Kurze Antwort: Ja, mit sehr guten Chancen. Pflegefachkraft gilt als Engpassberuf – Fachkräfte werden dringend gesucht. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass eine Umschulung über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III bewilligt wird, deutlich. Trotzdem bleibt es eine Einzelfallentscheidung deiner Agentur für Arbeit oder deines die Agentur für Arbeit, die sich an deiner persönlichen Situation und den Erfolgsaussichten der Umschulung orientiert. In diesem Ratgeber zeigen wir dir, welche Voraussetzungen gelten, was übernommen wird, wie du dein Einkommen während der Umschulung sicherst und wie der Antrag konkret abläuft – damit du gut vorbereitet in dein Beratungsgespräch gehst.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Fachkräfteengpassanalyse · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
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⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Ja.
- Bei Bewilligung deckt der Bildungsgutschein die kompletten Kosten der Umschulung: 100 % der Lehrgangskosten Fahrkosten bis 588 € pro Monat Kinderbetreuung mit 160 € je …
- Je nach aktueller Situation gilt: ALG I: läuft während der geförderten Weiterbildung unverändert weiter.
Ist die Umschulung zur Pflegefachkraft förderfähig?
Ja. Weil Pflegefachkräfte ein klassischer Engpassberuf sind, stehen die Chancen auf eine Förderung über den Bildungsgutschein sehr gut. Voraussetzung ist wie bei jeder Bildungsgutschein-Maßnahme, dass Träger und Kurs AZAV-zertifiziert sind. Der Bildungsgutschein selbst bleibt formal eine Ermessensleistung nach § 81 SGB III – nur wenn dir laut § 81 Abs. 2 ein Erstabschluss fehlt, hast du einen Rechtsanspruch darauf. In allen anderen Fällen prüft deine Beratungsstelle deinen Fall individuell, wobei der Fachkräftebedarf in der Pflege deutlich für dich spricht: Weil so dringend examiniertes Personal gesucht wird, werden Umschulungen in diesem Bereich in der Praxis oft wohlwollender geprüft als in weniger nachgefragten Berufsfeldern.
- AZAV-Zertifizierung von Träger und Maßnahme erforderlich
- Pflege als Engpassberuf wirkt sich positiv auf die Ermessensentscheidung aus
- Rechtsanspruch nur bei fehlendem Erstabschluss (§ 81 Abs. 2)
- Gutschein ist meist etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig
Trotzdem gilt: Auch bei einem Engpassberuf prüft die Agentur für Arbeit deinen individuellen Fall – etwa deine bisherige Erwerbsbiografie, gesundheitliche Eignung für den Pflegeberuf und die konkrete, gewählte Maßnahme. Ein persönliches Beratungsgespräch bleibt also unverzichtbar. Wenn du bereits Erfahrung im Pflegebereich hast, etwa als Pflegehelferin oder Pflegehelfer, kann das deine Erfolgsaussichten zusätzlich verbessern, weil du deine Motivation und Eignung für den Beruf konkreter belegen kannst.
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Weil Pflegefachkraft als Engpassberuf gilt – also ein Beruf, in dem händeringend Fachkräfte gesucht werden. Das spricht positiv für die Ermessensentscheidung bei der Vergabe des Bildungsgutscheins, ersetzt aber nicht die individuelle Prüfung deines Falls.
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Was übernimmt der Bildungsgutschein?
Bei Bewilligung deckt der Bildungsgutschein die kompletten Kosten der Umschulung:
- 100 % der Lehrgangskosten
- Fahrkosten bis 588 € pro Monat
- Kinderbetreuung mit 160 € je Kind und Monat (§ 83 SGB III)
Damit ist die Umschulung zur Pflegefachkraft finanziell weitgehend abgesichert, solange du bei einer geförderten, AZAV-zertifizierten Maßnahme bleibst. Gerade die Kinderbetreuungspauschale ist für viele Umschülerinnen und Umschüler in der Pflege relevant, da die Ausbildung häufig mit Praxisphasen im Schichtdienst verbunden ist und eine verlässliche Betreuung braucht. Auch die Fahrkostenpauschale kann sich lohnen, wenn Theorie- und Praxisphasen an unterschiedlichen Orten stattfinden und du regelmäßig zwischen Pflegeschule und Praxiseinrichtung pendeln musst.
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Einkommen während der Umschulung
Je nach aktueller Situation gilt:
- ALG I: läuft während der geförderten Weiterbildung unverändert weiter.
- Grundsicherungsgeld: zusätzlich gibt es das Weiterbildungsgeld von 150 € monatlich (§ 87a) sowie Prämien von 1.000 € bei bestandener Zwischenprüfung und 1.500 € bei bestandener Abschlussprüfung.
Diese Prämien sind ein spürbarer finanzieller Anreiz, die oft mehrjährige Umschulung zur Pflegefachkraft konsequent bis zum Abschluss durchzuziehen, gerade weil zwischen Beginn und Examen einige Zeit vergeht. Bist du bereits berufstätig und weder arbeitslos noch bedroht davon, greift statt des Bildungsgutscheins das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) – hier gelten eigene Regeln, die je nach Situation und Betrieb abweichen können. Auch dann lohnt sich ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, um herauszufinden, welche konkreten Leistungen für dich infrage kommen.
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So läuft die Antragstellung ab
- Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit oder im die Agentur für Arbeit vereinbaren
- Eignung und Bedarf für die Umschulung zur Pflegefachkraft besprechen
- AZAV-zertifizierte Maßnahme auswählen bzw. bestätigen lassen
- Bei Bewilligung: Bildungsgutschein erhalten (für den aufgedruckten Zeitraum gültig) und beim Träger einlösen
Weil Umschulungen zur Pflegefachkraft meist mehrere Jahre dauern, lohnt es sich, im Beratungsgespräch auch offene Fragen zu Praxiseinsätzen und Trägerwechseln frühzeitig anzusprechen. Da der Bildungsgutschein selbst meist etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig ist, solltest du ihn erst beantragen, wenn ein konkreter Startzeitpunkt bei einem Träger feststeht – so vermeidest du, dass die Gültigkeit ungenutzt verstreicht und du den Antrag erneut stellen musst. Den kompletten Ablauf mit allen Details findest du im Ratgeber zum Bildungsgutschein, die konkreten Schritte zur Antragstellung unter Umschulung beantragen.
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Förderfähige Pflege-Umschulungen finden
Auf dem Portal stehen dir 66.459 KURSNET-Kurse, deren konkrete AZAV-Zulassung vorab geprüft werden muss zur Auswahl, darunter Umschulungen zur Pflegefachkraft bei anerkannten Trägern in ganz Deutschland. Filtere gezielt nach förderfähigen Angeboten, um sicherzugehen, dass eine Förderung über den Bildungsgutschein möglich ist, bevor du deine Beratungsstelle kontaktierst. So gehst du mit einer konkreten, geprüften Maßnahme ins Beratungsgespräch, statt dort erst mit der Suche zu beginnen. https://partner.studysmarter.de/foerder-check/?utm_source=weiterbildung-board&utm_medium=beruf-guide
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.