Steuerberatungskosten Was Studierende & junge Erwachsene wissen müssen
Steuerberatungskosten & Berufseinsteiger: Was kostet ein Steuerberater, wann lohnt er sich & was kannst du absetzen? Jetzt informieren.
- Definition: Alle Ausgaben für professionelle Steuerberatung – Steuerberater:in, Lohnsteuerhilfeverein, Online-Steuersoftware
- Unterschied zwischen einmaliger Beratung, laufender Mandantschaft und Software-Lösung
- Relevanz: Nebenjob, erste Stelle, BAföG-Rückzahlung, Erststudium vs. Zweitstudium
- Kurzüberblick: Wer regelt die Honorare? – Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV
Steuerberatungskosten im Überblick: Was du als Sparer:in oder Anleger:in zahlen musst – und was nicht
Definition: Alle Ausgaben für professionelle Steuerberatung – Steuerberater:in, Lohnsteuerhilfeverein, Online-Steuersoftware
Ob Nebenjob, erste selbstständige Tätigkeit oder der Verkauf von Wertpapieren: Irgendwann stellt sich für fast alle Verbraucher:innen und Anleger:innen die Frage, ob ein Steuerberater oder eine andere Beratungsform sinnvoll ist – und was das kostet. Die gute Nachricht: Steuerberatungskosten sind in Deutschland gesetzlich geregelt, es gibt günstige Alternativen, und in manchen Fällen lassen sich die Ausgaben sogar steuerlich geltend machen.
AUF EINEN BLICK
- Unterschied zwischen einmaliger Beratung, laufender Mandantschaft und Software-Lösung
- Relevanz: Nebenjob, erste Stelle, Kapitalerträge, Renteneintritt
- Kurzüberblick: Wer regelt die Honorare? – Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV
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Grobe Orientierung. Ohne steuerpflichtiges Einkommen wirken Kosten oft als Verlustvortrag. Keine Steuerberatung.
Was sind Steuerberatungskosten genau?
Gesetzlicher Rahmen: Die StBVV legt Mindest- und Höchstsätze fest – kein Wildwest bei den Preisen
Unter Steuerberatungskosten versteht man alle Ausgaben, die entstehen, wenn du dir professionelle Unterstützung bei steuerlichen Angelegenheiten holst. Das kann ein Honorar an eine Steuerberater:in sein, der Mitgliedsbeitrag bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder die Lizenzgebühr für eine kommerzielle Steuersoftware. Der Begriff ist also weiter gefasst, als viele vermuten: Nicht nur die klassische Kanzlei fällt darunter, sondern jede Form bezahlter Steuerunterstützung.
Für Sparer:innen, Anleger:innen und alle, die erstmals eigene Einkünfte erzielen, sind Steuerberatungskosten aus mehreren Gründen relevant. Wer beispielsweise Kapitalerträge oder Einkünfte aus einer Nebentätigkeit hat, muss unter Umständen eine Steuererklärung abgeben – spätestens dann, wenn die Einkünfte den Grundfreibetrag von 12.348 € (ledig, 2026) überschreiten oder eine Pflichtveranlagung vorliegt. Hinzu kommen Besonderheiten wie die steuerliche Behandlung von privaten Veräußerungsgeschäften oder die strategisch wichtige Verlustfeststellung, etwa bei Aktienverkäufen. Wer Fortbildungskosten oder Aufwendungen für eine berufsbegleitende Weiterbildung hat, kann diese als Werbungskosten geltend machen – bei der erstmaligen Berufsausbildung ist die Rechtslage komplizierter und macht professionellen Rat oft besonders wertvoll.
Einen wichtigen Unterschied gibt es zwischen einmaliger Beratung, laufender Mandantschaft und Software-Lösung. Eine einmalige Beratungsstunde beim Steuerberater hilft bei konkreten Fragen, ist aber teurer pro Zeiteinheit als ein Jahresmandat. Eine laufende Mandantschaft umfasst die vollständige Bearbeitung deiner Steuererklärung sowie die Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Steuersoftware hingegen leitet dich durch die Erklärung, übernimmt aber keine rechtliche Verantwortung und bietet keinen Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt.
Wer legt eigentlich fest, was Steuerberater:innen verlangen dürfen? Die Antwort lautet: die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie definiert Mindest- und Höchstsätze für nahezu jede Beratungsleistung und schützt sowohl Mandant:innen vor überhöhten Rechnungen als auch Kanzleien vor Dumpingpreisen. Lohnsteuerhilfevereine und Softwareanbieter unterliegen dieser Verordnung nicht – sie kalkulieren ihre Preise eigenständig.
AUF EINEN BLICK
- Berechnungsgrundlage: Gegenstandswert (z. B. Gesamteinkünfte) × Tabellensatz × Faktor
- Typische Leistungen und ihre Abrechnung: Einkommensteuererklärung, Beratungsgespräch, Einspruchsverfahren
- Stundenhonorare als Alternative zur Gegenstandswert-Abrechnung – wann sinnvoll?
- Hinweis: Konkrete Beträge variieren je nach Kanzlei, Komplexität und Region – immer Kostenvoranschlag einholen
Wie setzen sich Steuerberaterhonorare nach der StBVV zusammen?
Angestellte:r mit einem Arbeitgeber: einfacher Fall, oft günstigster Honorarrahmen
Die Steuerberatervergütungsverordnung schafft einen gesetzlichen Rahmen, der Wildwest-Preise verhindert. Für jede Leistung – von der Einkommensteuererklärung bis zum Einspruchsverfahren – legt die StBVV einen Tabellensatz fest, der auf den sogenannten Gegenstandswert angewendet wird. Der Gegenstandswert richtet sich in der Regel nach der Höhe der relevanten Einkünfte oder des steuerlichen Vorteils. Innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Spanne können Kanzleien einen Faktor wählen, der die Komplexität des Falles widerspiegelt.
Konkret bedeutet das: Die Grundformel lautet Gegenstandswert × Tabellensatz × Faktor = Honorar. Je höher deine Einkünfte und je komplexer deine steuerliche Situation, desto höher fällt das Honorar aus. Für eine einfache Arbeitnehmer-Steuererklärung mit einem Arbeitgeber und wenigen Werbungskosten ist der Gegenstandswert entsprechend überschaubar. Sobald jedoch Nebeneinkünfte aus Freelance-Tätigkeiten, mehrere Minijobs oder internationale Sachverhalte hinzukommen, steigen Gegenstandswert und Honorar spürbar.
Typische Leistungen, die über die StBVV abgerechnet werden, sind die Erstellung der Einkommensteuererklärung, Beratungsgespräche, die Prüfung von Steuerbescheiden und die Führung von Einspruchsverfahren. Letztere können deutlich teurer werden, da sie mehr Arbeitszeit erfordern und eigene Gebührentabellen haben. Als Alternative zur Gegenstandswert-Abrechnung ist auch ein Stundenhonorar möglich – das ist besonders dann sinnvoll, wenn du nur eine kurze Beratung zu einer konkreten Frage benötigst, etwa zur Verlustfeststellung aus einer früheren Ausbildungsphase, und keine vollständige Steuererklärung erstellen lassen möchtest.
AUF EINEN BLICK
- Mehrere Minijobs oder Nebeneinkünfte (Freelance, Content Creation): höhere Komplexität → höheres Honorar
- Verlustfeststellung aus Ausbildungszeiten: strategisch wichtig für spätere Steuervorteile, kann sich lohnen
- Arbeitnehmer:innen mit Auslandsbezug: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erhöhen Komplexität
- Berufseinsteiger:innen im ersten Job: Werbungskosten, Umzug, doppelte Haushaltsführung
Steuerberatungskosten in typischen Lebenslagen
Wichtige Rechtslage: Seit dem Wegfall des §10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. sind private Steuerberatungskosten grundsätzlich nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar
Die häufigste Situation ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer mit einem einzigen Arbeitgeber, geringem Lohn und wenigen absetzfähigen Positionen. Hier ist der steuerliche Fall in der Regel unkompliziert: Ein Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung, ein paar Werbungskosten für den Arbeitsweg – fertig. Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer einfacher Strecke. In dieser Konstellation ist der Honorarrahmen bei einem Steuerberater am niedrigsten, und Steuersoftware oder ein Lohnsteuerhilfeverein sind oft völlig ausreichend.
Komplexer wird es bei mehreren Jobs oder Nebeneinkünften – etwa aus Content Creation, freiberuflicher Tätigkeit oder kleinen Onlineshops. Sobald du als Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r tätig bist, steigen Gegenstandswert und damit das Honorar. Gleichzeitig eröffnen sich aber auch mehr Absetzungsmöglichkeiten: Betriebsausgaben, Abschreibungen, Fahrtkosten. Wichtig: Auch wer monatlich unter der Minijob-Grenze von 603 € bleibt, muss bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen genau hinschauen, ob eine Pflichtveranlagung entsteht.
Ein strategisch besonders relevanter Fall ist die Verlustfeststellung für erstmalige Ausbildungskosten. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar bestätigt, dass Aufwendungen für eine erstmalige Ausbildung nicht als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn kein vorangegangenes Ausbildungsverhältnis bestand. Dennoch lohnt es sich, jedes Jahr eine Steuererklärung einzureichen und einen Verlust feststellen zu lassen – denn im Falle einer zukünftigen gesetzlichen Änderung oder erfolgreichen Verfassungsklage kann ein festgestellter Verlustvortrag rückwirkend wertvoll werden. Für diese spezifische Erklärung kann sich eine einmalige Beratung sehr rentieren.
Menschen mit internationalen Bezügen stehen vor besonderen Herausforderungen: Wer in Deutschland lebt und gleichzeitig Einkünfte aus dem Ausland bezieht oder in mehreren Ländern steuerpflichtig sein könnte, muss sich mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auseinandersetzen. Diese Abkommen regeln, welchem Land das Besteuerungsrecht zusteht. Fehler hier können teuer werden – professionelle Beratung durch eine Steuerberater:in, die sich mit internationalem Steuerrecht auskennt, ist in solchen Fällen dringend zu empfehlen und rechtfertigt ein höheres Honorar.
AUF EINEN BLICK
- Ausnahme: Anteil der Kosten, der auf Einkünfte (Werbungskosten/Betriebsausgaben) entfällt, bleibt absetzbar – Aufteilung nötig
- Praxistipp: Rechnung aufteilen lassen in privaten und einkunftsbezogenen Anteil
- Freiberufler:innen & Gewerbetreibende: volle Absetzbarkeit als Betriebsausgabe
- Privatpersonen mit Einkünften: nur einkunftsbezogener Anteil → Belege und Aufteilungsschlüssel dokumentieren
Steuerberatungskosten absetzen – was ist nach aktueller Rechtslage möglich?
Steuerberater:in: volle Beratungsbefugnis, höheres Honorar, sinnvoll bei Komplexität (Gewerbe, Ausland, Verlustfeststellung
Lange Zeit konnten Steuerpflichtige ihre Steuerberatungskosten als Sonderausgaben geltend machen. Damit ist seit der Abschaffung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. Schluss: Private Steuerberatungskosten sind grundsätzlich nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar. Wer also nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hat und eine Steuersoftware kauft oder zum Lohnsteuerhilfeverein geht, kann diese Ausgabe steuerlich in der Regel nicht mehr ansetzen.
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme, die viele übersehen: Der Teil der Steuerberatungskosten, der auf die Ermittlung von Einkünften entfällt, bleibt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Wenn dein Steuerberater also sowohl deine Arbeitnehmer-Einkünfte bearbeitet als auch eine Nebentätigkeit als Freiberufler:in, muss die Rechnung aufgeteilt werden. Den einkunftsbezogenen Anteil kannst du dann bei den entsprechenden Einkunftsarten absetzen. Der Praxistipp lautet daher: Bitte deine Kanzlei ausdrücklich, die Rechnung in einen privaten und einen einkunftsbezogenen Anteil aufzuteilen – das macht die steuerliche Geltendmachung erheblich einfacher.
Für Freiberufler:innen und Gewerbetreibende gilt die volle Absetzbarkeit als Betriebsausgabe. Wenn du nebenbei als selbstständige:r Nachhilfelehrer:in, Texter:in oder Entwickler:in tätig bist und einen Steuerberater beauftragst, können diese Kosten vollständig als Betriebsausgaben angesetzt werden – vorausgesetzt, die Beratung bezieht sich auf deine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit. Das reduziert deinen Gewinn und damit deine Steuerlast, was den eigentlichen Preis der Beratung effektiv senkt.
AUF EINEN BLICK
- Lohnsteuerhilfeverein: günstig, Mitgliedsbeitrag statt Honorar, aber eingeschränkte Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG) – kein Gewerbe, keine Vermietung
- Online-Steuersoftware (z. B. ELSTER, kommerzielle Tools): sehr günstig, hohe Eigenleistung, kein Rechtsschutz
- Entscheidungsmatrix: einfache Arbeitnehmer-Situation → Software/Verein; komplexe Einkünfte → Steuerberater:in
- Kosten-Nutzen-Check: Lohnt sich der Berater, wenn die Erstattung die Kosten übersteigt?
Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Software – was passt zu deiner Situation?
Erstberatung: Viele Steuerberaterkammern und Verbraucherzentralen bieten kostenlose oder vergünstigte Erstberatung an
Eine Steuerberater:in genießt die volle Beratungsbefugnis: Sie darf in allen steuerlichen Angelegenheiten beraten, Steuererklärungen jeder Art erstellen, vor dem Finanzgericht auftreten und bei Betriebsprüfungen vertreten. Das spiegelt sich im Honorar wider, das nach der StBVV berechnet wird. Für Sparer:innen und Anleger:innen mit komplexen Situationen – Gewerbe, internationale Sachverhalte, Verlustfeststellungen, mehrere Einkunftsarten – ist eine Steuerberater:in die richtige Wahl. Die Investition rechnet sich oft durch eingesparte Steuern und vermiedene Fehler, die später teuer korrigiert werden müssten.
Lohnsteuerhilfevereine sind für viele Verbraucher:innen eine attraktive Alternative: Statt eines Einzelhonorars zahlst du einen Jahresmitgliedsbeitrag und erhältst dafür die Erstellung deiner Steuererklärung. Die Beiträge variieren je nach Verein und Einkommenshöhe, sind aber in der Regel deutlich günstiger als ein Steuerberaterhonorar. Der entscheidende Haken liegt in der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG: Lohnsteuerhilfevereine dürfen ausschließlich Mitglieder mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Kapitalerträgen oder bestimmten anderen Einkunftsarten beraten. Wer auch nur einen Euro Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit oder Vermietungseinkünfte hat, scheidet als Mitglied aus – das ist eine strikte gesetzliche Grenze.
Online-Steuersoftware – ob die kostenlose ELSTER-Lösung der Finanzverwaltung oder kommerzielle Programme – ist die günstigste Option. Du wirst durch Eingabemasken geführt, Formulare werden automatisch ausgefüllt und direkt ans Finanzamt übermittelt. Der Nachteil: Du trägst die volle Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit. Es gibt keine Haftung, keine rechtliche Vertretung und keinen Ansprechpartner bei Rückfragen des Finanzamts. Für eine einfache Arbeitnehmer-Steuererklärung ohne Besonderheiten ist Software jedoch absolut ausreichend und empfehlenswert.
Als Entscheidungshilfe gilt: Bei einer einfachen Arbeitnehmer-Situation mit einem Arbeitgeber, überschaubaren Werbungskosten und keiner Selbstständigkeit ist Software oder der Lohnsteuerhilfeverein die kosteneffizienteste Wahl. Sobald Selbstständigkeit, Auslandsberührung, Gewerbe, Verlustfeststellungen oder komplexe Kapitalerträge ins Spiel kommen, solltest du den etwas höheren Aufwand einer Steuerberater:in nicht scheuen.
AUF EINEN BLICK
- Lohnsteuerhilfevereine in der Nähe finden: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) oder Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH
- Digitale Kanzleien & Apps: oft transparent bepreist, gut für unkomplizierte Fälle
- Zeitpunkt der Beratung: Frühzeitig vor Jahresende kann teurer Zeitdruck vermieden werden
- Kostenvoranschlag: Immer schriftlich anfordern – Pflicht nach § 9 StBVV auf Verlangen
So findest du günstige Steuerberatung
Abgabefrist Steuererklärung ohne Berater vs. mit Berater – verlängerte Frist bei Mandantschaft beachten
Viele Sparer:innen und Anleger:innen wissen nicht, dass es in vielen Städten kostenlose oder stark vergünstigte Steuerberatungsangebote gibt. Einige Volkshochschulen und gemeinnützige Organisationen bieten Beratungstage an, an denen einfache Steuererklärungen unter fachkundiger Anleitung erstellt werden. Auch Steuerberaterkammern initiieren gelegentlich Projekte für Bürger:innen mit geringem Einkommen. Ein kurzer Blick auf die Website deiner Gemeinde oder ein Anruf bei der Steuerberaterkammer in deiner Region kann sich lohnen.
Lohnsteuerhilfevereine findest du über den Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) oder die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH), die beide Suchfunktionen für Beratungsstellen in deiner Nähe anbieten. Die meisten Vereine haben lokale Anlaufstellen in Städten und größeren Gemeinden. Der Einstieg ist unkompliziert: Nach dem Beitritt und einer kurzen Erstberatung zur Klärung deiner Situation kümmert sich die Beratungsstelle um alles Weitere – von der Erklärung bis zur Prüfung des Bescheids.
Digitale Kanzleien und Steuer-Apps haben den Markt in den letzten Jahren belebt. Sie bieten oft transparent kommunizierte Festpreise für Standardleistungen, vollständig digitale Kommunikation und kurze Bearbeitungszeiten. Für unkomplizierte Fälle – Arbeitnehmer:in mit einem Arbeitgeber, keine Auslandsberührung – sind sie eine gute Mischung aus professioneller Beratung und günstigem Preis. Bei komplexen Sachverhalten solltest du jedoch prüfen, ob die digitale Kanzlei die notwendige Spezialisierung mitbringt.
Ein oft unterschätzter Tipp ist der richtige Zeitpunkt: Wer sich frühzeitig – idealerweise im Herbst vor Jahresende – an einen Berater oder eine Beraterin wendet, kann durch Gestaltungsmaßnahmen noch aktiv Einfluss auf die Steuerlast nehmen. Wer hingegen erst kurz vor der Abgabefrist zur Kanzlei kommt, bekommt zwar trotzdem Hilfe – aber für steuerliche Optimierungen ist es dann oft zu spät. Außerdem arbeiten Kanzleien in der Hauptsaison (März bis Juli) unter hohem Zeitdruck, was die Kommunikation verlangsamen kann.
AUF EINEN BLICK
- Pflichtveranlagung vs. freiwillige Veranlagung: Wann muss ich eine Erklärung abgeben?
- Verlustfeststellung für Ausbildungskosten: separate Erklärung, separate Frist
- ELSTER-Konto anlegen: kostenlos, sicher, erste Anlaufstelle für einfache Fälle
- Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung – bei Unsicherheit immer Fachperson konsultieren
Fristen, Pflichten und praktische Grundlagen
Wer seine Steuererklärung ohne professionelle Hilfe abgibt, muss die gesetzliche Frist einhalten – in der Regel der 31. Juli des Folgejahres für das vorangegangene Steuerjahr. Wer hingegen eine Steuerberater:in oder einen Lohnsteuerhilfeverein mandatiert, profitiert von einer verlängerten Abgabefrist: In der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Das gibt deutlich mehr Spielraum, ist aber kein Freifahrtschein für endloses Aufschieben – Unterlagen sollten trotzdem zeitnah zusammengestellt werden.
Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen Pflichtveranlagung und freiwilliger Veranlagung. Zur Pflichtveranlagung bist du unter anderem verpflichtet, wenn du Einkünfte aus mehreren Arbeitsverhältnissen hattest, wenn du Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld bezogen hast oder wenn bestimmte Steuerklassenkombinationen vorliegen. Freiwillig lohnt sich eine Erklärung fast immer dann, wenn du Werbungskosten hattest, die über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinausgehen, oder wenn du hohe Sonderausgaben ansetzen kannst. Viele Steuerpflichtige unterschätzen, wie oft eine freiwillige Erklärung zu einer Rückerstattung führt.
Die Verlustfeststellung für Ausbildungskosten erfordert eine eigene Steuererklärung und einen gesonderten Antrag auf Verlustfeststellung – selbst wenn du im betreffenden Jahr gar keine Einkünfte hattest. Die Frist hierfür folgt den normalen Abgabefristen, allerdings sind vergangene Jahre nur begrenzt nachholbar. Wer also in früheren Jahren keine Erklärung abgegeben hat, sollte prüfen, für welche Jahre noch eine Nacherklärung möglich ist – auch hier kann eine kurze Beratung wertvolle Klarheit schaffen.
Als erste digitale Anlaufstelle empfiehlt sich ELSTER, das offizielle Online-Portal der deutschen Finanzverwaltung. Die Registrierung ist kostenlos und ermöglicht die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen, die Einsicht in Bescheide und die Kommunikation mit dem Finanzamt. Für einfache Fälle ist ELSTER vollständig ausreichend; für komplexere Sachverhalte dient es zumindest als Basis, auf die auch Steuerberater:innen und Softwareanbieter zugreifen.
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Häufige Fragen
Für eine einfache Steuererklärung berechnen Steuerberater in Deutschland üblicherweise ein Honorar, das sich nach der Tabelle der Steuerberatervergütungsverordnung richtet. Der genaue Betrag hängt vom Umfang der Arbeit und dem Gegenstandswert ab, sodass Sie für einen einfachen Fall mit einem dreistelligen Betrag rechnen sollten. Lassen Sie sich vorab immer ein konkretes Angebot oder eine Kostenschätzung geben.
Ja, Sie können Steuerberatungskosten grundsätzlich als Werbungskosten absetzen, wenn Ihre Steuererklärung im Zusammenhang mit Einkünften steht, etwa aus einem Arbeitsverhältnis oder einer selbstständigen Tätigkeit. Die Kosten sind dann in der Anlage N abziehbar, sofern Sie die Aufwendungen nachweisen können. Bei rein privaten Steuererklärungen ohne Einkünfte ist der Abzug dagegen nicht möglich.
Ein Steuerberater lohnt sich meist nur dann, wenn Ihr Fall kompliziert ist, etwa bei mehreren Einkunftsquellen, Auslandssachverhalten oder hohen Werbungskosten. Bei einfachen Verhältnissen mit überschaubaren Einnahmen können Sie die Erklärung oft selbst mit Steuersoftware oder einem Lohnsteuerhilfeverein günstiger erledigen. Prüfen Sie daher vorab, ob die Ersparnis durch den Berater die Kosten übersteigt.
Ein Steuerberater ist eine staatlich geprüfte und zugelassene Person, die Sie umfassend in allen Steuerfragen beraten und Ihre Erklärung erstellen darf, während ein Lohnsteuerhilfeverein nur bei Arbeitnehmer-Einkünften und bestimmten weiteren Einkunftsarten helfen darf. Der Verein arbeitet auf Mitgliedschaftsbasis und ist in der Regel deutlich günstiger als ein Steuerberater. Für Selbstständige oder Gewerbetreibende ist der Lohnsteuerhilfeverein jedoch nicht zuständig.
Ja, es gibt kostenlose Steuerberatung, etwa durch die Finanzämter, die Ihnen bei einfachen Fragen telefonisch oder in der Sprechstunde weiterhelfen, ohne eine Erklärung zu erstellen. Auch viele Verbraucherzentralen bieten kostenlose Informationsveranstaltungen oder Erstberatungen durch Steuerberater an. Für eine vollständige Erstellung Ihrer Steuererklärung müssen Sie jedoch in der Regel entweder selbst aktiv werden oder eine kostenpflichtige Beratung in Anspruch nehmen.
Wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind und keine Steuererklärung einreichen, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen und einen Verspätungszuschlag festsetzen. Zudem drohen ein Zwangsgeld oder ein Verzögerungsgeld, wenn Sie der Aufforderung zur Abgabe nicht nachkommen. In schweren Fällen kann dies auch als Steuerhinterziehung gewertet werden, wenn Sie absichtlich keine Erklärung abgeben.
Die Verlustfeststellung für Ausbildungskosten funktioniert so, dass Sie in Ihrer Steuererklärung die Ausgaben für Ihre Ausbildung als Werbungskosten eintragen, auch wenn Sie noch keine Einkünfte haben. Das Finanzamt stellt dann den Verlust gesondert fest, den Sie in spätere Jahre vortragen können. Dieser festgestellte Verlust wird dann mit zukünftigen positiven Einkünften verrechnet, sobald Sie beruflich Fuß fassen.
Der Mitgliedsbeitrag beim Lohnsteuerhilfeverein richtet sich nach Ihrem Einkommen und ist gesetzlich gedeckelt, wobei der Höchstbetrag für Arbeitnehmer mit höheren Einkünften gilt. Die genauen Sätze variieren je nach Verein und Bundesland, liegen aber in der Regel im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich pro Jahr. Sie sollten sich direkt bei einem Verein in Ihrer Nähe über die aktuelle Beitragshöhe informieren.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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