Ausbildungskosten Was du als Student oder Azubi steuerlich absetzen kannst
Ausbildungskosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen – so geht's für Studierende & Azubis. Jetzt BAföG-Rechner nutzen & Geld zurückholen.
- Steuerrechtliche Unterscheidung: Erstausbildung vs. Zweitausbildung (Erststudium nach Ausbildung, duales Studium, Masterstudium
- Erstausbildung/Erststudium ohne vorherige Berufsausbildung → nur Sonderausgaben absetzbar, kein Verlustvortrag
- Zweitausbildung / beruflich veranlasste Weiterbildung → Werbungskosten, Verlustvortrag möglich
- Warum dieser Unterschied Hunderte Euro ausmachen kann: Verlustvortrag spart Steuern im ersten Job
Ausbildungskosten absetzen: So funktioniert es steuerlich wirklich
Steuerrechtliche Unterscheidung: Erstausbildung vs. Zweitausbildung (Erststudium nach Ausbildung, duales Studium, Masterstudium
Ob Studiengebühren, Fahrtkosten zur Uni oder der neue Laptop – viele Ausgaben rund um Studium und Ausbildung lassen sich steuerlich geltend machen. Entscheidend ist dabei eine Unterscheidung, die die meisten Studierenden nicht kennen: Handelt es sich um eine Erst- oder eine Zweitausbildung? Diese Frage bestimmt, ob du Sonderausgaben oder Werbungskosten ansetzt – und ob ein Verlustvortrag möglich ist.
AUF EINEN BLICK
- Erstausbildung/Erststudium ohne vorherige Berufsausbildung → nur Sonderausgaben absetzbar, kein Verlustvortrag
- Zweitausbildung / beruflich veranlasste Weiterbildung → Werbungskosten, Verlustvortrag möglich
- Warum dieser Unterschied Hunderte Euro ausmachen kann: Verlustvortrag spart Steuern im ersten Job
- Kurzer Selbstcheck-Kasten: Welche Kategorie trifft auf mich zu?
Rechner: Steuer sparen
Schätze, wie viel dir absetzbare Kosten zurückbringen.
🧮 Steuer-Spar-Rechner
Grobe Orientierung. Ohne steuerpflichtiges Einkommen wirken Kosten oft als Verlustvortrag. Keine Steuerberatung.
Was Ausbildungskosten steuerrechtlich bedeuten – und warum die Kategorie alles entscheidet
Keine Steuererstattung im laufenden Studium ohne eigenes zu versteuerndes Einkommen – kein Vortrag möglich
Der Begriff „Ausbildungskosten" klingt einfach, ist es steuerlich aber nicht. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet streng zwischen Kosten für eine Erstausbildung (also das erste Studium oder die erste Berufsausbildung ohne vorherige abgeschlossene Berufsausbildung) und Kosten für eine Zweitausbildung oder beruflich veranlasste Weiterbildung. Diese Unterscheidung ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und mehrere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs geprägt worden – der Gesetzgeber hat jedoch mit § 9 Abs. 6 EStG klargestellt, dass Erstausbildungskosten grundsätzlich keine Werbungskosten darstellen.
Konkret heißt das: Wer direkt nach dem Abitur ein Studium beginnt, ohne zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen zu haben, befindet sich in der Erstausbildung. Die steuerliche Konsequenz ist erheblich: Kosten können zwar als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wirken aber nur im Jahr der Zahlung und nur dann wirklich, wenn du im selben Jahr auch ein zu versteuerndes Einkommen hattest. Ein Verlustvortrag – also die Möglichkeit, Kosten aus einem Jahr mit anderen Jahren zu verrechnen – ist bei Sonderausgaben nicht möglich.
Wer hingegen bereits eine Ausbildung oder ein Bachelorstudium abgeschlossen hat und danach einen Masterstudiengang aufnimmt, gilt in der Regel als in einer Zweitausbildung befindlich. Hier gelten die Aufwendungen als Werbungskosten. Das eröffnet die wichtige Möglichkeit des Verlustvortrags: Auch wenn du während des Masterstudiums wenig oder gar kein Einkommen hast, kannst du die Kosten jedes Jahr per Steuererklärung erklären – das Finanzamt stellt dann einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte fest, der in spätere Jahre vorgetragen wird. Sobald du im ersten Berufsjahr Steuern zahlst, werden diese kumulierten Verluste verrechnet, und du bekommst einen Teil der gezahlten Steuern zurück. Das kann im ersten Berufsjahr schnell mehrere hundert Euro ausmachen.
Auch das duale Studium fällt in eine besondere Kategorie: Da es mit einem Ausbildungsvertrag verbunden ist, gilt es bereits als Berufsausbildung. Wer nach einem dualen Studium weiterstudiert, ist damit in der Zweitausbildung. Diese Einordnung lohnt sich zu kennen, bevor man die erste Steuererklärung einreicht.
AUF EINEN BLICK
- Typische absetzbare Kosten: Studiengebühren, Semesterbeitrag, Lehrmittel, Fachliteratur, anteiliger Arbeitszimmer
- Wichtig: Sonderausgaben wirken nur im Jahr der Zahlung – kein Verlustvortrag ins nächste Jahr
- Trotzdem Steuererklärung machen? Ja, wenn Nebenjob-Einkommen vorhanden – mögliche Rückerstattung von Lohnsteuer
Abzug als Sonderausgaben: Was geht – und wo die Grenzen liegen
Voraussetzung: Abgeschlossene Erstausbildung (Lehre, duales Studium, Bachelor) vor dem weiteren Studiengang
Bist du in deiner Erstausbildung oder deinem Erststudium ohne vorherige Berufsausbildung, kannst du anfallende Kosten als Sonderausgaben in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Der Gesetzgeber hat hierfür einen Höchstbetrag von derzeit 6.000 Euro pro Jahr festgelegt. Das klingt nach viel – ist es im Verhältnis zu den tatsächlich entstehenden Kosten aber oft nicht, und vor allem greift die Regelung nur dann steuermindernd, wenn du im selben Jahr auch steuerpflichtiges Einkommen erzielt hast.
Der größte Nachteil: Sonderausgaben lassen sich nicht vortragen. Wer im Wintersemester Studiengebühren bezahlt, Fachliteratur kauft und Semesterbeiträge entrichtet, aber kein oder kaum eigenes Einkommen hat, erzielt de facto keinen steuerlichen Vorteil. Die Ausgaben verfallen für steuerliche Zwecke einfach. Das ist der zentrale Unterschied zur Werbungskosten-Variante. Dennoch solltest du die Kosten stets erklären – falls du einen Nebenjob hast und Steuern auf dieses Einkommen zahlst, können die Sonderausgaben diese mindern und eine Erstattung erzeugen.
Welche Kosten kommen typischerweise in Frage? Zunächst Studien- und Semestergebühren, also der Semesterbeitrag an der Hochschule. Auch Lernmittel wie Fachliteratur, Skripte und Arbeitsmaterialien gehören dazu. Anteilige Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können ebenfalls angesetzt werden, wenn der Schreibtisch nachweislich für das Studium genutzt wird – allerdings gelten für das häusliche Arbeitszimmer eigene Voraussetzungen. Fahrtkosten zur Hochschule sind im Rahmen der Sonderausgaben zwar prinzipiell berücksichtigbar, entfalten aber nur bei vorhandenem Einkommen eine Wirkung.
Wichtig ist außerdem: Die Sonderausgabenpauschale von 36 Euro (bzw. 72 Euro für Verheiratete) spielt hier keine Rolle – sie gilt für andere Sonderausgaben-Posten, nicht für Ausbildungskosten. Ausbildungskosten als Sonderausgaben müssen einzeln belegt und nachgewiesen werden. Quittungen, Kontoauszüge und Rechnungen sollten daher systematisch gesammelt werden.
AUF EINEN BLICK
- Masterstudium nach Bachelor gilt in der Regel als Zweitausbildung → Werbungskosten
- Verlustvortrag: Kosten jetzt erklären, Verlust wird ins erste Berufsjahr vorgetragen und spart dann Steuern
- Typische Werbungskosten: Studiengebühren, Fahrten zur Uni (Entfernungspauschale), Arbeitsmittel, Fachliteratur, Heimarbeitsplatz, Prüfungsgebühren
- Steuererklärung auch ohne Einkommen abgeben – der Fiskus stellt den Verlustvortrag fest
Werbungskosten mit Verlustvortrag: So sparst du im ersten Berufsjahr richtig
Studiengebühren & Semesterbeiträge (inkl. Semesterticket – anteilig prüfen
Sobald du eine Erstausbildung – sei es eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein abgeschlossenes duales Studium oder ein abgeschlossener Bachelorstudiengang – hinter dir hast und danach eine weitere Ausbildung oder ein Studium aufnimmst, stuft das Steuerrecht deine Kosten als Werbungskosten ein. Das ist die deutlich vorteilhaftere Kategorie. Denn Werbungskosten sind nicht auf ein bestimmtes Jahr beschränkt und können auch dann erklärt werden, wenn du im betreffenden Jahr gar keine Einnahmen hattest.
Das Kernprinzip ist der Verlustvortrag: Jedes Jahr, in dem deine Werbungskosten deine Einnahmen übersteigen, entsteht ein negativer Betrag. Diesen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte stellt das Finanzamt auf Antrag fest – du musst also für jedes Jahr deines Masterstudiums eine Steuererklärung einreichen. Im Jahr deines Berufseinstiegs werden alle diese kumulierten Verluste mit deinem neuen Einkommen verrechnet. Da du dann auf weniger zu versteuerndes Einkommen Steuern zahlst, bekommst du eine Erstattung. Je mehr Kosten du über die Studienjahre angehäuft hast, desto größer der Effekt.
Zu den typischen Werbungskosten in der Zweitausbildung zählen Studiengebühren und Semesterbeiträge, Fahrtkosten zur Hochschule nach der Entfernungspauschale (für die ersten 20 Kilometer je 0,30 Euro pro Kilometer einfache Strecke, ab dem 21. Kilometer je 0,38 Euro pro Kilometer), Arbeitsmittel wie Laptop, Drucker und Schreibwaren (bei gemischter Nutzung anteilig), Fachliteratur und Software (etwa Statistikprogramme für wissenschaftliche Arbeiten), Prüfungsgebühren sowie ein anteiliger Heimarbeitsplatz. Auch Kosten für ein Praktikum, das unmittelbar zum Studium gehört, können berücksichtigt werden.
Ein oft übersehener Vorteil: Selbst wenn du während des Masterstudiums einen gut bezahlten Nebenjob hast, ist der Verlustvortrag aus Jahren ohne Einkommen wertvoll. Das Finanzamt addiert alle Vorjahresverluste und verrechnet sie im ersten vollständigen Beschäftigungsjahr – du kannst also quasi ein steuerliches „Polster" aufbauen, das dir nach dem Abschluss direkt nützt.
AUF EINEN BLICK
- Fahrten zur Hochschule: Entfernungspauschale je Kilometer (einfache Strecke
- Arbeitsmittel: Laptop, Drucker, Schreibwaren (ggf. Aufteilung privat/beruflich bei Mischutzung
- Fachbücher, Fachjournals, Software (z. B. Statistikprogramme für Studium
- Häusliches Arbeitszimmer / Homeoffice-Pauschale
Diese Kostenpositionen kannst du als Ausbildungskosten geltend machen
BAföG zählt nicht als steuerpflichtiges Einkommen – kein Konflikt mit Steuererklärung
Studiengebühren und Semesterbeiträge sind die offensichtlichste Position. Dazu gehört in vielen Fällen auch das Semesterticket für den Nahverkehr – allerdings ist hier eine anteilige Prüfung sinnvoll, denn wird das Ticket auch für private Fahrten genutzt, ist nur der studienbezogene Anteil absetzbar. In manchen Fällen erkennen Finanzämter den gesamten Semesterticket-Anteil an, wenn er Teil des Pflichtbeitrags ist.
Fahrten zur Hochschule werden nach der Entfernungspauschale berechnet. Dabei zählt nur die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückfahrt zusammen: Für die ersten 20 Kilometer beträgt die Pauschale 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro pro Kilometer. Es ist egal, ob du das Auto, Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel nutzt – die Pauschale gilt unabhängig vom tatsächlich genutzten Verkehrsmittel. Wichtig: Für jeden Tag, an dem du nachweislich die Hochschule aufgesucht hast, kannst du die Pauschale ansetzen. Ein Kalender oder Stundenplan dient als Nachweis.
Arbeitsmittel wie ein Laptop, Drucker, Headset oder Schreibwaren sind absetzbar, soweit sie beruflich bzw. studienbezogen genutzt werden. Bei einem Laptop, der auch privat genutzt wird, ist eine Aufteilung – häufig 50/50 oder nach nachgewiesenem Anteil – vorzunehmen. Reine Studiensoftware wie Statistikprogramme, Grafiktools oder Literaturverwaltungsprogramme sind vollständig absetzbar, wenn der Studiumsbezug klar ist. Fachliteratur, Skripte und wissenschaftliche Journals gehören ebenfalls dazu – Kaufbelege aufbewahren.
Ein häuslicher Arbeitsplatz kann anteilig angesetzt werden, wenn du dort nachweislich für dein Studium arbeitest. Hierfür gelten allerdings eigene gesetzliche Anforderungen – insbesondere muss der Raum oder Bereich tatsächlich überwiegend für Studienzwecke genutzt werden. Alternativ gibt es die Homeoffice-Pauschale, die auch für Studierende in Frage kommt, wenn keine eigene Arbeitsstätte außerhalb der Wohnung vorhanden ist. Prüfungsgebühren, Kosten für Pflichtpraktika und berufsbezogene Sprachkurse runden die Liste ab.
AUF EINEN BLICK
- Ausgaben trotzdem vollständig absetzen, auch wenn BAföG empfangen wird
- BAföG– Einkommensfreibetrag BAföG
- Steuererklärung kann BAföG-Anspruch nicht verringern – Angst unbegründet
- Studienkredit (z. B. KfW) vs. BAföG: Zinsen und steuerliche Behandlung im Vergleich
Ausbildungskosten & BAföG: Was Geförderte zusätzlich wissen müssen
Schritt 1: Kategorie klären (Erst- vs. Zweitausbildung) – entscheidet über Sonderausgaben vs. Werbungskosten
Ein weit verbreiteter Irrtum unter Studierenden lautet: „Wenn ich BAföG bekomme, darf ich keine Steuererklärung machen" oder „Durch die Steuererklärung verliere ich meinen BAföG-Anspruch." Beides ist falsch. BAföG-Leistungen gelten steuerrechtlich nicht als steuerpflichtiges Einkommen – sie werden also in der Einkommensteuererklärung weder als Einnahme angegeben noch beeinflussen sie die Steuerberechnung. Umgekehrt hat eine Steuererklärung keinen Einfluss auf deinen BAföG-Anspruch.
Das bedeutet: Du kannst alle oben genannten Ausbildungskosten vollständig absetzen, auch wenn du BAföG erhältst. Die Steuererklärung läuft parallel zum BAföG-Verfahren und wird von unterschiedlichen Behörden bearbeitet. Dein Ziel sollte es sein, beide Förderungswege optimal zu nutzen: BAföG deckt deinen Lebensunterhalt, während die Steuererklärung – besonders beim Verlustvortrag in der Zweitausbildung – dein künftiges Nettoeinkommen erhöht.
Was BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger jedoch beachten müssen, ist der Einkommensfreibetrag beim BAföG: Wer neben dem Studium arbeitet, darf nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze verdienen, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Dieser Freibetrag hängt von individuellen Faktoren ab und wird regelmäßig angepasst – aktuelle Werte nennt das BAföG-Amt oder der offizielle BAföG-Rechner. Wichtig: Die Einkommensgrenzen im BAföG-Recht und im Steuerrecht folgen unterschiedlichen Logiken. Steuerfreies Einkommen oder ein Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 603 Euro pro Monat (Stand 2026) kann trotzdem BAföG-relevant sein – hier lohnt eine genaue Prüfung.
Wer mit einem Nebenjob im BAföG-Freibetrag bleibt, hat in der Regel auch keine Einkommensteuer zu zahlen, denn der Grundfreibetrag liegt für 2026 bei 12.348 Euro für Ledige. Dennoch kann eine freiwillige Steuererklärung lohnend sein: Wer Lohnsteuer aus einem Ferienjo oder einer kurzfristigen Beschäftigung einbehalten bekommen hat, kann diese oft vollständig zurückfordern.
AUF EINEN BLICK
- Schritt 2: Belege sammeln – Quittungen, Kontoauszüge, Fahrtenbuch oder Kalender für Uni-Fahrten
- Schritt 3: Welche Formulare? Mantelbogen + Anlage N (Werbungskosten) oder Anlage Sonderausgaben
- Schritt 4: ELSTER oder Steuersoftware nutzen – kostenlose Optionen für Studierende
- Schritt 5: Verlustvortrag beantragen (Anlage N, Zeile Verlustvortrag) – aktiv angeben!
Steuererklärung für Studierende: Schritt für Schritt zu deinen Ausbildungskosten
Mythos: 'Als Student muss ich keine Steuererklärung abgeben' – falsch bei Nebenjob oder sinnvollem Verlustvortrag
Schritt 1 – Kategorie klären: Noch bevor du auch nur einen Beleg sammelst, musst du wissen, ob du Sonderausgaben oder Werbungskosten ansetzt. Hast du vor deinem aktuellen Studium eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein duales Studium oder einen Bachelorabschluss gemacht? Dann bist du in der Zweitausbildung, und deine Kosten sind Werbungskosten. Bist du direkt aus der Schule ins Studium gegangen? Dann gilt der Sonderausgaben-Weg. Diese Kategorisierung bestimmt, welches Formular du verwendest und ob du einen Verlustvortrag beantragen kannst.
Schritt 2 – Belege sammeln: Hebe Quittungen, Kassenbelege und Rechnungen für alle studiumsbezogenen Ausgaben auf: Semesterbeitrags-Bescheinigungen, Buchkäufe, Laptop-Rechnungen, Softwarelizenzen, Sprachkurse, Prüfungsgebühren. Für Fahrten zur Hochschule reichen Stundenplan und Kalender als Nachweis der Fahrttage – kein Fahrtenbuch nötig, aber du solltest die Anzahl der Uni-Tage pro Semester realistisch und nachvollziehbar dokumentieren.
Schritt 3 – Richtige Formulare auswählen: Bist du in der Zweitausbildung und setzt Werbungskosten an, brauchst du den Mantelbogen sowie die Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit / Werbungskosten). Auch wenn du kein Gehalt hattest, trägst du dort die Kosten ein – der Verlust wird automatisch festgestellt. Für Sonderausgaben im Erststudium gibt es eine eigene Zeile im Mantelbogen. Zudem kannst du einen Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags stellen, wenn du Werbungskosten ohne ausreichendes Einkommen hast.
Schritt 4 – Tool nutzen: Die kostenlose Plattform ELSTER des Finanzamts ist für alle Studierenden zugänglich und führt durch die Erklärung. Alternativ gibt es günstige oder kostenlose Steuersoftware speziell für einfache Fälle. Studierende, die erstmals eine Erklärung abgeben, sollten sich nicht von der Oberfläche abschrecken lassen – die meisten Programme erklären jeden Schritt verständlich. Wer unsicher ist, kann auch den Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen, der für Arbeitnehmer (auch mit Nebenjob) oft sehr günstig berät.
AUF EINEN BLICK
- Fehler: Erststudium-Kosten als Werbungskosten deklarieren ohne vorige Berufsausbildung
- Fehler: Laptop zu 100 % absetzen ohne Nachweis beruflicher Nutzung
- Mythos: 'Auslandskosten sind nie absetzbar' – stimmt nicht bei beruflichem Bezug
- Fehler: Verlustvortrag nicht beantragen und Geld im ersten Berufsjahr verschenken
Häufige Fehler und Mythen rund um Ausbildungskosten
Ausbildungskosten absetzen + BAföG beziehen = doppelt sparen
Mythos: „Als Student muss ich keine Steuererklärung abgeben." Das stimmt in manchen Fällen – aber es ist ein teurer Irrtum, wenn du einen Nebenjob hattest und Lohnsteuer einbehalten wurde, oder wenn du Werbungskosten in der Zweitausbildung vortragen möchtest. Die Steuererklärung ist in diesen Situationen freiwillig, aber sie kann dir bares Geld einbringen. Der Bundesfinanzhof hat mehrfach bestätigt, dass Studierende in der Zweitausbildung explizit einen Verlustvortrag beantragen können.
Fehler: Erstausbildungskosten als Werbungskosten deklarieren. Wer direkt vom Gymnasium ins Studium gegangen ist und fälschlicherweise Werbungskosten statt Sonderausgaben angibt, riskiert eine Korrektur durch das Finanzamt. Die Unterscheidung ist rechtlich bindend und klar geregelt. Im besten Fall ändert das Finanzamt die Einordnung und du verlierst nur den erhofften Verlustvortrag; im schlechtesten Fall gibt es einen Bescheid, den du anfechten musst.
Fehler: Den Laptop zu 100 Prozent absetzen ohne Nachweis beruflicher Nutzung. Ein Laptop, der auch für Streaming, Soziale Medien und Spiele genutzt wird, ist kein reines Arbeitsmittel. Die Finanzbehörden akzeptieren in der Praxis häufig eine hälftige Aufteilung (50 Prozent beruflich), wenn keine genauere Dokumentation vorliegt. Wer nur einen studienbezogenen Anteil nachweisen kann, sollte nicht mehr ansetzen – das Risiko einer Nachprüfung ist real.
Mythos: „Auslandskosten sind niemals absetzbar." Auch das stimmt nicht pauschal. Wer ein Auslandssemester oder ein Pflichtpraktikum im Ausland absolviert, das unmittelbar zum Studiengang gehört, kann damit verbundene Kosten wie Studiengebühren, Unterkunft (anteilig) und Reisekosten unter Umständen geltend machen – vorausgesetzt, der berufliche Bezug ist nachvollziehbar dokumentiert. Sprachkurse im Ausland, die für das Studium nachweislich notwendig sind, können ebenfalls absetzbar sein.
AUF EINEN BLICK
- Prüfe jetzt mit dem StudySmarter BAföG-Rechner, ob du Anspruch auf Förderung hast
- Kombination aus BAföG, Nebenjob (im Freibetrag) und Steuererstattung kann Finanzierungslücke schließen
- Nächste Schritte: Steuererklärung vorbereiten, Belege sichern, Verlustvortrag stellen
🧮 Rechne deinen Fall durch
Ermittle deine konkreten Zahlen mit dem passenden Rechner.
Kostenlos starten →Der 5-Minuten-Finanzkurs für Studierende
Eine Mail pro Woche: Versicherung, BAföG, erstes Investieren, ohne Fachchinesisch, ohne Verkaufsdruck.
Mit dem Anmelden stimmst du der Datenschutzerklärung zu. Jederzeit abbestellbar.
Häufige Fragen
Ja, du kannst Ausbildungskosten auch dann als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen, wenn du im selben Jahr kein Einkommen hattest. Die Ausgaben erzeugen dann einen Verlust, den du mit anderen Einkünften verrechnen oder als Verlustvortrag in spätere Jahre mitnehmen kannst.
Beim dualen Studium handelt es sich in der Regel um eine Erstausbildung, sofern du vorher keine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein anderes Studium absolviert hast. Die Kosten kannst du dann als Sonderausgaben absetzen, was den Abzug als Werbungskosten ausschließt, solange keine Einkünfte aus dem Studium erzielt werden.
Der Sonderausgaben-Höchstbetrag für Ausbildungskosten liegt bei 6.000 Euro pro Kalenderjahr, sofern es sich um eine Erstausbildung handelt. Dieser Betrag umfasst alle Aufwendungen wie Studiengebühren, Fachliteratur und Fahrtkosten, sofern keine Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Ja, du kannst einen Laptop als Ausbildungskosten absetzen, wenn du ihn überwiegend für dein Studium oder deine Ausbildung nutzt. Die Anschaffungskosten kannst du entweder sofort in voller Höhe als Werbungskosten oder Sonderausgaben ansetzen, sofern der Preis unter der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter liegt, oder über die Nutzungsdauer von drei Jahren abschreiben.
Nein, Ausbildungskosten werden nicht mit dem BAföG-Bedarf verrechnet, da es sich um zwei getrennte Systeme handelt. Das BAföG berücksichtigt deinen Bedarf nach festgelegten Pauschalen, während die Steuererklärung deine tatsächlichen Ausgaben für den Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage erfasst.
Verluste aus Ausbildungskosten kannst du unbegrenzt in spätere Jahre vortragen, sofern sie als Werbungskosten anerkannt werden. Bei Sonderausgaben ist ein Verlustvortrag nicht möglich, da diese nur im Jahr der Zahlung abziehbar sind und nicht zu negativen Einkünften führen.
Ja, Zinsen für einen Studienkredit sind als Werbungskosten absetzbar, sofern das Studium deine Erstausbildung darstellt und du später Einkünfte aus dem erlernten Beruf erzielst. Die Zinsen mindern deine Steuerlast im Jahr der Zahlung, während die Tilgung des Kredits nicht absetzbar ist.
Als Student bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, solange du keine anderen Einkünfte über dem Grundfreibetrag hast. Eine freiwillige Abgabe lohnt sich jedoch oft, um Verluste aus Ausbildungskosten feststellen zu lassen und in späteren Jahren steuermindernd zu nutzen.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
Mehr aus Studienfinanzierung
- Baukindergeld: Was Familien 2026 wissen müssen
- Zweitstudium finanzieren: So deckst du Kosten & Förderung
- Mediziner: Beruf, Gehalt und Finanzen für
- Geschäftskonto für Selbstständige: Alles, was du als
- Grundschuld einfach erklärt: Alles, was du als junger
- Schulgeld: Absetzbarkeit, Förderung & was Studierende
- Studentenjobs: Was du 2026 über Verdienst, Steuern und
- Studienkredit: Alles, was Studierende 2026 wissen müssen