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FinanzenSteuern Optimierung Der Homeoffice Pauschale Ab 2023
FinanzbildungOptimierung10 Min.

Homeoffice-Pauschale ab 2023 optimieren – der Studenten-Guide

Homeoffice-Pauschale ab 2023 clever nutzen: Tagespauschale, Höchstbetrag, Nebenjob & Studium. So holst du als Student:in das Maximum aus der Steuer.

Homeoffice-PauschaleRechnerDie neue
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Seit 2023 dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert – keine befristete Corona-Regel mehr
  • Tagespauschale je Homeoffice-Tag bis zu einem jährlichen Höchstbetrag
  • Kein separates Arbeitszimmer nötig – auch Küchentisch oder WG-Zimmer zählen
  • Für wen relevant: Studierende mit Nebenjob, Werkstudierende, Promovierende, Fernstudium

Homeoffice-Pauschale ab 2023: Dauerhaft verankert und gezielt nutzbar

Seit 2023 dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert – keine befristete Corona-Regel mehr

Seit dem Veranlagungsjahr 2023 ist die Homeoffice-Pauschale kein pandemisches Provisorium mehr, sondern fester Bestandteil des deutschen Einkommensteuergesetzes. Für Arbeitnehmer:innen, Selbstständige und alle, die regelmäßig von zu Hause arbeiten, bedeutet das: Ein echter, planbarer Steuervorteil – ohne bürokratische Hürden und ohne eigenes Arbeitszimmer.

Kurz & knapp: Ab 2023 gilt eine Tagespauschale für jeden Kalendertag, an dem du überwiegend von zu Hause aus arbeitest – gedeckelt durch einen jährlichen Höchstbetrag. Zusammen mit anderen Werbungskosten kann die Pauschale deine Steuerlast spürbar senken, sofern du Lohnsteuer zahlst oder eine Steuererklärung abgibst.

AUF EINEN BLICK

  • Tagespauschale je Homeoffice-Tag bis zu einem jährlichen Höchstbetrag
  • Kein separates Arbeitszimmer nötig – auch Küchentisch oder Wohnzimmerecke zählen
  • Für wen relevant: Arbeitnehmer:innen, Selbstständige, alle mit regelmäßiger Homeoffice-Tätigkeit

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Grobe Orientierung. Ohne steuerpflichtiges Einkommen wirken Kosten oft als Verlustvortrag. Keine Steuerberatung.

Die neue Homeoffice-Pauschale: Dauerhaft, erhöht und vereinfacht

Fester Betrag pro Kalendertag mit überwiegender Tätigkeit von zu Hause

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber die Homeoffice-Pauschale dauerhaft ins Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG bzw. § 9 EStG für Arbeitnehmer:innen) aufgenommen. Zuvor war sie als befristete Pandemie-Maßnahme gedacht; jetzt ist sie Teil des steuerlichen Dauerzustands. Die Erhöhung der Tagespauschale gegenüber den Übergangsjahren und die Anhebung des jährlichen Höchstbetrags machen sie auch rechnerisch attraktiver als zuvor.

Besonders wichtig: Du brauchst kein abgeschlossenes, ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer. Der Küchentisch, das Sofa in der Wohnung oder der Schreibtisch im gemeinsam genutzten Raum – all das zählt. Entscheidend ist allein, dass du an dem jeweiligen Kalendertag überwiegend von zu Hause aus gearbeitet hast. Das Kriterium „überwiegend" bedeutet dabei: mehr als die Hälfte der tatsächlichen täglichen Arbeitszeit fand im häuslichen Umfeld statt.

Relevant ist die Pauschale für alle, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen und Lohnsteuer zahlen oder zahlen könnten – also insbesondere Arbeitnehmer:innen mit Nebenjob, Teilzeitkräfte, Rentner:innen mit Hinzuverdienst sowie Beschäftigte in Weiterbildung oder Umschulung. Auch wer eine berufsbegleitende Qualifizierung absolviert und gleichzeitig arbeitet, kann profitieren, sofern die Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug erfüllt sind.

AUF EINEN BLICK

  • Jährlicher Deckel (Höchstbetrag) begrenzt die Zahl absetzbarer Tage
  • Rechenlogik: Anzahl Homeoffice-Tage × Tagespauschale, gedeckelt

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale und wie wird sie berechnet?

Häusliches Arbeitszimmer: höhere Absetzbarkeit möglich, aber strenge Voraussetzungen

Die Tagespauschale beträgt seit dem Veranlagungsjahr 2023 sechs Euro pro Kalendertag, an dem du überwiegend im Homeoffice tätig bist. Der jährliche Höchstbetrag liegt bei 1.260 Euro, was einer maximalen Zahl von 210 ansetzbaren Tagen entspricht. Die Rechnung ist denkbar einfach: Anzahl der Homeoffice-Tage multipliziert mit sechs Euro – bis maximal 1.260 Euro pro Jahr. Wer also 210 Tage oder mehr von zu Hause aus arbeitet, erreicht automatisch den Deckel.

Für die meisten Arbeitnehmenden mit Teilzeitjob werden es deutlich weniger Tage sein. Wer etwa 100 Tage im Jahr von zu Hause aus arbeitet, kommt auf 600 Euro Homeoffice-Pauschale. Diese fließen als Werbungskosten in die Steuererklärung ein und reduzieren – zusammen mit anderen absetzbaren Ausgaben – das zu versteuernde Einkommen. Wichtig: Der Vorteil wirkt sich nur aus, wenn dein Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag liegt, der für 2026 bei 12.348 Euro für ledige Personen festgelegt ist.

Bitte prüfe die jeweils geltenden Beträge immer beim Bundesministerium der Finanzen oder in der offiziellen ELSTER-Dokumentation, da Steuergesetze jährlich angepasst werden können. Die hier genannten Werte beziehen sich auf den Stand ab dem Veranlagungsjahr 2023, der auch für 2024 und 2025 gilt – spätere Anpassungen sind grundsätzlich möglich.

AUF EINEN BLICK

  • Jahrespauschale fürs Arbeitszimmer als Alternative zur tatsächlichen Kostenerfassung
  • Homeoffice-Pauschale ist einfacher, ohne Nachweis eines separaten Raums
  • Für die meisten Arbeitnehmenden ohne eigenes Arbeitszimmer ist die Tagespauschale realistischer

Homeoffice-Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer – was lohnt sich mehr?

Homeoffice-Tage sauber dokumentieren (Kalender, Screenshots, Nachweise

Das häusliche Arbeitszimmer bietet grundsätzlich eine höhere Absetzbarkeit: Wer den Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer hat, kann seit 2023 wahlweise eine Jahrespauschale von 1.260 Euro oder die tatsächlich nachgewiesenen Raumkosten (anteilige Miete, Strom, Nebenkosten) geltend machen. Die tatsächliche Kostenerfassung kann bei einer teuren Miete weit über die Pauschale hinausgehen – sie verlangt aber exakte Nachweise und eine klare Abgrenzung des Raums.

Die Hürden für das häusliche Arbeitszimmer sind jedoch hoch: Der Raum muss nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden, eindeutig räumlich abgegrenzt sein und tatsächlich den beruflichen Tätigkeitsmittelpunkt bilden. Für die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmenden, die am Esstisch oder im Wohnzimmer arbeiten, sind diese Kriterien schlicht nicht zu erfüllen. Ein Durchgangszimmer oder ein Schreibtisch in einem gemeinsam genutzten Raum reicht nicht aus.

Die Homeoffice-Pauschale ist demgegenüber der pragmatische Weg: kein separater Raum, keine Flächenberechnung, keine anteiligen Mietkosten – einfach Tage zählen und eintragen. Für die allermeisten Arbeitnehmenden ist sie damit der realistischere und administrativ einfachere Weg. Wer jedoch ein echtes Arbeitszimmer hat und dort tatsächlich den Tätigkeitsschwerpunkt, sollte beide Optionen durchrechnen – oder einen Steuerberater zurate ziehen.

AUF EINEN BLICK

  • Pauschale ist Teil der Werbungskosten – zusammen mit Fahrten, Fachliteratur, Laptop
  • Werbungskosten-Pauschbetrag beachten: Erst darüber hinaus wirkt sich alles zusätzlich aus
  • Bei geringem Einkommen kann ein Verlustvortrag Steuervorteile in spätere Jahre verschieben

Die Pauschale gezielt optimieren

Nur für Tätigkeiten von zu Hause – Präsenztage am Arbeitsort zählen nicht

Der erste Schritt zur Optimierung ist eine saubere Dokumentation deiner Homeoffice-Tage. Führe am besten ein einfaches Tagesprotokoll – ein digitaler Kalender, ein Screenshot-Tagebuch aus deiner Arbeitszeitverfolgung oder eine schlichte Tabelle reichen aus. Wichtig ist, dass du im Fall einer Nachfrage des Finanzamts belegen kannst, an welchen Tagen du tatsächlich überwiegend von zu Hause aus gearbeitet hast. Du musst die Belege nicht einreichen, aber du solltest sie für mindestens vier Jahre aufbewahren.

Die Homeoffice-Pauschale ist Teil deiner Werbungskosten – und sie addiert sich mit anderen absetzbaren Ausgaben. Fahrtkosten zur Arbeitsstätte (0,30 Euro/km für die ersten 20 km, 0,38 Euro/km ab dem 21. km), Fachliteratur, ein anteiliger Laptop oder notwendige Software können ebenfalls als Werbungskosten geltend gemacht werden. Erst wenn die Summe aller Werbungskosten den gesetzlichen Pauschbetrag von derzeit 1.230 Euro übersteigt, entfaltet sich ein zusätzlicher steuerlicher Effekt. Wer also bereits allein durch Fahrtkosten und Arbeitsmittel über diesen Betrag kommt, profitiert von jeder weiteren Werbungskosten-Position – also auch von der Homeoffice-Pauschale.

Bei sehr geringem Einkommen, das unter dem Grundfreibetrag liegt, entsteht zunächst kein unmittelbarer Vorteil. Interessant ist hier jedoch der Verlustvortrag: Entstehen negative Einkünfte (weil Werbungskosten das Einkommen übersteigen), etwa in einer beruflichen Neuorientierungsphase oder bei einer Weiterbildung, können diese in Folgejahre vorgetragen werden – und verringern dann die Steuerlast in Jahren mit höherem Einkommen. Das ist ein klassisches Instrument für Berufseinsteiger:innen oder Menschen, die absehen können, dass ihr Einkommen in den kommenden Jahren steigt.

AUF EINEN BLICK

  • Bei mehreren Jobs: Pauschale nicht doppelt pro Tag ansetzbar
  • Minijob mit pauschaler Versteuerung: hier bringt die Steuererklärung meist keinen Vorteil
  • Arbeitnehmer:innen mit Lohnsteuerabzug profitieren am ehesten

Homeoffice-Pauschale im Nebenjob und bei mehreren Tätigkeiten richtig anwenden

Erstausbildung: Kosten meist nur als Sonderausgaben begrenzt absetzbar

Die Tagespauschale gilt ausschließlich für Tage, an denen du tatsächlich von zu Hause aus gearbeitet hast. Bist du an einem Tag ins Büro oder an deinen Arbeitsort gegangen, zählt dieser Tag nicht für die Homeoffice-Pauschale – er zählt aber für die Entfernungspauschale. Beide Pauschalen lassen sich also nicht für denselben Tag kombinieren; du musst dich für die jeweils passende Option entscheiden. Das Finanzamt akzeptiert keine Doppelansetzung.

Wer mehrere Jobs hat, muss außerdem wissen: Die Tagespauschale ist nicht pro Arbeitgeber, sondern pro Kalendertag zu verstehen. An einem Tag, an dem du für zwei Arbeitgeber von zu Hause aus tätig warst, kannst du die Pauschale trotzdem nur einmal ansetzen. Das gilt unabhängig davon, wie viele Stundennachweise du für verschiedene Tätigkeiten vorlegst.

Wer einen Minijob ausübt – dessen Einkünfte pauschal durch den Arbeitgeber versteuert werden und der die Minijob-Grenze von monatlich 603 Euro (Stand 2026) nicht überschreitet – hat in der Regel keinen direkten Vorteil von der eigenen Steuererklärung in Bezug auf die Homeoffice-Pauschale. Der Arbeitgeber führt die pauschale Lohnsteuer ab; eine individuelle Steuerveranlagung für diese Einkünfte findet nicht statt. Anders sieht es bei Arbeitnehmern mit regulärem Lohnsteuerabzug aus. Wer hier zu viel Lohnsteuer gezahlt hat – was bei Personen mit Freibeträgen und niedrigem Jahreseinkommen häufig vorkommt – kann sich durch die Steuererklärung inklusive Homeoffice-Pauschale Teile davon zurückholen.

AUF EINEN BLICK

  • Weiterbildung nach Erstausbildung: Werbungskosten – hier zählt die Pauschale eher
  • Homeoffice-Tage für berufliche Fortbildung dokumentieren
  • Unterschied Sonderausgaben vs. Werbungskosten ist entscheidend für den Steuervorteil

Kann ich die Homeoffice-Pauschale für meine Weiterbildung selbst geltend machen?

Eintrag in der Anlage N (Werbungskosten) bzw. Anlage für Sonderausgaben

Hier ist eine klare steuerrechtliche Unterscheidung entscheidend: Kosten für eine erstmalige Ausbildung (also etwa ein Bachelorabschluss ohne vorherige abgeschlossene Berufsausbildung) sind nach der aktuellen Rechtslage nur als Sonderausgaben absetzbar – und das nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze pro Jahr. Sonderausgaben wirken sich zudem nur dann steuermindernd aus, wenn tatsächlich ein zu versteuerndes Einkommen vorhanden ist; ein Verlustvortrag ist bei Sonderausgaben nicht möglich.

Bei einer weiteren Ausbildung hingegen – also etwa einem Masterabschluss nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem vorherigen Hochschulabschluss – können die Ausbildungskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Und genau hier kommt die Homeoffice-Pauschale ins Spiel: Wer sich beruflich weiterbildet, Prüfungen vorbereitet, Seminararbeiten schreibt oder Lerngruppen digital abhält, kann diese Tage unter Umständen als Homeoffice-Tage für Werbungskostenzwecke geltend machen. Die Dokumentation dieser Tage ist dabei genauso sorgfältig zu führen wie bei einem bezahlten Arbeitsverhältnis.

Die Unterscheidung zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten ist für die Optimierungsstrategie zentral. Nur Werbungskosten ermöglichen den Verlustvortrag und sind damit das mächtigere Instrument für zukünftige Steuerersparnisse. Wer sich weiterbildet und gleichzeitig arbeitet, sollte beide Einkünftequellen und alle relevanten Ausgaben gemeinsam in der Steuererklärung erfassen und die Synergie nutzen.

AUF EINEN BLICK

  • Tageszahl realistisch und belegbar angeben
  • ELSTER oder Steuer-App nutzen – Pauschale wird automatisch gedeckelt
  • Belege aufbewahren, nicht einreichen, aber auf Nachfrage bereithalten

So trägst du die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung ein

Mehr Tage angeben als tatsächlich zu Hause gearbeitet wurde

Die Homeoffice-Pauschale für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit wird in der Anlage N der Einkommensteuererklärung eingetragen – im Bereich der Werbungskosten. In ELSTER, dem offiziellen Steuerportal der Finanzbehörden, gibt es dafür ein eigenes Feld, in das du einfach die Anzahl deiner Homeoffice-Tage einträgst. ELSTER berechnet den Betrag automatisch und begrenzt ihn auf den gesetzlichen Höchstbetrag. Du musst also nicht selbst rechnen – aber du solltest sicherstellen, dass die eingetragene Tageszahl korrekt und belegbar ist.

Belege musst du dem Finanzamt in der Regel nicht proaktiv einreichen. Das Belegvorhalteprinzip gilt: Du bewahrst deine Aufzeichnungen auf und legst sie nur vor, wenn das Finanzamt im Rahmen einer Nachfrage oder Prüfung danach fragt. Trotzdem empfiehlt sich eine ordentliche digitale oder physische Ablage – ein einfacher Kalenderexport oder eine monatliche Liste der Homeoffice-Tage genügt.

Wer keine Zeit oder Lust auf ELSTER hat, kann auf zertifizierte Steuer-Apps zurückgreifen, die die Homeoffice-Pauschale ebenfalls automatisch verarbeiten. Wichtig ist, bei der Angabe der Tage ehrlich und konsistent zu sein: Trägst du 180 Homeoffice-Tage ein, obwohl du nachweislich 100 Tage im Büro warst, riskierst du Rückforderungen oder Bußgelder. Im Zweifel lieber etwas konservativer schätzen und auf der sicheren Seite bleiben.

AUF EINEN BLICK

  • Pauschale und Fahrtkostenpauschale für denselben Tag doppelt ansetzen (nur eingeschränkt möglich
  • Höchstbetrag ignorieren
  • Minijob-Einkünfte falsch einordnen

Diese Fehler bei der Homeoffice-Pauschale solltest du unbedingt vermeiden

Der häufigste Fehler ist das Übertreiben bei der Tagesanzahl. Viele tragen pauschal 200 oder 210 Tage ein, ohne dies tatsächlich belegen zu können. Das Finanzamt kann Nachweise verlangen – und wenn dann Arbeitszeitkonten, Stundenzettel oder Zugangsprotokolle des Arbeitgebers eine andere Zahl zeigen, drohen Nachzahlungen inklusive Zinsen. Halte dich an die tatsächlich im Homeoffice verbrachten Tage.

Ein weiterer klassischer Fehler: Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale für denselben Tag ansetzen. Für Tage, an denen du ins Büro gefahren bist, steht dir die Entfernungspauschale zu – für Tage zu Hause die Homeoffice-Pauschale. Eine Ausnahmeregelung für Tage mit sowohl Fahrt als auch Heimarbeit gibt es zwar in bestimmten Konstellationen, aber im Normalfall gilt: ein Tag, eine Pauschale. Trage alle Wege sorgfältig nach.

Schließlich unterschätzen viele den Zusammenhang mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Dieser wird automatisch angerechnet, auch wenn du keine Belege einreichst. Erst wenn deine gesamten Werbungskosten – inklusive Homeoffice-Pauschale – den Pauschbetrag übersteigen, entsteht ein steuerlicher Mehrwert. Das bedeutet: Du solltest alle Werbungskosten gesammelt erfassen und schauen, ob du insgesamt über die Schwelle kommst – dann lohnt sich die detaillierte Angabe wirklich.

Homeoffice-Pauschale konsequent nutzen – und mehr aus deinem Gehalt machen

Das Wichtigste auf einen Blick: Die Homeoffice-Pauschale ab 2023 ist dauerhaft, einfach anzuwenden und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein echter Hebel in der Steuererklärung. Dokumentiere deine Homeoffice-Tage sauber, kombiniere die Pauschale mit anderen Werbungskosten und prüfe, ob du durch eine Steuererklärung Lohnsteuer zurückbekommst. Kein separates Arbeitszimmer nötig, keine komplizierten Nachweise – einfach Tage zählen, eintragen und profitieren.

Um zu sehen, wie viel Netto tatsächlich von deinem Brutto übrig bleibt – und wie sich Werbungskosten auf deine Steuerlast auswirken – nutze direkt unseren Brutto-Netto-Rechner. Er hilft dir, deinen konkreten Vorteil zu berechnen, bevor du die Steuererklärung abgibst.

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Häufige Fragen

Für jeden Kalendertag, an dem du ausschließlich zu Hause arbeitest, kannst du die Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Der Gesetzgeber hat die Pauschale für die Jahre ab 2023 dauerhaft eingeführt, wobei die genaue Höhe pro Tag und der maximale Jahresbetrag in den aktuellen Steuergesetzen festgelegt sind.

Ohne steuerpflichtigen Job kannst du die Homeoffice-Pauschale nicht nutzen, da sie nur anfällt, wenn du Einkünfte erzielst, gegen die du die Pauschale als Werbungskosten oder Betriebsausgaben verrechnen kannst. Ohne steuerpflichtiges Einkommen gibt es keine Steuerlast, die du mindern könntest.

Nein, für die Homeoffice-Pauschale benötigst du kein separates Arbeitszimmer. Es reicht, wenn du an dem jeweiligen Tag deine berufliche Tätigkeit überwiegend an deinem häuslichen Arbeitsplatz ausübst, wobei ein normaler Wohnraum wie ein Schreibtisch im Schlafzimmer ausreicht.

Nein, du kannst für denselben Tag nicht sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch die Entfernungspauschale für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte ansetzen. Du musst dich für jeden Kalendertag entscheiden, ob du zu Hause arbeitest oder zur Arbeitsstätte fährst, und kannst nur die jeweils zutreffende Pauschale geltend machen.

Für dich kann sich die Steuererklärung wegen der Homeoffice-Pauschale lohnen, wenn du steuerpflichtige Einkünfte hast, etwa aus einem Minijob oder einer Teilzeitbeschäftigung. Die Pauschale mindert dein zu versteuerndes Einkommen, und wenn deine Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen, bekommst du unter Umständen zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück.

In ELSTER trägst du die Homeoffice-Pauschale in der Anlage N unter dem Bereich 'Werbungskosten' ein, dort gibt es ein eigenes Feld für die Tagespauschale bei häuslicher Arbeit. Du musst die Anzahl der Tage angeben, an denen du ausschließlich zu Hause gearbeitet hast, und das Programm berechnet den Betrag automatisch.

Die Homeoffice-Pauschale gilt grundsätzlich nur für Tätigkeiten, die du für deinen Beruf oder dein Gewerbe ausübst, nicht für reines Lernen oder private Weiterbildungen. Wenn du jedoch an solchen Tagen auch berufliche Aufgaben erledigst, kannst du die Pauschale für diese Tage ansetzen.

Ob die Homeoffice-Pauschale oder das Arbeitszimmer für dich besser ist, hängt von deiner individuellen Situation ab, insbesondere von der Anzahl der Homeoffice-Tage und der Höhe deiner tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer. Die Pauschale ist einfacher und ohne Nachweise nutzbar, während das Arbeitszimmer höhere Beträge ermöglichen kann, aber strengere Voraussetzungen wie einen ausschließlich beruflich genutzten Raum erfordert.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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