Kirchensteuer Höhe, Berechnung & was Studierende wissen müssen
Kirchensteuer einfach erklärt: Wie hoch sie ist, wie du sie berechnest, Unterschiede in Bayern & NRW und was Austritt bedeutet.
- Steuer, die Religionsgemeinschaften über die Finanzämter von ihren Mitgliedern erheben
- Gilt nur bei offizieller Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Kirche (v.a. katholisch, evangelisch
- Wird als Zuschlag zur Lohn- bzw. Einkommensteuer berechnet, nicht auf das Bruttoeinkommen direkt
- Warum das für Studierende oft erst mit dem ersten Job oder Nebenjob relevant wird
Kirchensteuer: Was steckt hinter dem Abzug auf der Gehaltsabrechnung?
Steuer, die Religionsgemeinschaften über die Finanzämter von ihren Mitgliedern erheben
Wer einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört und in Deutschland Lohnsteuer zahlt, zahlt automatisch auch Kirchensteuer. Für viele Arbeitnehmer:innen wird das erst mit dem ersten Job oder einer Gehaltserhöhung spürbar – und sorgt dann für Fragen auf dem Gehaltszettel.
AUF EINEN BLICK
- Gilt nur bei offizieller Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Kirche (v.a. katholisch, evangelisch)
- Wird als Zuschlag zur Lohn- bzw. Einkommensteuer berechnet, nicht auf das Bruttoeinkommen direkt
- Warum das für viele Beschäftigte oft erst mit dem ersten Job oder einem höheren Einkommen relevant wird
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Was ist die Kirchensteuer – und wen trifft sie?
Kirchensteuer ist ein Prozentsatz der festgesetzten Lohn-/Einkommensteuer
Die Kirchensteuer ist eine staatlich erhobene Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern einziehen dürfen. In Deutschland sind es vor allem die römisch-katholische Kirche und die evangelischen Landeskirchen, die dieses Recht nutzen. Der Staat übernimmt dabei die Rolle des Inkassounternehmens: Die Finanzämter und Arbeitgeber ziehen die Kirchensteuer direkt ein und leiten sie an die jeweilige Religionsgemeinschaft weiter. Für die Mitglieder läuft das weitgehend automatisch im Hintergrund – bis der erste Blick auf die Gehaltsabrechnung Fragen aufwirft.
Entscheidend ist: Die Kirchensteuer trifft ausschließlich Personen, die offiziell Mitglied einer steuererhebenden Kirche sind. Wer nie getauft wurde, einer anderen Religion angehört oder bereits aus der Kirche ausgetreten ist, zahlt keine Kirchensteuer. Die Kirchenmitgliedschaft wird über das Einwohnermeldeamt erfasst und automatisch an das Finanzamt übermittelt. Wer also als Kind getauft und noch nie ausgetreten ist, gilt weiterhin als Mitglied – unabhängig davon, wie aktiv die Teilnahme am religiösen Leben ist.
Für viele Arbeitnehmer:innen wird die Kirchensteuer häufig erst dann ein Thema, wenn sie ihren ersten Job antreten und die erste Gehaltsabrechnung in den Händen halten. In einer Lebensphase ohne regelmäßiges steuerpflichtiges Einkommen – etwa bei einer beruflichen Auszeit oder in Elternzeit – fällt sie schlicht nicht an, weil die Berechnungsgrundlage fehlt. Sobald jedoch eine Nebentätigkeit oder ein Minijob Lohnsteuer auslöst, erscheint auch die Kirchensteuer als eigene Zeile auf dem Gehaltszettel. Das Verständnis des Mechanismus hilft dabei, die eigene Steuersituation richtig einzuordnen.
AUF EINEN BLICK
- Der Prozentsatz hängt vom Bundesland ab (zwei unterschiedliche Sätze existieren je nach Region
- Bei geringem Einkommen fällt oft gar keine oder nur wenig Kirchensteuer an, da erst Lohnsteuer anfallen muss
- Kappungsgrenze: in vielen Bundesländern gibt es eine Deckelung bei sehr hohen Einkommen
Wie hoch ist die Kirchensteuer – und wie wird sie berechnet?
Zwei unterschiedliche Prozentsätze existieren bundesweit je nach Region
Die Kirchensteuer ist kein fester Euro-Betrag, sondern ein Prozentsatz der festgesetzten Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer. Das ist der entscheidende Unterschied zu vielen anderen Abgaben: Nicht das Bruttogehalt, sondern die bereits berechnete Lohnsteuer dient als Bemessungsgrundlage. Je weniger Lohnsteuer jemand zahlt – etwa wegen eines niedrigen Einkommens oder hoher Freibeträge –, desto geringer fällt auch die Kirchensteuer aus.
Der Prozentsatz variiert je nach Bundesland und liegt bundesweit bei zwei unterschiedlichen Sätzen: Bayern und Baden-Württemberg erheben 8 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer, alle übrigen Bundesländer – darunter Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg und die ostdeutschen Länder – verlangen 9 %. Diese Unterschiede klingen klein, summieren sich aber bei höherem Einkommen durchaus spürbar.
Besonders wichtig: Da der Grundfreibetrag 2026 bei 12.348 € für Ledige liegt, fällt auf Einkommen unterhalb dieser Grenze überhaupt keine Einkommensteuer und damit auch keine Kirchensteuer an. Wer also nur gelegentlich arbeitet und das Jahreseinkommen im einstelligen Tausenderbereich bleibt, wird von der Kirchensteuer in der Praxis kaum berührt. Erst wenn das Einkommen regelmäßig und nennenswert ansteigt, wird der Abzug merklich.
Für sehr hohe Einkommen gibt es in vielen Bundesländern eine sogenannte Kappungsgrenze. Diese begrenzt die Kirchensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens, damit sie bei Spitzenverdienern nicht unverhältnismäßig hoch ausfällt. Für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger sowie Personen mit moderatem Einkommen ist diese Regelung in der Regel noch nicht relevant, aber gut zu wissen, wenn das Einkommen mit der Zeit wächst.
AUF EINEN BLICK
- Bayern und Baden-Württemberg haben einen niedrigeren Satz als die übrigen Bundesländer
- NRW, Berlin und die meisten anderen Länder liegen beim höheren Satz
- Maßgeblich ist der Wohnsitz, nicht der Arbeitsort, relevant bei Umzug in ein anderes Bundesland
Kirchensteuer nach Bundesland: Bayern, NRW und der Rest Deutschlands
Basis ist die festgesetzte Lohnsteuer (nicht das Bruttogehalt
Wie bereits erwähnt, existieren in Deutschland zwei Kirchensteuersätze: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg sowie 9 % in allen anderen Bundesländern. Diese Regelung gilt für die evangelischen Landeskirchen und die katholische Kirche gleichermaßen, auch wenn die genaue Ausgestaltung je nach Konfession leicht variieren kann. In der Praxis ist der Unterschied von einem Prozentpunkt für Menschen mit mittlerem Einkommen bereits jährlich im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich spürbar.
Für alle, die aus beruflichen oder privaten Gründen in ein anderes Bundesland ziehen, gilt eine wichtige Regel: Maßgeblich ist der Wohnsitz, nicht der Arbeitsort. Wer also aus Bayern nach Berlin umzieht und sich dort anmeldet, zahlt fortan Kirchensteuer zum Berliner Satz von 9 % – und nicht mehr zum bayerischen Satz von 8 %. Umgekehrt profitieren Personen, die etwa von Nordrhein-Westfalen nach München ziehen, vom niedrigeren bayerischen Satz. Wer mehrere Wohnsitze hat – klassisch bei Menschen, die teils am Arbeitsort, teils am Familienwohnsitz gemeldet sind – sollte prüfen, welcher Wohnsitz als Hauptwohnsitz gilt, denn dieser ist steuerlich entscheidend.
In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, den Stadtstaaten Hamburg und Bremen sowie allen ostdeutschen Ländern gilt der Satz von 9 %. Gerade in Großstädten wie Berlin, Köln, Hamburg oder Frankfurt sind Arbeitnehmer:innen also in der Regel mit dem höheren Satz konfrontiert, sobald Lohnsteuer anfällt. Das ist kein Drama, sollte aber beim Vergleich von Gehaltsabrechnungen oder bei Umzugsentscheidungen im Hinterkopf behalten werden.
AUF EINEN BLICK
- Kinderfreibeträge werden vor der Berechnung berücksichtigt (fiktiv abgezogen
- Beispiel-Logik: Lohnsteuer × Kirchensteuersatz des Bundeslandes = Kirchensteuer
- Kirchensteuer erscheint als eigene Zeile auf der Gehaltsabrechnung
- Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner, um deinen konkreten Abzug zu sehen
Kirchensteuer berechnen – so funktioniert die Logik Schritt für Schritt
Im Minijob fällt in der Regel keine Kirchensteuer an, wenn pauschal versteuert wird
Die Berechnung der Kirchensteuer folgt einer klaren Logik: Zunächst wird die Lohnsteuer ermittelt, die auf das Einkommen entfällt. Diese Lohnsteuer – und nicht das Bruttogehalt – ist die Bemessungsgrundlage. Auf diese wird dann der jeweilige Kirchensteuersatz des Bundeslands angewendet. Die Formel lautet vereinfacht: Lohnsteuer × Kirchensteuersatz = Kirchensteuer. Wer also beispielsweise in einem Bundesland mit 9 % Kirchensteuer lebt und eine Lohnsteuer von 100 Euro zahlt, entrichtet demnach 9 Euro Kirchensteuer.
Bei der Berechnung spielen Kinderfreibeträge eine besondere Rolle. Auch wenn Kinderfreibeträge bei der Lohnsteuerberechnung selbst nicht immer direkt wirken, werden sie für die Kirchensteuer fiktiv berücksichtigt. Das bedeutet: Die Kirchensteuer wird so berechnet, als wären die Kinderfreibeträge bereits abgezogen worden. Das kann die Kirchensteuerbelastung für Eltern spürbar reduzieren – für Alleinstehende oder kinderlose Haushalte ist dieser Aspekt jedoch oft nicht unmittelbar relevant.
Auf der Gehaltsabrechnung erscheint die Kirchensteuer als eigene Zeile, direkt neben Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag. Das macht die Transparenz einfach: Wer seinen Lohnsteuerabzug kennt, kann grob kontrollieren, ob der ausgewiesene Kirchensteuerbetrag plausibel ist. Eine kleine Rechenprobe mit dem Brutto-Netto-Rechner kann helfen, die verschiedenen Abzüge besser einzuordnen und zu verstehen, wie viel vom Bruttolohn am Ende tatsächlich übrig bleibt.
AUF EINEN BLICK
- Nebenjob mit Steuerklasse: Kirchensteuer nur, wenn tatsächlich Lohnsteuer anfällt
- Bei niedrigem Jahreseinkommen kann zu viel gezahlte Kirchensteuer über die Steuererklärung zurückkommen
- Kirchensteuer ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar
Kirchensteuer bei Sparern und Anlegern: Nebenjob, Kapitalerträge und Steuererklärung
Auf Kapitalerträge (z.B. aus ETF-Sparplänen) kann zusätzlich Kirchensteuer anfallen
Viele Sparer und Anleger fragen sich, ob sie auf ihre Einkünfte überhaupt Kirchensteuer zahlen müssen. Die Antwort hängt vor allem von der Art der Einkünfte und der Höhe des Einkommens ab. Bei einem klassischen Minijob – also einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis bis zur monatlichen Grenze von 603 Euro (2026) – wird die Lohnsteuer vom Arbeitgeber pauschal abgeführt. In diesem Fall fällt keine individuelle Kirchensteuer an, da keine personenbezogene Lohnsteuerberechnung stattfindet. Wer einen Minijob ausübt, ist also in der Regel von der Kirchensteuer befreit, sofern der Arbeitgeber die Pauschalversteuerung wählt.
Anders sieht es bei einem Job mit individueller Lohnsteuerberechnung aus. Hier wird die Lohnsteuer individuell nach der Steuerklasse berechnet. Kirchensteuer fällt dann an, wenn tatsächlich Lohnsteuer abgezogen wird. Liegt das Gesamteinkommen im Jahr unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, entsteht im Jahresausgleich keine Lohnsteuer – und damit auch keine Kirchensteuer. Wer aber während des Jahres monatlich lohnsteuerpflichtig ist, sieht den Abzug zunächst auf dem Gehaltszettel. Über die Steuererklärung lässt sich zu viel gezahlte Kirchensteuer am Jahresende zurückholen, was sich für viele Arbeitnehmer lohnt.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass die Kirchensteuer das zu versteuernde Einkommen mindert und so die Steuerlast im Folgejahr leicht reduziert. Für alle, die neben ihrem Beruf Einkünfte erzielen, kann die Steuererklärung also gleich auf mehreren Ebenen vorteilhaft sein – durch die Rückerstattung zu viel gezahlter Lohnsteuer und durch den Sonderausgabenabzug der gezahlten Kirchensteuer. Der Aufwand lohnt sich daher in den meisten Fällen.
AUF EINEN BLICK
- Banken führen sie automatisch über das KiStAM-Verfahren ab, wenn Mitgliedschaft besteht
- Relevant für alle, die früh mit dem Vermögensaufbau starten
- Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern möglich, um automatischen Abruf zu verhindern
Kirchensteuer auf Kapitalerträge – was Sparer:innen und Anleger:innen wissen sollten
Kirchenaustritt beendet die Kirchensteuerpflicht ab dem folgenden Zeitraum
Wer mit dem Vermögensaufbau beginnt – etwa über ETF-Sparpläne – sollte wissen, dass Kirchensteuer nicht nur auf Lohneinkommen, sondern auch auf Kapitalerträge anfallen kann. Auf Kapitalerträge wird in Deutschland grundsätzlich die Abgeltungsteuer von 25 % erhoben, zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuer. Für kirchensteuerpflichtige Personen kommt außerdem die Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer hinzu. Das reduziert den effektiven Steuersatz auf Kapitalerträge leicht, da die Kirchensteuer ihrerseits die Bemessungsgrundlage der Abgeltungsteuer senkt.
Die meisten Banken und Depotanbieter fragen beim Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge das sogenannte KiStAM-Verfahren ab – das Kirchensteuerabzugsmerkmal. Über das Bundeszentralamt für Steuern wird dabei automatisch abgefragt, ob eine Kirchensteuerpflicht besteht. Wenn ja, zieht die Bank die Kirchensteuer auf Kapitalerträge direkt ab und führt sie ans Finanzamt ab. Für Sparerinnen und Sparer mit Kirchenmitgliedschaft läuft das also vollautomatisch, ohne dass sie selbst tätig werden müssen.
Wer diesen automatischen Abruf nicht möchte – zum Beispiel, weil er die Kirchensteuer auf Kapitalerträge lieber selbst in der Steuererklärung angeben will – kann beim Bundeszentralamt für Steuern einen sogenannten Sperrvermerk setzen lassen. In diesem Fall unterbleibt die automatische Abfrage, und die Kirchensteuer auf Kapitalerträge muss eigenständig in der Steuererklärung deklariert werden. Für Sparer:innen, die gerade erst mit einem ETF-Sparplan beginnen, spielt die Kirchensteuer auf Kapitalerträge zunächst eine untergeordnete Rolle – insbesondere dann, wenn der jährliche Sparerpauschbetrag von 1.000 € für Ledige noch nicht überschritten wird und damit keine Abgeltungsteuer anfällt.
AUF EINEN BLICK
- Austritt erfolgt beim Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland) und ist gebührenpflichtig
- Folgen abwägen: Verlust kirchlicher Leistungen (z.B. kirchliche Trauung, Patenschaft)
- Persönliche und finanzielle Entscheidung, dieser Artikel gibt nur Orientierung, keine Beratung
Kirchensteuer sparen durch Kirchenaustritt – was zu beachten ist
Gezahlte Kirchensteuer wird in der Anlage Sonderausgaben eingetragen
Der einzige Weg, die Kirchensteuer dauerhaft zu vermeiden, ist der offizielle Austritt aus der Kirche. Dieser beendet die Kirchensteuerpflicht zum Ende des Monats oder zum darauffolgenden Zeitraum, je nach Landesrecht. Der Austritt erfolgt in Deutschland nicht bei der Kirche selbst, sondern je nach Bundesland beim Standesamt oder beim Amtsgericht. Es fallen in der Regel Gebühren an, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch sind.
Wer den Austritt erwägt, sollte die finanziellen und persönlichen Folgen sorgfältig abwägen. Mit dem Kirchenaustritt entfällt nicht nur die Kirchensteuerpflicht, sondern auch die volle Zugehörigkeit zur Kirche. Das bedeutet konkret: Kirchliche Trauungen, Taufen als Pate oder Taufpatin sowie bestimmte kirchliche Bestattungsformen sind im Regelfall nicht mehr möglich oder müssen gesondert verhandelt werden. Auch der Zugang zu manchen kirchlichen Einrichtungen oder Stellen kann betroffen sein.
Dieser Artikel gibt ausschließlich einen sachlichen Überblick über die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen – keine persönliche Beratung. Die Entscheidung für oder gegen einen Kirchenaustritt ist eine zutiefst persönliche, die religiöse, soziale und finanzielle Aspekte vereint. Wer unsicher ist, sollte sich bei Bedarf sowohl rechtlich als auch seelsorgerlich beraten lassen, bevor er einen entsprechenden Schritt geht.
AUF EINEN BLICK
- Erstattete Kirchensteuer mindert den absetzbaren Betrag
- Auch bei kleineren Einkünften lohnt sich die Steuererklärung oft, um Kirchensteuer zurückzuholen
- Verweis auf unseren Überblick zur Steuererklärung für Arbeitnehmer
Kirchensteuer in der Steuererklärung richtig angeben und zurückfordern
Wer im Laufe des Jahres Kirchensteuer gezahlt hat, kann diese in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Einzutragen ist der Betrag in der Anlage „Sonderausgaben" – die genaue Bezeichnung variiert je nach Steuerjahr und verwendetem Programm, aber Kirchensteuer hat dort einen festen Platz. Die gezahlte Kirchensteuer mindert das zu versteuernde Einkommen, was die Steuerlast leicht reduziert. Dieser Effekt ist zwar nicht dramatisch, aber in der Summe der Jahressteuererklärung durchaus relevant.
Ein wichtiger technischer Hinweis: Wurde im selben Jahr auch Kirchensteuer erstattet – etwa weil im Vorjahr zu viel gezahlt wurde –, dann mindert diese Erstattung den absetzbaren Betrag. Es wird also nur die tatsächlich netto gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe anerkannt. Das Finanzamt saldiert in der Regel automatisch, aber ein genauer Blick auf die Bescheinigungen lohnt sich, um Fehler zu vermeiden.
Gerade für Arbeitnehmer:innen mit einem Nebenjob ist die jährliche Steuererklärung besonders lohnend: Nicht nur können zu viel abgezogene Lohnsteuer und Kirchensteuer zurückgeholt werden – auch Werbungskosten, Fahrtkosten zur Arbeit nach der Entfernungspauschale (0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. km) und weitere Posten können die Steuerlast weiter senken. Die Steuererklärung ist oft kein Aufwand, sondern eine lohnende Investition von wenigen Stunden.
Kirchensteuer: Kleine Abgabe, großer Überblick
Die Kirchensteuer ist kein Mysterium, sondern ein klar geregelter Prozentsatz auf die Lohnsteuer. Für viele Sparer:innen und Anleger:innen ist sie in manchen Lebenslagen noch kein großes Thema – weil schlicht noch keine Lohnsteuer anfällt. Sobald aber ein Job mehr Gehalt bringt oder erste Kapitalerträge aus dem ETF-Sparplan entstehen, lohnt es sich, den Mechanismus zu kennen. Wer versteht, wie Kirchensteuer berechnet wird, wo sie auf dem Gehaltszettel erscheint und wie sie in der Steuererklärung angegeben wird, behält die Kontrolle über seine Finanzen – und holt am Jahresende zurück, was ihm zusteht.
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Häufige Fragen
Die Kirchensteuer beträgt in Deutschland entweder 8 oder 9 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer, abhängig vom Bundesland. Sie wird von den beiden großen Kirchen sowie einigen weiteren Religionsgemeinschaften erhoben.
In Bayern beträgt die Kirchensteuer 8 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer. Dieser Satz gilt auch für die Kapitalertragsteuer, sofern du nicht von der Abgeltungsteuer befreit bist.
In Nordrhein-Westfalen liegt die Kirchensteuer bei 9 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer. Auch hier wird sie auf die Kapitalertragsteuer erhoben, wenn du Kirchenmitglied bist.
Ja, Sie zahlen Kirchensteuer, sofern Sie Kirchenmitglied sind und steuerpflichtige Einkünfte haben, etwa aus einem Job, einer Rente oder Kapitalerträgen. Bei einem reinen Beschäftigungsverhältnis ohne Einkünfte fällt jedoch keine Kirchensteuer an.
Ihre Kirchensteuer berechnen Sie, indem Sie den Kirchensteuersatz Ihres Bundeslandes (8 oder 9 Prozent) auf Ihre festgesetzte Lohn- oder Einkommensteuer anwenden. Bei Kapitalerträgen wird sie direkt von der Abgeltungsteuer einbehalten.
Ja, auf Kapitalerträge wie Dividenden und Veräußerungsgewinne aus ETFs fällt Kirchensteuer an, sofern Sie Kirchenmitglied sind. Die Bank führt sie automatisch an das Finanzamt ab, wenn Sie Ihre Religionszugehörigkeit hinterlegt haben.
Sie können Kirchensteuer sparen, indem Sie aus der Kirche austreten, was jedoch rechtliche und soziale Konsequenzen hat. Alternativ können Sie durch die Geltendmachung von Sonderausgaben oder Freibeträgen Ihre Bemessungsgrundlage senken.
Ja, zu viel gezahlte Kirchensteuer wird Ihnen erstattet, wenn Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und das Finanzamt eine niedrigere Steuer festsetzt. Auch nach einem Kirchenaustritt erhalten Sie für das laufende Jahr anteilig zu viel gezahlte Beträge zurück.
Quellen & Stand 09.07.2026
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