Wachstumschancengesetz Warum die Basisrente jetzt noch attraktiver wird
Was das Wachstumschancengesetz für deine Basisrente bedeutet – Steuervorteile, neue Grenzen & was Studierende jetzt wissen müssen. Jetzt Rentenrechner nutzen.
- Das Wachstumschancengesetz ist ein Steuerreformpaket des Bundes, das unter anderem Verbesserungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit der Basisrente (Rürup-Rente) enthält.
- Die Basisrente ist die einzige staatlich geförderte private Altersvorsorge, die auch Selbstständige, Freiberufler:innen und Studierende ohne gesetzliche Rentenansprüche nutzen können.
- Für junge Erwachsene ist diese Reform besonders relevant, weil früh eingezahlte Beiträge vom Zinseszinseffekt maximal profitieren.
- Das Gesetz wurde 2024 verabschiedet und entfaltet seine Wirkung schrittweise – Änderungen bei den Höchstbeiträgen und der Absetzbarkeit greifen ab dem jeweils gültigen Veranlagungsjahr.
Basisrente und Wachstumschancengesetz: Was du jetzt wissen musst
Das Wachstumschancengesetz ist ein Steuerreformpaket des Bundes, das unter anderem Verbesserungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit der Basisrente (Rürup-Rente) enthält.
Das Wachstumschancengesetz verbessert die steuerliche Absetzbarkeit von Basisrenten-Beiträgen spürbar – und macht die sogenannte Rürup-Rente besonders für Selbstständige, Freiberufler:innen und alle mit steuerpflichtigem Einkommen zu einem der attraktivsten Vorsorgewege überhaupt.
AUF EINEN BLICK
- Die Basisrente ist die einzige staatlich geförderte private Altersvorsorge, die auch Selbstständige, Freiberufler:innen und Personen ohne gesetzliche Rentenansprüche nutzen können.
- Für jüngere Erwachsene ist diese Reform besonders relevant, weil früh eingezahlte Beiträge vom Zinseszinseffekt maximal profitieren.
- Das Gesetz wurde 2024 verabschiedet und entfaltet seine Wirkung schrittweise – Änderungen bei den Höchstbeiträgen und der Absetzbarkeit greifen ab dem jeweils gültigen Veranlagungsjahr.
| Kennzahl (2026) | Wert |
|---|---|
| Rürup-Höchstbetrag | 30.826 € (Ledige) / 61.652 € (Zusammenveranlagte) |
| Riester-Höchstbetrag | 2.100 € / Jahr (inkl. Zulagen) |
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Was das Wachstumschancengesetz ist – und warum es die Basisrente berührt
Beiträge zur Basisrente sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar – bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag, der sich jährlich anpasst.
Das Wachstumschancengesetz ist ein umfangreiches Steuerreformpaket des Bundes, das im März 2024 nach einem längeren parlamentarischen Prozess verabschiedet wurde. Ziel war es unter anderem, steuerliche Hemmnisse für Investitionen abzubauen, Unternehmen zu entlasten und gleichzeitig einzelne Regelungen für Privatpersonen anzupassen. Zu letzteren gehört auch die Weiterentwicklung der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen – und damit direkt die Basisrente, auch bekannt als Rürup-Rente.
Die Basisrente ist die einzige staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die nicht an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geknüpft ist. Das macht sie zum bevorzugten Instrument für Selbstständige und Freiberufler:innen, die keinen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) haben – und zunehmend auch für Menschen, die nebenberuflich eigene Einkünfte erzielen. Das Gesetz entfaltet seine Wirkung schrittweise: Bestimmte Änderungen an den Höchstbeträgen und an der Anrechenbarkeit gelten ab dem jeweiligen Veranlagungsjahr, für das der Bescheid ergeht.
Für Sparer:innen und Anleger:innen ist das Timing dieser Reform besonders bedeutsam. Wer früh einzahlt, profitiert am stärksten vom Zinseszinseffekt: Ein früh investierter Beitrag hat Jahrzehnte Zeit, um zu wachsen. Gleichzeitig ist der steuerliche Hebel in einer Lebensphase mit noch überschaubarem Einkommen verständlicherweise kleiner – doch selbst moderate Absetzbeträge können einen Unterschied machen, wenn das Einkommen bereits über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026, ledig) liegt und damit Einkommensteuer anfällt.
AUF EINEN BLICK
- Das Wachstumschancengesetz hebt diesen Höchstbetrag bzw. dessen vollständige Anrechenbarkeit weiter an, sodass mehr Beiträge die Steuerlast senken.
- Bereits vor dem Gesetz waren Beiträge zu einem hohen Prozentsatz absetzbar; die Reform schließt die verbleibende Lücke schneller als ursprünglich geplant.
- Für Sparer:innen mit Nebenverdienst oder zusätzlichen Einkünften lohnt sich eine frühe Einzahlung, weil auch kleine Beträge steuerlich wirken können.
- Wichtig: Der effektive Steuervorteil hängt vom individuellen Grenzsteuersatz ab – bei niedrigem Einkommen ist der direkte Spareffekt gering, der langfristige Vorsorgeeffekt bleibt aber bestehen.
Wie sich die steuerliche Absetzbarkeit der Basisrente durch das Wachstumschancengesetz verändert
Die Riester-Rente setzt sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder bestimmte andere Fördervoraussetzungen voraus – viele Verbraucher:innen erfüllen diese nicht.
Beiträge zur Basisrente können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden – geregelt in § 10 Abs. 3 EStG. Der absetzbare Höchstbetrag orientiert sich am maximalen Beitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung und wird regelmäßig angepasst. Das Besondere: Bereits vor dem Wachstumschancengesetz war ein großer Teil dieser Beiträge absetzbar, doch die ursprüngliche Regelung sah vor, dass die vollständige 100-prozentige Absetzbarkeit erst schrittweise bis 2025 erreicht würde. Das Wachstumschancengesetz hat diese Entwicklung an entscheidenden Stellen beschleunigt und rechtlich präzisiert.
Konkret bedeutet das: Beiträge zur Basisrente können – im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrags – nun vollständig als Sonderausgaben abgezogen werden. Für Personen, die Einkommensteuer zahlen, senkt das direkt die Steuerlast. Die genauen Euro-Grenzen für die Veranlagungsjahre 2025 und 2026 sind beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) und im jährlichen Bundessteuerblatt nachzulesen – sie werden jeweils neu bekanntgegeben und sollten nicht aus inoffiziellen Quellen übernommen werden.
Für Sparer:innen mit Nebeneinkommen ist dabei ein wichtiger Punkt zu beachten: Nicht der gesetzliche Höchstbetrag, sondern das eigene zu versteuernde Einkommen ist in der Regel der limitierende Faktor. Wer beispielsweise als Freelancer:in 18.000 Euro im Jahr verdient, liegt zwar über dem Grundfreibetrag (12.348 Euro ledig, 2026), hat aber nur einen relativ kleinen steuerpflichtigen Spielraum. Dennoch lohnt sich das Einzahlen: Jeder Euro, der die Steuerbemessungsgrundlage senkt, spart reale Steuern – und fließt stattdessen in die eigene Altersvorsorge.
Auch für Verbraucher:innen mit zusätzlichen Einkünften kann die Basisrente relevant werden. Bestimmte Einnahmen wie Stipendien sind zwar in der Regel steuerfrei, aber wer daneben Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt, zahlt möglicherweise Einkommensteuer auf diese Einkünfte. In solchen Fällen kann der Sonderausgabenabzug für Basisrenten-Beiträge einen echten finanziellen Unterschied machen – auch wenn der Betrag überschaubar ist.
AUF EINEN BLICK
- Die Basisrente dagegen steht grundsätzlich allen offen, die Einkommensteuer zahlen oder steuerpflichtige Einkünfte haben.
- Für Verbraucher:innen mit Freelance-Jobs oder Nebenselbstständigkeit kann die Basisrente der direktere Weg in die steuerlich geförderte Vorsorge sein.
- Nachteil Basisrente: Das Kapital ist nicht vererbbar, nicht beleihbar und nicht kündbar – es wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt.
- Fazit: Die Basisrente ist kein Allheilmittel, aber für bestimmte Profile (Selbstständige, hohe Nebeneinnahmen) eine ernst zu nehmende Option.
Basisrente oder Riester-Rente – was ist die bessere Wahl?
Der steuerlich abziehbare Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG) orientiert sich am Beitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung und wird jährlich angepasst.
Diese Frage stellen sich viele Menschen, die erstmals über Altersvorsorge nachdenken. Die Antwort hängt entscheidend von der jeweiligen Lebenssituation ab. Die Riester-Rente setzt voraus, dass man unmittelbar zulagenberechtigt ist – das sind in erster Linie Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Viele Selbstständige, Freiberufler:innen oder Teilzeitbeschäftigte erfüllen diese Voraussetzung nicht, weil sie nicht oder nur geringfügig beschäftigt sind oder selbstständig arbeiten. Damit entfällt ein wesentlicher Teil des Riester-Fördervorteils.
Die Basisrente dagegen steht grundsätzlich jeder Person offen, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und steuerpflichtige Einkünfte erzielt. Es gibt keine Koppelung an die GRV oder einen bestimmten Beschäftigungsstatus. Für Selbstständige, Freiberufler:innen, Teilzeitkräfte oder Personen mit ersten unternehmerischen Aktivitäten kann die Basisrente der direktere Weg in die steuerlich geförderte Vorsorge sein – sofern die Einkommensteuer-Voraussetzung erfüllt ist.
Allerdings hat die Basisrente einen zentralen Nachteil, den man kennen muss: Das eingezahlte Kapital ist weder vererbbar (mit begrenzten Ausnahmen über Zusatzvereinbarungen) noch beleihbar oder kündbar. Es wird ausschließlich als lebenslange Leibrente ausgezahlt – frühestens ab dem 62. Lebensjahr für Verträge, die vor 2012 abgeschlossen wurden, beziehungsweise ab 63 Jahren für neuere Verträge. Das bedeutet: Wer heute mit 22 Jahren eine Basisrente abschließt, bindet sein Geld sehr langfristig. Diese Inflexibilität sollte man nüchtern abwägen, bevor man sich für diesen Vorsorgeweg entscheidet.
Kurzum: Für Personen ohne GRV-Pflichtmitgliedschaft und mit steuerpflichtigem Einkommen kann die Basisrente sinnvoller sein als die Riester-Rente. Für Angestellte mit Pflichtversicherung in der GRV kann Riester wiederum attraktiv werden – hier lohnt sich ein genauer Vergleich, idealerweise mit einer unabhängigen Beratung bei der Verbraucherzentrale.
AUF EINEN BLICK
- Das Wachstumschancengesetz beschleunigt die vollständige Absetzbarkeit: Ab einem bestimmten Veranlagungsjahr können Einzahlungen zu 100 % als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
- Die genauen Euro-Grenzen für 2025 und 2026 sind bei der Bundesfinanzverwaltung bzw. im Einkommensteuergesetz (BMF) nachzulesen – sie werden jährlich im Bundessteuerblatt bekanntgegeben.
- Für Personen mit geringem zu versteuernden Einkommen ist nicht der Höchstbetrag, sondern das eigene Einkommensniveau der limitierende Faktor.
- Tipp: Mit dem Rentenlücken-Rechner kannst du simulieren, wie frühe Beiträge langfristig auf deine Versorgungslücke wirken.
Höchstbeiträge, Abzugsgrenzen und was das für dich konkret bedeutet
Eine fondsgebundene Basisrente (z. B. in ETFs) kombiniert den Steuervorteil der Rürup-Rente mit den Renditechancen des Kapitalmarkts.
Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Abs. 3 EStG richtet sich nach dem Beitragssatz und der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung und wird jährlich durch das BMF im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Das Wachstumschancengesetz hat dafür gesorgt, dass die vollständige Anrechenbarkeit dieser Beiträge früher eintritt als ursprünglich vorgesehen – ein echter Vorteil für alle, die hohe Beiträge einzahlen können.
Für viele Sparer:innen ist allerdings weniger der Höchstbetrag als das eigene Einkommensniveau entscheidend. Wer im Jahr 2026 als ledige Person zum Beispiel 20.000 Euro aus selbstständiger Tätigkeit verdient, liegt nach Abzug von Betriebsausgaben und dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro nur mit einem Teil dieses Einkommens in der Steuerpflicht. Entsprechend kleiner ist der sinnvoll einsetzbare Basisrenten-Beitrag. Das bedeutet aber keinesfalls, dass sich ein Abschluss nicht lohnt – im Gegenteil: Gerade weil in jungen Jahren oft mehr Spielraum für Beitragsanpassungen besteht, kann man flexibel reagieren, wenn das Einkommen später steigt.
Für Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht ist das Bild ein anderes: Da keine GRV-Beiträge den Höchstbetrag schmälern, können sie den vollen gesetzlichen Maximalbetrag ausschöpfen. Dieser Hebel ist erheblich und macht die Basisrente für Selbstständige zum zentralen Altersvorsorge-Instrument. Wer als Arbeitnehmer:in oder in einem anderen rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, muss seine GRV-Beiträge bei der Berechnung des abzugsfähigen Höchstbetrags berücksichtigen.
AUF EINEN BLICK
- Das Wachstumschancengesetz enthält auch Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Investmentfonds – das beeinflusst indirekt die Nachsteuerrendite fondsgebundener Rentenprodukte.
- Für junge Sparer ist ein langer Anlagehorizont entscheidend: Kursschwankungen können über Jahrzehnte ausgeglichen werden.
- Risiko-Hinweis: Fondsgebundene Produkte unterliegen Marktrisiken – die spätere Rentenhöhe ist nicht garantiert, sofern kein Garantieprodukt gewählt wird.
- Die Auswahl konkreter Anbieter oder Produkte ist keine Aufgabe dieser Seite – für eine persönliche Beratung wende dich an eine unabhängige Verbraucherberatung oder einen zugelassenen Versicherungsvermittler (§ 34d GewO).
Fondsgebundene Basisrente: Was das Wachstumschancengesetz für ETF-Sparer bedeutet
Klassische Arbeitnehmer:innen zahlen Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung – ihr steuerlicher Spielraum für die Basisrente ist entsprechend kleiner.
Eine fondsgebundene Basisrente – umgangssprachlich oft als ETF-Rürup bezeichnet – kombiniert den Steuervorteil des Sonderausgabenabzugs mit den Renditechancen des Kapitalmarkts. Anstatt in klassische Versicherungsprodukte mit garantiertem Mindestzins zu investieren, fließen die Beiträge in Aktien- oder Mischfonds, häufig in kostengünstige ETFs. Das kann langfristig zu deutlich höheren Renditen führen als konservative Garantieprodukte – bringt aber auch Marktrisiken mit sich.
Das Wachstumschancengesetz enthält neben den Altersvorsorge-Regelungen auch Anpassungen im Investmentsteuerrecht, die die steuerliche Behandlung von Fonds betreffen. Diese Änderungen beeinflussen indirekt die Nachsteuerrendite fondsgebundener Rentenprodukte, da innerhalb eines Basisrenten-Mantels aufgelaufene Erträge während der Ansparphase steuerlich anders behandelt werden als Erträge auf einem normalen Depot. Konkret profitieren fondsgebundene Basisrenten davon, dass Kursgewinne und Dividenden innerhalb des Versicherungsmantels nicht der Abgeltungsteuer von 25 Prozent unterliegen – die Versteuerung erfolgt erst bei Rentenbezug, und dann nur mit dem Ertragsanteil.
Für junge Sparer ist der lange Anlagehorizont einer fondsgebundenen Basisrente ein entscheidender Vorteil. Wer mit 23 Jahren beginnt, hat gut 40 Jahre Zeit, Kursschwankungen auszusitzen und vom langfristigen Wachstum der Aktienmärkte zu profitieren. Historisch gesehen haben breit gestreute Aktienindizes über solche Zeiträume positive Renditen erzielt – eine Garantie für die Zukunft ist das jedoch nicht. Wichtig: Ohne Garantiebaustein ist die spätere Rentenhöhe von der Wertentwicklung der gewählten Fonds abhängig. Wer Planungssicherheit bevorzugt, sollte Produkte mit Beitragsgarantie in Betracht ziehen, muss dabei aber in der Regel Abstriche bei der Renditeerwartung machen.
AUF EINEN BLICK
- Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht haben den größten steuerlichen Hebel bei der Basisrente, weil keine GRV-Beiträge angerechnet werden.
- Personen mit Nebenverdienst in Selbstständigkeit (z. B. als Freelancer:in, Influencer:in, Gründer:in) fallen oft in diese Kategorie.
- Auch Arbeitnehmer:innen mit geringfügiger Beschäftigung sind in der Regel rentenversicherungspflichtig – das ist bei der Planung zu berücksichtigen.
- Eine individuelle steuerliche Beratung durch Steuerberater:innen oder Lohnsteuerhilfevereine ist bei der konkreten Entscheidung unerlässlich.
Rentenversicherungspflicht, Selbstständigkeit & Vorsorge: Wer profitiert am meisten?
Schritt 1: Prüfe, ob du steuerpflichtige Einkünfte hast (Nebenjob, Freelance, Einnahmen über dem Freibetrag).
Nicht alle Sparer:innen und Anleger:innen befinden sich in derselben Ausgangssituation – und das ist entscheidend für die Frage, ob und wie viel die Basisrente bringt. Klassische Arbeitnehmer:innen zahlen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese GRV-Beiträge werden auf den steuerlichen Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen angerechnet und verringern damit den Spielraum für zusätzliche Basisrenten-Beiträge. Der steuerliche Effekt ist also kleiner als bei Selbstständigen – aber nicht null.
Den größten steuerlichen Hebel haben Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht. Dazu gehören viele Freiberufler:innen, Solo-Selbstständige und Gründer:innen, die nicht in einem rentenversicherungspflichtigen Beruf tätig sind. Für diese Gruppe kann die Basisrente der effektivste Weg sein, Steuern zu sparen und gleichzeitig Altersvorsorge aufzubauen – zumal sie keinen Arbeitgeberzuschuss zur GRV erhalten. Das Wachstumschancengesetz stärkt diesen Vorteil, indem es die vollständige Absetzbarkeit beschleunigt und vereinfacht.
Personen mit Teilzeit-Selbstständigkeit – etwa als Influencer:in, Berater:in, Entwickler:in oder kreative:r Freelancer:in – fallen oft in eine interessante Grauzone: Sie haben steuerpflichtige Einkünfte, sind aber noch nicht oder nur begrenzt rentenversicherungspflichtig. Genau für diese Gruppe kann die Basisrente besonders attraktiv sein. Wer jedoch unsicher ist, ob und wie viel GRV-Beiträge anfallen, sollte das zunächst klären – zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung oder einer Steuerberatung.
Auch der Blick auf den Grundfreibetrag hilft bei der Einschätzung: Wer im Jahr 2026 als ledige Person weniger als 12.348 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, zahlt keine Einkommensteuer – und profitiert damit auch nicht direkt vom Sonderausgabenabzug der Basisrente. In diesem Fall lohnt es sich, zunächst andere Vorsorgewege zu prüfen oder mit dem Einstieg in die Basisrente zu warten, bis das Einkommen steigt.
AUF EINEN BLICK
- Schritt 2: Berechne deine voraussichtliche Steuerlast – nur wer Steuern zahlt, profitiert direkt vom Sonderausgabenabzug.
- Schritt 3: Nutze den Rentenlücken-Rechner, um deine spätere Versorgungslücke zu schätzen und zu verstehen, wie viel Eigenvorsorge sinnvoll ist.
- Schritt 4: Lass dich unabhängig beraten (Verbraucherzentrale, Steuerberatung), bevor du einen Vertrag abschließt – Basisrenten-Verträge sind langfristig und nicht kündbar.
- Schritt 5: Behalte Gesetzesänderungen im Blick – die Höchstbeträge passen sich jährlich an, informiere dich jedes Jahr neu beim BMF oder deiner Steuerberatung.
Schritt für Schritt: So nutzt du die neuen Regelungen sinnvoll
Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen deiner voraussichtlichen gesetzlichen Rente und dem Betrag, den du im Alter zum Leben brauchst.
Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme der eigenen Einkommenssituation. Hast du steuerpflichtige Einkünfte? Das kann ein Nebenjob über dem Minijob-Limit von 603 Euro pro Monat (2026) sein, eine Freelance-Tätigkeit, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder auch Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (ledig). Wer keine Steuern zahlt, profitiert kurzfristig nicht vom Sonderausgabenabzug – kann aber trotzdem in eine Basisrente einzahlen und damit langfristig Kapital aufbauen.
Zweiter Schritt: Schätze deine voraussichtliche Steuerlast ab. Dafür reicht eine grobe Rechnung: Bruttoeinkommen minus Werbungskosten (oder Betriebsausgaben bei Selbstständigen) minus Grundfreibetrag ergibt grob das zu versteuernde Einkommen. Auf diesen Betrag wird Einkommensteuer fällig – und genau hier setzt der Sonderausgabenabzug an. Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto größer der Steuerspar-Effekt pro eingezahltem Euro.
Dritter Schritt: Berechne deine Rentenlücke. Denn der beste Steuervorteil nützt wenig, wenn du nicht weißt, wie viel du im Alter eigentlich brauchst und wie viel die gesetzliche Rentenversicherung – wenn überhaupt – dazu beiträgt. Der StudySmarter Rentenlücken-Rechner hilft dir, auf Basis deines aktuellen Einkommens und Alters eine erste Orientierung zu bekommen – kostenlos und ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist kein Finanzplan, aber eine solide Grundlage für das Gespräch mit Fachleuten.
Vierter und wichtigster Schritt: Lass dich unabhängig beraten, bevor du einen Vertrag abschließt. Basisrenten-Verträge sind langfristig, nicht kündbar und individuell sehr unterschiedlich ausgestaltet – von den Kosten über die Fondsauswahl bis hin zu den Garantiebausteinen. Die Verbraucherzentralen bieten günstige und produktneutrale Beratung an. Auch eine Steuerberatung kann helfen, den konkreten Steuervorteil für deine Situation zu berechnen.
AUF EINEN BLICK
- Je früher du mit der Vorsorge beginnst, desto kleiner muss dein monatlicher Beitrag sein – das Wachstumschancengesetz macht jeden eingezahlten Euro steuerlich wirksamer.
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Häufige Fragen
Das Wachstumschancengesetz passt die steuerliche Förderung der Basisrente an, indem es den Abzug der Beiträge als Sonderausgaben schrittweise erhöht und die steuerliche Behandlung in der Auszahlungsphase anpasst. Konkret wird der förderfähige Höchstbetrag für die Beiträge zur Basisrente in den kommenden Jahren angehoben, sodass Sie als Anleger:in mehr von Ihren Einzahlungen steuerlich absetzen können. Die Änderungen zielen darauf ab, die Attraktivität der Basisrente als Altersvorsorgeinstrument zu stärken, ohne jedoch die grundlegende Struktur des Vertrags zu verändern.
Ja, Verbraucher:innen können grundsätzlich eine Basisrente abschließen, sofern Sie über ein eigenes zu versteuerndes Einkommen verfügen, etwa aus einer selbstständigen Tätigkeit oder einem Angestelltenverhältnis. Der Abschluss ist nicht an eine bestimmte Berufsgruppe gebunden, sondern steht allen gesetzlich rentenversicherten Personen offen. Allerdings sollten Sie bedenken, dass die Beiträge nur dann steuerlich wirksam sind, wenn Sie überhaupt Einkommensteuer zahlen, was bei geringem Einkommen oft nicht der Fall ist.
Der steuerliche Höchstbetrag für die Basisrente wird schrittweise angehoben, wobei für das Jahr 2025 und 2026 die genauen Werte gesetzlich festgelegt sind, aber hier keine konkreten Zahlen genannt werden können. Allgemein gilt, dass der absetzbare Anteil der Beiträge zur Basisrente in diesen Jahren weiter steigt, bis er in einem späteren Jahr den vollen Betrag erreicht. Die genauen Beträge entnehmen Sie bitte der aktuellen Steuertabelle oder einem Steuerberater, da sie sich jährlich ändern.
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, richtet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, während die Riester-Rente für alle gesetzlich Rentenversicherten, Beamte und bestimmte andere Gruppen konzipiert ist. Bei der Basisrente sind die Beiträge als Sonderausgaben absetzbar, aber die Auszahlungen in der Rentenphase sind voll steuerpflichtig, während bei der Riester-Rente die Beiträge aus versteuertem Einkommen stammen und die Renten nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Zudem ist die Basisrente nicht kündbar und das Kapital kann nicht vorzeitig ausgezahlt werden, während die Riester-Rente unter bestimmten Bedingungen eine Teilauszahlung erlaubt.
Für Teilzeitbeschäftigte kann eine Basisrente sinnvoll sein, wenn Sie ein regelmäßiges Einkommen haben und Steuern zahlen, da Sie dann die Beiträge absetzen können. Allerdings ist der steuerliche Vorteil bei geringem Einkommen oft minimal, sodass Sie die langfristige Bindung und die fehlende Flexibilität berücksichtigen sollten. Wenn Sie später in ein Vollzeitarbeitsverhältnis wechseln, bleibt die Basisrente bestehen und kann weitergeführt werden, was ein Vorteil sein kann.
Nein, eine Basisrente kann nicht gekündigt werden, und eine vorzeitige Auszahlung des angesparten Kapitals ist grundsätzlich nicht möglich, da das Gesetz dies ausschließt. Sie können den Vertrag lediglich beitragsfrei stellen, das heißt, Sie zahlen keine weiteren Beiträge mehr, aber das Kapital bleibt bis zum Rentenbeginn gebunden. In Ausnahmefällen, etwa bei schwerer Krankheit oder Erwerbsminderung, kann eine Verrentung oder Auszahlung erfolgen, jedoch nur unter strengen Voraussetzungen.
Das Wachstumschancengesetz hat keine spezifischen Änderungen für fondsgebundene Basisrenten vorgesehen, sondern wirkt sich allgemein auf die steuerliche Behandlung aller Basisrenten aus. Die Fondsanlage innerhalb der Basisrente bleibt weiterhin möglich, und die Erträge aus den Fonds sind in der Ansparphase steuerfrei, werden aber in der Auszahlungsphase voll besteuert. Die Anpassungen durch das Gesetz betreffen vor allem die Höhe der absetzbaren Beiträge und nicht die Anlageform selbst.
In der Ansparphase müssen Sie bei der Basisrente beachten, dass Sie nur dann einen steuerlichen Vorteil haben, wenn Sie überhaupt Einkommensteuer zahlen, was bei einem geringen Einkommen oft nicht der Fall ist. Wenn Sie keine Steuern zahlen, sind die Beiträge zur Basisrente wirkungslos, da Sie nichts absetzen können, und Sie sollten prüfen, ob eine andere Anlageform sinnvoller ist. Zudem sollten Sie sich bewusst sein, dass die späteren Rentenzahlungen voll steuerpflichtig sind, was Ihre Steuerlast im Alter erhöhen kann.
Quellen & Stand 09.07.2026
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