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FinanzbildungKrankheitskosten9 Min.

Krankheitskosten von der Steuer absetzen So geht's

Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung absetzen – was zählt, wie hoch die zumutbare Belastung ist & was Studierende konkret tun können. Jetzt prüfen.

KrankheitskostenRechnerWas das Steuerrecht
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Definition: Krankheitskosten sind Aufwendungen, die unmittelbar der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen – z. B. Arztkosten, Medikamente, Therapien, Hilfsmittel.
  • Steuerliche Einordnung als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) – kein Sonderausgaben-Abzug, sondern eigene Kategorie.
  • Wichtige Abgrenzung: Nur medizinisch notwendige Kosten zählen – Wellness, Fitness oder Schönheits-OPs ohne medizinische Indikation sind nicht absetzbar.
  • Für Studierende relevant: Auch wer wenig verdient oder nebenbei jobbt, kann Krankheitskosten in der Steuererklärung geltend machen – und Steuern zurückbekommen.

Krankheitskosten absetzen – funktioniert das auch für mich?

Definition: Krankheitskosten sind Aufwendungen, die unmittelbar der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen – z. B. Arztkosten, Medikamente, Therapien, Hilfsmittel.

Ja, und es lohnt sich öfter, als viele denken. Wer Lohnsteuer zahlt oder andere steuerpflichtige Einkünfte hat, kann Arztkosten, Medikamente, Therapien und Hilfsmittel als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen – und sich so bares Geld zurückholen.

Das Wichtigste auf einen Blick: Krankheitskosten werden nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Sie wirken sich steuerlich aus, sobald sie die individuelle „zumutbare Belastung" übersteigen. Bei niedrigem Einkommen ist diese Hürde entsprechend niedrig – das macht den Abzug oft realistisch. Voraussetzung ist immer ein ärztlicher Nachweis der medizinischen Notwendigkeit sowie vollständige Belegdokumentation.

AUF EINEN BLICK

  • Steuerliche Einordnung als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) – kein Sonderausgaben-Abzug, sondern eigene Kategorie.
  • Wichtige Abgrenzung: Nur medizinisch notwendige Kosten zählen – Wellness, Fitness oder Schönheits-OPs ohne medizinische Indikation sind nicht absetzbar.
  • Auch wer wenig verdient oder nur geringe Einkünfte hat, kann Krankheitskosten in der Steuererklärung geltend machen – und Steuern zurückbekommen.

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Grobe Orientierung. Ohne steuerpflichtiges Einkommen wirken Kosten oft als Verlustvortrag. Keine Steuerberatung.

Was das Steuerrecht unter Krankheitskosten versteht

Arzt- und Zahnarztkosten: Selbstbehalt, Zuzahlungen, Behandlungskosten ohne Kassenleistung.

Im steuerrechtlichen Sinne sind Krankheitskosten Aufwendungen, die unmittelbar der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen. Das klingt zunächst weit gefasst, ist in der Praxis jedoch genau definiert: Arztkosten, verschreibungspflichtige Medikamente, ärztlich verordnete Therapien und medizinisch notwendige Hilfsmittel fallen eindeutig darunter. Entscheidend ist immer der direkte medizinische Zusammenhang – es geht nicht darum, was sich gesund anfühlt, sondern was medizinisch notwendig ist.

Steuerlich werden Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG behandelt – das ist eine eigene Kategorie und darf nicht mit Sonderausgaben verwechselt werden. Sonderausgaben umfassen zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Krankheitskosten hingegen mindern das zu versteuernde Einkommen erst dann, wenn die persönliche Zumutbarkeitsschwelle überschritten ist. Diese Unterscheidung ist besonders bei der Eintragung in die Steuererklärung wichtig, damit Kosten nicht in die falsche Zeile wandern.

Eine wichtige Abgrenzung: Nicht jede Ausgabe, die der Gesundheit zu gute kommt, ist steuerlich absetzbar. Wellness-Behandlungen, Fitnessstudio-Mitgliedschaften, kosmetische Eingriffe ohne medizinische Indikation oder Nahrungsergänzungsmittel, die nicht ärztlich verordnet wurden, fallen nicht unter Krankheitskosten. Das Finanzamt prüft außergewöhnliche Belastungen in diesem Bereich erfahrungsgemäß genauer als viele andere Positionen – weshalb ein ärztliches Attest oder eine Verordnung unverzichtbar ist.

Für Sparer:innen, Anleger:innen und Verbraucher:innen ist die Kategorie besonders relevant: Auch wer nur geringfügig beschäftigt ist, ein Minijob-Einkommen erzielt (die aktuelle Grenze liegt bei 603 € im Monat bzw. 7.236 € im Jahr) oder freiberuflich tätig ist, kann Krankheitskosten in der Steuererklärung angeben. Wer tatsächlich Lohnsteuer gezahlt hat und die Hürde der zumutbaren Belastung übersteigt, bekommt einen Teil davon zurückerstattet.

AspektWorauf es ankommt
Arzt- und Zahnarztkosten: SelbstbehaltZuzahlungen, Behandlungskosten ohne Kassenleistung.
Medikamente und Heilmittel: Rezeptpflichtige Arzneimittel, ärztlich verordnete Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie.,
Hilfsmittel: Brille/Kontaktlinsen (mit ärztlicher Verordnung), Hörgerät, orthopädische Einlagen – jeweils nur Eigenanteil.,
Krankentransport: Fahrten zu ÄrztenKliniken, Therapien – Kilometerpauschale oder tatsächliche Kosten (ÖPNV-Belege aufbewahren).
Psychotherapie: Kosten für anerkannte Therapieformen (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch) bei ärztlicher Notwendigkeit.,
Krankenhaus-Zuzahlungen und Wahlleistungen (nur der medizinisch notwendige Teil).,

Diese Krankheitskosten kannst du tatsächlich absetzen

Krankheitskosten wirken sich nur aus, soweit sie die sogenannte 'zumutbare Belastung' überschreiten (§ 33 Abs. 3 EStG).

Die häufigste Gruppe bilden Arzt- und Zahnarztkosten. Darunter fallen Selbstbeteiligungen, Zuzahlungen sowie Behandlungskosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt – etwa Zahnersatz, Osteopathie mit Eigenanteil oder privatärztliche Leistungen. Auch der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil bei Rezepten, sofern noch vorhanden, gehört dazu. Wichtig: Nur der tatsächlich selbst getragene Anteil ist absetzbar; was die Kasse erstattet, muss gegengerechnet werden.

Medikamente und Heilmittel sind ebenfalls absetzbar, wenn sie ärztlich verordnet wurden. Dazu zählen rezeptpflichtige Arzneimittel ebenso wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie auf Verordnung. Auch homöopathische Mittel können anerkannt werden, wenn ein Arzt oder eine Ärztin sie ausdrücklich verordnet hat – ohne Verordnung ist die steuerliche Anerkennung kaum durchsetzbar. Selbst gekaufte Schmerzmittel oder Erkältungsmittel ohne Rezept sind hingegen in aller Regel nicht absetzbar.

Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte oder orthopädische Einlagen können ebenfalls geltend gemacht werden – jeweils nur der Eigenanteil, den du nach Kassenleistung selbst getragen hast. Auch hier gilt: Eine ärztliche Verordnung oder ein Augenarztrezept ist zwingend erforderlich. Teuerere Hilfsmittel können sogar vorab eine amtsärztliche Bescheinigung verlangen (§ 64 EStDV), bevor die Kosten entstehen.

Fahrtkosten zu Arztbesuchen, Klinikaufenthalten und Therapieterminen sind ebenfalls als Krankheitskosten anerkannt. Wer mit dem eigenen Fahrzeug fährt, kann eine Kilometerpauschale ansetzen; wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, sollte die Tickets aufheben. Taxikosten sind absetzbar, wenn eine gesundheitliche Notwendigkeit für das Taxi bestand – zum Beispiel nach einer Operation oder bei stark eingeschränkter Mobilität.

AUF EINEN BLICK

  • Die Schwelle hängt ab von: Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und Anzahl der Kinder – sie liegt in Prozent des Einkommens.
  • Für Sparer:innen und Anleger:innen mit niedrigem Einkommen ist die Hürde entsprechend niedrig – das macht den Abzug häufig realistisch erreichbar.
  • Berechnungslogik: gestaffelt nach Einkommenshöhe, Familienstand (ledig / verheiratet) und Kinderanzahl – mehrere Stufen greifen anteilig (BFH-Rechtsprechung beachten).
  • Tipp: Alle Belege sammeln und summieren – erst beim Überschreiten der Schwelle entsteht ein steuerlicher Vorteil.

Zumutbare Belastung: So funktioniert die Schwelle

Zwingend: ärztliches Attest oder Verordnung als Nachweis der medizinischen Notwendigkeit – Finanzämter prüfen dies bei außergewöhnlichen Belastungen streng.

Der steuerliche Abzug von Krankheitskosten ist an eine Bedingung geknüpft, die viele unterschätzen: die sogenannte zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG. Der Grundgedanke dahinter ist, dass Steuerpflichtige einen gewissen Teil außergewöhnlicher Belastungen selbst tragen sollen, bevor der Staat einspringt. Nur der Teil der Krankheitskosten, der diese individuelle Schwelle überschreitet, mindert das zu versteuernde Einkommen tatsächlich.

Die Höhe der zumutbaren Belastung hängt von drei Faktoren ab: dem Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand sowie der Anzahl der Kinder. Sie wird in Prozent des Einkommens angegeben und ist gestaffelt: Bei niedrigem Einkommen greift ein niedrigerer Prozentsatz als bei hohem. Für Ledige ohne Kinder – der häufigste Fall – liegt die Belastungsgrenze prozentual im einstelligen Bereich des Einkommens. Der konkrete Betrag ergibt sich also aus deinem Einkommen multipliziert mit dem jeweiligen Prozentsatz – je niedriger das Einkommen, desto niedriger ist auch die absolute Hürde in Euro.

Für Alleinstehende ergibt sich daraus eine günstige Ausgangssituation: Wer nur ein geringes Einkommen hat, muss absolut gesehen nur eine vergleichsweise kleine Summe an Krankheitskosten aufwenden, um die Schwelle zu überschreiten. Der Grundfreibetrag für Ledige liegt 2026 bei 12.348 € – wer darunter liegt und keine Lohnsteuer gezahlt hat, profitiert zwar nicht direkt von einer Erstattung, kann Kosten aber trotzdem eintragen und für spätere Jahre oder eine etwaige Zusammenveranlagung vormerken.

Wichtig ist die seit 2017 geltende BFH-Rechtsprechung zur stufenweisen Berechnung der zumutbaren Belastung: Das Gericht stellte klar, dass die höheren Prozentsätze nicht auf das gesamte Einkommen angewendet werden, sondern nur auf den Teil, der in die jeweilige Stufe fällt. Das führt faktisch zu einer etwas niedrigeren zumutbaren Belastung, als früher oft berechnet wurde – und damit zu einem etwas größeren abziehbaren Betrag. ELSTER und gängige Steuer-Apps berücksichtigen das inzwischen automatisch.

AUF EINEN BLICK

  • Belege: Kassenbon, Rechnung, Überweisungsbeleg – alle Quittungen mindestens vier Jahre aufbewahren.
  • Fahrtkostennachweis: Fahrtenbuch oder Kalender mit Terminen, Strecke und Ziel.
  • Amtsärztliches Attest oder Bescheinigung des Medizinischen Dienstes kann bei teuren Hilfsmitteln verlangt werden (§ 64 EStDV).
  • Digital organisieren: Belege einscannen und in Ordnern nach Datum und Behandlungsart ablegen – erleichtert Elster-Eingabe erheblich.

So dokumentierst du Krankheitskosten richtig fürs Finanzamt

Anlage Außergewöhnliche Belastungen (Mantelbogen / Anlage agB): Eintrag in Zeile 'Aufwendungen wegen Krankheit' (Formularbezeichnungen je nach Steuerjahr leicht variieren).

Ohne Nachweis der medizinischen Notwendigkeit ist eine steuerliche Anerkennung kaum möglich. Das Finanzamt prüft außergewöhnliche Belastungen in diesem Bereich erfahrungsgemäß strenger als etwa Werbungskosten. Grundsätzlich gilt: Für jede Ausgabe braucht es ein ärztliches Attest, eine ärztliche Verordnung oder zumindest eine Rechnung eines Arztes oder einer Ärztin, aus der die Behandlung klar hervorgeht. Das gilt für Medikamente ebenso wie für Therapien, Hilfsmittel und größere Behandlungen.

Bei den Belegen selbst gilt das Vollständigkeitsprinzip: Kassenbons, Rechnungen und Überweisungsbelege sollten mindestens vier Jahre aufbewahrt werden – das entspricht der regulären Aufbewahrungsfrist für steuerrelevante Unterlagen. Praktisch bedeutet das: Schreib dir eine kleine Übersicht oder scanne die Belege ein, damit sie bei einer Nachfrage des Finanzamts schnell auffindbar sind. Besonders bei Fahrten zum Arzt empfiehlt sich ein Kalender mit Termindaten, Praxisname, Adresse und zurückgelegter Strecke.

Für besonders teure Hilfsmittel – etwa Hörgeräte oder spezielle orthopädische Versorgungen – kann das Finanzamt gemäß § 64 EStDV ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes verlangen, das vor der Anschaffung ausgestellt wurde. Diese Voraussetzung überrascht viele im Nachhinein. Wer ein teures Hilfsmittel plant, sollte daher vorab beim Finanzamt oder einem Steuerberater nachfragen, ob ein solches Attest nötig ist – und es dann rechtzeitig besorgen, bevor die Ausgabe getätigt wird.

Erhaltene Kassenerstattungen müssen unbedingt von den geltend gemachten Kosten abgezogen werden. In der Steuererklärung sind die Bruttokosten einzutragen und die Erstattungen separat als Gegenposition zu erfassen. Wer das vergisst, riskiert, dass das Finanzamt von Amts wegen kürzt – oder bei einer Betriebsprüfung Nachforderungen entstehen. Sauberkeit in der Dokumentation zahlt sich hier doppelt aus.

AUF EINEN BLICK

  • In ELSTER oder SteuerApps direkt als 'Krankheitskosten' klassifizieren – das Programm berechnet die zumutbare Belastung automatisch.
  • Krankheitskosten immer brutto (vor Kassenerstattung) eintragen, erhaltene Erstattungen separat als Gegenposition eingeben.
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören in die Sonderausgaben (Anlage Vorsorgeaufwand), nicht in die außergewöhnlichen Belastungen – wichtige Abgrenzung.
  • Frist: Steuererklärung ohne Pflicht in der Regel vier Jahre rückwirkend möglich (Antragsveranlagung).

Wo und wie du Krankheitskosten in der Steuererklärung einträgst

Wer Lohnsteuer zahlt, kann Krankheitskosten in der Steuererklärung zurückholen – auch kleine Erstattungen lohnen sich.

Krankheitskosten werden in der Steuererklärung in der Anlage für außergewöhnliche Belastungen erfasst – umgangssprachlich oft „Anlage agB" genannt. Im Mantelbogen oder der entsprechenden Anlage findest du einen Abschnitt zu Aufwendungen wegen Krankheit. Die genaue Zeilenbezeichnung kann je nach Steuerjahr leicht variieren; in aktuellen ELSTER-Formularen ist die Kategorie „Krankheitskosten" jedoch klar benannt und intuitiv zu finden.

Wer ELSTER oder eine der gängigen Steuer-Apps nutzt, hat den Vorteil, dass die zumutbare Belastung automatisch berechnet und von den eingetragenen Kosten abgezogen wird. Du musst also nicht selbst rechnen – das Programm ermittelt anhand deines Einkommens, Familienstands und deiner Kinderzahl, wie viel du mindestens selbst tragen musst, und zeigt dir, wie viel davon steuerlich wirksam wird. Das spart Zeit und minimiert Fehler.

Achte unbedingt auf die korrekte Abgrenzung: Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gehören nicht hierher, sondern in die Anlage Vorsorgeaufwand unter Sonderausgaben. Das ist ein häufiger Stolperstein – Krankenversicherungsbeiträge sind Vorsorgeaufwand, Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastungen. Beide mindern zwar das zu versteuernde Einkommen, laufen aber über verschiedene Kanäle. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist (der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %), trägt diese also separat ein.

AUF EINEN BLICK

  • Beitragsfrei Mitversicherte: Wer über einen Familienangehörigen gesetzlich versichert ist, trägt Arztkosten und Zuzahlungen trotzdem selbst – diese sind absetzbar.
  • Privatversicherte: höhere Eigenanteile möglich → höheres Einsparpotenzial bei der Steuer.
  • Geringverdiener: Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags führt zu keiner Steuerlast, aber andere Einkünfte (z. B. aus Vermietung) fließen in die Berechnung ein.
  • Eltern können Krankheitskosten des Kindes absetzen, wenn sie die Kosten nachweislich selbst getragen haben (z. B. als Unterhaltspflichtige).

Besonderheiten: Nebenjob, Einkommen und Versicherung

Fehler 1: Krankheitskosten vergessen, weil man dachte, es lohnt sich nicht – Schwelle prüfen, bevor man verzichtet.

Wer als Arbeitnehmer:in oder Minijobber:in Lohnsteuer zahlt, kann Krankheitskosten direkt in ihrer oder seiner Steuererklärung geltend machen. Selbst wenn die jährliche Steuerbelastung gering ist, kann ein Abzug dazu führen, dass bereits einbehaltene Lohnsteuer ganz oder teilweise erstattet wird. Wer ohnehin eine Steuererklärung abgibt – zum Beispiel weil mehrere Arbeitgeber vorlagen oder weil Werbungskosten geltend gemacht werden sollen – sollte Krankheitskosten niemals vergessen zu prüfen.

Wer noch beitragsfrei über die Eltern in der gesetzlichen Familienversicherung versichert ist, zahlt zwar keinen eigenen Kassenbeitrag – trägt Zuzahlungen, Eigenanteile bei Zahnarztbehandlungen und nicht erstattete Arztkosten aber dennoch selbst. Diese Kosten sind grundsätzlich absetzbar. Die Familienversicherung schützt dich also vor Beiträgen, nicht aber vor Eigenkosten im Krankheitsfall – und genau diese Eigenkosten kannst du in der Steuererklärung anführen.

Privat Krankenversicherte – häufig Selbstzahler:innen oder Angestellte mit hohem Einkommen – haben oft höhere Eigenanteile, weil viele Leistungen selbst vorgestreckt und erst nachträglich erstattet werden. Das bedeutet zugleich: Wenn die Erstattung der PKV hinter den tatsächlichen Kosten zurückbleibt, ist der Differenzbetrag als außergewöhnliche Belastung absetzbar und das Einsparpotenzial entsprechend höher.

Wer steuerfreie Einnahmen erhält, sollte wissen: Solche Einnahmen gelten steuerrechtlich nicht als steuerpflichtiges Einkommen und fließen damit nicht in die Berechnung der zumutbaren Belastung ein. Wer jedoch parallel einen Nebenjob hat, zählt dieses Einkommen als Gesamtbetrag der Einkünfte – und darauf basiert die Hürde. Das kann die Situation vereinfachen: Niedriges Nebenjob-Einkommen bedeutet niedrige Schwelle, was den Abzug von Krankheitskosten wahrscheinlicher macht.

AUF EINEN BLICK

  • Fehler 2: Kassenerstattungen nicht abziehen → Finanzamt korrigiert und setzt niedriger an.
  • Fehler 3: Kein ärztliches Attest vorhanden – ohne Nachweis der Notwendigkeit lehnt das Finanzamt ab.
  • Fehler 4: Präventionsmaßnahmen als Krankheitskosten deklarieren (z. B. Kursgebühren Erste Hilfe, Impfungen auf Reisen ohne medizinische Notwendigkeit).
  • Fehler 5: Kosten aus Vorjahren vergessen – rückwirkende Veranlagung bis zu vier Jahre möglich.

Häufige Fehler beim Absetzen von Krankheitskosten – und wie du sie vermeidest

Mit dem StudySmarter Brutto-Netto-Rechner kannst du dein zu versteuerndes Einkommen und die steuerliche Auswirkung von Abzügen schnell einschätzen.

Der verbreitetste Fehler ist schlicht das Vergessen: Viele Sparer:innen und Anleger:innen gehen davon aus, dass sich Krankheitskosten bei ihrem Einkommen ohnehin nicht lohnen, und tragen gar nichts ein. Das ist in vielen Fällen ein Irrtum. Die zumutbare Belastung ist bei niedrigem Einkommen absolut gesehen niedrig – es lohnt sich also, die Schwelle zumindest einmal zu schätzen und die Summe der eigenen Krankheitskosten dagegenzustellen, bevor man einfach verzichtet.

Ein weiterer häufiger Fehler: Kassenerstattungen werden nicht gegengerechnet. Wer beispielsweise 300 € für ein Hilfsmittel ausgegeben hat und dafür 200 € von der Kasse zurückbekommen hat, darf nur den Eigenanteil von 100 € ansetzen – nicht den vollen Betrag. Vergisst man das, korrigiert das Finanzamt schlicht nach unten oder fordert im schlimmsten Fall Nachweise an. Besser: von Anfang an sauber dokumentieren, was erstattet wurde.

Fehler Nummer drei betrifft die Nachweispflicht. Ohne ärztliche Verordnung oder ein Attest, das die medizinische Notwendigkeit belegt, lehnen Finanzämter die Kosten in aller Regel ab. Das gilt besonders für Ausgaben, die auf den ersten Blick auch als Lifestyle- oder Präventionskosten durchgehen könnten – etwa bestimmte Nahrungsergänzungsmittel, Massagen oder Kursgebühren. Nur mit Verordnung sind diese Grenzfälle absetzbar.

Schließlich passiert es regelmäßig, dass Präventionsmaßnahmen fälschlicherweise als Krankheitskosten eingetragen werden. Erste-Hilfe-Kurse, Reiseimpfungen ohne konkrete medizinische Indikation oder Mitgliedsbeiträge in Gesundheitszentren fallen nicht unter § 33 EStG. Das Finanzamt unterscheidet klar zwischen Prävention und Behandlung – und nur Letztere ist als außergewöhnliche Belastung anerkannt.

AUF EINEN BLICK

  • Trage dein Einkommen (aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Kapitalerträgen) ein und sieh, wie sich außergewöhnliche Belastungen auswirken.
  • Nächster Schritt: Alle Belege zusammensuchen, zumutbare Belastungsschwelle abschätzen, Steuererklärung via ELSTER einreichen.
  • Für Fragen rund um Krankenversicherung und Absicherung: StudyBU-Beratungsschiene nutzen (keine Produktempfehlung, unabhängige Erstinformation).

Dein nächster Schritt: Einsparpotenzial einschätzen und Steuererklärung angehen

Krankheitskosten gehören zu den am häufigsten vergessenen Steuerposten – dabei können schon wenige Hundert Euro an Eigenkosten oberhalb der zumutbaren Belastungsschwelle liegen und eine spürbare Erstattung auslösen. Sammle deine Belege aus dem laufenden oder vergangenen Steuerjahr, notiere die Fahrten zum Arzt, und prüfe, ob du mit deinem Einkommen überhaupt Lohnsteuer gezahlt hast. Wer das bejahen kann, sollte die Krankheitskosten in jedem Fall eintragen.

Trage dein Einkommen aus deiner beruflichen Tätigkeit in den StudySmarter Brutto-Netto-Rechner ein, um ein Gefühl für dein zu versteuerndes Einkommen zu bekommen und abzuschätzen, wie sich Abzüge wie außergewöhnliche Belastungen auf deine Steuerbelastung auswirken. Im nächsten Schritt kannst du dann alle Belege zusammensuchen und deine Steuererklärung via ELSTER einreichen.

Jetzt ausprobieren: Mit dem StudySmarter Brutto-Netto-Rechner kannst du schnell einschätzen, wie viel von deinem Einkommen nach Steuern und Abzügen übrig bleibt – und wie sich außergewöhnliche Belastungen auf deine Steuerlast auswirken. Zum Brutto-Netto-Rechner →

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Häufige Fragen

Grundsätzlich lohnt sich die Angabe von Krankheitskosten, wenn sie zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Belastung überschreiten, die sich nach Ihrem Einkommen, Familienstand und der Kinderzahl richtet. Da die Schwelle individuell sehr unterschiedlich ist, sollten Sie alle Belege sammeln und die Kosten in der Steuererklärung angeben, auch wenn Sie unsicher sind, ob sie berücksichtigt werden.

Ja, auch ohne Steuerpflicht können Sie Krankheitskosten in der Steuererklärung angeben, wenn Sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen oder freiwillig abgeben. Allerdings wirken sich die Kosten nur dann steuermindernd aus, wenn Sie steuerpflichtiges Einkommen haben, etwa aus einer selbstständigen Tätigkeit oder einer Nebenbeschäftigung, und die zumutbare Belastung überschritten wird.

Ja, Kosten für eine Psychotherapie sind als Krankheitskosten absetzbar, sofern die Therapie medizinisch notwendig ist und von einem approbierten Psychotherapeuten oder Arzt durchgeführt wird. Sie müssen die Diagnose und die Verordnung nachweisen können, etwa durch eine ärztliche Bescheinigung oder einen Kostenvoranschlag der Krankenkasse.

Ja, Fahrtkosten zum Arzt zählen zu den Krankheitskosten, allerdings nur in begrenztem Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen. Sie können entweder die tatsächlichen Kosten mit Belegen oder eine Pauschale pro Kilometer ansetzen, wobei die Finanzverwaltung hierfür allgemein anerkannte Sätze verwendet, die Sie in den aktuellen Steuerformularen oder -hinweisen finden.

Ja, Brillen und Kontaktlinsen sind als Krankheitskosten absetzbar, wenn sie medizinisch notwendig sind, also eine Sehhilfe benötigt wird. Die Kosten für die Anschaffung und gegebenenfalls Reparatur können Sie in der Anlage außergewöhnliche Belastungen eintragen, sofern Sie die Rechnungen und ein ärztliches Rezept oder eine Verordnung vorlegen können.

Wenn Ihnen die Krankenkasse Kosten erstattet hat, müssen Sie diese Erstattungen von den angefallenen Kosten abziehen, bevor Sie den Restbetrag in der Steuererklärung angeben. Nur der tatsächlich selbst getragene Anteil ist als Krankheitskosten absetzbar, und Sie sollten die Erstattungsbelege ebenfalls aufbewahren, falls das Finanzamt nachfragt.

Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastungen, die Sie in der Anlage zur Steuererklärung eintragen und die nur anerkannt werden, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen. Krankenversicherungsbeiträge hingegen sind Sonderausgaben, die Sie in der Anlage Vorsorgeaufwendungen angeben und die unabhängig von der zumutbaren Belastung abziehbar sind, wobei hier gesetzliche Höchstgrenzen gelten.

Ja, Sie können Krankheitskosten aus früheren Jahren noch absetzen, wenn Sie für diese Jahre eine Steuererklärung abgeben und die Frist dafür noch nicht abgelaufen ist. Die reguläre Abgabefrist beträgt in der Regel vier Jahre, bei einer Pflichtveranlagung kann sie sich verlängern, und Sie müssen die Belege aus dem jeweiligen Jahr sorgfältig aufbewahren und die Kosten in der Anlage für das entsprechende Jahr eintragen.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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