Handwerkerkosten steuerlich geltend machen So funktioniert's 2026
Welche Handwerkerkosten kannst du als Student steuerlich absetzen? Steuerermäßigung, Grenzen & Tipps – jetzt Steuerersparnis berechnen.
- Definition: Handwerkerleistungen umfassen Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in der eigenen Wohnung bzw. im selbst genutzten Haushalt.
- Abgrenzung zu haushaltsnahen Dienstleistungen: Handwerkerleistungen sind klar auf handwerkliche Tätigkeiten bezogen, z. B. Malerarbeiten, Elektroinstallationen oder Heizungswartung.
- Wichtig: Auch Mieter können Handwerkerkosten absetzen – entscheidend ist, dass die Leistung im eigenen Haushalt erbracht wird.
- Nicht absetzbar: Neubaumaßnahmen, Materialkosten und Eigenleistungen zählen nicht als absetzbare Handwerkerleistungen.
Handwerkerkosten absetzen: Was du 2026 direkt von der Steuerschuld abziehen kannst
Definition: Handwerkerleistungen umfassen Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in der eigenen Wohnung bzw. im selbst genutzten Haushalt.
Wer Handwerker beauftragt, um die eigene Wohnung zu renovieren, die Heizung warten zu lassen oder Elektroarbeiten durchführen zu lassen, kann einen Teil der Lohnkosten direkt von seiner Einkommensteuer abziehen – nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Das Steuerrecht spricht hier von einer Steuerermäßigung nach § 35a EStG. Für alle, die eine eigene Wohnung oder ein Haus bewohnen, lohnt sich ein genauer Blick, denn es gibt klare Voraussetzungen und typische Stolperfallen.
AUF EINEN BLICK
- Abgrenzung zu haushaltsnahen Dienstleistungen: Handwerkerleistungen sind klar auf handwerkliche Tätigkeiten bezogen, z. B. Malerarbeiten, Elektroinstallationen oder Heizungswartung.
- Wichtig: Auch Mieter können Handwerkerkosten absetzen – entscheidend ist, dass die Leistung im eigenen Haushalt erbracht wird.
- Nicht absetzbar: Neubaumaßnahmen, Materialkosten und Eigenleistungen zählen nicht als absetzbare Handwerkerleistungen.
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Was sind Handwerkerleistungen im Sinne des Steuerrechts?
Absetzbar sind ausschließlich die Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten – nicht die Materialkosten.
Das Steuerrecht definiert Handwerkerleistungen als Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten, die in der eigenen Wohnung oder im selbst genutzten Haushalt erbracht werden. Entscheidend ist dabei der Ort der Leistung: Die Arbeiten müssen innerhalb des häuslichen Bereichs stattfinden. Das klingt zunächst selbstverständlich, hat aber praktische Bedeutung – ein Handwerker, der dein Sofa in der Werkstatt repariert, erfüllt diese Voraussetzung nicht, während die gleiche Reparatur bei dir zu Hause absetzbar wäre.
Wichtig ist die Abgrenzung zu haushaltsnahen Dienstleistungen: Beide Kategorien werden über § 35a EStG gefördert, haben aber unterschiedliche Obergrenzen und Definitionen. Handwerkerleistungen sind klar auf handwerkliche Tätigkeiten bezogen, die Fachkenntnisse erfordern – also Malerarbeiten, Elektroinstallationen, Heizungswartung oder Bodenbelagsarbeiten. Haushaltsnahe Dienstleistungen hingegen umfassen Tätigkeiten wie Reinigung, Gartenpflege oder Kinderbetreuung, die typischerweise auch Haushaltsmitglieder selbst erledigen könnten. Diese Unterscheidung ist relevant, weil beide Kategorien separate Höchstbeträge haben und sich sinnvoll kombinieren lassen.
Für Sparer:innen und Anleger:innen besonders interessant: Auch Mieter können Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Entscheidend ist nicht das Eigentum an der Immobilie, sondern dass die Leistung im eigenen Haushalt erbracht wurde. Eine Mietwohnung gilt also vollumfänglich als begünstigter Haushalt. Nicht absetzbar sind hingegen Neubaumaßnahmen, reine Materialkosten sowie Eigenleistungen – wer selbst streicht und nur Farbe kauft, kann diese Ausgaben nicht über § 35a EStG abziehen.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Absetzbar sind ausschließlich die Lohn- | Fahrt- und Maschinenkosten – nicht die Materialkosten. |
| Typische anerkannte Leistungen: Renovierung von Bad und Küche, Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Reparatur von Heizungs- oder Elektroanlage, Schornsteinfeger, Dachrinnenreinigung. | , |
| Auch regelmäßige Wartungsarbeiten (z. B. Wartung der Heizung, Dichtigkeitsprüfungen) sind begünstigt. | , |
| Nicht begünstigt: Gutachtertätigkeiten | öffentlich geförderte Maßnahmen (z. B. KfW-Kredit für dieselbe Maßnahme), Neubauarbeiten. |
| Verbraucher-Tipp: Wer zur Miete wohnt und Reparaturen selbst beauftragt, kann diese Kosten anteilig geltend machen. | , |
Welche Handwerkerkosten kann man steuerlich geltend machen?
Das Finanzamt erkennt einen prozentualen Anteil der Lohnkosten direkt als Steuerermäßigung an – d. h. der Betrag wird von der Steuerschuld abgezogen, nicht nur vom Einkommen.
Der entscheidende Grundsatz lautet: Absetzbar sind ausschließlich die Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten – nicht die Materialkosten. Das bedeutet, dass der Rechnungsbetrag für Fliesen, Farbe oder Rohre keine Steuerermäßigung auslöst. Nur der Anteil, den der Handwerksbetrieb für seine Arbeitsstunden, die Anfahrt und den Maschineneinsatz in Rechnung stellt, zählt zur begünstigten Aufwendung. Deshalb ist es so wichtig, dass die Rechnung die Lohn- und Materialkosten getrennt ausweist.
Typische anerkannte Leistungen umfassen ein breites Spektrum des Wohnalltags: Renovierungsarbeiten in Bad und Küche, Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, die Reparatur von Heizungs- oder Elektroanlagen, Schornsteinfegerleistungen sowie Dachrinnenreinigung. Auch regelmäßige Wartungsarbeiten fallen unter die Begünstigung – etwa die jährliche Heizungswartung oder Dichtigkeitsprüfungen an Wasser- und Gasleitungen. Diese wiederkehrenden Leistungen werden oft unterschätzt, können sich über die Jahre aber zu nennenswerten absetzbaren Beträgen summieren.
Nicht begünstigt sind hingegen Gutachtertätigkeiten, da sie keinen handwerklichen Charakter haben, sowie Maßnahmen, die öffentlich gefördert werden – beispielsweise wenn für dieselbe energetische Sanierung ein KfW-Kredit oder ein KfW-Zuschuss genutzt wird. Hier gilt das Prinzip der Ausschlussklausel: Eine Doppelförderung ist nicht erlaubt. Wer eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt, muss die Handwerkerkosten für genau diese Maßnahme aus der Steuererklärung herauslassen. Arbeiten im Rahmen eines Neubaus – also die erstmalige Herstellung des Gebäudes – sind ebenfalls ausgeschlossen.
AUF EINEN BLICK
- Es gilt ein jährlicher Höchstbetrag der Steuerermäßigung sowie ein Maximalbetrag der anrechenbaren Aufwendungen (Lohnkosten
- Beispiellogik: Wenn die abziehbaren Lohnkosten 1.000 € betragen, wird der prozentuale Anteil davon direkt von der Steuerschuld abgezogen.
- Die Steuerermäßigung greift nur, wenn tatsächlich eine Steuerschuld besteht – für Personen ohne relevantes Einkommen kann der Effekt daher null sein.
- Kombination mit haushaltsnahen Dienstleistungen möglich, aber getrennte Höchstbeträge beachten.
Wie viel Handwerkerkosten kann man steuerlich geltend machen?
Die Arbeiten müssen im eigenen inländischen Haushalt (inkl. Mietwohnung) stattfinden.
Das Besondere an der Handwerker-Steuerermäßigung ist ihre Wirkungsweise: Der abzugsfähige Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, nicht lediglich vom zu versteuernden Einkommen. Das macht sie deutlich wertvoller als ein normaler Werbungskosten- oder Sonderausgabenabzug, dessen steuerliche Wirkung vom persönlichen Grenzsteuersatz abhängt. Bei der Handwerkerermäßigung nach § 35a EStG ist die Entlastung dagegen unabhängig vom Steuersatz – ein Euro weniger Steuerschuld pro berechtigtem Betrag ist ein Euro, egal ob du in einem niedrigen oder hohen Steuersatz bist.
Konkret: Es gelten gesetzlich festgelegte Prozentsätze und Höchstbeträge. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der abziehbaren Lohnkosten, und zwar bis zu einem jährlichen Maximalbetrag der anrechenbaren Aufwendungen. Die genauen aktuellen Grenzwerte für 2026 solltest du beim Finanzamt oder einem Steuerberater prüfen, da der Gesetzgeber diese Werte anpassen kann. Grundsätzlich ist die Steuerermäßigung auf einen Jahreshöchstbetrag der tatsächlichen Steuerentlastung gedeckelt. Wenn deine abziehbaren Lohnkosten beispielsweise 1.000 Euro betragen, werden 20 Prozent davon – also 200 Euro – direkt von deiner Steuerschuld abgezogen.
Hier liegt auch die wichtigste Einschränkung: Die Steuerermäßigung wirkt nur, wenn tatsächlich eine Einkommensteuer-Schuld besteht. Wer unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (für Ledige, Stand 2026) bleibt und damit keine Einkommensteuer zahlt, kann von der Handwerker-Steuerermäßigung nicht profitieren – es gibt weder eine Erstattung noch einen Vortrag auf das nächste Jahr. Für alle, die über dem Grundfreibetrag liegen und tatsächlich Steuern zahlen, kann die Ermäßigung aber sehr wohl zu einer spürbaren Entlastung führen.
AUF EINEN BLICK
- Zahlung muss unbar erfolgen – Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt (§ 35a EStG).
- Du benötigst eine ordnungsgemäße Rechnung des Handwerksbetriebs mit ausgewiesenen Lohnkosten.
- Der Kontoauszug als Zahlungsnachweis muss aufbewahrt werden.
- Bei Mietwohnungen: Kosten, die der Vermieter beauftragt und über die Nebenkostenabrechnung weitergibt, können Mieter ebenfalls absetzen – die Nebenkostenabrechnung gilt als Nachweis.
Voraussetzungen: Das musst du erfüllen
Wer wenig oder keine Einkommensteuer zahlt, für den verpufft die Steuerermäßigung, wenn keine Steuerschuld besteht (keine Erstattung möglich, kein Vortrag).
Damit das Finanzamt die Handwerkerkosten anerkennt, müssen mehrere formale Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein. Erstens müssen die Arbeiten im eigenen inländischen Haushalt stattgefunden haben – das schließt die eigene Mietwohnung, das selbst genutzte Eigenheim, aber auch Keller, Balkon und Garage ein, sofern sie zum Haushalt gehören. Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen können ebenfalls begünstigt sein, wenn sie selbst genutzt werden.
Zweitens gilt das absolute Barzahlungsverbot: Wer den Handwerker in bar bezahlt, verliert den gesamten Steuerabzug – ohne Ausnahme. Das ist eine der häufigsten Fallen, in die Steuerpflichtige tappen. Die Zahlung muss unbar erfolgen, also per Überweisung, Lastschrift oder EC-Karte. Der dazugehörige Kontoauszug ist der Zahlungsnachweis und muss aufbewahrt werden. Er wird zwar normalerweise nicht mit der Steuererklärung eingereicht, muss aber auf Anfrage des Finanzamts vorgelegt werden können.
Drittens benötigst du eine ordnungsgemäße Rechnung des Handwerksbetriebs. Diese Rechnung muss die Lohnkosten separat von den Materialkosten ausweisen. Eine Gesamtrechnung ohne Aufschlüsselung reicht nicht aus, um den Lohnkostenanteil gegenüber dem Finanzamt zu belegen. Wenn der Handwerker dir eine solche Aufschlüsselung nicht von sich aus anbietet, hast du das Recht, sie explizit anzufordern – das ist eine gesetzliche Anforderung, und seriöse Betriebe kommen dieser Bitte in der Regel problemlos nach.
AUF EINEN BLICK
- Wer nebenbei arbeitet und Steuern zahlt, kann dennoch profitieren – Brutto-Netto-Rechner zur Einschätzung nutzen.
- Haushaltsgemeinschaft: Wer einen gemeinsamen Haushalt führt und selbst Auftraggeber ist, kann seinen Anteil absetzen.
- Nebenkostenabrechnung: Falls der Vermieter Handwerkerleistungen beauftragt, die über die Nebenkosten abgerechnet werden, lohnt sich ein Blick in die Abrechnung – die anteiligen Lohnkosten können abgesetzt werden.
- Wichtig: Auch wer unsicher ist, sollte eine Steuererklärung abgeben, um zu prüfen, ob eine Erstattung oder Ermäßigung möglich ist.
Handwerkerkosten geltend machen – Besonderheiten
Schritt 1: Rechnung des Handwerkers aufbewahren – Lohnkosten müssen separat ausgewiesen sein.
Das Kernproblem für viele Sparer:innen und Anleger:innen ist schnell erklärt: Die Handwerker-Steuerermäßigung kann die Steuerschuld nur senken – sie erzeugt aber keine Erstattung, wenn keine Steuer zu zahlen ist. Wer im Jahr unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (ledig, 2026) verdient und damit null Einkommensteuer schuldet, hat keinen direkten finanziellen Vorteil von der Regelung, auch wenn er alle Voraussetzungen erfüllt. Ein Vortrag auf das nächste Jahr ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Anders sieht es aus, wenn du nebenbei jobbst und dabei tatsächlich Einkommensteuer zahlst. Wer in einem regulären Teilzeitjob oder als geringfügig Beschäftigte:r über den Grundfreibetrag kommt und entsprechend Steuern zahlt, kann die Handwerker-Steuerermäßigung vollumfänglich nutzen. In diesem Fall lohnt es sich, den Brutto-Netto-Rechner zu verwenden, um einzuschätzen, wie viel Steuer tatsächlich anfällt und ob die Ermäßigung greift. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich – wer ausschließlich auf Minijob-Basis arbeitet, zahlt in der Regel keine Lohnsteuer und profitiert damit ebenfalls nicht von der Ermäßigung.
Für Menschen in Wohngemeinschaften gibt es eine interessante Möglichkeit: Wer gemeinsam mit Mitbewohner:innen einen Haushalt führt und selbst als Auftraggeber im Handwerkervertrag steht, kann seinen Anteil an den Lohnkosten absetzen. Wichtig ist, dass die Rechnung auf die entsprechende Person ausgestellt ist oder der Anteil klar zuzuordnen ist. Noch ein oft übersehener Tipp für Mieter: Wenn der Vermieter Handwerkerleistungen beauftragt und diese über die Nebenkostenabrechnung weitergibt, können Mieter die anteiligen Lohnkosten ebenfalls steuerlich geltend machen – dafür reicht ein Nachweis über die Nebenkostenabrechnung, der die Lohnkostenanteile ausweist. Nicht vergessen: Den Vermieter aktiv nach einer solchen Bescheinigung fragen, falls sie nicht automatisch beiliegt.
AUF EINEN BLICK
- Schritt 2: Zahlung unbar (Überweisung, EC-Karte) leisten und Kontoauszug sichern.
- Schritt 3: In der Steuererklärung die Anlage 'Haushaltsnahe Aufwendungen' ausfüllen (Zeile für Handwerkerleistungen).
- Schritt 4: Belege nicht mit einreichen, aber für eventuelle Rückfragen des Finanzamts aufbewahren (Aufbewahrungsfrist beachten).
- Schritt 5: Steuerermäßigung wird automatisch berechnet und von der Steuerschuld abgezogen.
Schritt für Schritt: Handwerkerkosten in der Steuererklärung eintragen
Fehler 1: Materialkosten als Lohnkosten deklarieren – Finanzamt erkennt nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten an.
Der erste Schritt beginnt bereits bei der Auftragserteilung: Achte darauf, dass du vom Handwerksbetrieb eine ordnungsgemäße Rechnung erhältst, auf der Lohnkosten, Fahrtkosten, Maschinenkosten und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind. Wenn du mehrere Handwerkeraufträge im Jahr vergibst, sammle alle Rechnungen sorgfältig – die Höchstbetragsgrenze gilt für alle Aufwendungen des Jahres zusammen, und du willst keinen absetzbaren Betrag vergessen.
Der zweite Schritt ist die Zahlung: Überweise den Rechnungsbetrag auf das Konto des Handwerkers und bewahre den Kontoauszug oder den Überweisungsbeleg auf. Dieser Nachweis ist essenziell. Das Finanzamt fordert ihn zwar nicht standardmäßig an, kann ihn aber im Rahmen einer Nachfrage oder Betriebsprüfung verlangen. Eine digitale Kopie des Kontoauszugs – zum Beispiel als PDF aus dem Online-Banking – ist in der Regel ausreichend.
Schritt drei ist die eigentliche Eintragung in die Steuererklärung: Die Handwerkerkosten werden in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen" eingetragen, die in der Regel als eigene Anlage zur Einkommensteuererklärung gehört. Dort gibt es eine spezifische Zeile für Handwerkerleistungen – hier trägst du die abziehbaren Lohnkosten ein, also den Lohnkostenanteil laut Rechnung. Das Finanzamt berechnet daraus automatisch die Steuerermäßigung. Belege werden nicht mit eingereicht, sondern nur auf Anfrage vorgelegt – bewahre sie dennoch für mehrere Jahre auf, um im Nachfragefall gewappnet zu sein.
AUF EINEN BLICK
- Fehler 2: Barzahlung – macht den gesamten Abzug ungültig.
- Fehler 3: Fehlende oder fehlerhafte Rechnung ohne Aufschlüsselung von Lohn- und Materialkosten.
- Fehler 4: Doppelte Förderung – Maßnahmen, für die ein KfW-Kredit oder andere öffentliche Förderung genutzt wird, sind von der Steuerermäßigung ausgeschlossen.
- Fehler 5: Abzug bei Neubaumaßnahmen versuchen – diese sind explizit ausgeschlossen.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Tätigkeiten, die typischerweise von Haushaltsmitgliedern selbst erledigt werden (z. B. Reinigung, Gartenpflege, Kinderbetreuung) – eigener Höchstbetrag.
Der teuerste Fehler ist die Barzahlung. Viele Handwerker, gerade kleine Betriebe oder Einzelunternehmer, nehmen gern Bargeld entgegen. Wer bar zahlt, verliert jedoch komplett den Anspruch auf die Steuerermäßigung – und zwar für den gesamten Rechnungsbetrag, nicht nur für einen Teil. Selbst wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, macht eine Barzahlung den Abzug zunichte. Bestehe daher immer auf unbarer Zahlung und erkundige dich schon vor der Auftragserteilung, ob der Betrieb eine Bankverbindung für Überweisungen anbietet.
Ein weiterer häufiger Fehler ist das Deklarieren von Materialkosten als Lohnkosten. Manche Steuerpflichtige tragen den Gesamtrechnungsbetrag ein, weil die Rechnung keine Aufschlüsselung enthält oder weil sie nicht wissen, dass nur der Lohnkostenanteil absetzbar ist. Das Finanzamt kann diese Angaben im Nachhinein prüfen und Rückforderungen stellen. Fordere immer eine aufgeschlüsselte Rechnung an – das ist dein gutes Recht als Auftraggeber.
Fehler drei betrifft die Doppelförderung: Wer für eine energetische Sanierung einen KfW-Kredit oder einen KfW-Zuschuss erhalten hat, kann für exakt dieselbe Maßnahme keine Handwerker-Steuerermäßigung mehr geltend machen. Wenn du mehrere Maßnahmen gleichzeitig durchführst – beispielsweise eine geförderte Dämmung und eine nicht geförderte Badsanierung –, müssen die Rechnungen sauber getrennt sein, damit der nicht geförderte Teil weiterhin absetzbar bleibt. Und schließlich: Eigenleistungen, also Stunden, die du selbst am Haus gearbeitet hast, zählen niemals als absetzbare Handwerkerleistung – egal wie viel Zeit du investiert hast.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Haushaltsnahe Dienstleistungen: Tätigkeiten | die typischerweise von Haushaltsmitgliedern selbst erledigt werden (z. B. Reinigung, Gartenpflege, Kinderbetreuung) – eigener Höchstbetrag. |
| Handwerkerleistungen: Handwerkliche Tätigkeiten | die Fachkenntnisse erfordern (z. B. Heizungswartung, Elektroarbeiten) – eigener, geringerer Höchstbetrag. |
| Beide Kategorien können kombiniert werden | haben aber separate Obergrenzen. |
| Manche Leistungen (z. B. Gartenbau mit Erdarbeiten) können je nach Ausführung einer der beiden Kategorien zugeordnet werden – im Zweifel Rechnung aufschlüsseln lassen. | , |
| Für alle Steuerpflichtigen relevant: Putzhilfe (haushaltsnahe Dienstleistung) und Handwerker (Handwerkerleistung) lassen sich in derselben Steuererklärung absetzen. | , |
Handwerkerkosten vs. haushaltsnahe Dienstleistungen: Der Unterschied
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Beide Kategorien werden über § 35a EStG gefördert, unterscheiden sich aber in Inhalt und Höchstbeträgen. Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen Tätigkeiten, die typischerweise auch Haushaltsmitglieder selbst erledigen könnten: Reinigung der Wohnung, Gartenpflege, Kinderbetreuung, Pflegeleistungen im Haushalt oder auch die Hausmeisterpauschale. Für diese Kategorie gilt ein eigener, höherer Höchstbetrag der anrechenbaren Aufwendungen und damit eine höhere maximale Steuerermäßigung. Handwerkerleistungen haben einen eigenen, in der Regel niedrigeren Höchstbetrag.
Der praktische Vorteil: Beide Kategorien können im selben Jahr nebeneinander genutzt werden. Wer also im Januar die Wohnung durch eine Reinigungskraft sauber machen lässt und im Herbst die Heizung warten lässt, kann beide Kosten – jeweils den Lohnanteil – in der Steuererklärung geltend machen, solange die jeweiligen Höchstbeträge nicht überschritten sind. Das maximiert das Potenzial der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Aufwendungen insgesamt.
Manchmal ist die Zuordnung nicht ganz eindeutig: Gartenarbeiten beispielsweise können je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich eingeordnet werden. Einfache Rasenpflege gilt als haushaltsnahe Dienstleistung. Wenn jedoch ein Gartenbauunternehmen Erdarbeiten, Terrassenverlegung oder aufwendige Bepflanzungsarbeiten durchführt, die handwerkliche Fachkenntnisse erfordern, kann die Leistung als Handwerkerleistung eingestuft werden. Im Zweifel lohnt es sich, die Rechnung so aufschlüsseln zu lassen, dass die verschiedenen Tätigkeiten klar getrennt sind – das ermöglicht eine optimale Nutzung beider Förderungskategorien.
AUF EINEN BLICK
- Wer sein Gesamtsteuerbild optimieren will: Alle relevanten Abzüge (Werbungskosten, Sonderausgaben, haushaltsnahe Aufwendungen) in einer Übersicht erfassen.
- Steuererklärung lohnt sich fast immer – auch für Verbraucher:innen mit Nebenverdienst.
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Handwerkerkosten steuerlich geltend machen lohnt sich für alle, die tatsächlich Einkommensteuer zahlen – und das gilt auch für Arbeitnehmer:innen mit Nebenjob. Der direkte Abzug von der Steuerschuld macht diese Ermäßigung besonders wertvoll: Jeder Euro abziehbarer Lohnkosten bedeutet einen prozentualen Rückgang deiner tatsächlichen Steuerlast, unabhängig von deinem Steuersatz. Wichtig ist nur: ordnungsgemäße Rechnung mit Kostenaufschlüsselung, unbare Zahlung, und das ganze in die richtige Zeile der Steuererklärung eintragen. Wer darüber hinaus alle relevanten Abzüge kennt – von Werbungskosten über Sonderausgaben bis zu haushaltsnahen Aufwendungen – kann sein Steuerbild als Arbeitnehmer:in oder Selbstständige:r deutlich optimieren.
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Häufige Fragen
Ja, auch als Mieter oder Eigentümer kannst du Handwerkerkosten steuerlich absetzen, sofern du in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bist und die Kosten für eine selbst bewohnte Wohnung anfallen. Die Steuerermäßigung wird direkt von deiner tariflichen Einkommensteuer abgezogen, was auch bei geringem Einkommen möglich ist, wenn du überhaupt Steuern zahlst.
Du benötigst eine ordentliche Rechnung des Handwerkers, die du per Überweisung bezahlt hast, sowie einen Nachweis über die Zahlung, etwa einen Kontoauszug. Die Rechnung muss den Namen des Handwerkers, die Leistungsbeschreibung, das Datum und den Rechnungsbetrag enthalten.
Nein, Materialkosten sind bei der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht begünstigt, nur die Arbeitsleistung, also Lohn- und Fahrtkosten sowie Maschinen- und Verbrauchsmaterial, das direkt mit der Arbeit zusammenhängt. Die Materialkosten musst du von der Rechnung trennen, sonst kann das Finanzamt den gesamten Betrag ablehnen.
Ja, auch als Mieter kannst du Handwerkerkosten absetzen, wenn du die Rechnung selbst bezahlst und die Arbeiten in deiner gemieteten Wohnung durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass du die Kosten selbst trägst und nicht der Vermieter sie über die Nebenkosten abrechnet.
Wenn du den Handwerker bar bezahlst, erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an, da für die Steuerermäßigung eine unbare Zahlung per Überweisung oder Karte zwingend erforderlich ist. Barzahlungen sind steuerlich nicht absetzbar, auch wenn du eine ordentliche Rechnung vorlegst.
Ja, du kannst Handwerkerkosten und eine KfW-Förderung gleichzeitig nutzen, da die KfW-Zuschüsse oder -Darlehen die steuerliche Absetzbarkeit nicht ausschließen. Allerdings musst du die tatsächlich gezahlten Kosten ansetzen, also den Rechnungsbetrag abzüglich etwaiger direkter Zuschüsse, die du für die Handwerkerleistung erhalten hast.
Du trägst die Handwerkerkosten in der Anlage Haushalt (früher Anlage Handwerkerleistungen) deiner Einkommensteuererklärung ein, und zwar in der Zeile für haushaltsnahe Handwerkerleistungen. Du musst die Rechnungsbeträge, die Arbeitsleistung und deine Bankdaten angeben, die Belege solltest du jedoch nicht einreichen, sondern nur aufbewahren.
Ja, die Steuerermäßigung gilt auch für Arbeiten im Keller oder auf dem Balkon, sofern es sich um eine Wohnung handelt, die du selbst bewohnst. Entscheidend ist, dass die Arbeiten im räumlichen Zusammenhang mit deinem Haushalt stehen, also auch Nebenräume wie Keller, Dachboden oder Balkon umfassen.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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