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FinanzbildungHandwerkerkosten9 Min.

Handwerkerkosten absetzen So funktioniert die Steuerermäßigung & junge Mieter

Handwerkerkosten steuerlich absetzen: Wer profitiert, wie viel du sparst & was aufs Konto überwiesen werden muss. Jetzt Brutto-Netto-Rechner nutzen.

HandwerkerkostenRechnerWas sind
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Definition: Handwerkerleistungen für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses (§ 35a EStG).
  • Abgrenzung zu Haushaltshilfen und haushaltsnahen Dienstleistungen – alle drei Kategorien existieren nebeneinander.
  • Wichtig: Auch Mieter:innen können Handwerkerkosten absetzen, wenn sie die Rechnung selbst bezahlen – nicht nur Eigentümer:innen.
  • Voraussetzung ist ein Erstwohnsitz in Deutschland – Zweit- oder WG-Zimmer ohne eigenen Mietvertrag zählen nicht automatisch.

Handwerkerkosten absetzen: Was du als Mieter oder Eigentümer wissen musst

Definition: Handwerkerleistungen für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses (§ 35a EStG).

Wer in der eigenen Wohnung Handwerker:innen beauftragt, kann einen Teil der Lohnkosten direkt von der Steuerschuld abziehen – und das gilt ausdrücklich auch für Mieter:innen. Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ist keine Eigentümer-Spezialität, sondern steht jedem offen, der eine eigene Wohnung bewohnt, die Rechnung selbst bezahlt und unbar überweist.

Das Wichtigste auf einen Blick: Nach § 35a EStG werden 20 % der begünstigten Lohnkosten aus Handwerkerleistungen direkt von der Einkommensteuer abgezogen – maximal bis zu einem gesetzlich festgelegten Jahreshöchstbetrag. Voraussetzung: Rechnung per Überweisung bezahlen, Lohnanteil separat ausweisen lassen und einen Erstwohnsitz in Deutschland haben. Wer kaum oder gar keine Einkommensteuer zahlt – etwa Sparer:innen mit geringem Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) – kann die Ermäßigung allerdings nicht vollständig nutzen.

AUF EINEN BLICK

  • Abgrenzung zu Haushaltshilfen und haushaltsnahen Dienstleistungen – alle drei Kategorien existieren nebeneinander.
  • Wichtig: Auch Mieter:innen können Handwerkerkosten absetzen, wenn sie die Rechnung selbst bezahlen – nicht nur Eigentümer:innen.
  • Voraussetzung ist ein Erstwohnsitz in Deutschland – Zweitwohnungen oder Untermietverhältnisse ohne eigenen Mietvertrag zählen nicht automatisch.
  • Nicht absetzbar: Neubaumaßnahmen, Material-/Warenkosten, Schwarzarbeit oder Barzahlung.

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Grobe Orientierung. Ohne steuerpflichtiges Einkommen wirken Kosten oft als Verlustvortrag. Keine Steuerberatung.

Was sind Handwerkerkosten im Steuerrecht?

Typische absetzbare Leistungen: Malerarbeiten, Bodenverlegung, Reparatur von Heizung/Sanitär, Elektroinstallation, Fensteraustausch, Schornsteinfeger.

Im Steuerrecht bezeichnet der Begriff „Handwerkerkosten" Ausgaben für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in der eigenen Wohnung oder am eigenen Haus durchgeführt werden. Die rechtliche Grundlage ist § 35a Abs. 3 EStG. Typisch sind Malerarbeiten, Reparaturen an Heizung oder Sanitäranlagen, das Verlegen neuer Böden oder der Austausch von Fenstern. Entscheidend ist, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt und ordnungsgemäß in Rechnung gestellt werden.

Wichtig ist die Abgrenzung zu den beiden anderen Kategorien des § 35a EStG: haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Gebäudereinigung, Gartenpflege durch externe Anbieter) und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Haushaltshilfen mit Minijob oder sozialversicherungspflichtigem Vertrag). Alle drei Kategorien existieren nebeneinander und können grundsätzlich gleichzeitig genutzt werden – sie haben jedoch separate Höchstbeträge. Wer sowohl eine Putzhilfe beschäftigt als auch die Heizung reparieren lässt, kann also beide Posten in derselben Steuererklärung ansetzen.

Für Mieter:innen besonders relevant: Die Steuerermäßigung steht auch Mieter:innen zu. Du musst also keine Eigentümerin oder kein Eigentümer einer Immobilie sein, um Handwerkerkosten abzusetzen. Voraussetzung ist lediglich, dass du die Wohnung selbst bewohnst, einen eigenen Mietvertrag hast und die Rechnung auf deinen Namen ausgestellt ist. Eine Wohngemeinschaft ohne eigenen Mietvertrag oder ein Zimmer bei den Eltern zählt hingegen nicht – dort liegt die Steuerermäßigung bei der Person, die tatsächlich Mieter:in oder Eigentümer:in ist.

Ebenfalls zu beachten: Die Wohnung muss als Hauptwohnsitz genutzt werden. Ein Zweitwohnsitz (z. B. eine Zweitwohnung in einer anderen Stadt, während du offiziell noch an einem anderen Ort gemeldet bist) erfüllt die Voraussetzung unter bestimmten Umständen möglicherweise nicht. Prüfe daher deinen gemeldeten Wohnsitz, bevor du Handwerkerkosten in der Steuererklärung ansetzt.

AspektWorauf es ankommt
Typische absetzbare Leistungen: MalerarbeitenBodenverlegung, Reparatur von Heizung/Sanitär, Elektroinstallation, Fensteraustausch, Schornsteinfeger.
Nur der Lohnanteil (inkl. Fahrt- und Maschinenkosten) ist steuerlich begünstigt – der Materialanteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.,
Nicht absetzbar: reine MaterialkostenEigenleistungen, geringfügige Reparaturen ohne Rechnung.
Grenzfall Wohngemeinschaft: Handwerkerrechnung auf Mitbewohner:in ausgestellt – kein Abzug möglich, Rechnung muss auf die steuerpflichtige Person lauten.,
Sonderfall Nebenkostenabrechnung: Handwerkerkosten, die über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden, können ebenfalls geltend gemacht werden – Vermieterbescheinigung erforderlich.,

Welche Handwerkerleistungen sind steuerlich begünstigt?

Die Steuerermäßigung beträgt einen bestimmten Prozentsatz der begünstigten Lohnkosten, maximal bis zu einem gesetzlich festgelegten Jahresbetrag

Absetzbar sind Arbeitsleistungen von Handwerksbetrieben, die in der Wohnung oder auf dem Grundstück erbracht werden. Der Katalog ist breit: Malerarbeiten und Tapezieren, das Verlegen von Fliesen oder Laminat, Reparaturen an Heizungs- und Sanitäranlagen, Elektroinstallationen, Fenster- und Türenaustausch, Dacharbeiten sowie der Schornsteinfeger gehören dazu. Auch Modernisierungsmaßnahmen wie das Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems oder der Einbau einer neuen Einbauküche (soweit es sich um fest eingebaute Einbauteile handelt) können begünstigt sein.

Entscheidend ist jedoch: Steuerlich begünstigt ist ausschließlich der Lohnanteil der Rechnung – also Arbeitsstunden, Fahrtkosten des Handwerkerbetriebs und Maschinenkosten. Der Materialanteil (Farbe, Fliesen, Kabel, Rohre) ist nicht abzugsfähig. Das Finanzamt verlangt, dass Lohn- und Materialkosten auf der Rechnung separat ausgewiesen sind. Erhältst du eine Pauschalrechnung ohne Aufschlüsselung, solltest du den Handwerksbetrieb bitten, die Positionen aufzugliedern – andernfalls erkennt das Finanzamt die Kosten möglicherweise gar nicht an.

Nicht absetzbar sind reine Materialkosten, Eigenleistungen (du kannst deine eigene Arbeitszeit nicht absetzen), Reparaturen ohne ordnungsgemäße Rechnung sowie Arbeiten im Zusammenhang mit einem Neubau. Letzteres ist ein häufiger Stolperstein: Wer eine neu gebaute Wohnung bezieht und kurz nach dem Einzug noch Handwerker beauftragt, muss prüfen, ob es sich steuerrechtlich noch um Neubaukosten handelt oder bereits um nachträgliche Renovierung.

Ein Grenzfall in Haushalten mit mehreren Personen: Wenn du mit Mitbewohner:innen zusammenlebst und eine Handwerkerrechnung auf eine andere Person ausgestellt ist, kannst du diese nicht in deiner Steuererklärung ansetzen – auch wenn du deinen Anteil der Kosten erstattet hast. Die Rechnung muss stets auf die steuerpflichtige Person lauten, die den Abzug geltend machen möchte. Kläre das im Vorfeld mit dem beauftragten Betrieb.

AUF EINEN BLICK

  • Wichtig: Es handelt sich um eine direkte Steuerermäßigung (Abzug von der Steuerschuld), nicht um einen Werbungskostenabzug vom Einkommen – der Effekt ist daher unabhängig vom Steuersatz.
  • Rechenbeispiel-Struktur: Lohnanteil der Rechnung × Prozentsatz = Ersparnis (konkrete Werte aus BMF-Quelle eintragen).
  • Für Personen mit geringem Einkommen gilt: Die Ermäßigung kann nur genutzt werden, wenn tatsächlich Einkommensteuer gezahlt wird – bei Steuerschuld = 0 verpufft der Vorteil.
  • Tipp: Handwerkermaßnahmen strategisch ins Jahr legen, in dem Steuerschuld vorhanden ist (z. B. nach einer Gehaltserhöhung oder im ersten Jahr nach der Rente).

Wie hoch ist die Steuerermäßigung – und wie wird sie berechnet?

Das Finanzamt erkennt Handwerkerkosten nur an, wenn der Rechnungsbetrag unbar bezahlt wurde – also per Banküberweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung.

Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG beträgt 20 % der begünstigten Lohnkosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Um den vollen Jahreshöchstbetrag von 1.200 Euro auszuschöpfen, müsstest du Lohnkosten von mindestens 6.000 Euro im Jahr gehabt haben. Für viele Sparer:innen und Verbraucher:innen dürften die Lohnkosten deutlich niedriger liegen – aber selbst kleinere Beträge lohnen sich, weil die Ermäßigung direkt von der Steuerschuld abgezogen wird.

Dieser Punkt ist zentral: Es handelt sich nicht um einen Werbungskostenabzug vom Einkommen, der den zu versteuernden Betrag senkt und damit indirekt die Steuer reduziert. Stattdessen wird die ermittelte Steuer unmittelbar um den Ermäßigungsbetrag gemindert. Das macht die Handwerkerkosten-Ermäßigung unabhängig vom persönlichen Grenzsteuersatz – sie ist für jemanden mit einem Jahreseinkommen von 20.000 Euro genauso effektiv wie für jemanden mit 60.000 Euro, sofern überhaupt ausreichend Steuerschuld vorhanden ist.

Und genau dort liegt die wichtigste Einschränkung für Menschen mit geringem Einkommen: Die Ermäßigung kann nur genutzt werden, wenn du tatsächlich Einkommensteuer zahlst. Liegt dein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags von 12.348 Euro (2026 für ledige Personen), fällt keine Einkommensteuer an – und der Steuerbonus für Handwerkerkosten läuft ins Leere. Anders als bei erstattungsfähigen Steuergutschriften gibt es keine Rückerstattung, wenn die Steuerschuld null beträgt. Wer jedoch über dem Grundfreibetrag verdient, kann sofort von der Ermäßigung profitieren.

Ein einfaches Rechenbeispiel zur Verdeutlichung der Struktur: Hat die Handwerkerrechnung einen Lohnanteil von 2.000 Euro, berechnet sich die Steuerersparnis als 20 % von 2.000 Euro = 400 Euro direkte Steuerminderung. Bei einem Lohnanteil von 5.000 Euro wären es 20 % von 5.000 Euro = 1.000 Euro – noch innerhalb des Jahreshöchstbetrags. Erst bei einem Lohnanteil über 6.000 Euro greift die Obergrenze von 1.200 Euro.

AUF EINEN BLICK

  • Barzahlungen werden grundsätzlich nicht akzeptiert, selbst wenn eine Quittung vorliegt (§ 35a Abs. 5 EStG).
  • Belege aufbewahren: Rechnung + Kontoauszug als Nachweis für mindestens vier Jahre.
  • Bei Online-Banking-Überweisungen reicht ein Screenshot des Buchungsnachweises in Kombination mit der Originalrechnung.
  • Praxistipp: Ein gemeinsames Konto nutzt nur, wenn du selbst Kontoinhaber:in bist oder der Verwendungszweck klar auf dich verweist.

Überweisung statt Barzahlung – warum das entscheidend ist

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (ehemals Mantelbogen) in ELSTER oder deiner Steuersoftware öffnen.

Eine der am häufigsten übersehenen Voraussetzungen: Das Finanzamt erkennt Handwerkerkosten ausschließlich an, wenn der Rechnungsbetrag unbar bezahlt wurde. Gemeint sind Banküberweisung, SEPA-Lastschrift oder Kartenzahlung. Diese Regelung ist in § 35a Abs. 5 EStG ausdrücklich verankert und wird konsequent angewendet. Selbst wenn du eine Quittung vorlegen kannst, wird eine Barzahlung nicht anerkannt – keine Ausnahme, kein Ermessen.

Der Hintergrund dieser Regel ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit: Barzahlungen hinterlassen keinen nachvollziehbaren Geldfluss. Indem das Steuerrecht nur Überweisungen akzeptiert, soll sichergestellt werden, dass der Handwerksbetrieb den Auftrag auch offiziell verbucht und versteuert. Für dich als Auftraggeber:in heißt das: Frag den Handwerksbetrieb immer nach einer offiziellen Rechnung und überweise den Betrag auf das angegebene Konto – auch wenn der Handwerker Barzahlung bevorzugt.

Zur Belegaufbewahrung: Du solltest die Originalrechnung sowie den entsprechenden Kontoauszug oder Buchungsbeleg mindestens vier Jahre aufheben. Das Finanzamt muss die Belege zwar nicht mit der Steuererklärung einreichen, kann sie aber im Nachhinein anfordern. Bei Online-Banking reicht ein PDF-Ausdruck oder Screenshot des Buchungsnachweises zusammen mit der Rechnung. Speichere die Dokumente am besten digital und lokal gesichert.

AUF EINEN BLICK

  • Nur den Lohnanteil (zzgl. Fahrtkosten, Maschinenkosten) eintragen – nicht den Gesamtbetrag der Rechnung.
  • Bei Nebenkostenabrechnung: Bescheinigung des Vermieters beilegen oder auf Anforderung des Finanzamts bereithalten.
  • Belege müssen nicht zwingend eingereicht, aber auf Anforderung vorgelegt werden können.
  • ELSTER-Tipp: Im Bereich 'Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen' findest du das entsprechende Feld – für ELSTER-Neulinge bietet StudySmarter eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Handwerkerkosten in der Steuererklärung richtig eintragen

Ersthaushalt nach dem Auszug aus dem Elternhaus: Im ersten Berufsjahr können Handwerkerkosten für die neue Wohnung direkt abgesetzt werden – ideal für Umzugsrenovierungen.

In ELSTER oder einer Steuersoftware findest du die Eingabemaske für Handwerkerkosten unter dem Formular für haushaltsnahe Aufwendungen – früher im Mantelbogen, heute in der Regel in einer eigenen Anlage. Suche nach der Bezeichnung „Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen". Die Felder sind nach den drei Kategorien (Beschäftigungsverhältnis, haushaltsnahe Dienstleistung, Handwerkerleistung) aufgeteilt.

Trage ausschließlich den Lohnanteil ein – also den auf der Rechnung gesondert ausgewiesenen Betrag für Arbeit, Fahrtkosten des Betriebs und Maschineneinsatz. Nicht eintragen: Materialkosten, Mehrwertsteuer auf Material oder Pauschalbeträge ohne Aufschlüsselung. Wenn deine Rechnung keine Aufteilung enthält, bitte den Handwerksbetrieb um eine korrigierte oder ergänzende Aufstellung. Viele Betriebe sind daran gewöhnt und liefern das problemlos nach.

Ein Sonderfall betrifft Mieter:innen, die Handwerkerleistungen über die jährliche Nebenkostenabrechnung geltend machen möchten: Vermieter:innen können Handwerkerkosten (z. B. Wartung der Heizungsanlage, Schornsteinfeger) auf die Mieter:innen umlegen. In diesem Fall stellt der Vermieter oder die Verwaltung eine Bescheinigung aus, die den auf dich entfallenden Lohnkostenanteil ausweist. Diese Bescheinigung reichst du beim Finanzamt ein oder hältst sie auf Anforderung bereit.

Grundsätzlich müssen Belege nicht aktiv eingereicht werden – das Finanzamt kann sie aber im Rahmen einer Prüfung anfordern. Reagiere auf solche Anforderungen stets zügig und vollständig. Wer die Belege nicht vorlegen kann, riskiert die Nichtanerkennung und eine entsprechende Steuernachzahlung.

AUF EINEN BLICK

  • Untermietverhältnis: Wer zur Untermiete wohnt und die Rechnung selbst bezahlt, kann anteilig absetzen – Absprache mit Vermieter:in und Nachweis nötig.
  • Elternwohnung: Wer im Haus der Eltern wohnt, kann keine eigenen Handwerkerkosten geltend machen – die Steuerermäßigung liegt bei den Eltern.
  • Selbstständige mit Homeoffice: Handwerkerkosten im Homeoffice können teilweise als Betriebsausgabe oder über § 35a EStG geltend gemacht werden – beide Wege prüfen.
  • Kombination mit anderen Steuervorteilen: Handwerkerkosten lassen sich mit haushaltsnahen Dienstleistungen kombinieren, aber nicht doppelt geltend machen.

Sonderfälle für Sparer:innen, Anleger:innen und Freelancer

Fehler 1: Gesamtrechnung statt Lohnanteil eingetragen – führt zu Nachforderungen des Finanzamts.

Wer erstmals eine eigene Wohnung bezieht und diese vor dem Einzug renovieren lässt, kann die Lohnkosten des Handwerksbetriebs direkt in der ersten Steuererklärung nach Aufnahme der Berufstätigkeit geltend machen. Gerade Umzugsrenovierungen – Streichen der Wände, Bodensanierung, Reparatur von Sanitäranlagen – können schnell mehrere Tausend Euro an Lohnkosten verursachen. Wenn du in diesem Jahr zum ersten Mal über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) verdienst und Einkommensteuer zahlst, lohnt sich das Sammeln aller Rechnungen besonders.

In Wohngemeinschaften gilt: Wer einen eigenen Untermietvertrag hat und die Handwerkerrechnung auf seinen Namen ausstellen lässt sowie selbst bezahlt, kann die Kosten anteilig absetzen. Das setzt voraus, dass du mit dem Hauptvermieter oder der Hauptmieterin abgesprochen hast, wer den Handwerkerbetrieb beauftragt, und dass die Rechnung tatsächlich auf dich ausgestellt ist. In der Praxis ist das in Wohngemeinschaften oft schwierig zu koordinieren – ein offenes Gespräch im Vorfeld erspart Ärger mit dem Finanzamt.

Wer keine eigene Wohnung bewohnt, kann keine eigenen Handwerkerkosten absetzen. Die Steuerermäßigung liegt in diesem Fall bei den Eigentümer:innen oder Mieter:innen, die die Wohnung bewohnen. Sobald du jedoch einen eigenen Mietvertrag hast und dort gemeldet bist, ändert sich das – auch wenn der Umzug erst mitten im Jahr stattfindet. Die Ermäßigung gilt dann zeitanteilig für die Monate, in denen du die Wohnung genutzt hast.

Für selbstständige Freelancer und Gewerbetreibende gibt es eine weitere Überlegung: Wenn du in deiner Wohnung ein anerkanntes Arbeitszimmer betreibst und Handwerkerleistungen das gesamte Gebäude oder die Wohnung betreffen, lässt sich der auf das Arbeitszimmer entfallende Anteil möglicherweise als Betriebsausgabe ansetzen – statt oder ergänzend zu § 35a EStG. Lass dich hier im Zweifel von einer Steuerberatungsstelle beraten, da die Abgrenzung komplex ist und eine Doppelbegünstigung ausgeschlossen sein muss.

AUF EINEN BLICK

  • Fehler 2: Barzahlung – Beleg existiert, aber kein Kontoauszug → keine Anerkennung.
  • Fehler 3: Rechnung auf Vermieter:in oder Eltern ausgestellt – kein eigener Abzug möglich.
  • Fehler 4: Neubaukosten als Handwerkerleistung deklariert – Finanzamt lehnt ab.
  • Fehler 5: Jahresfrist vergessen – Handwerkerkosten können nur im Steuerjahr geltend gemacht werden, in dem die Zahlung erfolgt ist, nicht im Jahr der Rechnungsstellung.

Häufige Fehler – und wie du sie von Anfang an vermeidest

Mit dem StudySmarter Brutto-Netto-Rechner kannst du abschätzen, wie hoch deine Steuerschuld ist – und ob sich die Handwerkerkosten-Ermäßigung für dich lohnt.

Der klassischste Fehler: Den Gesamtbetrag der Rechnung (Lohn plus Material) in die Steuererklärung eintragen statt nur den Lohnanteil. Das Finanzamt gleicht die eingetragenen Werte mit eingereichten oder angeforderten Belegen ab – und korrigiert den Betrag nach unten, verbunden mit einer möglichen Nachforderung. Achte daher bereits beim Erhalt der Rechnung darauf, dass Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt sind.

Zweiter häufiger Fehler: Die Rechnung per Barzahlung begleichen und anschließend trotzdem versuchen, die Kosten abzusetzen. Wie bereits erläutert, ist das nach § 35a Abs. 5 EStG grundsätzlich nicht möglich. Kein Finanzamt macht hier eine Ausnahme, selbst wenn du eine handschriftliche Quittung vorlegen kannst. Die Lösung ist simpel: immer überweisen.

Dritter Fehler: Die Rechnung ist auf eine andere Person ausgestellt, etwa auf die Vermieterin oder den Vermieter. Da die Ermäßigung an die Person geknüpft ist, die die Leistung beauftragt und bezahlt, nützt dir eine fremde Rechnung nichts – selbst wenn du den Betrag faktisch getragen hast. Lass Rechnungen im Zweifelsfall von Beginn an auf deinen Namen ausstellen oder kläre mit der Vermieterin oder dem Vermieter im Vorfeld, wie die Abrechnung erfolgen soll.

Vierter Fehler: Kosten für einen Neubau als Handwerkerleistungen im Sinne von § 35a EStG geltend machen. Wer eine neu gebaute Wohnung kauft oder baut, kann die dabei anfallenden Handwerkerkosten nicht unter § 35a EStG absetzen – diese Vorschrift gilt ausdrücklich nicht für Neubaumaßnahmen. Erst wenn die Immobilie fertiggestellt und bezogen ist und danach weitere Renovierungsarbeiten stattfinden, greift die Steuerermäßigung wieder.

AUF EINEN BLICK

  • Nächster Schritt: Alle Handwerkerrechnungen des laufenden Jahres sammeln, Lohnanteile markieren, Kontoauszüge sichern.
  • Tipp: Steuererklärung lohnt sich fast immer – besonders im ersten Jahr nach einer Gehaltserhöhung oder einem Jobwechsel.
  • Weiterführende Seiten: Haushaltsnahe Dienstleistungen, Werbungskosten, Umzugskosten absetzen.

Jetzt Steuerersparnis einschätzen und loslegen

Handwerkerkosten abzusetzen ist keine Wissenschaft – aber es erfordert ein bisschen Vorbereitung: Rechnungen sammeln, Lohnanteil markieren, Kontoauszüge sichern und beim Eintragen in die Steuererklärung die richtigen Felder nutzen. Besonders lohnenswert ist es, wenn du erstmals regelmäßig Einkommensteuer zahlst, etwa nach einer beruflichen Veränderung oder einem Umzug, und Renovierungsarbeiten typischerweise hohe Lohnkosten verursachen.

Bevor du deine Steuererklärung abgibst, solltest du einschätzen, wie hoch deine voraussichtliche Steuerschuld überhaupt ist – denn nur dann kannst du beurteilen, ob und in welchem Umfang die Handwerkerkosten-Ermäßigung für dich greift. Nutze dafür den StudySmarter Brutto-Netto-Rechner: Er gibt dir einen schnellen Überblick über dein Nettoeinkommen und deine steuerliche Situation.

Checkliste Handwerkerkosten absetzen: Rechnung auf deinen Namen? Lohnanteil separat ausgewiesen? Per Überweisung bezahlt? Kontoauszug gespeichert? Dann trägst du nur den Lohnanteil in die Anlage haushaltsnahe Aufwendungen ein – fertig. Maximale Ersparnis: 1.200 Euro pro Jahr direkt von der Steuerschuld.

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Häufige Fragen

Ja, als Mieterin oder Mieter können Sie Handwerkerkosten in Ihrer eigenen Wohnung steuerlich geltend machen, sofern die Arbeiten in Ihrem Haushalt stattfinden. Sie tragen die Kosten in der Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen ein, und das Finanzamt gewährt Ihnen eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal jedoch einen bestimmten Höchstbetrag pro Jahr.

Wenn Sie nur wenig oder keine Steuern zahlen, können Sie die Steuerermäßigung für Handwerkerkosten nicht direkt nutzen, da sie Ihre Steuerschuld mindert, aber nicht zu einer Erstattung führt. Sie können jedoch Werbungskosten oder Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben, um ein eventuell vorhandenes zu versteuerndes Einkommen zu senken, und gegebenenfalls einen Verlustvortrag für spätere Jahre aufbauen.

Sie sollten alle Belege aufheben, die für Ihre Steuererklärung relevant sind, insbesondere Rechnungen, Kontoauszüge und Zahlungsnachweise für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen sowie für alle anderen absetzbaren Ausgaben. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Belege zur Einkommensteuer beträgt in der Regel sechs Jahre, bei Grundstücks- und Gebäudeanschaffungen kann sie länger sein.

Ja, Sie können Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen in derselben Steuererklärung gleichzeitig absetzen, da es sich um zwei getrennte Kategorien handelt. Für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt ein eigener Höchstbetrag, für Handwerkerleistungen ein weiterer, und Sie müssen die Aufwendungen in der Anlage entsprechend getrennt ausweisen.

Nein, Materialkosten zählen nicht zu den absetzbaren Handwerkerkosten, da die Steuerermäßigung ausschließlich auf die Arbeitsleistung, also Lohn- und Fahrtkosten sowie Maschinen- und Werkzeugkosten des Handwerkers, angewendet wird. Rechnungen müssen daher die Arbeitskosten getrennt von den Materialkosten ausweisen, damit Sie den absetzbaren Anteil nachweisen können.

Ja, Sie können Handwerkerkosten aus Ihrer Nebenkostenabrechnung absetzen, sofern die Arbeiten in Ihrem Haushalt, also in Ihrer Mietwohnung, durchgeführt wurden und die Kosten in der Abrechnung klar als Arbeitsleistung ausgewiesen sind. Sie müssen den Anteil der Lohnkosten aus der Abrechnung herausrechnen und zusammen mit Ihrer Steuererklärung einreichen, wobei Sie die Abrechnung als Nachweis beifügen.

Ja, die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gilt auch für Arbeiten in einem Homeoffice, sofern es sich um einen Raum handelt, der zu Ihrem Haushalt gehört und regelmäßig für Ihre berufliche Tätigkeit genutzt wird. Die Kosten für Renovierung oder Reparatur in diesem Raum können Sie als Handwerkerleistung absetzen, allerdings müssen Sie die Arbeitskosten von den Materialkosten trennen und die Rechnung entsprechend aufbewahren.

Handwerkerleistungen umfassen Tätigkeiten, die der Erhaltung, Renovierung oder Reparatur von Gebäuden oder Wohnungen dienen, wie etwa Malerarbeiten, Sanitärinstallationen oder Elektrikerarbeiten, wobei nur die Arbeitskosten absetzbar sind. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind dagegen Tätigkeiten, die den Haushalt führen oder unterstützen, wie Putzen, Kochen, Gartenpflege oder Betreuung, und hier sind die vollen Aufwendungen inklusive Lohn- und Materialkosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzbar.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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