Eine Weiterbildung oder Umschulung im Rechnungswesen und Controlling kostet Zeit und Geld – doch mit dem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit lässt sich diese Investition oft deutlich abfedern. Der Bildungsgutschein übernimmt bei Förderfähigkeit die Kosten für Maßnahmen bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern und kann zusätzlich Fahrkosten und Kinderbetreuung abdecken. Dieser Guide erklärt dir, wie die Förderung im Detail funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie der Antrag abläuft.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
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⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III übernimmt bei entsprechender Förderfähigkeit die Kosten für eine Weiterbildung oder Umschulung im Rechnungswesen und Controlling …
- Ob du einen Bildungsgutschein erhältst, entscheidet die Agentur für Arbeit im Rahmen einer Ermessensentscheidung.
- Den ersten Schritt zum Bildungsgutschein bildet ein Beratungsgespräch bei deiner Agentur für Arbeit.
Was der Bildungsgutschein abdeckt
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III übernimmt bei entsprechender Förderfähigkeit die Kosten für eine Weiterbildung oder Umschulung im Rechnungswesen und Controlling bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger. Dazu gehören in der Regel die Lehrgangskosten sowie Prüfungsgebühren, sofern diese Teil der Maßnahme sind. Ergänzend können weitere Leistungen bewilligt werden, wenn sie für die Teilnahme notwendig sind.
Konkret kann das eine Fahrkosten-Pauschale von bis zu 588 € im Monat umfassen, wenn du für den Lehrgang pendeln musst, sowie einen Zuschuss zur Kinderbetreuung von 160 € pro Kind, falls du während der Weiterbildung eine Betreuung organisieren musst. Welche Leistungen im Einzelfall bewilligt werden, hängt von deiner persönlichen Situation und der Ausgestaltung der jeweiligen Maßnahme ab.
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Grundsätzlich Personen, deren berufliche Eingliederung durch eine Weiterbildung im Rechnungswesen oder Controlling verbessert werden kann und bei denen die Agentur für Arbeit die Förderung als notwendig einschätzt.
Voraussetzungen für die Förderung
Ob du einen Bildungsgutschein erhältst, entscheidet die Agentur für Arbeit im Rahmen einer Ermessensentscheidung. Geprüft wird dabei unter anderem, ob die angestrebte Weiterbildung im Rechnungswesen oder Controlling deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich verbessert und ob eine Notwendigkeit für die Maßnahme besteht, etwa weil dein bisheriger Beruf nicht mehr zukunftssicher ist oder du von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht bist.
Wichtig ist außerdem, dass die gewählte Maßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger stattfindet – nur solche Angebote sind über den Bildungsgutschein förderfähig. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Zuständigkeit für die Förderprüfung einheitlich bei der Agentur für Arbeit gebündelt, auch für Personen, die zuvor über die Agentur für Arbeit betreut wurden.
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„Den ersten Schritt zum Bildungsgutschein bildet ein Beratungsgespräch bei deiner Agentur für Arbeit."
So beantragst du den Bildungsgutschein
Den ersten Schritt zum Bildungsgutschein bildet ein Beratungsgespräch bei deiner Agentur für Arbeit. Dabei besprichst du deine berufliche Situation, dein Ziel im Bereich Rechnungswesen oder Controlling und die passende Weiterbildung oder Umschulung. Wird die Förderung bewilligt, erhältst du den Bildungsgutschein, mit dem du dich bei einem passenden, AZAV-zertifizierten Bildungsträger anmelden kannst.
Der Bildungsgutschein ist in der Regel etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig, du solltest ihn also zeitnah nach Erhalt bei einem Träger einlösen. Bereite dich auf das Beratungsgespräch am besten vor, indem du dir bereits konkrete Bildungsträger und Lehrgänge im Bereich Rechnungswesen und Controlling ansiehst, die zu deinem Ziel passen – das erleichtert die gemeinsame Entscheidung im Gespräch.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.