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FinanzbildungAbsetzen10 Min.

Steuer absetzen Was du absetzen kannst

Was bedeutet „absetzen" bei der Steuer? Was Studierende und junge Erwachsene 2026 absetzen können – einfach erklärt mit Beispielen und Tipps.

Steuern sparenRechnerWas bedeutet
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Definition: Ausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast
  • Abgrenzung zu anderen Bedeutungen (Wort „absetzen" im Englischen, im Alltag) – hier geht es rein um Steuern
  • Grundprinzip: Nur beruflich/studienbezogen veranlasste Kosten sind absetzbar, private Ausgaben nicht
  • Warum sich das gerade für Studierende lohnt: Verlustvortrag ermöglicht spätere Steuerersparnis

Steuern sparen – so funktioniert das Absetzen

Definition: Ausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast

Als Arbeitnehmer:in oder Selbstständige:r kannst du viele Ausgaben rund um deine berufliche Tätigkeit steuerlich geltend machen – von Laptop und Fachliteratur über Fahrtkosten bis hin zu Fortbildungskosten. Selbst wenn du in einem Jahr wenig oder gar kein Einkommen hast, kann sich eine Steuererklärung lohnen: Ein Verlustvortrag spart dir später bares Geld.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst: „Absetzen" bedeutet, dass du beruflich veranlasste Ausgaben von deinem zu versteuernden Einkommen abziehst und damit deine Steuerlast senkst. Wer eine Zweitausbildung oder eine berufliche Neuorientierung durchläuft, kann Kosten als Werbungskosten absetzen und so einen Verlustvortrag bilden – ein echter Vorteil beim Wiedereinstieg oder Karrieresprung. Bei der Erstausbildung laufen Kosten meist über Sonderausgaben, was etwas anders funktioniert, aber ebenfalls genutzt werden sollte.

AUF EINEN BLICK

  • Abgrenzung zu anderen Bedeutungen (Wort „absetzen" im Englischen, im Alltag) – hier geht es rein um Steuern
  • Grundprinzip: Nur beruflich veranlasste Kosten sind absetzbar, private Ausgaben nicht
  • Warum sich das gerade für Berufstätige lohnt: Verlustvortrag ermöglicht spätere Steuerersparnis

Rechner: Steuer sparen

Schätze, wie viel dir absetzbare Kosten zurückbringen.

🧮 Steuer-Spar-Rechner

Grobe Orientierung. Ohne steuerpflichtiges Einkommen wirken Kosten oft als Verlustvortrag. Keine Steuerberatung.

Was bedeutet „absetzen" – kurz und verständlich erklärt

Werbungskosten: Kosten rund um Job und Weiterbildung

Das Wort „absetzen" hat im Deutschen viele Bedeutungen: Man setzt einen Hut ab, setzt Waren ab oder setzt jemanden an einer Haltestelle ab. Im steuerlichen Kontext – und nur darum geht es hier – bedeutet „absetzen" oder „von der Steuer absetzen", dass bestimmte Ausgaben dein zu versteuerndes Einkommen mindern. Das Finanzamt berücksichtigt diese Kosten, berechnet die Steuer also nur auf den verbleibenden, niedrigeren Betrag. Auf Englisch spricht man von „tax deduction" oder „to deduct from taxes" – das verdeutlicht den mechanischen Kern: Es wird buchstäblich etwas abgezogen.

Das entscheidende Grundprinzip dabei lautet: Nur Ausgaben, die beruflich oder weiterbildungsbezogen veranlasst sind, darf das Finanzamt anerkennen. Wer seinen Urlaub, das neue Sofa oder das Abendessen mit Freunden absetzen möchte, hat keine Chance – solche privaten Ausgaben bleiben außen vor. Die Grenze zwischen privat und beruflich ist nicht immer eindeutig, weshalb es sich lohnt, Belege sorgfältig zu sammeln und im Zweifelsfall fachkundigen Rat einzuholen. Diese Seite ersetzt keine individuelle Steuerberatung, gibt dir aber einen soliden Überblick.

Gerade für Berufseinsteiger und Personen mit geringem Einkommen lohnt sich das Thema Absetzen aus einem besonderen Grund: Wer wenig oder gar nichts verdient, zahlt zwar zunächst keine Steuern – kann aber trotzdem eine Steuererklärung abgeben und damit einen sogenannten Verlustvortrag bilden. Das angesammelte Minus wird dann mit dem späteren Gehalt verrechnet, was zu einer spürbaren Steuerersparnis in den ersten Jahren führt. Dieser Mechanismus macht das Absetzen von Weiterbildungskosten zu einem der cleveren Finanzthemen, die viele Menschen schlicht nicht auf dem Schirm haben.

AspektWorauf es ankommt
Werbungskosten: Kosten rund um Job und Weiterbildung,
Sonderausgaben: z.B. Ausgaben rund um die Erstausbildung,
Unterschied Erstausbildung vs. Zweitausbildung/Weiterbildung – entscheidend für die Absetzbarkeit,
Außergewöhnliche Belastungen kurz erklärt,

Werbungskosten, Sonderausgaben & Co – die Kostenarten im Überblick

Fortbildungskosten, Fachliteratur und Prüfungsgebühren

Im deutschen Steuerrecht werden absetzbare Ausgaben verschiedenen Kategorien zugeordnet – und welche Kategorie zutrifft, bestimmt maßgeblich, wie viel du am Ende sparst. Die wichtigsten Kategorien für Sparer:innen, Anleger:innen und Verbraucher:innen sind Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Werbungskosten umfassen alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Beruf oder einer beruflichen Ausbildung entstehen – dazu zählen unter anderem Kosten für eine Fortbildung oder eine Umschulung nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Das Besondere an Werbungskosten: Sie können zu einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte führen, also einem Verlust, der vorgetragen wird.

Sonderausgaben hingegen sind Ausgaben, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind, die der Gesetzgeber aber trotzdem steuerlich berücksichtigt. Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung – also eine Ausbildung ohne vorherige abgeschlossene Berufsausbildung – fallen in aller Regel in diese Kategorie. Der entscheidende Nachteil: Sonderausgaben können nur im jeweiligen Veranlagungsjahr berücksichtigt werden, nicht darüber hinaus. Ein Verlustvortrag ist bei Sonderausgaben nicht möglich, was den steuerlichen Hebel deutlich verringert.

Außergewöhnliche Belastungen spielen für viele Steuerzahler:innen eine kleinere, aber nicht zu vernachlässigende Rolle. Darunter fallen Aufwendungen, die einem zwangsläufig entstehen und die über das Übliche hinausgehen – etwa krankheitsbedingte Kosten. Für die meisten Sparer:innen und Anleger:innen sind Werbungskosten und Sonderausgaben jedoch die relevanten Kategorien. Wichtig ist, von Beginn an zu verstehen, in welcher Kategorie die eigenen Ausgaben landen, damit man keine Möglichkeiten verschenkt.

AUF EINEN BLICK

  • Fahrtkosten zur Arbeitsstätte und zu Fortbildungen (Entfernungspauschale
  • Arbeitsmittel: Laptop, Fachbücher, Software, Büromaterial
  • Kosten für berufliche Reisen, Seminare, Sprachkurse
  • Arbeitszimmer bzw. Homeoffice-Pauschale

Was Sie als Sparer oder Anleger konkret absetzen können

Erstausbildung ohne vorherige Berufsausbildung: Kosten gelten meist als Sonderausgaben

Die Liste der potenziell absetzbaren Posten ist für alle, die in ihre berufliche Qualifikation investieren, erfreulich lang. An erster Stelle stehen Kursgebühren, Prüfungsgebühren und Fortbildungskosten – sofern sie der beruflichen Tätigkeit unmittelbar zugeordnet werden können. Auch Kosten für Nachhilfeleistungen, Vorbereitungskurse oder Fachseminare können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Hier gilt: Alles, was direkt der beruflichen Weiterbildung dient, hat gute Chancen auf Anerkennung.

Ein großer Posten sind Fahrtkosten. Wer regelmäßig zur Arbeitsstätte oder zu einem Kunden pendelt, kann die Entfernungspauschale geltend machen. Diese beträgt für die ersten 20 Kilometer je einfacher Wegstrecke 0,30 € pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 € pro Kilometer. Gezählt wird dabei nur die einfache Strecke – hin und zurück also nicht doppelt, sondern nur einmal. Wer täglich oder mehrmals pro Woche zur Arbeit fährt, kommt über das Jahr hinweg schnell auf beachtliche Beträge.

Arbeitsmittel sind ein weiterer klassischer Posten: Laptop, Tablet, Fachbücher, Software, Büromaterial, Druckerpatronen – all das kann abgesetzt werden, sofern es überwiegend beruflich genutzt wird. Bei einem Laptop etwa geht das Finanzamt bei gemischter Nutzung üblicherweise von einem bestimmten Privatanteil aus; eine klare berufliche Verwendung sollte dokumentiert werden. Auch Kosten für ein Auslandsseminar, ein Pflichtpraktikum oder notwendige Sprachkurse können absetzbar sein, wenn ein klarer beruflicher Veranlassungszusammenhang besteht.

Nicht vergessen werden sollten Kosten für die Bewerbung auf neue Stellen, Heimfahrten bei einer auswärtigen Tätigkeit sowie Miet- und Wohnkosten, wenn ein doppelter Haushalt vorliegt. Die genauen Voraussetzungen dafür sind jedoch komplex – hier lohnt sich im Zweifel die Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein.

AspektWorauf es ankommt
Erstausbildung ohne vorherige Berufsausbildung: Kosten gelten meist als Sonderausgaben,
Zweitausbildung oder Ausbildung nach abgeschlossener Berufsausbildung: Kosten als Werbungskosten,
Warum Werbungskosten steuerlich vorteilhafter sind (Verlustvortrag,
Beispiel-Szenarien für typische berufliche Situationen,

Erstausbildung vs. Zweitausbildung: Warum die Unterscheidung so wichtig ist

Was ein Verlustvortrag ist und wie er funktioniert

Die wohl wichtigste steuerliche Weichenstellung bei einer beruflichen Qualifikation lautet: Handelt es sich um eine Erstausbildung oder um eine Zweitausbildung beziehungsweise eine Ausbildung nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung? Der Bundesfinanzhof und der Gesetzgeber haben diese Unterscheidung fest im Steuerrecht verankert, und sie hat erhebliche finanzielle Konsequenzen.

Bei der Erstausbildung ohne vorherige abgeschlossene Berufsausbildung gelten die Kosten grundsätzlich als Sonderausgaben. Das bedeutet: Du kannst sie zwar im jeweiligen Jahr steuerlich geltend machen, aber nur bis zu einem gesetzlich geregelten Höchstbetrag, und ein Verlustvortrag in spätere Jahre ist nicht möglich. Wenn du während der Ausbildung wenig verdienst und kaum Steuern zahlst, läuft der steuerliche Vorteil damit weitgehend ins Leere.

Anders sieht es bei der Zweitausbildung aus – also zum Beispiel einer Fortbildung nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Studium nach einer abgeschlossenen Lehre. Hier gelten die Kosten als Werbungskosten. Das ist steuerlich deutlich vorteilhafter, denn Werbungskosten können einen Verlust erzeugen, der per Verlustvortrag in Folgejahre übertragen wird. Wer also nach dem Abschluss ein gutes Gehalt bezieht, kann die angesammelten Verluste aus der Ausbildung mit diesem Einkommen verrechnen und so in den ersten Berufsjahren erheblich Steuern sparen.

Ein typisches Szenario: Jemand absolviert eine Ausbildung zur Bankkauffrau, beginnt danach ein BWL-Studium. Dieses Studium ist steuerlich eine Zweitausbildung nach abgeschlossener Berufsausbildung – und damit zählen die Kosten als Werbungskosten. Ein anderes Szenario: Jemand beginnt direkt nach dem Schulabschluss eine Ausbildung. Ohne vorherige Ausbildung handelt es sich um eine Erstausbildung im steuerrechtlichen Sinne, Kosten werden als Sonderausgaben behandelt. Diese Unterscheidung sollte man kennen, bevor man die Steuererklärung ausfüllt.

AUF EINEN BLICK

  • Kosten sammeln, auch wenn du während der Ausbildung wenig oder nichts verdienst
  • Verrechnung mit späterem Gehalt nach dem Berufseinstieg

Verlustvortrag: Steuern sparen, auch ohne regelmäßiges Einkommen

Anlage N (Werbungskosten) und Anlage Sonderausgaben

Der Verlustvortrag ist für viele Sparer:innen und Anleger:innen das stärkste Argument für eine frühzeitige Steuererklärung. Das Prinzip ist simpel: Wenn deine absetzbaren Ausgaben (Werbungskosten) höher sind als dein Einkommen, entsteht ein steuerlicher Verlust. Dieser Verlust wird vom Finanzamt festgestellt und in das nächste Jahr vorgetragen – und so weiter, bis du schließlich ein Einkommen hast, gegen das der Verlust verrechnet werden kann.

Konkret bedeutet das: Sammelst du über mehrere Jahre Werbungskosten an und bildest dadurch einen Verlustvortrag, mindert dieser später dein zu versteuerndes Einkommen. Da du dann ein reguläres Gehalt beziehst und in einer anderen Steuerklasse arbeitest, ist der Spareffekt real und spürbar. Der Grundfreibetrag für Ledige liegt 2026 bei 12.348 Euro – erst darüber hinaus wird Einkommensteuer fällig. Der Verlustvortrag sorgt dafür, dass der steuerpflichtige Betrag in den ersten Jahren mit höherem Einkommen reduziert wird.

Wichtig zu wissen: Eine freiwillige Steuererklärung kann rückwirkend für bis zu vier Jahre abgegeben werden. Das heißt, selbst wer in der Vergangenheit keine Steuererklärung abgegeben hat, kann dies noch nachholen und vergangene Kosten geltend machen. Die genaue Frist beginnt mit Ablauf des jeweiligen Veranlagungsjahres. Wer also merkt, dass er Ausgaben in den letzten Jahren nicht gemeldet hat, sollte das zeitnah nachholen – jedes Jahr, das ungenutzt verstreicht, kostet bares Geld.

Damit der Verlustvortrag funktioniert, muss er aktiv beantragt werden – er ergibt sich nicht automatisch. Das Finanzamt stellt ihn durch einen sogenannten Feststellungsbescheid fest. Deshalb ist es wichtig, auch in Jahren ohne nennenswertes Einkommen Steuererklärungen abzugeben, auch wenn keine Steuern zu zahlen sind. Das kostet ein paar Stunden Zeit, zahlt sich aber später aus.

AUF EINEN BLICK

  • ELSTER als kostenloses offizielles Tool des Finanzamts
  • Belege sammeln und aufbewahren – digital organisieren
  • Wann sich professionelle Hilfe oder ein Lohnsteuerhilfeverein lohnt

So gibst du die Steuererklärung ab – strukturiert und sicher

Private und berufliche Kosten vermischen

Die Steuererklärung klingt komplizierter als sie ist – wenn man weiß, welche Anlagen man benötigt. Werbungskosten werden in der Anlage N eingetragen, die du einreichst, wenn du Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hattest oder Werbungskosten geltend machen möchtest. Sonderausgaben – etwa Kosten für eine berufliche Ausbildung oder Vorsorgeaufwendungen – kommen in den Hauptvordruck beziehungsweise die entsprechenden Sonderausgaben-Felder. Für den Verlustvortrag aus Werbungskosten ohne ausreichendes Einkommen reicht in der Regel eine Erklärung nur mit der Anlage N aus.

Als kostenloses offizielles Tool bietet die Finanzverwaltung ELSTER an – die elektronische Steuererklärung direkt beim Finanzamt. Die Registrierung dauert einige Tage (du bekommst einen Brief mit Aktivierungscode), lohnt sich aber. Alternativ gibt es kostengünstige Steuersoftware, die die Eingaben vereinfacht und plausibilitätsprüft. Für einfache Fälle ist ELSTER jedoch völlig ausreichend.

Belege solltest du grundsätzlich sammeln und aufbewahren – mindestens so lange, bis der Steuerbescheid bestandskräftig ist und du keine Einwände mehr erwartest. Digitales Organisieren ist empfehlenswert: Scanne oder fotografiere Quittungen direkt nach dem Kauf und lege sie in einer übersichtlichen Ordnerstruktur ab (zum Beispiel nach Jahr und Kategorie). So bist du bei einer Nachfrage des Finanzamts jederzeit auskunftsfähig. Das Finanzamt kann Belege anfordern, muss das aber nicht – trotzdem ist es ratsam, auf Nummer sicher zu gehen.

Bei der freiwilligen Steuererklärung hast du vier Jahre Zeit – die Pflichtveranlagung hingegen gilt, wenn du zum Beispiel mehrere Arbeitgeber hattest, Lohnersatzleistungen bezogen hast oder bestimmte andere Voraussetzungen erfüllt sind. In diesen Fällen sind die Fristen deutlich kürzer. Im Zweifel sollte man prüfen, ob eine Pflicht zur Abgabe besteht, um Verspätungszuschläge zu vermeiden.

AUF EINEN BLICK

  • Belege nicht aufbewahren
  • Erstausbildung und Zweitausbildung verwechseln
  • Verlustvortrag vergessen zu beantragen
  • Pauschalen nicht ausschöpfen

Häufige Fehler beim Absetzen – und wie du sie vermeidest

Bestimmte Versicherungsbeiträge können als Sonderausgaben zählen

Einer der klassischsten Fehler ist die Vermischung privater und beruflicher Kosten. Wer einen Laptop zu 70 Prozent für die Arbeit und zu 30 Prozent privat nutzt, kann nicht den vollen Preis absetzen. Das Finanzamt erwartet eine nachvollziehbare Aufteilung. Wer hier pauschal alles als beruflich deklariert, riskiert im schlimmsten Fall eine Prüfung und eine Nachzahlung. Ehrlichkeit und Dokumentation zahlen sich langfristig aus.

Ein weiterer häufiger Fehler: Belege werden nicht aufbewahrt. Gerade bei Kleinbeträgen – Büromaterial, Druckerpatronen, Fachliteratur – landen Kassenbons schnell im Papierkorb. Summiert man diese Beträge über ein Jahr, ergibt sich jedoch ein relevanter Posten. Wer keine Belege hat, kann Ausgaben zwar angeben, muss aber damit rechnen, dass das Finanzamt sie nicht anerkennt.

Auch die Verwechslung von Erstausbildung und Zweitausbildung passiert häufig. Wer nicht genau weiß, ob seine Ausbildung steuerlich als Erst- oder Zweitausbildung gilt, trägt möglicherweise Kosten in der falschen Kategorie ein – und verliert dadurch den Verlustvortrag. Hier empfiehlt sich eine kurze Recherche oder Rückfrage beim Finanzamt oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

Schließlich wird der Verlustvortrag häufig schlicht vergessen oder gar nicht erst beantragt. Wer in der Ausbildung keine Steuererklärung abgibt, weil er denkt, es lohne sich nicht, verschenkt möglicherweise mehrere Tausend Euro an Steuerersparnis nach dem Berufseinstieg. Der Aufwand für eine Steuererklärung in der Ausbildung ist überschaubar – der langfristige Nutzen hingegen erheblich.

AUF EINEN BLICK

  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen
  • Wichtig: Diese Seite ist keine individuelle Steuerberatung
  • Bei komplexen Fällen Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen

Absetzen & Absicherung: worauf Sie noch achten sollten

Neben den beruflichen oder alltäglichen Kosten gibt es für viele Menschen noch weitere Posten, die steuerlich relevant sein können. Versicherungsbeiträge zählen in bestimmten Fällen als Sonderausgaben, konkret als Vorsorgeaufwendungen. Besonders relevant: Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können als abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent. Wer diese Beiträge zahlt – etwa als freiwillig Versicherter oder als Angestellter:r – sollte sie in der Steuererklärung angeben.

Auch Beiträge zu Haftpflichtversicherungen oder bestimmten anderen Versicherungen können unter die Vorsorgeaufwendungen fallen, allerdings gelten hier Höchstbeträge und Regelungen, die je nach individueller Situation unterschiedlich wirken. Es empfiehlt sich, alle Versicherungsbelege griffbereit zu haben und sie zumindest anzugeben – das Finanzamt prüft selbst, was anerkannt werden kann.

Ein wichtiger Hinweis zum Abschluss: Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ist keine individuelle Steuerberatung. Steuerrecht ist komplex, und gerade bei untypischen Situationen – Auslandstätigkeit, doppelter Wohnsitz, gemischte Einkünfte aus mehreren Jobs – lohnt es sich, professionelle Unterstützung zu suchen. Lohnsteuerhilfevereine bieten oft günstige Beratung speziell für Arbeitnehmer:innen an. Ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin ist die richtige Adresse für komplexere Fälle. Die Investition in gute Beratung rechnet sich in vielen Situationen schnell.

Jetzt handeln – Steuerpotenzial nicht verschenken

Absetzen lohnt sich – auch und gerade für alle, die Geld verdienen. Wer frühzeitig Belege sammelt, versteht, ob seine Kosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben zählen, und jedes Jahr eine Steuererklärung abgibt, legt den Grundstein für echte Steuerersparnisse. Der Verlustvortrag ist dabei das mächtigste Werkzeug, das viele Sparer:innen und Anleger:innen schlicht nicht nutzen – ein teurer Fehler, der sich über die Jahre summiert.

Dein nächster Schritt: Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner, um zu verstehen, wie sich dein Einkommen aus Nebenjob oder Berufseinstieg nach Steuern zusammensetzt – und wie sich Steuersparmöglichkeiten konkret auswirken. So behältst du den Überblick über deine Finanzen.
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Häufige Fragen

Von der Steuer absetzen bedeutet, dass du bestimmte Ausgaben in deiner Steuererklärung angibst, wodurch sich dein zu versteuerndes Einkommen verringert. Wenn du weniger Einkommen versteuerst, zahlst du entsprechend weniger Einkommensteuer oder bekommst bei geringem Einkommen eine Erstattung.

Ja, auch ohne Einkommen kannst du Ausgaben absetzen, allerdings nur, wenn du sie als sogenannte vorweggenommene Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machst. Diese können dann zu einem Verlust führen, der mit späteren Einkünften verrechnet wird und dir so in der Zukunft Steuern spart.

Du kannst typische Kosten wie Fortbildungskosten, Fachliteratur, Arbeitsmittel wie Laptop oder Drucker, Fahrtkosten zur Arbeitsstätte und Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Auch Kosten für Bewerbungen, Umzug im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder Kontoführungsgebühren können unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt werden.

Bei der Erstausbildung handelt es sich um die erste Berufsausbildung oder das erste Studium, das du nach der Schulzeit beginnst; diese Kosten gelten als Sonderausgaben und können nur begrenzt abgesetzt werden. Eine Zweitausbildung oder eine Weiterbildung nach einer abgeschlossenen Erstausbildung gilt als berufliche Fortbildung, wodurch die Kosten als Werbungskosten in voller Höhe absetzbar sind und auch ein Verlustvortrag möglich ist.

Du kannst deine Ausbildungskosten grundsätzlich vier Jahre rückwirkend in deiner Steuererklärung geltend machen, da die reguläre Festsetzungsfrist für Steuerbescheide vier Jahre beträgt. Für das Jahr 2026 kannst du also noch Erklärungen für 2022 bis 2025 abgeben, sofern du noch keine abgegeben hast.

Eine Steuererklärung lohnt sich fast immer, selbst wenn du kein oder nur geringes Einkommen hast, weil du durch absetzbare Kosten oft eine Erstattung von bereits gezahlter Lohnsteuer erhältst. Zudem kannst du einen Verlustvortrag aufbauen, der dir in späteren Jahren mit höheren Einkünften bares Geld spart.

Ja, Versicherungsbeiträge sind grundsätzlich als Sonderausgaben absetzbar, dazu zählen Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Haftpflicht- oder Unfallversicherung. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden in der Regel in voller Höhe berücksichtigt, während andere Versicherungen nur im Rahmen der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar sind.

Eine Steuerberatung ist nicht zwingend erforderlich, da du viele Kosten auch selbst in der Steuererklärung angeben kannst, wenn du dich mit den Formularen auskennst. Gerade bei komplexen Fällen wie einer Zweitausbildung oder einem Verlustvortrag kann ein Steuerberater oder eine Lohnsteuerhilfe jedoch helfen, Fehler zu vermeiden und alle Möglichkeiten auszuschöpfen; die Kosten dafür sind selbst wiederum als Werbungskosten absetzbar.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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