Viele fragen sich, ob sie den Bildungsgutschein beim Arbeitsamt, also der Agentur für Arbeit, oder beim Jobcenter beantragen. Die kurze Antwort: Der erste Kontaktpunkt richtet sich nach deinem Leistungsbezug, die finanzielle Unterstützung per Bildungsgutschein erfolgt seit 2025 durch die Agentur für Arbeit.
Dieser Guide ordnet ein, wer in welcher Situation zuständig ist und warum der Ablauf am Ende in beiden Fällen sehr ähnlich ist.
Kurz erklärt: Wer ist zuständig?
Der erste Kontaktpunkt hängt davon ab, welche Leistung du beziehst:
- Agentur für Arbeit: bei Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) oder wenn dir Arbeitslosigkeit droht.
- Jobcenter: wenn du Grundsicherungsgeld beziehst; es kann dein erster Kontaktpunkt sein.
Über die finanzielle Unterstützung per Bildungsgutschein entscheidet in beiden Fällen die Agentur für Arbeit nach individueller Prüfung; Grundlage ist § 81 SGB III. Diese Bündelung sorgt dafür, dass für die Weiterbildungsförderung einheitliche Maßstäbe gelten, egal aus welcher Leistung du kommst.
Wenn du ALG I beziehst oder Arbeitslosigkeit droht
Dann ist die Agentur für Arbeit deine Anlaufstelle. Du vereinbarst ein Beratungsgespräch, begründest dein Weiterbildungsziel und benennst möglichst eine konkrete, AZAV-zugelassene Maßnahme mit Maßnahmenummer.
Das gilt auch, wenn du noch beschäftigt bist, dir aber Arbeitslosigkeit droht, etwa bei einer angekündigten Kündigung oder einem auslaufenden Vertrag. Je früher du das Gespräch suchst, desto eher lässt sich der Gutschein vor dem Ende der Beschäftigung klären.
Als Ermessensleistung wird der Bildungsgutschein individuell geprüft: Bedarf, Eignung und Bildungsziel müssen zusammenpassen. Eine gute Begründung mit Arbeitsmarktbezug erhöht deine Chancen deutlich.
Wenn du Grundsicherungsgeld beziehst
Beziehst du Grundsicherungsgeld (früher Grundsicherungsgeld), kann das Jobcenter dein erster Kontaktpunkt sein. Die inhaltliche Beratung und die Begründung deines Ziels laufen dort ähnlich wie bei der Agentur für Arbeit: Du stellst dar, warum die Weiterbildung deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert.
Wichtig: Die finanzielle Weiterbildungsförderung per Bildungsgutschein erfolgt durch die Agentur für Arbeit. Das Jobcenter und die Agentur für Arbeit arbeiten dabei zusammen, sodass du dich nicht selbst um die interne Zuständigkeit kümmern musst. Kläre am besten schon bei der Terminvereinbarung, wer dein Anliegen aufnimmt.
So läuft der Antrag an der richtigen Stelle
Unabhängig von der Anlaufstelle ist der Ablauf im Kern gleich:
- Termin vereinbaren und Unterlagen vorbereiten.
- Beratungsgespräch mit klarer Zielbegründung und Arbeitsmarktbezug.
- Konkrete AZAV-zugelassene Maßnahme mit Maßnahmenummer benennen.
- Bewilligung abwarten, dann den Gutschein bei einem zugelassenen Träger einlösen.
Eine ausführliche Anleitung findest du im Ratgeber zum Antrag.
Häufige Missverständnisse
Rund um die Zuständigkeit halten sich einige Irrtümer. Diese drei begegnen uns am häufigsten:
- „Das Jobcenter zahlt den Bildungsgutschein": Der erste Kontakt kann das Jobcenter sein, die finanzielle Unterstützung erfolgt aber durch die Agentur für Arbeit.
- „Die Zuständigkeit hängt vom Wohnort ab": Nein, sie richtet sich nach dem Leistungsbezug.
- „Bildungsgutschein und AVGS sind dasselbe": Der AVGS ist ein anderes Instrument und kann von Agentur für Arbeit oder Jobcenter ausgestellt werden.
Wenn du unsicher bist, welche Stelle für dich zuständig ist: Ruf die Hotline der Bundesagentur für Arbeit an oder buche online einen Beratungstermin. Dort wird dein Anliegen der richtigen Stelle zugeordnet.
Die gefragtesten geförderten Weiterbildungen
Am gefragtesten sind geförderte Weiterbildungen in Engpassberufen. Diese führen in Engpassberufe laut BA-Engpassanalyse, mit den meisten offenen Stellen und solidem Gehalt.
| Weiterbildung | Nachfrage | Ø Gehalt / Jahr | Offene Jobs | Kurse |
|---|---|---|---|---|
| Pflegefachkraft | EngpassberufVakanzzeit 85 Tage | 47.500 € | 18.667 | 68 → |
| Mechatroniker | EngpassberufVakanzzeit 118 Tage | 42.000 € | 14.374 | 33 → |
| Cloud Computing | EngpassberufVakanzzeit 86 Tage | 66.000 € | 9.086 | 2.135 → |
| Steuerfachkraft | EngpassberufVakanzzeit 118 Tage | 48.000 € | 6.185 | 103 → |
| Erzieher | EngpassberufVakanzzeit 62 Tage | 42.000 € | 5.095 | 73 → |
| Kfz-Technik | EngpassberufVakanzzeit 118 Tage | 36.500 € | 4.243 | 99 → |
| Altenpflege | EngpassberufVakanzzeit 85 Tage | 45.000 € | 4.084 | 28 → |
Quellen: BA-Fachkräfteengpassanalyse (Einstufung, Vakanzzeit) · StudySmarter Jobbörse (Median brutto/Jahr, offene Stellen) · Katalog geförderter Weiterbildungen. Stand 07/2026. Die AZAV-Zulassung der konkreten Maßnahme ist vorab zu prüfen.
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Häufige Fragen
Stellt das Jobcenter den Bildungsgutschein aus?+
Ich beziehe ALG I. Wohin muss ich?+
Ich beziehe Grundsicherungsgeld. Wohin muss ich?+
Ist der Ablauf unterschiedlich?+
Was ist mit dem AVGS?+
Hängt die Zuständigkeit vom Wohnort ab?+
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