Arbeitslosigkeit kann der Ausgangspunkt für einen echten Neustart sein. Eine geförderte Umschulung eröffnet dir die Chance, in einen zukunftsfähigen Beruf zu wechseln – oft ohne finanzielles Risiko, da die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten übernehmen kann. Dieser Guide zeigt dir, welche Berufe sich besonders anbieten und wie die Förderung funktioniert.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Eine abschlussbezogene Umschulung ist in der Regel auf zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit verkürzt, da bereits vorhandene Berufserfahrung angerechnet wird.
- Ein Blick auf die Vakanzzeit der Bundesagentur für Arbeit (Engpassanalyse 2025) zeigt, wo Fachkräfte besonders gesucht werden: Pflegeberufe: 85 Tage Vakanzzeit …
- Grundlage der Förderung ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III.
Warum sich eine Umschulung bei Arbeitslosigkeit lohnen kann
Eine abschlussbezogene Umschulung ist in der Regel auf zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit verkürzt, da bereits vorhandene Berufserfahrung angerechnet wird. Während der Maßnahme läuft dein ALG-I-Anspruch weiter und verbraucht sich nach § 148 SGB III vereinfacht gesagt nur anteilig. So kannst du dich beruflich neu ausrichten, ohne dabei finanziell komplett bei null anzufangen.
Nein, dein ALG-I-Anspruch läuft während einer geförderten Umschulung weiter und verbraucht sich nach § 148 SGB III vereinfacht gesagt nur anteilig.
Gefragte Berufe mit guten Perspektiven
Ein Blick auf die Vakanzzeit der Bundesagentur für Arbeit (Engpassanalyse 2025) zeigt, wo Fachkräfte besonders gesucht werden:
- Pflegeberufe: 85 Tage Vakanzzeit (Engpassberuf)
- Steuerberatung: 118 Tage (Engpassberuf)
- Mechatronik: 118 Tage (Engpassberuf)
- Kraftfahrzeugtechnik: 118 Tage (Engpassberuf)
- Elektrotechnik: 100 Tage (unter Beobachtung)
- Informatik: 72 Tage
Auch kaufmännische Berufe wie Büromanagement oder E-Commerce sowie Lager und Logistik bieten verlässliche Einstiegsmöglichkeiten.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Fachkräfteengpassanalyse · Rechtsstand 07/2026.
„Grundlage der Förderung ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III."
So läuft die Förderung ab
Grundlage der Förderung ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III. Er ist grundsätzlich eine Ermessensleistung, außer du hast keinen Berufsabschluss und die Maßnahme führt zu deinem ersten anerkannten Abschluss – dann besteht nach § 81 Abs. 2 SGB III ein Anspruch. Der Gutschein gilt für den aufgedruckten Gültigkeitszeitraum und ist nur bei AZAV-zugelassenen Trägern einlösbar. Bei ALG I ist die Agentur für Arbeit erster Kontakt; bei Grundsicherungsgeld kann es das Jobcenter sein. Die finanzielle Unterstützung per Bildungsgutschein erfolgt durch die Agentur für Arbeit.
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Welche Kosten übernommen werden
Nach § 83 SGB III übernimmt die Förderung in der Regel 100 % der Lehrgangskosten, Fahrkosten bis 588 € im Monat, ggf. Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten von 160 € pro Monat je Kind. Beziehende von Grundsicherungsgeld erhalten bei einer abschlussbezogenen Umschulung zusätzlich das Weiterbildungsgeld von 150 € im Monat (§ 87a SGB III). Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen sind derzeit außerdem Prämien von 1.000 € bzw. 1.500 € vorgesehen.
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Den passenden Beruf und Träger finden
Bei der Wahl der Umschulung lohnt es sich, sowohl deine Interessen als auch die Arbeitsmarktchancen zu berücksichtigen. Auf unserem Portal findest du 67.259 KURSNET-Kurse mit separat zu prüfender AZAV-Zulassung von 1.715 Anbietern in 1.076 Orten, um passende Maßnahmen zu vergleichen und die für dich beste Option zu finden.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.