Du hast bisher in einem ganz anderen Bereich gearbeitet, spürst aber den Wunsch, etwas Sinnvolles zu tun? Der Quereinstieg in die Pflege ist machbar, auch ohne einschlägige Vorerfahrung. In diesem Ratgeber zeigen wir dir die typischen Einstiegswege und wie du sie finanzieren kannst.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Die Pflegebranche sucht dringend Fachkräfte.
- Wenn du noch keine Erfahrung in der Pflege hast, ist eine Ausbildung zur Pflegehelferin bzw.
- Nach der Tätigkeit als Pflegehelfer:in kannst du in eine Umschulung zur Pflegefachkraft wechseln.
Warum ein Quereinstieg in die Pflege sinnvoll ist
Die Pflegebranche sucht dringend Fachkräfte. Laut BA-Engpassanalyse 2025 gilt die Berufsgruppe „Pflegeberufe" als Engpassberuf mit einer Vakanzzeit von 85 Tagen und einer berufsspezifischen Arbeitslosenquote von nur 1,1 %. Für Quereinsteigende bedeutet das: gute Chancen und eine sehr hohe Jobsicherheit, sobald du qualifiziert bist.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Fachkräfteengpassanalyse · Rechtsstand 07/2026.
Ja, ein bewährter Weg ist der Einstieg über eine Ausbildung zur Pflegehelferin bzw. zum Pflegehelfer oder in der Pflegeassistenz, bevor du dich für eine Umschulung zur Pflegefachkraft entscheidest.
Der typische Einstiegsweg: Pflegehelfer/-assistenz
Wenn du noch keine Erfahrung in der Pflege hast, ist eine Ausbildung zur Pflegehelferin bzw. zum Pflegehelfer oder in der Pflegeassistenz oft der einfachste erste Schritt. Sie ist meist kürzer als eine vollständige Ausbildung und gibt dir einen realistischen Einblick in den Berufsalltag, bevor du dich für eine (verkürzte) Umschulung zur Pflegefachkraft entscheidest.
- Kürzere Einstiegsqualifikation als erster Schritt
- Praxisnaher Einblick in den Pflegealltag
- Guter Ausgangspunkt für eine anschließende Umschulung
Mehr Informationen findest du in unserem Ratgeber zum Pflegehelfer.
„Auch als Quereinsteiger:in kannst du Unterstützung über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III erhalten."
Von der Pflegehilfe zur vollwertigen Pflegefachkraft
Nach der Tätigkeit als Pflegehelfer:in kannst du in eine Umschulung zur Pflegefachkraft wechseln. Diese ist abschlussbezogen und dauert in der Regel rund zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit. Deine bereits gesammelte Praxiserfahrung kann dir dabei helfen, dich im Berufsalltag schneller zurechtzufinden.
Mehr Details zum Ablauf findest du in unserem Ratgeber zur Umschulung zur Pflegefachkraft.
Ordne deine Fördermöglichkeiten in 2 Minuten ein
Kostenlos & unverbindlich – als Vorbereitung auf die verbindliche Beratung.
Förderung für deinen Quereinstieg
Auch als Quereinsteiger:in kannst du Unterstützung über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III erhalten. Er ist grundsätzlich eine Ermessensleistung; hast du noch keinen Berufsabschluss, besteht nach § 81 Abs. 2 SGB III ein Rechtsanspruch. Der Gutschein ist für den aufgedruckten Zeitraum gültig und nur bei AZAV-zertifizierten Trägern einlösbar.
- 100 % der Lehrgangskosten werden übernommen
- Fahrkosten bis 588 € im Monat
- Kinderbetreuungskosten von 160 € im Monat je Kind (§ 83 SGB III)
- ALG I läuft während der geförderten Weiterbildung weiter
- Grundsicherungsgeld-Beziehende: Weiterbildungsgeld von 150 € im Monat (§ 87a) plus Prämien von derzeit 1.000 bzw. 1.500 €
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Deine Perspektiven nach dem Quereinstieg
Laut StudySmarter Jobbörse liegt das mittlere Bruttojahresgehalt für Pflegefachkräfte bei 47.500 €, mit einer Spanne von 42.000 € bis 54.000 € (p25–p90). Der Einstieg beginnt bei rund 38.000 €, nach über 10 Jahren Berufserfahrung sind rund 57.000 € möglich. Aktuell warten über 18.000 passende offene Stellen in der StudySmarter Jobbörse auf dich, mit Aufstiegsmöglichkeiten wie Praxisanleitung, Fachweiterbildungen oder der Pflegedienstleitung (PDL).
Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.