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FinanzbildungRiester-Rente9 Min.

Riester-Rente kündigen Optionen, Folgen und Alternativen

Riester-Rente kündigen oder ruhend stellen? Wir zeigen Studierenden alle Optionen, Konsequenzen & Alternativen – inkl. Förderrückzahlung & Checkliste.

Riester-RenteRechnerWarum Studierende
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Geringes Einkommen im Studium macht laufende Beiträge oft schwer tragbar
  • Unsicherheit über zukünftige Berufswahl und Rentenanwartschaften
  • Viele wissen nicht, dass es mildere Alternativen zur Kündigung gibt
  • Kündigung ist oft die teuerste Option – dieser Abschnitt schafft Überblick

Riester-Rente kündigen: Was du wirklich verlierst – und was du stattdessen tun kannst

Geringes Einkommen im Studium macht laufende Beiträge oft schwer tragbar

Eine Kündigung des Riester-Vertrags klingt nach einer schnellen Lösung, wenn das Geld im Studium knapp ist. Doch sie ist fast immer die teuerste Option: Alle staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteile müssen zurückgezahlt werden, und der ausgezahlte Betrag ist sofort steuerpflichtig. Bevor du diesen Schritt gehst, solltest du alle milderen Alternativen kennen.

Das Wichtigste auf einen Blick: Wer seinen Riester-Vertrag kündigt, muss sämtliche erhaltenen Grundzulagen, Kinderzulagen und steuerlichen Erstattungen vollständig zurückzahlen. Das angesparte Guthaben abzüglich dieser Rückforderungen wird sofort im Auszahlungsjahr einkommensteuerpflichtig. In den meisten Fällen ist eine Beitragsfreistellung – also das „Ruhendstellen" – die deutlich klügere und günstigere Alternative.

AUF EINEN BLICK

  • Unsicherheit über zukünftige Berufswahl und Rentenanwartschaften
  • Viele wissen nicht, dass es mildere Alternativen zur Kündigung gibt
  • Kündigung ist oft die teuerste Option – dieser Abschnitt schafft Überblick
Kennzahl (2026)Wert
Riester-Höchstbetrag2.100 € / Jahr (inkl. Zulagen)
Rürup-Höchstbetrag30.826 € (Ledige) / 61.652 € (Zusammenveranlagte)

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Warum Studierende über das Kündigen ihrer Riester-Rente nachdenken

Bei Kündigung wird der Vertrag aufgelöst und das angesparte Kapital ausgezahlt

Das Studium bringt finanzielle Engpässe mit sich, die kaum zu unterschätzen sind. Miete, Semesterbeitrag, Lehrmaterialien und Lebenshaltungskosten belasten das monatliche Budget erheblich – da erscheint ein Riester-Vertrag, der regelmäßige Einzahlungen erfordert, schnell wie ein unnötiger Luxus. Viele Studierende haben ihren Vertrag noch vor dem Studium abgeschlossen, etwa während einer Ausbildung oder einem frühen Berufseinstieg, und fragen sich nun, ob die Fortführung überhaupt sinnvoll ist.

Hinzu kommt die Unsicherheit über die eigene berufliche Zukunft. Wer noch nicht weiß, ob er nach dem Studium als Angestellter, Selbstständiger oder gar im Ausland arbeiten wird, zweifelt zu Recht an der Passgenauigkeit eines Produkts, das speziell auf rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer zugeschnitten ist. Riester-Förderung setzt grundsätzlich voraus, dass man in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist – eine Bedingung, die viele Studierende schlicht nicht erfüllen.

Das größte Problem dabei: Die wenigsten wissen, dass es zwischen „weiterzahlen wie bisher" und „kündigen" noch mehrere sinnvolle Zwischenlösungen gibt. Die Kündigung ist zwar rechtlich jederzeit möglich, aber sie ist fast immer mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Dieser Artikel erklärt dir, was bei einer Kündigung konkret passiert, wie hoch die Rückforderungen ausfallen können und welche Alternativen du zuerst ernsthaft prüfen solltest.

AUF EINEN BLICK

  • Alle erhaltenen staatlichen Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage) müssen vollständig zurückgezahlt werden
  • Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug werden rückwirkend erhoben (nachgelagerte Besteuerung entfällt, aber früher gewährte Erstattungen werden zurückgefordert
  • Der ausgezahlte Betrag ist voll einkommensteuerpflichtig im Auszahlungsjahr
  • Mögliche Abschluss- und Verwaltungskosten wurden bereits entnommen und kommen nicht zurück

Was passiert wirklich, wenn du deinen Riester-Vertrag kündigst?

Kinderzulage: erhöhter Betrag pro Kind bei vor 2008 geborenem Kind vs.

Eine Kündigung des Riester-Vertrags führt zur vollständigen Vertragsauflösung. Der Anbieter – also die Versicherung, die Bank oder die Fondsgesellschaft – zahlt das bis dahin angesparte Kapital aus. Klingt zunächst unkompliziert, ist es aber nicht: Denn ein erheblicher Teil dieses Guthabens bestand aus staatlichen Fördergeldern, die nun zurückgefordert werden.

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beim Bundeszentralamt für Steuern erfährt automatisch von der Kündigung und leitet die Rückforderung ein. Du erhältst also nicht den vollen angesparten Betrag, sondern nur das Guthaben abzüglich aller gewährten Grundzulagen und Kinderzulagen sowie abzüglich der Steuervorteile, die du über den Sonderausgabenabzug erhalten hast. Diese Rückforderung kann sich über mehrere Jahre Vertragslaufzeit summieren und ist häufig höher, als die Betroffenen erwarten.

Obendrauf kommt die Steuerpflicht: Das verbleibende, tatsächlich ausgezahlte Kapital – also das, was nach Abzug der Rückforderungen noch übrig bleibt – unterliegt der vollen Einkommensteuer im Jahr der Auszahlung. Dieses Prinzip heißt nachgelagerte Besteuerung und war eigentlich für die spätere Rentenphase gedacht. Wer vorzeitig kündigt, zieht diese Steuerlast auf einen Schlag vor. Je nachdem, wie hoch dein sonstiges Einkommen im Kündigungsjahr ist, kann das steuerlich schmerzhaft werden. Liegt dein Gesamteinkommen inklusive der Auszahlung über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (ledig, 2026), fällt Einkommensteuer an.

AUF EINEN BLICK

  • Steuererstattungen aus dem Sonderausgabenabzug werden über eine Günstigerprüfung vom Finanzamt zurückgefordert
  • Rückforderung erfolgt automatisch über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beim Bundeszentralamt für Steuern
  • Tipp: Kontoauszug der ZfA anfordern, um genaue Summe aller erhaltenen Zulagen zu kennen

Förderrückzahlung: Was du konkret zurückzahlen musst

Beitragsfreistellung (ruhend stellen): Vertrag bleibt bestehen, keine weiteren Einzahlungen nötig – Kapital und bereits gewährte Zulagen bleiben erhalten

Die staatliche Förderung im Riester-System besteht aus mehreren Bausteinen, die alle im Falle einer Kündigung zurückgefordert werden. Zunächst gibt es die Grundzulage, die jährlich an jede unmittelbar zulagenberechtigte Person ausgezahlt wird. Daneben existiert die Kinderzulage, die sich je nach Geburtsjahr des Kindes unterscheidet: Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, fällt sie höher aus als für früher geborene Kinder. Wer über mehrere Jahre Kinder-Zulagen erhalten hat, muss mit einer entsprechend höheren Rückforderungssumme rechnen.

Neben den Zulagen werden auch die Steuervorteile zurückgefordert, die du über den Sonderausgabenabzug erlangt hast. Das Finanzamt prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug zu einer Steuererstattung geführt hat, die über den Zulagenbetrag hinausging. Wenn das der Fall war, wird dieser Mehrbetrag ebenfalls zurückgefordert – allerdings nicht doppelt, da Zulage und Steuervorteil miteinander verrechnet werden. Trotzdem kann die Gesamtbelastung aus Rückforderung und sofortiger Versteuerung der Restzahlung dazu führen, dass du unter dem Strich deutlich weniger erhältst, als du selbst eingezahlt hast.

Die Abwicklung läuft vollautomatisch über die ZfA. Du wirst nicht gesondert aufgefordert, die Rückzahlung selbst zu überweisen – der Anbieter zieht die Rückforderungsbeträge direkt von der Auszahlungssumme ab und führt sie an die ZfA ab. Das klingt praktisch, bedeutet aber auch, dass du erst im Nachgang siehst, wie viel tatsächlich bei dir ankommt. Umso wichtiger ist es, die Höhe der erhaltenen Zulagen vorab bei deinem Anbieter oder direkt bei der ZfA zu erfragen.

AUF EINEN BLICK

  • Beitrag reduzieren: Mindestbeitrag einzahlen– Mindestbeitragsprozentsatz vom Bruttoeinkommen
  • Anbieterwechsel: Vertrag zu günstigerem Anbieter übertragen, Guthaben wird mitgenommen – keine Förderrückzahlung
  • Förderschädliche vs. förderunschädliche Entnahme: Nur für selbst genutztes Wohneigentum ('Wohnriester') sind förderunschädliche Entnahmen möglich
  • Ruhendstellung ist für Studierende mit temporär niedrigem Einkommen meist die sinnvollste Option

Alternativen zur Kündigung – was Experten wirklich empfehlen

Zulage erhält, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist – typischerweise bei sozialversicherungspflichtigem Job neben dem Studium

Die mit Abstand populärste Alternative zur Kündigung ist die Beitragsfreistellung. Du stellst deinen Vertrag „ruhend": Es müssen keine weiteren Beiträge eingezahlt werden, der Vertrag läuft aber weiter. Das bereits angesparte Kapital bleibt vollständig erhalten, und die bislang erhaltenen Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden. Für Studierende, die vorübergehend kein Geld für Einzahlungen haben, ist das die naheliegendste Lösung. Du kannst den Vertrag später – etwa nach dem Berufseinstieg – wieder aktivieren und regulär besparen.

Eine weitere Option ist die Beitragsreduzierung. Wenn du weiterhin die staatliche Grundzulage erhalten möchtest, reicht es unter Umständen, einen Mindestbeitrag vom rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen einzuzahlen. Vorsicht: Im Studium bist du häufig gar nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung – prüfe daher zuerst, ob du überhaupt aktuell zulagenberechtigt bist, bevor du Mindestbeiträge kalkulierst. Ein Minijob bis zur Grenze von 603 Euro monatlich (Stand 2026) begründet in der Regel keine Pflichtversicherung in der Rentenversicherung, wenn der Arbeitnehmer sich davon befreit hat.

Wer mit der Leistung oder den Kosten seines aktuellen Anbieters unzufrieden ist, kann einen Anbieterwechsel vornehmen. Das gesamte Guthaben wird dabei auf einen anderen Riester-Anbieter übertragen. Die erhaltenen Zulagen müssen dabei nicht zurückgezahlt werden, da kein Kapital entnommen, sondern lediglich umgeschichtet wird. Achte allerdings darauf, dass manche Anbieter Wechselgebühren erheben und dass du die Übertragungsfristen und -modalitäten genau prüfst.

Eine Sonderrolle spielt der sogenannte Wohnriester: Hierbei können Berechtigte Kapital aus dem Riester-Vertrag förderunschädlich für selbst genutztes Wohneigentum entnehmen. Diese Entnahme ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft und löst steuerliche Pflichten in der Rentenphase aus. Für Studierende ohne Eigenheim ist dieser Weg in der Regel nicht relevant, sollte aber langfristig im Hinterkopf behalten werden.

AUF EINEN BLICK

  • Studierende ohne sozialversicherungspflichtigen Job sind in der Regel nicht unmittelbar zulageberechtigt
  • Mittelbar zulagenberechtigt: Ehepartner/eingetragene Lebenspartner eines Berechtigten
  • Fehlende Zulagenberechtigung im Studium bedeutet: keine neuen Zulagen, aber der Vertrag läuft weiter
  • Nach Studienende und Berufseintritt lebt die Zulagenberechtigung automatisch wieder auf

Wer ist als Studierende:r überhaupt zulagenberechtigt?

Schritt 1: Vertragsdokumente und Kontoübersicht bei deinem Anbieter heraussuchen

Die Riester-Förderung ist an eine Bedingung geknüpft, die viele Studierende nicht erfüllen: Man muss unmittelbar zulageberechtigt sein, also in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Typischerweise ist das bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern der Fall. Studierende, die ausschließlich ein Vollzeitstudium absolvieren und keinen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob haben, sind in aller Regel nicht unmittelbar zulageberechtigt.

Wer jedoch neben dem Studium einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht – also einem Job, der über die Minijob-Grenze von 603 Euro monatlich hinausgeht und damit rentenversicherungspflichtig ist – kann durchaus weiterhin Anspruch auf die Grundzulage haben. In diesem Fall lohnt sich auch das Einzahlen des Mindestbeitrags, um die Zulage nicht zu verlieren. Der Mindestbeitrag berechnet sich als prozentualer Anteil vom rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen; genaue Prozentsätze sind beim Anbieter oder der ZfA zu erfragen, da sie vom individuellen Förderfall abhängen.

Es gibt außerdem den Status der mittelbaren Zulageberechtigung: Wer mit einem unmittelbar zulagenberechtigten Ehe- oder Lebenspartner zusammenlebt und selbst einen Riester-Vertrag hat, kann ebenfalls Zulagen erhalten – wenn der Partner einen eigenen Mindestbeitrag einzahlt. Für unverheiratete Studierende ohne entsprechenden Partner ist dieser Weg verschlossen. In jedem Fall läuft der einmal abgeschlossene Riester-Vertrag weiter, auch wenn keine neuen Zulagen hinzukommen – das Kapital wird weiterhin verzinst oder investiert, je nach Vertragsart.

AUF EINEN BLICK

  • Schritt 2: Zulagen-Kontoauszug bei der ZfA anfordern – so kennst du die Rückzahlungssumme
  • Schritt 3: Steuerlichen Einfluss abschätzen – Auszahlungsbetrag im Kündigungsjahr zu versteuern
  • Schritt 4: Schriftliche Kündigung an den Anbieter (per Einschreiben/mit Empfangsbestätigung
  • Schritt 5: Rückzahlungsbescheid der ZfA abwarten und einplanen

Schritt für Schritt: So kündigst du deinen Riester-Vertrag formell

ETF-Sparplan: flexibel, keine staatliche Förderung, aber volle Kapitalverfügbarkeit

Falls du nach sorgfältiger Abwägung aller Alternativen zur Überzeugung gelangt bist, dass die Kündigung für dich die richtige Entscheidung ist, solltest du strukturiert vorgehen. Im ersten Schritt sammelst du alle relevanten Vertragsdokumente: die ursprüngliche Vertragspolice, aktuelle Kontoauszüge zum angesparten Guthaben und alle bisherigen Mitteilungen vom Anbieter über gewährte Zulagen. So verschaffst du dir einen Überblick über den Ist-Zustand deines Vertrags.

Im zweiten Schritt empfiehlt es sich, bei der ZfA oder direkt beim Anbieter einen Zulagen-Kontoauszug anzufordern. Dieser zeigt dir, welche Zulagen in welchen Jahren gutgeschrieben wurden und welcher Rückforderungsbetrag im Falle einer Kündigung auf dich zukommt. Ohne diese Information tappst du bei der finanziellen Planung im Dunkeln. Erst wenn du weißt, wie viel du zurückzahlen müsstest und wie hoch das verbleibende Guthaben nach Abzug dieser Beträge ausfällt, kannst du eine fundierte Entscheidung treffen.

Drittens solltest du den steuerlichen Effekt abschätzen. Das nach Abzug der Rückforderungen verbleibende Auszahlungskapital wird im Kündigungsjahr als Einkommen versteuert. Liegt dein Gesamteinkommen im Jahr der Kündigung inklusive dieser Zahlung über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (ledig, 2026), fällt Einkommensteuer an. Je höher dein sonstiges Einkommen in diesem Jahr, desto höher der anwendbare Steuersatz. Eine kurze Überschlagsrechnung oder ein Gespräch mit einer Steuerberatungsstelle der Universität kann hier sehr hilfreich sein.

Im vierten Schritt erfolgt die formelle Kündigung: Schreibe ein schriftliches Kündigungsschreiben an deinen Anbieter und schicke es per Einschreiben mit Rückschein oder mit einer anderweitig nachweisbaren Zustellung. Bewahre den Nachweis sorgfältig auf. Eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist gibt es für Riester-Verträge in der Regel nicht – der Vertrag kann jederzeit außerordentlich beendet werden, aber prüfe die genauen Bedingungen in deinen Vertragsunterlagen. Manche Anbieter sehen vertragliche Fristen vor.

AspektWorauf es ankommt
ETF-Sparplan: flexibelkeine staatliche Förderung, aber volle Kapitalverfügbarkeit
Betriebliche Altersvorsorge (bAV): erst relevant nach Berufseintritt,
Rürup-Rente: steuerlich interessantaber noch unflexibler als Riester
Fazit: Riester lohnt sich langfristig vor allem für Angestellte mit Kindern – für Singles mit unsicherer Berufsperspektive oft nicht optimal,
Altersvorsorge-Entscheidung früh treffen: Rentenrechner nutzen, um Versorgungslücke zu verstehen,

Riester im Vergleich zu anderen Vorsorgeoptionen

Berechne mit dem StudySmarter Rentenrechner, wie groß deine persönliche Rentenlücke ist

Um die Entscheidung pro oder contra Riester sinnvoll einordnen zu können, lohnt ein kurzer Blick auf die Alternativen. Ein ETF-Sparplan bietet maximale Flexibilität: Du kannst jederzeit einzahlen oder pausieren, das angesparte Kapital ist theoretisch jederzeit verfügbar, und du bist an keinerlei staatliche Förderauflagen gebunden. Auf realisierte Kursgewinne fällt Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent an, wobei der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro jährlich (ledig) steuerfrei bleibt. ETF-Sparpläne eignen sich besonders für Studierende mit unklarer Berufsperspektive, weil sie keine langfristigen Bindungen erfordern.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für Studierende in der Regel noch kein Thema – sie setzt eine Beschäftigung voraus und entfaltet ihre volle Wirkung erst nach dem Berufseinstieg, wenn Arbeitgeber Pflichtanteile beisteuern. Die Rürup-Rente wiederum ist steuerlich besonders attraktiv für Selbstständige und Gutverdiener, aber noch unflexibler als Riester: Eine Auszahlung vor dem Rentenalter ist grundsätzlich ausgeschlossen, eine Kündigung nicht möglich – lediglich eine Beitragsfreistellung.

Das Fazit für Studierende ist ernüchternd, aber ehrlich: Riester lohnt sich langfristig am stärksten für rentenversicherungspflichtige Angestellte mit Kindern, die über viele Jahre hohe Zulagen und Steuervorteile akkumulieren. Für Singles ohne Kinder, mit unsicherer Beschäftigungsperspektive oder mit dem Wunsch nach Flexibilität ist Riester oft nicht das optimale Instrument. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine sofortige Kündigung sinnvoll ist – das Ruhendstellen kostet nichts und bewahrt das bisher aufgebaute Kapital.

AUF EINEN BLICK

  • Entscheide auf Basis konkreter Zahlen, ob Riester für dich weiterhin sinnvoll ist
  • Hole dir kostenlose unabhängige Beratung z.B. bei Verbraucherzentralen, bevor du kündigst
  • Ruhendstellen statt kündigen: In vielen Fällen die klügere Wahl – prüfe diese Option zuerst

Versorgungslücke verstehen und dann handeln

Bevor du voreilig einen Schlussstrich unter deinen Riester-Vertrag ziehst, solltest du deine persönliche Altersvorsorge-Situation in den Blick nehmen. Die Rentenlücke – also die Differenz zwischen gesetzlicher Rente und tatsächlichem Bedarf im Alter – ist für viele junge Menschen erschreckend groß. Und gerade wer im Studium wenig oder gar nicht in die Rentenkasse einzahlt, häuft schon in jungen Jahren ein Minus an. Eine Kündigung des Riester-Vertrags vergrößert diese Lücke zusätzlich, ohne dass das ausgezahlte Kapital wirklich substanziell hilft.

Die klügste Reihenfolge: Stelle den Vertrag zunächst beitragsfrei, hole dir eine kostenlose unabhängige Beratung – etwa bei der Verbraucherzentrale – und berechne dann auf Basis konkreter Zahlen, ob Riester langfristig für dich passt. Erst wenn du all das abgewogen hast und die Kündigung trotzdem die richtige Entscheidung bleibt, gehe diesen Schritt – und dann strukturiert und nachweisbar schriftlich.

Jetzt deine Rentenlücke berechnen: Nutze den StudySmarter Rentenrechner, um zu verstehen, wie groß deine persönliche Vorsorgelücke wirklich ist. Auf Basis dieser Zahlen kannst du fundiert entscheiden, ob du deinen Riester-Vertrag ruhend stellst, weiterführst oder – als letzte Option – kündigst. Zur Rentenlücken-Berechnung →

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Häufige Fragen

Eine Kündigung Ihres Riester-Vertrags ist grundsätzlich möglich, führt aber in der Regel zu erheblichen Nachteilen. Sie müssen alle erhaltenen Zulagen und die Steuervorteile zurückzahlen, und die Erträge aus dem Vertrag werden nachträglich besteuert.

Bei einer Kündigung beenden Sie den Vertrag endgültig und erhalten das verfügbare Kapital ausgezahlt, wobei Sie staatliche Förderungen zurückzahlen müssen. Beim Ruhenlassen zahlen Sie keine Beiträge mehr, der Vertrag bleibt aber bestehen und kann später wieder aktiviert werden, ohne dass Förderungen zurückgefordert werden.

Bei einer Kündigung müssen Sie die gesamten erhaltenen Zulagen und den Steuervorteil aus der Sonderausgabenabsetzung an das Finanzamt zurückzahlen. Zusätzlich werden die in der Ansparphase erwirtschafteten Erträge mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz nachversteuert.

Als Studierende:r sind Sie nur dann zulagenberechtigt, wenn Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind oder eine andere förderfähige Beschäftigung ausüben. Ohne eigene rentenversicherungspflichtige Einkünfte und ohne Kinderzulage haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf die Grundzulage.

Ja, Sie können Ihren Riester-Vertrag zu einem anderen Anbieter wechseln, indem Sie eine sogenannte Übertragung beantragen. Der neue Anbieter übernimmt Ihr angespartes Kapital inklusive der Förderungen, und der Wechsel ist für Sie kostenlos, wenn Sie den Vertrag mindestens drei Jahre bespart haben.

Bei einem Umzug ins Ausland hängt die weitere Behandlung Ihres Riester-Vertrags vom Zielland und der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Innerhalb der EU bleibt die Förderung in der Regel erhalten, außerhalb der EU kann die Rückzahlung der Zulagen drohen, es sei denn, Sie sind weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland.

Eine formelle Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber Ihrem Anbieter, wobei keine gesetzliche Frist einzuhalten ist, aber der Vertrag meist zum Ende des Monats oder Quartals endet. Sie müssen keine besondere Begründung angeben, aber beachten Sie, dass der Anbieter Ihnen eine Abrechnung und die Mitteilung über die Rückzahlung der Förderung zusendet.

Für Studierende lohnt sich Riester nur noch in Ausnahmefällen, etwa wenn Sie Kinderzulagen erhalten oder ein sehr niedriges Einkommen haben und die vollen Zulagen sichern können. In den meisten Fällen übersteigen die Kosten und die spätere Besteuerung den Vorteil, sodass alternative Vorsorgeformen wie ein ETF-Sparplan oft attraktiver sind.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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