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Ratgeber · Förderung

Weiterbildung während ALG 1

Was passiert mit deinem Arbeitslosengeld, wenn du eine Weiterbildung machst? Alles zu Anspruch, Bildungsgutschein und Verlängerung im Überblick.

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Du beziehst Arbeitslosengeld I und überlegst, eine Weiterbildung zu machen — aber du bist unsicher, was das für dein Geld bedeutet? Die gute Nachricht: Eine geförderte Weiterbildung während des ALG-I-Bezugs ist in vielen Fällen möglich, ohne dass dir Nachteile entstehen. Hier erfährst du, wie Bildungsgutschein und Arbeitslosengeld zusammenspielen.

Läuft dein ALG I während der Weiterbildung einfach weiter?

Ja, in der Regel schon. Wenn deine Weiterbildung über einen Bildungsgutschein gefördert wird, zählt die Teilnahme nicht als fehlende Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt. Das bedeutet: Du musst dich während der Maßnahme nicht wie sonst für Vermittlungsvorschläge bereithalten, und dein Arbeitslosengeld I wird weitergezahlt.

  • Die Agentur für Arbeit ist bei ALG-I-Bezug deine zuständige Stelle für den Bildungsgutschein.
  • Die Teilnahme an einer anerkannten Weiterbildung gilt nicht als Pflichtverletzung oder fehlende Verfügbarkeit.
  • Voraussetzung ist, dass die Maßnahme und der Träger AZAV-zugelassen sind und dein Bildungsgutschein dafür gilt.

Was ist der Bildungsgutschein überhaupt?

Der Bildungsgutschein ist die zentrale Förderung für berufliche Weiterbildung nach § 81 SGB III. Er ist eine sogenannte Ermessensleistung — das heißt, es gibt keinen automatischen Rechtsanspruch darauf. Deine Beraterin oder dein Berater bei der Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall, ob eine Förderung sinnvoll ist, etwa weil sie deine Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung verbessert.

Ist der Gutschein einmal ausgestellt, gilt er für den aufgedruckten Gültigkeitszeitraum. In dieser Zeit musst du ihn bei einem AZAV-zugelassenen Träger für eine ebenfalls zugelassene Maßnahme einlösen. Auf unserem Portal findest du 63.007 Kurse mit separat zu prüfender AZAV-Zulassung von 1.682 Anbietern in 896 Orten — die Auswahl ist also groß.

Was passiert mit deinem Leistungsanspruch bei einer Umschulung?

Besonders bei einer abschlussbezogenen Weiterbildung, also etwa einer Umschulung zu einem anerkannten Berufsabschluss, stellt sich häufig die Frage: Verkürzt die Zeit in der Maßnahme meinen ALG-I-Anspruch für später? Hier gibt § 148 SGB III eine Erleichterung: In der Regel verlängert sich dein Anspruch dadurch, dass sich die Tage der Teilnahme nur anteilig auf deinen Restanspruch auswirken. Vereinfacht gesagt: Für je zwei Tage, die du in der Weiterbildung verbringst, wird in der Regel nur ein Tag deines Anspruchs verbraucht.

Das soll verhindern, dass sich eine sinnvolle Weiterqualifizierung negativ auf deine finanzielle Absicherung danach auswirkt. Wie genau sich das in deinem Fall berechnet, klärst du am besten direkt mit deiner Agentur für Arbeit.

Welche Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit zusätzlich?

Neben der Weiterzahlung deines Arbeitslosengelds übernimmt der Bildungsgutschein nach § 83 SGB III weitere Kosten rund um deine Weiterbildung:

  • Lehrgangskosten: in der Regel zu 100 % durch die Agentur für Arbeit.
  • Fahrkosten: bis zu 588 € im Monat.
  • Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung, wenn die Maßnahme das erfordert.
  • Kinderbetreuungskosten: 160 € pro Monat und Kind.

Diese Leistungen sollen dafür sorgen, dass eine Weiterbildung nicht an praktischen Hürden scheitert — gerade wenn du während des ALG-I-Bezugs ohnehin schon genau kalkulieren musst.

So gehst du den nächsten Schritt

Bevor du eine Weiterbildung beginnst, sprichst du am besten mit deiner Agentur für Arbeit über deine Pläne — der Bildungsgutschein wird immer vor Beginn der Maßnahme ausgestellt. Mach dir vorher Gedanken, welche Richtung beruflich für dich Sinn ergibt, und schau dir passende Kurse an.

Die gefragtesten geförderten Weiterbildungen

Am gefragtesten sind geförderte Weiterbildungen in Engpassberufen. Diese führen in Engpassberufe laut BA-Engpassanalyse, mit den meisten offenen Stellen und solidem Gehalt.

WeiterbildungNachfrageØ Gehalt / JahrOffene JobsKurse
PflegefachkraftEngpassberufVakanzzeit 85 Tage47.500 €18.66768
MechatronikerEngpassberufVakanzzeit 118 Tage42.000 €14.37433
Cloud ComputingEngpassberufVakanzzeit 86 Tage66.000 €9.0862.135
SteuerfachkraftEngpassberufVakanzzeit 118 Tage48.000 €6.185103
ErzieherEngpassberufVakanzzeit 62 Tage42.000 €5.09573
Kfz-TechnikEngpassberufVakanzzeit 118 Tage36.500 €4.24399
AltenpflegeEngpassberufVakanzzeit 85 Tage45.000 €4.08428

Quellen: BA-Fachkräfteengpassanalyse (Einstufung, Vakanzzeit) · StudySmarter Jobbörse (Median brutto/Jahr, offene Stellen) · Katalog geförderter Weiterbildungen. Stand 07/2026. Die AZAV-Zulassung der konkreten Maßnahme ist vorab zu prüfen.

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Vergleiche 63.007 geförderte Kurse von 1.682 Anbietern und prüfe kostenlos, welche Förderung zu dir passt.

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Häufige Fragen

Verliere ich mein Arbeitslosengeld, wenn ich eine Weiterbildung mache?+
Nein, in der Regel nicht. Wird deine Weiterbildung über einen Bildungsgutschein gefördert, läuft dein ALG I während der Maßnahme weiter, und die Teilnahme gilt nicht als fehlende Verfügbarkeit.
Wer stellt den Bildungsgutschein aus, wenn ich ALG I beziehe?+
Den Bildungsgutschein stellt nach abschließender Beratung und Prüfung die Agentur für Arbeit aus; bei Grundsicherungsgeld kann das Jobcenter erster Kontaktpunkt sein.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein?+
Nein. Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist eine Ermessensleistung. Deine Beraterin oder dein Berater entscheidet individuell, ob die Förderung bewilligt wird.
Wie lange ist der Bildungsgutschein gültig?+
für den aufgedruckten Gültigkeitszeitraum. In dieser Zeit musst du ihn bei einem AZAV-zugelassenen Träger für eine zugelassene Maßnahme einlösen.
Verkürzt eine Umschulung meinen späteren ALG-I-Anspruch?+
Bei abschlussbezogener Weiterbildung verlängert sich dein Anspruch in der Regel nach § 148 SGB III: Vereinfacht gesagt wird nur an jedem zweiten Teilnahmetag ein Tag deines Anspruchs verbraucht.
Werden auch Fahrkosten während der Weiterbildung übernommen?+
Ja, nach § 83 SGB III können Fahrkosten bis zu 588 € im Monat übernommen werden, ebenso ggf. Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung.

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Quellen & Rechtsstand

Rechtsstand 07/2026 · keine Rechtsberatung – die abschließende Förderprüfung führt die Agentur für Arbeit durch.
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StudySmarter Weiterbildung-Redaktion

Wir prüfen alle Angaben gegen die aktuellen Regelungen im SGB III und Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit. Zuletzt geprüft 07/2026.

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