StudySmarterKostenlos Förderung prüfen
Ratgeber · Förderung

Weiterbildung ohne Berufsabschluss als Quereinsteiger

Ohne Berufsabschluss weiterbilden: Wer als Geringqualifizierte:r förderberechtigt ist und welche Wege in einen neuen Beruf offenstehen.

63.007
geförderte Kurse
1.682
Anbieter
896
Orte
bis 100 %
Kostenübernahme

Du hast keinen Berufsabschluss oder arbeitest schon lange in einem Job, der nicht zu deiner Ausbildung passt? Das ist kein Nachteil, sondern in vielen Fällen sogar ein Grund für eine besonders gute Förderung. Hier erfährst du, wie du als Quereinsteiger:in einen anerkannten Abschluss nachholen kannst.

Wer gilt als "geringqualifiziert" im Sinne der Förderung?

Nach § 81 Abs. 2 SGB III gehörst du zur Gruppe der Geringqualifizierten, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf dich zutrifft:

  • Du hast keinen Berufsabschluss.
  • Du hast zwar einen Berufsabschluss, arbeitest aber seit mindestens vier Jahren in einer Tätigkeit, die nichts mit deiner ursprünglichen Ausbildung zu tun hat.

Für diese Zielgruppe legt der Gesetzgeber besonderen Wert auf die Förderung — denn ein anerkannter Berufsabschluss verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erfahrungsgemäß deutlich und schützt vor erneuter Arbeitslosigkeit.

Der Bildungsgutschein als dein Weg zum Abschluss

Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist die zentrale Förderung, mit der du eine Umschulung oder abschlussbezogene Weiterbildung finanzieren kannst. Er ist eine Ermessensleistung — es gibt also keinen automatischen Rechtsanspruch, aber gerade als Geringqualifizierte:r stehen deine Chancen auf Bewilligung gut, wenn die Maßnahme deine Beschäftigungsfähigkeit erkennbar verbessert.

  • Bei ALG I ist die Agentur für Arbeit erster Kontakt; bei Grundsicherungsgeld kann es das Jobcenter sein. Die finanzielle Unterstützung per Bildungsgutschein erfolgt durch die Agentur für Arbeit.
  • Der Gutschein gilt für den aufgedruckten Gültigkeitszeitraum und ist nur bei AZAV-zugelassenen Trägern und Maßnahmen einlösbar.
  • Auf dem Portal findest du 63.007 Kurse mit separat zu prüfender AZAV-Zulassung von 1.682 Anbietern in 896 Orten.

Was eine Umschulung konkret bedeutet

Eine Umschulung ist eine abschlussbezogene Weiterbildung, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt — also zu einem vollwertigen Abschluss, der auf dem Arbeitsmarkt genauso zählt wie eine reguläre Ausbildung. Der Unterschied: Als Erwachsene:r mit Berufs- oder Lebenserfahrung durchläufst du die Umschulung in der Regel verkürzt, auf zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit.

Das macht den Weg zu einem anerkannten Abschluss deutlich kürzer als für Schulabgänger:innen, ohne dass der Abschluss selbst weniger wert wäre.

Zusätzliche finanzielle Unterstützung während der Umschulung

Wenn du Grundsicherungsgeld beziehst und eine abschlussbezogene Weiterbildung machst, kannst du zusätzlich Weiterbildungsgeld erhalten: 150 € im Monat nach § 87a SGB III (seit 2023). Darüber hinaus gibt es derzeit befristete Prämien, die einen zusätzlichen Anreiz setzen, den Abschluss auch wirklich zu Ende zu bringen:

  • 1.000 € nach bestandener Zwischenprüfung.
  • 1.500 € nach bestandener Abschlussprüfung.

Zusätzlich übernimmt die Förderung nach § 83 SGB III die Lehrgangskosten zu 100 %, Fahrkosten bis zu 588 € im Monat sowie ggf. Kosten für auswärtige Unterbringung, Verpflegung und Kinderbetreuung.

So findest du deinen Weg

Als Quereinsteiger:in lohnt es sich, offen mit deiner Beraterin oder deinem Berater über deine Situation zu sprechen — gerade weil die Förderung für Geringqualifizierte oft eine gute Grundlage bietet.

  • Prüfe unverbindlich deine Chancen: https://partner.studysmarter.de/foerder-check/?utm_source=weiterbildung-board&utm_medium=ratgeber
  • Informiere dich im Bildungsgutschein-Hub über den Ablauf.
  • Schau dir gefragte Einstiegsberufe an, etwa Pflegehelfer:in oder Lagerlogistik.

Die gefragtesten geförderten Weiterbildungen

Am gefragtesten sind geförderte Weiterbildungen in Engpassberufen. Diese führen in Engpassberufe laut BA-Engpassanalyse, mit den meisten offenen Stellen und solidem Gehalt.

WeiterbildungNachfrageØ Gehalt / JahrOffene JobsKurse
PflegefachkraftEngpassberufVakanzzeit 85 Tage47.500 €18.66768
MechatronikerEngpassberufVakanzzeit 118 Tage42.000 €14.37433
Cloud ComputingEngpassberufVakanzzeit 86 Tage66.000 €9.0862.135
SteuerfachkraftEngpassberufVakanzzeit 118 Tage48.000 €6.185103
ErzieherEngpassberufVakanzzeit 62 Tage42.000 €5.09573
Kfz-TechnikEngpassberufVakanzzeit 118 Tage36.500 €4.24399
AltenpflegeEngpassberufVakanzzeit 85 Tage45.000 €4.08428

Quellen: BA-Fachkräfteengpassanalyse (Einstufung, Vakanzzeit) · StudySmarter Jobbörse (Median brutto/Jahr, offene Stellen) · Katalog geförderter Weiterbildungen. Stand 07/2026. Die AZAV-Zulassung der konkreten Maßnahme ist vorab zu prüfen.

Jetzt geförderte Weiterbildung finden

Vergleiche 63.007 geförderte Kurse von 1.682 Anbietern und prüfe kostenlos, welche Förderung zu dir passt.

Förderung prüfenKurse vergleichen

Häufige Fragen

Kann ich auch ohne jeden Berufsabschluss eine geförderte Weiterbildung machen?+
Ja. Wer keinen Berufsabschluss hat, gehört nach § 81 Abs. 2 SGB III zur Zielgruppe der Geringqualifizierten und kann für eine geförderte Weiterbildung infrage kommen.
Zählt es auch, wenn ich einen Abschluss habe, aber in einem ganz anderen Beruf arbeite?+
Ja. Wer seit mindestens vier Jahren fachfremd zu seiner Ausbildung arbeitet, gilt ebenfalls als geringqualifiziert im Sinne der Förderung.
Wie lange dauert eine Umschulung als Erwachsene:r?+
In der Regel ist eine Umschulung auf zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit verkürzt, da Berufs- und Lebenserfahrung angerechnet werden.
Gibt es zusätzliches Geld während einer Umschulung mit Grundsicherungsgeld?+
Ja. Bei abschlussbezogener Weiterbildung gibt es das Weiterbildungsgeld von 150 € im Monat nach § 87a SGB III sowie derzeit befristete Prämien von 1.000 € (Zwischenprüfung) und 1.500 € (Abschlussprüfung).
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein als Geringqualifizierte:r?+
Nein, auch für diese Zielgruppe bleibt der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III eine Ermessensleistung. Die Chancen auf Bewilligung stehen aber erfahrungsgemäß gut, wenn die Maßnahme die Beschäftigungsfähigkeit verbessert.
Werden auch die Lehrgangskosten komplett übernommen?+
Ja, in der Regel zu 100 % nach § 83 SGB III, zusätzlich zu Fahrkosten, ggf. Unterbringung/Verpflegung und Kinderbetreuungskosten.

Weiterlesen im Ratgeber

Quellen & Rechtsstand

Rechtsstand 07/2026 · keine Rechtsberatung – die abschließende Förderprüfung führt die Agentur für Arbeit durch.
SS
StudySmarter Weiterbildung-Redaktion

Wir prüfen alle Angaben gegen die aktuellen Regelungen im SGB III und Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit. Zuletzt geprüft 07/2026.

Kostenlos Förderung prüfen