Du willst dich beruflich weiterentwickeln, ohne deinen Job aufzugeben – und fragst dich, wer die Kosten dafür trägt? Das Qualifizierungschancengesetz kann genau hier ansetzen. Es richtet sich an Beschäftigte wie dich und ermöglicht in vielen Fällen einen Zuschuss zu den Lehrgangskosten, manchmal sogar zum Gehalt während der Weiterbildung. Wir erklären dir in Ruhe, was dahintersteckt, wer profitieren kann und wie du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber und der Agentur für Arbeit angehst.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: § 82 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Das Qualifizierungschancengesetz ist in § 82 SGB III geregelt und fördert die Weiterbildung von Beschäftigten – also von Menschen, die mitten im Job stehen, nicht von …
- Grundsätzlich richtet sich die Förderung an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
- Im Kern geht es um einen Zuschuss zu den Lehrgangskosten .
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz ist in § 82 SGB III geregelt und fördert die Weiterbildung von Beschäftigten – also von Menschen, die mitten im Job stehen, nicht von Arbeitslosen. Das Besondere daran: Die Förderung ist unabhängig von deinem Alter, deiner bisherigen Qualifikation und der Größe deines Betriebs. Ob du gerade erst ins Berufsleben gestartet bist oder schon viele Jahre Erfahrung mitbringst, spielt für den Zugang zur Förderung erst einmal keine Rolle.
Damit unterscheidet sich das Qualifizierungschancengesetz deutlich vom Bildungsgutschein, der sich an Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen richtet. Wenn du aktuell in einem Beschäftigungsverhältnis bist und dich weiterbilden möchtest, ist das Qualifizierungschancengesetz in der Regel der passendere Ansatzpunkt. Der Gesetzgeber verfolgt damit ein klares Ziel: Menschen sollen sich schon während sie in Arbeit sind, weiterentwickeln können, bevor sich mögliche Qualifikationslücken zu echten Problemen auswachsen. Das kommt dir zugute, wenn du zum Beispiel merkst, dass sich dein Berufsfeld verändert, neue Technologien Einzug halten oder du langfristig mehr Verantwortung übernehmen möchtest.
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Nein, der Antrag wird gemeinsam mit deinem Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit gestellt. Ohne dessen Beteiligung ist die Förderung nach § 82 SGB III in der Regel nicht möglich.
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Wer kann gefördert werden?
Grundsätzlich richtet sich die Förderung an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Damit eine Maßnahme infrage kommt, müssen in der Regel einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Weiterbildung vermittelt Kenntnisse, die über eine rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen – es geht also um echte Zukunftsqualifikation, nicht um eine kurze Einweisung ins bestehende Tagesgeschäft.
- Die Maßnahme dauert in der Regel mehr als 120 Stunden.
- Sie wird außerhalb des Betriebs durchgeführt – und zwar von einem AZAV-zertifizierten Träger, also einem staatlich anerkannten Weiterbildungsanbieter.
Ob deine Wunschweiterbildung diese Kriterien erfüllt, klärst du am besten direkt mit der Agentur für Arbeit. Da die Einzelfallprüfung von Maßnahme zu Maßnahme unterschiedlich ausfallen kann, lohnt sich ein frühzeitiges Gespräch, bevor du dich für einen Kurs entscheidest. Nimm dir dafür ruhig Zeit: Je klarer du deine berufliche Zielrichtung benennen kannst, desto leichter lässt sich einschätzen, ob eine Maßnahme förderfähig ist. Auch dein Arbeitgeber kann hier oft schon eine erste Einschätzung geben, da viele Unternehmen bereits Erfahrung mit dieser Förderung gesammelt haben.
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„Wählt einen passenden AZAV-zertifizierten Träger für die gewünschte Maßnahme aus."
Was wird konkret gefördert?
Im Kern geht es um einen Zuschuss zu den Lehrgangskosten. Wie hoch dieser Anteil ausfällt, ist gestaffelt nach der Größe deines Betriebs: Kleinere Betriebe erhalten in der Regel einen höheren Förderanteil als große Unternehmen, da ihnen oft weniger Spielraum bleibt, Weiterbildungskosten allein zu stemmen. Zusätzlich kann – je nach Situation – auch ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildungszeit gezahlt werden, wenn du zum Beispiel für die Dauer der Maßnahme freigestellt wirst.
Wichtig zu wissen: Die genaue Höhe der Förderung hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Betriebsgröße und der individuellen Situation. Lass dir daher am besten von der Agentur für Arbeit eine konkrete Einschätzung für deinen Fall geben. Plane das Gespräch nicht als bloße Formalität ein, sondern als Chance: Die Berater:innen kennen die Fördermechanik im Detail und können dir helfen, deine Weiterbildung so zu gestalten, dass sie optimal zu den Förderkriterien passt.
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So läuft der Antrag ab
Ein zentraler Punkt beim Qualifizierungschancengesetz: Du stellst den Antrag nicht allein. Die Förderung wird gemeinsam mit deinem Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit beantragt. Das bedeutet konkret:
- Sprich zuerst mit deiner Führungskraft oder der Personalabteilung über deinen Weiterbildungswunsch.
- Informiert euch gemeinsam bei der zuständigen Agentur für Arbeit über die Fördermöglichkeiten.
- Wählt einen passenden AZAV-zertifizierten Träger für die gewünschte Maßnahme aus.
- Stellt gemeinsam den Förderantrag – idealerweise, bevor die Maßnahme beginnt.
Da dein Arbeitgeber eng eingebunden ist, profitiert nicht nur du persönlich von der Weiterbildung, sondern auch das Unternehmen von qualifizierteren Mitarbeitenden. Das macht das Gespräch oft leichter, als man zunächst denkt – viele Arbeitgeber sehen geförderte Weiterbildung als Gewinn für beide Seiten. Bereite dich auf das Gespräch am besten vor, indem du bereits eine konkrete Wunschmaßnahme, den Zeitrahmen und den erwarteten Nutzen für deine Position im Kopf hast. Das erleichtert die Entscheidung auf Arbeitgeberseite spürbar.
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Passende Anbieter finden
Auf unserem Weiterbildungsportal findest du aktuell 67.259 KURSNET-Kurse mit separat zu prüfender AZAV-Zulassung von 1.715 Anbietern in 1.076 Orten. Du kannst gezielt nach Maßnahmen suchen, die für eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz infrage kommen könnten – etwa Aufstiegsfortbildungen im Bereich Meister, Fachwirt oder Techniker. Nutze auch unseren Ratgeber, um dich vorab zu orientieren, bevor du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchst. Ein strukturierter Vergleich mehrerer Anbieter lohnt sich in der Regel: Achte dabei nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf Inhalte, Dauer und ob der Träger tatsächlich AZAV-zertifiziert ist, denn nur dann ist eine Förderung überhaupt möglich.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.