Das Auswahlverfahren
Übersteigt die Zahl der Bewerber die zulässige Studierendenzahl, vergeben die Studienplätze durch den Zulassungsausschuss nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren (Punktesystem). Punkte werden für akademische Leistungen im vorherigen Studium, Dauer der einschlägigen Berufstätigkeit, nachgewiesenes gesellschaftliches Engagement sowie Eltern- und Pflegezeiten vergeben.
