Ratgeber · Bildungsgutschein

Weiterbildung während ALG 1: Anspruch & Geld

Du beziehst Arbeitslosengeld I und überlegst, eine Weiterbildung zu machen — aber du bist unsicher, was das für dein Geld bedeutet? Die gute Nachricht: Eine geförderte Weiterbildung während des ALG-I-Bezugs ist in vielen Fällen möglich, ohne dass dir Nachteile entstehen. Hier erfährst du, wie Bildungsgutschein und Arbeitslosengeld zusammenspielen.

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

§ 81 SGB III
Rechtsgrundlage
bis 100 %
Kurskosten möglich
individuell
Gültigkeitsfrist
bis 588 €
Pendelfahrten / Monat

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

⚡ Das Wichtigste in Kürze

  • Ja, in der Regel schon.
  • Der Bildungsgutschein ist die zentrale Förderung für berufliche Weiterbildung nach § 81 SGB III.
  • Besonders bei einer abschlussbezogenen Weiterbildung, also etwa einer Umschulung zu einem anerkannten Berufsabschluss, stellt sich häufig die Frage: Verkürzt die Zeit in …

Läuft dein ALG I während der Weiterbildung einfach weiter?

Ja, in der Regel schon. Wenn deine Weiterbildung über einen Bildungsgutschein gefördert wird, zählt die Teilnahme nicht als fehlende Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt. Das bedeutet: Du musst dich während der Maßnahme nicht wie sonst für Vermittlungsvorschläge bereithalten, und dein Arbeitslosengeld I wird weitergezahlt.

  • Die Agentur für Arbeit ist bei ALG-I-Bezug deine zuständige Stelle für den Bildungsgutschein.
  • Die Teilnahme an einer anerkannten Weiterbildung gilt nicht als Pflichtverletzung oder fehlende Verfügbarkeit.
  • Voraussetzung ist, dass die Maßnahme und der Träger AZAV-zugelassen sind und dein Bildungsgutschein dafür gilt.

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💡 Verliere ich mein Arbeitslosengeld, wenn ich eine Weiterbildung mache?

Nein, in der Regel nicht. Wird deine Weiterbildung über einen Bildungsgutschein gefördert, läuft dein ALG I während der Maßnahme weiter, und die Teilnahme gilt nicht als fehlende Verfügbarkeit.

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Was ist der Bildungsgutschein überhaupt?

Der Bildungsgutschein ist die zentrale Förderung für berufliche Weiterbildung nach § 81 SGB III. Er ist eine sogenannte Ermessensleistung — das heißt, es gibt keinen automatischen Rechtsanspruch darauf. Deine Beraterin oder dein Berater bei der Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall, ob eine Förderung sinnvoll ist, etwa weil sie deine Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung verbessert.

Ist der Gutschein einmal ausgestellt, gilt er für den aufgedruckten Gültigkeitszeitraum. In dieser Zeit musst du ihn bei einem AZAV-zugelassenen Träger für eine ebenfalls zugelassene Maßnahme einlösen. Auf unserem Portal findest du 67.259 KURSNET-Kurse mit separat zu prüfender AZAV-Zulassung von 1.715 Anbietern in 1.076 Orten — die Auswahl ist also groß.

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„Informiere dich im Bildungsgutschein-Hub über den Ablauf."

Was passiert mit deinem Leistungsanspruch bei einer Umschulung?

Besonders bei einer abschlussbezogenen Weiterbildung, also etwa einer Umschulung zu einem anerkannten Berufsabschluss, stellt sich häufig die Frage: Verkürzt die Zeit in der Maßnahme meinen ALG-I-Anspruch für später? Hier gibt § 148 SGB III eine Erleichterung: In der Regel verlängert sich dein Anspruch dadurch, dass sich die Tage der Teilnahme nur anteilig auf deinen Restanspruch auswirken. Vereinfacht gesagt: Für je zwei Tage, die du in der Weiterbildung verbringst, wird in der Regel nur ein Tag deines Anspruchs verbraucht.

Das soll verhindern, dass sich eine sinnvolle Weiterqualifizierung negativ auf deine finanzielle Absicherung danach auswirkt. Wie genau sich das in deinem Fall berechnet, klärst du am besten direkt mit deiner Agentur für Arbeit.

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Welche Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit zusätzlich?

Neben der Weiterzahlung deines Arbeitslosengelds übernimmt der Bildungsgutschein nach § 83 SGB III weitere Kosten rund um deine Weiterbildung:

  • Lehrgangskosten: in der Regel zu 100 % durch die Agentur für Arbeit.
  • Fahrkosten: bis zu 588 € im Monat.
  • Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung, wenn die Maßnahme das erfordert.
  • Kinderbetreuungskosten: 160 € pro Monat und Kind.

Diese Leistungen sollen dafür sorgen, dass eine Weiterbildung nicht an praktischen Hürden scheitert — gerade wenn du während des ALG-I-Bezugs ohnehin schon genau kalkulieren musst.

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So gehst du den nächsten Schritt

Bevor du eine Weiterbildung beginnst, sprichst du am besten mit deiner Agentur für Arbeit über deine Pläne — der Bildungsgutschein wird immer vor Beginn der Maßnahme ausgestellt. Mach dir vorher Gedanken, welche Richtung beruflich für dich Sinn ergibt, und schau dir passende Kurse an.

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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.

SS
StudySmarter Weiterbildung-Redaktion

Wir prüfen alle Angaben gegen die aktuellen Regelungen im SGB III und Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit. Rechtlicher Stand: 07/2026. Keine Rechtsberatung – die abschließende Förderprüfung führt die Agentur für Arbeit durch.

Häufige Fragen

Verliere ich mein Arbeitslosengeld, wenn ich eine Weiterbildung mache?
Nein, in der Regel nicht. Wird deine Weiterbildung über einen Bildungsgutschein gefördert, läuft dein ALG I während der Maßnahme weiter, und die Teilnahme gilt nicht als fehlende Verfügbarkeit.
Wer stellt den Bildungsgutschein aus, wenn ich ALG I beziehe?
Den Bildungsgutschein stellt nach abschließender Beratung und Prüfung die Agentur für Arbeit aus; bei Grundsicherungsgeld kann das Jobcenter erster Kontaktpunkt sein.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein?
Nein. Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist eine Ermessensleistung. Deine Beraterin oder dein Berater entscheidet individuell, ob die Förderung bewilligt wird.
Wie lange ist der Bildungsgutschein gültig?
für den aufgedruckten Gültigkeitszeitraum. In dieser Zeit musst du ihn bei einem AZAV-zugelassenen Träger für eine zugelassene Maßnahme einlösen.
Verkürzt eine Umschulung meinen späteren ALG-I-Anspruch?
Bei abschlussbezogener Weiterbildung verlängert sich dein Anspruch in der Regel nach § 148 SGB III: Vereinfacht gesagt wird nur an jedem zweiten Teilnahmetag ein Tag deines Anspruchs verbraucht.
Werden auch Fahrkosten während der Weiterbildung übernommen?
Ja, nach § 83 SGB III können Fahrkosten bis zu 588 € im Monat übernommen werden, ebenso ggf. Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung.

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