Scheidungskosten absetzen Was du wirklich von der Steuer absetzen kannst
Scheidungskosten absetzen – was geht nach aktuellem Steuerrecht? Anwalts-, Gerichts- & Unterhaltskosten erklärt. Jetzt Steuer-Check starten.
- Überblick zur gesetzlichen Lage nach dem Abzugsverbot für außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG und BFH-Rechtsprechung 2017
- Unterschied zwischen direkt absetzbaren und nicht absetzbaren Scheidungskosten – klare Einordnung ohne Rechtsberatung
- Warum das Thema für junge Erwachsene und Studierende trotzdem relevant ist: frühe Ehe, Studienzeit, Ausbildungsunterhalt
- Hinweis: Für individuelle Steuerberatung immer Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein konsultieren
Scheidungskosten und Steuern – was geht noch, was geht nicht?
Überblick zur gesetzlichen Lage nach dem Abzugsverbot für außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG und BFH-Rechtsprechung 2017
Eine Scheidung kostet Geld – Anwaltshonorar, Gerichtsgebühren, Beratung. Die naheliegende Frage: Kann man das wenigstens von der Steuer absetzen? Die ehrliche Antwort ist ernüchternd, aber nicht hoffnungslos. Seit 2013 gilt ein gesetzliches Abzugsverbot für Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung – und Scheidungskosten fallen in der Regel darunter. Trotzdem gibt es steuerliche Hebel, die du kennen solltest.
AUF EINEN BLICK
- Unterschied zwischen direkt absetzbaren und nicht absetzbaren Scheidungskosten – klare Einordnung ohne Rechtsberatung
- Warum das Thema für viele Verbraucher:innen trotzdem relevant ist: Trennung im Berufsleben, Unterhaltsfragen, Vermögensausgleich
- Hinweis: Für individuelle Steuerberatung immer Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein konsultieren
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Grobe Orientierung. Ohne steuerpflichtiges Einkommen wirken Kosten oft als Verlustvortrag. Keine Steuerberatung.
Darf man Scheidungskosten überhaupt noch absetzen?
Seit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz gilt das gesetzliche Abzugsverbot für Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung
Bis 2012 war es verbreitet, Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend zu machen – also als Ausgaben, die einem zwangsläufig entstehen und die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Gerichte und Finanzämter akzeptierten das in vielen Fällen. Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz von 2013 änderte der Gesetzgeber jedoch § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG und schloss Prozesskosten grundsätzlich vom Abzug aus – mit einer sehr engen Ausnahme: Nur wenn ohne die Führung des Rechtsstreits die Existenzgrundlage gefährdet wäre oder das soziale Grundgefüge der Person ernsthaft in Frage stünde, können Prozesskosten weiterhin abgesetzt werden. Diese Ausnahme hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Rechtsprechung konsequent eng ausgelegt.
Für Scheidungskosten bedeutet das in der Praxis: Das Finanzamt lehnt den Abzug der Verfahrenskosten für den eigentlichen Scheidungsbeschluss regelmäßig ab. Der BFH hat 2017 klargestellt, dass Scheidungskosten nicht unter die Existenzgrundlagen-Ausnahme fallen – eine Scheidung mag emotional notwendig sein, bedroht aber nicht im steuerrechtlichen Sinne die wirtschaftliche Existenz. Das ist eine formal-juristische Sichtweise, die viele Betroffene als hart empfinden, aber geltendes Recht darstellt.
Für Sparer:innen und Anleger:innen ist das Thema trotz des Abzugsverbots relevant. Wer früh heiratet – etwa in der ersten Berufsphase oder während einer Umschulung – und sich dann trennt, steht oft vor besonderen Fragen: Wie wirkt sich Unterhalt auf das zu versteuernde Einkommen aus? Welche Steuerklasse gilt jetzt? Kann ich Kinderbetreuungskosten absetzen? Diese Folgefragen berühren reale finanzielle Spielräume. Gerade bei niedrigem Einkommen kann ein Steuerklassenwechsel oder eine falsch ausgefüllte Steuererklärung spürbare Auswirkungen haben. Hier lohnt es sich, genau hinzuschauen – und im Zweifel einen Lohnsteuerhilfeverein zu Rate zu ziehen, der für Verbraucher:innen mit geringem Einkommen oft günstig oder sogar kostenlos ist.
AUF EINEN BLICK
- Ausnahme: Prozesskosten sind absetzbar, wenn ohne sie die Existenzgrundlage bedroht wäre – enge Auslegung durch BFH
- Scheidungskosten fallen grundsätzlich unter dieses Abzugsverbot – was das konkret für deine Steuererklärung bedeutet
- Wichtige BFH-Urteile und ihre Auswirkungen auf die aktuelle Praxis (Quellenangabe erforderlich
Das Abzugsverbot seit 2013: Was sich wirklich geändert hat
Unterhaltsleistungen an Ex-Partner:in als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgaben (Realsplitting § 10 EStG
Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz trat zum 30. Juni 2013 in Kraft und fügte in § 33 Abs. 2 EStG einen neuen Satz 4 ein: Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Diese Formulierung klingt weit, wird in der Praxis aber sehr restriktiv angewandt.
Der BFH hat in einem wegweisenden Urteil aus dem Jahr 2017 bestätigt, dass Scheidungskosten – also die Kosten des Scheidungsverfahrens selbst – unter das Abzugsverbot fallen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Scheidung subjektiv notwendig oder sogar aus Notwehr gegen eine belastende Ehe erfolgt. Steuerrechtlich zählt, ob die wirtschaftliche Existenz konkret gefährdet ist – und das lässt sich durch das Ende einer Ehe in aller Regel nicht begründen. Finanzgerichte in verschiedenen Bundesländern haben sich dieser Linie angeschlossen.
Was das konkret für deine Steuererklärung bedeutet: Trage die Kosten des Scheidungsverfahrens (Anwalt, Gericht) nicht in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein – das Finanzamt wird sie ablehnen, und ein Einspruch hat nach aktueller Rechtslage wenig Aussicht auf Erfolg. Anders sieht es bei bestimmten Scheidungsfolgekosten aus, also den Kosten, die nach dem Scheidungsbeschluss entstehen oder direkt mit der Vermögensauseinandersetzung und dem Unterhalt zusammenhängen. Diese müssen einzeln bewertet werden.
AUF EINEN BLICK
- Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit Vermögensauseinandersetzung – unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten
- Kosten für Vermögensauseinandersetzung (z. B. Immobilienbewertung), wenn Einkünfte dadurch gesichert werden
- Kinderbetreuungskosten nach Scheidung als Sonderausgaben absetzbar
Diese Scheidungsfolgekosten kannst du möglicherweise absetzen
Anwaltskosten für das eigentliche Scheidungsverfahren (Scheidungsurteil
Auch wenn der Weg über die außergewöhnliche Belastung für das Scheidungsverfahren selbst versperrt ist, gibt es mehrere steuerliche Positionen, die nach einer Scheidung relevant werden können. Wichtig: Ob sie in deinem konkreten Fall anerkannt werden, hängt immer von den Umständen ab. Im Zweifel solltest du eine:n Fachkundige:n hinzuziehen.
Unterhaltsleistungen an die Ex-Partnerin oder den Ex-Partner können auf zwei Wegen steuerlich geltend gemacht werden: entweder als außergewöhnliche Belastung (mit zumutbarer Eigenbelastung und gesetzlichen Höchstgrenzen) oder – deutlich attraktiver – über das sogenannte Realsplitting nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG als Sonderausgabe. Beim Realsplitting setzt der Unterhaltszahlende die Zahlungen bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag ab. Dieser Betrag orientiert sich am steuerlichen Grundfreibetrag und wird regelmäßig angepasst; konkrete Werte für dein Steuerjahr erfährst du beim Finanzamt oder einer Steuerberatung. Zu beachten: Die unterhaltsempfangende Person muss der Behandlung als Sonderausgabe zustimmen und versteuert den Unterhalt dann als Einkommen.
Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Vermögensauseinandersetzung können unter Umständen als Werbungskosten abzugsfähig sein, wenn sie im Zusammenhang mit einkommensrelevanten Entscheidungen stehen – etwa der steuerlichen Behandlung einer gemeinsamen Immobilie oder von Kapitalerträgen. Hier ist der Bezug zu Einkünften entscheidend; reine Beratungskosten für die Scheidung selbst zählen nicht dazu.
Kinderbetreuungskosten nach der Scheidung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Seit 2012 gilt: Zwei Drittel der tatsächlichen Aufwendungen für Kinderbetreuung sind absetzbar, bis zu einem bestimmten gesetzlichen Höchstbetrag pro Kind und Jahr. Das Kind muss in deinem Haushalt leben und unter 14 Jahre alt sein. Die Beträge sind gesetzlich geregelt und sollten für das jeweilige Steuerjahr beim Finanzamt oder über die offizielle BMF-Seite nachgeschlagen werden. Gerade für Alleinerziehende nach einer Scheidung ist diese Position oft erheblich.
AUF EINEN BLICK
- Gerichtskosten für den Scheidungsbeschluss
- Kosten für Sorgerechtsstreitigkeiten – keine Einkünftebezug im steuerlichen Sinne
- Kosten für psychologische Begleitung oder Mediation, sofern kein Einkünftebezug nachweisbar
- Häufige Missverständnisse in Online-Ratgebern – was veraltete Quellen noch behaupten und warum das nicht mehr gilt
Was definitiv nicht absetzbar ist
Was Realsplitting bedeutet: Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben beim Unterhaltszahler absetzen (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG
Um böse Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden, ist es wichtig, die Grenzen klar zu kennen. Die folgenden Kosten sind nach aktueller Rechtslage nicht steuerlich absetzbar – unabhängig davon, wie hoch sie im Einzelfall ausfallen:
Anwaltskosten für das eigentliche Scheidungsverfahren – also das Honorar des Anwalts oder der Anwältin, die den Scheidungsantrag stellt und das Verfahren begleitet – sind seit 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Gleiches gilt für die Gerichtskosten für den Scheidungsbeschluss. Diese Kosten entstehen zwar zwangsläufig, erfüllen aber nicht die engen Voraussetzungen der Existenzgefährdung im steuerlichen Sinn.
Kosten für Sorgerechtsstreitigkeiten gehören ebenfalls zu den nicht abzugsfähigen Prozesskosten. Auch wenn ein Sorgerechtsstreit existenziell wichtig erscheint – steuerrechtlich wird kein Bezug zu Einkünften gesehen, der einen Abzug ermöglichen würde. Dasselbe gilt für Umgangsregelungen oder Verfahren zum Ehegattenunterhalt, die prozessual geführt werden.
Kosten für psychologische Begleitung oder Mediation im Rahmen der Scheidung sind grundsätzlich ebenfalls nicht absetzbar, solange kein klarer Bezug zu einkommensrelevanten Sachverhalten nachgewiesen werden kann. Mediationskosten entstehen zwar häufig als Alternative zu einem Gerichtsverfahren, teilen aber steuerrechtlich das Schicksal der übrigen Scheidungskosten. Wer hofft, über die „Mediation statt Prozess"-Schiene steuerliche Vorteile zu erzielen, wird vom Finanzamt in der Regel enttäuscht werden.
AUF EINEN BLICK
- Voraussetzung: Zustimmung der unterhaltsempfangenden Person (Anlage U beim Finanzamt
- Steuerliche Konsequenz für die empfangende Person: Unterhalt wird als Einkommen versteuert (Korrespondenzprinzip
- Wann Realsplitting für junge Erwachsene besonders lohnt – Beispiellogik ohne konkrete Zahlen
Realsplitting: Unterhaltszahlungen clever absetzen
Unterhalt und Steuern: Wie Unterhaltszahlungen Ihr zu versteuerndes Einkommen beeinflussen können
Das Realsplitting nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG ist für viele Geschiedene der bedeutendste steuerliche Gestaltungsspielraum nach der Trennung. Es erlaubt dem Unterhaltszahlenden, die geleisteten Zahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag als Sonderausgaben abzuziehen. Dieser Höchstbetrag orientiert sich traditionell am Grundfreibetrag und wird regelmäßig angepasst. Für 2026 beträgt der steuerliche Grundfreibetrag für Ledige 12.348 €. Der aktuelle Höchstbetrag für das Realsplitting sollte für das jeweilige Steuerjahr beim Finanzamt geprüft werden, da er gesetzlich angepasst wird.
Die entscheidende Voraussetzung: Die unterhaltsempfangende Person muss der Behandlung als Sonderausgaben ausdrücklich zustimmen. Das geschieht über die Anlage U, die beide Ex-Partner:innen unterzeichnen und beim Finanzamt einreichen müssen. Ohne diese Zustimmung ist das Realsplitting nicht möglich. Die zustimmende Person hat das Recht, die Zustimmung an die Übernahme eventueller Steuernachteile durch den Zahlenden zu knüpfen – was in der Praxis häufig ausgehandelt wird.
Das sogenannte Korrespondenzprinzip greift beim Realsplitting zwingend: Was der Zahlende absetzt, muss die empfangende Person als Einkommen versteuern. Liegt ihr zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags von 12.348 € (2026), entsteht für sie keine oder kaum eine Steuerlast – während der Zahlende, der typischerweise ein höheres Einkommen hat, von einer spürbaren Steuerentlastung profitiert. Dieser Effekt kann für beide Seiten vorteilhaft sein, wenn er bewusst genutzt wird. Für eine genaue Berechnung lohnt sich ein Blick auf den Brutto-Netto-Rechner oder eine steuerliche Beratung.
Wichtig für alle Steuerzahlenden: Wer Unterhalt zahlt und ein geringes Einkommen hat, profitiert vom Realsplitting möglicherweise weniger als jemand in einer höheren Steuerklasse. Trotzdem sollte die Option nicht pauschal ausgeschlossen werden – selbst bei moderatem Einkommen kann der Sonderausgabenabzug die Steuerlast messbar senken.
AUF EINEN BLICK
- Steuerklassenwechsel nach Scheidung – Fristen und Auswirkungen auf Nettolohn
- Lohnsteuerhilfevereine als günstige Alternative zur Steuerberatung für Arbeitnehmer:innen und Rentner:innen
- Tipp: Brutto-Netto-Rechner nutzen, um Steuerklasseneffekte nach Scheidung zu simulieren
Scheidung & Steuer: Was sich für Sparer:innen und Anleger:innen ändert
Welche Anlage für welche Kosten: Anlage U (Realsplitting), Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Anlage Kind
Wer heiratet und sich wieder scheidet, steht oft vor einer unübersichtlichen Kombination aus Unterhalt, Steuerklasse und veränderten Einkommensverhältnissen. Das Zusammenspiel dieser Faktoren ist komplex – hier sind die wichtigsten Grundlinien.
Grundfreibetrag als Schutzpuffer: Der steuerliche Grundfreibetrag schützt das Existenzminimum. Wer 2026 als ledig gilt und ein zu versteuerndes Einkommen unterhalb von 12.348 € hat, zahlt keine Einkommensteuer. Für viele Verbraucher:innen bedeutet das: Selbst wenn Unterhaltszahlungen über das Realsplitting als Einkommen angesetzt werden, bleibt die Steuerlast oft bei null oder sehr gering – was die Zustimmung zum Realsplitting für sie kalkulierbarer macht.
Unterhalt und steuerliche Anrechnung: Unterhaltszahlungen des Ex-Partners oder der Ex-Partnerin können das anrechnungsfähige Einkommen im Sinne des Steuerrechts erhöhen. Das Einkommensteuergesetz berücksichtigt Einkommen aus verschiedenen Quellen, und Unterhaltsleistungen können dazu zählen. Ob und in welchem Umfang Unterhalt die eigene Steuerlast beeinflusst, hängt von der Höhe der Zahlungen und den persönlichen Umständen ab. Hier empfiehlt sich eine Beratung beim Finanzamt oder einer unabhängigen Steuerberatung.
Steuerklassenwechsel nach der Scheidung: Mit dem Scheidungsdatum ändert sich automatisch die steuerliche Einordnung. Wer in der Ehe in Steuerklasse III oder V eingestuft war, fällt nach der Scheidung in der Regel in Steuerklasse I zurück – es sei denn, minderjährige Kinder im Haushalt berechtigen zur Steuerklasse II. Dieser Wechsel muss dem Finanzamt gemeldet werden; in vielen Fällen geschieht das automatisch über das ELSTER-System, aber die Frist und das konkrete Verfahren sollten individuell geprüft werden. Der Wechsel der Steuerklasse hat direkte Auswirkungen auf den monatlichen Nettolohn – und damit auf das verfügbare Einkommen während des laufenden Jahres.
Lohnsteuerhilfevereine als günstige Alternative: Für Arbeitnehmer:innen und Rentner:innen mit vergleichsweise einfachen Steuersachverhalten sind Lohnsteuerhilfevereine eine sinnvolle und kostengünstige Alternative zur Steuerberatungskanzlei. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich häufig nach dem Einkommen und ist für Geringverdienende überschaubar. Wichtig zu wissen: Lohnsteuerhilfevereine sind auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit spezialisiert; bei komplexen Scheidungsfragen mit Selbstständigkeit oder Kapitalerträgen stößt ihre Beratungsbefugnis an gesetzliche Grenzen.
AUF EINEN BLICK
- Belege sichern: Was du vom ersten Tag an aufbewahren solltest
- Fristen: Bis wann muss die Steuererklärung eingereicht werden – mit und ohne Steuerberater:in
- Einspruchsmöglichkeiten, wenn das Finanzamt Kosten ablehnt – Grundprinzip ohne Rechtsberatung
- Tools und Checklisten: So behältst du den Überblick
Schritt für Schritt: Scheidungsfolgekosten in der Steuererklärung eintragen
Brutto-Netto-Rechner von StudySmarter: Auswirkung des Steuerklassenwechsels nach Scheidung sofort berechnen
Wer nach einer Scheidung eine Steuererklärung abgibt, muss wissen, welche Kosten in welche Anlage gehören. Eine falsche Zuordnung führt nicht nur zur Ablehnung durch das Finanzamt – sie kann auch bedeuten, dass berechtigte Abzüge verloren gehen.
Anlage U (Realsplitting): Unterhaltszahlungen an die Ex-Partnerin oder den Ex-Partner, die als Sonderausgaben abgesetzt werden sollen, gehören in die Anlage U. Diese Anlage muss von beiden Beteiligten unterschrieben werden. Der Unterhaltszahlende gibt sie zusammen mit seiner Steuererklärung beim Finanzamt ab. Die empfangende Person trägt die Unterhaltszahlungen in ihrer eigenen Steuererklärung als sonstige Einkünfte ein.
Anlage Außergewöhnliche Belastungen: Hier können Unterhaltszahlungen eingetragen werden, sofern kein Realsplitting vereinbart wurde – allerdings gelten hier andere Höchstbeträge und die zumutbare Eigenbelastung wird angerechnet. Außerdem gehören hier Kosten hin, die unter sehr engen Bedingungen als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden könnten.
Anlage Kind: Kinderbetreuungskosten nach der Scheidung werden hier eingetragen. Wichtig: Du musst nachweisen können, dass du die Kosten tatsächlich getragen hast und das Kind in deinem Haushalt lebt. Bewahre Rechnungen, Verträge mit Betreuungseinrichtungen und Zahlungsnachweise sorgfältig auf – das Finanzamt kann Belege anfordern.
Belege von Anfang an sichern: Beginne sofort nach der Trennung damit, alle relevanten Unterlagen zu sammeln: Scheidungsurteil, Unterhaltsvereinbarungen, Quittungen für Kinderbetreuung, Nachweise über bezahlte Leistungen im Zusammenhang mit Vermögensauseinandersetzungen. Digitalise deine Belege – das erleichtert die Aufbewahrung und Vorlage beim Finanzamt erheblich.
Fristen: Die reguläre Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung endet am 31. Juli des Folgejahres, wenn du sie selbst einreichst. Wer eine:n Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat üblicherweise bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit. Verpasst du die Frist, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge erheben. Bei Problemen oder Ablehnung einzelner Positionen durch das Finanzamt hast du die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach dem Steuerbescheid schriftlich Einspruch einzulegen – das ist ein formloser Rechtsbehelf, der keine anwaltliche Vertretung erfordert, aber gut begründet sein sollte.
AUF EINEN BLICK
- Wann du unbedingt eine:n Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen solltest
- Weitere Ressourcen auf StudySmarter: Steuererklärung für Verbraucher, Unterhalt & Steuervorteile, Steuerklassen-Übersicht
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Häufige Fragen
Ja, Anwaltskosten für die Scheidung können Sie als sonstige Steuerabzugsposten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen, sofern sie nicht zu den Kosten der Lebensführung gehören. Das Finanzamt erkennt die Kosten für das Scheidungsverfahren selbst sowie für den Versorgungsausgleich an, nicht jedoch Kosten für die Vermögensauseinandersetzung.
Realsplitting bedeutet, dass der unterhaltspflichtige Ex-Partner Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehepartner als Sonderausgaben absetzen kann, während der Empfänger diese als sonstige Einkünfte versteuern muss. Ob es sich lohnt, hängt stark von Ihren jeweiligen Einkommensverhältnissen und Steuersätzen ab; in vielen Fällen kann es die Steuerlast insgesamt senken, aber Sie sollten die gegenseitige Belastung genau durchrechnen.
Eine Scheidung kann Ihre Steuerklasse und Ihre Freibeträge beeinflussen, weil das Einkommen Ihres Ex-Partners bei der Berechnung Ihres Bedarfs nicht mehr berücksichtigt wird, sofern Sie nicht mehr zusammenleben. Wenn Sie nach der Scheidung mit Ihrem Kind allein leben, erhöht sich in der Regel Ihr Entlastungsbetrag, da Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Ihrer unterhaltspflichtigen Angehörigen maßgeblich bleiben.
Nach der Scheidung werden Sie automatisch in die Steuerklasse I eingestuft, sofern Sie nicht wieder heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Wenn Sie mindestens ein Kind haben und das Sorgerecht allein ausüben, können Sie die Steuerklasse II mit Entlastungsbetrag beantragen.
Ja, Kinderbetreuungskosten können Sie auch nach der Scheidung als Sonderausgaben absetzen, sofern die Betreuung in einer Einrichtung, bei einer Tagesmutter oder vergleichbar stattfindet und das Kind das entsprechende Alter hat. Die Kosten sind nur abziehbar, wenn Sie sie tatsächlich getragen haben und eine Rechnung sowie der Nachweis der Zahlung vorliegen.
Für Sie mit Scheidungsthemen kann ein Lohnsteuerhilfeverein nur dann sinnvoll sein, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit haben und der Verein Ihre Steuererklärung erstellt; reine Scheidungsfragen wie Unterhalt oder Vermögensausgleich gehören jedoch nicht zum Beratungsauftrag eines Lohnsteuerhilfevereins. In komplexen Fällen mit vielen Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen ist ein Steuerberater oder eine Rechtsanwältin für Steuerrecht oft besser geeignet.
Sie müssen Ihre Steuerklasse nicht selbst aktiv ändern, das Finanzamt stellt nach der rechtskräftigen Scheidung automatisch auf Steuerklasse I um. Die Änderung wirkt ab dem Beginn des Kalenderjahres, in dem die Scheidung rechtskräftig wird, und Sie sollten Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale in Ihrem elektronischen Abrufverfahren prüfen.
Ja, Mediationskosten bei einer Scheidung sind als sonstige Steuerabzugsposten absetzbar, sofern sie unmittelbar mit dem Scheidungsverfahren zusammenhängen und nicht der Vermögensauseinandersetzung dienen. Das Finanzamt erkennt die Kosten für die Mediation über Unterhalt, Sorgerecht oder den Versorgungsausgleich an, wenn Sie diese in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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