Eine Umschulung zum Koch/zur Köchin kann finanziell gut abgesichert werden, wenn die Agentur für Arbeit die Förderung über einen Bildungsgutschein bewilligt. Dieser Guide erklärt dir, was der Bildungsgutschein genau leistet, welche Voraussetzungen für die Bewilligung wichtig sind und wie der Antragsprozess in der Praxis abläuft.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das zentrale Förderinstrument für eine geförderte Umschulung zum Koch/zur Köchin.
- Die Bewilligung des Bildungsgutscheins ist keine automatische Leistung, sondern eine Ermessensentscheidung nach § 81 SGB III.
- Der erste Schritt ist immer ein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, in dem deine Situation und deine beruflichen Ziele besprochen werden.
Was der Bildungsgutschein abdeckt
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das zentrale Förderinstrument für eine geförderte Umschulung zum Koch/zur Köchin. Er übernimmt bei Bewilligung die Lehrgangskosten bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger vollständig. Zusätzlich können bei Bedarf weitere Zuschüsse gewährt werden, etwa zu Fahrkosten zwischen Wohnort und Bildungseinrichtung mit bis zu 588 € im Monat oder zur Kinderbetreuung mit 160 € pro Kind und Monat, falls du während der Umschulung Betreuung organisieren musst.
Wichtig zu verstehen: Der Bildungsgutschein deckt gezielt die Kosten der Bildungsmaßnahme ab. Für den laufenden Lebensunterhalt während der Umschulung kommen je nach individueller Situation weitere Leistungen infrage, etwa Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld, über die dich deine Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit gesondert informiert.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Grundsätzlich Personen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und bei denen die Agentur für Arbeit eine Umschulung als beruflich sinnvoll einschätzt.
Voraussetzungen für die Bewilligung
Die Bewilligung des Bildungsgutscheins ist keine automatische Leistung, sondern eine Ermessensentscheidung nach § 81 SGB III. Geprüft wird unter anderem, ob du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist, ob eine Umschulung zum Koch/zur Köchin für deine berufliche Situation notwendig und sinnvoll ist und ob der gewählte Bildungsträger AZAV-zertifiziert ist. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Agentur für Arbeit auch für die Förderprüfung von Kund:innen zuständig, sodass sich der Ablauf hier vereinheitlicht hat.
Deine gesundheitliche Eignung für die körperlich fordernde Küchenarbeit spielt ebenfalls eine Rolle bei der Entscheidung. Bringe zum Beratungsgespräch am besten alle relevanten Unterlagen mit, etwa Nachweise über bisherige Berufserfahrung, gesundheitliche Einschränkungen oder bereits vorliegende Kontakte zu Bildungsträgern.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Der Antragsprozess in der Praxis
Der erste Schritt ist immer ein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, in dem deine Situation und deine beruflichen Ziele besprochen werden. Wird eine Umschulung zum Koch/zur Köchin als sinnvoll eingeschätzt, erhältst du bei positiver Entscheidung den Bildungsgutschein, mit dem du dich anschließend bei einem passenden, AZAV-zertifizierten Bildungsträger anmeldest.
- Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit oder die Agentur für Arbeit
- Klärung der individuellen Förderfähigkeit
- Ausstellung des Bildungsgutscheins bei positiver Entscheidung
- Anmeldung bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger
- Beachtung der Gültigkeit von rund drei Monaten
Da der Bildungsgutschein meist nur etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig ist, solltest du dir bereits vor dem Beratungsgespräch Gedanken über einen passenden Bildungsträger machen, um die Zeit nach der Bewilligung optimal zu nutzen.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Ordne deine Fördermöglichkeiten in 2 Minuten ein
Kostenlos & unverbindlich – als Vorbereitung auf die verbindliche Beratung.
Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.