Das Auswahlverfahren
Der Zulassungsstatus (zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei) wird jedes Frühjahr neu beschlossen und spätestens im März veröffentlicht. Bei Zulassungsbeschränkung erfolgt Auswahl auf Grundlage der Fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung §6.