Der Weg zur Controllerin oder zum Controller kann sehr unterschiedlich aussehen: über ein betriebswirtschaftliches Studium, über eine kaufmännische Ausbildung mit anschließender Spezialisierung oder über eine gezielte Weiterbildung im späteren Berufsleben. Was alle Wege gemeinsam haben, ist der Aufbau von fundiertem Zahlenverständnis und analytischem Denken. Dieser Guide zeigt dir die typischen Etappen auf dem Weg ins Controlling und wie du realistisch einschätzt, welcher Weg zu deiner Situation passt.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Viele Menschen im Controlling haben ursprünglich eine kaufmännische Ausbildung absolviert, etwa als Industriekaufmann/-frau oder Steuerfachangestellte, und sich …
- Wer bereits berufstätig ist und sich Richtung Rechnungswesen oder Controlling weiterentwickeln möchte, muss dafür nicht zwingend neu studieren.
- Unabhängig vom gewählten Weg lassen sich einige typische Etappen erkennen: Zunächst wird ein solides Grundverständnis für Buchhaltung und betriebswirtschaftliche …
Der klassische Weg über Ausbildung oder Studium
Viele Menschen im Controlling haben ursprünglich eine kaufmännische Ausbildung absolviert, etwa als Industriekaufmann/-frau oder Steuerfachangestellte, und sich anschließend über Weiterbildungen spezialisiert. Andere kommen über ein betriebswirtschaftliches Studium mit Schwerpunkt Rechnungswesen, Finance oder Controlling in das Berufsfeld. Beide Wege vermitteln die notwendigen Grundlagen in Buchhaltung, Kostenrechnung und betriebswirtschaftlicher Analyse, die im späteren Berufsalltag ständig gebraucht werden.
Der Unterschied liegt vor allem im Tempo und der Tiefe: Ein Studium bietet eine breitere theoretische Basis, eine Ausbildung mit anschließender Spezialisierung führt oft schneller in die Praxis. Für viele ist relevant, dass beide Wege sich gut mit Berufserfahrung kombinieren lassen – gerade Controlling-Positionen werden häufig erst nach einigen Jahren praktischer Erfahrung in der Buchhaltung oder im Rechnungswesen erreicht.
Nein, auch über eine kaufmännische Ausbildung mit anschließender Spezialisierung oder eine gezielte Weiterbildung ist der Einstieg ins Controlling möglich.
Der Weg über Weiterbildung im Berufsleben
Wer bereits berufstätig ist und sich Richtung Rechnungswesen oder Controlling weiterentwickeln möchte, muss dafür nicht zwingend neu studieren. Zertifikatslehrgänge und Weiterbildungen, etwa zum Controller oder zur Bilanzbuchhalterin, bauen gezielt auf vorhandenem kaufmännischem Wissen auf und vertiefen es um Themen wie Kostenrechnung, Reporting und Finanzplanung. Solche Weiterbildungen finden häufig berufsbegleitend statt, sodass sich Lernen und Arbeiten kombinieren lassen.
Dieser Weg eignet sich besonders für Menschen, die bereits im kaufmännischen Bereich arbeiten und ihre Position im Unternehmen ausbauen oder in eine spezialisiertere Rolle wechseln möchten. Wichtig ist dabei, einen Bildungsträger zu wählen, dessen Lehrgang inhaltlich zu deinem angestrebten Aufgabenbereich passt, sei es operatives Controlling, Finanzbuchhaltung oder strategische Unternehmensplanung.
Typische Etappen und Zeithorizont
Unabhängig vom gewählten Weg lassen sich einige typische Etappen erkennen: Zunächst wird ein solides Grundverständnis für Buchhaltung und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge aufgebaut. Darauf folgt die Vertiefung in Spezialthemen wie Kostenrechnung, Budgetierung oder Berichtswesen. Erst mit zunehmender Praxiserfahrung übernehmen viele Fachkräfte eigenständige Controlling-Aufgaben oder Führungsverantwortung im Finanzbereich.
Der zeitliche Rahmen variiert stark je nach Ausgangssituation: Eine Weiterbildung neben dem Beruf dauert in der Regel mehrere Monate, eine vollständige Umschulung oder ein Studium entsprechend länger. Wichtig ist, den eigenen Zeithorizont realistisch einzuplanen und dabei auch berufliche und familiäre Verpflichtungen zu berücksichtigen.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.