Du möchtest beruflich neu durchstarten und dich für eine Umschulung zur Pflegefachkraft entscheiden? Eine gute Wahl: Die Pflege zählt zu den Berufen mit der größten Nachfrage in Deutschland. In diesem Ratgeber erfährst du, wie die Umschulung abläuft, wie lange sie dauert und welche Förderungen dir zustehen.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Eine Umschulung ist abschlussbezogen: Am Ende steht der vollwertige Berufsabschluss als Pflegefachfrau bzw.
- Umschulungen sind in der Regel verkürzt gegenüber der klassischen Erstausbildung und dauern meist rund zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit.
- Die zentrale Förderung für eine Umschulung ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III.
Was ist eine Umschulung zur Pflegefachkraft?
Eine Umschulung ist abschlussbezogen: Am Ende steht der vollwertige Berufsabschluss als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann, der generalistische Abschluss seit dem Pflegeberufegesetz von 2020. Er ersetzt die früher getrennten Ausbildungen in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege und macht dich in allen Pflegebereichen einsetzbar.
- Anerkannter, generalistischer Berufsabschluss
- Einsatz in Klinik, Altenpflege, Kinderpflege und ambulanten Diensten möglich
- Gute Basis für spätere Spezialisierungen
In der Regel etwa zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit, da die Umschulung auf vorhandene Vorkenntnisse und Berufserfahrung aufbaut.
Wie lange dauert die Umschulung?
Umschulungen sind in der Regel verkürzt gegenüber der klassischen Erstausbildung und dauern meist rund zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit. Die genaue Dauer hängt von deinem Bildungsträger und deiner individuellen Situation ab, etwa vorhandenen Vorkenntnissen oder Berufserfahrung.
- Umschulung: ca. 2/3 der regulären Ausbildungszeit
- Theorie- und Praxisphasen wechseln sich ab
- Praxiseinsätze meist in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen
„Die zentrale Förderung für eine Umschulung ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III."
So finanzierst du deine Umschulung
Die zentrale Förderung für eine Umschulung ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III. Er ist grundsätzlich eine Ermessensleistung, wird also im Einzelfall geprüft. Einen Rechtsanspruch hast du nach § 81 Abs. 2 SGB III, wenn dir bislang ein Berufsabschluss fehlt. Der Gutschein ist meist etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig und nur bei AZAV-zertifizierten Trägern einlösbar.
- 100 % der Lehrgangskosten werden übernommen
- Fahrkosten bis 588 € im Monat
- Kinderbetreuungskosten von 160 € im Monat je Kind (§ 83 SGB III)
- ALG I läuft während der geförderten Umschulung weiter
- Grundsicherungsgeld-Beziehende: zusätzlich Weiterbildungsgeld von 150 € im Monat (§ 87a) sowie Prämien von derzeit 1.000 bzw. 1.500 €
Alle Schritte zur Beantragung findest du in unserem Ratgeber zum Bildungsgutschein.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Ordne deine Fördermöglichkeiten in 2 Minuten ein
Kostenlos & unverbindlich – als Vorbereitung auf die verbindliche Beratung.
Deine Aussichten nach der Umschulung
Die Nachfrage nach Pflegefachkräften ist hoch: Laut BA-Engpassanalyse 2025 gilt die Berufsgruppe „Pflegeberufe" als Engpassberuf, mit einer Vakanzzeit von 85 Tagen und einer berufsspezifischen Arbeitslosenquote von nur 1,1 %. Das bedeutet eine sehr hohe Jobsicherheit für dich nach dem Abschluss.
Beim Gehalt zeigt die StudySmarter Jobbörse ein mittleres Bruttojahresgehalt von 47.500 €, mit einer Spanne von 42.000 € bis 54.000 € (p25–p90). Der Einstieg liegt bei rund 38.000 €, nach über 10 Jahren Berufserfahrung sind rund 57.000 € erreichbar. Aktuell gibt es über 18.000 passende offene Stellen in der StudySmarter Jobbörse.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Fachkräfteengpassanalyse · Rechtsstand 07/2026.
Weiterentwicklung nach der Umschulung
Mit dem Abschluss als Pflegefachkraft stehen dir viele Wege offen: Du kannst dich zur Praxisanleitung weiterbilden, dich auf Bereiche wie Intensivpflege oder OP-Pflege spezialisieren oder langfristig den Weg zur Pflegedienstleitung (PDL) einschlagen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Pflegedienstleitung.
Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.