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FinanzbildungEigentümergrundschuld7 Min.

Eigentümergrundschuld Was sie ist – und warum sie sich für dich lohnen kann

Was ist eine Eigentümergrundschuld? Einfach erklärt & junge Eigenheimkäufer: Entstehung, Vorteile, Kosten & Unterschied zur Fremdgrundschuld.

EigentümergrundschuldRechnerWas genau ist eine
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Definition: Eine Grundschuld, bei der Eigentümer und Grundschuldinhaber dieselbe Person sind – also keine Bank als Gläubigerin.
  • Entsteht typischerweise, wenn ein Darlehen vollständig zurückgezahlt ist und die Bank die Grundschuld nicht löscht, sondern an den Eigentümer abtritt.
  • Kann aber auch von Anfang an als Eigentümergrundschuld bestellt werden, etwa zur strategischen Grundbuchsicherung.
  • Rechtsgrundlage: §§ 1196, 1197 BGB – das Grundbuchrecht unterscheidet klar zwischen Fremdgrundschuld (Bank als Gläubiger) und Eigentümergrundschuld.

Eigentümergrundschuld einfach erklärt: Gläubiger und Eigentümer in einer Person

Definition: Eine Grundschuld, bei der Eigentümer und Grundschuldinhaber dieselbe Person sind – also keine Bank als Gläubigerin.

Eine Eigentümergrundschuld entsteht, wenn Eigentümer und Grundschuldinhaber dieselbe Person sind – also keine Bank als Gläubigerin im Grundbuch steht, sondern du selbst. Das klingt zunächst abstrakt, hat aber ganz konkrete finanzielle Vorteile, die besonders bei Anschlussfinanzierungen und Modernisierungskrediten relevant werden.

Auf den Punkt: Eine Eigentümergrundschuld ist eine Grundschuld, bei der Eigentümer und Gläubiger identisch sind. Sie entsteht typischerweise nach vollständiger Rückzahlung eines Darlehens, wenn die Bank die Grundschuld nicht löscht, sondern an dich als Eigentümer abtritt. Die Rechtsgrundlage findet sich in den §§ 1196 und 1197 BGB. Der entscheidende Vorteil: Der erstrangige Platz im Grundbuch bleibt erhalten – und damit deine Verhandlungsposition gegenüber künftigen Kreditgebern.

AUF EINEN BLICK

  • Entsteht typischerweise, wenn ein Darlehen vollständig zurückgezahlt ist und die Bank die Grundschuld nicht löscht, sondern an den Eigentümer abtritt.
  • Kann aber auch von Anfang an als Eigentümergrundschuld bestellt werden, etwa zur strategischen Grundbuchsicherung.
  • Rechtsgrundlage: §§ 1196, 1197 BGB – das Grundbuchrecht unterscheidet klar zwischen Fremdgrundschuld (Bank als Gläubiger) und Eigentümergrundschuld.
  • Alltagsrelevanz für junge Kaufende: Wer heute eine Wohnung oder ein kleines Haus finanziert, wird diese Konstellation nach der Tilgung automatisch begegnen.

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Was genau ist eine Eigentümergrundschuld – und wie entsteht sie?

Weg 1 – Abtretung nach Tilgung: Bank tritt die bereits eingetragene Grundschuld nach Darlehensrückzahlung an den Eigentümer ab (§ 1192 Abs. 1a BGB); kostengünstiger als Löschung + Neubestellung.

Im deutschen Grundbuchrecht ist die Grundschuld das am häufigsten genutzte Grundpfandrecht zur Absicherung von Immobiliendarlehen. Normalerweise ist die finanzierende Bank die Gläubigerin der Grundschuld, während du als Immobilieneigentümer lediglich der Schuldner bist. Sobald diese Konstellation wegfällt – weil du das Darlehen vollständig getilgt hast oder weil du von Anfang an eine Grundschuld zu deinen eigenen Gunsten bestellst –, spricht das Gesetz von einer Eigentümergrundschuld gemäß §§ 1196, 1197 BGB.

Es gibt drei typische Wege, auf denen eine Eigentümergrundschuld entsteht. Der häufigste ist die Abtretung nach vollständiger Tilgung: Statt die Grundschuld löschen zu lassen, lässt du dir von der Bank die Grundschuld nach § 1192 Abs. 1a BGB abtreten. Das Grundbuchamt trägt dich dann als Gläubiger ein – der Rang bleibt unverändert bestehen. Der zweite Weg ist die originäre Bestellung: Du lässt von vornherein eine Grundschuld zu deinen eigenen Gunsten ins Grundbuch eintragen, etwa um zukünftige Kreditaufnahmen zu erleichtern und den Rang zu sichern. Der dritte Weg ist die gesetzliche Entstehung in Anlehnung an § 1163 BGB: Wenn ein Darlehen nie vollständig valutiert wurde oder nur teilweise zurückgezahlt ist, kann ein Anteil der Grundschuld automatisch dem Eigentümer zufallen.

Wichtig für die Praxis: Ganz gleich, auf welchem Weg die Eigentümergrundschuld entsteht – die Abtretung muss notariell beurkundet oder zumindest in öffentlich beglaubigter Form beim Grundbuchamt eingereicht werden. Ein formloses Schreiben reicht nicht aus. Wer diesen Schritt sorgfältig dokumentiert, sichert sich damit eine wertvolle Reserveposition im Grundbuch, die später bares Geld wert sein kann.

AUF EINEN BLICK

  • Weg 2 – Originäre Bestellung: Eigentümer lässt von Anfang an eine Grundschuld zu eigenen Gunsten ins Grundbuch eintragen, um künftige Kreditaufnahmen zu erleichtern.
  • Weg 3 – Gesetzliche Entstehung (§ 1163 BGB analog): Wenn das gesicherte Darlehen nie valutiert wurde oder in Teilen getilgt ist und die Grundschuld noch nicht vollständig freigegeben wurde.
  • Wichtig: Die Abtretung muss notariell beurkundet oder zumindest in öffentlich beglaubigter Form beim Grundbuchamt eingereicht werden.
  • Unterschied zu Löschung: Löschung kostet Notar- und Grundbuchgebühren, liefert aber keine strategische Reserve für spätere Refinanzierungen.

Eigentümergrundschuld vs. Fremdgrundschuld: Was ist der Unterschied?

Fremdgrundschuld: Gläubiger ist die Bank; Eigentümer ist nur Schuldner des Grundpfandrechts.

Der Kernunterschied liegt in der Person des Gläubigers. Bei einer Fremdgrundschuld ist die Bank Gläubigerin; sie kann im Ernstfall die Zwangsvollstreckung einleiten, um ihre Forderung durchzusetzen. Du als Eigentümer bist in dieser Konstellation der Schuldner des dinglichen Rechts – mit allen damit verbundenen Risiken. Bei der Eigentümergrundschuld hingegen fallen Gläubiger und Eigentümer in einer Person zusammen. Ein Dritter kann aus dieser Grundschuld keine Vollstreckungsrechte ableiten. Das bedeutet: Solange du die Eigentümergrundschuld nicht an jemand anderen abtritts, hat sie keine unmittelbare Belastungswirkung auf dein Eigentum.

Der entscheidende praktische Unterschied gegenüber einer einfachen Löschung liegt in der Rangerhaltung. Das Grundbuch ist in Abteilungen und Ränge gegliedert: Wer erstrangig eingetragen ist, hat im Verwertungsfall Vorrang. Löschst du eine erstrangige Grundschuld, rücken alle nachrangigen Gläubiger automatisch nach oben. Behältst du die Grundschuld als Eigentümergrundschuld, bleibt dein erstrangiger Platz reserviert – und du kannst ihn später an eine neue Bank abtreten, ohne eine aufwendige Neubestellung durchführen zu müssen.

Die Umwandlung einer Eigentümergrundschuld zurück in eine Fremdgrundschuld ist unkompliziert: Du trittst sie per notariell beurkundetem Vertrag an deine neue Bank ab. Diese trägt sich ins Grundbuch ein und erhält damit alle Rechte einer erstrangigen Gläubigerin. Gegenüber einer vollständigen Neubestellung spart dieses Verfahren Zeit und in der Regel auch Kosten – weil keine neue Grundschuld in voller Höhe bestellt und eingetragen werden muss, wenn bereits eine im richtigen Rang vorhanden ist.

AspektWorauf es ankommt
Fremdgrundschuld: Gläubiger ist die Bank; Eigentümer ist nur Schuldner des Grundpfandrechts.,
Eigentümergrundschuld: Gläubiger und Eigentümer sind identisch; kein Dritter hat Vollstreckungsrechte aus dieser Grundschuld.,
Rangfolge im Grundbuch bleibt erhaltendas ist der entscheidende Vorteil gegenüber Löschung.
Umwandlung zurück in Fremdgrundschuld: möglich durch erneute Abtretung an eine Bank bei Aufnahme eines neuen Darlehens – schneller und billiger als Neubestellung.,
Praktisches Beispiel: Wer mit 28 seine erste Eigentumswohnung kauft und mit 45 abbezahlt hat, kann mit einer Eigentümergrundschuld im ersten Rang die ETW als Sicherheit für einen späteren Kredit (z.B. Renovierung, Umbau) nutzen.,

Warum die Eigentümergrundschuld oft klüger ist als die sofortige Löschung

Rangerhalt: Der erstrangige Platz im Grundbuch bleibt reserviert – entscheidend, weil nachrangige Gläubiger schlechtere Konditionen bieten.

Viele Immobilieneigentümer lassen ihre Grundschuld nach der Rückzahlung des Darlehens reflexartig löschen – aus dem Wunsch heraus, eine „saubere" Immobilie zu besitzen. Das ist psychologisch verständlich, finanziell aber oft die schlechtere Wahl. Denn mit der Löschung gibst du einen wertvollen Rang auf, der sich später nur mit erheblichem Aufwand und Kosten zurückgewinnen lässt.

Der Rangerhalt ist der stärkste Trumpf der Eigentümergrundschuld. Wenn du in einigen Jahren eine Modernisierung finanzieren, ein Familienmitglied absichern oder einfach bessere Kreditkonditionen aushandeln möchtest, kannst du die vorhandene Eigentümergrundschuld reaktivieren. Erstrangig besicherte Kredite werden von Banken regelmäßig zu günstigeren Konditionen vergeben als nachrangige Finanzierungen – weil das Risiko für den Kreditgeber geringer ist. Diesen Vorteil spielst du nur aus, wenn du den Rang gehalten hast.

Hinzu kommt die Kostenersparnis. Die Notar- und Grundbuchgebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Wert der Grundschuld. Als Faustformel gilt: Die Abtretung einer bestehenden Grundschuld ist kostengünstiger als der kombinierte Aufwand aus Löschung und späterer Neubestellung. Wer heute auf die Löschung verzichtet, spart also doppelt: einmal heute, einmal bei der zukünftigen Reaktivierung. Laufende Gebühren entstehen durch eine Eigentümergrundschuld nicht – sie kostet, einmal eingetragen, nichts pro Jahr.

Schließlich gibt es einen weiteren, häufig unterschätzten Aspekt: das Bonitätssignal. Eine schnell reaktivierbare Eigentümergrundschuld zeigt einer potenziellen Bank, dass du über erstrangige Sicherheiten verfügst. Im Kreditgespräch kann das deine Verhandlungsposition spürbar verbessern – gerade wenn du als junger Erwachsener noch keine lange Kredithistorie vorweisen kannst.

AUF EINEN BLICK

  • Flexibilität für Anschlussfinanzierungen oder Modernisierungskredite ohne erneute vollständige Grundbuchkosten.
  • Kostenersparnis: Abtretung ist günstiger als Löschung + spätere Neubestellung; Notar- und Grundbuchgebühren richten sich nach dem Grundschuldwert (Kostentabelle des GNotKG).
  • Bonitätssignal: Lastenfreies oder eigentumsbelastetes Grundbuch kann bei Kreditgesprächen positiv wirken, wenn die Eigentümergrundschuld schnell reaktivierbar ist.
  • Schenkung & Erbschaft: Eigentümergrundschuld kann an Erben oder Beschenkte übertragen werden, was Gestaltungsmöglichkeiten in der Nachfolgeplanung eröffnet.

Was die Eigentümergrundschuld wirklich kostet – und welche Risiken du kennen musst

Notarkosten und Grundbuchgebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem Grundschuldwert – keine pauschale Zahl möglich.

Konkrete Euro-Beträge für Notar- und Grundbuchgebühren lassen sich ohne Kenntnis des Grundschuldwerts nicht seriös nennen, da das GNotKG eine wertabhängige Gebührentabelle vorsieht. Was sich aber sagen lässt: Die einmaligen Kosten der Abtretung liegen in aller Regel unterhalb der kombinierten Kosten aus Löschung und späterer Neubestellung derselben Grundschuld. Es empfiehlt sich, vorab bei einem Notar eine Kostenauskunft einzuholen und die drei Szenarien – Abtretung, Löschung, Neubestellung – konkret durchrechnen zu lassen. Laufende Kosten entstehen durch eine eingetragene Eigentümergrundschuld nicht.

Neben den Kosten gibt es drei wichtige Risiken, die du nicht unterschätzen solltest. Erstens die Verwechslungsgefahr: Eine Eigentümergrundschuld ist kein Nachweis dafür, dass deine Immobilie schuldenfrei ist. Sie kann jederzeit wieder an eine Bank abgetreten werden. Wer beim Immobilienkauf einen Grundbuchauszug liest und eine Eigentümergrundschuld vorfindet, sollte sich nicht in falscher Sicherheit wiegen – ohne vertragliche Vereinbarung über Löschung oder Übernahme bleibt das Risiko bestehen.

Zweitens das Insolvenzrisiko: Im Fall einer Privatinsolvenz des Eigentümers fällt die Eigentümergrundschuld in die Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter kann sie verwerten, also an einen Dritten abtreten. Das bedeutet: Was heute als strategische Reserve dient, kann morgen zum Pfand in fremden Händen werden. Drittens solltest du beim Immobilienverkauf aktiv handeln: Die Eigentümergrundschuld wird beim Eigentumsübergang nicht automatisch gelöscht. Du musst sie entweder aktiv löschen lassen, an den Käufer abtreten oder zur Sicherung der neuen Finanzierung des Käufers verwenden – ohne klare Regelung im Kaufvertrag entstehen leicht Streitigkeiten.

AUF EINEN BLICK

  • Faustformel: Kosten für Abtretung liegen typischerweise unter den Kosten für Löschung + spätere Neubestellung kombiniert.
  • Grundbucheinsicht: Eigentümer können jederzeit prüfen, ob Abtretung korrekt eingetragen wurde (elektronisches Grundbuch, Amtsgericht).
  • Laufende Kosten: Keine – eine Eigentümergrundschuld verursacht keine jährlichen Gebühren.
  • Steuerliche Relevanz: Grundschuld-Zinsen aus einer Eigentümergrundschuld sind keine echten Zahlungsvorgänge; steuerliche Fragen immer mit Steuerberater klären.

Eigentümergrundschuld und Baufinanzierung: Praxistipps für alle Immobilienkäufer

Verwechslungsgefahr: Eigentümergrundschuld ist KEIN Nachweis, dass die Immobilie schuldenfrei ist – sie kann jederzeit wieder an eine Bank abgetreten werden.

Wer in eine Immobilie investiert – ob als Kapitalanlage oder zur Eigennutzung –, trifft früh Weichenstellungen, die jahrzehntelang wirken. Eine davon ist die Frage, was nach Rückzahlung des ersten Darlehens mit der Grundschuld passiert. Unsere klare Empfehlung: Kläre mit der Bank bereits bei Abschluss des Kreditvertrags, ob nach vollständiger Tilgung eine Abtretung oder eine Löschung erfolgt. Halte die Vereinbarung schriftlich fest. Viele Banken bieten die Abtretung standardmäßig an – du musst nur aktiv danach fragen.

Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie lohnt sich ein genauer Blick in den Grundbuchauszug. Sind dort bereits Eigentümergrundschulden eingetragen, musst du im Kaufvertrag klären, was damit passiert: Werden sie gelöscht? Werden sie auf dich abgetreten? Oder übernimmst du sie, um sie für deine eigene Finanzierung zu nutzen? Ohne klare Regelung kann das im Nachhinein zu erheblichen rechtlichen Problemen führen.

Für die Finanzierungsplanung von Immobilienkäufern ist der Zusammenhang mit KfW-Förderprogrammen relevant. Programme wie der KfW-Kredit 300 „Klimafreundlicher Neubau" haben eigene Besicherungsanforderungen. Die KfW-Bank verlangt in aller Regel erstrangige oder gleichrangige Grundschuldabsicherung. Wenn du bereits eine Eigentümergrundschuld im Erstrang hältst, kannst du prüfen, ob diese an die KfW oder die durchleitende Hausbank abgetreten werden kann – das vereinfacht die Antragsstellung erheblich. Kombiniere Finanzierungsplanung, Grundbuchstrategie und Förderprogramme möglichst früh miteinander, um die günstigsten Konditionen zu sichern.

Der Schritt-für-Schritt-Prozess zur Reaktivierung einer Eigentümergrundschuld ist überschaubar: Zunächst beantragst du einen aktuellen Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht – in vielen Bundesländern inzwischen auch online. Dann prüfst du Rang und Höhe der eingetragenen Grundschuld und holst Kreditangebote ein, bei denen du darauf hinweist, dass du über erstrangige Sicherheiten verfügst. Im nächsten Schritt lässt du die Abtretungserklärung notariell beurkunden und beim Grundbuchamt einreichen. Abschließend kontrollierst du die Eintragung im Grundbuch, bevor das Darlehen ausgezahlt wird – ein fehlendes „i" im Grundbuch kann sonst zu empfindlichen Verzögerungen führen.

AUF EINEN BLICK

  • Insolvenzrisiko: Im Insolvenzfall des Eigentümers fällt die Eigentümergrundschuld in die Insolvenzmasse – Insolvenzverwalter kann sie verwerten.
  • Keine automatische Löschung bei Verkauf: Bei Immobilienverkauf muss die Eigentümergrundschuld aktiv behandelt werden (Löschung oder Abtretung an Käufer/neue Bank).
  • Nießbrauch und Wohnrecht: Vorrangige Rechte Dritter können den praktischen Wert der Eigentümergrundschuld mindern.
  • Beratungspflicht: Für konkrete Entscheidungen (Abtretung vs. Löschung) sollte ein Notar oder Rechtsanwalt konsultiert werden – Eigenrecherche ersetzt keine Fachberatung.

Fazit: Eigentümergrundschuld als strategisches Werkzeug – lohnt sich für dich?

Beim Darlehensabschluss: Kläre mit der Bank bereits im Vorfeld, ob nach Tilgung eine Abtretung oder Löschung erfolgt – halte das im Kreditvertrag fest.

Das wichtigste auf einen Blick: Die Eigentümergrundschuld ist kein bürokratischer Nebeneffekt, sondern ein strategisches Finanzinstrument. Sie erhält den wertvollen Grundbuchrang, spart Kosten bei zukünftigen Finanzierungen und gibt dir Flexibilität für Anschlussfinanzierungen, Modernisierungskredite oder die Nutzung von KfW-Förderprogrammen. Die Risiken – insbesondere im Insolvenzfall und beim Immobilienverkauf – sind handhabbar, wenn du sie kennst und aktiv adressierst. Wer heute die richtige Entscheidung trifft, profitiert noch Jahrzehnte später davon. Prüfe jetzt, wo du finanziell stehst – und wie du das Maximum aus deiner Immobilie herausholst.

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AUF EINEN BLICK

  • Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie: Prüfe im Grundbuchauszug, ob bereits Eigentümergrundschulden eingetragen sind und was damit passiert.
  • Finanzierungsplanung: Wer in jungen Jahren in Immobilien investiert, profitiert langfristig vom Rangerhalt – kombinierbar mit KfW-Förderprogrammen.
  • KfW-Förderprogramme (z.B. KfW 300 Klimafreundlicher Neubau): Prüfe, wie Grundschuldrangfolge und Förderkredit zusammenspielen – die KfW-Bank hat eigene Besicherungsanforderungen.
  • Notartermin vorbereiten: Vollmachten, Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt), Personalausweis und Kreditunterlagen bereithalten.

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Häufige Fragen

Wenn Sie Ihren Kredit vollständig abbezahlt haben, bleibt die Grundschuld im Grundbuch bestehen, sofern Sie nicht aktiv ihre Löschung beantragen. Die Bank ist dann verpflichtet, Ihnen die Löschungsbewilligung zu erteilen, damit Sie die Grundschuld löschen oder auf sich als Eigentümer umschreiben lassen können.

Nein, eine Eigentümergrundschuld ist nicht dasselbe wie eine lastenfreie Immobilie. Eine Eigentümergrundschuld ist ein dingliches Recht, das Ihnen als Eigentümer zusteht, aber die Immobilie kann dennoch mit anderen Rechten wie Wegerechten oder Nießbrauch belastet sein.

Ja, Sie können eine Eigentümergrundschuld verkaufen oder verschenken, da sie ein selbstständiges Recht ist, das unabhängig von der Forderung übertragen werden kann. Die Übertragung erfolgt durch Abtretungserklärung und Eintragung im Grundbuch, wobei der neue Gläubiger dann die Rechte aus der Grundschuld erhält.

Die Kosten für die Abtretung einer Grundschuld an Sie als Eigentümer setzen sich aus Notarkosten und Grundbuchgebühren zusammen, die sich nach dem Geschäftswert richten. Konkrete Beträge kann man pauschal nicht nennen, da sie vom Einzelfall und der Höhe der Grundschuld abhängen, aber Sie müssen mit mehreren hundert Euro rechnen.

Der Grundbuchrang ist entscheidend, weil er die Reihenfolge der Befriedigung aus dem Grundstück im Falle einer Zwangsversteigerung bestimmt. Eine Eigentümergrundschuld mit einem guten Rang, also einer niedrigen Rangstelle, sichert Ihnen im Verwertungsfall einen bevorzugten Zugriff auf den Erlös.

Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass die Eigentümerhypothek immer an eine konkrete Forderung gebunden ist und mit deren Tilgung automatisch erlischt, während die Eigentümergrundschuld unabhängig von jeder Forderung besteht. Eine Eigentümergrundschuld entsteht in der Regel durch Umschreibung einer bestehenden Grundschuld nach Kreditablösung oder durch Neubestellung.

Ja, eine Eigentümergrundschuld kann durchaus Sinn machen, wenn Sie Ihre Immobilie bald verkaufen wollen, weil Sie sie dann an den Käufer oder eine Bank als Sicherheit abtreten können. Sie erhöht die Flexibilität beim Verkauf, da Sie nicht erst eine Löschung abwarten müssen, aber Sie sollten die Kosten für die Umschreibung gegen den Nutzen abwägen.

Ja, auch als Privatperson können Sie eine Grundschuld bestellen, sofern Sie Eigentümer oder Miteigentümer einer Immobilie sind und die Eintragung notariell beantragen. Die Bestellung selbst ist nicht an ein Mindestalter oder Einkommen gebunden, aber für die Finanzierung einer Immobilie benötigen Sie in der Regel ein regelmäßiges Einkommen oder Sicherheiten.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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