interessen des Eigentümers gegen die besonderen sozialen Schutzbelange der Mieter:innen ab. Wer eine vermietete Eigentumswohnung kauft und selbst einziehen möchte, sollte außerdem die Sperrfristen beachten: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, in denen Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, gelten oft verlängerte Sperrfristen von bis zu zehn Jahren, bevor eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden darf.

AUF EINEN BLICK

  • Der Eigenheimrentenplan ('Wohnförderkonto') schreibt die entnommene Summe fiktiv fort und wird im Rentenalter nachgelagert versteuert.
  • Für Berufseinsteiger:innen und junge Familien kann Wohnriester ein Einstieg in die Eigentumsfinanzierung sein – der individuelle Vorteil hängt vom Grenzsteuersatz ab.
  • Sonderausgabenabzug für Riester-Beiträge und Grundzulage plus Kinderzulage erhöhen die Förderquote

Wohnriester und steuerliche Vorteile beim Immobilienerwerb

Vor dem Immobilienkauf lohnt eine ehrliche Standortbestimmung: Eigenkapital, Einkommen, laufende Kosten und Förderfähigkeit.

Wohnriester – offiziell bekannt als Eigenheimrente – ermöglicht es, staatlich gefördertes Riester-Guthaben für den Kauf oder Bau der selbstgenutzten Immobilie zu nutzen. Das angesparte Kapital wird dabei vollständig oder teilweise aus dem Riester-Vertrag entnommen und in die Immobilienfinanzierung eingebracht. Im Gegenzug wird die entnommene Summe auf einem sogenannten Wohnförderkonto fiktiv verbucht und jährlich mit zwei Prozent verzinst. Im Rentenalter wird dieser Betrag dann nachgelagert versteuert – also in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als während des Erwerbslebens, was den Steuervorteil erst richtig wirksam macht.

Für Berufseinsteiger:innen und junge Familien kann Wohnriester ein sinnvoller Einstieg in die Eigentumsfinanzierung sein. Die staatliche Grundzulage sowie die Kinderzulage erhöhen die effektive Förderquote deutlich, insbesondere bei niedrigerem Einkommen. Zusätzlich können die eigenen Riester-Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, was je nach persönlichem Grenzsteuersatz einen weiteren Vorteil bringt. Wer nur wenig Steuern zahlt – etwa in der Ausbildung oder in der ersten Berufsphase – profitiert vor allem von den Zulagen, während Besserverdienende stärker vom Sonderausgabenabzug profitieren.

Ob sich Wohnriester im Einzelfall lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab: vom eigenen Grenzsteuersatz heute und im Rentenalter, von der Anzahl der Kinder (die die Kinderzulage beeinflussen), von der Laufzeit bis zur Nutzung und von den Konditionen des gewählten Riester-Produkts. Grundsätzlich gilt: Wohnriester ist kein universelles Allheilmittel, kann aber insbesondere für Familien mit mehreren Kindern und mittlerem Einkommen eine attraktive Ergänzung zur klassischen Immobilienfinanzierung sein. Eine individuelle Beratung durch eine unabhängige Finanzberatungsstelle – etwa der Verbraucherzentrale – ist hier besonders empfehlenswert, bevor Entscheidungen getroffen werden.

AUF EINEN BLICK

  • Der StudySmarter Finanz-Score-Rechner hilft dir, deine persönliche Finanzsituation einzuordnen und nächste Schritte zu planen.
  • Wer früh plant, profitiert vom Zinseszins-Effekt und kann gezielt Eigenkapital für das erste Objekt aufbauen.
  • Weiterführende StudySmarter-Ressourcen zu Vermögensaufbau, Brutto-Netto-Berechnung und Rentenplanung helfen beim großen Bild.

Finanzielle Ausgangslage realistisch einschätzen – und handeln

Der Wunsch nach Wohneigentum und eine wachsende Familie stellen hohe Anforderungen an deine finanzielle Planung. Vor dem Immobilienkauf lohnt eine ehrliche Standortbestimmung: Wie hoch ist dein verfügbares Eigenkapital? Welches Einkommen ist dauerhaft planbar – auch nach einer möglichen Elternzeit? Welche laufenden Kosten würden durch den Immobilienerwerb dazukommen? Und welche Förderungen kannst du realistisch in Anspruch nehmen? Diese Fragen frühzeitig zu beantworten, ist der erste und wichtigste Schritt.

Wer früh mit der Planung beginnt, profitiert vom Zinseszins-Effekt und kann gezielt Eigenkapital für das erste Objekt aufbauen. Selbst kleine monatliche Sparraten können sich über mehrere Jahre zu einem relevanten Eigenkapitalpuffer entwickeln, der die Kreditkonditionen verbessert und die monatliche Belastung senkt. Gut informiert zu sein – über Freibeträge, Förderungen und steuerliche Regelungen – ist dabei kein Luxus, sondern eine direkte finanzielle Einsparmöglichkeit.

Jetzt deine Finanzsituation einordnen: Der StudySmarter Finanz-Score-Rechner hilft dir, deine persönliche Ausgangslage strukturiert zu analysieren und konkrete nächste Schritte zu identifizieren – egal ob du mitten im Berufsleben stehst, dich beruflich neu orientierst oder bereits erste Weichen für Wohneigentum und Familie stellen möchtest. Jetzt Finanz-Score berechnen →

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Häufige Fragen

Seit 2021 sind die Immobilienpreise zunächst stark gestiegen und haben sich inzwischen in vielen Regionen stabilisiert oder leicht normalisiert. Gleichzeitig sind die Bauzinsen deutlich höher als noch vor einigen Jahren, was die Finanzierung für Familien anspruchsvoller macht. Zudem haben sich die Fördermöglichkeiten verändert, da einige Programme wie das Baukindergeld ausgelaufen sind und neue, teils einkommensabhängige Angebote an ihre Stelle getreten sind.

Ja, auch Privatpersonen können grundsätzlich eine Immobilie kaufen, sofern sie über ein ausreichendes Einkommen oder Eigenkapital verfügen. Die meisten Förderprogramme richten sich jedoch an Familien oder Personen mit regelmäßigem Einkommen, sodass Einzelkäufer oft nur schwer Zugang zu zinsvergünstigten Krediten erhalten. Eine Finanzierung ist dann meist nur mit Bürgschaften von Angehörigen oder über private Banken möglich.

Nein, das Baukindergeld ist seit Anfang 2021 ausgelaufen und kann nicht mehr neu beantragt werden. Es handelte sich um eine zeitlich befristete Förderung, die nur für Kauf- oder Bauvorhaben mit Vertragsabschluss bis Ende 2020 galt. Für 2026 gibt es kein vergleichbares Programm, das an seine Stelle getreten ist.

Elternzeit kann sich auf einen Immobilienkredit auswirken, weil während dieser Zeit das Einkommen oft sinkt oder zeitweise wegfällt. Banken berücksichtigen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung in der Regel das aktuelle und das zu erwartende Einkommen nach der Elternzeit. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie nach der Elternzeit wieder in den Beruf zurückkehren, wird dies meist positiv bewertet, kann aber zu einem höheren Zinssatz oder einer geringeren Kreditsumme führen.

Der Freibetrag bei der Schenkung einer Immobilie an Kinder beträgt 400.000 Euro pro Kind und Elternteil. Das bedeutet, dass ein Elternpaar jedem Kind gemeinsam bis zu 800.000 Euro steuerfrei übertragen kann. Übersteigt der Wert der Immobilie diesen Freibetrag, fällt Schenkungsteuer an, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert richtet.

Wohnriester ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, bei der Sie Geld in eine selbst genutzte Immobilie einzahlen können. Die Förderung besteht aus Zulagen und Steuervorteilen, die jedoch an bestimmte Bedingungen wie die jährliche Einzahlung gekoppelt sind. Für Berufseinsteiger kann sich Wohnriester lohnen, wenn sie langfristig eine Immobilie bewohnen möchten, allerdings ist die Flexibilität eingeschränkt, da das Kapital in der Immobilie gebunden ist und später versteuert wird.

Wenn Sie eine vermietete Wohnung kaufen, tritt der Mietvertrag automatisch in Kraft und Sie übernehmen alle Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters. Das bedeutet, dass der bestehende Mietvertrag unverändert weiterläuft und Sie die Miete nicht ohne Weiteres erhöhen oder kündigen können. Sie müssen die Kaution übernehmen und sind für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich, sofern dies im Vertrag vorgesehen ist.

Die KfW bietet 2026 verschiedene Programme für Familien an, darunter zinsgünstige Kredite für den Neubau oder Kauf von effizienten Wohngebäuden sowie Förderungen für energetische Sanierungen. Die genauen Konditionen und Einkommensgrenzen können sich jährlich ändern, daher sollten Sie sich aktuell auf der offiziellen KfW-Website informieren. Zusätzlich gibt es je nach Bundesland eigene Förderprogramme, die Sie mit der KfW-Förderung kombinieren können.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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