MagazineFinanzenKostenlos starten
FinanzenVorsorge Aenderungen 2018 Betriebsrente Attraktiver
FinanzbildungAenderungen9 Min.

Änderungen 2018 So wurde die Betriebsrente attraktiver

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 machte die bAV attraktiver. Wir erklären die Änderungen – verständlich für Berufseinsteiger & Studierende.

Das Betriebsrentenstä…RechnerWas ist das
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Das BRSG trat zum 1. Januar 2018 in Kraft und reformierte grundlegend die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland.
  • Ziel war es, vor allem Geringverdienern und Beschäftigten ohne Tarifvertrag den Zugang zur bAV zu erleichtern.
  • Für Berufseinsteiger und Young Professionals besonders relevant: Arbeitgeber werden stärker in die Pflicht genommen.
  • Das Gesetz ergänzt das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und bringt neue Förder- und Zuschussregelungen.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz: Mehr Rente für mehr Menschen seit 2018

Das BRSG trat zum 1. Januar 2018 in Kraft und reformierte grundlegend die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2018 die betriebliche Altersvorsorge grundlegend reformiert – mehr Arbeitgeberpflichten, neue Fördermodelle und bessere Chancen auch für Geringverdiener. Für Berufseinsteiger und junge Arbeitnehmer sind diese Änderungen besonders relevant, weil sie den Einstieg in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) deutlich attraktiver machen.

Wichtigste Änderung auf einen Blick: Arbeitgeber sind seit 2019 (für neue Verträge) bzw. seit 2022 (für alle bestehenden Verträge) verpflichtet, bei der Entgeltumwandlung einen gesetzlichen Zuschuss an den bAV-Vertrag weiterzuleiten – sofern sie durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Das bedeutet: Wer eine Betriebsrente bespart, bekommt heute in vielen Fällen automatisch mehr als früher.

AUF EINEN BLICK

  • Ziel war es, vor allem Geringverdienern und Beschäftigten ohne Tarifvertrag den Zugang zur bAV zu erleichtern.
  • Für Berufseinsteiger und Young Professionals besonders relevant: Arbeitgeber werden stärker in die Pflicht genommen.
  • Das Gesetz ergänzt das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und bringt neue Förder- und Zuschussregelungen.

Rechner: Wie viel Absicherung brauchst du?

Schätze deinen monatlichen Bedarf mit den Reglern – Orientierung, kein Angebot.

Bedarfs-Rechner: Wie viel Absicherung brauchst du?

Was ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)?

Einführung des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses bei Entgeltumwandlung: Spart der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, muss er einen festgelegten Anteil davon weitergeben (Pflicht ab 2019 für neue, ab 2022 für bestehende Verträge).

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz trat zum 1. Januar 2018 in Kraft und reformierte grundlegend das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Auslöser war die ernüchternde Bestandsaufnahme: Trotz jahrzehntelanger Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge nutzte ein erheblicher Teil der Beschäftigten – insbesondere in Kleinbetrieben, bei Geringverdienern und in Branchen ohne starke Tarifbindung – die bAV kaum oder gar nicht. Der Gesetzgeber sah dringenden Handlungsbedarf, weil die Rentenlücke gerade für diese Gruppen besonders groß zu werden drohte.

Ziel des BRSG war es, die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge zu erhöhen und gleichzeitig die Attraktivität für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu steigern. Dazu wurden mehrere Hebel gleichzeitig betätigt: Arbeitgeber wurden stärker in die Pflicht genommen, neue Produktmodelle ermöglicht und Geringverdiener über spezifische steuerliche Anreize besonders gefördert. Das Gesetz ergänzt und verändert das BetrAVG an mehreren Stellen und schafft damit ein deutlich moderneres Regelwerk für die zweite Säule der Altersvorsorge in Deutschland.

Für Berufseinsteiger und Young Professionals ist das BRSG aus einem einfachen Grund besonders relevant: Wer früh in die betriebliche Altersvorsorge einsteigt, profitiert am stärksten vom Zinseszinseffekt und von den neuen Arbeitgeberpflichten. Gerade wer seinen ersten Job antritt, sollte das Thema bAV nicht auf die lange Bank schieben – denn die mit dem BRSG eingeführten Neuregelungen sorgen dafür, dass der Einstieg heute unter besseren Bedingungen möglich ist als vor 2018.

AUF EINEN BLICK

  • Neues Sozialpartnermodell ('Nahles-Rente'): Ermöglicht reine Beitragszusagen ohne Garantien – mehr Renditechance, aber auch mehr Risiko.
  • Erhöhung des steuerfreien Höchstbetrags für Beiträge zur bAV über Entgeltumwandlung.
  • Neue Förderung für Geringverdiener: Arbeitgeber, die Geringverdienern zusätzliche bAV-Beiträge zahlen, erhalten eine direkte staatliche Förderung über die Lohnsteuer.
  • Verbesserungen beim Riester-Zulagen-System für Beschäftigte mit kleinem Einkommen.

Die wichtigsten Änderungen 2018 im Überblick

Wenn du Teile deines Bruttolohns in eine Betriebsrente umwandelst, sparst du und dein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge.

Das BRSG brachte mehrere wesentliche Neuerungen auf einmal. Erstens wurde der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung eingeführt: Wenn du Teile deines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umwandelst und dein Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart, muss er einen gesetzlich festgelegten Anteil dieser Ersparnis als Zuschuss an deinen bAV-Vertrag weiterleiten. Diese Pflicht galt ab 2019 für neu abgeschlossene Verträge und wurde ab 2022 auf alle bestehenden Entgeltumwandlungsverträge ausgeweitet.

Zweitens wurde das sogenannte Sozialpartnermodell, auch als „Nahles-Rente" bekannt, eingeführt. Es erlaubt erstmals reine Beitragszusagen ohne Leistungsgarantie in der betrieblichen Altersvorsorge. Drittens wurden die steuerfreien Höchstbeträge für Beiträge zur bAV über Entgeltumwandlung erhöht, was mehr Spielraum für die Vorsorge schafft. Viertens wurde eine gezielte staatliche Förderung für Geringverdiener eingeführt: Arbeitgeber, die für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen zusätzliche bAV-Beiträge zahlen, können eine direkte Förderung über die Lohnsteuer erhalten – ein Anreiz, der gezielt dort ansetzt, wo die Versorgungslücken am größten sind.

Zusammengenommen stellen diese Änderungen die bedeutendste Reform der betrieblichen Altersvorsorge seit der Einführung des Altersvermögensgesetzes im Jahr 2002 dar. Wer als Arbeitnehmer die neuen Möglichkeiten nicht kennt und nicht aktiv einfordert, verschenkt unter Umständen bares Geld – nämlich den Arbeitgeberzuschuss, auf den ein gesetzlicher Anspruch besteht.

AUF EINEN BLICK

  • Seit dem BRSG muss dein Arbeitgeber einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz seiner ersparten Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss an deinen bAV-Vertrag weiterleiten.
  • Für Berufseinsteiger bedeutet das: Selbst bei kleinen Einstiegsgehältern profitierst du von einem echten Arbeitgeberbeitrag.
  • Prüfe deinen Arbeitsvertrag und frage aktiv nach, ob dein Arbeitgeber diesen Zuschuss bereits gewährt.

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss: Das bedeutet er für dich

Beiträge zur bAV über Entgeltumwandlung sind bis zu einem gesetzlich definierten Höchstbetrag (Prozentsatz der Beitragsbemessungsgrenze) steuerfrei.

Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss ist die wohl praktisch wichtigste Neuerung des BRSG für die meisten Arbeitnehmer. Das Prinzip dahinter ist einfach: Wenn du Teile deines Bruttolohns in eine betriebliche Altersvorsorge umwandelst, fließt weniger Geld durch die Sozialversicherung – sowohl du als auch dein Arbeitgeber zahlen auf den umgewandelten Betrag keine Sozialversicherungsbeiträge. Diese Ersparnis verblieb vor 2018 vollständig beim Arbeitgeber. Mit dem BRSG muss der Arbeitgeber nun einen gesetzlich definierten Prozentsatz seiner ersparten Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss an deinen bAV-Vertrag weiterleiten.

Für Berufseinsteiger bedeutet das: Selbst bei einem noch überschaubaren Einstiegsgehalt profitierst du von einem echten, gesetzlich verankerten Arbeitgeberbeitrag zur Betriebsrente – ohne dass du dafür verhandeln oder kämpfen müsstest. Der Anspruch besteht kraft Gesetzes. Es lohnt sich dennoch, aktiv nachzufragen, ob dein Arbeitgeber diesen Zuschuss bereits korrekt und vollständig gewährt, und dir die Konditionen schriftlich bestätigen zu lassen. Nicht alle Arbeitgeber – vor allem in kleinen Unternehmen – setzen die Regelung von sich aus transparent um.

Wichtig ist zudem: Der Zuschuss gilt für die Entgeltumwandlung, also wenn du eigene Gehaltsanteile umwandelst. Zahlt dein Arbeitgeber von sich aus freiwillig zusätzliche bAV-Beiträge, unterliegt er anderen Regelungen. Prüfe in jedem Fall deinen Arbeitsvertrag und etwaige Betriebsvereinbarungen – gerade in tarifgebundenen Betrieben kann es darüber hinaus günstigere Regelungen geben.

AUF EINEN BLICK

  • Zusätzlich gelten Sozialversicherungsfreiheit bis zu einem bestimmten Anteil der Beitragsbemessungsgrenze – das erhöht den Nettovorteil erheblich.
  • Im Rentenalter werden die Auszahlungen nachgelagert besteuert – in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als im Erwerbsleben.
  • Für alle mit Nebenjob oder in Teilzeit: Entgeltumwandlung ist nur bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sinnvoll – die jeweilige Beitragsstatus beachten.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile der bAV seit 2018

Erstmals erlaubt das BRSG reine Beitragszusagen ohne Leistungsgarantie ('defined contribution') in der bAV.

Ein zentraler Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge liegt in der steuerlichen Behandlung der Beiträge. Wer Entgeltumwandlung nutzt, zahlt auf die umgewandelten Beiträge bis zu einem gesetzlich definierten Höchstbetrag keine Lohnsteuer und – bis zu einem weiteren Grenzbetrag – auch keine Sozialversicherungsbeiträge. Der steuerfreie Höchstbetrag orientiert sich an einem Prozentsatz der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, die jährlich angepasst wird. Die jeweils aktuellen Werte veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jährlich – es lohnt sich, diese regelmäßig zu prüfen, da sie mit der Lohnentwicklung steigen.

Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung sorgt außerdem dafür, dass die Beiträge heute steuerfrei angespart werden und erst im Rentenalter versteuert werden müssen – dann aber in der Regel zu einem deutlich niedrigeren Steuersatz, weil das Gesamteinkommen im Ruhestand typischerweise niedriger ist als im Erwerbsleben. Der Grundfreibetrag 2026 liegt für Ledige bei 12.348 € (§ 32a EStG), was bedeutet: Wer im Rentenalter insgesamt weniger als diesen Betrag im Jahr bezieht, zahlt gar keine Einkommensteuer.

Für Arbeitnehmer in Teilzeit oder mit geringfügiger Beschäftigung gilt ein wichtiger Hinweis: Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge ist nur bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wirklich sinnvoll. Die Befreiung von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in bestimmten Beschäftigungsverhältnissen entbindet nicht von der Rentenversicherungspflicht. Trotzdem fehlt in vielen dieser Beschäftigungsverhältnisse die strukturelle Grundlage für eine sinnvolle Entgeltumwandlung – hier ist eine individuelle Beratung ratsam, bevor man Verträge abschließt.

AUF EINEN BLICK

  • Nur über Tarifverträge umsetzbar: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände müssen das Modell vereinbaren.
  • Höhere Renditechancen durch stärkeren Kapitalmarktbezug, aber kein garantierter Mindestauszahlungsbetrag.
  • Für Berufseinsteiger relevant: Informiere dich, ob dein Tarifvertrag ein solches Modell enthält und ob du damit einverstanden bist.

Das Sozialpartnermodell – Chancen und Risiken der „Nahles-Rente"

Der Zinseszinseffekt macht einen frühen Einstieg in die bAV besonders wirkungsvoll – je früher, desto länger arbeitet das Kapital.

Eine der strukturell bedeutendsten Neuerungen des BRSG ist das sogenannte Sozialpartnermodell, umgangssprachlich auch als „Nahles-Rente" bezeichnet. Es erlaubt erstmals sogenannte reine Beitragszusagen (englisch: „defined contribution") in der betrieblichen Altersvorsorge. Das bedeutet: Der Arbeitgeber verpflichtet sich, einen bestimmten Beitrag in die bAV einzuzahlen – er garantiert aber keine bestimmte Rentenleistung am Ende. Der ausgezahlte Betrag hängt von der tatsächlichen Kapitalmarktentwicklung ab.

Der Vorteil: Ohne die Verpflichtung, eine Mindestleistung garantieren zu müssen, können die Anbieter das Kapital deutlich kapitalmarktnaher und damit renditestärker anlegen – zum Beispiel mit einem höheren Aktienanteil. Das kann über lange Ansparzeiten, wie sie für junge Einsteiger typisch sind, zu einem deutlich besseren Ergebnis führen als klassische garantiebasierte Modelle. Der Nachteil: Es gibt keine Garantie. Wer im Alter auf den Betriebsrentenbescheid schaut, könnte im Extremfall weniger erhalten als erhofft.

Wichtig: Das Sozialpartnermodell ist ausschließlich über Tarifverträge umsetzbar. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände müssen das Modell gemeinsam vereinbaren – ohne Tarifbindung ist es für dich als Arbeitnehmer nicht zugänglich. Informiere dich, ob dein Arbeitgeber tarifgebunden ist und ob ein entsprechendes Modell vereinbart wurde. Falls ja, lohnt es sich, die konkreten Konditionen – insbesondere die Anlagestrategie und die Risikotragungsregeln – genau zu lesen, bevor du zustimmst.

AUF EINEN BLICK

  • Schon mit dem ersten Job lohnt es sich, das Arbeitgeberangebot zur bAV zu prüfen und den verpflichtenden Zuschuss mitzunehmen.
  • Achtung: Bei Jobwechsel kann die Mitnahme bestehender bAV-Verträge eingeschränkt sein – Portabilität prüfen (§ 4 BetrAVG).
  • Kombiniere bAV mit anderen Vorsorgeformen (z. B. ETF-Sparplan, Riester), um nicht einseitig abhängig zu sein.
  • Berufsunfähigkeit absichern, bevor du in die Altersvorsorge gehst – die Arbeitskraft ist in jungen Jahren das wichtigste Kapital.

Betriebsrente für Berufseinsteiger & Sparer: Lohnt sich der frühe Einstieg?

Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss gilt seit 2022 auch für alle vor 2019 abgeschlossenen Entgeltumwandlungsverträge.

Der Zinseszinseffekt ist der mächtigste Verbündete junger Menschen beim Vermögensaufbau – und er gilt selbstverständlich auch für die betriebliche Altersvorsorge. Wer mit 25 Jahren anfängt, Beiträge zur bAV zu leisten, hat bei Renteneintritt mit 67 Jahren 42 Jahre lang Zeit, Kapital zu akkumulieren. Wer mit 35 beginnt, hat nur noch 32 Jahre. Diese zehn Jahre Unterschied können – je nach Anlageform und Rendite – einen erheblichen Unterschied in der tatsächlichen Auszahlung bedeuten. Das BRSG macht den frühen Einstieg zusätzlich attraktiv, weil der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss den effektiven Beitrag von Anfang an erhöht.

Schon mit dem ersten Job lohnt es sich, das Arbeitgeberangebot zur betrieblichen Altersvorsorge zu prüfen. Frage in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat aktiv nach, welche bAV-Optionen es gibt, welche Tarifverträge gelten und ob der Arbeitgeber über den verpflichtenden Zuschuss hinaus freiwillige Zulagen zahlt. Viele Unternehmen, insbesondere größere, bieten attraktive Arbeitgeberzuschüsse als Benefit an – diese solltest du nicht ungenutzt lassen, denn sie sind im Grunde zusätzlicher Lohn in Form von Altersvorsorge.

Achtung beim Jobwechsel: Bei einem Wechsel des Arbeitgebers ist die Mitnahme bestehender bAV-Verträge nicht automatisch garantiert. Das BetrAVG regelt in § 4 unter welchen Voraussetzungen Anwartschaften übertragen werden können – die sogenannte Portabilität. Prüfe vor einem Jobwechsel unbedingt den Status deiner bAV-Anwartschaften und kläre mit dem neuen Arbeitgeber, ob eine Weiterführung oder Übertragung möglich ist. Kleinere unverfallbare Anwartschaften können unter Umständen auch beim alten Arbeitgeber verbleiben und erst im Rentenalter ausgezahlt werden.

Außerdem gilt: Die bAV sollte nicht die einzige Vorsorgesäule sein. Kombiniere sie mit anderen Formen der privaten Altersvorsorge – etwa einem ETF-Sparplan, der dir maximale Flexibilität und Transparenz bietet – und sorge zuerst für die Absicherung existenzieller Risiken wie Berufsunfähigkeit und private Haftpflicht. Eine ausgewogene Vorsorgestrategie ist resilienter als eine einseitige Abhängigkeit von einem einzigen Produkt oder Arbeitgeber.

AUF EINEN BLICK

  • Beitragsbemessungsgrenzen und steuerfreie Höchstbeträge werden jährlich angepasst – aktuelle Werte jährlich prüfen (Bundesfinanzministerium).
  • Die Diskussion um weitere Reformen der bAV (u. a. im Kontext des Rentenpakets II) läuft weiter – Änderungen möglich.
  • Riester-Reform: Die Bundesregierung debattiert über eine Ablösung oder Neugestaltung des Riester-Systems, was auch die bAV-Riester-Variante betreffen kann.

Was sich seit 2018 weiter verändert hat – Entwicklungen bis 2026

Schritt 1: Prüfe, ob dein Arbeitgeber eine bAV anbietet und ob ein Tarifvertrag gilt.

Das BRSG war kein Schlusspunkt, sondern der Beginn einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der betrieblichen Altersvorsorge. Eine der wichtigsten Folgeentwicklungen war die vollständige Ausweitung des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses: Seit dem 1. Januar 2022 gilt die Zuschussverpflichtung nicht mehr nur für neue, sondern auch für alle vor 2019 abgeschlossenen Entgeltumwandlungsverträge. Das bedeutet, dass auch Beschäftigte mit älteren bAV-Verträgen heute Anspruch auf diesen Zuschuss haben – sofern ihr Arbeitgeber durch die Umwandlung tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge spart.

Die steuerfreien Höchstbeträge für Beiträge zur bAV werden jährlich an die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst. Ebenso verändern sich die sozialversicherungsrechtlichen Freigrenzen regelmäßig. Da diese Werte von Jahr zu Jahr variieren, solltest du die jeweils aktuellen Zahlen beim Bundesfinanzministerium oder der Deutschen Rentenversicherung erfragen, statt dich auf alte Broschüren zu verlassen.

Auf politischer Ebene läuft die Diskussion über weitere Reformen der Altersvorsorge in Deutschland weiter. Im Kontext des sogenannten Rentenpakets II werden unter anderem Fragen zur Stärkung der kapitalgedeckten Vorsorge diskutiert, die auch die bAV betreffen könnten. Zudem steht das Riester-System seit Jahren unter Reformdruck – eine mögliche Ablösung oder Neugestaltung des Riester-Renten-Modells würde auch die bAV-Riester-Variante berühren. Wer eine Riester-bAV bespart, sollte die politische Entwicklung im Blick behalten und seinen Vertrag regelmäßig überprüfen lassen.

AUF EINEN BLICK

  • Schritt 2: Berechne mit dem Rentenrechner, wie groß deine persönliche Rentenlücke ist.
  • Schritt 3: Frage deinen Arbeitgeber aktiv nach dem verpflichtenden Zuschuss und lass dir die Konditionen schriftlich geben.
  • Schritt 4: Kombiniere bAV mit privater Vorsorge und achte darauf, zunächst existenzielle Risiken (Berufsunfähigkeit, Haftpflicht) abzusichern.
  • Nutze den StudySmarter Rentenrechner, um deine Versorgungslücke konkret zu berechnen.

Die Rentenreform 2018 optimal für deine Vorsorge nutzen

Der erste und wichtigste Schritt ist, zu prüfen, ob dein Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbietet und welche Form diese hat. Frage in der Personalabteilung nach, ob ein Tarifvertrag gilt, welcher Durchführungsweg (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage) genutzt wird und ob bereits ein Sozialpartnermodell vereinbart wurde. Viele Arbeitnehmer – gerade Berufseinsteiger – wissen nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung haben, also auf die Möglichkeit, Teile des Gehalts in eine bAV fließen zu lassen.

Der zweite Schritt ist die Analyse deiner persönlichen Rentenlücke. Die gesetzliche Rente allein wird für die meisten Menschen nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Wie groß die Lücke konkret ist, hängt von deinem individuellen Einkommen, deiner Erwerbsbiografie und deinen Ausgaben im Alter ab. Ein Rentenrechner kann dir helfen, diese Lücke zu quantifizieren und zu verstehen, wie viel Vorsorge du zusätzlich aufbauen solltest.

Dritter Schritt: Frage deinen Arbeitgeber aktiv nach dem verpflichtenden Zuschuss und lass dir die Konditionen – Höhe des Zuschusses, gewählter Durchführungsweg, Anlagestrategie – schriftlich geben. Vergleiche verschiedene Angebote, falls dein Arbeitgeber dir eine Auswahl lässt, und prüfe Kostenkennzahlen wie den Effektivkostensatz. Ein auf dem Papier guter Zuschuss kann durch hohe Produktkosten teilweise wieder aufgefressen werden.

Vierter Schritt: Betrachte die bAV als einen Baustein innerhalb einer umfassenderen Vorsorgestrategie. Sichere zunächst existenzielle Risiken ab – eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine private Haftpflichtversicherung sollten Vorrang haben. Danach kannst du die bAV mit einem flexiblen ETF-Sparplan kombinieren, um sowohl von den steuerlichen Vorteilen der Betriebsrente als auch von der Liquidität und Transparenz eines Wertpapierdepots zu profitieren. Dieser Mix macht deine Altersvorsorge widerstandsfähiger gegenüber gesetzlichen Änderungen, Jobwechseln oder unerwarteten Lebensereignissen.

🧮 Rechne deinen Fall durch

Ermittle deine konkreten Zahlen mit dem passenden Rechner.

Kostenlos starten →

Der 5-Minuten-Finanzkurs

Eine Mail pro Woche: Versicherung, BAföG, erstes Investieren, ohne Fachchinesisch, ohne Verkaufsdruck.

Mit dem Anmelden stimmst du der Datenschutzerklärung zu. Jederzeit abbestellbar.

Häufige Fragen

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 2018 hat die reine Beitragszusage eingeführt, bei der der Arbeitgeber keine Haftung für die spätere Rentenhöhe übernimmt. Zudem wurde der steuer- und sozialabgabenfreie Förderbetrag für Geringverdiener eingeführt und die Möglichkeit geschaffen, dass Tarifverträge das Sozialpartnermodell ausgestalten.

Ja, seit 2019 müssen Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags zahlen, sofern sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge sparen. Dieser Pflichtzuschuss gilt für alle neuen Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung, die nach dem 1. Januar 2019 geschlossen werden.

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge können Sie jährlich bis zu einer bestimmten Höhe Ihres Bruttogehalts in eine bAV einzahlen, ohne dass Lohnsteuer anfällt. Der steuerfreie Höchstbetrag orientiert sich am allgemeinen steuerlichen Freibetrag für die Zukunftssicherung, der sich regelmäßig anpasst und für 2026 auf einem gesetzlich festgelegten Niveau liegt.

Das Sozialpartnermodell ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die ausschließlich auf Tarifverträgen basiert und eine reine Beitragszusage vorsieht, bei der der Arbeitgeber keine Garantie für die spätere Rente übernimmt. Es lohnt sich vor allem für Beschäftigte, die Wert auf eine kapitalmarktnahe Anlage mit höheren Renditechancen legen und bereit sind, das Risiko von Kursschwankungen selbst zu tragen.

Bei einem Jobwechsel bleibt Ihre bereits erworbene Betriebsrente in der Regel bestehen, entweder als Anwartschaft beim alten Arbeitgeber oder Sie können sie auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen. Seit 2018 haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Übertragung des angesparten Kapitals auf die bAV des neuen Arbeitgebers, sofern dieser ein entsprechendes Modell anbietet.

Ja, für Geringverdiener mit einem monatlichen Bruttolohn bis zu einer bestimmten Grenze (im Jahr 2026 liegt diese bei rund 2.000 Euro) lohnt sich die Betriebsrente besonders, weil der Arbeitgeber einen zusätzlichen Förderbetrag von 30 Prozent der umgewandelten Summe erhält. Dieser Zuschuss wird direkt in die bAV eingezahlt, wodurch sich die Rendite für den Arbeitnehmer deutlich erhöht, ohne dass er selbst mehr einzahlen muss.

Ja, als Werkstudent können Sie grundsätzlich eine betriebliche Altersvorsorge abschließen, sofern Ihr Arbeitgeber ein entsprechendes Angebot bereitstellt. Allerdings sind Sie in dieser Beschäftigungsform in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig, was bedeutet, dass der Arbeitgeber keinen Pflichtzuschuss zur Entgeltumwandlung leisten muss, da er keine Sozialversicherungsbeiträge spart.

Die Höhe Ihrer Rentenlücke hängt von Ihrem individuellen Einkommen, Ihrer Lebensplanung und den erwarteten gesetzlichen Rentenansprüchen ab; eine pauschale Zahl lässt sich nicht nennen. Die betriebliche Altersvorsorge hilft, diese Lücke zu schließen, indem Sie während Ihres Berufslebens systematisch Kapital aufbauen, das Ihnen später als zusätzliche monatliche Rente oder als Einmalzahlung zur Verfügung steht.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

Mehr aus Vorsorge

Alle Ratgeber zu Vorsorge

Ähnliche Ratgeber