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FinanzbildungGeschenke9 Min.

Geschenke an Geschäftsfreunde Steuerregeln, Freigrenzen & Buchung

Geschenke an Geschäftsfreunde steuerlich absetzen: Freigrenzen, Pauschalversteuerung & Buchung einfach erklärt – aktuell & praxisnah.

Geschenke anRechnerWas sind Geschenke an
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Definition: Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen ohne direkte Gegenleistung – abzugrenzen von Bewirtungskosten und Arbeitnehmer-Sachzuwendungen.
  • Geschäftsfreunde umfassen Kunden, Lieferanten, Kooperationspartner – nicht die eigenen Mitarbeitenden.
  • Relevanz: Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist (z. B. als Werkstudent:in oder Freelancer), kann Geschenke als Betriebsausgabe geltend machen.
  • Rechtliche Grundlage: § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG regelt den Betriebsausgabenabzug für Geschenke an Geschäftsfreunde.

Geschenke an Geschäftsfreunde – das Wichtigste auf einen Blick

Definition: Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen ohne direkte Gegenleistung – abzugrenzen von Bewirtungskosten und Arbeitnehmer-Sachzuwendungen.

Wer als Selbstständige:r, Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r Kunden, Lieferanten oder Kooperationspartner beschenkt, kann diese Ausgaben unter bestimmten Bedingungen als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Entscheidend ist dabei eine gesetzlich festgelegte Freigrenze, die pro Person und Wirtschaftsjahr gilt – und die sorgfältige Dokumentation jedes einzelnen Geschenks.

Auf den Punkt: Geschenke an Geschäftsfreunde sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG nur absetzbar, wenn der Gesamtwert pro Empfänger:in und Jahr eine festgelegte Freigrenze nicht überschreitet. Wird diese Grenze auch nur minimal übertroffen, entfällt der Abzug vollständig – kein anteiliger Abzug ist möglich. Korrekte Buchung auf einem separaten Konto und die namentliche Dokumentation jedes Empfängers sind Pflicht.

AUF EINEN BLICK

  • Geschäftsfreunde umfassen Kunden, Lieferanten, Kooperationspartner – nicht die eigenen Mitarbeitenden.
  • Relevanz: Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist (z. B. als Werkstudent:in oder Freelancer), kann Geschenke als Betriebsausgabe geltend machen.
  • Rechtliche Grundlage: § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG regelt den Betriebsausgabenabzug für Geschenke an Geschäftsfreunde.

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Was sind Geschenke an Geschäftsfreunde steuerlich gesehen?

Geschenke an eine Person sind nur absetzbar, wenn ihr Gesamtwert pro Jahr eine gesetzlich festgelegte Freigrenze nicht überschreitet.

Im Steuerrecht versteht man unter einem Geschenk eine unentgeltliche Zuwendung, bei der der Schenkende keine direkte Gegenleistung erwartet. Das klingt simpel, ist aber in der Praxis eine wichtige Abgrenzung: Wer einen Kunden zum Abendessen einlädt, macht keine Schenkung, sondern trägt Bewirtungskosten – die steuerlich nach völlig anderen Regeln behandelt werden (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG, nur 70 Prozent absetzbar). Auch Sachzuwendungen an eigene Mitarbeitende fallen nicht unter den Begriff „Geschenke an Geschäftsfreunde", sondern werden als Arbeitslohn oder nach eigenen Sachbezugsregeln besteuert. Die klare Einordnung ist also der erste und wichtigste Schritt, bevor du irgendetwas absetzt.

Der Begriff „Geschäftsfreunde" ist dabei weit gefasst: Er umfasst Kunden, Lieferanten, Kooperationspartner, Geschäftsverbindungen und ähnliche Personen, die in einer Geschäftsbeziehung zum Schenkenden stehen. Die Geschäftsfreundschaft muss nicht formalisiert sein – entscheidend ist, dass ein betrieblicher Anlass für das Geschenk besteht. Ein bloß persönliches Verhältnis ohne geschäftlichen Bezug reicht nicht aus, um den Betriebsausgabenabzug zu begründen.

Für Selbstständige und Freiberufler:innen ist dieses Thema vor allem dann relevant, wenn sie nebenbei oder hauptberuflich eigene Rechnungen schreiben – etwa als Einzelunternehmer:in, als Freelancer:in in der Webentwicklung, im Design oder in der Beratung. Wer ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet hat, unterliegt denselben steuerlichen Regelungen wie alle anderen Gewerbetreibenden auch. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG, der den Betriebsausgabenabzug für Geschenke an Geschäftsfreunde explizit regelt und zugleich einschränkt.

Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zu Streuwerbeartikeln: Kleine Werbemittel mit aufgedrucktem Firmenlogo, die in großer Zahl und ohne individuelle Widmung verteilt werden (z. B. Kugelschreiber, Kalender), können unter bestimmten Voraussetzungen anders behandelt werden. Hier kommt es auf den Einzelfall und den Wert pro Stück an – dazu mehr im FAQ-Bereich.

AUF EINEN BLICK

  • Wichtig: Die Freigrenze bezieht sich auf den Nettowert (ohne Umsatzsteuer), wenn Vorsteuerabzug möglich ist – sonst auf den Bruttowert.
  • Wird die Grenze auch nur um einen Cent überschritten, entfällt der Abzug für das gesamte Geschenk – kein anteiliger Abzug.
  • Die Freigrenze gilt je Empfänger:in und Wirtschaftsjahr, nicht pro Geschenk.
  • Tipp für Freelancer: Genaue Aufzeichnungen führen, da das Finanzamt Einzelnachweise verlangen kann.

Die Freigrenze: Wann sind Geschenke steuerlich absetzbar?

Wer Geschenke an Geschäftsfreunde macht, kann deren Versteuerung übernehmen – per Pauschalsteuer nach § 37b EStG.

Das deutsche Steuerrecht legt für Geschenke an Geschäftsfreunde eine Freigrenze fest, die pro Empfänger:in und Wirtschaftsjahr gilt. Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet: Bleibt der Gesamtwert aller Geschenke, die du einer einzigen Person im Jahr machst, unterhalb dieser Grenze, sind die Ausgaben vollständig als Betriebsausgabe abziehbar. Überschreitest du die Grenze jedoch auch nur um einen einzigen Cent, verlierst du den Abzug für das gesamte Geschenk – rückwirkend für das gesamte Jahr. Ein anteiliger Abzug ist gesetzlich ausgeschlossen.

Seit dem Jahressteuergesetz 2024 gilt in Deutschland eine angehobene Freigrenze von 50 Euro netto pro Empfänger:in und Wirtschaftsjahr. Davor lag die Grenze bei 35 Euro – ein Wert, der seit 1996 unverändert geblieben war. Die Anhebung auf 50 Euro ist ein bedeutsamer Schritt, der gerade für kleine Selbstständige mehr Flexibilität schafft. Bitte beachte: Dieser Artikel nennt die gesetzlich verankerte Grenze; prüfe vor jeder steuerlichen Entscheidung den aktuellen Stand, da Steuergesetze sich ändern können.

Beim Bezugspunkt der Freigrenze ist zu unterscheiden: Bist du vorsteuerabzugsberechtigt (also regelbesteuerter Unternehmer), gilt der Nettowert des Geschenks als Maßstab. Die gezahlte Umsatzsteuer wird gesondert als Vorsteuer behandelt. Bist du hingegen Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG – was für viele Selbstständige und Freiberufler zutrifft – hast du keinen Vorsteuerabzug, und daher gilt der Bruttowert des Geschenks für die Freigrenze. Das ist ein wesentlicher Unterschied, der schnell zu unliebsamen Überraschungen führen kann, wenn man ihn nicht kennt.

Die Freigrenze gilt je Empfänger:in, nicht je Geschenk. Wer einer Kundin im Januar ein Buch für 30 Euro schenkt und im Oktober eine Flasche Wein für 25 Euro, hat die Grenze bereits überschritten – die gesamten 55 Euro wären dann nicht mehr abzugsfähig. Deshalb lohnt es sich, eine einfache Tabelle zu führen, in der du für jede beschenkte Person den laufenden Jahreswert im Blick behältst.

AUF EINEN BLICK

  • Die Pauschalversteuerung beträgt einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz auf den Wert des Geschenks.
  • Vorteil für den Empfänger: Das Geschenk bleibt für ihn steuerfrei – keine lästige Eigenversteuerung.
  • Pflicht: Der Schenkende muss das Finanzamt informieren und die Pauschalsteuer im Rahmen der Lohnsteuer-Anmeldung abführen.
  • Wichtig: Auch bei Pauschalversteuerung bleibt die Freigrenze für den Betriebsausgabenabzug relevant.

Pauschalversteuerung durch den Schenkenden: So funktioniert das Modell

Einzelaufzeichnungspflicht: Für jedes Geschenk müssen Empfänger, Anlass, Datum und Wert festgehalten werden.

Wenn du Geschenke an Geschäftsfreunde machst, entsteht beim Empfänger grundsätzlich ein steuerlich relevanter Vorteil, den er oder sie in der eigenen Steuererklärung angeben müsste. Um diesen Aufwand zu vermeiden und die Attraktivität des Geschenks zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG: Der Schenkende übernimmt die Steuerlast pauschal, und der Empfänger erhält das Geschenk ohne eigene Steuerpflicht.

Der Pauschalsteuersatz nach § 37b EStG beträgt 30 Prozent auf den Wert des Geschenks – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Diese Pauschale wird im Rahmen der Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt abgeführt. Wichtig: Der schenkende Betrieb muss das Finanzamt informieren und die Pauschalversteuerung aktiv wählen; sie greift nicht automatisch. Außerdem muss der Empfänger über die Übernahme der Pauschalsteuer unterrichtet werden, damit er den Vorgang korrekt in seiner Buchhaltung oder Steuererklärung behandeln kann.

Für Selbstständige und Freiberufler mit kleinerem Budget ist die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG in den meisten Fällen wenig relevant – einerseits, weil die Geschenkwerte häufig unterhalb der Freigrenze bleiben, andererseits, weil die bürokratischen Anforderungen den Vorteil oft aufwiegen. Dennoch ist es gut, das Instrument zu kennen: Wächst die selbstständige Tätigkeit, wächst auch die Relevanz solcher Regelungen. Außerdem wird die Pauschalsteuer selbst nicht als Betriebsausgabe abgezogen, wenn das Geschenk die Freigrenze überschreitet – dann entfällt auch hier der steuerliche Vorteil weitgehend.

AUF EINEN BLICK

  • Belege aufbewahren: Quittungen, Rechnungen und ggf. Lieferscheine sind Pflicht – mindestens für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist.
  • Separate Buchung: Geschenke müssen auf einem eigenen Konto (z. B. SKR03/SKR04: Geschenke an Geschäftsfreunde) gebucht werden – nicht einfach als 'sonstige Betriebsausgaben'.
  • Keine pauschale Sammelrechnung: Das Finanzamt akzeptiert keine Belege ohne namentliche Zuordnung.
  • Für Selbstständige mit EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung): Gleiche Regeln gelten – Vereinfachung der Buchführung ändert nichts an der Nachweispflicht.

Buchführung & Nachweispflichten: So dokumentierst du Geschenke richtig

Vorsteuerabzug ist möglich, wenn das Geschenk unter der Freigrenze liegt und betrieblich veranlasst ist.

Die korrekte Dokumentation ist bei Geschenken an Geschäftsfreunde keine Formalität, sondern eine gesetzliche Pflicht. Das Finanzamt akzeptiert den Betriebsausgabenabzug nur, wenn du für jedes Geschenk den Namen des Empfängers oder der Empfängerin, den konkreten Anlass, das Datum der Zuwendung und den genauen Wert festgehalten hast. Diese sogenannte Einzelaufzeichnungspflicht ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Verwaltungspraxis der Finanzbehörden. Eine pauschale Sammelrechnung wie „Geschenke an verschiedene Kunden" genügt nicht.

Belege sind das A und O: Quittungen, Kaufbelege, Rechnungen und gegebenenfalls Lieferscheine müssen aufbewahrt werden – und zwar für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist, die für Buchungsbelege zehn Jahre beträgt. Idealerweise vermerkst du direkt auf dem Kassenbon oder in deiner Belegverwaltungs-App den Namen des Empfängers und den Anlass des Geschenks. Digitale Belegarchivierung ist zulässig, sofern die Lesbarkeit und Unveränderlichkeit sichergestellt sind.

In der Buchhaltung müssen Geschenke an Geschäftsfreunde auf einem eigenen, dafür vorgesehenen Konto gebucht werden. Im Kontenrahmen SKR03 ist das Konto 4630 „Geschenke an Geschäftsfreunde" vorgesehen, im SKR04 das Konto 6610. Eine Buchung unter „sonstige Betriebsausgaben" oder einem anderen Sammelkonto ist nicht zulässig – das Finanzamt kann bei einer Betriebsprüfung die Zuordnung verlangen, und eine fehlerhafte Buchung führt im schlimmsten Fall zur Aberkennung des Abzugs. Wer eine Buchhaltungssoftware nutzt, sollte prüfen, ob diese Konten korrekt angelegt sind.

Empfehlenswert ist außerdem eine einfache Hilfsliste – ob in Excel, in der Steuer-App oder auf Papier –, in der du alle Beschenkten des Jahres mit dem kumulierten Jahreswert führst. So behältst du die Freigrenze je Person im Blick und vermeidest das ungewollte Überschreiten durch mehrere kleine Einzelgeschenke, die sich summieren.

AUF EINEN BLICK

  • Überschreitet der Geschenkwert die Freigrenze, entfällt nicht nur der Betriebsausgabenabzug, sondern auch der Vorsteuerabzug.
  • Unentgeltliche Wertabgabe: Liegt der Nettowert über einem weiteren Grenzwert, muss Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch abgeführt werden (§ 3 Abs. 1b UStG).
  • Kleinunternehmer:innen (§ 19 UStG) – für viele Freiberufler:innen und Selbstständige relevant – haben keinen Vorsteuerabzug, dafür auch keine Eigenverbrauchspflicht.
  • Immer prüfen: Netto- oder Bruttowert maßgeblich? Dies hängt vom Vorsteuerabzugsstatus ab.

Umsatzsteuer: Wann fallen Vorsteuerabzug und Eigenverbrauchsbesteuerung an?

Fehler 1: Freigrenzen-Kumulierung vergessen – mehrere kleine Geschenke an dieselbe Person addieren sich.

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Geschenken an Geschäftsfreunde ist eng mit der ertragsteuerlichen Seite verknüpft, folgt aber eigenen Regeln. Grundsätzlich gilt: Wer ein Geschenk einkauft und betrieblich veranlasst, kann die auf dem Einkauf lastende Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen – aber nur, wenn das Geschenk die Freigrenze nicht überschreitet. Liegt der Nettowert über der Freigrenze, entfällt nach der Verwaltungsauffassung nicht nur der Betriebsausgabenabzug, sondern auch der Vorsteuerabzug.

Hinzu kommt die sogenannte unentgeltliche Wertabgabe: Wenn du als Unternehmer:in einen Gegenstand aus deinem Betriebsvermögen entnimmst und ihn verschenkst, liegt aus umsatzsteuerlicher Sicht eine Entnahme vor, die grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegt (§ 3 Abs. 1b UStG). Allerdings gibt es eine Bagatellgrenze: Bleibt der Nettoeinkaufspreis des Geschenks unterhalb einer bestimmten Schwelle, fällt keine Eigenverbrauchsbesteuerung an. Diese Grenze wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 ebenfalls angehoben und entspricht nun der neuen ertragsteuerlichen Freigrenze von 50 Euro netto. Liegt der Wert darunter, ist auch umsatzsteuerlich nichts zu unternehmen.

Für Kleinunternehmer:innen nach § 19 UStG – und das sind viele Freelancer und Selbstständige, die mit ihrem Jahresumsatz unter der Kleinunternehmergrenze bleiben – gilt eine vereinfachte Regelung: Da kein Vorsteuerabzug möglich ist, entsteht auch keine Eigenverbrauchspflicht. Die umsatzsteuerliche Seite ist für diese Gruppe damit praktisch irrelevant. Dafür ist, wie erwähnt, der Bruttowert des Geschenks für die ertragsteuerliche Freigrenze maßgeblich – ein kleiner, aber wichtiger Unterschied im Vergleich zur Behandlung bei regelbesteuerten Unternehmen.

AUF EINEN BLICK

  • Fehler 2: Bewirtungskosten und Geschenke verwechseln – Restaurantbesuche sind separat zu behandeln (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG, nur 70 % absetzbar).
  • Fehler 3: Geldgeschenke – Bargeld gilt grundsätzlich als Arbeitslohn, wenn an eigene Mitarbeitende, oder als problematische Zuwendung an Geschäftsfreunde; steuerlich ungünstig.
  • Fehler 4: Fehlendes Empfänger-Namensdokument – ohne Namen kein Abzug.
  • Fehler 5: Pauschalsteuer nach § 37b EStG nicht rechtzeitig angemeldet – führt zu Nachforderungen.

Typische Fehler und wie du sie von Anfang an vermeidest

Auch Selbstständige mit Nebengewerbe oder Freiberufler:innen unterliegen denselben Regeln wie Vollzeit-Selbstständige.

Der häufigste Fehler in der Praxis ist das Vergessen der Kumulierungsregel: Viele Selbstständige denken, die Freigrenze gelte pro Geschenk – tatsächlich gilt sie aber pro Person und Jahr. Wer im Laufe eines Jahres mehrere kleine Aufmerksamkeiten an dieselbe Person verteilt, ohne den Gesamtwert im Blick zu behalten, riskiert den vollständigen Verlust des Betriebsausgabenabzugs für alle Geschenke an diese Person in diesem Jahr. Die Lösung ist eine einfache, laufend geführte Übersicht nach Empfänger:in.

Ein weiterer klassischer Fehler ist die Verwechslung von Geschenken und Bewirtungskosten. Wer einen Kunden zum Mittagessen einlädt, trägt Bewirtungskosten, keine Schenkungsaufwendungen. Bewirtungskosten sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG nur zu 70 Prozent absetzbar, erfordern einen eigenen Bewirtungsbeleg mit Angabe der Teilnehmenden und des Anlasses und dürfen nicht unter dem Geschenk-Konto gebucht werden. Die falsche Einordnung kann bei einer Betriebsprüfung zu Nachforderungen führen.

Beim Thema Geldgeschenke ist besondere Vorsicht geboten: Bargeld oder Geldäquivalente (z. B. Gutscheine ohne Sachbezugsbindung) an eigene Mitarbeitende gelten als Arbeitslohn und sind vollständig lohnsteuerpflichtig. An Geschäftsfreunde sind Geldgeschenke zwar grundsätzlich denkbar, aber steuerlich heikel und selten sinnvoll, da der Charakter der unentgeltlichen Zuwendung hier schnell angezweifelt wird. Sachgeschenke sind in aller Regel die klarere und risikoärmere Wahl.

Schließlich scheitern viele Betriebsausgabenabzüge schlicht am fehlenden Empfänger-Namensdokument. Ohne namentliche Zuordnung kein Abzug – das ist eine eiserne Regel, die das Finanzamt konsequent durchsetzt. Wer einen Einkaufsbon für ein Geschenk aufhebt, aber vergisst, die empfangende Person zu notieren, kann den Abzug im Nachhinein nicht mehr retten. Mach dir daher direkt am Einkaufstag eine kurze Notiz, für wen das Geschenk bestimmt ist.

AUF EINEN BLICK

  • Kleinunternehmer:innen sollten Bruttowerte als Maßstab für die Freigrenze verwenden.
  • Bei sehr kleinem Geschäftsvolumen lohnt sich meist nur das Geschenk bis zur Freigrenze – darüber ist der steuerliche Vorteil gering.
  • Tipp: Gehaltsabrechnung und Steuerlast optimieren – nutze den StudySmarter Brutto-Netto-Rechner, um dein verfügbares Einkommen zu planen.

Was gilt für Selbstständige und Freelancer mit kleinen Nebenverdiensten?

✅ Empfänger namentlich dokumentiert?

Wer nebenbei als Freelancer:in, Selbstständige:r mit eigenem Gewerbe oder Freiberufler:in tätig ist, unterliegt in steuerlicher Hinsicht denselben Regeln wie Vollzeit-Selbstständige. Es gibt keine Sonderbehandlung für kleine Umsätze oder nebenberufliche Tätigkeiten. Wer eine Steuernummer hat, Rechnungen schreibt und Betriebsausgaben geltend macht, muss die Dokumentationspflichten für Geschenke an Geschäftsfreunde genauso ernst nehmen wie ein etabliertes Unternehmen. Der Vorteil ist allerdings, dass das Geschäftsvolumen meist überschaubar ist – und damit auch die Anzahl der zu dokumentierenden Geschenke gering bleibt.

Als Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG gilt, wie beschrieben, der Bruttowert als Maßstab für die Freigrenze. Das bedeutet: Bei einem Geschenk, das du für 47,90 Euro brutto kaufst, bist du als Kleinunternehmer:in noch unter der Freigrenze. Bei 51 Euro brutto hingegen überschreitest du sie bereits – und verlierst den gesamten Abzug. Hier lohnt ein genaues Hinschauen, bevor du an der Kasse bezahlst.

Bei sehr kleinem Geschäftsvolumen solltest du außerdem abwägen, ob der steuerliche Vorteil aus dem Abzug von Geschenken den Aufwand für die Dokumentation rechtfertigt. Wenn du insgesamt nur wenige hundert Euro im Jahr an Betriebsausgaben hast, ist eine akribische Geschenk-Buchhaltung zwar nicht falsch, aber der Steuervorteil fällt im Gesamtbild gering aus. Sinnvoller ist es häufig, das gesamte Steuer- und Einkommensmanagement im Blick zu behalten – zum Beispiel, indem du dein verfügbares Nettoeinkommen aus selbstständiger Tätigkeit regelmäßig überprüfst und planst.

Tipp: Gerade wenn du sowohl ein kleines Nebengewerbe als auch einen Minijob oder eine andere angestellte Tätigkeit hast, kann die Steuerbelastung unübersichtlich werden. Denk daran, dass der Grundfreibetrag 2026 für Ledige bei 12.348 Euro liegt – Einkommen bis zu diesem Betrag bleibt grundsätzlich steuerfrei. Nutze Tools wie den Brutto-Netto-Rechner, um dein verfügbares Einkommen realistisch zu planen und Steuerlast-Überraschungen zu vermeiden.

AUF EINEN BLICK

  • ✅ Gesamtjahreswert je Empfänger:in geprüft – Freigrenze eingehalten?
  • ✅ Beleg (Rechnung/Quittung) vorhanden und aufbewahrt?
  • ✅ Anlass des Geschenks notiert?
  • ✅ Auf separatem Buchungskonto erfasst?

Checkliste: Geschenke an Geschäftsfreunde richtig absetzen

Damit du beim nächsten Geschenk an einen Kunden oder eine Kooperationspartnerin auf der sicheren Seite bist, hilft eine kurze mentale Checkliste, die du vor und nach jeder Zuwendung durchgehen kannst.

Vor dem Kauf: Habe ich geprüft, wie viel ich dieser Person im laufenden Jahr bereits geschenkt habe? Bleibt der neue Gesamtwert unterhalb der Freigrenze (Netto bei Regelbesteuerung, Brutto bei Kleinunternehmer:innen)?
Beim Kauf: Bekomme ich einen Beleg (Quittung oder Rechnung)? Notiere ich direkt darauf oder in meiner App: Name der Empfänger:in, Anlass, Datum, Wert?
In der Buchhaltung: Wird das Geschenk auf dem richtigen Konto gebucht (SKR03: 4630 / SKR04: 6610)? Ist der Beleg dem Buchungssatz zugeordnet und archiviert?
Jahresende: Liegt für jede beschenkte Person die Jahressumme noch innerhalb der Freigrenze? Sind alle Belege vollständig und namentlich zugeordnet? Falls nicht: Gibt es Handlungsbedarf vor dem Jahreswechsel?

Diese einfachen Schritte kosten wenig Zeit, schützen aber vor teuren Fehlern bei einer Betriebsprüfung und sichern dir den rechtmäßigen Steuerabzug.

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Häufige Fragen

Für 2026 gilt weiterhin die allgemein bekannte Freigrenze für Geschenke an Geschäftsfreunde, die pro Person und Wirtschaftsjahr bei 35 Euro liegt. Diese Grenze ist unverändert und in § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG verankert.

Nein, der Empfänger eines Geschäftsfreundegeschenks muss in der Regel keine Steuern zahlen, solange es sich um ein betrieblich veranlasstes Geschenk handelt. Für den Empfänger stellt das Geschenk keinen geldwerten Vorteil dar, wenn es im Rahmen der Geschäftsbeziehung überreicht wird.

Geldgeschenke an Geschäftsfreunde sind steuerlich nicht absetzbar, da sie als Geschenk im Sinne des Einkommensteuergesetzes gelten und keine betriebliche Veranlassung anerkannt wird. Sie dürfen auch nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden, selbst wenn die Freigrenze eingehalten wird.

Wenn Sie die Freigrenze von 35 Euro pro Person und Jahr auch nur knapp überschreiten, ist der gesamte Betrag für diese Person nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar. Die Freigrenze ist eine absolute Grenze, bei deren Überschreitung der volle Betrag steuerlich versagt wird.

Sie buchen Geschenke an Geschäftsfreunde als Betriebsausgabe auf ein separates Konto, zum Beispiel 'Geschenke an Geschäftsfreunde' (Konto 4630 im SKR 03). Zusätzlich müssen Sie die Empfänger und Beträge einzeln dokumentieren, um die Freigrenze nachweisen zu können.

Nein, die Freigrenze von 35 Euro gilt nicht für Streuwerbeartikel, da diese als Werbekosten behandelt werden. Streuwerbeartikel sind Gegenstände von geringem Wert, die an eine unbestimmte Personengruppe verteilt werden und keine konkrete Geschäftsbeziehung voraussetzen.

Ja, auch als Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG können Sie Geschenke an Geschäftsfreunde als Betriebsausgabe absetzen, sofern die Freigrenze eingehalten wird. Die Umsatzsteuer auf die Geschenke können Sie jedoch nicht als Vorsteuer abziehen, da Sie als Kleinunternehmer:in keine Vorsteuer geltend machen dürfen.

Geschenke sind Zuwendungen, die ohne Gegenleistung an Geschäftspartner übergeben werden, während Bewirtungskosten Aufwendungen für Speisen und Getränke im Rahmen einer geschäftlichen Bewirtung sind. Bewirtungskosten sind nur zu 70 Prozent abziehbar und unterliegen strengen Nachweispflichten, während Geschenke bis zur Freigrenze voll abziehbar sind.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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