Ratgeber · Pflegefachkraft

Wie werde ich Pflegefachkraft? Weg mit Bildungsgutschein

Du fragst dich, wie der konkrete Weg zur Pflegefachkraft aussieht und wie du ihn dir leisten kannst? In diesem Ratgeber führen wir dich Schritt für Schritt durch den Prozess, von der Beratung bei der Arbeitsagentur bis zum Start deiner Umschulung.

§ 81 SGB III
Rechtsgrundlage
bis 100 %
Kurskosten möglich
individuell
Gültigkeitsfrist
bis 588 €
Pendelfahrten / Monat

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

⚡ Das Wichtigste in Kürze

  • Der erste Schritt auf dem Weg zur Pflegefachkraft ist ein Beratungsgespräch bei deiner Agentur für Arbeit.
  • Der Bildungsgutschein kann ausschließlich bei zertifizierten AZAV-Trägern eingelöst werden.
  • Je nach deiner Ausgangssituation gibt es zwei Hauptwege: die direkte Umschulung zur Pflegefachkraft, die abschlussbezogen ist und in der Regel etwa zwei Drittel der …

Schritt 1: Beratung bei der Arbeitsagentur

Der erste Schritt auf dem Weg zur Pflegefachkraft ist ein Beratungsgespräch bei deiner Agentur für Arbeit. Dort wird geprüft, ob du für eine Förderung über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III infrage kommst. Diese Förderung ist grundsätzlich eine Ermessensleistung; einen Rechtsanspruch hast du nach § 81 Abs. 2 SGB III, wenn du noch keinen Berufsabschluss besitzt.

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💡 Wo beantrage ich den Bildungsgutschein für die Pflegeausbildung?

Bei deiner Agentur für Arbeit im Rahmen eines Beratungsgesprächs. Dort wird geprüft, ob eine Förderung nach § 81 SGB III möglich ist.

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Schritt 2: Den passenden AZAV-Träger finden

Der Bildungsgutschein kann ausschließlich bei zertifizierten AZAV-Trägern eingelöst werden. Achte darauf, einen passenden Kursanbieter für deine Umschulung oder Qualifizierung zur Pflegefachkraft zu finden. Der Gutschein ist meist etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig, du solltest also zügig einen Träger auswählen.

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„Grundsicherungsgeld-Beziehende erhalten zusätzlich ein Weiterbildungsgeld von 150 € im Monat (§ 87a) sowie Prämien von derzeit 1.000 bzw."

Schritt 3: Umschulung oder Quereinstieg wählen

Je nach deiner Ausgangssituation gibt es zwei Hauptwege: die direkte Umschulung zur Pflegefachkraft, die abschlussbezogen ist und in der Regel etwa zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit dauert, oder zunächst ein Quereinstieg über die Pflegehelfer- bzw. Pflegeassistenzausbildung, um erste Praxiserfahrung zu sammeln.

  • Umschulung: direkter Weg zum vollen Berufsabschluss
  • Quereinstieg: erst Pflegehelfer/-assistenz, dann verkürzte Umschulung

Mehr dazu in unseren Ratgebern zur Umschulung zur Pflegefachkraft und zum Quereinstieg in die Pflege.

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Schritt 4: Finanzierung während der Weiterbildung sichern

Mit dem Bildungsgutschein werden 100 % der Lehrgangskosten übernommen, dazu kommen Fahrkosten bis 588 € im Monat und, falls nötig, Kinderbetreuungskosten von 160 € im Monat je Kind (§ 83 SGB III). Beziehst du ALG I, läuft dieses während der geförderten Weiterbildung weiter. Grundsicherungsgeld-Beziehende erhalten zusätzlich ein Weiterbildungsgeld von 150 € im Monat (§ 87a) sowie Prämien von derzeit 1.000 bzw. 1.500 €.

Den genauen Ablauf der Beantragung erklären wir im Ratgeber zum Bildungsgutschein.

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Schritt 5: Dein Start in den Beruf

Nach erfolgreichem Abschluss triffst du auf einen Arbeitsmarkt mit sehr hoher Nachfrage: Laut BA-Engpassanalyse 2025 gilt die Berufsgruppe „Pflegeberufe" als Engpassberuf, mit einer Vakanzzeit von 85 Tagen und einer berufsspezifischen Arbeitslosenquote von nur 1,1 %. Laut StudySmarter Jobbörse liegt das mittlere Bruttojahresgehalt bei 47.500 €, der Einstieg bei rund 38.000 € und nach über 10 Jahren Erfahrung bei rund 57.000 €. Aktuell gibt es über 18.000 passende offene Stellen in der StudySmarter Jobbörse.

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Fachkräfteengpassanalyse · Rechtsstand 07/2026.

Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.

SS
StudySmarter Weiterbildung-Redaktion

Wir prüfen alle Angaben gegen die aktuellen Regelungen im SGB III und Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit. Rechtlicher Stand: 07/2026. Keine Rechtsberatung – die abschließende Förderprüfung führt die Agentur für Arbeit durch.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich den Bildungsgutschein für die Pflegeausbildung?
Bei deiner Agentur für Arbeit im Rahmen eines Beratungsgesprächs. Dort wird geprüft, ob eine Förderung nach § 81 SGB III möglich ist.
Muss ich den Bildungsgutschein bei einem bestimmten Anbieter einlösen?
Ja, ausschließlich bei AZAV-zertifizierten Trägern. Der Gutschein ist meist etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig.
Was kostet mich die Umschulung zur Pflegefachkraft?
Mit dem Bildungsgutschein werden 100 % der Lehrgangskosten übernommen, dazu Fahrkosten bis 588 € im Monat und ggf. Kinderbetreuungskosten von 160 € je Kind.
Wie sicher ist mein Einkommen während der Weiterbildung?
Läuft dein ALG I, wird es während der geförderten Weiterbildung weitergezahlt. Grundsicherungsgeld-Beziehende erhalten zusätzlich ein Weiterbildungsgeld von 150 € im Monat sowie Prämien von derzeit 1.000 bzw. 1.500 €.
Lohnt sich der Weg zur Pflegefachkraft wirklich?
Ja: Laut BA-Engpassanalyse 2025 ist die Pflege ein Engpassberuf mit sehr hoher Jobsicherheit (ALQ 1,1 %), und laut StudySmarter Jobbörse liegt das mittlere Bruttojahresgehalt bei 47.500 €, mit über 18.000 aktuell passenden offenen Stellen.

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Fachkräfteengpassanalyse · BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

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