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FinanzenSteuern Soli Abschaffung Bringt Zusaetzliches Sparpolster
FinanzbildungSoli8 Min.

Soli-Abschaffung So baut du mit dem Extra-Geld ein Sparpolster auf

Wie viel bringt dir die Soli-Abschaffung wirklich? Wir erklären, wer profitiert, wie hoch die Ersparnis ist und wie du das Geld clever anlegst.

Soli-Abschaffung: WasRechnerWas ist der
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Kurze historische Einordnung: Ursprung des Soli als Aufbau-Ost-Finanzierung seit den 1990er-Jahren
  • Stufenweise Abschaffung für die große Mehrheit der Steuerzahler:innen ab 2021
  • Wichtig: Für Besserverdienende gilt der Soli weiterhin – Freigrenze entscheidend
  • Warum das Thema für Studierende & Berufseinsteiger:innen besonders relevant wird, sobald das erste Gehalt fließt

Soli-Abschaffung: Was bleibt wirklich im Portemonnaie – und wie nutzt du es klug?

Kurze historische Einordnung: Ursprung des Soli als Aufbau-Ost-Finanzierung seit den 1990er-Jahren

Seit 2021 zahlt die große Mehrheit der Arbeitnehmer:innen in Deutschland keinen Solidaritätszuschlag mehr. Für Sparer:innen, Anleger:innen und alle, die neu ins Berufsleben starten, bedeutet das: Wer sein erstes Gehalt bezieht, startet oft direkt in eine Soli-freie Gehaltsabrechnung – und hat damit ein kleines, aber reales Extra-Potenzial, um ein Sparpolster aufzubauen.

Kurz zusammengefasst: Der Soli beträgt 5,5 % der fälligen Einkommensteuer – nicht des Bruttogehalts. Wer unterhalb der maßgeblichen Freigrenze beim zu versteuernden Einkommen bleibt, zahlt ihn gar nicht. Auf Kapitalerträge (Zinsen, ETF-Gewinne, Dividenden) fällt der Soli jedoch weiterhin an. Das eingesparte Geld lässt sich gezielt als Notgroschen, ETF-Sparplan oder zur schnelleren Tilgung privater Kredite einsetzen – jeden Monat ein kleiner Betrag, langfristig ein echter Unterschied.

AUF EINEN BLICK

  • Stufenweise Abschaffung für die große Mehrheit der Steuerzahler:innen ab 2021
  • Wichtig: Für Besserverdienende gilt der Soli weiterhin – Freigrenze entscheidend
  • Warum das Thema für alle Steuerzahler:innen besonders relevant wird, sobald das erste Gehalt fließt

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Was ist der Solidaritätszuschlag – und warum wurde er abgeschafft?

Drei Gruppen: vollständig befreit, Milderungszone, weiterhin zahlungspflichtig – abhängig vom zu versteuernden Einkommen

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 erstmals eingeführt, zunächst befristet, dann ab 1995 dauerhaft erhoben. Sein ursprünglicher Zweck war die Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung: Der Aufbau der Infrastruktur, Wirtschaft und öffentlichen Verwaltung in den ostdeutschen Bundesländern kostete über Jahrzehnte enorme Summen. Als direkte Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer war der Soli zweckgebunden gedacht – auch wenn er formal in den allgemeinen Bundeshaushalt floss. Jahrzehntelang zahlten ihn nahezu alle Steuerpflichtigen, egal ob Berufseinsteiger:in im ersten Job oder Führungskraft im gehobenen Management.

Mit dem Jahressteuergesetz 2021 vollzog die Bundesregierung dann einen weitreichenden Schritt: Für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahlenden wurde der Soli vollständig abgeschafft – oder zumindest stark reduziert. Die Abschaffung erfolgte nicht mit einem einzigen großen Schalter, sondern über eine erheblich angehobene Freigrenze: Wer unterhalb einer bestimmten Einkommensteuerschuld liegt, zahlt schlicht gar keinen Soli mehr. Für eine breite Milderungszone gilt eine gleitende Regelung, bevor der volle Satz von 5,5 % der Einkommensteuer wieder greift.

Für viele Steuerpflichtige ist diese Entwicklung aus einem simplen Grund besonders relevant: Sobald das erste reguläre Gehalt fließt oder sich das Einkommen verändert, beginnt das Thema Steuern plötzlich sehr konkret zu werden. Wer jetzt versteht, welche Abgaben auf dem Gehaltszettel erscheinen – und welche eben nicht mehr – kann gezielter planen. Der Soli ist dabei ein gutes Beispiel dafür, wie eine politische Entscheidung, die abstrakt klingt, sich im Alltag als monatlicher Spielraum auf dem Konto materialisieren kann. Diesen Spielraum gilt es zu erkennen und sinnvoll einzusetzen.

AUF EINEN BLICK

  • Freigrenze auf dem zu versteuernden Einkommen (nicht Brutto!): Einzelveranlagung vs. Zusammenveranlagung
  • Geringverdiener:innen, Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende: in der Regel vollständig befreit
  • Teilzeitkräfte: Einordnung je nach Jahreseinkommen erläutern
  • Kapitalerträge: Soli auf Abgeltungsteuer bleibt für alle – Bedeutung für Sparende

Wer zahlt keinen Soli mehr – und wer doch?

Rechenlogik verständlich erklären: Soli = Prozentzahl der Einkommensteuer (kein direkter Prozentsatz vom Brutto

Die entscheidende Größe ist nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen – also das, was nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und etwaigen Freibeträgen übrig bleibt. Auf dieser Basis berechnet das Finanzamt zunächst die Einkommensteuer, und erst auf diese Steuer wird dann der Soli von 5,5 % aufgeschlagen. Das bedeutet: Wer ohnehin wenig oder keine Einkommensteuer zahlt, hat automatisch auch keinen oder kaum Soli. Gerade wer gerade ins Berufsleben einsteigt oder sich beruflich neu orientiert und vielleicht noch Werbungskosten, Umzugskosten oder das Arbeitszimmer geltend machen kann, rutscht schnell in die soli-freie Zone.

Konkret lassen sich drei Gruppen unterscheiden: Die erste Gruppe ist vollständig befreit – das sind Menschen, deren Einkommensteuerschuld unterhalb der maßgeblichen Freigrenze liegt. Zur zweiten Gruppe gehören diejenigen in der sogenannten Milderungszone, wo der Soli gleitend ansteigt, um einen abrupten Sprung zu vermeiden. Die dritte Gruppe schließlich – Besserverdienende mit deutlich höherer Einkommensteuerlast – zahlt den Soli weiterhin in voller Höhe von 5,5 % auf ihre Einkommensteuer. Für diese dritte Gruppe ist die Abschaffung faktisch nicht spürbar.

Geringverdienende, Teilzeitbeschäftigte und Menschen mit niedrigem Einkommen sind in der Regel vollständig vom Soli befreit. Der Grund: Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt häufig unterhalb des Grundfreibetrags von 12.348 € (Einzelveranlagung, 2026), sodass überhaupt keine Einkommensteuer anfällt – und damit auch kein Soli. Wer als Minijobber:in maximal 603 € monatlich oder 7.236 € im Jahr verdient, bleibt schon allein durch diese Grenzen weit im steuerfreien Bereich. Wer nebenbei etwas mehr verdient, sollte im Einzelfall prüfen, ob und wie viel Einkommensteuer anfällt – spätestens die Steuererklärung schafft hier Klarheit. Bei Zusammenveranlagung (für Paare) verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 24.696 €, was den soli-freien Spielraum entsprechend ausweitet.

AUF EINEN BLICK

  • Beispielhafte Einkommensklassen für typische Berufseinsteiger:innen – ohne konkrete Euro-Beträge
  • Netto-Effekt: Zusammenspiel mit Lohnsteuer, Kirchensteuer und Sozialabgaben
  • Brutto-Netto-Rechner-Hinweis: Eigene Ersparnis individuell berechnen lassen

Wie viel Soli-Ersparnis landet tatsächlich auf deinem Konto?

Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und ETF-Ausschüttungen: Soli bleibt hier bestehen

Ein verbreitetes Missverständnis: Viele denken, der Soli sei ein direkter Prozentsatz vom Bruttogehalt. Das ist er nicht. Der Soli berechnet sich als 5,5 % der tatsächlich fälligen Einkommensteuer – und die Einkommensteuer selbst folgt einem progressiven Tarif. Das bedeutet: Bei niedrigem Einkommen ist die Steuerschuld gering, der Soli darauf entsprechend winzig – und wer unterhalb der Freigrenze bleibt, zahlt gar nichts. Mit steigendem Einkommen steigt die Einkommensteuer progressiv, und damit wächst auch die potenzielle Soli-Ersparnis für diejenigen, die früher in der Milderungszone oder knapp darüber lagen.

Für Arbeitnehmer:innen mit einem durchschnittlichen Einkommen ergibt sich folgendes Bild: Wer ein moderates Gehalt bezieht und vielleicht Werbungskosten oder andere Abzüge geltend macht, liegt oft schon im soli-freien Bereich oder zahlt allenfalls einen sehr kleinen Betrag. Um die eigene Situation präzise einzuschätzen, lohnt sich ein Blick auf den Gehaltszettel: Dort ist der Solidaritätszuschlag als eigene Zeile ausgewiesen – oder eben nicht, wenn er entfällt. Wer monatlich eine Spalte mit 0,00 € beim Soli sieht, profitiert bereits.

Im Netto-Effekt spielt der Soli-Wegfall zusammen mit Lohnsteuer, möglicher Kirchensteuer und den Sozialabgaben. Letztere – Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – machen den mit Abstand größten Abzugsblock aus und sind von der Soli-Abschaffung nicht berührt. Der allgemeine GKV-Beitragssatz liegt bei 14,6 %, dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt 2026 bei 2,9 % liegt – das relativiert die Soli-Ersparnis zwar, macht sie aber nicht zunichte. Für eine individuelle, genaue Berechnung des eigenen Nettolohns – inklusive der Soli-Zeile – empfiehlt sich der Brutto-Netto-Rechner, der alle Faktoren gleichzeitig berücksichtigt.

AUF EINEN BLICK

  • Sparerpauschbetrag ausnutzen: Freistellungsauftrag bei der Bank stellen
  • Warum gerade Anleger:innen mit ETF-Sparplänen die Soli-Belastung auf Kapitalerträge kennen sollten
  • Praktischer Tipp: Freistellungsauftrag optimal aufteilen bei mehreren Depots

Soli-Wegfall und Kapitalerträge: Was Sparende wissen müssen

Strategie 1: Notgroschen aufbauen

Wer denkt, die Soli-Abschaffung gelte pauschal für alle Einkunftsarten, erlebt bei einem Blick auf die Depotabrechnung eine Überraschung: Auf Kapitalerträge – also Zinsen, Dividenden und realisierte Gewinne aus ETFs oder Aktien – wird der Soli weiterhin erhoben. Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 %, und darauf fällt zusätzlich der Solidaritätszuschlag von 5,5 % an. Die Bank zieht diese Beträge automatisch ab, bevor die Ausschüttung oder der Verkaufserlös auf dem Konto landet. Das ist ein Detail, das ETF-Sparplan-Einsteiger:innen oft überrascht – zumal der Soli bei Kapitalerträgen nicht durch eine Freigrenze ausgehebelt wird.

Umso wichtiger ist es, den Sparerpauschbetrag konsequent zu nutzen. Ledige dürfen jährlich Kapitalerträge von bis zu 1.000 € steuerfrei vereinnahmen, zusammen veranlagte Paare bis zu 2.000 €. Wer keinen Freistellungsauftrag bei seiner Bank oder seinem Broker gestellt hat, zahlt von der ersten Cent Kapitalertrag an Abgeltungsteuer plus Soli – völlig unnötig. Der Freistellungsauftrag ist ein kostenloses Formular, das online in wenigen Minuten ausgefüllt ist.

Wer mehrere Depots oder Bankkonten mit Zinserträgen hat – etwa ein Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank als das ETF-Depot – muss den Sparerpauschbetrag aufteilen. Das geht flexibel: Du kannst z. B. 600 € beim Depot und 400 € beim Tagesgeldkonto freistellen lassen, solange die Summe nicht über 1.000 € (ledig) liegt. Wer das versäumt, zahlt Soli und Abgeltungsteuer auf Erträge, die eigentlich steuerfrei wären – und muss sich das Geld dann aufwendig per Steuererklärung zurückholen. Gerade für ETF-Sparplan-Einsteiger:innen, die langfristig Vermögen aufbauen wollen, lohnt es sich, diesen kleinen Verwaltungsaufwand einmalig zu erledigen.

AUF EINEN BLICK

  • Strategie 2: ETF-Sparplan starten – auch kleine monatliche Beträge wirken durch Zinseszinseffekt langfristig
  • Strategie 3: Bausparvertrag oder Wohn-Riester als Vehikel für staatlich gefördertes Eigenkapital
  • Strategie 4: Tilgung bestehender Kredite beschleunigen (z. B. Ratenkredit oder Konsumdarlehen)
  • Psychologischer Tipp: Soli-Ersparnis direkt als Dauerauftrag umleiten, bevor sie im Konsum versickert

Das Soli-Extra clever als Sparpolster nutzen

Arbeitnehmer:innen: Soli wird automatisch vom Arbeitgeber abgezogen – kein gesondertes Handeln nötig

Das Prinzip klingt simpel, wird aber von erstaunlich vielen ignoriert: Wer einen Betrag, den er vorher nicht hatte, von Anfang an nicht verplant, kann ihn fast schmerzlos zurücklegen. Der Soli-Wegfall bietet genau diese Gelegenheit – als psychologischer Anker für den Sparstart. Statt das Geld unbewusst im Alltag versickern zu lassen, lässt es sich per Dauerauftrag automatisch abzweigen.

Strategie 1: Notgroschen aufbauen. Finanzberater:innen und Verbraucherschutzorganisationen empfehlen übereinstimmend, drei bis sechs Nettomonatsgehälter als liquide Reserve auf einem Tagesgeldkonto zu parken. Dieser Puffer federt ungeplante Ausgaben ab – kaputtes Fahrrad, Zahnarztkosten, Jobwechsel-Pause – ohne dass dafür Kredite aufgenommen werden müssen. Wer noch keinen Notgroschen hat, sollte hier zuerst ansetzen, bevor er investiert.

Strategie 2: ETF-Sparplan starten. Sobald der Notgroschen steht, eignet sich ein kostengünstiger ETF-Sparplan als langfristiges Anlagevehikel. Viele Neobroker bieten Sparpläne ohne Mindestanlage oder ab einem Euro monatlich an. Der Zinseszinseffekt entfaltet seine volle Wirkung über lange Zeiträume: Je früher man beginnt, desto länger arbeitet das Geld. Für Berufseinsteiger:innen in ihren Zwanzigern ist der Zeithorizont ideal.

Strategie 3: Bausparvertrag oder Wohn-Riester prüfen. Wer mittelfristig Wohneigentum anstrebt, kann staatliche Förderinstrumente nutzen. Wohn-Riester ermöglicht Zulagen und Steuervorteile beim Eigenkapitalaufbau. Ein Bausparvertrag sichert zudem einen festen Darlehenszins für die Zukunft – interessant in einem volatilen Zinsumfeld. Beide Produkte sind komplex und sollten individuell bewertet werden; ein unabhängiger Vergleich oder eine Beratung lohnt sich.

Strategie 4: Bestehende Kredite schneller tilgen. Wer einen Kredit aufgenommen hat, muss neben dem Tilgungsanteil auch Zinsen zahlen. Wer diesen Restbetrag schneller tilgt als vertraglich nötig, spart Zinsen und schafft sich früher finanziellen Freiraum. Auch hier gilt: Selbst kleine monatliche Extrabeträge können die Laufzeit deutlich verkürzen.

AUF EINEN BLICK

  • Selbstständige & Freiberufler:innen: Vorauszahlungen und Einkommensteuerbescheid prüfen
  • ELSTER & Co.: Wo der Soli in der Steuererklärung auftaucht
  • Wichtig: Wer zu viel Soli einbehalten hat, kann Rückerstattung per Steuererklärung beantragen
  • Hinweis auf Verfassungsbeschwerde gegen verbleibenden Soli – aktueller Rechtsstand 2026

Soli-Abschaffung in der Steuererklärung: Was du beachten musst

Vergleich der prozentualen Abgabenlast: Lohnsteuer, Soli, Sozialversicherung im Überblick

Für Arbeitnehmer:innen läuft das meiste automatisch: Der Arbeitgeber zieht Lohnsteuer, Kirchensteuer und – falls fällig – den Soli direkt vom Gehalt ab und führt sie ans Finanzamt ab. Auf dem monatlichen Gehaltszettel ist der Soli als eigene Zeile ausgewiesen, entweder mit einem konkreten Betrag oder mit 0,00 €. In letzterem Fall ist die Abschaffung bereits in vollem Umfang wirksam – es gibt nichts weiter zu tun.

Anders sieht es für Selbstständige und Freiberufler:innen aus, die nebenbei weiteren Tätigkeiten nachgehen. Sie zahlen Einkommensteuer-Vorauszahlungen, und der Soli wird dabei quartalsweise mitberechnet. Wer seine Vorauszahlungen auf Basis älterer Einkommensverhältnisse ansetzt oder bei der letzten Steuererklärung weniger verdient hat als im laufenden Jahr, sollte im Einkommensteuerbescheid prüfen, ob der Soli korrekt ausgewiesen ist. Gelegentlich kann es zu Überzahlungen kommen – etwa wenn das Finanzamt beim Vorauszahlungsbescheid noch von höheren Einkünften ausging.

In der Steuererklärung taucht der Soli in der Anlage zur Einkommensteuererklärung auf – bei ELSTER ist er in der Regel vorausgefüllt, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch übermittelt hat. Wer zu viel Soli einbehalten hat, zum Beispiel weil sich Jahreseinkommen und monatliche Lohnsteuervorauszahlungen nicht exakt gedeckt haben, bekommt den Differenzbetrag mit der Steuerfestsetzung zurück. Gerade in Jahren mit Jobwechsel, Elterngeld-Bezug oder Teilzeitphasen kann das relevant sein. Der Tipp lautet deshalb: Steuererklärung machen, auch wenn man glaubt, nichts zurückzubekommen – oft liegt man falsch, im positiven Sinne.

AUF EINEN BLICK

  • Warum der Soli-Wegfall kleiner wirkt als erwartet: Gleichzeitig steigende Sozialversicherungsbeiträge
  • Kalte Progression: Der stille Steuer-Effekt, den Gehaltserhöhungen teilweise auffrisst
  • Politischer Ausblick: Mögliche Steuerreformen, die Sparer:innen und Anleger:innen 2026+ betreffen könnten

Soli vs. andere Abgaben: Das große Bild

Aufforderung zur Nutzung des Brutto-Netto-Rechners für individuelle Soli-Berechnung

Um den Soli richtig einzuordnen, lohnt ein Blick auf das Gesamtbild der Abgabenlast. Bei einem typischen Einstiegsgehalt machen Lohnsteuer und Sozialabgaben den Löwenanteil der Abzüge aus. Die Sozialversicherung allein – Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – verschlingt einen erheblichen Anteil des Bruttogehalts. Der allgemeine GKV-Beitragssatz liegt bei 14,6 %, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag durchschnittlich bei 2,9 % im Jahr 2026. Im Vergleich dazu ist der Soli – wenn er denn anfällt – ein eher kleiner Posten. Das erklärt, warum viele Menschen die Soli-Abschaffung zunächst kaum spüren.

Hinzu kommt die sogenannte kalte Progression: Wenn Löhne steigen, aber nur um die Inflation auszugleichen, rutschen Arbeitnehmer:innen durch den progressiven Steuertarif in höhere Steuersätze – obwohl ihre Kaufkraft real gleichgeblieben ist. Der Staat kassiert automatisch mehr Steuern, ohne dass das Parlament aktiv entschieden hat. Zwar gibt es gelegentlich Ausgleichsmaßnahmen durch Anpassung des Steuertarifs, aber sie gleichen die kalte Progression nicht immer vollständig aus. Wer also eine Gehaltserhöhung bekommt, sollte die Nettowirkung realistisch einschätzen.

Politisch bleibt das Thema Steuern für junge Menschen spannend: Mögliche Reformen bei der Einkommensteuer, den Sozialversicherungsbeiträgen oder der Kapitalbesteuerung können die persönliche Finanzplanung direkt beeinflussen. Wer die Grundmechanismen einmal verstanden hat – Progressionstarif, Freibeträge, Soli-Berechnung – ist deutlich besser aufgestellt, solche Veränderungen schnell einzuordnen und die eigene Strategie anzupassen.

AUF EINEN BLICK

  • Verknüpfung zum Vermögensaufbau-Rechner für langfristige Sparplanung
  • Kurze Checkliste: Freistellungsauftrag, Dauerauftrag, Notgroschen – drei Sofort-Maßnahmen
  • Hinweis: Bei komplexer Steuersituation (Selbstständigkeit, Auslandseinkommen) Steuerberater:in hinzuziehen

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Häufige Fragen

Als Arbeitnehmer:in zahlst du den Solidaritätszuschlag nur, wenn deine Lohnsteuer oder Einkommensteuer über der Freigrenze liegt. In der Regel ist das bei einem normalen Gehalt oder einer geringen Rente nicht der Fall, da dein Einkommen meist unterhalb des Grundfreibetrags bleibt.

Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird anhand der festgesetzten Einkommensteuer berechnet, nicht direkt anhand des Gehalts. Erst wenn deine Einkommensteuer einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, fällt der Soli an, was etwa ab einem zu versteuernden Einkommen im mittleren fünfstelligen Bereich der Fall ist.

Wie viel du durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags sparst, hängt von deiner individuellen Steuerschuld ab. Wenn deine Einkommensteuer unter der Freigrenze liegt, sparst du nichts, da du ohnehin keinen Soli zahlst; bei höheren Einkommen beträgt die Ersparnis 5,5 Prozent deiner Einkommensteuer.

Nein, den Solidaritätszuschlag musst du nicht gesondert in deiner Steuererklärung angeben. Er wird automatisch vom Finanzamt zusammen mit der Einkommensteuer festgesetzt und in deinem Steuerbescheid ausgewiesen.

Ja, die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gilt auch für Kapitalerträge wie ETF-Gewinne und Zinsen. Die Abgeltungsteuer auf diese Erträge wird um den Soli reduziert, sofern dein gesamter Steuerbetrag unter der Freigrenze liegt oder du den Freistellungsauftrag entsprechend nutzt.

Was du mit dem eingesparten Soli-Geld machst, ist eine persönliche Entscheidung, die von deinen finanziellen Zielen abhängt. Du könntest es zum Beispiel in einen Notgroschen stecken, in einen ETF-Sparplan investieren oder für eine größere Anschaffung zurücklegen.

Die Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist umstritten und wird derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, aber für die Praxis gilt bis dahin die aktuelle Rechtslage, die den Soli nur noch für höhere Einkommen vorsieht.

Ob sich ein eigener Sparplan wegen des Soli-Wegfalls lohnt, hängt weniger vom Soli ab, sondern vor allem von deiner persönlichen Anlagestrategie und deinem Zeithorizont. Wenn du langfristig sparen möchtest, kann ein Sparplan in breit gestreute ETFs eine sinnvolle Option sein, unabhängig von der Höhe des Solidaritätszuschlags.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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