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Ratgeber · Förderung

Aufstiegs-BAföG

Aufstiegs-BAföG erklärt: einkommens- und altersunabhängige Förderung für Meister, Techniker und Fachwirt – Zuschuss, Darlehen und Antrag im Überblick.

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Du möchtest dich zum Meister, zur Technikerin oder zum Fachwirt weiterbilden und fragst dich, wie du das finanziell stemmen sollst? Das Aufstiegs-BAföG wurde genau für solche Situationen geschaffen. Anders als viele denken, spielt dabei weder dein Einkommen noch dein Alter eine Rolle. In diesem Guide erfährst du, was das Aufstiegs-BAföG genau leistet, wie es sich vom Bildungsgutschein unterscheidet und wie du die Förderung beantragst.

Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegs-BAföG – offiziell Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – unterstützt dich finanziell, wenn du eine Fortbildung zu einem höheren Berufsabschluss anstrebst. Dazu zählen zum Beispiel Fortbildungen zur:

  • Meister:in
  • Techniker:in
  • Fachwirt:in
  • staatlich geprüfte:r Erzieher:in

Das Aufstiegs-BAföG ist damit ein zentraler Baustein für alle, die beruflich einen Schritt weitergehen möchten – klassischerweise nach einer Ausbildung, aber auch für Menschen, die bereits einige Jahre im Beruf stehen und sich für eine anspruchsvolle Aufstiegsfortbildung entscheiden. Der Name „Aufstiegs-BAföG“ ist dabei bewusst gewählt: Anders als beim klassischen Schüler- oder Studierenden-BAföG geht es hier gezielt um den nächsten Schritt auf der Karriereleiter, nicht um eine Erstausbildung.

Einkommens- und altersunabhängig – was das bedeutet

Ein entscheidender Unterschied zum klassischen BAföG fürs Studium: Beim Aufstiegs-BAföG spielt dein eigenes Einkommen genauso wenig eine Rolle wie das deiner Eltern oder deines Partners bzw. deiner Partnerin. Auch dein Alter ist kein Ausschlusskriterium. Das macht die Förderung besonders für Menschen interessant, die bereits mitten im Berufsleben stehen und sich weiterqualifizieren möchten, unabhängig davon, wie viel sie bereits verdienen oder wie viele Jahre Berufserfahrung sie mitbringen.

Das bedeutet konkret: Auch wenn du bereits gut verdienst oder schon seit Jahren in deinem Beruf arbeitest, kannst du das Aufstiegs-BAföG grundsätzlich in Anspruch nehmen, sofern die übrigen Voraussetzungen deiner Fortbildung erfüllt sind. Das unterscheidet es deutlich von vielen anderen Sozialleistungen, bei denen das Einkommen eine zentrale Rolle spielt.

Was wird gefördert: Zuschuss und Darlehen

Die Maßnahme- und Prüfungskosten werden beim Aufstiegs-BAföG in der Regel in zwei Teilen abgedeckt: ein Teil als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der Rest als zinsgünstiges Darlehen über die KfW. Besonders attraktiv: Wenn du deine Prüfung erfolgreich bestehst, wird dir ein erheblicher Teil des Darlehens erlassen. Wie hoch die einzelnen Anteile aktuell genau ausfallen, ändert sich gelegentlich – prüfe die aktuellen Sätze am besten direkt bei deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder auf den offiziellen Informationsseiten, bevor du planst.

Wenn du deine Fortbildung in Vollzeit absolvierst, kann zusätzlich ein Unterhaltsbeitrag infrage kommen, der dir hilft, deinen Lebensunterhalt während der Fortbildungszeit zu sichern. Das ist besonders relevant, wenn du für die Dauer der Fortbildung beruflich pausierst oder deine Arbeitszeit deutlich reduzierst, um dich voll auf die Prüfung vorzubereiten.

Aufstiegs-BAföG vs. Bildungsgutschein: Was ist der Unterschied?

Hier herrscht oft Verwirrung – deshalb einmal klar getrennt: Das Aufstiegs-BAföG ist nicht dasselbe wie der Bildungsgutschein. Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III richtet sich an Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen und läuft über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Das Aufstiegs-BAföG dagegen läuft über das zuständige Amt für Ausbildungsförderung – nicht über die Agentur für Arbeit. Es richtet sich an alle, die eine höherqualifizierende Fortbildung anstreben, unabhängig vom Beschäftigungsstatus. Das heißt: Egal ob du fest angestellt, selbstständig oder gerade zwischen zwei Jobs bist – das Aufstiegs-BAföG bleibt grundsätzlich eine Option, solange deine Fortbildung die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt. Wenn du unsicher bist, welche Förderung zu deiner Situation passt, wirf auch einen Blick in unseren Überblick über Weiterbildungsförderungen.

So beantragst du das Aufstiegs-BAföG

Um die Förderung zu beantragen, wendest du dich an das für deinen Wohnort zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Ein paar Punkte, die dir den Einstieg erleichtern:

  • Informiere dich frühzeitig, idealerweise bevor die Fortbildung beginnt.
  • Halte Unterlagen zu deiner geplanten Maßnahme bereit, etwa zum Bildungsträger und zum Umfang der Fortbildung.
  • Kläre, ob deine Fortbildung als Teilzeit- oder Vollzeitmaßnahme läuft – das beeinflusst, ob zusätzlich ein Unterhaltsbeitrag möglich ist.
  • Frage direkt nach, welche Nachweise für deinen individuellen Fall benötigt werden, damit du den Antrag ohne Verzögerung einreichen kannst.

Auf unserem Weiterbildungsportal findest du passende Kurse für Meister, Techniker, Fachwirt und weitere Aufstiegsfortbildungen aus aktuell 63.007 Kursen mit separat zu prüfender AZAV-Zulassung von 1.682 Anbietern. So kannst du schon bei der Kurswahl im Blick behalten, welche Maßnahme zu deinem geplanten Karriereschritt passt.

Die gefragtesten geförderten Weiterbildungen

Am gefragtesten sind geförderte Weiterbildungen in Engpassberufen. Diese führen in Engpassberufe laut BA-Engpassanalyse, mit den meisten offenen Stellen und solidem Gehalt.

WeiterbildungNachfrageØ Gehalt / JahrOffene JobsKurse
PflegefachkraftEngpassberufVakanzzeit 85 Tage47.500 €18.66768
MechatronikerEngpassberufVakanzzeit 118 Tage42.000 €14.37433
Cloud ComputingEngpassberufVakanzzeit 86 Tage66.000 €9.0862.135
SteuerfachkraftEngpassberufVakanzzeit 118 Tage48.000 €6.185103
ErzieherEngpassberufVakanzzeit 62 Tage42.000 €5.09573
Kfz-TechnikEngpassberufVakanzzeit 118 Tage36.500 €4.24399
AltenpflegeEngpassberufVakanzzeit 85 Tage45.000 €4.08428

Quellen: BA-Fachkräfteengpassanalyse (Einstufung, Vakanzzeit) · StudySmarter Jobbörse (Median brutto/Jahr, offene Stellen) · Katalog geförderter Weiterbildungen. Stand 07/2026. Die AZAV-Zulassung der konkreten Maßnahme ist vorab zu prüfen.

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Häufige Fragen

Muss ich für das Aufstiegs-BAföG ein bestimmtes Einkommen unterschreiten?+
Nein, die Förderung ist einkommensunabhängig – weder dein eigenes Einkommen noch das deiner Familie spielt eine Rolle.
Gibt es eine Altersgrenze für das Aufstiegs-BAföG?+
Nein, das Aufstiegs-BAföG ist altersunabhängig. Es richtet sich an alle, die eine höherqualifizierende Fortbildung anstreben, unabhängig davon, wie alt sie sind.
Muss ich das gesamte Darlehen zurückzahlen?+
In der Regel nicht vollständig: Bei erfolgreichem Bestehen der Prüfung wird dir ein erheblicher Teil des Darlehensanteils erlassen. Die genauen Konditionen prüfst du am besten aktuell beim Amt für Ausbildungsförderung.
Ist das Aufstiegs-BAföG dasselbe wie der Bildungsgutschein?+
Nein. Beide Förderungen unterscheiden sich in Zielgruppe und Zuständigkeit: Das Aufstiegs-BAföG läuft über das Amt für Ausbildungsförderung, der Bildungsgutschein über die Agentur für Arbeit; das Jobcenter kann erster Kontaktpunkt sein.
Bekomme ich auch Geld für meinen Lebensunterhalt?+
Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich zu den Maßnahme- und Prüfungskosten ein Unterhaltsbeitrag möglich sein. Kläre die Details am besten individuell mit deinem zuständigen Amt.
Wo stelle ich den Antrag?+
Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung an deinem Wohnort – nicht die Agentur für Arbeit.

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Quellen & Rechtsstand

Rechtsstand 07/2026 · keine Rechtsberatung – die abschließende Förderprüfung führt die Agentur für Arbeit durch.
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StudySmarter Weiterbildung-Redaktion

Wir prüfen alle Angaben gegen die aktuellen Regelungen im SGB III und Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit. Zuletzt geprüft 07/2026.

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