Eine Umschulung oder Weiterbildung in Hotellerie und Gastronomie lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit finanzieren. Damit kannst du die oft nicht unerheblichen Kosten für einen Lehrgang abdecken und zusätzlich von ergänzenden Leistungen profitieren. Dieser Guide erklärt dir, wie die Förderung funktioniert, wer sie beantragen kann und was du dabei beachten solltest.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das zentrale Förderinstrument für Umschulungen und Weiterbildungen in Deutschland.
- Grundsätzlich richtet sich der Bildungsgutschein an Personen, die arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder aus anderen Gründen auf eine berufliche Neuorientierung …
- Der erste Schritt ist die Terminvereinbarung bei deiner Agentur für Arbeit, um ein Beratungsgespräch zu deiner beruflichen Situation zu führen.
Was der Bildungsgutschein leistet
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das zentrale Förderinstrument für Umschulungen und Weiterbildungen in Deutschland. Er bestätigt, dass die Agentur für Arbeit die Kosten für eine bestimmte, bei einem AZAV-zertifizierten Träger durchgeführte Maßnahme übernimmt. Für Hotellerie und Gastronomie bedeutet das konkret, dass die Lehrgangskosten für Umschulungen zu Berufen wie Hotelfachmann/-frau, Koch/Köchin oder Restaurantfachmann/-frau übernommen werden können, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Neben den reinen Lehrgangskosten können je nach individueller Situation weitere Leistungen hinzukommen. Dazu zählen die Fahrkosten-Pauschale von 588 € zur Deckung der Wege zwischen Wohnort und Bildungsträger sowie der Kinderbetreuungs-Zuschuss von 160 € pro Kind, falls du während der Maßnahme eine Betreuung organisieren musst. Diese Zusatzleistungen erleichtern es, eine Umschulung auch neben familiären Verpflichtungen zu stemmen.
Wichtig ist, dass der Bildungsgutschein für eine konkrete Zielrichtung ausgestellt wird und in der Regel etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig ist. Innerhalb dieser Zeit musst du dich bei einem passenden, zertifizierten Träger anmelden, damit die Förderung greift.
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Zuständig ist die Agentur für Arbeit, die seit Anfang 2025 auch für Personen im die Agentur für Arbeit-Bezug die Förderprüfung übernimmt.
Wer die Förderung beantragen kann
Grundsätzlich richtet sich der Bildungsgutschein an Personen, die arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder aus anderen Gründen auf eine berufliche Neuorientierung angewiesen sind. Zuständig für die Prüfung und Ausstellung ist die Agentur für Arbeit, wobei seit Anfang 2025 auch Personen, die über die Agentur für Arbeit betreut werden, ihren Erstkontakt sowohl bei der Agentur für Arbeit als auch beim die Agentur für Arbeit herstellen können.
Im Beratungsgespräch wird geprüft, ob eine Umschulung oder Weiterbildung in Hotellerie und Gastronomie für dich sinnvoll ist und ob die arbeitsmarktlichen Perspektiven im Zielberuf eine Förderung rechtfertigen. Da es sich um eine Ermessensleistung handelt, gibt es keinen automatischen Anspruch – eine gut vorbereitete, schlüssige Begründung deines beruflichen Wechsels erhöht aber deine Chancen erheblich.
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So läuft die Beantragung ab
Der erste Schritt ist die Terminvereinbarung bei deiner Agentur für Arbeit, um ein Beratungsgespräch zu deiner beruflichen Situation zu führen. Bring zu diesem Termin idealerweise bereits erste Informationen zu passenden Bildungsträgern und deinem gewünschten Zielberuf mit, das erleichtert die Einschätzung deiner Anfrage.
- Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit oder die Agentur für Arbeit vereinbaren
- Passenden AZAV-zertifizierten Träger und Zielberuf recherchieren
- Förderfähigkeit und Ermessensentscheidung abwarten
- Bildungsgutschein erhalten und innerhalb der Gültigkeit einlösen
- Anmeldung beim gewählten Träger abschließen
Nach positiver Entscheidung erhältst du den Bildungsgutschein, mit dem du dich beim gewählten Träger anmeldest. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Agentur für Arbeit die vereinbarten Kosten direkt mit dem Träger, sodass für dich in der Regel keine Vorauszahlung nötig ist.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.