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Ratgeber · Förderung

Weiterbildung von der Steuer absetzen

Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen: Was als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zählt und worauf du bei Förderungen achten musst.

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Wusstest du, dass du einen Teil deiner Weiterbildungskosten über die Steuererklärung zurückholen kannst? Viele Menschen lassen hier Geld liegen, weil sie nicht wissen, welche Ausgaben zählen und wie sie diese richtig angeben. Wir geben dir einen ersten Überblick, damit du weißt, worauf es ankommt – ersetzen kann und soll dieser Guide aber keine individuelle steuerliche Beratung, sondern dir eine erste Orientierung geben, bevor du deine Unterlagen zusammenstellst.

Werbungskosten oder Betriebsausgaben: der Unterschied

Ob du als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzt, hängt davon ab, in welchem Verhältnis du zu deiner Weiterbildung stehst:

  • Bist du angestellt, zählen beruflich veranlasste Fort- und Weiterbildungskosten in der Regel als Werbungskosten in deiner Einkommensteuererklärung.
  • Bist du selbstständig, laufen entsprechende Kosten stattdessen als Betriebsausgaben.

In beiden Fällen sind beruflich veranlasste Weiterbildungskosten in der Regel in voller Höhe absetzbar – das unterscheidet sie deutlich von den Kosten einer Erstausbildung. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie bestimmt, in welcher Zeile deiner Steuererklärung du die Kosten einträgst und welche Nachweise du dabei brauchst.

Was zählt konkret zu den absetzbaren Kosten?

Zu den typischen absetzbaren Positionen gehören unter anderem:

  • Kursgebühren für die Weiterbildung selbst
  • Fahrtkosten zum Kurs- oder Prüfungsort
  • Lernmittel wie Fachliteratur oder Arbeitsmaterialien
  • Prüfungsgebühren

Wichtig ist dabei immer der berufliche Bezug: Die Weiterbildung muss einen erkennbaren Zusammenhang mit deiner aktuellen oder einer angestrebten beruflichen Tätigkeit haben. Das gilt sowohl für klassische Präsenzkurse als auch für Online-Weiterbildungen, sofern der berufliche Nutzen erkennbar ist. Halte am besten von Anfang an fest, warum die jeweilige Maßnahme für deinen Beruf relevant ist – das erleichtert dir später die Angabe in der Steuererklärung.

Sonderfall: Erstausbildung und Erststudium

Hier gilt eine wichtige Ausnahme: Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium zählen steuerlich nicht als Werbungskosten, sondern nur begrenzt als Sonderausgaben. Das betrifft dich vor allem, wenn du dich direkt nach der Schule zum ersten Mal beruflich qualifizierst. Für Weiterbildungen, die auf eine bereits abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium aufbauen, gelten dagegen die günstigeren Regeln für Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben. Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine geplante Maßnahme noch als Erstausbildung oder bereits als Weiterbildung zählt, ist auch das ein guter Punkt, um vorab mit einer Steuerberatung zu sprechen.

Wichtig: Keine Doppelförderung

Ein Punkt, den viele übersehen: Wenn du deine Weiterbildung bereits über einen Bildungsgutschein gefördert bekommen hast, kannst du die dadurch bereits erstatteten Kosten nicht zusätzlich steuerlich absetzen. Das gilt entsprechend auch für andere Förderungen, die deine Kosten bereits übernehmen. Absetzbar sind in der Regel nur die Kosten, die du tatsächlich selbst getragen hast.

Das betrifft in der Praxis oft Mischfälle: Vielleicht wurden die Lehrgangskosten über eine Förderung übernommen, während du Fahrtkosten oder zusätzliche Lernmittel selbst bezahlt hast. In solchen Fällen kannst du in der Regel nur den selbst getragenen Anteil geltend machen. Einen Überblick, welche Förderung grundsätzlich zu deiner Situation passt, findest du in unserem Förder-Überblick.

So gehst du am besten vor

Ein paar praktische Hinweise für deine Steuererklärung:

  • Hebe alle Belege zu Kursgebühren, Fahrtkosten, Lernmitteln und Prüfungsgebühren sorgfältig auf.
  • Dokumentiere den beruflichen Bezug deiner Weiterbildung, falls das Finanzamt nachfragt.
  • Trenne bei einer teilweisen Förderung sauber zwischen erstatteten und selbst getragenen Kosten.
  • Kläre bei Unsicherheiten frühzeitig mit einer Steuerberatung oder direkt beim Finanzamt, wie sich deine individuelle Situation steuerlich auswirkt – besonders bei Mischfällen aus Förderung und Eigenanteil.

So gehst du sicher, dass du wirklich alles nutzt, was dir zusteht, ohne dabei etwas falsch anzugeben. Eine gute Belegorganisation von Anfang an spart dir am Ende der Steuererklärung viel Zeit und Nerven.

Gerade wenn du deine Weiterbildung über mehrere Monate oder Jahre planst, kann es sich lohnen, dir schon vor Kursbeginn eine kleine Ablage anzulegen – digital oder auf Papier – in der du alle relevanten Belege sammelst. So hast du am Ende der Steuererklärung alles griffbereit, statt im Nachhinein mühsam recherchieren zu müssen, welche Ausgaben tatsächlich angefallen sind.

Die gefragtesten geförderten Weiterbildungen

Am gefragtesten sind geförderte Weiterbildungen in Engpassberufen. Diese führen in Engpassberufe laut BA-Engpassanalyse, mit den meisten offenen Stellen und solidem Gehalt.

WeiterbildungNachfrageØ Gehalt / JahrOffene JobsKurse
PflegefachkraftEngpassberufVakanzzeit 85 Tage47.500 €18.66768
MechatronikerEngpassberufVakanzzeit 118 Tage42.000 €14.37433
Cloud ComputingEngpassberufVakanzzeit 86 Tage66.000 €9.0862.135
SteuerfachkraftEngpassberufVakanzzeit 118 Tage48.000 €6.185103
ErzieherEngpassberufVakanzzeit 62 Tage42.000 €5.09573
Kfz-TechnikEngpassberufVakanzzeit 118 Tage36.500 €4.24399
AltenpflegeEngpassberufVakanzzeit 85 Tage45.000 €4.08428

Quellen: BA-Fachkräfteengpassanalyse (Einstufung, Vakanzzeit) · StudySmarter Jobbörse (Median brutto/Jahr, offene Stellen) · Katalog geförderter Weiterbildungen. Stand 07/2026. Die AZAV-Zulassung der konkreten Maßnahme ist vorab zu prüfen.

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Häufige Fragen

Kann ich Weiterbildungskosten auch als Angestellte:r absetzen?+
Ja, beruflich veranlasste Fort- und Weiterbildungskosten zählen bei Angestellten in der Regel als Werbungskosten und sind in voller Höhe absetzbar.
Was ist mit den Kosten für mein Erststudium?+
Kosten einer Erstausbildung oder eines Erststudiums zählen steuerlich nur begrenzt als Sonderausgaben, nicht als Werbungskosten.
Kann ich Kosten absetzen, die schon über den Bildungsgutschein erstattet wurden?+
Nein. Über einen Bildungsgutschein bereits erstattete Kosten kannst du nicht zusätzlich steuerlich absetzen.
Zählen Fahrtkosten zur Weiterbildung auch dazu?+
Ja, Fahrtkosten zum Kurs- oder Prüfungsort gehören in der Regel zu den absetzbaren Weiterbildungskosten.
Sind Selbstständige genauso absetzungsberechtigt wie Angestellte?+
Ja, bei Selbstständigen laufen beruflich veranlasste Weiterbildungskosten als Betriebsausgaben und sind ebenfalls in der Regel voll absetzbar.
An wen wende ich mich bei konkreten Fragen zu meiner Steuererklärung?+
Für individuelle Fragen ist eine Steuerberatung oder das zuständige Finanzamt die richtige Anlaufstelle.

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Quellen & Rechtsstand

Rechtsstand 07/2026 · keine Rechtsberatung – die abschließende Förderprüfung führt die Agentur für Arbeit durch.
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StudySmarter Weiterbildung-Redaktion

Wir prüfen alle Angaben gegen die aktuellen Regelungen im SGB III und Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit. Zuletzt geprüft 07/2026.

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