Bildungsgutschein, Qualifizierungschancengesetz, Aufstiegs-BAföG, Weiterbildungsgeld – wer sich weiterbilden will, stößt schnell auf eine ganze Reihe von Fördermöglichkeiten. Das kann anfangs unübersichtlich wirken. Deshalb ordnen wir hier die wichtigsten Förderungen für dich ein: Wer bekommt was, wie unterscheiden sie sich, und wie findest du heraus, welche Förderung zu deiner Situation passt?
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Aufstiegs-BAföG · § 82 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
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⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist eine Ermessensleistung, die sich an Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sowie Geringqualifizierte richtet.
- Wenn du aktuell in einem Job bist und dich weiterentwickeln möchtest, ist das Qualifizierungschancengesetz nach § 82 SGB III die passendere Anlaufstelle.
- Planst du eine Fortbildung zu einem höheren Berufsabschluss – etwa Meister:in, Techniker:in, Fachwirt:in oder staatlich geprüfte:r Erzieher:in –, kommt das …
Der Bildungsgutschein: für Arbeitslose und Geringqualifizierte
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist eine Ermessensleistung, die sich an Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sowie Geringqualifizierte richtet. Er übernimmt in der Regel 100 % der Lehrgangskosten, dazu kommen Fahrkosten bis 588 € im Monat sowie Kinderbetreuungskosten von 160 € im Monat je Kind (§ 83 SGB III). Voraussetzung ist, dass die Maßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Träger stattfindet. Erster Kontakt ist je nach Situation die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter; die finanzielle Unterstützung per Bildungsgutschein erfolgt durch die Agentur für Arbeit.
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In der Regel ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III der passende Ansatzpunkt. Er wird über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beantragt.
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Das Qualifizierungschancengesetz: für Beschäftigte im Job
Wenn du aktuell in einem Job bist und dich weiterentwickeln möchtest, ist das Qualifizierungschancengesetz nach § 82 SGB III die passendere Anlaufstelle. Es fördert Weiterbildungen von Beschäftigten unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße – vorausgesetzt, die Maßnahme geht über eine reine Anpassungsfortbildung hinaus, dauert in der Regel mehr als 120 Stunden und findet extern bei einem AZAV-Träger statt. Gefördert wird ein Zuschuss zu den Lehrgangskosten, gestaffelt nach Betriebsgröße, sowie unter Umständen ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Der Antrag läuft gemeinsam mit deinem Arbeitgeber über die Agentur für Arbeit.
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Aufstiegs-BAföG: für den nächsten Karriereschritt
Planst du eine Fortbildung zu einem höheren Berufsabschluss – etwa Meister:in, Techniker:in, Fachwirt:in oder staatlich geprüfte:r Erzieher:in –, kommt das Aufstiegs-BAföG infrage. Es ist einkommens- und altersunabhängig und deckt die Maßnahme- und Prüfungskosten teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen ab, von dem bei erfolgreicher Prüfung ein erheblicher Teil erlassen werden kann. Zuständig ist nicht die Agentur für Arbeit, sondern das Amt für Ausbildungsförderung.
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AVGS und Weiterbildungsgeld: die Sonderfälle
Zwei weitere Instrumente solltest du kennen, auch wenn sie andere Zwecke verfolgen:
- AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, § 45 SGB III): Dieser Gutschein ist für Coaching, Bewerbungstraining oder private Vermittlung gedacht – nicht für klassische Weiterbildungskurse. Verwechsle ihn also nicht mit dem Bildungsgutschein.
- Weiterbildungsgeld (§ 87a SGB III): Seit 2023 gibt es für Menschen im Bezug von Grundsicherungsgeld, die eine abschlussbezogene Weiterbildung absolvieren, 150 € im Monat zusätzlich. Dazu können, derzeit befristet, Prämien von 1.000 € bei bestandener Zwischenprüfung und 1.500 € bei bestandener Abschlussprüfung kommen.
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So findest du die passende Förderung für dich
Als grobe Orientierung – prüfe deinen konkreten Fall aber immer individuell:
- Du bist arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht: Der Bildungsgutschein ist meist der erste Anlaufpunkt.
- Du bist aktuell beschäftigt und willst dich neben dem Job weiterbilden: Sprich mit deinem Arbeitgeber über das Qualifizierungschancengesetz.
- Du strebst einen höheren Berufsabschluss an, etwa Meister oder Fachwirt: Informiere dich beim Amt für Ausbildungsförderung über das Aufstiegs-BAföG.
- Du beziehst Grundsicherungsgeld und machst eine abschlussbezogene Weiterbildung: Frage beim Jobcenter nach dem Weiterbildungsgeld.
Da sich Voraussetzungen und Zuständigkeiten im Detail unterscheiden und ändern können, ist ein persönliches Gespräch mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder dem Amt für Ausbildungsförderung immer der sicherste nächste Schritt. Niemand erwartet, dass du als Laie alle Feinheiten kennst – die Beratungsstellen sind genau dafür da, dich durch die verschiedenen Optionen zu führen und gemeinsam mit dir die passende Lösung zu finden.
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Weiterbildung steuerlich absetzen und Bildungsurlaub nutzen
Neben den direkten Förderungen lohnt sich auch ein Blick auf zwei weitere Hebel: Du kannst berufliche Weiterbildungskosten häufig steuerlich absetzen, und je nach Bundesland steht dir möglicherweise Bildungsurlaub für bezahlte Freistellung zu. Beides kann eine Förderung sinnvoll ergänzen, insbesondere wenn du nur einen Teil deiner Kosten über eine der oben genannten Förderungen abdecken kannst und den Rest selbst trägst.
So kann sich zum Beispiel eine Kombination ergeben: Die Lehrgangskosten werden über den Bildungsgutschein oder das Qualifizierungschancengesetz übernommen, während du für die Prüfungsvorbereitung selbst getragene Ausgaben steuerlich geltend machst und für die Kurstage Bildungsurlaub in Anspruch nimmst, sofern dein Bundesland das vorsieht.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.