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FinanzenSteuern Steuerfreibetrag Benzin Und Co Was Sich 2022 Noch Aendert
FinanzbildungSteuerfreibetrag9 Min.

Steuerfreibetrag Benzin & Co. Was sich 2022 geändert hat – und was jetzt gilt

Was änderte sich 2022 bei Steuerfreibeträgen für Benzin, Pendlerpauschale & Energie? Aktuelle Übersicht – mit Rechner und Steuertipps.

EnergiesteuernRechnerWarum 2022 ein
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Russlands Angriff auf die Ukraine trieb Spritpreise und Energiekosten auf Rekordniveau – der Gesetzgeber reagierte mit mehreren steuerlichen Entlastungspaketen.
  • Drei Steuerentlastungsgesetze wurden 2022 in Rekordgeschwindigkeit verabschiedet und betrafen direkt Arbeitnehmer, Pendler und Studierende.
  • Besonders für Studierende mit Nebenjob oder langen Pendelstrecken zur Hochschule ergaben sich relevante Änderungen beim Werbungskosten-Abzug.
  • Wichtig: Manche Maßnahmen (z. B. Tankrabatt, Energiepreispauschale) waren zeitlich begrenzt; andere Regelungen wurden dauerhaft angehoben und gelten bis heute.

Energiesteuern, Pauschalen, Freibeträge: Das hat sich 2022 wirklich verändert – und das gilt heute noch

Russlands Angriff auf die Ukraine trieb Spritpreise und Energiekosten auf Rekordniveau – der Gesetzgeber reagierte mit mehreren steuerlichen Entlastungspaketen.

Das Jahr 2022 war steuerlich eines der turbulentesten in der jüngeren deutschen Geschichte: Russlands Angriff auf die Ukraine ließ Spritpreise und Energiekosten explodieren, der Gesetzgeber reagierte mit einem Bündel an Entlastungsmaßnahmen – von der Energiepreispauschale über den Tankrabatt bis zur dauerhaften Anhebung von Pendlerpauschale und Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Für alle, die berufstätig sind, lange pendeln oder hohe Fahrtkosten haben, lohnt es sich, genau hinzuschauen: Manche Regelungen liefen aus, andere gelten bis heute.

Kurzüberblick: Die Energiepreispauschale (300 €) war einmalig und steuerpflichtig. Der Tankrabatt war ein reiner Preiseffekt an der Zapfsäule. Dauerhaft angehoben wurden hingegen die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer (0,38 €/km), der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und der Grundfreibetrag – letzterer liegt 2026 für Ledige bei 12.348 €.

AUF EINEN BLICK

  • Drei Steuerentlastungsgesetze wurden 2022 in Rekordgeschwindigkeit verabschiedet und betrafen direkt Arbeitnehmer, Pendler und alle, die Fahrtkosten absetzen.
  • Besonders für Berufstätige mit langen Pendelstrecken oder hohen Werbungskosten ergaben sich relevante Änderungen beim Werbungskosten-Abzug.
  • Wichtig: Manche Maßnahmen (z. B. Tankrabatt, Energiepreispauschale) waren zeitlich begrenzt; andere Regelungen wurden dauerhaft angehoben und gelten bis heute.

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Warum 2022 ein Wendejahr bei Energie-Steuern war

Die Energiepreispauschale (EPP) war eine einmalige Zahlung des Staates zur Abfederung gestiegener Energiekosten – sie wurde über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgezahlt.

Als Russland im Februar 2022 die Ukraine angriff, schnellten die Rohölpreise innerhalb weniger Wochen auf Niveaus, die viele Verbraucher:innen seit Jahrzehnten nicht mehr gesehen hatten. Benzin kostete zeitweise über 2,20 Euro pro Liter, Heizöl und Erdgas folgten. Die Bundesregierung stand vor der politischen Notwendigkeit, schnell zu handeln – und tat es: Gleich drei Steuerentlastungsgesetze wurden 2022 in einer Geschwindigkeit verabschiedet, die im parlamentarischen Alltag selten ist. Das erste, zweite und dritte Entlastungspaket adressierten dabei direkt die Lebenshaltungskosten von Arbeitnehmer:innen, Familien, Rentner:innen und Selbstständigen.

Für Sparer:innen, Anleger:innen und alle abhängig Beschäftigten waren insbesondere drei Hebel relevant: erstens die einmalige Energiepreispauschale (EPP), die über Arbeitgeber ausgezahlt wurde; zweitens die angehobene Entfernungspauschale für Fernpendler, die auch auf Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte angewendet werden kann; und drittens die strukturellen Verbesserungen beim Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag, die sich dauerhaft auf die Steuerlast auswirken. Wer die Maßnahmen damals nicht vollständig überblickt hat, kann auch heute noch rückwirkend von ihnen profitieren – die Frist für freiwillige Steuererklärungen beträgt vier Jahre.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen temporären und dauerhaften Maßnahmen: Der Tankrabatt und die EPP waren ausdrücklich zeitlich begrenzt und sind inzwischen ausgelaufen. Die Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer sowie die Anpassungen beim Grundfreibetrag hingegen wurden in das Einkommensteuergesetz übernommen und sind seitdem mehrfach weiter angepasst worden. Wer seine Steuersituation heute bewertet, sollte stets prüfen, welche Regelung welchem Zeitraum zuzurechnen ist.

AUF EINEN BLICK

  • Anspruch hatten grundsätzlich Arbeitnehmer:innen, Selbstständige und bestimmte weitere Einkommensgruppen; Personen ohne steuerpflichtige Einkünfte gingen zunächst leer aus.
  • Eine spätere EPP speziell für bestimmte Personengruppen ohne Arbeitgeber folgte in einer eigenen Runde – Stichtag und Einkunftsvoraussetzungen waren dabei entscheidend.
  • Die EPP war steuerpflichtig und musste in der Steuererklärung angegeben werden – ein häufiger Fehler, der Nachzahlungen auslöste.
  • Wer keine Steuererklärung abgegeben hatte, konnte die EPP nachträglich über die Steuererklärung beantragen (Arbeitnehmer-Veranlagung).

Energiepreispauschale: Was war das – und wer musste sie versteuern?

Bereits vor 2022 galt ab dem 21. Kilometer eine erhöhte Entfernungspauschale; 2022 wurde diese Fernpendler-Regelung vorzeitig ausgeweitet und der Gültigkeitszeitraum verlängert.

Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro war eine staatliche Einmalzahlung, die im September 2022 an Arbeitnehmer:innen ausgezahlt wurde – und zwar nicht direkt vom Staat, sondern über die Lohnabrechnung des jeweiligen Arbeitgebers. Anspruchsberechtigt waren alle Arbeitnehmer:innen, die am 1. September 2022 in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis standen, sowie Selbstständige, die einen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid besaßen. Wer zu diesem Zeitpunkt keinerlei Einkünfte aus Erwerbstätigkeit hatte, ging zunächst leer aus.

Personen ohne Erwerbseinkommen erhielten später eine gesonderte Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro – die sogenannte Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler:innen. Diese war an einen Stichtag und den Nachweis einer Ausbildungs- oder Studienbescheinigung geknüpft und wurde über die jeweilige Bildungseinrichtung selbst beantragt und ausgezahlt. Die Regelung war politisch umstritten und in der Umsetzung komplex, da die Einrichtungen kurzfristig als Auszahlungsstellen fungieren mussten.

Ein entscheidender Punkt, den viele unterschätzt haben: Die EPP über den Arbeitgeber war steuerpflichtig. Sie wurde dem Arbeitslohn hinzugerechnet und unterlag damit der normalen Lohnsteuer. Wer zum Beispiel in Steuerklasse I lag, hatte im September 2022 zwar 300 Euro brutto mehr auf dem Lohnzettel stehen, netto jedoch weniger erhalten – und musste die EPP in der Steuererklärung 2022 korrekt angeben. Wurde sie vergessen oder falsch eingetragen, drohten Nachzahlungen. Das Finanzamt konnte die EPP anhand der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erkennen.

AUF EINEN BLICK

  • Für die ersten 20 Kilometer gilt nach wie vor eine niedrigere Pauschale pro Kilometer; ab dem 21. km greift der erhöhte Satz – die genauen Cent-Beträge und Geltungsjahre müssen aus offiziellen BMF-Tabellen entnommen werden.
  • Für alle Steuerpflichtigen gilt: Fahrten zur Ausbildungs- oder Arbeitsstätte können als Werbungskosten (bei Zweitausbildung oder Berufsausbildung) oder als Sonderausgaben abgesetzt werden – die Einordnung ist entscheidend für den Steuereffekt.
  • Autos, Fahrräder und ÖPNV: Die Pendlerpauschale gilt verkehrsmittelunabhängig, auch für Bus- und Bahnfahrer.

Pendlerpauschale: Die dauerhaft angehobenen Kilometersätze – auch relevant

Von Juni bis Ende August 2022 senkte der Bund die Energiesteuer auf Kraftstoffe vorübergehend auf das europäische Mindestmaß – umgangssprachlich 'Tankrabatt'.

Die Entfernungspauschale – im Volksmund oft „Pendlerpauschale" genannt – ist einer der wichtigsten Werbungskosten-Abzüge für Arbeitnehmer:innen. Die Systematik ist zweistufig: Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Wegstrecke gilt ein Satz von 0,30 Euro pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer greift seit 2022 dauerhaft ein erhöhter Satz von 0,38 Euro pro Kilometer. Diese Fernpendler-Regelung war ursprünglich nur für einen kürzeren Zeitraum gedacht, wurde aber vorgezogen und schließlich dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert.

Für alle, die eine Ausbildung absolvieren oder sich beruflich neu orientieren, ist die Einordnung dieser Fahrkosten entscheidend. Wer sich in einer ersten Berufsausbildung befindet, kann Fahrten zur Ausbildungsstätte lediglich als Sonderausgaben absetzen – und das nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Wer hingegen eine Zweitausbildung absolviert oder bereits eine abgeschlossene Erstausbildung vorweisen kann, darf die Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen, was steuerlich deutlich vorteilhafter ist. Die genaue Einordnung hat also erhebliche Auswirkungen auf die tatsächliche Steuerersparnis.

Ein oft übersehener Vorteil: Die Entfernungspauschale gilt vollkommen verkehrsmittelunabhängig. Ob man mit dem Auto, dem Fahrrad, dem Bus oder der Bahn zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte pendelt – der Pauschalbetrag ist identisch. Lediglich bei Nutzung des Firmenwagens oder des Deutschlandtickets durch den Arbeitgeber gelten besondere Regelungen. Für alle, die mit dem Deutschlandticket unterwegs sind, kann die Pendlerpauschale trotzdem geltend gemacht werden, sofern die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind – allerdings nur für die tatsächlich gefahrenen Arbeitstage, nicht pauschal für alle Tage.

Wer lange Pendelstrecken hat, profitiert bei der Jahressteuererklärung besonders stark. Bereits ab einer einfachen Wegstrecke von etwa 30 Kilometern überschreiten die tatsächlich abzugsfähigen Fahrtkosten bei einer normalen Arbeitswoche schnell den Arbeitnehmer-Pauschbetrag – eine individuelle Berechnung lohnt sich daher fast immer.

AUF EINEN BLICK

  • Die Steuerentlastung pro Liter Benzin bzw. Diesel war unterschiedlich hoch und wurde nicht vollständig an Verbraucher weitergegeben – ein dokumentiertes Marktversagen laut Bundeskartellamt.
  • Steuerlich relevant: Der Tankrabatt selbst war kein Freibetrag und kein Abzugsposten – er wirkte ausschließlich als Preissenkung an der Zapfsäule.
  • Für Arbeitnehmer:innen mit eigenem Auto änderte sich nichts an der Systematik der Pendlerpauschale durch den Tankrabatt.

Tankrabatt Juni bis August 2022: Steuerlich relevant – oder nur ein Preiseffekt?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag – also die automatisch berücksichtigte Werbungskosten-Pauschale ohne Einzelnachweis – wurde 2022 angehoben.

Vom 1. Juni bis zum 31. August 2022 senkte die Bundesregierung die Energiesteuer auf Kraftstoffe vorübergehend auf das europäische Mindestmaß – eine Maßnahme, die umgangssprachlich als „Tankrabatt" bekannt wurde. Die Absenkung war für Benzin und Diesel unterschiedlich hoch und sollte direkt an Verbraucher:innen weitergegeben werden. Die Realität sah laut einer Untersuchung des Bundeskartellamts teilweise anders aus: Insbesondere zu Beginn und am Ende des Aktionszeitraums wurden die Steuersenkungen nicht vollständig in niedrigere Preise überführt, was als dokumentiertes Marktversagen eingestuft wurde.

Für die Steuererklärung war der Tankrabatt im Grunde irrelevant. Er war kein steuerlicher Freibetrag, kein Abzugsposten und kein zu versteuerndes Einkommen – er wirkte ausschließlich als (zumindest beabsichtigte) Preissenkung an der Zapfsäule. Wer also seine Fahrtkosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzt, tat dies unabhängig davon, ob der Kraftstoff in diesem Zeitraum günstiger war. Die Pendlerpauschale ist eine Kilometer-Pauschale, keine Kostenerstattung des tatsächlichen Spritverbrauchs – daher hatte der Tankrabatt auf die Berechnung des Werbungskostenabzugs keinerlei Einfluss.

Steuerlich bedeutsam war der Zeitraum dennoch für Selbstständige und Unternehmer:innen, die Kraftstoffkosten direkt als Betriebsausgaben absetzen. Diese konnten in den Monaten Juni bis August 2022 von den niedrigeren Brutto-Kraftstoffpreisen profitieren und gleichzeitig die gesunkene Steuerkomponente als Betriebsausgabe verbuchen – ein marginaler Effekt, der sich aber bei hohem Fahrtaufwand summieren konnte. Für angestellte Arbeitnehmer:innen ohne eigene Betriebsausgaben spielte das keine Rolle.

AUF EINEN BLICK

  • Das bedeutet: Wer keine höheren tatsächlichen Werbungskosten hat, profitiert automatisch von der höheren Pauschale im zu versteuernden Einkommen.
  • Für Arbeitnehmer:innen mit geringem Einkommen: Die Anhebung reduziert ggf. die Steuerlast, ohne dass eine Steuererklärung zwingend nötig ist – sie lohnt sich aber trotzdem.
  • EStG.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Grundfreibetrag: Die unterschätzten Dauerregelungen

Der Grundfreibetrag – bis zu dem Einkommen keine Einkommensteuer anfällt – wurde 2022 angehoben und ist seitdem mehrfach gestiegen (Inflationsanpassung).

Neben den prominenteren Maßnahmen wie EPP und Tankrabatt hat der Gesetzgeber 2022 auch zwei strukturelle Stellschrauben dauerhaft verändert: den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und den Grundfreibetrag. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist die Werbungskosten-Pauschale, die das Finanzamt automatisch berücksichtigt, ohne dass man einen einzigen Beleg einreichen muss. Er wurde 2022 auf 1.200 Euro angehoben – eine spürbare Erhöhung gegenüber dem Vorjahreswert. Das bedeutet: Wer keine höheren tatsächlichen Werbungskosten nachweisen kann oder möchte, zahlt durch die höhere Pauschale automatisch auf ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen Steuern.

Für Werkstudent:innen und Minijobbende ist der Grundfreibetrag das zentrale steuerliche Schutzinstrument: Bis zu diesem Einkommensbetrag fällt überhaupt keine Einkommensteuer an. 2022 wurde er im Zuge des Inflationsausgleichs angehoben und ist seitdem mehrfach weiter gestiegen. Für das Jahr 2026 liegt der Grundfreibetrag für Ledige bei 12.348 Euro, für zusammen veranlagte Paare bei 24.696 Euro. Das bedeutet: Wer als Werkstudent:in unter diesem Jahresbetrag bleibt, zahlt keine Lohnsteuer – oder bekommt einbehaltene Lohnsteuer vollständig zurück.

Der Mechanismus dahinter funktioniert so: Arbeitgeber behalten bei der monatlichen Lohnzahlung Lohnsteuer nach einer Hochrechnung auf das Jahreseinkommen ein. Wer in der Steuerklasse I nur wenige Monate im Jahr arbeitet oder ein geringes Stundenkontingent hat, zahlt dabei oft mehr Lohnsteuer als letztlich fällig wäre. Durch die freiwillige Steuererklärung lässt sich dieses Geld zurückfordern – und durch den gestiegenen Grundfreibetrag ist die potenzielle Erstattung in den vergangenen Jahren gestiegen.

Besonders lohnend ist die Steuererklärung, wenn man in einem Jahr sowohl Werbungskosten über dem Pauschbetrag hatte (zum Beispiel durch lange Pendelstrecken) als auch den Grundfreibetrag nicht vollständig ausgeschöpft hat. In diesem Fall können beide Effekte zusammenwirken und zu einer erheblichen Steuererstattung führen. Die Frist für freiwillige Erklärungen beträgt vier Jahre rückwirkend – für 2022 kann also bis Ende 2026 noch eine Erklärung abgegeben werden.

AUF EINEN BLICK

  • Gerade für Werkstudent:innen und Nebenjobber:innen ist der Grundfreibetrag das wichtigste steuerliche Schutzschild: Wer darunter bleibt, zahlt keine Lohnsteuer.
  • Wenn zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde (z. B. durch Steuerklasse I), holt man sich das Geld per Steuererklärung zurück – besonders lohnend bei gestiegenen Freibeträgen.
  • Für 2026 gilt ein aktueller Grundfreibetrag, Quelle BMF.

Was jetzt noch gilt: Aktuelle Steuertipps für Sparer:innen, Anleger:innen und Verbraucher:innen

Homeoffice-Pauschale: Wer von zuhause arbeitet, kann pro Heimarbeitstag eine Tagespauschale geltend machen

Auch wenn die großen Einmalereignisse von 2022 abgeschlossen sind, gibt es eine Reihe von Regelungen, die heute für alle Steuerzahler:innen hochrelevant sind. Die Homeoffice-Pauschale erlaubt es, für jeden Tag, an dem man ausschließlich von zuhause aus arbeitet, eine Tagespauschale als Werbungskosten geltend zu machen – bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Wer regelmäßig im Homeoffice tätig ist, sollte diese Tage konsequent dokumentieren, da sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag schnell übersteigen können.

Fachliteratur, Laptop und Software: Wer sich in einer steuerlich anerkannten Berufsausbildung befindet (also typischerweise nach abgeschlossener Erstausbildung), kann Arbeitsmittel wie Fachbücher, Laptops und Software als Werbungskosten abziehen. Bei Anschaffungskosten bis zu 800 Euro netto handelt es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter, die sofort im Jahr der Anschaffung absetzbar sind. Teurere Geräte müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. In der Erstausbildung sind diese Kosten hingegen nur als Sonderausgaben bis zu einem jährlichen Höchstbetrag abzugsfähig.

Bestimmte staatliche Leistungen sind steuerfrei und zählen nicht zum zu versteuernden Einkommen – das ist ein wichtiger Grundsatz, der häufig missverstanden wird. Auch entsprechende Auslandszahlungen sind steuerpflichtigkeitsmäßig irrelevant. Wer also neben solchen Leistungen einen Minijob hat, muss nur das Einkommen aus dem Minijob bei der Steuer berücksichtigen, nicht aber die Leistungszahlungen.

Für alle in der Erstausbildung gilt zudem: Auch wenn die Kosten der Erstausbildung derzeit nur als Sonderausgaben und nur bis zu einem Höchstbetrag abzugsfähig sind, lohnt es sich trotzdem, eine Steuererklärung abzugeben. Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass ein Verlust festgestellt werden kann, der dann in späteren Jahren als Werbungskosten oder Verlustvor-/rücktrag genutzt werden kann – eine strategisch wichtige Möglichkeit, die viele Steuerzahler:innen nicht kennen.

AUF EINEN BLICK

  • Fachliteratur, Laptop & Software: Kosten für Arbeitsmittel können bei steuerlich anerkannter Ausbildung als Werbungskosten oder Sonderausgaben abgezogen werden.
  • Auslandszahlungen und Steuerpflicht: Bestimmte staatliche Leistungen sind nicht steuerpflichtig und zählen nicht zum zu versteuernden Einkommen.
  • Verlustfeststellung: Wer in der Erstausbildung Kosten hat (derzeit als Sonderausgaben begrenzt abzugsfähig), sollte trotzdem eine Erklärung abgeben, um einen Verlust festzustellen – das hat der BFH mehrfach bestätigt.
  • Unterhaltszahlungen und Kindergeld: Diese werden nicht als eigenes Einkommen zugerechnet und beeinflussen die eigene Steuerlast nicht.

Steuererklärung: Lohnt es sich – und wie geht es?

Die meisten Arbeitnehmer:innen mit Nebenjob zahlen zu viel Lohnsteuer und erhalten durch eine freiwillige Erklärung Geld zurück – die Frist für freiwillige Erklärungen beträgt vier Jahre.

Die kurze Antwort lautet: Ja, fast immer. Die meisten Arbeitnehmer:innen mit Nebenjob zahlen über das Jahr hinweg zu viel Lohnsteuer, weil Arbeitgeber bei der monatlichen Abrechnung das Jahreseinkommen hochrechnen – obwohl man vielleicht nur wenige Monate gearbeitet hat. Durch eine freiwillige Steuererklärung lässt sich dieser Überschuss zurückfordern. Da die Frist für freiwillige Erklärungen vier Jahre beträgt, können Nachzügler:innen noch rückwirkend für 2021, 2022, 2023 und 2024 Erklärungen einreichen.

Eine Pflichtveranlagung – also die gesetzliche Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben – trifft Arbeitnehmer:innen zum Beispiel dann, wenn sie 2022 die Energiepreispauschale erhalten haben, wenn sie mehrere Arbeitgeber gleichzeitig hatten, wenn Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld bezogen wurden oder wenn das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag überstiegen hat. Wer sich unsicher ist, sollte das Finanzamt oder einen Lohnsteuerhilfeverein konsultieren.

Bei den Wegen zur Steuererklärung haben Arbeitnehmer:innen drei gut zugängliche Optionen: ELSTER, das kostenlose Onlineportal der Finanzbehörden, ist vollständig kostenlos und deckt alle Formulare ab – allerdings ist die Bedienung nicht immer selbsterklärend. Steuer-Apps wie WISO, Taxfix oder Smartsteuer bieten eine nutzerfreundlichere Oberfläche und kosten je nach Anbieter zwischen null und etwa 40 Euro. Lohnsteuerhilfevereine dürfen Arbeitnehmer:innen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit beraten und sind häufig deutlich günstiger als Steuerberater:innen.

Eine schnelle Orientierung, wie viel Nettogehalt und welche Steuerbelastung sich aus dem eigenen Bruttolohn ergeben, bietet der StudySmarter Brutto-Netto-Rechner. Wer wissen möchte, ob sich eine Steuererklärung lohnt und wie hoch die potenzielle Erstattung sein könnte, kann dort mit verschiedenen Szenarien rechnen – kostenlos und ohne Anmeldung.

AUF EINEN BLICK

  • Pflichtveranlagung: Wer mehr als einen Arbeitgeber hatte, Lohnersatzleistungen bezog oder die EPP erhielt, muss unter Umständen eine Erklärung abgeben.
  • ELSTER (kostenlos), Steuerapps und Lohnsteuerhilfevereine (günstig für Arbeitnehmer:innen) sind die drei Standardwege.
  • Der StudySmarter Brutto-Netto-Rechner hilft, das eigene Nettoeinkommen und die mögliche Steuererstattung schnell abzuschätzen.

Das Wichtigste auf einen Blick – und dein nächster Schritt

Zusammenfassung: Das Steuerjahr 2022 hat bleibende Spuren hinterlassen: Die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer (0,38 €/km) und der mehrfach gestiegene Grundfreibetrag (2026: 12.348 € für Ledige) sind dauerhafte Verbesserungen, die Sparer:innen, Anleger:innen und Arbeitnehmer:innen noch heute nutzen können. Die Energiepreispauschale war einmalig und steuerpflichtig, der Tankrabatt steuerlich irrelevant. Wer für 2022 noch keine freiwillige Steuererklärung abgegeben hat, kann das bis Ende 2026 nachholen – und mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Erstattung erhalten. Der erste Schritt: das eigene Nettoeinkommen und die mögliche Erstattung berechnen.

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Häufige Fragen

Die Energiepreispauschale 2022 war eine einmalige Zahlung von 300 Euro, die Arbeitnehmer und bestimmte Selbstständige über ihren Lohn oder als Abschlagszahlung erhalten haben. Sie musste in der Steuererklärung 2022 als sonstiger Bezug angegeben werden und erhöhte dein zu versteuerndes Einkommen, wodurch sich deine Steuerlast entsprechend erhöhen konnte.

Du kannst die Pendlerpauschale nur absetzen, wenn du tatsächlich eine einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zurücklegst, etwa bei einem Nebenjob oder einer beruflichen Tätigkeit. Die Entfernungspauschale gilt ab dem ersten Kilometer, und du kannst sie in deiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen, sofern deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.

Der Tankrabatt 2022 war eine temporäre Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, die direkt an der Zapfsäule wirkte und nicht in deiner Steuererklärung auftauchte. Er hatte keinen Einfluss auf deine Steuererklärung, da er keine steuerlich relevante Einnahme oder Ausgabe darstellte – du konntest also weder etwas absetzen noch musstest du ihn versteuern.

Der Grundfreibetrag 2026 wird voraussichtlich auf einem Niveau liegen, das das Existenzminimum steuerfrei stellt – die genaue Höhe wird im Jahressteuergesetz festgelegt und ist 2026 bekannt. Erst wenn dein zu versteuerndes Einkommen diesen Betrag übersteigt, zahlst du Einkommensteuer; der Freibetrag wird automatisch bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt.

Ja, du kannst deinen Laptop und deine Fachbücher als Werbungskosten absetzen, wenn du sie überwiegend für deine berufliche Tätigkeit oder Weiterbildung nutzt. Bei gemischter Nutzung musst du den beruflichen Anteil schätzen und angeben – die Kosten trägst du in der Anlage N ein, und sie wirken sich steuermindernd aus, sofern sie zusammen mit anderen Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen.

Von den Energiehilfen aus 2022 ist für das Steuerjahr 2026 nichts mehr relevant, da alle Zahlungen wie die Energiepreispauschale oder der Heizkostenzuschuss in den jeweiligen Veranlagungsjahren abgeschlossen wurden. Es gibt keine Nachwirkungen oder Abschreibungen, die du 2026 geltend machen könntest – alle Fristen für Einspruch oder Korrektur sind längst abgelaufen.

Als Arbeitnehmer:in musst du in der Regel keine Steuererklärung abgeben, wenn dein Arbeitgeber bereits Lohnsteuer einbehalten hat und du keine weiteren Einkünfte über dem Grundfreibetrag hast. Eine Pflicht zur Abgabe entsteht jedoch, wenn du zum Beispiel Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld erhalten hast oder wenn dein Finanzamt dich zur Abgabe auffordert.

Um dein Nettoeinkommen zu berechnen, ziehst du von deinem Bruttolohn die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab – diese Beträge findest du auf deiner Lohnabrechnung. Zusätzlich musst du Sozialabgaben wie Renten- und Pflegeversicherung berücksichtigen; für eine genaue Berechnung nutzt du am besten einen aktuellen Gehaltsrechner.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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