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Ratgeber · Förderung

Welche Förderung für welche Weiterbildung? Der Überblick

Bildungsgutschein, Qualifizierungschancengesetz, Aufstiegs-BAföG & Co: der Überblick, welche Weiterbildungsförderung zu deiner Situation passt.

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Bildungsgutschein, Qualifizierungschancengesetz, Aufstiegs-BAföG, Weiterbildungsgeld – wer sich weiterbilden will, stößt schnell auf eine ganze Reihe von Fördermöglichkeiten. Das kann anfangs unübersichtlich wirken. Deshalb ordnen wir hier die wichtigsten Förderungen für dich ein: Wer bekommt was, wie unterscheiden sie sich, und wie findest du heraus, welche Förderung zu deiner Situation passt?

Der Bildungsgutschein: für Arbeitslose und Geringqualifizierte

Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist eine Ermessensleistung, die sich an Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sowie Geringqualifizierte richtet. Er übernimmt in der Regel 100 % der Lehrgangskosten, dazu kommen Fahrkosten bis 588 € im Monat sowie Kinderbetreuungskosten von 160 € im Monat je Kind (§ 83 SGB III). Voraussetzung ist, dass die Maßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Träger stattfindet. Erster Kontakt ist je nach Situation die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter; die finanzielle Unterstützung per Bildungsgutschein erfolgt durch die Agentur für Arbeit.

Das Qualifizierungschancengesetz: für Beschäftigte im Job

Wenn du aktuell in einem Job bist und dich weiterentwickeln möchtest, ist das Qualifizierungschancengesetz nach § 82 SGB III die passendere Anlaufstelle. Es fördert Weiterbildungen von Beschäftigten unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße – vorausgesetzt, die Maßnahme geht über eine reine Anpassungsfortbildung hinaus, dauert in der Regel mehr als 120 Stunden und findet extern bei einem AZAV-Träger statt. Gefördert wird ein Zuschuss zu den Lehrgangskosten, gestaffelt nach Betriebsgröße, sowie unter Umständen ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Der Antrag läuft gemeinsam mit deinem Arbeitgeber über die Agentur für Arbeit.

Aufstiegs-BAföG: für den nächsten Karriereschritt

Planst du eine Fortbildung zu einem höheren Berufsabschluss – etwa Meister:in, Techniker:in, Fachwirt:in oder staatlich geprüfte:r Erzieher:in –, kommt das Aufstiegs-BAföG infrage. Es ist einkommens- und altersunabhängig und deckt die Maßnahme- und Prüfungskosten teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen ab, von dem bei erfolgreicher Prüfung ein erheblicher Teil erlassen werden kann. Zuständig ist nicht die Agentur für Arbeit, sondern das Amt für Ausbildungsförderung.

AVGS und Weiterbildungsgeld: die Sonderfälle

Zwei weitere Instrumente solltest du kennen, auch wenn sie andere Zwecke verfolgen:

  • AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, § 45 SGB III): Dieser Gutschein ist für Coaching, Bewerbungstraining oder private Vermittlung gedacht – nicht für klassische Weiterbildungskurse. Verwechsle ihn also nicht mit dem Bildungsgutschein.
  • Weiterbildungsgeld (§ 87a SGB III): Seit 2023 gibt es für Menschen im Bezug von Grundsicherungsgeld, die eine abschlussbezogene Weiterbildung absolvieren, 150 € im Monat zusätzlich. Dazu können, derzeit befristet, Prämien von 1.000 € bei bestandener Zwischenprüfung und 1.500 € bei bestandener Abschlussprüfung kommen.

So findest du die passende Förderung für dich

Als grobe Orientierung – prüfe deinen konkreten Fall aber immer individuell:

  • Du bist arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht: Der Bildungsgutschein ist meist der erste Anlaufpunkt.
  • Du bist aktuell beschäftigt und willst dich neben dem Job weiterbilden: Sprich mit deinem Arbeitgeber über das Qualifizierungschancengesetz.
  • Du strebst einen höheren Berufsabschluss an, etwa Meister oder Fachwirt: Informiere dich beim Amt für Ausbildungsförderung über das Aufstiegs-BAföG.
  • Du beziehst Grundsicherungsgeld und machst eine abschlussbezogene Weiterbildung: Frage beim Jobcenter nach dem Weiterbildungsgeld.

Da sich Voraussetzungen und Zuständigkeiten im Detail unterscheiden und ändern können, ist ein persönliches Gespräch mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder dem Amt für Ausbildungsförderung immer der sicherste nächste Schritt. Niemand erwartet, dass du als Laie alle Feinheiten kennst – die Beratungsstellen sind genau dafür da, dich durch die verschiedenen Optionen zu führen und gemeinsam mit dir die passende Lösung zu finden.

Weiterbildung steuerlich absetzen und Bildungsurlaub nutzen

Neben den direkten Förderungen lohnt sich auch ein Blick auf zwei weitere Hebel: Du kannst berufliche Weiterbildungskosten häufig steuerlich absetzen, und je nach Bundesland steht dir möglicherweise Bildungsurlaub für bezahlte Freistellung zu. Beides kann eine Förderung sinnvoll ergänzen, insbesondere wenn du nur einen Teil deiner Kosten über eine der oben genannten Förderungen abdecken kannst und den Rest selbst trägst.

So kann sich zum Beispiel eine Kombination ergeben: Die Lehrgangskosten werden über den Bildungsgutschein oder das Qualifizierungschancengesetz übernommen, während du für die Prüfungsvorbereitung selbst getragene Ausgaben steuerlich geltend machst und für die Kurstage Bildungsurlaub in Anspruch nimmst, sofern dein Bundesland das vorsieht.

Die gefragtesten geförderten Weiterbildungen

Am gefragtesten sind geförderte Weiterbildungen in Engpassberufen. Diese führen in Engpassberufe laut BA-Engpassanalyse, mit den meisten offenen Stellen und solidem Gehalt.

WeiterbildungNachfrageØ Gehalt / JahrOffene JobsKurse
PflegefachkraftEngpassberufVakanzzeit 85 Tage47.500 €18.66768
MechatronikerEngpassberufVakanzzeit 118 Tage42.000 €14.37433
Cloud ComputingEngpassberufVakanzzeit 86 Tage66.000 €9.0862.135
SteuerfachkraftEngpassberufVakanzzeit 118 Tage48.000 €6.185103
ErzieherEngpassberufVakanzzeit 62 Tage42.000 €5.09573
Kfz-TechnikEngpassberufVakanzzeit 118 Tage36.500 €4.24399
AltenpflegeEngpassberufVakanzzeit 85 Tage45.000 €4.08428

Quellen: BA-Fachkräfteengpassanalyse (Einstufung, Vakanzzeit) · StudySmarter Jobbörse (Median brutto/Jahr, offene Stellen) · Katalog geförderter Weiterbildungen. Stand 07/2026. Die AZAV-Zulassung der konkreten Maßnahme ist vorab zu prüfen.

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Häufige Fragen

Ich bin arbeitslos gemeldet – welche Förderung passt zu mir?+
In der Regel ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III der passende Ansatzpunkt. Er wird über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beantragt.
Ich arbeite bereits – kann ich trotzdem Förderung bekommen?+
Ja, dafür ist das Qualifizierungschancengesetz nach § 82 SGB III gedacht. Es fördert Weiterbildungen von Beschäftigten, der Antrag läuft gemeinsam mit deinem Arbeitgeber.
Was ist der Unterschied zwischen Bildungsgutschein und AVGS?+
Der Bildungsgutschein deckt Weiterbildungskurse ab. Der AVGS (§ 45 SGB III) ist dagegen für Coaching, Bewerbungstraining oder private Vermittlung gedacht – nicht für Kurse.
Kann ich mehrere Förderungen gleichzeitig nutzen?+
Das hängt stark vom Einzelfall ab, etwa von deinem Beschäftigungsstatus und der Art der Maßnahme. Kläre Kombinationsmöglichkeiten am besten direkt mit der zuständigen Stelle.
Gilt das Weiterbildungsgeld für jede Weiterbildung?+
Nein, es gilt für abschlussbezogene Weiterbildungen im Rahmen des Bezugs von Grundsicherungsgeld und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Frage im Jobcenter nach den Details.
Wo finde ich passende Kurse mit separat zu prüfender AZAV-Zulassung für meine Förderung?+
Auf unserem Weiterbildungsportal findest du 63.007 Kurse mit separat zu prüfender AZAV-Zulassung von 1.682 Anbietern in 896 Orten.

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Quellen & Rechtsstand

Rechtsstand 07/2026 · keine Rechtsberatung – die abschließende Förderprüfung führt die Agentur für Arbeit durch.
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StudySmarter Weiterbildung-Redaktion

Wir prüfen alle Angaben gegen die aktuellen Regelungen im SGB III und Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit. Zuletzt geprüft 07/2026.

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