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FinanzenSteuern Steuerentlastungsgesetz 2022 So Sieht Die Entlastung Aus
FinanzbildungSteuerentlastungsgesetz10 Min.

Steuerentlastungsgesetz 2022 So sieht die Entlastung aus

Steuerentlastungsgesetz 2022 erklärt: Was ändert sich & Berufseinsteiger? Grundfreibetrag, Pauschbetrag, Energiepauschale – einfach erklärt.

Was dasRechnerWas ist das
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Gesetzespaket der Bundesregierung als Reaktion auf gestiegene Lebenshaltungs- und Energiekosten
  • Ziel: Steuerlast senken und Kaufkraft von Steuerpflichtigen mit Erwerbseinkommen stärken
  • Rückwirkende Geltung ab Jahresbeginn für mehrere Maßnahmen
  • Einordnung: eines von mehreren Entlastungspaketen der Jahre 2022/2023

Was das Steuerentlastungsgesetz 2022 für dich bedeutet

Gesetzespaket der Bundesregierung als Reaktion auf gestiegene Lebenshaltungs- und Energiekosten

Die Bundesregierung hat mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 gezielt auf steigende Energiepreise und Lebenshaltungskosten reagiert. Das Ergebnis: Millionen Steuerpflichtige zahlen weniger – darunter auch viele mit einem Nebenjob oder einer selbstständigen Tätigkeit.

Kurz gefasst: Das Steuerentlastungsgesetz 2022 hob den Grundfreibetrag an, erhöhte den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die Entfernungspauschale für Fernpendler und ermöglichte eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro für Erwerbstätige. Viele Maßnahmen galten rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 und wurden in späteren Gesetzen weiter fortgeschrieben. Für alle, die nebenbei arbeiten oder gerade ins Berufsleben starten, lohnt sich ein genauer Blick – denn wer zu viel Lohnsteuer gezahlt hat, kann sich diese über die Steuererklärung zurückholen.

AUF EINEN BLICK

  • Ziel: Steuerlast senken und Kaufkraft von Steuerpflichtigen mit Erwerbseinkommen stärken
  • Rückwirkende Geltung ab Jahresbeginn für mehrere Maßnahmen
  • Einordnung: eines von mehreren Entlastungspaketen der Jahre 2022/2023

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Was ist das Steuerentlastungsgesetz 2022?

Anhebung des Grundfreibetrags (steuerfreies Existenzminimum

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 war eines der zentralen Gesetzespakete der damaligen Bundesregierung als direkte Reaktion auf den drastischen Anstieg der Energie- und Lebenshaltungskosten im Zuge des Ukrainekriegs und der weltweiten Lieferkettenprobleme. Ziel war es, die reale Kaufkraft von Steuerpflichtigen mit Erwerbseinkommen zu stabilisieren, ohne eine generelle Lohnerhöhung gesetzlich vorschreiben zu müssen. Stattdessen griff der Gesetzgeber dort an, wo er direkten Einfluss hat: bei der Einkommensteuer.

Mehrere Maßnahmen des Gesetzes galten rückwirkend ab dem 1. Januar 2022, auch wenn das Gesetz selbst erst im Frühjahr 2022 verabschiedet wurde. Das bedeutete in der Praxis, dass Arbeitgeber die Lohnabrechnung anpassen und zu viel einbehaltene Lohnsteuer im laufenden Jahr verrechnen mussten. Für alle, bei denen das nicht vollständig geschah, war die Steuererklärung der richtige Weg, sich die Differenz zu sichern.

Wichtig zum Einordnen: Das Steuerentlastungsgesetz 2022 war nicht das einzige Entlastungspaket jener Zeit. Die Bundesregierung schnürte in den Jahren 2022 und 2023 mehrere aufeinanderfolgende Pakete, darunter das sogenannte Inflationsausgleichsgesetz, das unter anderem den Grundfreibetrag für die Folgejahre weiter anhob. Wer heute nachschlägt, welche Werte aktuell gelten, sollte daher genau prüfen, welches Gesetz für welches Jahr relevant ist – und nicht bei den einmaligen Werten von 2022 stehenbleiben.

AUF EINEN BLICK

  • Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (Werbungskostenpauschale
  • Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler
  • Einmalige Energiepreispauschale (EPP) für Erwerbstätige
  • Genaue Beträge siehe Tabelle – Quelle: Bundesfinanzministerium

Die Kernmaßnahmen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 im Überblick

Höherer Grundfreibetrag = mehr steuerfreies Einkommen aus Beschäftigung

Das Herzstück des Gesetzes war die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags – also jenes Einkommensbetrags, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt. Dieser wurde für das Veranlagungsjahr 2022 rückwirkend erhöht. Dahinter steckt das Prinzip des steuerfreien Existenzminimums: Einkommen bis zur Grundfreibetragsgrenze soll grundsätzlich nicht besteuert werden. Durch spätere Gesetze wurde dieser Betrag weiter angehoben; für das Jahr 2026 liegt er bei 12.348 Euro für Ledige und 24.696 Euro für gemeinsam veranlagte Paare.

Ebenfalls angehoben wurde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, auch Werbungskostenpauschale genannt. Dieser Betrag wird beim Lohnsteuerabzug automatisch berücksichtigt und mindert das zu versteuernde Einkommen, ohne dass Beschäftigte einzelne Belege einreichen müssen. Die Erhöhung war insbesondere für Geringverdiener und Teilzeitbeschäftigte spürbar, weil sie den steuerpflichtigen Anteil des Einkommens direkt senkt.

Für Fernpendler wurde die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg weiter angepasst. Fahrten bis 20 Kilometer werden weiterhin mit 0,30 Euro je Entfernungskilometer berücksichtigt, ab dem 21. Kilometer greift ein erhöhter Satz von 0,38 Euro je Entfernungskilometer. Dieser erhöhte Satz war ursprünglich befristet eingeführt worden und wurde in der Folgegesetzgebung verlängert. Hinzu kam als zeitlich begrenzte Maßnahme die Energiepreispauschale in Höhe von einmalig 300 Euro für Erwerbstätige – ein direkter Zuschuss, der über die Steuererklärung oder den Arbeitgeber ausbezahlt wurde.

AUF EINEN BLICK

  • Höhere Werbungskostenpauschale wirkt sich auf die Steuererklärung aus
  • Energiepreispauschale: Anspruch nur bei bestimmten Beschäftigungsverhältnissen prüfen
  • Fahrtkosten zur Arbeitsstelle über die Entfernungspauschale absetzbar
  • Gesundheit-Analogie entfällt – rein steuerrechtliche Einordnung

Was ändert sich konkret?

Anspruch v.a. bei aktiver Erwerbstätigkeit im Bezugszeitraum

Für alle, die nebenbei arbeiten – sei es als Angestellte:r, im Minijob oder als Aushilfe – hat das Steuerentlastungsgesetz 2022 mehrere direkte Auswirkungen gehabt, die teilweise bis heute fortwirken. Am wichtigsten ist der höhere Grundfreibetrag: Wer im Jahr 2022 ein Einkommen unterhalb der damals geltenden Schwelle hatte, zahlte schlicht keine Einkommensteuer. Und wer trotzdem Lohnsteuer einbehalten bekam – etwa weil der Arbeitgeber automatisch abzieht – konnte diese vollständig über die Steuererklärung zurückfordern.

Der erhöhte Arbeitnehmer-Pauschbetrag wirkt sich direkt auf die Steuererklärung aus: Werbungskosten bis zur Pauschale werden automatisch angerechnet, ohne dass man einzelne Quittungen sammeln und einreichen muss. Übersteigen die tatsächlichen Kosten – etwa für Fachliteratur, einen Laptop oder Fahrtkosten zur Arbeit – diese Pauschale, lohnt sich die Einzelabrechnung noch mehr. Gerade Berufstätige, die regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsstätte pendeln, kommen hier auf nennenswerte Beträge.

Bei den Fahrtkosten gilt: Die Entfernungspauschale von 0,30 Euro bis zum 20. Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer gilt auch für den Weg zur Arbeitsstelle. Wer also täglich eine längere Strecke zurücklegt, kann über das Jahr gerechnet einen erheblichen Betrag als Werbungskosten geltend machen. Wichtig: Maßgebend ist immer die einfache Entfernung – also der kürzeste zumutbare Weg in eine Richtung, nicht die Gesamtstrecke hin und zurück.

Ein besonderes Augenmerk verdient die Frage, ob ein Minijob mit einer weiteren Beschäftigung kombiniert werden kann und wie sich das steuerlich auswirkt. Geringfügige Beschäftigung bis zur aktuellen Minijobgrenze von monatlich 603 Euro beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr ist lohnsteuerlich pauschal versteuerbar oder kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben. Die Krankenversicherungs- und weitere sozialrechtliche Grenzen sind dabei separat zu betrachten und nicht identisch mit den steuerlichen Freibeträgen.

AUF EINEN BLICK

  • Minijobber:innen und weitere Beschäftigte: Voraussetzungen genau prüfen
  • Auszahlung typischerweise über Arbeitgeber oder Steuererklärung
  • Steuerliche Behandlung der Pauschale beachten
  • Quelle für Details und Beträge: Bundesfinanzministerium

Energiepreispauschale (EPP): Wer hat sie bekommen?

Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Einkommensteuer an

Die Energiepreispauschale war eine der sichtbarsten und politisch meistdiskutierten Maßnahmen des Steuerentlastungsgesetzes 2022. Anspruch hatten grundsätzlich alle, die im Bezugszeitraum aktiv erwerbstätig waren – also Arbeitnehmer:innen in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis, aber auch Selbstständige und Gewerbetreibende. Letztere bekamen die Pauschale allerdings nicht direkt ausgezahlt, sondern durch eine Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlungen berücksichtigt.

Für viele war die entscheidende Frage: Liegt eine aktive Erwerbstätigkeit vor? Wer im September 2022 in einem steuer- oder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stand – also etwa in einem regulären Teilzeitjob oder als Aushilfe – hatte grundsätzlich Anspruch auf die Pauschale. Die Auszahlung erfolgte in der Regel direkt über den Arbeitgeber mit dem Septemberlohn. Minijobber:innen ohne Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse konnten die Pauschale über die Steuererklärung 2022 beantragen – sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüllten.

Steuerlich war die Energiepreispauschale nicht völlig frei: Sie galt als steuerpflichtige Einnahme und wurde dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Für die meisten mit geringem Jahreseinkommen bedeutete das in der Praxis jedoch kaum eine Mehrbelastung, da das Gesamteinkommen dennoch unterhalb des Grundfreibetrags blieb oder nur gering darüber lag. Wer unsicher war, ob und in welcher Höhe die Pauschale versteuert wurde, konnte dies gut über eine Steuererklärung klären lassen.

AUF EINEN BLICK

  • Relevant für Teilzeitbeschäftigte und Nebenverdienste
  • Zusammenspiel mit Lohnsteuerklasse und ggf. Rückerstattung
  • Sozialversicherungs- und andere Einkommensgrenzen sind davon getrennt zu betrachten

Grundfreibetrag und steuerfreies Einkommen bei Neben- und Ferienjobs

Sparer:innen und Anleger:innen mit Nebenjob können über die Steuererklärung Lohnsteuer zurückholen

Der Grundfreibetrag ist das Fundament des deutschen Einkommensteuersystems. Er stellt sicher, dass das Einkommen, das Menschen zur Deckung ihres Existenzminimums benötigen, nicht besteuert wird. Wer im Jahr weniger als den jeweils geltenden Grundfreibetrag verdient, zahlt keine Einkommensteuer – unabhängig davon, ob während des Jahres Lohnsteuer einbehalten wurde. Für 2026 liegt dieser Betrag bei 12.348 Euro für Ledige.

Für Arbeitnehmer:innen in Teilzeit oder mit einem Ferienjob ist das besonders relevant: Wer nebenbei nur in Teilzeit arbeitet und dabei das Jahreseinkommen unterhalb des Grundfreibetrags hält, kann am Jahresende die gesamte einbehaltene Lohnsteuer zurückfordern. Das funktioniert auch rückwirkend für bis zu vier Jahre, sofern keine Pflichtveranlagung bestand. Gerade für Berufseinsteiger:innen, die ihren ersten Nebenjob aufnehmen, lohnt sich deshalb die Steuererklärung fast immer.

Das Zusammenspiel mit der Lohnsteuerklasse ist dabei wichtig: Wer in Steuerklasse I eingetragen ist und monatlich Lohnsteuer zahlt, hat diese Beträge zunächst nicht zurück – bis zur Steuererklärung. Wer hingegen in Steuerklasse VI liegt, weil es sich um einen zweiten Job handelt, zahlt von Anfang an mehr Lohnsteuer und sollte die Rückerstattung unbedingt über die Erklärung einfordern. Krankenversicherungs- und Sozialversicherungsgrenzen bleiben dabei unberührt: Sie folgen eigenen Berechnungslogiken und werden nicht durch den steuerlichen Grundfreibetrag bestimmt.

AUF EINEN BLICK

  • Werbungskosten wie Fachliteratur, Laptop, Fahrtkosten geltend machen
  • Erstausbildung vs. Zweitausbildung: unterschiedliche Absetzbarkeit (Sonderausgaben vs. Werbungskosten
  • Verlustvortrag als Chance bei geringem Einkommen
  • Frist zur Abgabe beachten – Quelle: Bundesfinanzministerium

So holst du dir zu viel gezahlte Steuer zurück

Abgrenzung zum Inflationsausgleichsgesetz und weiteren Maßnahmen

Eine Steuererklärung ist für viele keine Pflicht – aber fast immer ein Gewinn. Wer im Laufe des Jahres Lohnsteuer gezahlt hat und insgesamt unterhalb des Grundfreibetrags geblieben ist, bekommt diese vollständig zurück. Doch selbst wer darüber liegt, kann durch das Geltendmachen von Werbungskosten und Sonderausgaben seine Steuerlast deutlich senken.

Als Werbungskosten anerkannt werden unter anderem: Fachliteratur und Arbeitsmittel wie Laptop oder Schreibtisch (anteilig bei gemischter Nutzung), Fahrtkosten zur Arbeitsstelle über die Entfernungspauschale sowie Kontoführungsgebühren. Übersteigen diese Kosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, wird nur der übersteigende Betrag zusätzlich steuerentlastend angerechnet – aber das kann sich lohnen.

Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen Erstausbildung und Zweitausbildung: In der Erstausbildung ohne vorherige Berufsausbildung sind Ausbildungskosten grundsätzlich nur als Sonderausgaben abziehbar, nicht als Werbungskosten – und Sonderausgaben wirken sich nur aus, wenn tatsächlich ein zu versteuerndes Einkommen vorhanden ist. In der Zweitausbildung oder nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung hingegen können Ausbildungskosten als Werbungskosten behandelt werden. Das ermöglicht dann auch einen Verlustvortrag: Wer in der Ausbildung mehr Kosten hat als Einnahmen, kann diesen Verlust in künftige Steuerjahre mit besserem Einkommen übertragen und dort steuerentlastend nutzen – eine echte Chance für alle, die nach einer Umschulung oder einem berufsbegleitenden Studium in besser bezahlte Positionen einsteigen.

AUF EINEN BLICK

  • Welche Beträge wurden fortgeschrieben, welche waren einmalig?
  • Was gilt heute noch – Stand 2026
  • Verweis auf aktuelle Werte statt veralteter Zahlen der Wettbewerber

Steuerentlastungsgesetz 2022 und die späteren Entlastungspakete

Brutto-Netto-Rechner zeigt, wie sich Freibeträge auf dein Gehalt auswirken

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 war der Auftakt zu einer ganzen Reihe steuerlicher Anpassungen. Im Herbst 2022 folgte das Inflationsausgleichsgesetz, das den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und den Steuertarif für die Jahre 2023 und 2024 weiter anpasste, um der sogenannten kalten Progression entgegenzuwirken – also dem Effekt, dass rein inflationsbedingte Lohnerhöhungen zu einer höheren prozentualen Steuerbelastung führen, ohne dass die reale Kaufkraft steigt.

Manche Beträge aus dem Steuerentlastungsgesetz 2022 waren einmalig, insbesondere die Energiepreispauschale. Andere wurden dauerhaft angehoben und in den Folgejahren weiter fortgeschrieben. Wer sich heute über seine steuerliche Situation informiert, sollte daher immer die jeweils aktuellen Werte heranziehen. Der Grundfreibetrag für 2026 beträgt 12.348 Euro für Ledige, die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer liegt bei 0,38 Euro je Kilometer. Diese Zahlen entsprechen dem aktuellen Rechtsstand und können sich in den kommenden Jahren weiter ändern.

Viele Finanzportale und Vergleichsseiten verweisen noch auf die ursprünglichen Werte des Steuerentlastungsgesetzes 2022, ohne klarzumachen, dass seitdem erhebliche Anpassungen erfolgt sind. Das kann dazu führen, dass Sparer:innen und Anleger:innen ihre tatsächliche Steuerentlastung unterschätzen oder falsch berechnen. Wer sichergehen will, sollte immer den aktuellen Stand des Einkommensteuergesetzes oder offizielle Quellen wie das Bundesministerium der Finanzen konsultieren – oder einen aktuellen Brutto-Netto-Rechner nutzen, der automatisch die jeweils geltenden Freibeträge einbezieht.

AUF EINEN BLICK

  • Ideal für alle, die eine schnelle Übersicht über ihre Steuerersparnis möchten
  • Kombiniere mit Steuererklärung für maximale Rückerstattung
  • Kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar

Deinen Netto-Vorteil jetzt berechnen

Steuerliche Freibeträge und Pauschalen klingen abstrakt – aber in der Praxis bedeuten sie bares Geld. Ein Brutto-Netto-Rechner macht sofort sichtbar, wie viel von deinem Gehalt oder deinem Einkommen am Ende wirklich auf deinem Konto landet. Dabei werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge automatisch eingerechnet.

Für alle, die nicht regulär Vollzeit beschäftigt sind, ist das besonders nützlich: Da sie in der Regel von der Rentenversicherungspflicht befreit und krankenversicherungsrechtlich über einen anderen Familienversicherungsstatus oder eine eigene Krankenversicherung abgesichert sind, weicht ihr Nettolohn deutlich vom Nettolohn eines regulär Vollzeitbeschäftigten ab. Ein guter Rechner bildet diese Besonderheiten ab und gibt dir eine realistische Vorstellung davon, was du monatlich zur Verfügung hast.

Kombiniere das Ergebnis des Rechners mit einer sorgfältig ausgefüllten Steuererklärung: Wer über das Jahr zu viel Lohnsteuer gezahlt hat, bekommt den Differenzbetrag vom Finanzamt zurück – das kann je nach Einkommens- und Kostensituation mehrere hundert Euro bedeuten. Der Rechner hilft dir, den ungefähren Erstattungsbetrag vorab abzuschätzen und zu entscheiden, ob sich der Aufwand lohnt. Spoiler: In den allermeisten Fällen lohnt er sich.

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 und was du jetzt tun kannst

Das Wichtigste auf einen Blick: Das Steuerentlastungsgesetz 2022 hat durch einen höheren Grundfreibetrag, einen verbesserten Arbeitnehmer-Pauschbetrag, eine angepasste Entfernungspauschale und die einmalige Energiepreispauschale dazu geführt, dass Millionen Steuerpflichtige weniger zahlen oder mehr zurückbekommen haben. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Nebenverdienst war und ist die wichtigste Handlungsoption die freiwillige Steuererklärung – denn wer Lohnsteuer gezahlt hat, bekommt sie bei entsprechend niedrigem Jahreseinkommen vollständig zurück. Die aktuell geltenden Werte – insbesondere der Grundfreibetrag von 12.348 Euro für Ledige – wurden durch spätere Gesetze weiter angehoben und gelten über 2022 hinaus.

Willst du wissen, wie viel von deinem Bruttolohn tatsächlich bei dir ankommt? Unser kostenloser Brutto-Netto-Rechner zeigt dir das sofort – ohne Anmeldung, ohne Kosten.

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Häufige Fragen

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 richtete sich an alle natürlichen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die im Jahr 2022 Einkünfte erzielten. Es umfasste unter anderem die Energiepreispauschale für Erwerbstätige sowie die Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags.

Nein, die Energiepreispauschale erhielten nur diejenigen, die im Jahr 2022 als Arbeitnehmer, Selbstständige oder Gewerbetreibende aktiv waren und entsprechende Einkünfte erzielten. Personen ohne solche Einkünfte waren von der Zahlung ausgeschlossen.

Durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde der Grundfreibetrag für das Jahr 2022 auf einen Wert angehoben, der für Ledige bei etwa 10.347 Euro und für Verheiratete beim Doppelten lag. Für die Jahre danach wurde der Grundfreibetrag durch weitere Gesetze erneut erhöht.

Als Arbeitnehmer:in musst du nur dann eine Steuererklärung abgeben, wenn du über den Grundfreibetrag hinaus Einkünfte hast, bestimmte Lohnersatzleistungen beziehst oder vom Finanzamt dazu aufgefordert wirst. In vielen Fällen, etwa bei einem Job unterhalb der Grenzen, ist die Abgabe freiwillig.

Du kannst Ausgaben absetzen, die beruflich veranlasst sind, etwa Fachbücher, Arbeitsmittel, Fahrtkosten zur Arbeit oder zu Fortbildungen sowie Bewerbungskosten. Auch Kosten für eine berufliche Weiterbildung können als Werbungskosten oder Sonderausgaben berücksichtigt werden, sofern sie nicht bereits anderweitig abgedeckt sind.

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 selbst gilt nur für das Veranlagungsjahr 2022, seine Regelungen sind also für die Steuererklärung 2022 relevant. Die darin enthaltenen Anpassungen wie der erhöhte Grundfreibetrag wurden jedoch durch spätere Gesetze fortgeschrieben und gelten in angepasster Form für die Folgejahre weiter.

Für dein Gehalt im Jahr 2022 bedeutete die Energiepreispauschale eine einmalige Zahlung von 300 Euro, sofern du sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst. Diese Pauschale erhöhte dein zu versteuerndes Einkommen, wodurch sich deine Steuerlast leicht erhöhen konnte, aber der Grundfreibetrag blieb davon unberührt.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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