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FinanzenSteuern Was Tun Wenn Der Grundsteuerbescheid Kommt
FinanzbildungWas10 Min.

Grundsteuerbescheid ist da – was du jetzt Schritt für Schritt tun solltest

Grundsteuerbescheid erhalten? So prüfst du Bescheid & Frist, legst Einspruch ein und vermeidest Fehler – der Ratgeber & junge Eigentümer 2026.

GrundsteuerbescheidRechnerGrundsteuerbescheid
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Ruhe bewahren – der Bescheid ist zunächst nur eine Zahlungsaufforderung der Gemeinde
  • Wichtig: Grundsteuer betrifft dich nur als Eigentümer:in oder wenn sie über Nebenkosten (WEG, Vermietung) umgelegt wird
  • Eingangsdatum notieren – daran hängen alle Fristen
  • Als Studierende:r meist relevant bei geerbter Immobilie, Eigentumswohnung oder als Vermieter:in eines Zimmers

Grundsteuerbescheid im Briefkasten – und jetzt?

Ruhe bewahren – der Bescheid ist zunächst nur eine Zahlungsaufforderung der Gemeinde

Du hast Post vom Finanzamt oder deiner Gemeinde bekommen und weißt nicht genau, was du damit anfangen sollst? Keine Panik: Der Grundsteuerbescheid ist zunächst nur eine Zahlungsaufforderung – aber er enthält Fristen, die du kennen musst, und Zahlen, die du unbedingt prüfen solltest.

Das Wichtigste auf einen Blick: Notiere sofort das Eingangsdatum, prüfe alle Angaben sorgfältig, markiere Zahlungstermine und Einspruchsfrist in deinem Kalender – und lege im Zweifel fristwahrend Einspruch ein, auch wenn du die Begründung erst nachreichst.

AUF EINEN BLICK

  • Wichtig: Grundsteuer betrifft dich nur als Eigentümer:in oder wenn sie über Nebenkosten (WEG, Vermietung) umgelegt wird
  • Eingangsdatum notieren – daran hängen alle Fristen
  • Für dich als Eigentümer:in oder Vermieter:in relevant – etwa bei einer geerbten Immobilie, einer Eigentumswohnung oder einer vermieteten Einliegerwohnung. Wenn du unsicher bist, was tun wenn der grundsteuerbescheid nicht kommt, hilft ein Blick in die Unterlagen oder ein Anruf bei der Gemeinde.

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Grundsteuerbescheid erhalten – so reagierst du richtig

Grundsteuerwertbescheid (Finanzamt): legt den Wert des Grundstücks fest

Wenn der Grundsteuerbescheid ins Haus flattert, ist die erste und wichtigste Handlung denkbar simpel: Ruhe bewahren und das Eingangsdatum notieren. Denn von diesem Datum hängen alle nachgelagerten Fristen ab – insbesondere die Einspruchsfrist, die du unter keinen Umständen verpassen solltest. Schreib das Datum direkt auf den Bescheid oder fotogra­fiere ihn mit deinem Smartphone, damit du es später zweifelsfrei belegen kannst.

Grundsteuer betrifft dich als Privatperson nur dann direkt, wenn du Eigentümer:in einer Immobilie oder eines Grundstücks bist. Das klingt für viele zunächst weit weg – aber es gibt durchaus realistische Szenarien: eine geerbte Eigentumswohnung, ein gemeinsam mit Verwandten gehaltenes Grundstück, eine Einliegerwohnung im selbst genutzten Haus oder ein ererbtes Haus, das du weiter vermietest. In diesen Fällen bist du direkt zahlungspflichtig. Wenn du dagegen nur zur Miete wohnst, kann die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung auf dich umgelegt werden – das ist zwar ärgerlich, aber kein Grund, selbst aktiv zu werden. Falls du unsicher bist, was du tun sollst, wenn der Grundsteuerbescheid nicht kommt, hilft ein Blick auf die Fristen und die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Finanzamt.

Hebe den Bescheid an einem sicheren Ort auf und lege ihn nicht einfach zur Seite. Behördenpost mit Fristen gehört sofort bearbeitet – oder zumindest sofort im Kalender vermerkt. Wer den Bescheid ignoriert, riskiert Säumniszuschläge und verliert das Recht auf Einspruch, ohne je die Möglichkeit gehabt zu haben, Fehler korrigieren zu lassen.

AspektWorauf es ankommt
Grundsteuerwertbescheid (Finanzamt): legt den Wert des Grundstücks fest,
Grundsteuermessbescheid (Finanzamt): rechnet mit der Steuermesszahl,
Grundsteuerbescheid (Gemeinde/Stadt): wendet den Hebesatz an und nennt den Zahlbetrag,
Fehler in den ersten beiden Bescheiden wirken sich auf den finalen Bescheid aus – hier ansetzen,

Welche drei Bescheide es gibt – und warum du sie nicht verwechseln solltest

Adresse, Aktenzeichen und Grundstücksdaten mit deinen Unterlagen abgleichen

Im Zusammenhang mit der Grundsteuer kursieren gleich drei verschiedene Bescheide, die von unterschiedlichen Behörden ausgestellt werden und jeweils eigene Rechtsmittelfristen haben. Das ist besonders seit der Grundsteuerreform 2022 wichtig zu verstehen, denn die Neubewertung aller Grundstücke hat zu einer Welle neuer Bescheide geführt.

Der Grundsteuerwertbescheid kommt vom Finanzamt und legt den neu berechneten Wert deines Grundstücks fest. Dieser Wert ist die Ausgangsgröße für alles Weitere. Der Grundsteuermessbescheid – ebenfalls vom Finanzamt – multipliziert diesen Wert mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl und ergibt den sogenannten Grundsteuermessbetrag. Erst der dritte Bescheid, der Grundsteuerbescheid der Gemeinde oder Stadt, wendet auf diesen Messbetrag den gemeindeeigenen Hebesatz an und nennt dir den tatsächlichen Zahlbetrag, den du schuldet.

Warum ist diese Unterscheidung so wichtig? Weil Fehler in den ersten beiden Bescheiden – etwa eine falsch angesetzte Grundstücksfläche oder eine falsche Gebäudeart – sich direkt und automatisch auf den finalen Zahlbetrag auswirken. Der Einspruch muss dann beim jeweils ausstellenden Amt eingelegt werden: gegen den Wert- oder Messbescheid beim Finanzamt, gegen den Grundsteuerbescheid bei der Gemeinde. Wer nur beim falschen Amt Einspruch einlegt, verliert womöglich die Frist beim richtigen.

AUF EINEN BLICK

  • Angesetzte Fläche, Grundstücksart und Nutzung kontrollieren
  • Berechnungsweg nachvollziehen: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz
  • Zahlungstermine und Ratenrhythmus prüfen
  • Bei Umlage auf Mieter: mit Nebenkostenabrechnung abgleichen

Den Bescheid Schritt für Schritt prüfen

Einspruch beim jeweils ausstellenden Amt einlegen (Finanzamt bzw. Gemeinde

Bevor du zahlst oder Einspruch einlegst, lohnt sich ein systematischer Blick auf den Inhalt des Bescheids. Fang mit den formalen Angaben an: Stimmen Name, Adresse und Aktenzeichen? Ist das richtige Grundstück bzw. die richtige Wohnung erfasst? Vergleiche die Angaben mit deinem Grundbuchauszug, dem Kaufvertrag oder dem Erbschein – je nachdem, wie du in den Besitz der Immobilie gekommen bist.

Im nächsten Schritt prüfst du die inhaltlichen Kerndaten: Welche Fläche wurde angesetzt? Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück? Stimmt die Nutzungsart? Gerade bei gemischt genutzten Objekten – etwa Wohnen und Gewerbe im selben Gebäude – können Fehler in der Kategorie schnell zu einer zu hohen Steuerlast führen. Auch Miteigentumsanteile, wie sie bei Eigentumswohnungen üblich sind, müssen korrekt abgebildet sein.

Dann geht es an den Berechnungsweg selbst: Grundsteuerwert multipliziert mit der Steuermesszahl ergibt den Grundsteuermessbetrag, dieser wiederum multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt die jährliche Grundsteuer. Dieser Rechenweg ist transparent und nachvollziehbar – wenn dir eine Zahl komisch vorkommt, rechne ihn selbst nach. Zum Abschluss prüfst du die Zahlungstermine: Grundsteuer wird in der Regel quartalsweise fällig, also jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November – manche Gemeinden weichen davon ab.

AUF EINEN BLICK

  • Es gilt eine gesetzliche Einspruchsfrist ab Bekanntgabe – Termin sofort einplanen
  • Schriftform bzw. elektronisch über ELSTER; Begründung nachreichen ist möglich
  • Einspruch hemmt die Zahlungspflicht nicht automatisch – ggf. Aussetzung der Vollziehung beantragen
  • Musterschreiben und Vereinsunterstützung (z. B. Steuerzahlerbund) prüfen

Einspruch einlegen – Frist, Form und Ablauf

Falsche Wohn- oder Grundstücksfläche

Hast du einen Fehler entdeckt oder bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit des Bescheids, hast du das Recht, Einspruch einzulegen. Die gesetzliche Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Als Bekanntgabedatum gilt in der Regel der dritte Tag nach dem Datum, das auf dem Bescheid vermerkt ist – also wenn der Bescheid das Datum 1. eines Monats trägt, gilt er am 4. als bekannt gegeben. Diese Drei-Tages-Fiktion ist im Gesetz verankert und gilt auch dann, wenn du den Brief früher erhalten hast.

Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch über das ELSTER-Portal beim zuständigen Amt eingehen – beim Finanzamt für den Wert- oder Messbescheid, bei der Gemeinde für den Grundsteuerbescheid. Eine formlose E-Mail genügt in der Regel nicht; nutze das offizielle Einspruchsformular oder verfasse ein klares Schreiben mit deinem Namen, der Steuernummer bzw. dem Aktenzeichen, dem Bescheiddatum und dem Satz, dass du Einspruch einlegst. Die Begründung darfst du nachreichen – wichtig ist, dass der Einspruch fristgerecht eingeht.

Achtung: Ein Einspruch hemmt die Zahlungspflicht nicht automatisch. Du musst die fälligen Beträge also weiterhin fristgerecht überweisen, selbst wenn du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist. Wenn du befürchtest, zu viel zu zahlen und das Geld nicht zurückzubekommen, kannst du gleichzeitig mit dem Einspruch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Dabei musst du glaubhaft machen, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen – das setzt eine belastbare Begründung voraus.

In der Vergangenheit gab es bundesweit Musterklageverfahren gegen die neue Grundsteuerberechnung, an denen sich viele Eigentümer:innen durch Einsprüche beteiligt haben. Informiere dich, ob ähnliche Verfahren auch für dein Bundesland noch relevant sein könnten – denn ein fristgerecht eingelegter Einspruch mit Verweis auf ein laufendes Musterverfahren kann das Ruhen deines Verfahrens bewirken, bis die grundlegende Rechtsfrage geklärt ist.

AUF EINEN BLICK

  • Veraltete oder falsche Grundstücksart
  • Nicht berücksichtigte Miteigentumsanteile
  • Doppelte Erfassung bei Eigentümerwechsel oder Erbfall
  • Rechenfehler bei Hebesatz-Anwendung durch die Gemeinde

Häufige Fehlerquellen im Grundsteuerbescheid

Zahlungstermine ergeben sich aus dem Bescheid der Gemeinde

Die Grundsteuerreform hat eine enorme Datenmenge neu erfasst und verarbeitet – Fehler sind dabei keine Seltenheit, sondern ein bekanntes Massenphänomen. Eine der häufigsten Fehlerquellen ist die falsch angesetzte Wohn- oder Nutzfläche. Dachschrägen, Keller oder nicht ausgebaute Räume werden unterschiedlich angerechnet; wenn du weißt, wie groß deine Wohnung oder dein Haus tatsächlich ist, lohnt sich der Vergleich mit dem angesetzten Wert im Bescheid unbedingt.

Ebenfalls häufig: eine veraltete oder falsche Grundstücksart. Wurde dein Haus als Einfamilienhaus errichtet, aber mittlerweile in eine Eigentumswohnung umgewandelt? Oder wurde ein ehemaliges Gewerbeobjekt zu Wohnzwecken umgenutzt? Solche Änderungen müssen im Bescheid korrekt abgebildet sein, weil sie die Steuermesszahl und damit den gesamten Berechnungsweg beeinflussen.

Bei Eigentumswohnungen in Gemeinschaften ist der Miteigentumsanteil entscheidend. Stimmt der angesetzte Bruchteil mit deinem Grundbucheintrag überein? Gerade nach einer Erbschaft oder einem Eigentümerwechsel passiert es, dass der alte und der neue Eigentümer vorübergehend doppelt erfasst werden. Das kann zu einer doppelten Zahlungsaufforderung führen – eine davon ist dann rechtswidrig und sollte sofort angefochten werden.

AUF EINEN BLICK

  • SEPA-Lastschrift vermeidet verpasste Fristen und Säumniszuschläge
  • Bei finanzieller Enge Stundung oder Ratenzahlung bei der Gemeinde beantragen
  • Zahlungsverzug kann Säumniszuschläge und Mahngebühren auslösen

Bezahlen – Termine, SEPA-Lastschrift und Ratenzahlung

Kein Bescheid bedeutet nicht automatisch keine Zahlungspflicht

Die Zahlungstermine ergeben sich direkt aus dem Grundsteuerbescheid deiner Gemeinde. In den meisten Fällen wird die Grundsteuer in vier gleichen Raten fällig – typischerweise zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres. Einige Gemeinden ermöglichen auf Antrag auch eine Jahreseinmalzahlung am 1. Juli. Lies den Bescheid genau, denn Abweichungen von diesen Standardterminen sind möglich.

Die einfachste und sicherste Zahlungsmethode ist das SEPA-Lastschriftmandat. Wenn du der Gemeinde einmalig ein solches Mandat erteilst, werden die Beträge automatisch von deinem Konto abgebucht – du musst nichts weiter veranlassen und kannst keine Frist mehr verpassen. Überziehungszinsen oder Säumniszuschläge entstehen so nicht. Den entsprechenden Antrag findest du in der Regel auf der Website deiner Gemeinde oder direkt im Anschreiben zum Grundsteuerbescheid.

Wer sich in einer finanziellen Engpasssituation befindet – etwa weil eine Erbschaft zwar eine Immobilie, aber keine Liquidität bringt – sollte nicht einfach die Zahlung aussitzen. Wende dich aktiv an die Gemeinde und beantrage Stundung oder Ratenzahlung. Gemeinden haben dabei Ermessen, helfen aber in der Regel kooperativ, wenn du frühzeitig und offen kommunizierst. Zahlungsverzug führt sonst zu Säumniszuschlägen und kann im schlimmsten Fall eine Zwangsvollstreckung einleiten.

AUF EINEN BLICK

  • Bei der Gemeinde nachfragen, ob und wann ein Bescheid ergeht
  • Adressänderung dem Finanzamt und der Gemeinde melden (häufige Ursache
  • Alte Bescheide gelten oft weiter, bis ein neuer erlassen wird – Zahlungen fortsetzen
  • Bei Neubau oder Kauf aktiv den Status erfragen

Was tun, wenn der Grundsteuerbescheid gar nicht kommt?

Bei vermieteter Immobilie kann Grundsteuer als Werbungskosten in der Anlage V geltend gemacht werden

Kein Bescheid im Briefkasten klingt zunächst nach einer angenehmen Situation – ist es aber nicht. Denn das Ausbleiben eines Bescheids bedeutet nicht automatisch, dass du keine Grundsteuer schuldest. Alte Bescheide gelten in der Regel fort, bis die Gemeinde einen neuen erlässt. Wer die Zahlungen deshalb einfach einstellt, riskiert Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen, obwohl er subjektiv das Richtige zu tun meinte.

Wenn du Eigentümer:in einer Immobilie bist und bisher keinen neuen Grundsteuerbescheid im Rahmen der Reform erhalten hast, solltest du aktiv bei der zuständigen Gemeinde nachfragen. Häufige Ursache für ausbleibende Post ist eine veraltete Adresse in den Behördenregistern. Teile sowohl dem Finanzamt als auch der Gemeinde jede Adressänderung schriftlich mit – am besten per Einschreiben, damit du einen Nachweis hast.

Auch bei einem Erbfall kann es zu Verzögerungen kommen: Bis das Finanzamt die Eigentumsübertragung verarbeitet und einen neuen Bescheid auf deinen Namen ausstellt, können Monate vergehen. In dieser Zeit solltest du idealerweise Kontakt zur Gemeinde halten und – falls erforderlich – die laufenden Zahlungen aufrechterhalten, um keine Rückstände entstehen zu lassen.

AUF EINEN BLICK

  • Bei Selbstnutzung grundsätzlich keine Absetzbarkeit
  • Bescheide und Zahlungsnachweise über mehrere Jahre aufbewahren
  • Zusammenhang mit deiner Steuererklärung im Blick behalten

Steuerlich absetzen und Belege sichern

Fristen im Kalender markieren und Bescheid prüfen

Eine gute Nachricht für alle, die ihre Immobilie vermieten: Die Grundsteuer ist als Werbungskosten in der Anlage V der Einkommensteuererklärung absetzbar. Das senkt deinen zu versteuernden Überschuss aus Vermietung und Verpachtung und damit deine Steuerlast. Maßgeblich ist dabei das Jahr, in dem du die Grundsteuer tatsächlich gezahlt hast – nicht das Jahr, für das sie erhoben wurde.

Wer die Immobilie selbst bewohnt, hat diese Möglichkeit grundsätzlich nicht. Die selbst genutzte Wohnung oder das selbst genutzte Haus gilt steuerlich nicht als Einkunftsquelle, sodass keine Werbungskosten angesetzt werden können. Einige Ausnahmen – etwa anteilige Absetzbarkeit bei gemischter Nutzung – solltest du mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater besprechen.

Unabhängig davon gilt: Alle Grundsteuerbescheide und Zahlungsnachweise solltest du über viele Jahre hinweg aufbewahren. Als Vermieter:in bist du in der Pflicht, deine Ausgaben gegenüber dem Finanzamt belegen zu können; als Selbstnutzer:in können Belege bei einem späteren Verkauf oder einer Erbschaft relevant werden. Ein gut sortiertes Immobilien-Ordner, physisch oder digital, ist keine Bürokratie, sondern kluges Selbstmanagement.

Im Gesamtbild deiner Finanzen solltest du die Grundsteuer immer zusammen mit anderen laufenden Kosten der Immobilie betrachten: Versicherungen, Hausgeld, Instandhaltungsrücklagen und eventuelle Finanzierungskosten. Wer das monatliche Budget realistisch plant, vermeidet böse Überraschungen – besonders dann, wenn Zahlungstermine und andere Ausgaben zusammenfallen.

AUF EINEN BLICK

  • Bei Zweifeln Einspruch fristwahrend einlegen
  • Verschaffe dir Überblick über deine gesamte Steuer- und Finanzsituation
  • Unser Brutto-Netto-Rechner hilft dir, dein verfügbares Einkommen realistisch zu planen

Was du jetzt konkret tun solltest

Der Grundsteuerbescheid ist kein Grund zur Panik – aber er verlangt deine Aufmerksamkeit. Notiere noch heute das Eingangsdatum und die Einspruchsfrist in deinem Kalender. Nimm dir dann eine ruhige Stunde, um alle Angaben im Bescheid systematisch mit deinen Unterlagen zu vergleichen: Fläche, Grundstücksart, Miteigentumsanteile und Berechnungsweg. Stimmt etwas nicht, lege fristwahrend Einspruch ein – die Begründung kannst du nachreichen.

Richte wenn möglich ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit Zahlungstermine nicht versehentlich verpasst werden. Wenn du die Immobilie vermietest, sichere den Bescheid für deine nächste Steuererklärung – er ist ein wertvoller Beleg für deine Werbungskosten. Und wenn du dir einen Überblick über deine gesamte Finanzsituation verschaffen möchtest, hilft dir unser Rechner dabei, dein verfügbares Nettoeinkommen realistisch einzuschätzen.

Dein nächster Schritt: Behalte nicht nur die Grundsteuer im Blick – plane dein gesamtes Budget mit einem klaren Kopf. Unser Brutto-Netto-Rechner zeigt dir schnell und unkompliziert, wie viel von deinem Einkommen am Ende des Monats wirklich übrig bleibt.
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Häufige Fragen

Gegen einen Grundsteuerbescheid kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Bescheid dir zugegangen ist, also meist mit dem Postdatum. Versäumst du die Frist, wird der Bescheid bestandskräftig, und eine spätere Änderung ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Ja, du musst die Grundsteuer auch dann bezahlen, wenn du Einspruch eingelegt hast. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung, das heißt, die Zahlungspflicht bleibt bis zu einer Entscheidung über deinen Einspruch bestehen. Nur in besonderen Härtefällen kannst du beim Finanzamt eine Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Wenn der Grundsteuerbescheid gar nicht bei dir ankommt, solltest du dich aktiv beim zuständigen Finanzamt melden und nachfragen. Das Finanzamt ist verpflichtet, den Bescheid zu erlassen, und kann dir eine Ausfertigung zusenden. Ohne Bescheid kannst du keine Einspruchsfrist wahren, also handle zeitnah, um Nachteile zu vermeiden.

Für den Einspruch ist der Grundsteuerwertbescheid entscheidend, denn er legt den Wert deines Grundstücks fest, auf dem die Grundsteuer basiert. Daneben gibt es den Grundsteuermessbescheid und den Grundsteuerbescheid, die ebenfalls angefochten werden können. In der Praxis solltest du gegen alle drei Bescheide Einspruch einlegen, wenn du den Wert oder die Berechnung angreifen willst.

Ja, die Grundsteuer betrifft auch dich als Eigentümer:in eines Grundstücks oder einer Wohnung. Wenn du nur zur Miete wohnst, zahlst du die Grundsteuer nicht direkt, sondern sie ist in deinen Nebenkosten enthalten. Als Mieter:in hast du aber kein direktes Einspruchsrecht gegen den Bescheid, das steht nur dem Eigentümer zu.

Die Grundsteuer selbst kannst du als Eigentümer:in nicht von der Einkommensteuer absetzen, wenn du die Immobilie selbst nutzt. Wenn du die Immobilie vermietest, zählt die Grundsteuer zu den Werbungskosten und mindert deine steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Für selbst genutztes Wohneigentum gibt es keine Abzugsmöglichkeit.

Ein Fehler in der Wohnfläche kann zu einem zu hohen Grundsteuerwert führen, den du mit einem Einspruch korrigieren lassen kannst. Du solltest den Fehler nachweisen, zum Beispiel mit einem Grundriss oder einem amtlichen Nachweis. Das Finanzamt wird dann den Bescheid anpassen, wenn die tatsächliche Fläche von der angegebenen abweicht.

Wenn du deine Grundsteuer zu spät zahlst, fallen Säumniszuschläge an, die pro angefangenem Monat der Verspätung berechnet werden. Bei einem verspäteten Bescheid durch das Finanzamt entstehen dir in der Regel keine Nachteile, da die Frist erst mit Bekanntgabe beginnt. Allerdings solltest du bei einer verspäteten Zahlung mit Mahngebühren und möglichen Vollstreckungsmaßnahmen rechnen.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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