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FinanzbildungBaukindergeld9 Min.

Baukindergeld & Wohneigentum für Familien Was gilt heute?

Baukindergeld für Familien: Voraussetzungen, Antragstellung & aktuelle Alternativen 2026. Jetzt Fördermöglichkeiten checken – auch für junge Eltern im Studium.

Baukindergeld 2026RechnerWas war das
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Das Baukindergeld war eine staatliche Förderung für Familien mit Kindern beim Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum.
  • Antragstellung war nur bis zu einem bestimmten Stichtag möglich – danach wurde das Programm nicht verlängert.
  • Für Neuanträge ist das klassische Baukindergeld nicht mehr verfügbar; laufende Bewilligungen werden noch ausgezahlt.
  • Gerade für junge Familien und Studierende mit Kind ist es wichtig, zwischen laufenden Zahlungen und neuen Förderprogrammen zu unterscheiden.

Baukindergeld 2026: Noch laufende Zahlungen – aber keine Neuanträge mehr

Das Baukindergeld war eine staatliche Förderung für Familien mit Kindern beim Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum.

Das Baukindergeld war jahrelang das bekannteste Förderprogramm für Familien auf dem Weg ins Eigenheim. Doch seit dem Ende der Antragsfrist ist die Lage für Neuinteressierte grundlegend verändert. Wer jetzt eine Familie gründet oder als junger Mensch mit Kind über Wohneigentum nachdenkt, muss verstehen, welche Programme heute tatsächlich noch gelten – und welche bereits Geschichte sind.

Das Wichtigste auf einen Blick: Neue Anträge auf Baukindergeld sind nicht mehr möglich. Das Programm wurde nicht verlängert. Bereits bewilligte Förderungen werden weiterhin ausgezahlt, bis die jeweilige Laufzeit endet. Als Nachfolge hat die KfW das Programm „Wohneigentum für Familien" (WEF) etabliert, das zinsgünstige Kredite für den klimafreundlichen Neubau bietet. Ergänzend existieren Länderförderungen und weitere KfW-Produkte, die gezielt genutzt werden können.

AUF EINEN BLICK

  • Antragstellung war nur bis zu einem bestimmten Stichtag möglich – danach wurde das Programm nicht verlängert.
  • Für Neuanträge ist das klassische Baukindergeld nicht mehr verfügbar; laufende Bewilligungen werden noch ausgezahlt.
  • Gerade für junge Familien und Alleinerziehende mit Kind ist es wichtig, zwischen laufenden Zahlungen und neuen Förderprogrammen zu unterscheiden.
  • Dieser Artikel erklärt den aktuellen Stand und zeigt, welche Nachfolge-Förderungen existieren.

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Was war das Baukindergeld – und warum ist der Status 2026 entscheidend?

Anspruch bestand für Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.

Das Baukindergeld war eine staatliche Zuschussförderung, die Familien und Alleinerziehende beim Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum finanziell entlasten sollte. Es wurde 2018 unter der damaligen Bundesregierung eingeführt und über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) abgewickelt. Die Grundidee: Der Staat zahlt einen jährlichen Zuschuss pro Kind, um den Schritt ins Eigenheim auch für Haushalte mit mittlerem Einkommen wirtschaftlich erreichbar zu machen. Das Programm war von Anfang an zeitlich begrenzt und nicht als Dauerförderung konzipiert.

Die Antragstellung war nur bis zum 31. Dezember 2022 möglich, sofern der Einzug in die geförderte Immobilie bis zu diesem Datum erfolgt war oder ein notarieller Kaufvertrag vorlag. Nach diesem Stichtag wurde das Programm nicht verlängert – eine politische Entscheidung, die für viele Familien unerwartet kam. Für Neuanträge ist das klassische Baukindergeld damit seit 2023 definitiv Geschichte. Gerade für Berufseinsteiger, Selbstständige und junge Familien, die erst jetzt Eigenkapital aufgebaut haben und über den Kauf einer Immobilie nachdenken, ist diese Abgrenzung fundamental wichtig: Wer jetzt plant, braucht andere Förderinstrumente.

Laufende Bewilligungen hingegen werden weiter ausgezahlt. Wer rechtzeitig einen bewilligten Antrag gestellt hat, erhält seine Jahresraten vollständig über die gesamte Förderlaufzeit. Das bedeutet: Noch bis in die 2030er-Jahre hinein werden in Deutschland Haushalte Baukindergeld-Zahlungen empfangen – aber eben nur jene, die bereits im System sind. Für alle anderen beginnt 2026 mit einer neuen Förderlandschaft, die verstanden und aktiv genutzt werden muss.

Der Unterschied zwischen „noch laufenden Auszahlungen" und „neuen Förderprogrammen" ist also keine akademische Feinheit, sondern eine praktische Weichenstellung: Wer irrtümlich glaubt, noch Baukindergeld beantragen zu können, verliert wertvolle Zeit, die besser in die Prüfung aktueller Alternativen investiert wäre.

AUF EINEN BLICK

  • Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen durfte einen festgelegten Grenzwert nicht überschreiten (je Kind erhöhte sich dieser Betrag).
  • Es musste sich um selbst genutztes Wohneigentum handeln – Erstvermietung oder gewerbliche Nutzung schlossen die Förderung aus.
  • Das Objekt musste in Deutschland liegen und durfte kein vorheriges Wohneigentum der Antragstellenden existieren.
  • Für Haushalte mit Kind war die Förderung grundsätzlich zugänglich, sofern die Einkommensgrenzen eingehalten wurden.

Voraussetzungen: Wer hatte Anspruch auf Baukindergeld?

Die Förderung wurde pro Kind und Jahr über einen definierten Zeitraum ausgezahlt.

Das Baukindergeld richtete sich an Familien und Alleinerziehende, die bestimmte klar definierte Kriterien erfüllten. Zentrale Grundvoraussetzung war, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebte und für dieses Kind Kindergeld bezogen wurde. Dabei galt das Wohnsitzprinzip: Das Kind musste tatsächlich in dem geförderten Objekt wohnen. Patchwork-Konstellationen und getrennt lebende Elternteile konnten unter Umständen beide antragsberechtigt sein, sofern das Kind jeweils gemeldet war – die genaue Prüfung oblag der KfW.

Ein weiteres zentrales Kriterium war das Haushaltseinkommen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Haushalts durfte eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Je zusätzlichem Kind erhöhte sich diese Grenze, um größeren Familien den Zugang zu ermöglichen. Wer knapp über der Grenze lag, hatte keinen Anspruch – eine für viele Familien mit Doppeleinkommen frustrierende Erfahrung, die zeigte, dass das Programm bewusst auf Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen ausgerichtet war.

Das Wohneigentum selbst musste bestimmte Anforderungen erfüllen: Es musste sich um eine selbst genutzte Immobilie in Deutschland handeln. Eine Erstvermietung oder gewerbliche Nutzung schloss die Förderung aus. Entscheidend war außerdem, dass die Antragstellenden zum Zeitpunkt der Antragstellung kein weiteres Wohneigentum in Deutschland besaßen – Ersterwerber wurden also bevorzugt. Bestandsimmobilien waren ausdrücklich förderfähig, sofern alle anderen Kriterien erfüllt waren. Das war ein wesentlicher Unterschied zu manchen späteren KfW-Programmen, die stärker auf Neubau und Energieeffizienz fokussiert sind.

AUF EINEN BLICK

  • Zusätzlich gab es einen erhöhten Betrag für Kinder, die bestimmte Altersvoraussetzungen erfüllten.
  • Die Gesamtsumme hing damit direkt von der Kinderzahl und der Förderdauer ab.

Höhe & Auszahlungsdauer: Was wurde gezahlt?

Anträge wurden ausschließlich über das KfW-Zuschussportal gestellt – nicht direkt bei Banken oder Behörden.

Das Baukindergeld wurde pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren ausgezahlt. Die jährliche Fördersumme pro Kind betrug 1.200 Euro, was 100 Euro pro Kind und Monat entsprach. Für Kinder, die die Altersvoraussetzung erfüllten – also unter 18 Jahren bei Ersteinzug –, galt diese Staffelung vollständig. Die Gesamtfördersumme pro Kind belief sich damit auf bis zu 12.000 Euro über die gesamte Laufzeit. Für eine Familie mit zwei Kindern ergab sich so eine potenzielle Gesamtförderung von bis zu 24.000 Euro – ein bedeutender Zuschuss, der rein als Tilgungshilfe oder Liquiditätspuffer eingesetzt werden konnte.

Wichtig zu verstehen ist der Zuschusscharakter der Förderung: Im Gegensatz zu einem KfW-Kredit musste das Baukindergeld nicht zurückgezahlt werden. Es war ein echter Zuschuss, der direkt auf das angegebene Konto ausgezahlt wurde. Die Auszahlung erfolgte jährlich nach Einreichung eines einfachen Nachweises über das weitere Bestehen der Fördervoraussetzungen. Für laufende Bewilligungen gilt dieses System weiterhin: Die Beträge fließen automatisch, solange die Voraussetzungen erfüllt sind und die Kinder die Altersgrenze noch nicht überschritten haben.

Die Staffelung nach Kinderzahl machte das Programm für kinderreiche Familien besonders attraktiv. Eine Familie mit drei Kindern konnte theoretisch bis zu 36.000 Euro über zehn Jahre erhalten – vorausgesetzt, alle Kinder waren zum Zeitpunkt des Einzugs noch unter 18 Jahren und blieben die gesamte Förderlaufzeit über im Haushalt gemeldet. Diese Kumulierbarkeit war ein bewusstes politisches Signal, um den demographischen Wandel abzufedern und Familien den Schritt in die eigenen vier Wände zu erleichtern.

AUF EINEN BLICK

  • Notwendige Unterlagen: Einkommensteuerbescheid, Grundbuchauszug oder notarieller Kaufvertrag, Geburtsurkunden der Kinder.
  • Eine Antragsfrist ab Einzugsdatum musste eingehalten werden.
  • Laufende Bewilligungen werden weiterhin ausgezahlt; neue Anträge sind nach Programmende nicht mehr möglich.
  • Wer noch offene Fragen zu einem bestehenden Bescheid hat, wendet sich direkt an die KfW-Servicehotline.

Antragstellung: Wie lief das Verfahren über die KfW ab?

KfW-Programm 'Wohneigentum für Familien' (WEF): Zinsgünstiger Kredit speziell für Familien mit Kindern beim klimafreundlichen Neubau.

Anträge auf Baukindergeld wurden ausschließlich über das digitale KfW-Zuschussportal gestellt. Weder Banken, noch Notare, noch Behörden wie Jobcenter oder Familienkasse waren in das Verfahren eingebunden. Dieser direkte digitale Weg war bewusst gewählt worden, um Bürokratie zu reduzieren und die Bearbeitung zu beschleunigen. Das Portal war rund um die Uhr zugänglich, und die meisten Anträge wurden innerhalb weniger Wochen bearbeitet.

Für den Antrag benötigten Familien eine Reihe von Standarddokumenten: den aktuellen Einkommensteuerbescheid (für das zweite oder dritte Vorjahr, abhängig vom Antragszeitpunkt), einen Grundbuchauszug oder den notariellen Kaufvertrag als Eigentumsnachweis sowie die Geburtsurkunden aller im Haushalt lebenden Kinder. Bei Einzug vor dem Kauf war eine entsprechende Meldebescheinigung vorzulegen. Die Antragsfrist betrug drei Monate ab dem Einzugsdatum – wer diese Frist versäumte, verlor den Anspruch.

Für diejenigen, die heute noch laufende Bewilligungen haben, gilt: Der Auszahlungsprozess läuft weiterhin über das KfW-Portal. Änderungen in der Haushaltssituation – etwa der Auszug eines Kindes oder eine Scheidung – sind der KfW zu melden, da sie die Förderhöhe beeinflussen können. Wer unsicher ist, ob seine laufende Bewilligung korrekt abgerechnet wird, sollte direkt den KfW-Kundenservice kontaktieren und keine Änderungen stillschweigend übergehen.

AUF EINEN BLICK

  • KfW-Programm 'Klimafreundlicher Neubau' (KFN): Energieeffizienzhäuser werden gefördert – auch für Familien relevant.
  • Länder- und kommunale Förderungen: Viele Bundesländer bieten eigene Eigenheimzulagen, Tilgungszuschüsse oder zinsgünstige Darlehen an.
  • Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage: Ergänzende Sparförderungen beim Bausparen.
  • Für junge Familien: Kombination mit Kinderzuschlag und weiteren Sozialleistungen prüfen.

Aktuelle Alternativen 2026: Was fördert der Staat jetzt?

Familien mit Kindern können grundsätzlich Wohneigentum erwerben – die Finanzierbarkeit hängt von Einkommen, staatlichen Leistungen und Eigenkapital ab.

Die wichtigste direkte Nachfolge des Baukindergelds ist das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien" (WEF). Es richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die ein klimafreundliches Neubauobjekt errichten oder erwerben möchten. Im Kern handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit mit attraktiven Konditionen – kein Zuschuss wie beim Baukindergeld, aber eine erhebliche Zinsersparnis über die Laufzeit der Finanzierung. Je nach Haushaltseinkommen und Anzahl der Kinder variieren die förderfähigen Kreditbeträge. Entscheidend ist, dass die geförderte Immobilie den energetischen Standard eines „Klimafreundlichen Neubaus" erfüllen muss – das Programm setzt damit bewusst Anreize für nachhaltiges Bauen.

Ergänzend dazu besteht das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau" (KFN), das nicht ausschließlich für Familien konzipiert ist, aber auch von Familien genutzt werden kann. Es fördert den Bau und Kauf von Neubauten mit hohen Energieeffizienzstandards. Für Familien, die ohnehin einen Neubau planen, bietet die Kombination aus WEF und KFN unter Umständen besonders günstige Finanzierungsstrukturen – die genaue Kombinierbarkeit ist jedoch von den jeweiligen Programmbedingungen abhängig und sollte mit einem unabhängigen Finanzberater oder der Verbraucherzentrale abgeklärt werden.

Auf Länderebene bieten viele Bundesländer eigene Eigenheimförderungen an, die das Bundesangebot ergänzen. Diese reichen von Tilgungszuschüssen über zinsgünstige Landesdarlehen bis hin zu direkten Eigenheimzulagen für Familien mit Kindern. Die Konditionen und Voraussetzungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. Erste Anlaufstelle sind die jeweiligen Landesförderbanken, etwa die NRW.BANK, die Investitionsbank Berlin (IBB), die LfA Förderbank Bayern oder die L-Bank in Baden-Württemberg.

Nicht vergessen werden sollten klassische Sparförderungen wie die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage beim Bausparen. Beide Instrumente sind zwar keine direkten Immobilienförderungen, aber sie unterstützen den langfristigen Eigenkapitalaufbau – und der ist 2026 wichtiger denn je, da die meisten Kreditgeber einen substanziellen Eigenkapitalanteil voraussetzen. Gerade für Berufseinsteiger und alle, die mit dem Eigentumsaufbau beginnen möchten, sind diese Instrumente ein sinnvoller erster Schritt.

AUF EINEN BLICK

  • Der Kinderzuschlag erhöht die monatliche Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen – relevant für die Gesamtfinanzierungsrechnung.
  • Elterngeld und Kindergeld können als Einkommen in die Haushaltsrechnung einfließen, variieren aber je nach Kreditgeber.
  • Frühzeitige Finanzplanung ist entscheidend: Wer jetzt plant, profitiert langfristig von Eigenkapitalaufbau und niedrigeren Kreditkosten.
  • Unser Finanz-Score-Rechner hilft, die eigene Ausgangslage realistisch einzuschätzen.

Besonderheiten für Selbstnutzer & junge Familien

Selbst genutztes Wohneigentum ist steuerlich anders zu behandeln als vermietetes Eigentum – keine Abschreibungsmöglichkeit (AfA) bei Eigennutzung.

Verbraucher mit Kind stehen beim Thema Wohneigentum vor besonderen Herausforderungen – aber auch vor spezifischen Möglichkeiten. Grundsätzlich kann jeder Eigentümer einer Immobilie werden; eine bestimmte Lebensphase schließt einen Immobilienerwerb rechtlich nicht aus. Die eigentliche Hürde liegt in der Finanzierbarkeit: Kreditgeber prüfen Bonität, Einkommen und Eigenkapital. Wer kein oder nur geringes Erwerbseinkommen hat, wird ohne Eigenkapital und/oder zahlungskräftige Mitantragsteller (z. B. Eltern) kaum eine Baufinanzierung erhalten.

Für Haushalte mit Kind ist der Kinderzuschlag relevant: Er erhöht die monatliche Unterstützung und verbessert damit die persönliche Liquidität. Das Kindergeld in Höhe von 259 Euro pro Kind und Monat fließt ebenfalls in die persönliche Haushaltsrechnung ein und kann je nach Kreditgeber bei der Einkommensberechnung berücksichtigt werden. Gleiches gilt für das Elterngeld – allerdings ist es zeitlich begrenzt und wird von Banken oft nicht als dauerhaftes Einkommen gewertet.

Wer als Berufseinsteiger oder junger Sparer heute mit der Finanzplanung beginnt, hat einen entscheidenden Vorteil: Zeit für den Eigenkapitalaufbau. Auch kleine monatliche Beträge – konsequent über mehrere Jahre gespart oder in Bausparverträge eingezahlt – können in fünf bis zehn Jahren eine erhebliche Eigenkapitalbasis schaffen. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro jährlich für Ledige (bzw. 2.000 Euro für Zusammenveranlagte) ermöglicht dabei, Kapitalerträge steuerfrei zu vereinnahmen – ein kleiner, aber stetiger Hebel. Frühzeitige Planung ist hier keine Phrase, sondern ein messbarer finanzieller Vorteil.

Junge Familien, die kurz nach der Ausbildung oder dem Berufseinstieg in das Arbeitsleben starten, sollten zudem die Einkommensgrenzen der aktuellen KfW-Programme im Blick behalten. Das Programm „Wohneigentum für Familien" richtet sich explizit an Haushalte, die bestimmte Einkommensobergrenzen nicht überschreiten – es lohnt sich daher, zu einem frühen Zeitpunkt der Karriere zu prüfen, ob man aktuell noch in den Förderrahmen fällt, bevor steigende Gehälter den Anspruch ausschließen.

AUF EINEN BLICK

  • Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf an und variiert je Bundesland.
  • Notarkosten, Grundbuchgebühren und Maklercourtage sind weitere Kaufnebenkosten, die eingeplant werden müssen.
  • Energetische Sanierungsmaßnahmen können steuerlich abgesetzt werden – relevant für Käufer von Bestandsimmobilien.
  • Steuerliche Fragen sollten mit einer zugelassenen Steuerberatung besprochen werden.

Steuerliche Aspekte beim Wohneigentum für Familien

Schritt 1: Eigene Finanzlage mit dem Finanz-Score-Rechner einschätzen.

Selbst genutztes Wohneigentum wird im deutschen Steuerrecht grundlegend anders behandelt als vermietete Immobilien. Der wesentliche Unterschied: Bei Eigennutzung gibt es keine Abschreibungsmöglichkeit (AfA) auf das Gebäude. Wer eine Immobilie kauft und selbst einzieht, kann die Kaufkosten nicht steuerlich geltend machen – weder die Abschreibung noch laufende Erhaltungsaufwendungen, solange keine gemischte Nutzung vorliegt. Dieser Punkt überrascht viele Erstkäufer, die aus dem Bereich der Kapitalanlageimmobilien bekannte Steuervorteile auf das Eigenheim übertragen möchten.

Beim Kauf fällt in jedem Fall Grunderwerbsteuer an. Die Höhe variiert je nach Bundesland erheblich: Sie bewegt sich zwischen 3,5 % (Bayern, Sachsen) und 6,5 % (Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Saarland). Bei einem Kaufpreis von beispielsweise 350.000 Euro macht dieser Unterschied also zwischen 12.250 Euro und 22.750 Euro aus – ein erheblicher Betrag, den Familien unbedingt in die Eigenkapital- und Liquiditätsplanung einrechnen müssen. Hinzu kommen Notarkosten (typischerweise ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises), Grundbuchgebühren und ggf. Maklercourtage. Diese Kaufnebenkosten summieren sich insgesamt schnell auf 10–15 % des Kaufpreises und müssen in aller Regel aus Eigenkapital finanziert werden, da Banken sie selten mitfinanzieren.

Eine steuerliche Ausnahme bilden energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutzten Bestandsimmobilien: Seit 2020 können Eigenheimbesitzer 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt von der Steuer absetzen – bis zu einem Gesamtbetrag von 200.000 Euro je Objekt (§ 35c EStG). Für Familien, die eine ältere Bestandsimmobilie kaufen und modernisieren möchten, ist das ein realer finanzieller Vorteil, der bei der Kaufentscheidung berücksichtigt werden sollte. Die Kombination aus günstigem Kaufpreis, Sanierungsförderung und steuerlicher Absetzbarkeit kann einen Bestandserwerb trotz höherer laufender Investitionen langfristig attraktiver machen als ein teurer Neubau.

Wer Wohneigentum erbt oder geschenkt bekommt, profitiert von den Freibeträgen der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil – relevante Zahlen im Kontext der intergenerationellen Vermögensübertragung, die gerade in Zeiten hoher Immobilienpreise immer öfter als Weg zum Eigenheim genutzt wird.

AUF EINEN BLICK

  • Schritt 2: Aktuelle KfW-Programme auf kfw.de auf Antragsberechtigung prüfen.
  • Schritt 3: Länderspezifische Förderprogramme recherchieren (z.B. über die jeweilige Landesförderbank).
  • Schritt 4: Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen – z.B. Verbraucherzentralen bieten günstige Baufinanzierungsberatung an.
  • Schritt 5: Finanzierungsangebote erst nach vollständiger Klärung der Förderungen vergleichen.

Nächste Schritte: Jetzt Fördermöglichkeiten prüfen und handeln

Der erste und wichtigste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme der eigenen Finanzlage. Wer nicht weiß, wie viel Eigenkapital vorhanden ist, welche monatliche Rate tragbar ist und wie die eigene Bonität aussieht, kann keine fundierte Kaufentscheidung treffen. Ein strukturierter Finanz-Score – also eine systematische Einschätzung der eigenen Finanzposition – hilft dabei, realistische Ziele zu definieren und Prioritäten zu setzen. Gerade für Berufseinsteiger und Menschen in den ersten Berufsjahren ist dieser Überblick oft aufschlussreicher als erwartet: Manchmal ist der Weg ins Eigenheim näher als gedacht, manchmal ist Eigenkapitalaufbau die sinnvollere Sofortmaßnahme.

Im zweiten Schritt sollte die Antragsberechtigung für aktuelle KfW-Programme konkret geprüft werden. Das Programm „Wohneigentum für Familien" und der „Klimafreundliche Neubau" haben spezifische Voraussetzungen hinsichtlich Einkommen, Energiestandard und Objektart. Diese Informationen sind transparent auf kfw.de verfügbar und lassen sich ohne Beratungsaufwand vorab prüfen. Wer die Kriterien erfüllt, sollte nicht zögern: Zinsgünstige Kredite sind in einem Umfeld steigender oder volatiler Zinsen ein realer Vorteil.

Parallel dazu lohnt sich die Recherche nach länderspezifischen Förderprogrammen über die jeweiligen Landesförderbanken. Viele Programme werden nicht aktiv beworben und sind vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern schlicht unbekannt. Wer in Bayern plant, sollte die LfA Förderbank Bayern prüfen; wer in NRW kaufen möchte, die NRW.BANK – und so weiter. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind so groß, dass die Wahl des Wohnorts einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtfördersumme haben kann.

Schließlich gilt: Unabhängige Beratung ist keine Schwäche, sondern Klugheit. Die Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten günstige und interessenunabhängige Baufinanzierungsberatungen an – ohne Provisionsinteresse und ohne Produktverkauf. Gerade für Menschen, die zum ersten Mal eine Immobilie finanzieren möchten, ist diese Beratung ein unverzichtbarer Baustein, bevor man sich gegenüber einer Bank oder einem Makler festlegt.

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Häufige Fragen

Nein, einen Antrag auf Baukindergeld kannst du 2026 nicht mehr stellen. Das Programm wurde Ende März 2021 eingestellt und es werden keine neuen Anträge mehr angenommen. Bereits laufende Förderungen werden jedoch weiter ausgezahlt.

Das Baukindergeld wurde durch die steuerliche Abschreibung für den Wohnungsbau, die sogenannte degressive AfA, und durch das Programm 'Jung kauft Alt' der KfW ersetzt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Ersterwerb von Wohneigentum steuerlich zu entlasten und den Kauf älterer Immobilien zu fördern.

Das Baukindergeld betrug pro Kind und Jahr 1.200 Euro, zahlbar über einen Zeitraum von zehn Jahren. Insgesamt ergab das also eine Fördersumme von 12.000 Euro pro Kind.

Familien mit Kind können grundsätzlich die steuerliche Förderung für Wohneigentum in Anspruch nehmen, sofern sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem ein zu versteuerndes Einkommen unterhalb der geltenden Grenzen und der Ersterwerb einer selbst genutzten Immobilie.

Beim Baukindergeld galt eine Einkommensgrenze von 90.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für eine Familie mit einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöhte sich diese Grenze um 15.000 Euro.

Ja, das Baukindergeld konnte auch für den Kauf einer Bestandsimmobilie beantragt werden, sofern du die Immobilie selbst nutzt und die übrigen Voraussetzungen erfüllt waren. Die Förderung galt sowohl für Neubauten als auch für den Erwerb von gebrauchten Wohnimmobilien.

Das Baukindergeld wird für alle Bewilligungen, die bis zum offiziellen Programmende im März 2021 erteilt wurden, über die vollen zehn Jahre ausgezahlt. Die letzte Rate wird also im Jahr 2031 an die Berechtigten überwiesen.

Ja, das Baukindergeld konnte mit einem KfW-Kredit kombiniert werden, sofern die jeweiligen Förderbedingungen erfüllt waren. Die KfW-Förderung und das Baukindergeld waren separate Leistungen, die sich nicht gegenseitig ausschlossen.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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