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Rürup-Rente (Basisrente) Grundlagen, Steuervorteile & für wen sie sich lohnt

Was ist die Rürup-Rente? Vorteile, Steuervorteile, Nachteile & wer sie wirklich braucht – einfach erklärt & junge Berufsstarter.

Rürup-Rente auf einenRechnerWas ist die
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Die Rürup-Rente (offiziell: Basisrente) ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup.
  • Sie wurde vor allem für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die keinen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung haben.
  • Grundprinzip: Beiträge werden in der Ansparphase steuerlich gefördert, die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente und ist im Rentenalter steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung).
  • Anders als die Riester-Rente gibt es keine staatliche Zulage, sondern ausschließlich einen Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug.

Rürup-Rente auf einen Blick: Was steckt hinter der Basisrente?

Die Rürup-Rente (offiziell: Basisrente) ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup.

Die Rürup-Rente – offiziell als Basisrente bezeichnet – ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die vor allem für Selbstständige und Freiberufler konzipiert wurde. Das Kernprinzip: Beiträge sind in der Ansparphase steuerlich absetzbar, die Auszahlung erfolgt lebenslang als Rente und ist im Alter einkommensteuerpflichtig.

Kurz zusammengefasst: Bei der Rürup-Rente (Basisrente) reduzieren deine Beiträge das zu versteuernde Einkommen über den Sonderausgabenabzug. Je höher dein Grenzsteuersatz, desto größer der Steuervorteil. Die Auszahlung ist ausschließlich als lebenslange Monatsrente möglich – kein Einmalbetrag, keine vorzeitige Kündigung. Sie eignet sich besonders für Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte ohne Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge.

AUF EINEN BLICK

  • Sie wurde vor allem für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die keinen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung haben.
  • Grundprinzip: Beiträge werden in der Ansparphase steuerlich gefördert, die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente und ist im Rentenalter steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung).
  • Anders als die Riester-Rente gibt es keine staatliche Zulage, sondern ausschließlich einen Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug.
  • Auch Angestellte und – in bestimmten Konstellationen – Selbstständige in der Gründungsphase können Basisrentenverträge abschließen.
Kennzahl (2026)Wert
Rürup-Höchstbetrag30.826 € (Ledige) / 61.652 € (Zusammenveranlagte)
Riester-Höchstbetrag2.100 € / Jahr (inkl. Zulagen)

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Was ist die Rürup-Rente – und warum heißt sie Basisrente?

Alle unbeschränkt Steuerpflichtigen in Deutschland können Basisrentenverträge abschließen – also auch Selbstständige oder Freiberufler ohne festes Angestelltenverhältnis.

Die Rürup-Rente trägt ihren Namen nach dem deutschen Ökonomen Bert Rürup, der die Konzeption der Rentenreform Anfang der 2000er Jahre maßgeblich mitgeprägt hat. Eingeführt wurde sie 2005 als Reaktion auf die strukturellen Probleme des deutschen Rentensystems: Selbstständige und Freiberufler sind in der Regel nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtig und hätten ohne staatliche Anreize keinen systematischen Aufbau einer Altersvorsorge betrieben. Die Basisrente schließt diese Lücke, indem sie steuerliche Anreize bietet, die strukturell mit den Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind – daher auch der offizielle Begriff „Basisrente".

Das Grundprinzip folgt dem Modell der nachgelagerten Besteuerung: Während du in der Ansparphase Steuern sparst, weil deine Beiträge das zu versteuernde Einkommen senken, zahlst du im Rentenalter Einkommensteuer auf die ausgezahlten Rentenbeträge. Dieses Modell teilt die Rürup-Rente mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Logik dahinter ist einfach: Im Rentenalter ist das Gesamteinkommen meist niedriger als im Erwerbsleben – und damit auch der persönliche Steuersatz. Wer also heute mit einem hohen Grenzsteuersatz Beiträge absetzt und später mit einem niedrigeren Satz versteuert, erzielt einen echten finanziellen Vorteil.

Anders als die Riester-Rente setzt die Rürup-Rente nicht auf direkte staatliche Zulagen, sondern ausschließlich auf den Steuervorteil. Das macht sie für Menschen mit hohem Einkommen attraktiver, für Menschen mit sehr niedrigem Einkommen (und damit niedrigem oder gar keinem Steuersatz) hingegen weniger interessant. Auch eine Kapitalauszahlung oder Beleihung des Vertrags ist gesetzlich ausgeschlossen – was Flexibilität kostet, aber gleichzeitig den Pfändungsschutz sichert.

AUF EINEN BLICK

  • Den größten Steuervorteil haben Personen mit hohem zu versteuernden Einkommen und hohem Grenzsteuersatz, z. B. gut verdienende Freiberufler und Selbstständige.
  • Für Berufseinsteiger und Geringverdiener mit niedrigem Einkommen ist der Steuervorteil zunächst gering – er wächst mit steigendem Einkommen.
  • Pflichtversicherte Angestellte können Basisrentenbeiträge zwar steuerlich absetzen, konkurrieren jedoch mit ihren Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung im selben Höchstbetrag.
  • Freelancer, Gig-Worker und Selbstständige sollten die Rürup-Rente als frühzeitigen Einstieg in die Altersvorsorge kennen.

Wer kann die Rürup-Rente nutzen – und wer profitiert wirklich?

Beiträge zur Rürup-Rente können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Formal steht die Rürup-Rente allen unbeschränkt steuerpflichtigen Personen in Deutschland offen – vom Sparer mit Nebenjob bis zur gut verdienenden Ärztin in eigener Praxis. Doch der tatsächliche Nutzen variiert erheblich. Den größten Steuervorteil erzielen Personen mit hohem zu versteuernden Einkommen und entsprechend hohem Grenzsteuersatz. Ein selbstständiger IT-Consultant oder eine freiberufliche Unternehmensberaterin, die deutlich über dem Grundfreibetrag liegt (dieser beträgt 2026 für Ledige 12.348 Euro), kann durch hohe Rürup-Beiträge die Steuerlast spürbar reduzieren.

Für Berufseinsteiger und Geringverdiener mit noch niedrigem Einkommen ist der unmittelbare Steuervorteil naturgemäß gering. Wer so wenig verdient, dass das Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags bleibt, zahlt ohnehin keine Einkommensteuer – und hat damit auch nichts abzusetzen. Relevanter wird die Rürup-Rente jedoch für Selbstständige: Wer als Freelancer, Online-Tutor oder Kreativschaffende bereits ein zu versteuerndes Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags erzielt, kann mit Rürup-Beiträgen direkt die Steuerlast senken.

Pflichtversicherte Angestellte können Basisrentenbeiträge zwar ebenfalls steuerlich geltend machen, konkurrieren dabei jedoch mit ihren Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung um denselben Höchstbetrag im Rahmen des Sonderausgabenabzugs. Das bedeutet: Der Spielraum für zusätzliche Rürup-Beiträge ist für Arbeitnehmer mit typischen Gehältern oft begrenzt, da ein Großteil des Höchstbetrags bereits durch die GRV-Beiträge ausgeschöpft wird. Selbstständige ohne GRV-Pflichtbeiträge hingegen können den gesamten Höchstbetrag mit Rürup-Beiträgen ausschöpfen – das ist ihr entscheidender Vorteil.

AUF EINEN BLICK

  • Der abzugsfähige Anteil der Beiträge steigt schrittweise bis zum Jahr 2025 auf 100 % des Höchstbetrags an
  • Ab 2023 gilt bereits die vollständige Absetzbarkeit der geleisteten Beiträge bis zum geltenden Höchstbetrag.
  • Der tatsächliche Steuervorteil hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab: Je höher das Einkommen, desto größer die Ersparnis.
  • Im Rentenalter wird die Rente als sonstige Einkünfte besteuert – der steuerpflichtige Anteil hängt vom Renteneintrittsjahrgang ab (sog. Besteuerungsanteil).

Steuerliche Förderung: So funktioniert der Sonderausgabenabzug bei der Rürup-Rente

Sofortiger Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug – Beiträge reduzieren das zu versteuernde Einkommen.

Das steuerliche Herzstück der Rürup-Rente ist der Sonderausgabenabzug nach § 10 EStG. Beiträge zur Basisrente können zusammen mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken und weiteren Basisversorgungsleistungen bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag als Sonderausgaben abgezogen werden. Dieser Höchstbetrag wird regelmäßig angepasst; die konkreten Werte für das jeweils aktuelle Steuerjahr sind beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) abrufbar.

Ein wichtiger Meilenstein: Seit dem Veranlagungsjahr 2023 können Beiträge zur Basisrente bereits zu 100 Prozent steuerlich abgesetzt werden – die zuvor gültige schrittweise Steigerung der Absetzbarkeit ist abgeschlossen. Das bedeutet, dass jeder Euro, den du in einen Rürup-Vertrag einzahlst (bis zum Höchstbetrag), vollständig dein zu versteuerndes Einkommen reduziert. Der tatsächliche Steuervorteil in Euro ergibt sich dann aus der Multiplikation des abzugsfähigen Betrags mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz.

Um das Prinzip greifbar zu machen: Wer einen hohen Grenzsteuersatz hat und 5.000 Euro in die Rürup-Rente einzahlt, erhält einen wesentlichen Teil davon effektiv über die Steuererstattung zurück. Wer hingegen nur knapp über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026, ledig) liegt, profitiert von einem deutlich niedrigeren Grenzsteuersatz – und der Steuervorteil fällt entsprechend kleiner aus. Die Rürup-Rente ist damit eine Förderung, die mit dem Einkommen skaliert: Je mehr du verdienst, desto wertvoller wird der Sonderausgabenabzug.

Wichtig zu verstehen ist außerdem der Zusammenhang mit der nachgelagerten Besteuerung: Im Rentenalter wird die ausgezahlte Rürup-Rente anteilig besteuert, und zwar abhängig vom Renteneintrittsjahrgang. Wer ab 2040 in Rente geht, zahlt auf 100 Prozent der Rentenzahlung Einkommensteuer. Da das Gesamteinkommen im Rentenalter jedoch häufig unter dem des Erwerbslebens liegt, ist der Steuersatz in der Rentenphase oft niedriger – der Steuerstundungseffekt wirkt also in beide Richtungen.

AUF EINEN BLICK

  • Lebenslange Rentenzahlung: Kein Kapitalverzehrrisiko, da die Auszahlung unabhängig vom Lebensalter garantiert ist.
  • Schutz vor Pfändung und Anrechnung beim ALG II / Bürgergeld: Das angesparte Kapital ist im Insolvenzfall (unter bestimmten Bedingungen) geschützt.
  • Flexibilität bei den Beiträgen: Viele Verträge erlauben variable Beitragszahlungen, Zuzahlungen oder Beitragspausen.
  • Freie Produktwahl: Fondsgebundene Varianten, klassische Rentenversicherungen oder ETF-basierte Basisrenten möglich.

Vorteile und Nachteile der Rürup-Rente: Eine ehrliche Einschätzung

Kein Kapitalwahlrecht: Das angesparte Guthaben kann nicht als Einmalbetrag ausgezahlt werden – nur als monatliche Rente.

Die Rürup-Rente bringt echte Stärken mit – aber auch Einschränkungen, über die du vor Vertragsabschluss Bescheid wissen solltest. Auf der Habenseite steht an erster Stelle der Steuervorteil: Beiträge reduzieren unmittelbar das zu versteuernde Einkommen. Das bedeutet, du finanzierst einen Teil deiner Altersvorsorge über den Steuererlass, den du sonst an den Staat abgeführt hättest. Hinzu kommt die garantierte lebenslange Rentenzahlung – unabhängig davon, wie alt du wirst. Das ist ein echter Schutz vor dem Langlebigkeitsrisiko: Das angesparte Kapital wird nicht irgendwann aufgebraucht, sondern fließt bis zum Lebensende als monatliche Rente.

Ein weiterer Vorteil, der besonders für Selbstständige relevant ist: Das in einem Rürup-Vertrag angesparte Kapital ist unter bestimmten Bedingungen vor Pfändung geschützt und wird bei der Berechnung von Bürgergeld (früher ALG II) in der Regel nicht als verwertbares Vermögen angerechnet. Das bietet gerade freiberuflich tätigen Personen mit schwankendem Einkommen eine gewisse Sicherheit. Viele Verträge erlauben zudem flexible Beitragszahlungen – du kannst in einkommensschwachen Jahren pausieren und in starken Jahren aufstocken.

Auf der Negativseite steht vor allem das fehlende Kapitalwahlrecht: Eine Auszahlung des gesamten angesparten Guthabens als Einmalbetrag ist gesetzlich ausgeschlossen. Wer in einer Notlage schnell an sein Vorsorgekapital kommen möchte, hat bei der Rürup-Rente keine Möglichkeit. Ebenso ist der Standardvertrag nicht vererbbar: Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, verfällt das Kapital – sofern kein Hinterbliebenenschutz oder keine Rentengarantiezeit vereinbart wurde. Beides ist optional hinzubuchbar, erhöht jedoch die Kosten und reduziert die effektive Rendite. Auch Übertragung, Beleihung oder Verpfändung des Vertrags sind rechtlich nicht möglich – die Rürup-Rente ist in ihrer Struktur bewusst illiquide gestaltet.

AUF EINEN BLICK

  • Keine Vererbbarkeit im Standardvertrag: Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, verfällt das Kapital (außer bei vereinbartem Hinterbliebenenschutz).
  • Eingeschränkte Übertragbarkeit: Rürup-Verträge können nicht übertragen, beliehen oder verpfändet werden.
  • Nachgelagerte Besteuerung: Die Rente im Alter ist einkommensteuerpflichtig – je nach Renteneintrittsjahrgang zu einem festgelegten Prozentsatz.
  • Hohe Kosten möglich: Abschluss- und Verwaltungskosten können die Rendite erheblich schmälern – Verträge sorgfältig vergleichen.

Rürup-Rente im Vergleich: Gesetzliche Rente, Riester, bAV und freie Geldanlage

Gesetzliche Rentenversicherung (GRV): Pflicht für Angestellte, freiwillig für Selbstständige – Rürup ergänzt oder ersetzt die GRV für Selbstständige.

Um die Rürup-Rente richtig einzuordnen, hilft ein direkter Vergleich mit den wichtigsten Alternativen. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist für Arbeitnehmer Pflicht, für Selbstständige grundsätzlich freiwillig – bestimmte Berufsgruppen wie Handwerker oder Künstler sind jedoch ebenfalls pflichtversichert. Für Selbstständige, die nicht der GRV angehören, übernimmt die Rürup-Rente funktional die Rolle der Basisversorgung: Sie bietet ähnliche steuerliche Behandlung und ebenso eine lebenslange Rente, ist aber privat organisiert und marktabhängig.

Die Riester-Rente funktioniert anders: Hier gibt es staatliche Zulagen (Grundzulage plus Kinderzulagen), und der Steuervorteil ergibt sich – falls er die Zulagen übersteigt – über die Günstigerprüfung. Das System ist an ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder Beamtenstatus geknüpft. Für Selbstständige ohne GRV-Pflichtversicherung ist die Riester-Rente in der Regel gar nicht zugänglich. Für Beschäftigte mit geringem Einkommen (bis zur monatlichen Grenze von 603 Euro im Jahr 2026) kann Riester unter bestimmten Voraussetzungen interessant sein – für Selbstständige hingegen nicht.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ausschließlich über den Arbeitgeber zugänglich und damit für Selbstständige keine Option. Wer als Angestellter eine bAV über Entgeltumwandlung nutzt, spart Steuern und Sozialabgaben, ist aber an das Arbeitsverhältnis gebunden. ETF-Sparpläne oder private Rentenversicherungen ohne staatliche Förderung bieten demgegenüber maximale Flexibilität: Du kannst jederzeit auf das Kapital zugreifen, es vererben oder übertragen. Der Nachteil: Keine Steuerersparnis in der Ansparphase; Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Steuer). Für Selbstständige mit hohem Grenzsteuersatz ist die Rürup-Rente daher oft die steuerlich effizientere Lösung für den Kernbaustein der Altersvorsorge – ergänzt durch flexiblere Anlageformen.

AspektWorauf es ankommt
Gesetzliche Rentenversicherung (GRV): Pflicht für Angestellte, freiwillig für Selbstständige – Rürup ergänzt oder ersetzt die GRV für Selbstständige.,
Riester-Rente: Staatliche Zulage statt reinem Steuervorteil; an sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis geknüpft – für Selbstständige meist ungeeignet.,
Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Nur für Arbeitnehmer über den Arbeitgeber; Rürup ist für Selbstständige die funktionale Alternative.,
Private Rentenversicherung / ETF-Sparplan: Kein Steuervorteil in der Ansparphase, dafür mehr Flexibilität bei der Auszahlung.,
Für Selbstständige oder Freelancer: Kombination aus Rürup (Steuer) + ETF-Sparplan (Flexibilität) kann sinnvoll sein – abhängig von der Einkommenssituation.,

Rürup-Rente für Sparer und Berufseinsteiger: Wann macht ein früher Einstieg Sinn?

Bei niedrigem Einkommen ist der Steuervorteil gering – ein früher Abschluss kann sich dennoch lohnen, wenn die Beiträge flexibel gehalten werden.

Die Frage, ob sich ein Rürup-Vertrag in der Anfangsphase des Berufslebens oder bei geringem Einkommen lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten – sie hängt stark von der individuellen Einkommenssituation ab. Wer ausschließlich über geringes oder kein zu versteuerndes Einkommen verfügt, profitiert steuerlich zunächst kaum. In diesem Fall sind die langen Laufzeiten und die eingeschränkte Flexibilität des Vertrags ein echtes Gegenargument.

Anders sieht es für Selbstständige aus: Wer als Freelancer, Content Creator, Online-Tutor oder in der IT-Branche tätig ist und ein zu versteuerndes Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags von 12.348 Euro (2026, ledig) erzielt, kann mit Rürup-Beiträgen schon früh Steuern sparen. Besonders attraktiv wird es, wenn das selbstständige Einkommen bereits in Bereiche vordringt, in denen der Grenzsteuersatz deutlich anzieht. Hier lohnt es sich, die konkrete Steuersituation mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater durchzurechnen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird.

Wer dauerhaft selbstständig bleibt oder in einem Beruf arbeitet, der typischerweise hohe Einkommen mit sich bringt, profitiert von einem früh abgeschlossenen Vertrag vor allem durch den Zinseszinseffekt: Lange Laufzeiten steigern die Kapitalakkumulation erheblich, selbst wenn die Beiträge in den ersten Jahren gering sind. Als Faustregel gilt: Ein Rürup-Einstieg macht steuerlich dann wirklich Sinn, wenn der aktuelle Grenzsteuersatz deutlich über dem erwarteten Besteuerungsanteil der späteren Rente liegt – also wenn du heute vergleichsweise viel Steuern zahlst und im Alter voraussichtlich weniger zahlen wirst.

Für Berufseinsteiger in der Angestellten-Karriere, die langfristig selbstständig werden möchten, kann es sinnvoll sein, einen Rürup-Vertrag mit niedrigen Anfangsbeiträgen und hoher Flexibilität zu beginnen und die Einzahlungen später zu steigern. Wichtig: Nicht alle Verträge sind gleich flexibel – Beitragsflexibilität, Pausierungsmöglichkeiten und Kostenstruktur sollten vor Abschluss sorgfältig geprüft werden.

AUF EINEN BLICK

  • Selbstständige (z. B. Freelancer, Youtuber, Online-Tutoren) sollten prüfen, ob ein Rürup-Vertrag ihre Steuerlast senken kann.
  • Wer langfristig selbstständig bleibt, profitiert langfristig von einem früh abgeschlossenen Vertrag – Beitragszeiten summieren sich.
  • Als Faustregel gilt: Sinnvoll ab einem Grenzsteuersatz, der deutlich über dem erwarteten Besteuerungsanteil im Rentenalter liegt.
  • Nutze den Rentenlücken-Rechner, um deinen persönlichen Vorsorgebedarf einzuschätzen, bevor du einen Vertrag in Betracht ziehst.

Rürup-Vertrag richtig wählen: Checkliste für den Vergleich

Kostenstruktur prüfen: Effektivkosten (Reduction in Yield, RIY) laut Produktinformationsblatt vergleichen.

Nicht jede Rürup-Rente ist gleich – die Unterschiede zwischen den Produkten auf dem Markt sind erheblich. Besonders wichtig ist die Kostenstruktur: Im Produktinformationsblatt findest du die sogenannte Reduction in Yield (RIY), auch als Effektivkosten bezeichnet. Diese Kennzahl gibt an, um wie viele Prozentpunkte die jährliche Rendite durch Kosten reduziert wird. Hohe RIY-Werte fressen über Jahrzehnte einen signifikanten Teil des Kapitals auf – ein Vergleich verschiedener Anbieter ist daher unerlässlich.

Bei der Investmentstrategie stehen grundsätzlich zwei Varianten zur Wahl: klassische Rentenversicherungen mit garantiertem Rentenfaktor und fondsgebundene Basisrenten (oft mit ETF-Anlagen). Fondsgebundene Varianten bieten in der Regel höhere Renditechancen und niedrigere Kosten, tragen aber auch das Marktrisiko. Wer eine fondsgebundene Rürup-Rente mit günstigen ETFs wählt, kann langfristig von den Renditechancen des Kapitalmarkts profitieren – sollte aber beachten, dass der garantierte Rentenanteil geringer ausfällt als bei klassischen Policen.

Außerdem solltest du prüfen, ob der Vertrag optionale Zusatzbausteine wie Hinterbliebenenschutz oder eine Rentengarantiezeit anbietet und wie diese die Kosten beeinflussen. Ein Hinterbliebenenschutz stellt sicher, dass im Todesfall vor Rentenbeginn (oder in den ersten Jahren der Rentenphase) ein Teil des Kapitals an Angehörige ausgezahlt wird – er ist besonders für Menschen mit Familie relevant. Diese Zusatzoptionen erhöhen jedoch die laufenden Kosten und sollten nur dann gewählt werden, wenn sie tatsächlich zur Lebenssituation passen.

AUF EINEN BLICK

  • Investmentstrategie: Fondsgebundene ETF-Basisrente oft kostengünstiger als klassische Variante – Rendite-Risiko-Profil beachten.
  • Flexibilität der Beiträge: Kann ich Beiträge pausieren, reduzieren oder erhöhen?
  • Hinterbliebenenschutz und Rentengarantiezeit optional vereinbaren – erhöht jedoch die Kosten.
  • Zertifizierungspflicht: Nur BaFin-zertifizierte Basisrentenverträge sind steuerlich anerkannt – auf Zertifizierungsnummer achten.

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Häufige Fragen

Ja, als Berufseinsteiger kannst du eine Rürup-Rente abschließen, sofern du über steuerpflichtiges Einkommen verfügst, da die Beiträge nur dann steuerlich absetzbar sind. Ohne eigenes Einkommen ist der Vertrag zwar möglich, aber der steuerliche Vorteil entfällt weitgehend.

Der Steuervorteil hängt von deinem persönlichen Steuersatz und dem jährlichen Gesamtbeitrag ab, der für 2026 gesetzlich festgelegt ist. Je höher dein Grenzsteuersatz ist, desto mehr sparst du, wobei die Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Nein, eine vorzeitige Auszahlung des angesparten Kapitals aus einer Rürup-Rente ist grundsätzlich nicht möglich. Das Gesetz schreibt vor, dass die Leistungen erst ab dem vereinbarten Rentenbeginn als lebenslange Rente oder als Auszahlungsplan mit anschließender Teilverrentung erfolgen dürfen.

Wenn du vor Rentenbeginn stirbst, geht das angesparte Kapital in der Regel an deine Hinterbliebenen, sofern du eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart hast. Ohne eine solche Absicherung verfällt das Kapital zugunsten der Versichertengemeinschaft, wobei der Gesetzgeber für Ehepartner und Kinder bestimmte Regelungen vorsieht.

Die Rürup-Rente ist im Rahmen des Bürgergeldes grundsätzlich nicht geschützt, da sie nicht wie die Riester-Rente als gefördertes Altersvorsorgevermögen gilt. Im Leistungsbezug wird das angesparte Kapital als verwertbares Vermögen angerechnet, wobei es jedoch Freibeträge gibt, die je nach Lebensalter und Lebenssituation variieren.

Der Hauptunterschied liegt in der staatlichen Förderung: Die Riester-Rente wird mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert, während die Rürup-Rente nur über den Sonderausgabenabzug steuerlich begünstigt ist. Zudem ist das Kapital bei der Rürup-Rente nicht vererbbar oder beleihbar, während Riester-Verträge flexibler in der Auszahlung sind.

Die Rürup-Rente wird im Alter mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, wobei der steuerpflichtige Anteil der Rente von deinem Rentenbeginn abhängt. Für Rentenbeginn ab 2026 gilt ein Besteuerungsanteil, der gesetzlich festgelegt ist und mit jedem Jahrgang steigt, bis er bei 100 Prozent liegt.

Es gibt klassische Rentenversicherungen mit garantierten Leistungen, fondsgebundene Varianten mit Kapitalmarktchancen sowie Hybridmodelle, die beide Ansätze kombinieren. Zudem sind Auszahlungspläne mit anschließender Teilverrentung möglich, wobei die Wahl der Variante von deiner Risikobereitschaft und deinen Renditeerwartungen abhängt.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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