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Altersvorsorgedepot im Todesfall: Was deine Erben wirklich bekommen

Beim Altersvorsorgedepot entscheidet der Todesfall über zwei getrennte Fragen: Wer erbt das Vermögen zivilrechtlich und was passiert mit der staatlichen Förderung. Die Antwort hängt davon ab, ob du in der Ansparphase oder in der Auszahlungs­phase stirbst und wer dein Erbe ist.

8 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 08.10.2026

Das Wichtigste

  • Das Altersvorsorgedepot ist zivilrechtlich vollständig vererbbar, die staatliche Förderung bleibt aber nur beim Ehepartner ohne Abzug erhalten.
  • Kinder und andere Erben müssen erhaltene Zulagen und Steuervorteile in der Regel zurückzahlen, bevor sie das Restvermögen ausgezahlt bekommen.
  • Bei einer lebenslangen Leibrente ohne Zusatzoptionen endet die Zahlung mit deinem Tod, bei einem Auszahlungsplan bis 85 bleibt Restkapital vererbbar.
  • Eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren sichert Hinterbliebenen laufende Zahlungen, senkt aber deine eigene monatliche Rente.

01 · Hintergrund

Was passiert mit deinem Altersvorsorgedepot im Todesfall?

Das Altersvorsorgedepot fällt im Erbfall wie jedes andere Wertpapierdepot in den Nachlass. Ob deine Angehörigen die volle Summe behalten dürfen, hängt von der Auszahlungsform und dem Verwandtschaftsverhältnis ab.

Die eigentliche Hürde liegt im Förderrecht, denn der Staat knüpft Zulagen und Steuervorteile an Bedingungen, die im Todesfall geprüft werden. Nur wer förderberechtigt ist oder das Vermögen auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag überträgt, behält die Förderung vollständig.

Führst du das Depot im Versicherungsmantel, kannst du eine bezugsberechtigte Person benennen. Die Leistung fließt dann direkt an diese Person und nicht in den Nachlass, was die Auszahlung beschleunigt, aber nichts an der Erbschaftsteuerpflicht ändert.

Für deine Angehörigen bedeutet das: Sie erben zwar das gesamte Vermögen, müssen aber unter Umständen einen Teil davon zurückzahlen. Die staatliche Förderung bleibt nur beim Ehepartner erhalten, wenn das Vermögen auf dessen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen wird.

Zivilrechtlich geht das gesamte Vermögen im Altersvorsorgedepot nach § 1922 BGB automatisch auf deine Erben über. Das gilt unabhängig davon, ob du das Depot als reines Fondsdepot oder im Versicherungsmantel führst.

Förderrechtlich gelten strengere Regeln: Der Staat knüpft Zulagen und Steuervorteile an Bedingungen, die im Todesfall geprüft werden. Nur wer förderberechtigt ist oder das Vermögen auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag überträgt, behält die Förderung vollständig.

Bei einem Versicherungsmantel kannst du eine bezugsberechtigte Person benennen. Die Leistung fließt dann direkt an diese Person und nicht in den Nachlass, was die Auszahlung beschleunigt, aber nichts an der Erbschaftsteuerpflicht ändert.

02 · Vergleich

Vererbung in der Ansparphase: Ehepartner oder Kinder?

Stirbst du vor Rentenbeginn, geht das gesamte angesparte Kapital an deine Erben. Entscheidend ist, ob dein Ehepartner erbt oder andere Personen wie Kinder oder Enkel.

Entscheidend ist, wer erbt: Dein Ehepartner kann das Vermögen ohne jeden Abzug auf seinen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen, während Kinder und andere Erben die Förderung zurückzahlen müssen.

Der Ehepartner erbt das gesamte Depotvermögen inklusive aller Zulagen, Steuervorteile und Erträge. Voraussetzung ist, dass ihr zum Zeitpunkt des Todes nicht dauerhaft getrennt gelebt habt und beide euren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU- oder EWR-Staat hattet. Auch ein nicht förderberechtigter Ehepartner kann das Vermögen übernehmen und die bisherige Förderung behalten, lediglich eigene neue Zulagen für zukünftige Beiträge entfallen dann.

Kinder und andere Erben erben das Depotvermögen ebenfalls vollständig, aber vor der Auszahlung werden alle staatlichen Zulagen und Steuervorteile abgezogen. Sie erhalten nur das Nettovermögen nach Abzug der Förderung.

Was deine Erben in der Ansparphase erhalten
EhepartnerKinder und andere Erben
Zivilrechtlicher AnspruchErbt das gesamte DepotvermögenErben das gesamte Depotvermögen
Staatliche ZulagenBleiben vollständig erhalten bei Übertragung auf eigenen AltersvorsorgevertragWerden vor Auszahlung abgezogen und zurückgezahlt
SteuervorteileBleiben vollständig erhaltenWerden zurückgefordert
VoraussetzungenKeine dauerhafte Trennung, Wohnsitz in EU oder EWRKeine besonderen Voraussetzungen
Auszahlungs­betragVoller Betrag inklusive FörderungNettovermögen nach Abzug aller Zulagen und Steuervorteile

03 · Schritt für Schritt

So läuft die Übertragung auf den Ehepartner ab

Der Ehepartner kann das gesamte Altersvorsorgevermögen ohne Abzug auf seinen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen. Dieses Ehegattenprivileg sichert die staatliche Förderung über den Tod hinaus.

Die Übertragung folgt einem klaren Ablauf, den du und dein Partner kennen solltet.

Nach der Übertragung bleibt die bisherige Förderung vollständig erhalten. Der Ehepartner kann das Vermögen ohne jeden Abzug übernehmen, auch wenn er selbst nicht förderberechtigt ist.

01

Todesfall feststellen

Der Ehepartner muss zum Zeitpunkt des Todes nicht dauerhaft getrennt gelebt haben und beide müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU- oder EWR-Staat gehabt haben.

02

Eigenen Altersvorsorgevertrag nachweisen

Der überlebende Ehepartner benötigt einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag, auf den das Vermögen übertragen werden kann. Auch nicht förderberechtigte Ehepartner können das Vermögen übernehmen und die bisherige Förderung behalten.

03

Übertragung beantragen

Das gesamte Altersvorsorgevermögen inklusive Zulagen, Steuervorteilen und Erträgen wird auf den Vertrag des Ehepartners übertragen. Eigene neue Zulagen für zukünftige Beiträge entfallen, wenn der Ehepartner nicht förderberechtigt ist.

04

Förderung bleibt erhalten

Nach der Übertragung bleibt die komplette staatliche Förderung bestehen. Der Ehepartner führt den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten fort.

04 · Was gilt

Was gilt in der Auszahlungs­phase?

Nach Rentenbeginn hängt die Vererbbarkeit davon ab, welche Auszahlungsform du gewählt hast. Bei der Leibrente und beim Auszahlungsplan gelten unterschiedliche Regeln für deine Hinterbliebenen.

Beim Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr bleibt das nicht verbrauchte Restkapital als Vermögenswert bestehen und ist vererbbar. Stirbst du vor dem 85. Geburtstag, erben deine Hinterbliebenen das komplette Restkapital, allerdings nach Abzug der Förderung, sofern das Restkapital nicht auf einen Ehegattenvertrag übertragen wird.

Bei der lebenslangen Leibrente endet die Zahlung grundsätzlich mit deinem Tod. Nur wenn du eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbart hast, wird die Rente für die restliche Garantiezeit an deine Hinterbliebenen weitergezahlt. Die gezahlten Förderungen und Steuervorteile müssen bei der Leibrente mit Rentengarantiezeit nicht zurückgezahlt werden.

Vererbbar

·Restkapital beim Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr
·Rentengarantiezeit bei der Leibrente für 10 oder 20 Jahre
·Hinterbliebenenrente bei der Leibrente, falls vereinbart

Nicht vererbbar

·Lebenslange Leibrente ohne Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenrente
·Bereits verbrauchtes Kapital beim Auszahlungsplan nach dem 85. Lebensjahr

05 · Vergleich

Leibrente oder Auszahlungs­plan: Was ist für deine Erben besser?

Die Wahl der Auszahlungsform bestimmt, ob du deine eigene Versorgung im hohen Alter priorisierst oder deinen Hinterbliebenen möglichst viel Kapital hinterlässt. Beide Optionen haben klare Vor- und Nachteile.

Die Leibrente trägt das Langlebigkeitsrisiko vollständig beim Versicherer. Egal ob du 75 oder 105 Jahre alt wirst, die Rente läuft bis zum letzten Tag. Für dich persönlich ist das die sicherste Variante, denn du wirst nie das Risiko haben, dass das Kapital verbraucht ist. Ohne Zusatzoptionen endet die Leibrente jedoch ersatzlos mit deinem Tod und deine Familie erhält keinen Cent.

Der Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr bietet deinen Erben dagegen eine konkrete Chance auf das Restkapital. Statistisch betrachtet wird jeder zweite Neurentner älter als 85 Jahre alt, ab diesem Moment bist du auf andere Altersvorsorgen angewiesen. Die Förderung wird bei Vererbung an Nicht-Ehepartner abgezogen.

Auszahlungsformen im Todesfall im Vergleich
Leibrente mit GarantiezeitAuszahlungs­plan bis 85
LaufzeitLebenslang, Garantiezeit 10 oder 20 JahreBis mindestens zum 85. Lebensjahr
Vererbbares KapitalLaufende Zahlungen während der GarantiezeitKomplettes Restkapital bei Tod vor 85
Rückzahlung der FörderungKeine Rückzahlung erforderlichFörderung wird abgezogen, außer bei Übertragung auf Ehegattenvertrag
Langlebigkeits­risikoTrägt der Versicherer vollständigTrägst du ab dem 85. Lebensjahr selbst

06 · Kosten

So viel Förderung verlieren deine Erben

Wenn Kinder oder andere Erben das Altersvorsorgedepot erhalten, zieht der Staat vor der Auszahlung alle gewährten Zulagen und Steuervorteile ab. Die Höhe des Abzugs hängt von deinem individuellen Vertrag ab.

Ein konkretes Beispiel macht das greifbar: Dein Altersvorsorgedepot hat einen Stand von 100.000 Euro, davon entfallen 25.000 Euro auf staatliche Zulagen und Steuervorteile, 75.000 Euro stammen aus eigenen Einzahlungen und Erträgen. Zwei Kinder erben als einzige Hinterbliebene.

Vor der Auszahlung werden die 25.000 Euro Förderung abgezogen. Jedes Kind erhält 37.500 Euro netto, nachdem die Förderung von 25.000 Euro abgezogen wurde.

Mögliche Abzüge bei Vererbung an Nicht-Ehepartner

Eigene Einzahlungen und Erträge75.000 EUR
Staatliche Zulagen und Steuervorteile25.000 EUR

07 · Fehler vermeiden

Diese Fehler solltest du bei der Nachlass­planung vermeiden

Viele Sparer unterschätzen die förderrechtlichen Folgen im Todesfall. Mit einer klaren Gestaltung kannst du sicherstellen, dass deine Angehörigen möglichst viel von deinem Altersvorsorgedepot behalten.

  • Keine bezugsberechtigte Person im Versicherungsmantel benennen, wodurch die Auszahlung an die Erben unnötig verzögert wird.
  • Die Leibrente ohne Rentengarantiezeit wählen und damit das gesamte Kapital für die Hinterbliebenen verlieren.
  • Nicht prüfen, ob der Ehepartner einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag besitzt, auf den das Vermögen übertragen werden kann.
  • Die Rückzahlung der Förderung bei Vererbung an Kinder nicht einplanen und dadurch den Nachlasswert überschätzen.
  • Den Auszahlungsplan bis 85 wählen, ohne eine Absicherung für die Zeit nach dem 85. Lebensjahr zu haben.

Der häufigste Fehler ist die Wahl der Leibrente ohne Rentengarantiezeit, wenn du deinen Kindern etwas hinterlassen möchtest. Prüfe deine Prioritäten, bevor du dich festlegst.

Häufige Fehler bei der Vererbung des Altersvorsorgedepots

·Keine bezugsberechtigte Person im Versicherungsmantel benennen, wodurch die Auszahlung an die Erben unnötig verzögert wird
·Die Leibrente ohne Rentengarantiezeit wählen und damit das gesamte Kapital für die Hinterbliebenen verlieren
·Nicht prüfen, ob der Ehepartner einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag besitzt, auf den das Vermögen übertragen werden kann
·Die Rückzahlung der Förderung bei Vererbung an Kinder nicht einplanen und dadurch den Nachlasswert überschätzen
·Den Auszahlungsplan bis 85 wählen, ohne eine Absicherung für die Zeit nach dem 85. Lebensjahr zu haben

08 · Checkliste

So planst du dein Altersvorsorgedepot für den Todesfall richtig

Mit wenigen Entscheidungen kannst du festlegen, was mit deinem Altersvorsorgedepot im Todesfall passiert. Prüfe deine persönliche Situation und passe die Vertragsgestaltung entsprechend an.

Die wichtigste Entscheidung ist die Wahl der Auszahlungsform, denn sie bestimmt, ob und wie viel deine Erben erhalten. Sprich mit deinem Ehepartner und deinen Kindern offen über deine Planung, damit es im Ernstfall keine Überraschungen gibt.

Checkliste für die Nachlassplanung

01

Prüfe, ob dein Ehepartner einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag besitzt oder abschließen kann

02

Benenne im Versicherungsmantel eine bezugsberechtigte Person, um die Auszahlung zu beschleunigen

03

Entscheide bewusst zwischen Leibrente mit Garantiezeit und Auszahlungsplan bis 85

04

Kalkuliere den Abzug von Zulagen und Steuervorteilen, wenn Kinder oder andere Erben das Depot erhalten

05

Dokumentiere deine Wahl der Auszahlungsform und die Gründe dafür in deinen Unterlagen

06

Informiere deine Angehörigen über die förderrechtlichen Besonderheiten des Altersvorsorgedepots

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 08.10.2026