Ratgeber · Bildungsgutschein

Weiterbildung ohne Berufsabschluss als Quereinsteiger:in

Du hast keinen Berufsabschluss oder arbeitest schon lange in einem Job, der nicht zu deiner Ausbildung passt? Das ist kein Nachteil, sondern in vielen Fällen sogar ein Grund für eine besonders gute Förderung. Hier erfährst du, wie du als Quereinsteiger:in einen anerkannten Abschluss nachholen kannst.

§ 81 SGB III
Rechtsgrundlage
bis 100 %
Kurskosten möglich
individuell
Gültigkeitsfrist
bis 588 €
Pendelfahrten / Monat

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

⚡ Das Wichtigste in Kürze

  • Nach § 81 Abs.
  • Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist die zentrale Förderung, mit der du eine Umschulung oder abschlussbezogene Weiterbildung finanzieren kannst.
  • Eine Umschulung ist eine abschlussbezogene Weiterbildung, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt — also zu einem vollwertigen Abschluss, der auf dem Arbeitsmarkt …

Wer gilt als "geringqualifiziert" im Sinne der Förderung?

Nach § 81 Abs. 2 SGB III gehörst du zur Gruppe der Geringqualifizierten, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf dich zutrifft:

  • Du hast keinen Berufsabschluss.
  • Du hast zwar einen Berufsabschluss, arbeitest aber seit mindestens vier Jahren in einer Tätigkeit, die nichts mit deiner ursprünglichen Ausbildung zu tun hat.

Für diese Zielgruppe legt der Gesetzgeber besonderen Wert auf die Förderung — denn ein anerkannter Berufsabschluss verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erfahrungsgemäß deutlich und schützt vor erneuter Arbeitslosigkeit.

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💡 Kann ich auch ohne jeden Berufsabschluss eine geförderte Weiterbildung machen?

Ja. Wer keinen Berufsabschluss hat, gehört nach § 81 Abs. 2 SGB III zur Zielgruppe der Geringqualifizierten und kann für eine geförderte Weiterbildung infrage kommen.

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Der Bildungsgutschein als dein Weg zum Abschluss

Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist die zentrale Förderung, mit der du eine Umschulung oder abschlussbezogene Weiterbildung finanzieren kannst. Er ist eine Ermessensleistung — es gibt also keinen automatischen Rechtsanspruch, aber gerade als Geringqualifizierte:r stehen deine Chancen auf Bewilligung gut, wenn die Maßnahme deine Beschäftigungsfähigkeit erkennbar verbessert.

  • Bei ALG I ist die Agentur für Arbeit erster Kontakt; bei Grundsicherungsgeld kann es das Jobcenter sein. Die finanzielle Unterstützung per Bildungsgutschein erfolgt durch die Agentur für Arbeit.
  • Der Gutschein gilt für den aufgedruckten Gültigkeitszeitraum und ist nur bei AZAV-zugelassenen Trägern und Maßnahmen einlösbar.
  • Auf dem Portal findest du 67.259 KURSNET-Kurse mit separat zu prüfender AZAV-Zulassung von 1.715 Anbietern in 1.076 Orten.

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„Zusätzlich übernimmt die Förderung nach § 83 SGB III die Lehrgangskosten zu 100 %, Fahrkosten bis zu 588 € im Monat sowie ggf."

Was eine Umschulung konkret bedeutet

Eine Umschulung ist eine abschlussbezogene Weiterbildung, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt — also zu einem vollwertigen Abschluss, der auf dem Arbeitsmarkt genauso zählt wie eine reguläre Ausbildung. Der Unterschied: Als Erwachsene:r mit Berufs- oder Lebenserfahrung durchläufst du die Umschulung in der Regel verkürzt, auf zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit.

Das macht den Weg zu einem anerkannten Abschluss deutlich kürzer als für Schulabgänger:innen, ohne dass der Abschluss selbst weniger wert wäre.

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Zusätzliche finanzielle Unterstützung während der Umschulung

Wenn du Grundsicherungsgeld beziehst und eine abschlussbezogene Weiterbildung machst, kannst du zusätzlich Weiterbildungsgeld erhalten: 150 € im Monat nach § 87a SGB III (seit 2023). Darüber hinaus gibt es derzeit befristete Prämien, die einen zusätzlichen Anreiz setzen, den Abschluss auch wirklich zu Ende zu bringen:

  • 1.000 € nach bestandener Zwischenprüfung.
  • 1.500 € nach bestandener Abschlussprüfung.

Zusätzlich übernimmt die Förderung nach § 83 SGB III die Lehrgangskosten zu 100 %, Fahrkosten bis zu 588 € im Monat sowie ggf. Kosten für auswärtige Unterbringung, Verpflegung und Kinderbetreuung.

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · Rechtsstand 07/2026.

So findest du deinen Weg

Als Quereinsteiger:in lohnt es sich, offen mit deiner Beraterin oder deinem Berater über deine Situation zu sprechen — gerade weil die Förderung für Geringqualifizierte oft eine gute Grundlage bietet.

  • Prüfe unverbindlich deine Chancen: https://partner.studysmarter.de/foerder-check/?utm_source=weiterbildung-board&utm_medium=ratgeber-artikel
  • Informiere dich im Bildungsgutschein-Hub über den Ablauf.
  • Schau dir gefragte Einstiegsberufe an, etwa Pflegehelfer:in oder Lagerlogistik.

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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.

SS
StudySmarter Weiterbildung-Redaktion

Wir prüfen alle Angaben gegen die aktuellen Regelungen im SGB III und Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit. Rechtlicher Stand: 07/2026. Keine Rechtsberatung – die abschließende Förderprüfung führt die Agentur für Arbeit durch.

Häufige Fragen

Kann ich auch ohne jeden Berufsabschluss eine geförderte Weiterbildung machen?
Ja. Wer keinen Berufsabschluss hat, gehört nach § 81 Abs. 2 SGB III zur Zielgruppe der Geringqualifizierten und kann für eine geförderte Weiterbildung infrage kommen.
Zählt es auch, wenn ich einen Abschluss habe, aber in einem ganz anderen Beruf arbeite?
Ja. Wer seit mindestens vier Jahren fachfremd zu seiner Ausbildung arbeitet, gilt ebenfalls als geringqualifiziert im Sinne der Förderung.
Wie lange dauert eine Umschulung als Erwachsene:r?
In der Regel ist eine Umschulung auf zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit verkürzt, da Berufs- und Lebenserfahrung angerechnet werden.
Gibt es zusätzliches Geld während einer Umschulung mit Grundsicherungsgeld?
Ja. Bei abschlussbezogener Weiterbildung gibt es das Weiterbildungsgeld von 150 € im Monat nach § 87a SGB III sowie derzeit befristete Prämien von 1.000 € (Zwischenprüfung) und 1.500 € (Abschlussprüfung).
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein als Geringqualifizierte:r?
Nein, auch für diese Zielgruppe bleibt der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III eine Ermessensleistung. Die Chancen auf Bewilligung stehen aber erfahrungsgemäß gut, wenn die Maßnahme die Beschäftigungsfähigkeit verbessert.
Werden auch die Lehrgangskosten komplett übernommen?
Ja, in der Regel zu 100 % nach § 83 SGB III, zusätzlich zu Fahrkosten, ggf. Unterbringung/Verpflegung und Kinderbetreuungskosten.

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