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FinanzbildungGrundschuldabtretung9 Min.

Grundschuldabtretung Alles, was du als junger Immobilienkäufer wissen musst

Grundschuldabtretung einfach erklärt: Was sie ist, wann sie anfällt, was sie kostet & worauf junge Käufer achten müssen. Jetzt schlau machen!

GrundschuldabtretungRechnerWas ist eine
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Eine Grundschuldabtretung ist die Übertragung einer bereits bestehenden Grundschuld vom bisherigen Gläubiger (z. B. alter Bank) auf einen neuen Gläubiger (z. B. neue Bank bei Umschuldung).
  • Sie unterscheidet sich von einer Grundschuldlöschung: Die Grundschuld bleibt im Grundbuch eingetragen und wird lediglich weitergegeben – das spart Zeit und Kosten.
  • Relevant wird sie typischerweise bei Umschuldung/Anschlussfinanzierung, Bankwechsel oder beim Verkauf einer Immobilie mit laufendem Kredit.
  • Für junge Erstkäufer oder WG-Gründer, die gemeinsam kaufen: Beim ersten Bankwechsel nach dem Studium ist die Abtretung oft günstiger als eine Neubestellung der Grundschuld.

Grundschuldabtretung einfach erklärt: Was steckt dahinter?

Eine Grundschuldabtretung ist die Übertragung einer bereits bestehenden Grundschuld vom bisherigen Gläubiger (z. B. alter Bank) auf einen neuen Gläubiger (z. B. neue Bank bei Umschuldung).

Wer eine Immobilie kauft und später die Bank wechselt oder umschuldet, stößt unweigerlich auf den Begriff Grundschuldabtretung. Dahinter verbirgt sich ein rechtlicher Vorgang, der dir bares Geld sparen kann – wenn du ihn richtig verstehst und rechtzeitig einleitest.

Kurzantwort: Eine Grundschuldabtretung ist die Übertragung einer bereits im Grundbuch eingetragenen Grundschuld vom bisherigen Gläubiger (zum Beispiel deiner alten Bank) auf einen neuen Gläubiger (zum Beispiel deine neue Bank bei einer Umschuldung). Die Grundschuld bleibt dabei unverändert im Grundbuch eingetragen – lediglich der Inhaber wechselt. Das spart im Vergleich zur vollständigen Löschung und anschließenden Neubestellung in der Regel sowohl Zeit als auch Notar- und Grundbuchkosten.

AUF EINEN BLICK

  • Sie unterscheidet sich von einer Grundschuldlöschung: Die Grundschuld bleibt im Grundbuch eingetragen und wird lediglich weitergegeben – das spart Zeit und Kosten.
  • Relevant wird sie typischerweise bei Umschuldung/Anschlussfinanzierung, Bankwechsel oder beim Verkauf einer Immobilie mit laufendem Kredit.
  • Für Erstkäufer oder Käufergemeinschaften, die gemeinsam kaufen: Beim ersten Bankwechsel ist die Abtretung oft günstiger als eine Neubestellung der Grundschuld.

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Was ist eine Grundschuldabtretung und warum ist sie relevant?

Bei der Löschung wird die Grundschuld aus dem Grundbuch gestrichen; bei der Abtretung bleibt sie bestehen und wird auf einen neuen Gläubiger umgeschrieben.

Eine Grundschuld ist ein dingliches Sicherungsrecht, das zugunsten eines Kreditgebers im Grundbuch eingetragen wird, sobald du eine Immobilie mit einem Bankdarlehen finanzierst. Sie gibt der Bank das Recht, im Falle eines Zahlungsausfalls die Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu betreiben. Wenn du nun nach einigen Jahren zu einer günstigeren Bank wechseln möchtest oder eine Anschlussfinanzierung brauchst, stellt sich die Frage: Muss die alte Grundschuld gelöscht und eine neue bestellt werden – oder kann sie einfach weitergegeben werden? Genau hier kommt die Abtretung ins Spiel.

Bei einer Grundschuldabtretung überträgt deine bisherige Bank die Grundschuld formell auf den neuen Kreditgeber. Rechtlich gesehen wechselt nur der Gläubiger, also derjenige, zu dessen Gunsten die Grundschuld eingetragen ist. Die Grundschuld selbst – mit ihrem ursprünglichen Nennbetrag, dem Zinssatz und den Nebenleistungen – bleibt unverändert im Grundbuch stehen. Das bedeutet: kein neues Beurkundungsverfahren, keine vollständige Neubestellung beim Notar und in der Regel deutlich geringere Kosten als bei einer Löschung und Neubestellung.

Für junge Erstkäufer oder Gruppen von Privatpersonen, die gemeinsam eine Wohnung erwerben, ist dieses Wissen besonders wertvoll. Wer nach der Ausbildung oder dem Berufsstart seinen ersten Bankwechsel angeht, kann durch eine Abtretung anstatt einer Neubestellung einen spürbaren Kostenvorteil erzielen. Dieser Betrag lässt sich sinnvoller in die Tilgung oder in den Aufbau eines finanziellen Puffers investieren.

Relevant wird die Grundschuldabtretung typischerweise in drei Szenarien: erstens bei einer Umschuldung oder Anschlussfinanzierung, wenn der Zinsbindungszeitraum ausläuft und du zu einer anderen Bank wechselst; zweitens beim Verkauf einer Immobilie, auf der noch ein laufender Kredit und eine eingetragene Grundschuld lasten; und drittens bei Forward-Darlehen, bei denen du bereits heute die Zinsen für eine Finanzierung in der Zukunft absicherst und die bestehende Grundschuld vorab an den neuen Darlehensgeber abgetreten wird.

AspektWorauf es ankommt
Bei der Löschung wird die Grundschuld aus dem Grundbuch gestrichen; bei der Abtretung bleibt sie bestehen und wird auf einen neuen Gläubiger umgeschrieben.,
Die Abtretung ist in der Regel günstiger und schneller, weil kein neues Notariat für eine vollständige Neubestellung benötigt wird.,
Wann ist Löschung sinnvoller? Wenn der Eigentümer die Immobilie schuldfrei besitzen will (z. B. nach vollständiger Tilgung) oder der neue Kreditgeber eine Neubestellung verlangt.,
Neue Bank kann die Abtretung ablehnen und auf Neubestellung bestehen – das solltest du vorab klären.,

Grundschuldabtretung oder Grundschuldlöschung – was ist besser?

Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank: Der bisherige Kreditgeber tritt die Grundschuld an den neuen Kreditgeber ab, anstatt sie zu löschen und neu zu bestellen.

Die Frage, ob Abtretung oder Löschung die bessere Wahl ist, lässt sich nicht pauschal beantworten – sie hängt von deiner konkreten Situation, dem Verhalten der neuen Bank und deinen langfristigen Plänen mit der Immobilie ab. Beim Verständnis der Unterschiede hilft ein direkter Vergleich: Bei der Grundschuldlöschung wird die Grundschuld vollständig aus dem Grundbuch gestrichen. Dafür benötigst du eine Löschungsbewilligung der alten Bank, eine notarielle Beurkundung und die anschließende Eintragung beim Grundbuchamt. Danach ist das Grundbuch frei von dieser Belastung. Wenn du dann eine neue Finanzierung aufnimmst, muss die neue Bank eine vollständig neue Grundschuld bestellen lassen – ebenfalls mit notarieller Beurkundung und Grundbucheintragung. Das kostet zweimal Notar- und Grundbuchgebühren.

Bei der Abtretung hingegen fällt nur ein einziger Vorgang an: Die Übertragung der bestehenden Grundschuld auf den neuen Gläubiger. Dieser muss lediglich notariell beglaubigt – nicht zwingend beurkundet – werden, was den Aufwand und damit die Kosten erheblich reduziert. Die Grundschuld bleibt im Grundbuch, und das Grundbuchamt trägt nur den Gläubigerwechsel ein, statt eine komplett neue Position anzulegen.

Wann ist die Löschung dennoch sinnvoller? Wenn du nach vollständiger Tilgung deines Darlehens schuldenfrei im Grundbuch stehen möchtest – zum Beispiel um die Immobilie später leichter verkaufen zu können oder eine neue Finanzierung ohne alte Belastungen abzuschließen –, ist die Löschung der richtige Weg. Außerdem gibt es Banken, die grundsätzlich auf einer Neubestellung bestehen und eine Abtretung ablehnen. Das solltest du unbedingt vorab klären, bevor du mit der Planung einer Umschuldung beginnst. Wer sich auf die Abtretung verlässt, dann aber von der neuen Bank auf Neubestellung verwiesen wird, muss umplanen – und zahlt im schlechtesten Fall mehr als erwartet.

AUF EINEN BLICK

  • Immobilienverkauf mit laufendem Kredit: Verkäufer löst Kredit ab, Grundschuld wird an Käufer-Bank abgetreten.
  • Forward-Darlehen: Bereits heute eine neue Zinsbindung sichern – die Grundschuld wird vorab abgetreten.
  • Gemeinschaftlicher Kauf mit Partnern oder Freunden: Bei Bankwechsel eines Miteigentümers ist Abtretung oft der einfachste Weg.

Wann brauchst du eine Grundschuldabtretung? Die häufigsten Szenarien

Schritt 1 – Anfrage bei der alten Bank: Löschungsbewilligung oder Abtretungserklärung beantragen; Fristen und etwaige Bearbeitungsgebühren erfragen.

Das klassischste Szenario für Immobilieneigentümer ist die Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank. Nach zehn Jahren Zinsbindung läuft dein Erstdarlehen aus, du findest bei einer neuen Bank deutlich bessere Konditionen und willst wechseln. Die alte Bank erteilt eine Abtretungserklärung, der neue Kreditgeber übernimmt die bereits bestehende Grundschuld, und du sparst dir die Kosten einer vollständigen Neubestellung. Gerade für Berufseinsteiger, die in den ersten Jahren der Tilgungsphase noch vorsichtig wirtschaften müssen, ist das ein handfester Vorteil.

Ein weiteres häufiges Szenario ist der Immobilienverkauf mit laufendem Kredit. Wenn du deine Wohnung oder dein Haus verkaufst, bevor das Darlehen vollständig getilgt ist, muss die noch eingetragene Grundschuld geregelt werden. Entweder löst du den Kredit mit dem Kaufpreis ab und lässt die Grundschuld löschen, oder – falls die Käuferbank damit einverstanden ist – wird die Grundschuld an die Bank der Käuferin oder des Käufers abgetreten. Letzteres kann den Verkaufsprozess beschleunigen, weil weniger Schritte beim Grundbuchamt anfallen.

Forward-Darlehen sind ein drittes, etwas komplexeres Szenario. Hier sicherst du dir schon ein bis zwei Jahre vor dem Ende deiner Zinsbindung die aktuellen Zinsen für die Anschlussfinanzierung. Die Grundschuld kann dabei bereits im Voraus abgetreten werden, sodass beim tatsächlichen Wechsel alles reibungslos läuft. Für Eigenheimbesitzer, die sich in einem unsicheren Zinsumfeld absichern wollen, kann ein Forward-Darlehen in Kombination mit einer Abtretung eine effiziente Strategie sein.

Schließlich gibt es den Fall des gemeinschaftlichen Kaufs – etwa eine Wohngemeinschaft von Freunden oder ein unverheiratetes Paar, das gemeinsam eine Immobilie erwirbt. Möchte hier eine der beteiligten Personen die Finanzierung umschulden oder ihren Anteil veräußern, ist die Abtretung oft der technisch einfachste Weg, den Gläubiger zu wechseln, ohne die gesamte Finanzierungsstruktur neu aufbauen zu müssen.

AUF EINEN BLICK

  • Schritt 2 – Neue Bank prüft Unterlagen: Grundbuchauszug, Abtretungsurkunde, Identitätsnachweise werden geprüft.
  • Schritt 3 – Notarielle Beglaubigung: Die Abtretungserklärung muss notariell beglaubigt (nicht zwingend beurkundet) werden.
  • Schritt 4 – Eintragung beim Grundbuchamt: Das Grundbuchamt trägt den Gläubigerwechsel ein; Bearbeitungszeit variiert je nach Grundbuchamt.
  • Schritt 5 – Bestätigung an alle Parteien: Sobald eingetragen, erhalten Eigentümer und neue Bank einen aktualisierten Grundbuchauszug.

So läuft eine Grundschuldabtretung in der Praxis ab

Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Grundschuldwert (Nennbetrag) ab – nicht vom aktuellen Restkredit.

Der erste Schritt ist die Anfrage bei deiner bisherigen Bank. Du bittest sie, anstelle einer Löschungsbewilligung eine Abtretungserklärung auszustellen. Informiere dich gleichzeitig über etwaige Bearbeitungsgebühren der Altbank sowie über die internen Fristen. Manche Banken brauchen mehrere Wochen, bevor sie die Unterlagen bereitstellen. Diese Zeit solltest du einplanen, damit der Übergang zu deiner neuen Bank reibungslos funktioniert.

Im zweiten Schritt prüft die neue Bank alle relevanten Unterlagen. Dazu gehören ein aktueller Grundbuchauszug, die Abtretungsurkunde der alten Bank sowie deine Identitätsnachweise. Manche Banken verlangen zusätzlich aktuelle Einkommensnachweise, Informationen zur Wertentwicklung der Immobilie oder eine neue Wertermittlung. Hol dir diese Unterlagen frühzeitig zusammen, um keine unnötige Zeit zu verlieren.

Im dritten Schritt kommt der Notar ins Spiel. Die Abtretungserklärung muss notariell beglaubigt werden – das bedeutet, der Notar bestätigt die Echtheit der Unterschriften, ohne den gesamten Vertragsinhalt zu beurkunden. Diese Beglaubigung ist günstiger als eine vollständige Beurkundung, weil der Notar inhaltlich weniger prüft. Trotzdem ist der Notartermin zwingend erforderlich; ohne ihn erkennt das Grundbuchamt die Abtretung nicht an.

Der vierte und letzte Schritt ist die Eintragung beim Grundbuchamt. Das Amt trägt den Gläubigerwechsel in das Grundbuch ein, sodass die neue Bank offiziell als Inhaberin der Grundschuld ausgewiesen ist. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Bundesland und Auslastung des jeweiligen Amts erheblich. In manchen Regionen dauert die Eintragung wenige Wochen, andernorts kann es mehrere Monate in Anspruch nehmen. Plane deshalb ausreichend Vorlaufzeit ein – mindestens acht bis zwölf Wochen vor dem Ende deiner Zinsbindung solltest du den Prozess angestoßen haben.

AUF EINEN BLICK

  • Anfallende Gebühren: Notargebühr für Beglaubigung der Abtretungserklärung + Grundbuchamtsgebühr für die Umschreibung.
  • Faustregel: Die Abtretung ist in der Regel günstiger als eine vollständige Neubestellung der Grundschuld, da weniger Beurkundungsaufwand entsteht.
  • Manche Banken übernehmen die Abtretungskosten im Rahmen von Umschuldungsaktionen – gezielt verhandeln!
  • Achtung: Auch die bisherige Bank kann eine Bearbeitungsgebühr für die Ausstellung der Abtretungsurkunde verlangen.

Kosten der Grundschuldabtretung: Notar, Grundbuch und versteckte Gebühren

Die Grundschuldabtretung selbst löst in der Regel keine erneute Grunderwerbsteuer aus, weil kein neuer Eigentumsübergang stattfindet.

Die Kosten einer Grundschuldabtretung setzen sich aus zwei Hauptpositionen zusammen: der Notargebühr für die Beglaubigung der Abtretungserklärung und der Grundbuchamtsgebühr für die Umschreibung des Gläubigers. Beide Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und werden anhand des Nennbetrags der Grundschuld berechnet – nicht anhand deiner aktuellen Restschuld. Das ist ein wichtiger Punkt: Wenn deine Grundschuld ursprünglich über einen hohen Betrag eingetragen wurde, du aber inzwischen einen großen Teil getilgt hast, kann der Gebührenansatz trotzdem auf dem höheren Nennbetrag basieren.

Im Vergleich zur Löschung und vollständigen Neubestellung einer Grundschuld ist die Abtretung in aller Regel günstiger, weil der Beurkundungsaufwand geringer ist. Bei einer Neubestellung muss der Notar die Grundschuldbestellungsurkunde vollständig beurkunden – ein aufwändigerer Vorgang als die reine Beglaubigung einer Abtretungserklärung. Konkrete Euro-Beträge hängen stark vom individuellen Nennbetrag ab; du solltest daher vorab bei einem Notar in deiner Region eine Gebührenauskunft einholen, statt auf Faustformeln zu vertrauen.

Hinzu kommen möglicherweise Bearbeitungsgebühren der Altbank. Einige Banken erheben für die Ausstellung der Abtretungserklärung eine interne Gebühr. Ob und in welcher Höhe das der Fall ist, steht häufig im Darlehensvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Lies diese Klauseln sorgfältig durch, bevor du die Umschuldung planst. Gute Nachrichten: Manche Banken übernehmen im Rahmen von Umschuldungsaktionen die Abtretungskosten vollständig oder zumindest teilweise, um Neukunden zu gewinnen. Hier lohnt es sich, aktiv zu verhandeln und verschiedene Angebote zu vergleichen.

AUF EINEN BLICK

  • Wichtig: Nur der eingetragene Gläubiger darf im Ernstfall vollstrecken – prüfe vor Abschluss der Abtretung, ob alle Grundbuchdaten korrekt sind.
  • Bei Miteigentum (z. B. WG-Kauf) brauchen alle Eigentümer die Abtretungserklärung mitzuunterzeichnen.
  • Abtretungsurkunde aufbewahren: Sie ist ein wichtiges Dokument für spätere Finanzierungsrunden oder den Verkauf der Immobilie.
  • Rechtliche Beratung empfohlen: Ein Notar kann individuell klären, ob Abtretung oder Neubestellung im konkreten Fall besser ist.

Was du als junger Eigentümer rechtlich beachten musst

Fehler 1 – Zu spät anfragen: Grundbuchämter haben oft lange Bearbeitungszeiten; Abtretung rechtzeitig (mindestens 8–12 Wochen vor Zinsbindungsende) einleiten.

Ein häufiges Missverständnis unter jungen Immobilienkäuferinnen und -käufern: Viele befürchten, dass eine Grundschuldabtretung erneut Grunderwerbsteuer auslöst. Das ist in der Regel nicht der Fall. Die Grunderwerbsteuer knüpft an den Erwerb von Grundstückseigentum an, nicht an den Wechsel des Grundschuldgläubigers. Da bei einer Abtretung kein neuer Eigentümer eingetragen wird, fällt diese Steuer nicht erneut an. Dennoch solltest du im Einzelfall einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu Rate ziehen, da es komplexe Konstellationen geben kann – etwa beim kombinierten Verkauf und Abtretung.

Rechtlich entscheidend ist, dass nur derjenige Gläubiger im Ernstfall vollstrecken darf, der im Grundbuch eingetragen ist. Bevor du die Abtretung abschließt, solltest du daher sicherstellen, dass alle Grundbuchdaten korrekt sind – insbesondere der Nennbetrag der Grundschuld, der eingetragene Zinssatz und die Nebenleistungen. Fehler im Grundbuch können später teuer werden und die Durchsetzbarkeit der Sicherheit beeinträchtigen.

Bei Miteigentum – zum Beispiel wenn du die Immobilie gemeinsam mit deiner Partnerin, deinem Partner oder mit Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern erworben hast – müssen grundsätzlich alle eingetragenen Eigentümerinnen und Eigentümer die Abtretungserklärung unterzeichnen. Es reicht nicht, wenn nur eine Person zustimmt. Kläre das frühzeitig im Kreis aller Beteiligten, um Verzögerungen zu vermeiden.

Bewahre die Abtretungsurkunde sorgfältig auf. Sie ist ein wichtiges Dokument, das du bei späteren Finanzierungsrunden, einem erneuten Bankwechsel oder dem Verkauf der Immobilie vorlegen musst. Viele junge Eigentümer unterschätzen die Bedeutung einer vollständigen Dokumentensammlung rund um ihre Immobilienfinanzierung – ein Fehler, der sich später rächen kann.

AUF EINEN BLICK

  • Fehler 2 – Falschen Grundschuldnennbetrag annehmen: Der Nennbetrag im Grundbuch kann vom Restschuld-Betrag abweichen – immer aktuellen Grundbuchauszug ziehen.
  • Fehler 3 – Neue Bank nicht vorab fragen: Nicht jede Bank akzeptiert eine Abtretung; Neubestellung kann dann teurer werden.
  • Fehler 4 – Bearbeitungsgebühren der Altbank vergessen: Diese können die Gesamtkosten spürbar erhöhen – im Darlehensvertrag prüfen.
  • Fehler 5 – Abtretung mit Schuldbeitritt verwechseln: Ein Schuldbeitritt ändert den Kreditnehmer, die Abtretung nur den Gläubiger.

Typische Fehler bei der Grundschuldabtretung – und wie du sie vermeidest

Bevor du eine Anschlussfinanzierung oder Umschuldung startest, lohnt ein Überblick über deine gesamte Finanzlage.

Der teuerste Fehler ist häufig der zeitliche: Wer die Abtretung zu spät einleitet, gerät in Zeitdruck. Grundbuchämter sind in vielen Regionen überlastet, und die Bearbeitungszeiten können sich über Monate erstrecken. Wenn deine Zinsbindung ausläuft und die neue Grundschuld noch nicht eingetragen ist, kann es zu unerwünschten Übergangssituationen kommen. Fange mindestens acht bis zwölf Wochen vor dem Ende der Zinsbindung an, den Prozess anzustoßen – besser noch früher.

Ein weiterer klassischer Fehler ist die Verwechslung von Grundschuldnennbetrag und Restschuld. Im Grundbuch steht der ursprüngliche Nennbetrag, der bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Dieser kann erheblich höher sein als deine tatsächliche Restschuld nach Jahren der Tilgung. Für die Gebührenberechnung ist jedoch der Nennbetrag maßgeblich. Ziehe deshalb immer einen aktuellen Grundbuchauszug, bevor du Kosten kalkulierst oder mit Banken verhandelst.

Viele junge Käuferinnen und Käufer vergessen außerdem, die neue Bank vorab nach ihrer Bereitschaft zur Abtretungsübernahme zu fragen. Nicht alle Kreditinstitute akzeptieren eine Abtretung; manche bestehen aus internen Gründen auf einer Neubestellung. Wenn du das erst nach der Kündigung bei deiner alten Bank herausfindest, kann es eng werden. Frage deshalb als ersten Schritt die neue Wunschbank, ob sie eine Abtretung grundsätzlich akzeptiert – und lass dir das möglichst schriftlich bestätigen.

Schließlich unterschätzen viele die Bearbeitungsgebühren der Altbank. Diese Gebühren tauchen oft im Kleingedruckten des Darlehensvertrags auf und können die Gesamtkosten der Abtretung spürbar erhöhen. Auch Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Kündigung des Darlehens können anfallen, falls du nicht das natürliche Ende der Zinsbindung abwartest. Lasse dir von deiner Altbank eine vollständige Kostenaufstellung geben, bevor du endgültig entscheidest, ob Abtretung oder Neubestellung die wirtschaftlichere Lösung ist.

AUF EINEN BLICK

  • Mit dem StudySmarter Finanz-Score-Rechner kannst du prüfen, wie gut du für eine (erneute) Baufinanzierung aufgestellt bist.
  • Themen wie Eigenkapitalquote, Tilgungsrate und Zinsbindung spielen bei der Entscheidung Abtretung vs. Neubestellung eine wichtige Rolle.

Finanzcheck vor der Umschuldung: So bereitest du dich optimal vor

Bevor du eine Anschlussfinanzierung oder Umschuldung startest, lohnt ein ehrlicher Blick auf deine gesamte Finanzlage. Themen wie Eigenkapitalquote, aktuelle Tilgungsrate, Zinsbindungsdauer und dein Verhältnis von Einkommen zu monatlicher Belastung spielen eine wichtige Rolle dabei, ob eine Abtretung oder eine vollständige Neubestellung die bessere Wahl für dich ist. Auch die Frage, ob du die Immobilie langfristig halten oder mittelfristig verkaufen willst, beeinflusst die Entscheidung.

Wer seine Finanzen im Überblick hat, verhandelt stärker – gegenüber der Altbank, der neuen Bank und beim Notar. Eine gute Vorbereitung schützt vor bösen Überraschungen und hilft dir, die für dich günstigste Lösung zu finden. Nutze die Zeit vor dem Ende deiner Zinsbindung aktiv, um deine Optionen zu prüfen und Angebote einzuholen.

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Häufige Fragen

Die Kosten für eine Grundschuldabtretung beim Notar setzen sich aus der Notargebühr und gegebenenfalls Auslagen zusammen. Die Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert, also in der Regel dem Nennbetrag der Grundschuld, und ist gesetzlich geregelt. Konkrete Beträge kann man nur mit dem individuellen Wert der Grundschuld berechnen, daher lohnt ein Vergleichsangebot bei einem Notar.

Eine Grundschuldabtretung ist grundsätzlich auch ohne Notar möglich, da sie formfrei erklärt werden kann. Allerdings wird sie erst mit der Eintragung im Grundbuch wirksam, und für diese Eintragung ist eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift erforderlich. In der Praxis empfiehlt sich daher fast immer der Weg über den Notar, um Fehler zu vermeiden.

Die Dauer einer Grundschuldabtretung hängt vor allem von der Arbeitsbelastung des Grundbuchamts ab. Nachdem der Notar die Urkunde erstellt und die Eintragung beantragt hat, kann es je nach Region und Auslastung mehrere Wochen dauern, bis die neue Gläubigerin oder der neue Gläubiger im Grundbuch steht. Planen Sie für den gesamten Vorgang realistisch zwischen zwei und sechs Wochen ein.

Bei einer Grundschuldabtretung bleibt die Grundschuld bestehen, nur die Gläubigerin oder der Gläubiger wechselt, etwa von der alten zur neuen Bank. Bei einer Grundschuldlöschung wird die Grundschuld vollständig aufgehoben und aus dem Grundbuch entfernt, sodass das Grundstück wieder lastenfrei ist. Eine Löschung ist meist mit höheren Kosten verbunden, weil sie eine Bewilligung und die Eintragung der Löschung erfordert.

Bei einer Umschuldung müssen Sie die Grundschuld nicht neu bestellen, wenn die bestehende Grundschuld in der Höhe ausreicht. Die alte Bank tritt die Grundschuld an die neue Bank ab, was notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen wird. Nur wenn der Finanzierungsbedarf höher ist oder die Grundschuld gelöscht wurde, ist eine neue Bestellung erforderlich.

Nein, bei einer reinen Grundschuldabtretung fällt keine Grunderwerbsteuer an, da kein Eigentum an einem Grundstück übertragen wird. Die Grunderwerbsteuer entsteht nur beim Kauf oder Tausch von Immobilien. Die Abtretung einer Grundschuld ist ein reines Sicherungsgeschäft und daher steuerlich unkritisch.

Beim Verkauf Ihrer Immobilie bleibt die Grundschuld grundsätzlich bestehen, sofern sie nicht im Kaufvertrag anders geregelt ist. Die Käuferin oder der Käufer übernimmt das Grundstück in der Regel mit der Belastung, und die Bank kann die Grundschuld auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer umschreiben lassen. Alternativ kann die Grundschuld vor dem Verkauf gelöscht werden, was aber Kosten verursacht und oft nicht im Interesse der Verkäuferin oder des Verkäufers liegt.

Ja, auch als Berufseinsteiger oder mit befristetem Arbeitsvertrag können Sie eine Baufinanzierung mit Grundschuld erhalten, sofern Sie eine ausreichende Bonität und ein tragfähiges Einkommenskonzept nachweisen. Die Bank prüft Ihre Kreditwürdigkeit anhand von Einkommen, Ausgaben und Eigenkapital, wobei ein fester Arbeitsvertrag die Chancen deutlich erhöht. Ohne regelmäßiges Einkommen ist eine Finanzierung meist nur mit Bürgschaft oder zusätzlichen Sicherheiten möglich.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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