Bausparvertrag Wie Bausparen funktioniert und was du als junger Erwachsener wissen musst
Bausparvertrag einfach erklärt: Wie funktioniert Bausparen, welche Förderungen gibt es & lohnt es sich? Jetzt informieren.
- Ein Bausparvertrag ist ein Kombinations-Spar- und Darlehensvertrag zwischen dir und einer Bausparkasse.
- Du sparst über eine Ansparphase einen festgelegten Mindestanteil der Bausparsumme an – erst dann wird das Darlehen zugeteilt.
- Das Darlehen darf zweckgebunden für wohnwirtschaftliche Ziele genutzt werden (Kauf, Bau, Modernisierung, Einrichtung unter bestimmten Bedingungen).
- Alle Konditionen (Guthabenzins, Darlehenszins, Tilgungsbeitrag) werden bei Vertragsabschluss fest vereinbart – unabhängig von späteren Marktveränderungen.
Bausparvertrag auf einen Blick: So funktioniert das Kombispar-Modell
Ein Bausparvertrag ist ein Kombinations-Spar- und Darlehensvertrag zwischen dir und einer Bausparkasse.
Ein Bausparvertrag verbindet Sparen und Darlehen in einem einzigen Vertrag – und sichert dir schon heute die Konditionen für einen Immobilienkredit in der Zukunft. Gerade für junge Erwachsene kann ein früher Abschluss langfristig sinnvoll sein, wenn du weißt, worauf du achten musst.
AUF EINEN BLICK
- Du sparst über eine Ansparphase einen festgelegten Mindestanteil der Bausparsumme an – erst dann wird das Darlehen zugeteilt.
- Das Darlehen darf zweckgebunden für wohnwirtschaftliche Ziele genutzt werden (Kauf, Bau, Modernisierung, Einrichtung unter bestimmten Bedingungen).
- Alle Konditionen (Guthabenzins, Darlehenszins, Tilgungsbeitrag) werden bei Vertragsabschluss fest vereinbart – unabhängig von späteren Marktveränderungen.
- Drei Phasen: 1. Ansparphase, 2. Zuteilung, 3. Darlehensphase.
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Das Grundprinzip: Sparen, Zuteilung, Darlehen
Ansparphase: Regelmäßige Einzahlungen in dein Bausparkonto; die Bausparkasse verzinst das Guthaben mit dem vertraglich fixierten Guthabenzins.
Ein Bausparvertrag ist rechtlich ein Kombinations-Spar- und Darlehensvertrag zwischen dir als Bausparer:in und einer Bausparkasse. Im Kern vereinbarst du eine sogenannte Bausparsumme – das ist der Gesamtbetrag, den du am Ende aus angespartem Guthaben und Bauspardarlehen zusammen zur Verfügung haben möchtest. Die Bausparkasse legt bereits beim Abschluss alle wesentlichen Zahlen vertraglich fest: Guthabenzins auf deine Einlagen, Darlehenszins für den Kredit sowie den Tilgungsbeitrag in der Rückzahlungsphase. Das Besondere daran ist die Zinssicherheit: Steigen die Marktzinsen in zehn Jahren stark an, profitierst du trotzdem vom heute vereinbarten niedrigeren Darlehenszins – und umgekehrt verzichtest du auf möglicherweise höhere Sparzinsen anderer Produkte, wenn das Zinsniveau fällt.
Das angesparte Guthaben und das spätere Darlehen dürfen ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Dazu zählen klassisch der Kauf oder Bau einer Immobilie sowie Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch energetische Renovierung oder der Erwerb von Genossenschaftsanteilen anerkannt werden. Diese Zweckbindung ist kein Nachteil, sondern eine Fördervoraussetzung: Nur weil das Geld nachweislich ins Wohnen fließt, gibt es staatliche Prämien und Zulagen.
Wichtig für die praktische Planung: Die Bausparsumme entspricht in aller Regel nicht dem vollständigen Kaufpreis einer Immobilie. Sie deckt typischerweise einen Teil des Eigenkapitals oder einen ergänzenden Kreditbaustein ab. Wer eine Immobilie für mehrere Hunderttausend Euro kauft, braucht also in der Regel weitere Finanzierungsbausteine – etwa ein klassisches Annuitätendarlehen einer Bank oder KfW-Förderprogramme.
AUF EINEN BLICK
- Zuteilungsreife: Erreicht, wenn Mindest-Ansparguthaben (klassisch ca. 40–50 % der Bausparsumme) und Mindestlaufzeit erfüllt sind – genaue Werte vertragsabhängig.
- Darlehensphase: Du erhältst den Differenzbetrag zwischen Bausparsumme und angespartem Guthaben als zinsgünstiges Bauspardarlehen.
- Alternativ zur Darlehensphase: Nur das Guthaben auszahlen lassen, wenn kein Kredit benötigt wird.
- Wichtig: Zuteilung dauert oft 7–12 Jahre – früh abschließen kann sich rechnen.
Ansparphase, Zuteilungsreife und Darlehensphase verstehen
Wohnungsbauprämie: Staat zahlt einen prozentualen Zuschuss auf jährliche Eigenleistungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag – Einkommensgrenze zu beachten.
Der Weg durch einen Bausparvertrag gliedert sich in drei klar abgegrenzte Abschnitte. In der Ansparphase zahlst du regelmäßig – monatlich, quartalsweise oder in Einmalbeträgen – in dein Bausparkonto ein. Die Bausparkasse verzinst dein Guthaben mit dem vertraglich vereinbarten Guthabenzins. In Niedrigzinsphasen war dieser Zinssatz oft sehr gering, dafür profitierst du von der garantierten Planbarkeit und der staatlichen Förderung. Sonderzahlungen sind bei den meisten Tarifen möglich und verkürzen die Ansparzeit.
Die Zuteilungsreife ist der entscheidende Meilenstein: Erst wenn du einen Mindestanteil der Bausparsumme – klassischerweise zwischen 40 und 50 Prozent, je nach Tarif – angespart hast und eine Mindestlaufzeit erfüllt ist, kannst du das Darlehen abrufen. Die genauen Voraussetzungen sind vertragsabhängig und solltest du vor Abschluss genau prüfen. Dabei spielt auch eine sogenannte Bewertungszahl eine Rolle: Sie berücksichtigt nicht nur die Höhe des Guthabens, sondern auch, wie lange und regelmäßig du eingezahlt hast.
In der Darlehensphase erhältst du die Differenz zwischen deiner Bausparsumme und dem angesammelten Guthaben als Bauspardarlehen – zu dem heute bereits vereinbarten Zinssatz. Du tilgst dieses Darlehen in monatlichen Raten, die ebenfalls vertraglich festgelegt sind. Wer das Darlehen gar nicht braucht – etwa weil sich die Lebenssituation geändert hat – kann auch nur die Auszahlung des Guthabens verlangen und auf den Kredit verzichten. Das ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn du anderweitig günstigere Finanzierungsmöglichkeiten gefunden hast.
AUF EINEN BLICK
- Arbeitnehmer-Sparzulage (ANSpZ): Auf vermögenswirksame Leistungen (VL) des Arbeitgebers, die in einen Bausparvertrag fließen, kann eine staatliche Zulage gewährt werden – einkommensabhängig.
- Wohn-Riester: Bausparvertrag kann als Riester-Produkt zertifiziert sein; dann fließen Riester-Zulagen und Steuervorteile in den Vertrag.
- Für Personen ohne oder mit geringem Einkommen ist die ANSpZ meist noch nicht relevant; Wohnungsbauprämie hingegen ab Volljährigkeit beantragbar.
- Alle Förderbeträge und Einkommensgrenzen sind gesetzlich festgelegt und werden regelmäßig angepasst – Werte aktuell auf bundesfinanzministerium.de prüfen.
Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohn-Riester: Was du beantragen kannst
Langer Zeithorizont ist der größte Vorteil beim Sparen: Wer früh anspart, kann zur Zeit der ersten Immobilienplanung zuteilungsreif sein.
Der Staat belohnt das Bausparen mit verschiedenen Förderinstrumenten. Die bekannteste ist die Wohnungsbauprämie: Der Staat schießt einen prozentualen Zuschuss auf deine jährlichen Eigenleistungen in den Bausparvertrag zu – bis zu einem bestimmten jährlichen Höchstbetrag. Anspruch haben Personen, deren zu versteuerndes Einkommen eine gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreitet. Die Prämie musst du aktiv beantragen – in der Regel jährlich über die Bausparkasse. Da die genauen Prozentsätze und Einkommensgrenzen gesetzlichen Anpassungen unterliegen, solltest du die aktuellen Werte direkt bei deiner Bausparkasse oder beim Bundesministerium der Finanzen erfragen.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage (ANSpZ) greift dann, wenn dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) in deinen Bausparvertrag einzahlt. Auf diese VL-Beträge kann der Staat eine zusätzliche Zulage gewähren – vorausgesetzt, dein zu versteuerndes Einkommen liegt unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze. Für Personen ohne geregeltes Arbeitsverhältnis ist diese Förderung in der Regel noch nicht relevant, sie wird aber beim Berufseinstieg schnell interessant. Wer als Sparer:in bereits einen Minijob ausübt – die aktuelle Minijob-Grenze liegt bei 603 Euro monatlich bzw. 7.236 Euro jährlich – sollte prüfen, ob der Arbeitgeber VL zahlt.
Beim Wohn-Riester wird der Bausparvertrag als Riester-Produkt zertifiziert. Dann fließen die jährliche Grundzulage sowie Kinderzulagen in den Vertrag, und Beiträge können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Haken: In der Rentenphase fällt auf das im Vertrag angesammelte Kapital Einkommensteuer an – das sogenannte Wohnförderkonto wird besteuert. Für Personen ohne Riester-Pflichtversicherung ist der Wohn-Riester zunächst nicht zugänglich, er rückt aber nach dem Berufseinstieg in den Fokus. Wer bereits während der Ausbildung oder in Teilzeit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, sollte dies als Option mitdenken.
AUF EINEN BLICK
- Geringe monatliche Sparraten möglich – viele Tarife erlauben flexible Einzahlungen.
- Das zinsgünstige Darlehen sichert heutige Konditionen für einen zukünftigen Immobilienwunsch – Zinsbindung als Absicherung gegen steigende Marktzinsen.
- Nachteil: Abschlussgebühr fällt sofort an; Kontoführungsgebühren laufen laufend – Kosten-Nutzen-Abwägung ist essenziell.
- Wohnungsbauprämie kann Sparer:innen entlasten, wenn das eigene Einkommen unter der Einkommensgrenze liegt.
Früh starten, Konditionen sichern – aber Kosten nicht vergessen
Abschlussgebühr: Einmalig bei Vertragsabschluss, üblicherweise als Prozentsatz der Bausparsumme – wird vom ersten Sparguthaben abgezogen.
Der größte Vorteil eines frühen Bausparvertrag-Abschlusses ist der lange Zeithorizont. Wer mit 22 Jahren beginnt, hat realistische Chancen, zur Zuteilungsreife zu gelangen, wenn das Berufsleben bereits läuft und vielleicht eine Immobilie in greifbare Nähe rückt. Da viele Tarife flexible Einzahlungen erlauben und keine feste monatliche Mindestrate verlangen, lässt sich der Vertrag auch mit einem knappen Budget am Laufen halten. Selbst kleine monatliche Beträge bauen Guthaben auf und verbessern die Bewertungszahl.
Der entscheidende strategische Vorteil ist die Zinsbindung. Du sicherst dir heute den Darlehenszins für eine Finanzierung, die vielleicht erst in acht oder zehn Jahren stattfinden wird. Ob die Marktzinsen bis dahin steigen, fallen oder schwanken, spielt für deinen Bauspardarlehensanspruch keine Rolle. Gerade nach einer Phase historisch niedriger und dann wieder höherer Zinsen ist dieses Argument für viele junge Erwachsene nachvollziehbar.
Auf der anderen Seite stehen reale Kosten, die von Anfang an anfallen. Die Abschlussgebühr – üblicherweise als Prozentsatz der Bausparsumme – wird direkt vom ersten Sparguthaben abgezogen. Hinzu kommen jährliche Kontoführungsgebühren, die während der gesamten Ansparphase anfallen. Wer den Vertrag nach wenigen Jahren wieder kündigt, hat diese Kosten bezahlt, ohne den vollen Nutzen zu ziehen. Eine ehrliche Kosten-Nutzen-Abwägung ist deshalb unerlässlich: Ein Bausparvertrag lohnt sich besonders dann, wenn du ihn langfristig hältst und das Darlehen tatsächlich in Anspruch nimmst.
Darüber hinaus solltest du prüfen, wie gut ein Bausparvertrag zu deiner gesamten Finanzplanung passt. Zinsgewinne auf das Bausparguthaben sind in vielen Phasen gering – allerdings gilt der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Ledige, sodass geringe Guthabenzinsen oft steuerfrei bleiben. Wer daneben noch einen ETF-Sparplan oder ein Tagesgeldkonto betreibt, muss den Sparerpauschbetrag für alle Kapitalerträge gemeinsam im Blick behalten.
AUF EINEN BLICK
- Kontoführungsgebühr: Jährliche Pauschale während der Ansparphase.
- Darlehensgebühr: Fällt bei Inanspruchnahme des Darlehens an.
- Effektiver Jahreszins für das Darlehen: Unbedingt inklusive aller Kosten berechnen, nicht nur den Nominalzins beachten.
- Tipp: Bausparsumme realistisch wählen – zu hohe Summe bedeutet höhere Abschlussgebühr und längere Ansparphase.
Abschlussgebühr, Kontoführung, Darlehensgebühr: Die vollständige Kostenperspektive
Kündigung ist jederzeit möglich, aber oft mit Verlust der Wohnungsbauprämie verbunden (Mindestbindungsfrist beachten).
Die Gesamtkosten eines Bausparvertrags setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen, die du vor Abschluss kennen solltest. Die Abschlussgebühr ist einmalig fällig und wird in der Regel als Prozentsatz der Bausparsumme berechnet. Sie wird häufig direkt vom zuerst eingezahlten Guthaben abgezogen, sodass dein Konto zu Beginn rechnerisch im Minus startet. Je höher die gewählte Bausparsumme, desto höher fällt diese Gebühr absolut aus.
Die Kontoführungsgebühr ist eine jährliche Pauschale, die während der gesamten Ansparphase anfällt – unabhängig davon, wie viel du in einem Jahr eingezahlt hast. Bei sehr langen Ansparperioden kann sie sich über die Jahre zu einer beachtlichen Gesamtsumme addieren. Manche Bausparkassen bieten online-basierte Tarife mit reduzierten Kontoführungsgebühren an, die es sich zu vergleichen lohnt.
Kommt es zur Darlehensauszahlung, fällt zudem eine Darlehensgebühr an. Für die Gesamtbewertung der Finanzierungskosten ist deshalb ausschließlich der effektive Jahreszins maßgeblich – er berücksichtigt alle Gebühren und Kosten und erlaubt einen fairen Vergleich mit alternativen Finanzierungsangeboten. Lass dich nie allein vom Nominalzins leiten, der Gebühren außen vor lässt. Plattformen für Finanzvergleiche sowie Verbraucherzentralen bieten neutrale Hilfe beim Tarifvergleich.
AUF EINEN BLICK
- Bei Riester-Verträgen droht bei Zweckentfremdung eine Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen.
- Ruhendstellung: Manche Bausparkassen erlauben das Aussetzen der Einzahlungen – verlängert die Ansparphase entsprechend.
- Übertragung auf eine andere Person (z. B. Eltern auf Kind) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Vor Kündigung: Prüfen, ob der Vertrag als Sicherheit oder für Wohn-Riester genutzt werden kann.
Flexibilität und Risiken: Was passiert, wenn sich dein Leben ändert?
Klassisches Annuitätendarlehen: Kein langer Vorlauf, aber variable Zinsbindung – Verlängerungsrisiko nach Laufzeitende.
Das Leben ist oft weniger planbar als erwartet: Jobverlust, Trennung, ein Umzug in eine andere Stadt oder veränderte Wohnwünsche können dazu führen, dass ein einmal abgeschlossener Bausparvertrag nicht mehr zur Lebensrealität passt. Grundsätzlich ist eine Kündigung jederzeit möglich – du bekommst dein angespartes Guthaben inklusive Zinsen ausgezahlt. Der Haken ist die Wohnungsbauprämie: Sie ist an eine Mindestbindungsfrist geknüpft. Kündigst du zu früh, musst du bereits erhaltene Prämien zurückzahlen. Die aktuell geltende Frist solltest du in deinem Vertrag und beim Bundesministerium der Finanzen nachschlagen.
Noch sensibler ist die Situation bei Wohn-Riester-Verträgen. Wer dort das angesparte Kapital nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet oder den Vertrag vorzeitig kündigt, muss alle erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile zurückzahlen. Das kann je nach Vertragsdauer und Zulagenhöhe eine erhebliche Summe sein. Vor einer Kündigung eines Riester-Bausparvertrags ist deshalb eine Beratung durch eine unabhängige Verbraucherzentrale dringend empfohlen.
Eine mildere Alternative zur Kündigung ist die Ruhendstellung: Manche Bausparkassen erlauben es, Einzahlungen für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen. Der Vertrag läuft dann weiter, die Ansparphase verlängert sich entsprechend, und die Kontoführungsgebühren fallen trotzdem an. Das ist eine sinnvolle Option, wenn du in einer finanziell schwierigen Phase nicht monatlich einzahlen kannst, aber an deinem langfristigen Sparplan festhalten möchtest. Außerdem ist eine Übertragung des Bausparvertrags auf eine andere Person – etwa von den Eltern auf das Kind oder umgekehrt – unter bestimmten Voraussetzungen möglich; dies sollte mit der Bausparkasse im Einzelfall geklärt werden.
AUF EINEN BLICK
- KfW-Förderung: Bundesförderung für energieeffizientes Bauen/Sanieren kann mit Bauspardarlehen kombiniert werden.
- ETF-Sparplan: Höhere Renditechancen, aber kein gesicherter Darlehenszins und kein staatlicher Zuschuss für Wohneigentum.
- Kombination Bausparvertrag + KfW + Bankdarlehen ist in der Praxis häufig – Bausparvertrag deckt den eigenkapitalnahen Teil.
- Für Sparer:innen ohne unmittelbaren Immobilienwunsch: Bausparvertrag primär als Zinsabsicherungs-Instrument verstehen.
Wie schneidet der Bausparvertrag im Vergleich ab?
Schritt 1: Sparziel und Zeithorizont festlegen – Wann möchte ich die Immobilie finanzieren?
Ein klassisches Annuitätendarlehen einer Bank oder Sparkasse bietet den Vorteil, dass kein langer Vorlauf erforderlich ist. Du kannst den Kredit beantragen, sobald du kaufen möchtest – vorausgesetzt, Bonität und Eigenkapital passen. Der Nachteil: Nach Ende der Zinsbindung musst du zu den dann geltenden Marktzinsen verlängern. Sind diese gestiegen, kann die monatliche Rate deutlich höher ausfallen als ursprünglich geplant. Genau hier punktet der Bausparvertrag mit seiner langfristigen Zinssicherheit für den Darlehensteil.
Die KfW-Förderung des Bundes – insbesondere Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren – lässt sich in vielen Fällen mit einem Bauspardarlehen kombinieren. Typisch in der Praxis ist eine Mischfinanzierung: Der Bausparvertrag deckt den eigenkapitalnahen Teil der Finanzierung ab, ein KfW-Darlehen fördert energetische Maßnahmen, und ein konventionelles Bankdarlehen füllt den Rest auf. Diese Kombination kann die Gesamtzinsbelastung deutlich reduzieren.
Ein ETF-Sparplan hingegen bietet langfristig höhere Renditechancen als ein Bausparvertrag mit niedrigem Guthabenzins. Allerdings gibt es keinen gesicherten Darlehenszins, keine staatliche Prämie speziell für Wohneigentum und kein garantiertes Kapital zu einem bestimmten Zeitpunkt. Wer Eigenkapital für eine Immobilie aufbauen will, kann ETF-Sparpläne sinnvoll mit einem Bausparvertrag kombinieren: Das ETF-Portfolio wächst flexibel, während der Bausparvertrag die Zinssicherheit für das Darlehen liefert. Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer gilt dabei für ETF-Erträge, die den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen.
AUF EINEN BLICK
- Schritt 2: Bausparsumme berechnen – Faustregel: Eigenbedarf + erwartete Bausparquote.
- Schritt 3: Tarife vergleichen – Guthabenzins, Darlehenszins, Abschlussgebühr, Mindestansparquote, Konditionen für Sondertilgungen.
- Schritt 4: Förderanträge stellen – Wohnungsbauprämie jährlich bei der Bausparkasse beantragen; Riester-Zulage über Zentralen Zulagenrechner der Deutschen Rentenversicherung.
- Schritt 5: Regelmäßige Einzahlungen und Vertrag im Blick behalten – Zuteilungsvoraussetzungen kennen.
Schritt für Schritt zum richtigen Bausparvertrag
Bevor du unterschreibst, solltest du dir über dein Sparziel und deinen Zeithorizont klar werden. Wann willst du realistischerweise eine Immobilie kaufen, bauen oder sanieren? Zehn Jahre? Fünfzehn? Die Antwort beeinflusst, wie hoch die monatlichen Einzahlungen sein müssen, damit du pünktlich zur Zuteilungsreife gelangst. Gleichzeitig solltest du einschätzen, welchen Teil der geplanten Investition du über den Bausparvertrag abdecken willst – und welche anderen Finanzierungsbausteine dazukommen.
Im nächsten Schritt geht es um die Bausparsumme. Eine grobe Faustregel: Die Bausparsumme entspricht dem Betrag, den du insgesamt aus Guthaben und Darlehen zusammenziehen möchtest. Dabei gilt es zu beachten, dass du nur rund 40 bis 50 Prozent davon selbst ansparst – der Rest kommt als Darlehen. Zu hohe Bausparsummen erhöhen Abschlussgebühren, zu niedrige decken deinen Bedarf nicht. Eine neutrale Beratung bei einer Verbraucherzentrale kann hier helfen, die richtige Größenordnung zu finden.
Beim Tarifvergleich solltest du mindestens folgende Parameter gegenüberstellen: Guthabenzins, Darlehenszins, Abschlussgebühr als Prozentsatz der Bausparsumme, Mindestansparquote, Kontoführungsgebühr pro Jahr sowie Möglichkeiten für Sondertilgungen und Sonderzahlungen. Der effektive Jahreszins für das Darlehen ist das wichtigste Vergleichskriterium auf der Kreditseite. Unabhängige Vergleichsportale und Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig Bausparvertragsvergleiche.
Vergiss nicht, die Förderanträge aktiv zu stellen. Die Wohnungsbauprämie wird nicht automatisch gewährt – du musst sie jährlich bei deiner Bausparkasse beantragen, in der Regel zusammen mit der Steuererklärung oder auf einem gesonderten Formular. Die Riester-Grundzulage wird über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung beantragt, häufig kann die Bausparkasse diesen Antrag in deinem Namen stellen, wenn du ihr eine Vollmacht erteilst. Plane diese administrativen Schritte ein – wer sie vergisst, verschenkt bares Geld.
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Häufige Fragen
Einen Bausparvertrag können Sie in der Regel bereits als Minderjähriger abschließen, sofern Ihre gesetzlichen Vertreter zustimmen. Viele Anbieter lassen Verträge ab einem Alter von 18 Jahren ohne Einschränkungen zu, einige sogar schon früher.
Die monatliche Einzahlung in einen Bausparvertrag ist flexibel, Sie sollten jedoch mindestens die vereinbarte Sparrate einzahlen, um die Bausparsumme im geplanten Zeitraum zu erreichen. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Bausparsumme, der Tarifwahl und der Zuteilungsphase ab.
Ja, Sie können einen Bausparvertrag auch ohne Immobilienkauf nutzen, etwa zur Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen oder als reine Geldanlage. In diesem Fall erhalten Sie nach der Zuteilung das angesparte Guthaben plus Darlehen, das Sie aber nicht zwingend abrufen müssen.
Ein Bausparvertrag bleibt auch bei einem Umzug ins Ausland oder einer veränderten Lebenssituation bestehen, da er nicht an Ihren Wohnort oder Ihre berufliche Situation gebunden ist. Sie können die Sparraten weiterzahlen, den Vertrag kündigen oder ihn nach der Zuteilung als Darlehen nutzen, wobei die Auszahlung ins Ausland möglich ist.
Ja, ein Bausparvertrag kann sich auch bei höheren Zinsen lohnen, da er Ihnen langfristig einen garantierten, niedrigen Darlehenszins sichert. Zudem profitieren Sie von staatlichen Förderungen wie der Wohnungsbauprämie, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Die Bausparsumme ist der vertraglich festgelegte Gesamtbetrag aus Ihrem angesparten Guthaben und dem späteren Bauspardarlehen. Eigenkapital ist dagegen das Geld, das Sie selbst in die Immobilienfinanzierung einbringen, unabhängig von einem Bausparvertrag.
Die Wohnungsbauprämie beantragen Sie formlos bei Ihrer Bausparkasse, in der Regel mit dem Formular 'Wohnungsbauprämie' und Ihrer Steueridentifikationsnummer. Sie müssen die Prämie jährlich innerhalb der Frist bis zum 31. Dezember des Folgejahres beantragen, wobei die Bausparkasse die Auszahlung direkt mit Ihrem Konto verrechnet.
Ja, ein Bausparvertrag kann auf Ihre Eltern oder umgekehrt übertragen werden, sofern die Bausparkasse dies zulässt und die vertraglichen Bedingungen erfüllt sind. Die Übertragung ist steuerlich unbedenklich, kann aber Auswirkungen auf die staatliche Förderung haben, wenn die neuen Vertragspartner die Voraussetzungen nicht erfüllen.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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