Eine Umschulung im Bereich Rechnungswesen und Controlling eröffnet dir einen strukturierten Weg in ein zukunftssicheres kaufmännisches Berufsfeld – auch dann, wenn dein bisheriger Werdegang in eine ganz andere Richtung ging. Möglich ist das über geförderte Programme bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern, die dich systematisch an die Themen Buchhaltung, Kostenrechnung und betriebswirtschaftliche Steuerung heranführen. Dieser Guide erklärt dir Ablauf, Dauer und Finanzierung einer solchen Umschulung im Detail.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Eine Umschulung im Rechnungswesen und Controlling vermittelt dir die fachlichen Grundlagen, die du für eine Tätigkeit in Buchhaltung, Kostenrechnung oder Controlling …
- Umschulungen im Rechnungswesen und Controlling finden bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern statt, entweder in Vollzeit oder in Teilzeitformaten, die sich besser mit …
- Bei entsprechender Förderfähigkeit übernimmt die Agentur für Arbeit über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III die Kosten für die Umschulung bei einem zertifizierten …
Was eine Umschulung in diesem Bereich beinhaltet
Eine Umschulung im Rechnungswesen und Controlling vermittelt dir die fachlichen Grundlagen, die du für eine Tätigkeit in Buchhaltung, Kostenrechnung oder Controlling benötigst. Dazu zählen typischerweise die doppelte Buchführung, die Erstellung von Jahresabschlüssen, Kosten- und Leistungsrechnung sowie der Umgang mit gängiger Buchhaltungssoftware. Je nach Ausrichtung des Lehrgangs kommen auch Themen wie Budgetplanung, Reporting und betriebswirtschaftliche Kennzahlenanalyse hinzu.
Anders als eine kurze Fortbildung ist eine Umschulung darauf ausgelegt, dich umfassend und von Grund auf mit den notwendigen Kenntnissen auszustatten – geeignet also besonders für Menschen, die beruflich komplett neu in dieses Feld einsteigen wollen, etwa nach einem Berufswechsel aus einer ganz anderen Branche oder nach einer längeren Pause im Erwerbsleben.
Die Dauer liegt je nach Träger und Format meist im Bereich mehrerer Monate, Vollzeitformate sind in der Regel schneller abgeschlossen als Teilzeitformate.
Ablauf und Dauer
Umschulungen im Rechnungswesen und Controlling finden bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern statt, entweder in Vollzeit oder in Teilzeitformaten, die sich besser mit familiären oder anderen beruflichen Verpflichtungen vereinbaren lassen. Der Unterricht kombiniert theoretische Grundlagen mit praktischen Übungen, häufig ergänzt durch Fallstudien und den Einsatz gängiger Buchhaltungssoftware. Viele Programme beinhalten außerdem ein Praktikum, in dem du das Gelernte direkt in einem Unternehmen anwenden kannst.
- Grundlagen der Buchführung und des Rechnungswesens
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Budgetplanung und Reporting
- Praxisphasen oder Praktika im Unternehmen
- Vorbereitung auf ein anerkanntes Zertifikat oder eine Prüfung
Die Dauer variiert je nach Träger und Umfang der Maßnahme und liegt in der Regel im Bereich mehrerer Monate. Vollzeitformate führen dich schneller zum Abschluss, Teilzeitformate strecken die Umschulung über einen längeren Zeitraum, lassen sich dafür aber leichter mit anderen Verpflichtungen kombinieren.
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Finanzierung der Umschulung
Bei entsprechender Förderfähigkeit übernimmt die Agentur für Arbeit über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III die Kosten für die Umschulung bei einem zertifizierten Bildungsträger. Der Bildungsgutschein ist in der Regel etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig und muss innerhalb dieses Zeitraums bei einem passenden Träger eingelöst werden. Neben den reinen Lehrgangskosten können auch Fahrkosten mit einer Pauschale von bis zu 588 € im Monat sowie ein Zuschuss zur Kinderbetreuung von 160 € pro Kind übernommen werden, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Um die Förderung zu beantragen, wendest du dich an deine Agentur für Arbeit. Im Beratungsgespräch wird geprüft, ob die Umschulung sinnvoll für deine berufliche Eingliederung ist – eine Entscheidung, die im Ermessen der zuständigen Stelle liegt.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.