Du fragst dich, wie der konkrete Weg zur Pflegefachkraft aussieht und wie du ihn dir leisten kannst? In diesem Ratgeber führen wir dich Schritt für Schritt durch den Prozess, von der Beratung bei der Arbeitsagentur bis zum Start deiner Umschulung.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der erste Schritt auf dem Weg zur Pflegefachkraft ist ein Beratungsgespräch bei deiner Agentur für Arbeit.
- Der Bildungsgutschein kann ausschließlich bei zertifizierten AZAV-Trägern eingelöst werden.
- Je nach deiner Ausgangssituation gibt es zwei Hauptwege: die direkte Umschulung zur Pflegefachkraft, die abschlussbezogen ist und in der Regel etwa zwei Drittel der …
Schritt 1: Beratung bei der Arbeitsagentur
Der erste Schritt auf dem Weg zur Pflegefachkraft ist ein Beratungsgespräch bei deiner Agentur für Arbeit. Dort wird geprüft, ob du für eine Förderung über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III infrage kommst. Diese Förderung ist grundsätzlich eine Ermessensleistung; einen Rechtsanspruch hast du nach § 81 Abs. 2 SGB III, wenn du noch keinen Berufsabschluss besitzt.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Bei deiner Agentur für Arbeit im Rahmen eines Beratungsgesprächs. Dort wird geprüft, ob eine Förderung nach § 81 SGB III möglich ist.
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Schritt 2: Den passenden AZAV-Träger finden
Der Bildungsgutschein kann ausschließlich bei zertifizierten AZAV-Trägern eingelöst werden. Achte darauf, einen passenden Kursanbieter für deine Umschulung oder Qualifizierung zur Pflegefachkraft zu finden. Der Gutschein ist meist etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig, du solltest also zügig einen Träger auswählen.
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„Grundsicherungsgeld-Beziehende erhalten zusätzlich ein Weiterbildungsgeld von 150 € im Monat (§ 87a) sowie Prämien von derzeit 1.000 bzw."
Schritt 3: Umschulung oder Quereinstieg wählen
Je nach deiner Ausgangssituation gibt es zwei Hauptwege: die direkte Umschulung zur Pflegefachkraft, die abschlussbezogen ist und in der Regel etwa zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit dauert, oder zunächst ein Quereinstieg über die Pflegehelfer- bzw. Pflegeassistenzausbildung, um erste Praxiserfahrung zu sammeln.
- Umschulung: direkter Weg zum vollen Berufsabschluss
- Quereinstieg: erst Pflegehelfer/-assistenz, dann verkürzte Umschulung
Mehr dazu in unseren Ratgebern zur Umschulung zur Pflegefachkraft und zum Quereinstieg in die Pflege.
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Schritt 4: Finanzierung während der Weiterbildung sichern
Mit dem Bildungsgutschein werden 100 % der Lehrgangskosten übernommen, dazu kommen Fahrkosten bis 588 € im Monat und, falls nötig, Kinderbetreuungskosten von 160 € im Monat je Kind (§ 83 SGB III). Beziehst du ALG I, läuft dieses während der geförderten Weiterbildung weiter. Grundsicherungsgeld-Beziehende erhalten zusätzlich ein Weiterbildungsgeld von 150 € im Monat (§ 87a) sowie Prämien von derzeit 1.000 bzw. 1.500 €.
Den genauen Ablauf der Beantragung erklären wir im Ratgeber zum Bildungsgutschein.
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Schritt 5: Dein Start in den Beruf
Nach erfolgreichem Abschluss triffst du auf einen Arbeitsmarkt mit sehr hoher Nachfrage: Laut BA-Engpassanalyse 2025 gilt die Berufsgruppe „Pflegeberufe" als Engpassberuf, mit einer Vakanzzeit von 85 Tagen und einer berufsspezifischen Arbeitslosenquote von nur 1,1 %. Laut StudySmarter Jobbörse liegt das mittlere Bruttojahresgehalt bei 47.500 €, der Einstieg bei rund 38.000 € und nach über 10 Jahren Erfahrung bei rund 57.000 €. Aktuell gibt es über 18.000 passende offene Stellen in der StudySmarter Jobbörse.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Fachkräfteengpassanalyse · Rechtsstand 07/2026.
Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.